Datum: 19.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 102. Sitzung am 17.10.2024
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 103. Sitzung am 31.10.2024
3 Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Augsburg - Westliche Wälder" beim Landkreis Augsburg
4 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen - Erweiterung der Urnenstelen im Friedhof Streitheim
5 Antrag für den Beitritt des Marktes Zusmarshausen zum BWN - Bündnis - Wasser und Natur - Bayern 2024 e.V.
6 Bauleitplanung Gemeinde Landensberg 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
7 Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberfeld II", Ortsteil Freihalden Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8 Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld, Ortsteil Freihalden Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
9 Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzmanufaktur" Greuter Straße 8, Gemarkung Horgau Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
10 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
11 Verschiedenes
12 Bekanntgaben
12.1 REWE-Anfrage
12.2 Brunnen Gabelbachergreut - Antrag Bürgerversammlung

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 102. Sitzung am 17.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 103. Sitzung am 31.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Augsburg - Westliche Wälder" beim Landkreis Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 3

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert den Marktgemeinderat darüber, dass der Tagesordnungspunkt Nummer 3 für die heutige Sitzung abgesetzt wurde. Zum Zeitpunkt der Ladung wurde ein Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung - Augsburg Westliche Wälder gestellt. Der Antrag wurde durch die Firma Kranzfelder gestellt, bezüglich der Wiederaufbereitungsanlage für mineralische Stoffe. Durch die untere Naturschutzbehörde (Sachbearbeiterin Frau ...) muss noch geklärt werden, ob innerhalb des Grundstück liegende Feldwege auch anrechnungsfähig sind. Der Landschaftspflegeverband hat zugestimmt, dass die Flurnummer 154 mit einer Fläche von 40.000 m², in das Landschaftsschutzgebiet übernommen werden kann. Es wird noch eine Flächen von der Firma Kranzfelder und zwei Flächen vom Markt Zusmarshausen benötigt, welche in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden sollen.   Der Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, wird als neuer Tagesordnungspunkt, in einer der nächsten Marktgemeinderatsitzungen behandelt. 

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4. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen - Erweiterung der Urnenstelen im Friedhof Streitheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 4

Beschluss

Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen auf Erweiterung der Urnenstelen im Friedhof Streitheim wird befürwortet. Die Verwaltung wird gebeten, die Planungen vorzubereiten und die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Antrag vom 27.10.2024 die Erweiterung der Urnenstelen im Friedhof Streitheim angeregt. 




Diskussionsverlauf:

MR Stefan Vogg stellt dem Marktgemeinderat den Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vor.  Für den Ortsteil Streitheim sollen zwei weitere Urnenstelen errichtet werden, mit Platz für insgesamt 6 Urnen. Die Nachfrage für Urnen steigt, da der Aufwand für die Angehörigen in der Pflege deutlich geringer ist, als bei einem Grab. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl befürwortet den Antrag von MR Stefan Vogg. 

MR Jürgen Winkler weist darauf hin, dass man bei den Friedhöfen auch auf die Barrierefreiheit achten sollte. Im Zuge der Bauarbeiten, könnte man bei dem Hauptweg, auch das Pflaster mit austauschen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl findet es ebenfalls sinnvoll, dass Pflaster auszutauschen. Es wurde vor einem Jahr bereits ein offizieller Antrag in der Bürgerversammlung, durch die Familie ... gestellt bzgl. dem Pflaster.  Aufgrund von Kapazitätsgründen, wurde die Thematik aktuell noch nicht behandelt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erkundigt sich diesbezüglich nochmals nach dem aktuellen Sachstand. 

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5. Antrag für den Beitritt des Marktes Zusmarshausen zum BWN - Bündnis - Wasser und Natur - Bayern 2024 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 5

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen tritt dem Bündnis BWN – Wasser und Natur – Bayern e.V. bei. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20,24 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Bündnis – BWN – Wasser und Natur – Bayern 2024 e.V. hat mit Schreiben vom 13.11.2024 beantragt, dass der Markt Zusmarshausen diesem Bündnis beitritt. 


Diskussionsverlauf:

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer ist für einen Beitritt zum Bündnis BWN. Er erkundigt sich im Marktgemeinderat, ob bekannt ist, welche Beitragshöhe die anderen Kommunen bezahlen.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl ist ebenfalls für einen Beitritt zum Bündnis BWN. Als jährlichen Grundbetrag schlägt er 20,24 € vor. Welche Beitragshöhe die anderen Kommunen bezahlt, ist Ihm nicht bekannt.  

MR Bernhard Sapper frägt an, wo das Bündnis BWN seinen Vereinssitz hat. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt an, dass sich der Vereinssitz in Dinkelscherben, an der Wohnanschrift von Herrn ... befindet. 

