Datum: 31.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 00:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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ö
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informativ
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1 |
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2. Windenergie - Weitergabe der Pachteinnahmen an die Nutzungsrechtewälder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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ö
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2 |
Beschluss
Im Falle der Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindlichen Grundstücken, auf denen Nutzungsrechte bestehen, soll ein Anteil aus den Pachteinnahmen an die Nutzungsrechtewälder weitergegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Informationen und Vergleichswerte einzuholen, um dann einen bestimmten anteiligen Entschädigungswert durch den Marktgemeinderat festlegen zu können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 26.09.2024 wurde der Sachstand der Nutzungsrechtewälder hinsichtlich der Windthematik von ... erläutert. Auch wurden die Stellungnahmen der Vertreter der Nutzungsrechtewälder dargelegt. Dabei trat grundsätzlich immer wieder die Frage auf, wie ein Ausgleich an die Nutzungsrechtler erfolgen kann.
Die Diskussion im Gremium ergab, dass die Windenergie auf kommunalen Flächen vorangebracht werden sollte, da ansonsten nur der Staat davon profitiert, nicht aber die Kommune. Eine Möglichkeit, die Nutzungsrechtler zu entschädigen wäre, einen bestimmten Prozentsatz festzusetzen, den diese von der Pachtzahlung als Entschädigung erhalten.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Nutzungsrechtewälder an den Pachteinnahmen beteiligt werden sollen. Erst wenn dies im Grundsatz geklärt ist, kann die Verwaltung beauftragt werden, weitere Informationen einholen.
Im Markt Zusmarshausen gibt es die Nutzungsrechtewälder Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Vallried, Wörleschwang und Wollbach.
Öffentliche Nutzungsrechte (Gemeinderecht zu einem Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen) sind in den Bestimmungen der Art. 80 ff Gemeindeordnung geregelt. Nutzungsrecht ist der Oberbegriff für öffentliche Rechte einzelner auf Nutzungen am Gemeindevermögen und an ehemaligen Ortschaftsvermögen. Nutzungsrechte sind keine dinglichen Rechte an belasteten Grundstücken, sondern Rechte gegenüber der Gemeinde. Sie sind bloße Anteilsrechte an den Erträgnissen bestimmter gemeindlicher Grundstücke. Grund und Boden gehören dem Markt Zusmarshausen als Grundstückseigentümer.
Auch in der MGR-Sitzung am 17.10.2024 wurde die Thematik nochmals angesprochen.
Es wurde darum gebeten, in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss zu fassen, wie man bezüglich der Windräder mit den Nutzungsrechtlern umgeht. Es findet derzeit ein regelrechter Run auf Windräder statt. Je mehr Windräder errichtet werden, umso mehr verringert sich die Vergütung. Daher wäre der Markt Zusmarshausen gut beraten, baldmöglichst tätig zu werden. Über einen Entschädigungsprozentsatz für die Nutzungsrechtler sollte bald entschieden werden.
Vorab sollte jedoch beschlossen werden, ob überhaupt eine Entschädigung an die Nutzungsrechtler bezahlt werden soll, dann erst kann über einen bestimmten Prozentsatz entschieden werden.
Diskussionsverlauf:
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer möchte sich zunächst dagegen verwehren, dass von einer Enteignung der Nutzungsrechtler gesprochen wird. Der Markt Zusmarshausen wurde vom regionalen Planungsverband aufgefordert Vorrangflächen vorzuschlagen. Dort wo eine Windhöffigkeit auftritt, werden wohl auch Windkraftanlagen entstehen. Für das Gremium war immer auch im Vordergrund gestanden, dass die Nutzungsrechtler sowie die übrigen Bürger hiervon partizipieren sollen. Die Pachteinnahmen sind enorm und er plädiert daher für eine Entschädigung.
