Datum: 26.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:42 Uhr bis 00:23 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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informativ
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung am 28.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 75. Marktgemeinderatssitzung vom 28.06.2018
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bericht zur 6. Fortschreibung der Sozialraumanalyse - Vorstellung durch das Landratsamt Augsburg, Herr Neumeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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Kurzbericht
Sachvortrag:
Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung zur Jugendhilfeplanung hat das Landratsamt Augsburg die 6. Fortschreibung der Sozialraumanalyse herausgegeben. Diese Analyse arbeitet mit den Daten für die Jahre 2014 bis 2016.
Die Präsentation und die Erläuterung der Entwicklung im Markt Zusmarshausen wird Herr …, stellv. Leiter Amt für Jugend und Familie, in der Sitzung vorstellen.
Diskussionsverlauf:
Hr. … erklärt auf Rückfrage, dass die Zahl der Gewaltbereitschaft im Landkreis zwar steigt, insgesamt die Zahl der tatverdächtigten Jugendlichen aber sinkt. Gleichzeitig erklärt er, dass 95 % aller Jugendlichen, die vor dem Richter standen, nie mehr in einem Strafregister auftauchen. Probleme machen meist die anderen 5 %. Der Anteil der Haushalte inkl. Kindern steht auch im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum im jeweiligen Gemeindegebiet. Dass Zusmarshausen einen minimalen Bevölkerungszuwachs verzeichnen kann, liegt unter anderem an Faktoren wie Arbeitsplatzsituation, Verkehrsanbindung, aber auch langfristige Baulandpolitik. Die Entscheidung für ein Wachstum findet ihren Ursprung fast immer in der Politik, birgt aber bei zu schnellem Wachstum auch Probleme in sich.
Eine Gemeinde lebt nur dann dauerhaft, wenn sie sich ständig verjüngt, erklärt MR Christian Weldishofer. Ein Prognosetool (wie vom Landkreis versprochen) wird demnächst an die Kommunen verteilt, sodass jede Kommune selbst entsprechende Abschätzungen zu ihrem Wachstum und ähnlichen Statistiken vornehmen kann.
MR Hubert Kraus stellt fest, dass der Markt Zusmarshausen „mit einem blauen Auge“ davon gekommen ist, da sich die Situation im Vergleich zu anderen Kommunen eher positiv darstellt.
Herr … erklärt, dass Zusmarshausen sehr stabil in allen Bereichen ist, die mitgestaltet werden können. Dazu zählen die tolle Versorgung im Bereich der Kindertagesstätten sowie die dortige, hohe Qualität. Andere Kommunen brauchen lange, um zu reagieren, wobei die vorgestellten Zahlen weder richtig oder falsch noch positiv oder negativ sind – sie stellen lediglich den Istzustand dar. Eine Wertung folgt vom Landratsamt zu keinem Zeitpunkt. Für den Markt Zusmarshausen gilt laut Herrn Neumeier: „Bleiben Sie auf dem Weg, fördern Sie ihr Sozialsystem und legen Sie Gesichtspunkte für das Bevölkerungswachstum fest. Man sollte sich in Zusmarshausen wohlfühlen und dieses Gefühl weiter tragen.“
MR … erkennt einen deutlichen Hinweis darin, dass die Ehrenamtsarbeit für Senioren vorangebracht werden muss, da nur in jedem dritten Haushalt Kinder wohnen. In jedem anderen Haushalt werden die Menschen älter und bedürfen irgendwann der Nachbarschaftshilfe. Zudem sollte sich der Markt mit dem Wohnungsbau befassen, vor allem für all jene, die sich kein Eigenheim leisten können. Auch die Rückkehr von weggezogenen Personen sollte ermöglicht werden, wenn diese sich eine Ansiedlung in der Heimat wünschen.
Bürgermeister Uhl sieht den Markt Zusmarshausen bereits auf dem richtigen Weg. Arbeitsplätze und Infrastruktur sowie Bautätigkeit sind im Marktgebiet durchaus gegeben. Auch die Innerortsentwicklung ist dem Markt sehr wichtig, sodass Ortsabrundungssatzungen in nächster Zeit angepackt werden. Diese werden die Rückkehr von Kindern in die „alte Heimat“ zusätzlich erleichtern.
Abschließend verweist Hr. … auf die Homepage des Landkreises Augsburg. Dort können weitere Inhalte der Sozialraumanalyse eingesehen werden.
