Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 74. Sitzung am 07.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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3 |
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3.1. Information zum Baufortschritt und zur geplanten Inbetriebnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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3.1 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Das Gremium wird über den Baufortschritt des neuen Kindergartens informiert. In Absprache mit den Architekten, der Bauleitung, der Verwaltung und der Kindergartenleitung ist geplant, den Betrieb in der neuen Einrichtung ab 05.11.2018 aufzunehmen. Aus organisatorischen Gründen erscheint eine Aufnahme des Betriebes nach den Herbstferien sinnvoll. In den Herbstferien ist geplant, den Kindergartenbetrieb nur mit einer Notgruppe aufrecht zu erhalten, damit auch das Personal des Kindergartens mit Umzugsarbeiten betraut werden kann.
Diskussionsverlauf:
MR Günther ist der Meinung, dass das Einzugsdatum in Hinblick auf den Garten und dessen Rasen sehr sportlich ist.
GL …
erklärt, dass dies bereits abgeklärt ist, es werden gewisse Bereiche noch abgesperrt, sodass dort keine Probleme entstehen. Des Weiteren ist es so möglich, die Übergangsgruppe in Gabelbach aufrecht zu erhalten, da der Einzugstermin 01.09. nicht eingehalten werden kann.
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3.2. Namensgebung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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beschließend
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3.2 |
Beschluss
Für den neuen Kindergarten in Zusmarshausen, Holzappelstraße 12 wird die Bezeichnung
„Kita Z wischen Wald
U nd
S ee“
vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Kurzbericht
Sachvortrag:
Für den neuen Kindergarten mit Kinderkrippe soll ein eigener Name vergeben werden. Grundsätzlich ist nach § 2 Nr. 23 der Geschäftsordnung hierfür der Marktgemeinderat zuständig.
Die bisherige Bezeichnung Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen soll nicht für die neue Einrichtung gelten.
Vorgeschlagen wird aus Sicht der Kindergartenleitung der Name:
Kita Z wischen Wald
U nd
S ee
Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht hervor, dass ein neuer Name nicht unbedingt notwendig ist. MR Aumann ist der Meinung, dass man hier auch die Eltern und anderen Bürger mit einbeziehen sollte.
Kindergartenleitung Frau … erklärt, dass der Name durch die Lage entstanden ist. Außerdem passt er sehr gut zu dem Gesamtkonzept, so spielen die Blätter im Hintergrund auf die einzelnen Gruppennamen an. Jeder Gruppe soll ein Heimatbaum zugeordnet werden. Auch wäre es möglich, für den Speisesaal einen anderen Namen, wie z. B. Restaurant Seeblick, zu geben.
Bgm. Uhl weist darauf hin, dass auch ein gewisser Zeitdruck herrscht, da die Wand in Auftrag gegeben werden muss.
Nach einer Diskussion über den Namen geht hervor, dass man mit dem neuen Namen durchaus einverstanden ist, allerdings sollte man die Farbgestaltung anders wählen und anstatt den herbstlichen Farben, frühlingshaftere Farben wählen. Hier könnte man beispielsweise das grün der Fassade mitaufnehmen.
MR Sapper meint, dass der MGR den Mitarbeitern nicht im Weg stehen sollte wenn diese hinter dem Namen stehen.
MR Walter Aumann stellt einen Antrag, eine Befragung der Bürger in Form eines Aufrufs im Markboten durchzuführen.
Ja 8 / Nein 10
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4. Benennung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55 im Bereich der Firma Hieber in Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Für die vorgesehene Bauleitplanung im Ortsteil Wörleschwang, Bereich der Firma Hieber, wird folgender Name beschlossen:
Bebauungsplan Nr. 55, Gewerbegebiet „Am Krautgarten“, Wörleschwang
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Kurzbericht
Sachvortrag:
Um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und den Städtebaulichen Vertrag (Kostenerstattungsvertrag) nach § 11 BauGB richtig lautend abschließen zu können, benötigt der beabsichtigte Bebauungsplan Nr. 55 im Bereich des Gewerbebetriebs Hieber in Wörleschwang einen Namen.
Die Vorhabenträger haben keine gesonderten Wünsche vorgetragen, weshalb von der Verwaltung die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 55, „Gewerbegebiet zur Bestandssicherung und Betriebserweiterung Fa. Hieber“, Wörleschwang
vorgeschlagen wird.
Weitere Vorschläge sind durch das Gremium möglich.
Diskussionsverlauf:
MR Richard Hegele frägt, warum man für das Gewerbegebiet nicht den Namen der Straße „Krautgartenweg“ zum Vorbild nimmt, so weiß jeder wo das Gewerbegebiet ist. Bgm. Uhl erklärt, dass dieser Vorschlag ausgeschieden ist, da er sehr an die dort vorhandene Wohnbebauung erinnert.
MR Hörmann schlägt vor den Namen durch die zutreffende Himmelsrichtung zu ergänzen.
2. Bgm. Steppich ist für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Namen, da dieser für Klarheit sorgt.
MR Reitmayer würde den Namen Hieber herauslassen, um das Gewerbegebiet nicht so spezifisch zu gestalten.
MR Juraschek schlägt vor, um nicht an die Wohnbebauung zu erinnern, aber doch die Richtung vorzugeben, das Gewerbegebiet „Am Krautgarten“ zu nennen.