MR Hubert Kraus  informiert den Marktgemeinderat darüber, dass am 20.01.2025 die erste größere Veranstaltung von Herrn .... stattfindet. Außerdem gibt er an, das der Markt Fischach einen jährlichen Grundbeitrag von 20,24 € zahlt. Dies konnte er im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister, Peter Ziegelmeier in Erfahrung bringen. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer gab an, dass er an der Gründungsversammlung  teilgenommen hat. Die neu gegründete Vorstandschaft, hat auf Ihn einen sehr kompetenten Eindruck gemacht. 


Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt an, dass ein Beirat gewählt wurde, er selbst sei auch dabei. Es soll die nächsten Tage ein Sprecher oder Sprecherin bestimmt werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer teilt mit, dass als Sprecher des Beirats bereits der Erste Bürgermeister der Stadt Wertingen, Willy Lehmeier gewählt wurde. 

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6. Bauleitplanung Gemeinde Landensberg 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 08.11.2024 informiert das Ingenieurbüro OPLA im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis 13.12.2024. Da diese Frist nicht eingehalten werden kann, wurde Fristverlängerung bis 20.12.2024 beantragt. Diese wurde genehmigt.

Mit Mail vom 08.11.2024 gingen die Unterlagen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu. 
Von den internen Stellen wurden keine Einwände zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg vorgebracht. 

Der Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von 10.676 qm. Ziel der Planung ist es, einem ortsansässigen Betrieb für Elektrotechnik Erweiterungschancen zu bieten. Die Firma besteht bereits seit 2013. Der Kundenstamm der Firma wächst und es besteht mehr Platzbedarf für Auszubildene, Lager, Werkstatt, Aufenthaltsräume, Büroräume etc.  Innerhalb von Landensberg besitzt die Gemeinde keine Flächen, die sich für die Erweiterung des Betriebes eignen würden. 

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das grundlegende Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer gemischten Baufläche für die Erweiterung des Betriebes und die Möglichkeit neuer Wohnnutzung. Damit wird unter andrem die ortsansässige Wirtschaft gestärkt.
Die Anbindung an bereits bestehende Bebauung ist im Osten und Süden gegeben. Im Westen ist eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Durch die Ausweisung einer Ortsrandeingrünung wird zudem das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg beeinträchtigt werden. 

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7. Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberfeld II", Ortsteil Freihalden Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ Ortsteil Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 28.11.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ OT Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen. 

Die Unterlagen gingen mit Mail vom 29.11.2024 den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“, OT Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach vorgebracht. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigte Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Ortslage Freihalden. Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von etwa 2,92 ha.  

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden. 

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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld, Ortsteil Freihalden Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld, Ortsteil Freihalden.
Es bestehen keine Bedenken .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das Ingenieurbüro Arnold Consult informiert mit Mail vom 28.11.2024 über die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld OT Freihalden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen.

Mit Mail vom 28.11.2024 gingen die Unterlagen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu.

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ OT Freihalden (siehe vorheriger Tagesordnungspunkt) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Jettingen-Scheppach sind die überplanten Flächen größtenteils als „Flächen für die Landwirtschaft“ mit nördlicher „Spielanlage“ ausgewiesen. Die geplante Entwicklung von neuen Wohnbauflächen kann demnach nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Zur Realisierung der geplanten Entwicklung von neuen Wohnbauflächen soll der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes entsprechend der geplanten Nutzung künftig als „Wohnbaufläche“ mit randlichen Grünflächen ausgewiesen werden. Damit kann der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan „Oberfeld II“ OT Freihalden aus den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach entwickelt werden. 

Von den internen Stellen kamen keine Einwände zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden. 

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzmanufaktur" Greuter Straße 8, Gemarkung Horgau Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Horgau „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das Ingenieurbüro OPLA informiert mit Mail vom 21.11.2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut der Gemeinde Horgau im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 26.11.2024 zu.

Im Süden des Ortsteils Horgauergreut wird seit Jahrzehnten eine Schreinerei (Familienbetrieb) betrieben. Die Betriebsabläufe werden durch die geringe Werkstattfläche erschwert. Durch eine Erweiterung der Werkstatt- und Lagerräume möchte sich der Betrieb zukunfts- und wettbewerbsfähig aufstellen. 
Die Gemeinde Horgau begrüßt dieses Vorhaben und möchten den Inhaber der Schreinerei durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unterstützen, wodurch auch die städtebauliche Ordnung gesichert werden soll. 
Das Plangebiet befindet sich zwar im Innenbereich, die geplante Erweiterung wäre jedoch aufgrund der Lärmthematik an diesem Standort nach § 34 BauGB nicht zulässig. Deswegen sollen die Lärmemissionen und Lärmimmissionen bereits auf Bebauungsplanebene untersucht und die entsprechenden Festsetzungen getroffen werden, um auch zukünftig die Verträglichkeit der Schreinerei mit den Nutzungen der Umgebung zu gewährleisten. 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 5.426 qm. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Kläranlage) wurden keine Bedenken gegen den Bebauungsplan geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan   „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut beeinträchtigt werden. 