Ortssprecher Markus Böck führt aus, dass insgesamt 183 Nutzungsrechtler betroffen sind. In Vallried wurde das Nutzungsrecht erstmals 1836 erwähnt mit 22 Nutzungsrechtlern. Bis heute wurde dieses Nutzungsrecht immer wieder weitergegeben an die Nachkommen. Somit handelt es sich vom Prinzip her um einen Generationenvertrag. Seitdem wird der Wald nachhaltig nach dem Waldwirtschaftsplan bewirtschaftet. Dies wird auch kontrolliert. Die Nutzungsrechtler haben nicht nur Vorteile vom Wald, sie bringen als Gegenleistung auch etwas für das Gemeinwohl ein, zahlen Grundsteuer, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Forstaufsicht und bauen die Wege selbst. Die Nutzungsrechtler haben in den letzten paar hundert Jahren ihren Beitrag im Wald geleistet und sollten jetzt zumindest eine vernünftige Entschädigung erhalten.
Das Gremium befürwortet eine Entschädigung der Nutzungsrechtler. Es wurde immer diskutiert, dass die Bürger an den Windrädern beteiligt werden sollen. Die Entschädigung für die Nutzungsrechtler stellt ebenfalls eine Art der Beteiligung dar.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Nutzungsrechtler für die Verwaltung seit vielen Jahrzehnten ein verlässlicher Partner sind und ein gutes Verhältnis besteht. Die Nutzungsrechtler bieten eine Gewähr dafür, dass er Wald ordnungsgemäß und mit Herzblut bewirtschaftet wird. Ein perfektes Beispiel hierfür ist Steinekirch, dort wurde für die perfekte Bewirtschaftung von Staatsministerin Kaniber der Staatspreis verliehen. Sollte die heutige Entscheidung so ausgehen, dass keine Entschädigung bezahlt wird, wäre die gute Zusammenarbeit gefährdet.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Bitte, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Wort „Prozentsatz“ ausgetauscht wird durch das Wort „Entschädigungswert“. Somit ist man zu einem späteren Zeitpunkt frei, sich auf einen jährlichen Zahlbetrag oder einen Prozentsatz zu einigen.
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3. Fitnessinsel am Rothsee
Baubeschluss, Unterhalts- und Instandhaltungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat stimmt dem Bau der Fitnessinsel am Nordufer des Rothsees zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat stimmt zu, die Fitnessinsel am Nordufer des Rothsees künftig zu unterhalten und instand zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Haushaltsansatz künftig vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Für die bereits beschlossene Fitnessinsel am Nordufer des Rothsees wurden die entsprechenden Förderanträge bei ReAL West und dem Erholungsgebieteverein Augsburg gestellt. Zur Ergänzung der Förderunterlagen wird noch der Baubeschluss und für die Leader-Förderung, ein Unterhalts- und Instandhaltungsbeschluss benötigt.
MBM ... stellt das Konzept und die geplante zeitliche Abfolge nochmals in Kürze vor.
Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfragen aus dem Gremium, wann die Umsetzung geplant ist, teilt MBM ... mit, dass die Umsetzung 2025 erfolgen soll. Wenn im ersten Quartal die Förderzusage kommt, kann die Ausschreibung gemacht werden. Die Instandhaltungskosten betragen für die Erstabnahme ca. € 1.500,00. Die jährliche Prüfung wird wohl ähnlich wie bei den Spielplatzprüfungen ca. € 300,00 bis € 400,00 betragen. Es wurden bewusst Calisthenics-Geräte gewählt, da diese weniger anfällig sind für Vandalismus.
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4. Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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4 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass im November das nächste Dialogforum stattfindet. Es wird sich dann herausstellen, wann die Vorzugstrasse nach Berlin gemeldet wird.
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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informativ
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5.1. Arbeitskreis Haushalt- und Finanzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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5.1 |
Kurzbericht
MR Bernhard Sapper bittet um Mitteilung, wann ein Termin für den Arbeitskreis Haushalt- und Finanzen vorgesehen ist für das Haushaltsjahr 2025. Es war zwar bereits ein Termin hierfür anberaumt worden, jedoch fand dann stattdessen die Besichtigung des Krankenhauses statt.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass noch im Herbst oder spätestens im Dezember der Termin stattfinden soll. Es soll dann beurteilt werden, wie der Markt Zusmarshausen 2024 dasteht und die Vorbereitungen für 2025 getroffen werden.
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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103. Sitzung des Marktgemeinderates
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31.10.2024
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informativ
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Datenstand vom 30.12.2024 11:07 Uhr