MR Fischer frägt, ob er hierbei nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist.
GL …
verneint, da MR Fischer durch die Namensgebung keinen persönlichen oder wirtschaftlichen Vorteil erlangt.
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5. Verkehrsüberwachung - Vorstellung der Jahresstatistik 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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5 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte beschlossen. Überwacht werden seit 01.07.2016 der ruhende Verkehr und der fließende Verkehr. Für das Jahr 2017 liegt nunmehr die Jahresstatistik vor. Diese ist im Ratsinformationssystem eingestellt und als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Ruhender Verkehr:
Einsatzgebiete für die Überwachung des ruhenden Verkehrs waren hauptsächlich:
- Marktplatz, Augsburger Straße, Giseberthof (Parken mit Parkscheibe)
Schulzentrum (Behindertenparkplätze)
Rothsee – Wasserwachtstation
Einsatzgebiete für die Überwachung des fließenden Verkehrs (Radarüberwachungen) waren:
Messpunkt-Nr. Standort
3101 Gabelbach, Fleinhauser Straße
3102 Gabelbachergreut, Leonhardstraße
3103 Streitheim, Weldener Straße, Hs.Nr. 10
3104 Streitheim, Weldener Straße, Hs.Nr. 29-31
3105 Wollbach, Zusmarshauser Straße
3106 Wollbach, Sechsbuchenstraße
3107 Wörleschwang, Vogelbergstraße
3108 Zusmarshausen, Wertinger Straße (Bereich Netto)
3109 Zusmarshausen, Wertinger Straße (AVIA-Tankstelle)
3112 Zusmarshausen, Augsburger Straße
3113 Zusmarshausen, Schlossstraße
3115 Steinekirch, Dorfstraße, Hs.Nr. 34,39
3116 Steinekirch, Dorfstraße, Hs.Nr. 34
3121 Wollbach, Im Zusamtal (Gewerbegebiet)
Neue Standorte (noch nicht in der Statistik 2017 berücksichtigt)
3117 Gabelbach, Im Unterdorf
3118 Gabelbach, Am Hofanger
3120 Wörleschwang, Untere Hauptstraße
3122 Zusmarshausen, Hochstiftstraße
Die Statistiken enthalten Angaben zu den einzelnen Messpunkten. Außerdem sind Jahresübersichten (Ausgaben/Einnahmen) der Geschwindigkeitsüberwachung und der Parkraumüberwachung enthalten.
Die Daten werden dem Marktgemeinderat zur Information gegeben.
Diskussionsverlauf:
MR Juraschek bedankt sich für die Ausführungen und Aufstellungen. Seiner Meinung nach sind die Überwachungen im fließenden Verkehr nicht sinnvoll. Leider geht aus der Aufstellung nicht hervor, wie viele Parkplätze Zusmarshausen tatsächlich hat. Außerdem sind 391 Falschparker nicht viele, das sind etwas mehr als ein Fahrzeug pro Tag. Für eine solche Aufstellung, die sehr ungenau ist, 6.000 € auszugeben ist nicht sinnvoll.
MR Hubert Kraus erklärt, dass die Zahlen eindeutig zeigen, dass der Markt mit den Überwachungen kein Geld akquirieren möchte, sondern dem Wunsch der Bürger entgegen kommt. Die Überwachung kostet den Markt rund 6.000 €. Sie soll als erzieherische Maßnahme gelten und mehr Sicherheit gewährleisten. Eine Gewinnerzielung war nie beabsichtigt.
MR Hörmann unterstützt die Meinung von MR Hubert Kraus. Es gab keine andere Möglichkeit die Geschwindigkeiten zu überwachen. Außerdem werden die Personen, die einmal zahlen mussten ab sofort langsamer fahren. Erst in ein paar Jahren sieht man ob die Geschwindigkeitsüberschreitungen zu oder abnehmen.
MR Günther bestätigt, dass es sehr wichtig ist, die Parkraumüberwachung beizubehalten, denn es gab genug Personen, die sich für den ganzen Tag auf einen Parkplatz gestellt haben.
2. Bgm. Steppich ist ebenfalls der Meinung dass die Überwachungen sehr sinnvoll sind. Er möchte wissen, wie die nicht verwertbaren Ergebnisse zu werten sind und wie diese zu Stande kommen.
GL …
erklärt, dass die nicht verwertbaren Ergebnisse daraus entstanden sind, dass die Bilder nicht zu erkennen waren.
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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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6 |
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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informativ
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7 |
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7.1. Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung - Hinweise auf die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
|
ö
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7.1 |
Kurzbericht
Die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung hat sich auch auf Art. 49 Abs. 1 Satz 1GO ausgewirkt. Der Tatbestand der persönlichen Beteiligung hat sich erweitert. GL …
erläutert kurz die Änderungen, die dem Gremium als Tischvorlage ausgehändigt werden.
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7.2. ZusKultur - Bericht durch die Sprecherin Frau Irene Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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7.2 |
Kurzbericht
In der letzten MGR-Sitzung wurde der Wunsch nach einem Bericht über ZusKultur geäußert. Die Sprecherin, Frau …
, wird in der MGR-Sitzung am 20.09.2018 darüber referieren.
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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76. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.07.2018
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ö
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informativ
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8 |
Datenstand vom 25.09.2018 11:38 Uhr