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4. Einrichtung einer Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen- Informationen durch das Landratsamt Augsburg, Herr Neumeier, - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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4 |
Beschluss
Der Markt Zusmarshausen befürwortet die Einrichtung einer Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen durch den Landkreis Augsburg in der Trägerschaft des Frère-Roger-Kinderzentrums. In Absprache mit dem Jugendamt im Landkreis Augsburg können die weiteren Schritte (Zeitplan, Konzept, Rahmenvereinbarung etc.) konkretisiert werden. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2019 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Jugendhilfeplaner im Landratsamt Augsburg, Herr …, berichtete in der Sitzung des KGV am 05.12.2017 u.a. über das Thema Familienbildung. MR Ingrid Hafner-Eichner stellte im Rahmen dieser Präsentation insbesondere fest, dass es für Familien im Markt Zusmarshausen wenig bis gar keine Bildungsangebote gibt. Sie hat sich bei der Sitzung angeboten, sich um die Vernetzung u.a. zwischen Kindergarten und Familienstation zu kümmern. Aus dieser Idee heraus wurde vereinbart, ein Sondierungsgespräch anzuberaumen, um den Bestand und den Bedarf an Angeboten für Familien zu konkretisieren. Eine erste Denkrunde fand am 23.02.2018 in Zusmarshausen statt, an der Vertreter des Landratsamtes, Vertreterinnen für den Bereich Kindertagesbetreuung, Mitglieder der Elternbeiräte der Kindergärten und interessierte Mütter teilnahmen. Es wurde vereinbart, kurzfristig erste Angebote durchzuführen (z.B. Vorstellung der Familienstation West Dinkelscherben). Ferner wurde ein Bedarf gesehen, langfristige Angebote für Familien durch Personal und Räume nachhaltig zu etablieren (z.B. Einrichtung einer eigenen Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen).
Bei einem Gesprächstermin im Landratsamt Augsburg am 23.04.2018 wurde die Thematik nochmals ausführlich diskutiert. Grundsätzlich könnte der Landkreis Augsburg die Einrichtung einer Familienstation und eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen befürworten und unterstützen. Eine Familienstation oder ein Familienstützpunkt sollte an eine bestehende Bildungseinrichtung (wie z.B. Schule/Hort/Kindergarten) angegliedert werden.
Als weiteres Vorgehen wurde damals vereinbart, dass ein Vertreter des Landratsamtes im Marktgemeinderat über Erfahrungen, Rahmenbedingungen und positive Wirkungen einer Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes berichten soll. Wenn der MGR dies befürworten kann, können die weiteren Schritte konkretisiert werden (Zeitplan, Konzept, Rahmenvereinbarung etc.).Dabei wäre der Markt Sachkostenträger und der Landkreis übernimmt die finanziellen Verpflichtungen für das Personal. Entsprechende Haushaltsmittel für Räume und Ausstattung könnten im HH 2019 eingeplant werden. In Zusammenarbeit mit der Familienstation West sollen parallel noch im Jahr 2018 erste Angebote entwickelt und durchgeführt werden (z.B. Vortragsreihen für Eltern). Am 05.07.2018 wurden diesbezüglich bei einer Leiterinnenbesprechung die vier gemeindlichen Kindergärten informiert.
Grundsätzlich wird ein Bedarf an (Bildungs-) Angeboten für Familien im Markt Zusmarshausen gesehen. Nach der Meinungsbildung im Marktgemeinderat ist deshalb anzustreben, eine Familienstation bzw. einen Familienstützpunkt in Zusmarshausen einzurichten.
Bei einem positiven Signal des Marktes übernimmt der Landkreis die Personalkosten. Mit einer Förderung als Familienstützpunkt können Personalstunden aufgestockt werden, um Angebote der Familienbildung durchzuführen. Die jeweilige Sitzgemeinde (Markt Zusmarshausen) übernimmt die Kosten für die Räume (z.B. Miete, laufender Unterhalt) und stellt im Idealfall auch ein Veranstaltungsbudget zur Verfügung. Eine Familienstation sollte folgende Anforderungen erfüllen: Büroraum, Besprechungsraum, möglichst ein Gruppenraum, Küche bzw. Zugang zur Küche, Abstellraum, barrierefrei und familiengerecht. Als Veranstaltungsraum (z.B. für größere Vorträge) können vorhandene externe Räume genutzt werden. Vorstellbar wäre die Einrichtung in den Räumen der künftigen oder derzeitigen Mittagsbetreuung (Hort).
Herr … wird in der Sitzung nähere Informationen geben. Zudem wird MR Ingrid Hafner-Eichner aus den Sitzungen der Denkrunden berichten.
