Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:19 Uhr bis 22:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Genehmigung der Niederschrift über die 083. Sitzung am 25.01.2024
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die 084. Sitzung am 15.02.2024
2 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
3 Jahresrechnung 2021
3.1 Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2021
3.2 Feststellung
3.3 Entlastung
4 Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber den Haushaltsplänen 2023
5 Vorberatung Haushalt 2024
6 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 1
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1.1. Genehmigung der Niederschrift über die 083. Sitzung am 25.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 1.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 83. Sitzung des Marktgemeinderates am 25.01.2024 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Genehmigung der Niederschrift über die 084. Sitzung am 15.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 84. Sitzung des Marktgemeinderates am 15.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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2. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö informativ 2
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3. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 3
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3.1. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Vorsitzende des RPA, MR Ingrid Hafner-Eichner, trägt den Bericht zur Jahresrechnung 2021 vor.
 


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl ergänzt zum Vortrag bezüglich der Vorfinanzierung bei Förderungen noch, dass die ersten Rechnungen bereits zweieinhalb bis drei Jahre vor Prüfung des Verwendungsnachweises sowie der entsprechenden Auszahlung gezahlt werden müssen. Zwischen Beginn der Maßnahme und Abschluss der Förderverfahrens liegt somit eine noch größere Zeitspanne als die im Bericht genannte Zeit von eineinhalb Jahren, in denen die Kommune das Geld vorfinanzieren muss.

MR Sapper stellt die Frage, womit die Mehrkosten beim Kindergartenanbau in Gabelbach begründbar sind, wenn es nicht allein durch Steigerungen im Bausektor erklärbar ist.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses geht von Fehleinschätzungen bei der Planung aus.

Bgm. Uhl weist noch darauf hin, dass ein Vergleich mit dem Anbau beim Kindergarten in Wörleschwang auch schwierig ist, da dort ganz andere Voraussetzungen vorlagen.

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3.2. Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 3.2

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

im Verwaltungshaushalt mit         17.969.741,76 €
und im Vermögenshaushalt mit        5.311.197,19 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 3.3

Beschluss

Der Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber den Haushaltsplänen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 1 bis 18 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, in beiden Fällen maximal bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 € (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./
apl.
1
0.3009.6317
Sonstige allgemeine kulturelle Angelegen-heiten Kulturkreis, Veranstaltung, Schloßfest 2023
40.000
75.271,81
40.000,00
üpl.

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.3009.1771 (Sonstige allgemeine kulturelle Angelegenheiten Kulturkreis; Spenden für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen).
Die Ausgaben beim Schloßfest waren deutlich höher als geplant, allerdings konnten bereits vorab im Bereich des Sponsorings deutliche Mehreinnahmen als eingeplant erwirtschaftet werden.


2
0.4641.4140
Kindertagesstätte ZuS – Zwischen Wald und See; Entgelte für tariflich Beschäftigte“
985.000
1.006.621,76
21.621,76
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.


3
0.4643.4140
Kindergarten Gabelbach; Entgelte für tariflich Beschäftigte
360.000
373.732,01
13.732,01
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.


4
0.4644.4140
Kindergarten Streit-heim; Entgelte für tariflich Beschäftigte
145.000
191.921,62
46.921,62
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.


5
0.4644.4440
Kindergarten Streit-heim; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
30.500
41.469,88
10.969,88
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Die überplanmäßigen Ausgaben bei den Beiträgen für die Sozialversicherung resultieren aus den höheren Entgelten (HHSt. 0.4644.4440), da diese anteilig davon entrichtet werden müssen.


6
0.4645.4140
Kindergarten Obstgarten; Entgelte für tariflich Beschäftigte
320.000
355.038,32
35.038,32
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.


7
0.4649.7008
Tageseinrichtung für Kinder; Betriebs-kostenförderung nach dem BayKiBiG, Träger auswärtiger Einrichtungen
51.300
71.363,48
20.063,48
üpl.

Die Deckung erfolgte über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.4645.1714 (Kindergarten Obstgarten; Zuweisungen für lfd. Zwecke, Betriebskostenförderung).
Die genauen Zahlen aus den Bescheiden stehen regelmäßig erst im Laufe des Bewilligungsjahres fest. Eine Schätzung kann daher im Voraus nur ungenau erfolgen.