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10. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 10

Kurzbericht

Sachvortrag:

Zweiter Bürgermeister Walter Aumann berichtet anhand der PowerPoint Präsentation, über das 15. Dialogforum vom 21.11.2024 zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg. Im Wesentlichen ging es um den aktuellen Stand zum Projekt und die Gesamtlärmbetrachtung. ... von der Firma Möhler + Partner Ingenieure GmbH, beantwortete im 15. Dialogforum als führender Schallgutachter, die vor Ort gestellten Fragen. Das nächste Dialogforum ist für den Sommer 2025 geplant. 



Diskussionsverlauf:


MR Dr. Susanne Hippeli  möchte wissen, ob es sich bei den angegebenen Pegeln um eine Mittelwertbildung handelt. Auch möchte Dr. Susanne Hippeli wissen, ob auch die Spitzenbelastungen im Tunnel berücksichtigt werden. Der angegebene Mittelwert ist nämlich deutlich geringer, als der Spitzenwert. 

Zweiter Bürgermeister Walter Aumann kann die spezifische Frage von MR Dr. Susanne Hippeli nicht im Detail beantworten. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet Dr. Susanne Hippeli darum ihre detaillierten Fragen auszuformulieren und diese an ihn weiterzuleiten. Gerne können die Frage anschließend an den Schallgutachter, ... weitergeleitet werden.

MR Hubert Kraus war ebenfalls bei dem 15. Dialogforum am 21.11.2024 vor Ort. ... von der Firma Möhler + Partner Ingenieure GmbH, steht für sämtliche Fragen hinsichtlich Lärm zur Verfügung. Es gibt eine neue DIN Vorschrift, die Berechnung findet nicht mehr so statt wie damals bei der Autobahn. Das Gesetz schreibt vor, wenn die Grenzwerte von 60-70 dB überschritten werden, dann muss der Gesamtlärm betrachtet werden, da dadurch eine Schädigung der Person vorliegt. An diesen Stellen wird die Autobahn erneut berechnet. Im letzten Dialogforum sowie beim Projektkoordinierungsrat, war die Überschneidung von Wohnbebauungen und Lärmschutz das Hauptthema. Außerdem fügt MR Hubert Kraus an, dass sich im Marktboten eine Stellungnahme der Bürgerliste bezüglich dem Bahnprojekt befand. In dem Beitrag wurde nur davon gesprochen, dass sich die Bürgerliste mit dem Lärmschutz befasst.  Mit dem Thema Lärmschutz befassen sich alle Fraktionen im Marktgemeinderat.

MR Stefan Vogg antwortet daraufhin, dass die Ausarbeitung hinsichtlich der verschiedenen Punkte  fast nur durch die Bürgerliste erfolgt ist. Von den anderen Fraktionen wurde in dieser Sitzung sehr wenig bis gar nichts beigetragen.   

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö informativ 11
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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö informativ 12
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12.1. REWE-Anfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 12.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl spricht die E-Mail von Frau ... vom 02.12.2024, sowie den weitern Schriftverkehr mit REWE an. Der letzte Termin für die Kündigung ist der 29.03.2025. In der Augsburger Zeitung vom 13.12.2024 stand, dass bei der Bürgerversammlung in Adelsried berichtet wurde, dass REWE in Adelsried bereits bzgl. einer möglichen Fläche angefragt hat. Die angegebene Fläche F2 im Masterplan, kommt nicht zustande. Auch die geplante Veranstaltungshalle hat einen deutlichen Mehrwert, für die Marktgemeinde Zusmarshausen.

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12.2. Brunnen Gabelbachergreut - Antrag Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 12.2

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl spricht den Antrag, der Bürgerversammlung Gabelbachergreut, bezüglich der Wiederinbetriebnahme des stillgelegten Brunnens an. Nach Rücksprache mit dem Wassermeister, wurden die Voraussetzungen für eine mögliche Wiederinbetriebnahme geprüft. Eine erneute Inbetriebnahme ist mit erheblichen Auflagen verbunden. Im Zuge der Bürgerversammlung wurde der Antrag gestellt, die Kosten für einen Rückbau des Brunnens, den Kosten für eine Wiederinbetriebnahme zum Zwecke einer Notversorgung gegenüberzustellen. Der Antrag wurde in der Bürgerversammlung Gabelbachergreut mit 3:18 Stimmen abgelehnt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl hatte der Antragstellerin zugesagt, den Antrag in der Marktgemeinderatsitzung bekannt zu geben. 

Datenstand vom 03.02.2025 11:55 Uhr