Diskussionsverlauf:
Aufgrund einer Rückfrage aus dem Rat, erklärt Hr. … die Arbeitsweise einer Familienstation. Er informiert, dass es bestimmte Beratungsstunden geben wird (z. B. in Dinkelscherben sind es 19 h/Woche). In dieser Zeit ist die pädagogische Fachkraft telefonisch und persönlich erreichbar. Zudem erfolgt eine Avisierung in Schulen und Kindergärten, um das Angebot in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Vertrauen zu gewinnen. Auch eine Vernetzung mit den Kirchen ist Aufgabe dieser Person. Die Bekanntmachung der Familienstation ist ca. ein dreiviertel Jahr Hauptaufgabe. Dann kommt eine Entwicklung, die sich je nach Bedarf ergibt (z. B. Kleinkindsprechstunde, Krabbelgruppen, Netzwerk-Café, etc.).
MR Hafner-Eichner erklärt, dass mit dem Begriff „Bildung“ die innere Einstellung zu Familie und Kindern gemeint ist. Diese Bildung soll Eltern über Erziehung und Familie nachdenken lassen und Gefühle vermitteln. Es wird kein Wissen vermittelt, sondern Überzeugung gefördert. Die Denkrunden bestehen aus interessierten Eltern und Elternbeiräten der Kindergärten. Schon hier findet Vernetzung statt, sodass bereits hier die Netzwerkarbeit beginnt. MR Hafner-Eichner appelliert für eine Schaffung eines Familienstützpunktes.
Die Trägerschaft einer solchen Familienstation kann mittels Ausschreibung gefunden werden. In Zusmarshausen erachtet es Herr … für sinnvoll, wenn ein bereits vernetzter Träger einsteigt. Eine tolle Arbeit macht seiner Erfahrung nach die Katholische Jugendfürsorge in Augsburg, welche vor allem im Westen von Augsburg bereits die erforderlichen Infrastrukturen geschaffen hat.
MR Steffen Kraus kennt die Problematiken bei Familien aus seiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt und damit auch die Themen Scheidung, Sorgerecht, Gewalt in Familien, etc. Auch er appelliert für den Aufbau einer solchen Familienstation, um ggf. vorab Krisen zu lösen. Der Ortsbezug ist hier enorm wichtig, da ein Familiengericht nur die letzte Instanz darstellen kann.
Die Minimalausstattung einer Familienstation sollte nach Information des Herrn … ein Beratungsraum mit Toiletten und Küche sein, ggf. auch ein Raum für bis zu 20 Personen. Die Station sollte zusätzlich eine ungestörte Beratung ermöglichen, ebenso wie kleinere Gruppen fassen können. GL …
ergänzt, dass das Frère-Roger-Kinderzentrum der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg bereits in der Grund- und Mittelschule im Bereich der Schulsozialarbeit tätig ist. Es würde sich um einen Glücksfall für Zusmarshausen handeln, sollte der Aufbau einer Familienstation hier möglich werden.
3. Bgm. Vogg erwähnt das Giseberthaus als „Haus der Bildung“ und regt hierzu weitere Überlegungen an.
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5. Künftige Schulkindbetreuung - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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5 |
Beschluss
Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, in der Angebotsform „Hort“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg zunächst einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 75 Hortplätze der Altersgruppe 1. – 5. Klasse zu stellen.
Die Sanierung des Gebäudes ist durchzuführen. Die Verwaltung hat hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Zudem soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe (insgesamt 100 Plätze) möglich ist, sobald die Machbarkeitsstudie für die anstehende Sanierung vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Überlegungen zur Einrichtung eines Horts bzw. der Mittagsbetreuung im Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, wurden bereits im Jahre 2015 angestellt und diesbezüglich fand bereits ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg am 05.05.2015 statt. Damals wurde bereits signalisiert, dass eine Schulkindbetreuung im jetzigen Kindergarten „Purzelbaum“ aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten und der Schulnähe möglich ist. Dieses Ergebnis war auch für die Weichenstellung für den Neubau des Kindergartens in Zusmarshausen wichtig.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einen neuen Kindergarten zu bauen. Ferner wurde beschlossen:
„Die Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende und in den Ferien erfolgt künftig im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16. Dieses Gebäude ist nach Bezugsfertigkeit der neuen Kindertageseinrichtung zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept ausarbeiten zu lassen.“
Am 15.03.2018 fand ein erneuter Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg, Frau … (Leitung Mittagsbetreuung), Frau … (Leitung Kindergarten), MR Aumann, MR Hafner-Eichner und der Verwaltung statt.
Dabei wurde das Raumprogramm für eine altersgemischte Einrichtung –Hort- erörtert. Bei einem dreigruppigen Hort (75 Plätze) beträgt das Summenraumprogramm 397 qm. Grundsätzlich wäre nach Besichtigung der Räumlichkeiten die Einrichtung eines Hortes möglich. Auch eine Belegung mit der Kombination -Hort und Mittagsbetreuung- wurde diskutiert.