8
0.6300.5165
Gemeindestraßen; Unterhalt: Grün-anlagen u. ä.
72.000
108.847,77
36.847,77
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Das Überziehen der Haushaltsmittel resultiert aus dem hohen Maß an Sturmschäden, die im Jahr 2023 entstanden sind, sowie durch Preiserhöhungen bei der Grünflächenpflege. Des Weiteren wurde bei der Grünpflege von gemeindlichen Grundstücken die Ausführung umgestellt. Die Flächen, die zum Teil gemulcht wurden, wurden zu der Förderung der Biodiversität im Jahr 2023 gemäht und das Mähgut wurde abgefahren.


9
0.7000.5158
Abwasserbeseitigung; Unterhalt: Klär-anlagen, u. a. Klär-schlammentsorgung u. -behandlung
140.000
180.440,37
40.440,37
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Die zu entwässernde und zu entsorgende Klärschlammmenge lag aufgrund der Komplettentleerung des Schlammstapelbehälters im Zuge der Erweiterung Kläranlage höher als zum Haushaltsansatz kalkuliert wurde. Außerdem ist es aufgrund von Preissteigerungen im Jahr 2023 um bis zu 100 % bei Phosphatfällmittel (3 x 24 Tonnen wurden bezogen, Preis 2022 lag bei 145,- €/t Netto, Preis 2023 lag bei bis zu 289,- €/t Netto) zu einer Überziehung gekommen. Des Weiteren gab es einen Mehrverbrauch und dadurch Mehrausgaben an Flockungshilfsmitteln bei der Klärschlammentwässerung durch die im Sommer in Betrieb genommene stationäre Klärschlammentwässerung als zum Haushaltsansatz kalkuliert.


10
0.7200.6410
Abfallbeseitigung; Umsatzsteuer und dgl.
0
14.939,62
14.939,62
apl.

Die Deckung erfolgt über die allgemeine Deckungsreserve (Haushaltsstelle. 0.9141.8500).
Für einen Teil der Abfallbeseitigung musste rückwirkend Umsatzsteuer abgeführt werden, dies war bisher nicht bekannt.


11
0.8151.5000
Wasserversorgung; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
21.000
35.460,18
14.460,18
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Im Jahr 2023 sind viele außerplanmäßige Reparaturen angefallen. So, z.B. ein Rohrbruch im Hochbehälter Zusmarshausen, ein Potentialausgleichsfehler am Tiefbrunnen in Wollbach, die Brunnensteuerungen im Tiefbrunnen Gabelbach und im Tiefbrunnen 2 Zusmarshausen sind ausgefallen und mussten erneuert werden. Außerdem war ein Frequenzumrichter im Tiefbrunnen Wollbach defekt, die Richtfunkantenne am Hochbehälter Wörleschwang war defekt und wurde durch GSM ersetzt. Des Weiteren wurde das Kupferdach am Tiefbrunnen 1 Zusmarshausen gestohlen und musste erneuert werden. Das Dach am Hochbehälter Gabelbach wies zudem Undichtigkeiten auf.


12
0.8151.5441
Wasserversorgung; Strombezugskosten
90.000
109.654,46
19.654,46
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5441.
Aufgrund des neu abgeschlossenen Stromliefervertrages sowie der gesetzlichen Strompreisbremse waren die Ansätze bei den Stromkosten nur schwierig zu kalkulieren. Zudem mussten für das Vorjahr fast 7.000 € nachgezahlt werden, diese Kosten konnten bei der Haushaltserstellung nicht mehr berücksichtigt werden, da entsprechende Abrechnungen bis Ende März eingingen.


13
0.8151.6800
Wasserversorgung; Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten
102.300
116.421,66
14.121,66
üpl.

Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.9151.2700 (Kalkulatorische Einnahmen; Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten).
Das Anlageverzeichnis über die Durchbuchung der Abschreibungen wird regelmäßig erst im Laufe des Jahres fertiggestellt. Eine Schätzung im Voraus kann daher nur mit groben Planwerten erfolgen.


14
1.6346.9500
Ausbau Holderweg; Tiefbaumaßnahmen
180.000
302.120,39
122.120,39
üpl.

Die Deckung erfolgt zum einen über entsprechende Mehreinnahmen in Höhe von 79.957,81 € bei der entsprechenden Beitragshaushaltsstelle für den Holderweg (HH-Stelle 1.6346.3590; Ausbau Holderweg, Tiefbaumaßnahmen) sowie über nicht benötigte Baukosten in Höhe von 42.162,58 € beim Geh- und Radweg von der St 2027 bis zur Straße im Zusamtal (HH-Stelle 1.6313.9500). Diese Baukosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Der Haushaltsplan 2023 wurde bereits am 30.03.2023 vom MGR beschlossen. Aufgrund der Grundstücksverhandlungen wurde die Entwurfsplanung inkl. der Kostenberechnung erst am 28.04.2023 der Verwaltung zugestellt. Grundlage für den Haushaltsansatz war eine Kostenannahme. Da noch nicht klar war welche Variante zum Zuge kommt, waren die Kosten zum Stichtag der Haushaltsverabschiedung noch nicht klar. Aufgrund der Dringlichkeit, wegen der Frist zur Abrechnung der Ersterschließung, wurde der Auftrag ausgeführt und die HH-Stellen mit den Ziffern 14, 17 und 18 überplanmäßig überzogen.


15
1.6482.9500
Bahnbrücke Gabel-bachergreut; Tiefbaumaßnahmen, Fünffeldbrücke, Planung Neubau u. Abbruch
0
33.175,89
33.175,89
üpl.

Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.6326.9500 (BG Steinekirch; Tiefbaumaßnahmen).
Bezüglich der Schlussrechnung „Neubau Bahnbrücke“ ist es aufgrund von Unstimmigkeiten zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Im November 2023 erfolgte hierzu eine Einigung. Es wurde bereits 2023 der ausstehende Bürgschaftsbetrag i.H.v. 88.656,28€ ausbezahlt. Mit diesen Kosten wurde von der Bauverwaltung erst im Jahr 2024 gerechnet. Hierzu war ein entsprechender Haushaltsansatz im Haushalt 2024 vorgesehen.


16
1.6495.9354
Bauhof der Tiefbau-verwaltung; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlage-vermögens, Neube-schaffung Holder
0
115.579,04
120.000,00
apl.

Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.6901.9581 (Wasserläufe, Wasserbau; Sonstige Tiefbaumaßnahme, Regenrückhaltebecken/Fremdw. Wollbach).
Für den Holder war im Haushalt 2023 die Anschaffung eines Leasinggerätes unter der Haushaltsstelle 0.6495.5340 vorgesehen. In der MGR-Sitzung am 20.07.2023 wurde allerdings ein Neukauf des Holders beschlossen, wofür keine Mittel vorgesehen waren und daher eine außerplanmäßige Ausgabe zustande kam.


17
1.7000.9509
Abwasserbeseitigung; Tiefbaumaßnahme, Ausbau Holderweg
110.000
164.544,64
54.544,64
üpl.

Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 54.544,64 € bei der Haushaltsstelle 1.7000.9581 (Abwasserbeseitigung; Sonstige Tiefbaumaßnahme, Kanalsanierungskonzept). Diese Kosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Begründung siehe laufende Nr. 14


18
1.8151.9509
Wasserversorgung; Tiefbaumaßnahme, Ausbau Holderweg
67.500
117.336,79
49.836,79
üpl.

Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 49.836,79 € bei der Haushaltsstelle 1.8151.9502 (Wasserversorgung; Tiefbaumaßnahme, Lückenschluss St2027). Diese Kosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Begründung siehe laufende Nr. 14


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5. Vorberatung Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der Haushalt wurde in diesem Jahr erstmals zusammen mit einer neu gebildeten Arbeitsgruppe „Haushalt und Finanzen“ erarbeitet. Dabei fanden folgende Sitzungen statt:
  • Auftaktgespräch am 02.10.2023
  • Einzelpläne 6-8 Verwaltungshaushalt am 26.10.2023
  • Einzelplan 4 Verwaltungshaushalt am 07.11.2023
  • Einzelplan 4 Verwaltungshaushalt mit den Kindergarten-Leitungen am 28.11.2023
  • Vorbesprechung Grobentwurf Verwaltungshaushalt am 11.01.2024
  • Vorstellung Investitionsprogramm am 01.02.2024
  • Grundstücksangelegenheiten und Rückfragen Investitionsprogramm am 29.02.2024

Im Gesamtentwurf sind sämtliche Änderungen bzw. Ergebnisse aus den Sitzungen mit der Arbeitsgruppe bereits enthalten. In der Zwischenzeit mussten bei verschiedenen Haushaltsstellen noch Anpassungen aufgrund neuer Erkenntnisse vorgenommen werden. Bei vereinzelten Haushaltsstellen konnte bisher noch kein genauer Ansatz ermittelt werden, da teilweise noch Rückmeldungen weiterer Stellen ausstehen. Dabei handelt es sich allerdings um maximal etwa 20 Haushaltsstellen, sodass dabei mit keinen gravierenden Änderungen mehr zu rechnen ist.
Wichtigste Änderung, gerade im Vergleich zur Vorbesprechung des Verwaltungshaushaltes, ist die Erhöhung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer (HHSt. 0.9000.0030) auf 11,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 sowie die entsprechende Anpassung in den Finanzplanjahren. Diese Korrektur resultiert aus der Anpassung der Vorauszahlungen sowie einer Nachveranlagung für das Jahr 2022 eines örtlichen Gewerbebetriebes. Dementsprechend konnte auch die Zuführung an den Vermögenshaushalt deutlich angepasst werden. Diese beträgt nun knapp 5,2 Mio. € anstatt im Vergleich zur Vorbesprechung ca. 750.000 €.

Nachdem in diesem Jahr das Investitionsprogramm nicht im Bauausschuss vorberaten wurde, sondern die Arbeitsgruppe sich damit befasst hat, erging der Auftrag an die Mitglieder des Arbeitskreises, das Investitionsprogramm in den Fraktionssitzungen durchzusprechen und etwaige Ergebnisse/Anregungen bereits vorab mitzuteilen.

Bis 29.02.2024 gingen bei der Verwaltung Rückmeldungen der Fraktion der Freien Wähler ein, diese Fragen konnten in der AK-Sitzung am 29.02.2024 geklärt und aufgearbeitet werden. Weitere Rückmeldungen gingen bisher nicht ein.

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2023 voraussichtlich einen Stand i. H. v. ca. 5,1 Mio. € auf, da zum Jahresausgleich 2023 etwa 350.000 € der Rücklage zugeführt werden müssen.
Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2023 auf 399.690,30 €, da die im Haushaltsplan 2023 veranschlagte Kreditaufnahme i. H. v. 2 Mio. € nicht benötigt wurde.

Im Haushaltsjahr 2024 ist derzeit ein Überschuss i. H. v. 4.029.700 € vorhanden, der komplett der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann. Das Ergebnis ist allerdings noch abhängig von Einzelbeschlüssen, welche die Grundstücksangelegenheiten betreffen. Aufgrund des aktuellen Überschusses wird auch kein Beschluss über die Deckung eines Defizites benötigt. Die Rücklage würde zum 31.12.2024 einen voraussichtlichen Stand i. H. v. knapp 9 Mio. € aufweisen.

In den Finanzplanjahren sind Rücklagenentnahmen von Seiten der Verwaltung i. H. v. 476.900 für 2025, 4.681.600 € für 2026 und 1.456.600 € für 2027 vorgesehen. Die Rücklage würde damit zum Ende des Finanzplanjahres 2027 einen Stand i. H. v. 3 Mio. € aufweisen.

Die Verabschiedung des Haushalts 2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung soll dann in der MGR-Sitzung am 26. März 2024 erfolgen.



Diskussionsverlauf:

Stv. Kämmerer … erläutert den Gesamtentwurf des Haushaltes 2024 anhand dem Einzelplan.

Zu Haushaltsstelle 1.4648.9401 führt SGL … aus, dass 2024 eine Umsetzung des Projekts nicht erfolgen kann, da es dafür überhaupt noch keine konkreten Planungen gibt. Zumal eine Sanierung während des laufenden Betriebs nicht erfolgen kann und eine Interimslösung derzeit nicht zur Verfügung steht.

Der Bau der Fitnessinsel (Haushaltsstelle 1.5600.9401) ist im Haushalt 2024 berücksichtigt und soll daher auch umgesetzt werden. SGL … führt diesbezüglich auch aus, dass die Fitnessinsel nicht von einer Planung/Machbarkeitsstudie für den zu errichtenden Fischpass und die Flutmulde betroffen wäre, dies wurde bei der Standortwahl bereits berücksichtigt.

Bei der Haushaltsstelle 1.6305.9500 ist in der Finanzplanung für 2027 ein Ansatz in Höhe von 180.000 € berücksichtigt, so SGL …. Man möchte vorerst die Entwicklung im Gewerbegebiet abwarten, bevor man den Wendehammer dort baut. In der Arbeitsgruppe hat man sich zudem verständigt, den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz zu streichen.

Die Haushaltsstelle 1.6305.9502 wurde bereits in der Arbeitsgruppe thematisiert. Von der Bürgerliste ging nun die Anmerkung ein, dass man dazu einen Grundsatzbeschluss fassen sollte, ob diese Straße tatsächlich notwendig ist. Bgm. Bernhard Uhl merkt dazu an, dass aus seiner Sicht keine Veranlassung für einen Beschluss notwendig ist. Sollte ein Projekt im Gewerbegebiet entstehen, müsse man sich zwangsläufig dazu Gedanken machen.

Zu Haushaltsstelle 1.6318.9500 führt SGL … aus, dass eine mittlere Kostenschätzung aus ähnlichen Projekten bei knapp 48.000 € lag. Daher ist der Ansatz in Höhe von 50.000 € auch gerechtfertigt.

Bei der Bahnbrücke Gabelbachergreut (Haushaltsstelle 1.6482.9500) stehen noch Vermessungskosten für die Brücke sowie die Straße aus, so SGL …. Weiterhin ist die Leistungsphase 9 des Ingenieurbüros noch nicht abgerechnet und ein Graben an der Südseite muss noch ertüchtigt werden. Zudem müssen noch 80.000 € als Anteil für eine Kabelverlegung an die Deutsche Bahn entrichtet werden, da diese in Vorleistung gegangen ist.

Der Hochwasserschutz in Gabelbach (Haushaltsstelle 1.6901.9585) wird in der nächsten MGR-Sitzung am 14.03. mit einem TOP thematisiert. Dort wird auch ein neues Konzept vorgestellt, wofür auch entsprechende Mittel in der Finanzplanung berücksichtigt sind, unabhängig davon welche Variante dann zur Umsetzung kommt.

Zu Haushaltsstelle 1.7691.9402 wird von Seiten der Bürgerliste angeregt, Herrn … einzuladen, um seine Fachmeinung einzuholen, inwiefern das Gebäude erhalten werden kann.
Bgm. Uhl erläutert, dass man ihn gerne zum Termin am 14.04. einladen kann. Der Grundsatzbeschluss wurde für eine Sanierung getroffen. Damit sind die verantwortlichen Personen nicht mehr einverstanden. Es ist allerdings der Wunsch, dass wenn ein Neubau entstehen sollte, dieser auch ein ähnliches äußerliches Erscheinungsbild haben sollte.

SGL … weist bei Haushaltsstelle 1.7691.9405 darauf hin, dass die Kosten für den Maibaumplatz in Höhe von 30.000 € für 2024 vorgesehen sind. Mit den Bürgern aus Steinekirch muss noch abgeklärt, was sie sich genau dort vorgestellt haben.
Bgm. Uhl ist der Meinung, dass dieser Posten im Haushalt dieses Jahr enthalten sein sollte.

Zur Haushaltstelle 1.7691.9406 wird erläutert, dass Planungskosten für eine Veranstaltungshalle und dergl. für 2024 in Höhe von 30.000 € im Haushalt berücksichtigt sind.

Für den Tiefbrunnen III (Haushaltsstelle 1.8151.9513) sind ausreichend Haushaltsmittel für die Standortsuche zur Verfügung, so SGL …. Ein Vorziehen der Maßnahme auf 2025 ist nicht möglich, da Genehmigung und Planung für einen Brunnen einige Jahre dauern.

Die Sanierung der Dachgeschosswohnung (Haushaltsstelle 1.8801.9404) in der Sozialstation ist nicht als Angebot für Obdachlose gedacht, so SGL …. Für Obdachlose wird aktuell im ehemaligen Radhaus, Wertinger Str. 12, Räume des Obergeschosses hergerichtet.
Bgm. Uhl verweist zudem auf einen Beschluss aus dem BUE. Dort wurde festgehalten, dass die Wohnung in der Sozialstation nicht für Obdachlose vorgesehen werden soll.

Auf Anregung von 3. Bgm. Christian Weldishofer sollen für das Feuerwehrhaus in Vallried die Baukosten von 2026 auf 2025 vorgezogen werden. Damit besteht seitens des Gremiums Einverständnis.

MR Hafner-Eichner bittet darum, für die drei Beauftragten aus dem Marktgemeinderat (Jugendbeauftragter, Behinderten- und Inklusionsbeauftragter, Seniorenbeauftragter) ein Gesamtbudget in Höhe von 3.000 € zur Verfügung zu stellen. Von Seiten des Gremiums gibt es diesbezüglich keine Einwände. Eine entsprechende Haushaltsstelle wird dafür vorgesehen.

Bgm. Uhl weist darauf hin, dass Änderungen, die den Haushalt betreffen, zeitnah mitgeteilt werden, damit diese frühzeitig eingearbeitet werden können, um den Haushalt am 26. März 2024 beschließen zu können.

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6. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö 6

Kurzbericht

Bgm. Uhl teilt entsprechende Informationen zum gestrigen Besuch des Staatsministers, Christian Bernreiter, mit.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö informativ 8
Datenstand vom 25.04.2024 13:41 Uhr