Hierzu hat das Landratsamt mit Schreiben vom 23.03.2018 mitgeteilt, dass ein Wechsel der Belegung zwischen Mittagsbetreuung und Hort nicht möglich ist, da der Hort nach dem BayKiBiG gefördert wird, d.h. auch das Summenraumprogramm dementsprechend die zuwendungsfähigen Flächen für den Hort ausweist und somit die entsprechenden Fördergelder bereit gestellt werden.
Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat sich in seiner Sitzung am 10.04.2018 auch damit befasst und die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses durch den Marktgemeinderat erachtet.
Am 22.05.2018 fand ein Gespräch bei der Regierung von Schwaben bezüglich der Förderung statt, an dem neben Vertreter der Regierung auch Frau … (Leitung Mittagsbetreuung) und von der Verwaltung Herr … teilnahmen.
Das Gespräch wurde anberaumt, um die Fördermöglichkeiten der anstehenden Sanierung bzw. Umbau des bisherigen Kindergartens „Purzelbaum“, Wertinger Straße 16, Zusmarshausen zu erläutern.
Zunächst wurde seitens der Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass ein neues Sonderinvestitionsprogramm für die Schulkindbetreuung aufgelegt werden soll. Dies ist im Koalitionsvertrag enthalten. Allerdings fehlen hier noch Einzelheiten und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Auch ist angedacht, das Summenraumprogramm zu ändern und zu verbessern.
Grundsätzlich ist eine anstehende Sanierung des Gebäudes nach FAG förderfähig, wenn die Untergrenze von 25 % der vergleichbaren Neubaukosten überschritten werden (Beispiel: 397 qm x 4.455,-- € = 1.768.635,-- € davon 25 % = 442.158,75 €).
Im Rahmen der Planungsphase (nicht förderschädlich) sollen vorab die Sanierungs-/Umbaukosten ermittelt werden. Dies könnte in Form einer sog. Machbarkeitsstudie erfolgen. Zu beachten ist evtl. ein notwendiges VGV-Verfahren.
Auf die Frage bezüglich des Erbbaurechts (Spitalstiftung) sieht die Regierung keine Probleme. Das Erbbaurecht endet im Jahr 2067. Die Bindefrist bei Förderungen endet nach 25 Jahren.
Bei den weiteren Planungen ist ggf. das neue Raumprogramm zu beachten. Daher sollte mit einem Förderantrag aus Sicht der Regierung von Schwaben noch abgewartet werden, dies auch in Bezug auf das neue geplante Sonderinvestitionsprogramm für die Schulkindbetreuung (vermutliches Erscheinen Herbst 2018).
Eine weitere Belegung des Gebäudes mit einer Kindergartengruppe (im Bedarfsfall) ist nicht förderschädlich. Allerdings im Falle einer Belegung mit einer Gruppe der Mittagsbetreuung sind strengere Maßstäbe anzulegen. Dies wäre nur bei einer strikten räumlichen Trennung denkbar. Allerdings, so die Regierung, gehören künftig Mittagsbetreuungen zu den auslaufenden Betreuungsmodellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsfeststellung durch das Landratsamt Augsburg im Zuge der Jugendhilfeplanung. Diesbezüglich ist frühzeitig ein Antrag beim Landratsamt zu stellen.
Für diesen Antrag sind erforderlich:
- Zahl der Plätze und für welche Altersgruppe
Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates
Gesamteinwohnerzahl je Jahrgang
Entwicklung der Geburtenrate, Veränderung der Einwohnerzahl durch Zu- und Wegzüge, neue Baugebiete
Gestiegener Bedarf einer schulkindlichen Betreuung (längere Betreuungszeiten, Ferienbetreuung)
Für einen Grundsatzbeschluss ist entscheidend, ob zukünftig die Schulkindbetreuung in Form der bisherigen verlängerten Mittagsbetreuung oder in der Angebotsform eines Hortes erfolgt.
Nachfolgend eine Übersicht der beiden Angebotsformen mit Vor- und Nachteilen:
Mittagsbetreuung Hort
keine gesetzliche Grundlage für personelle oder bauliche Mindestanforderungen,
keine festgelegten Qualitätsstandards
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gesetzliche Grundlage ist das BayKiBiG, bauliche Mindestanforderungen aus dem Raumprogramm,
gesetzlich festgelegte pädagogische Qualitätsstandards
pro Gruppe (25 Kinder)
- 1 x Erzieher/in
- 1 x Kinderpfleger/in
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Keine Konzeption erforderlich
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Betreuung, Betrieb und Organisation nach einem Leitbild, Konzeption erforderlich (wie im Kindergarten)
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Keine Buchungszeiten (bisher 2 – 5 Tage möglich)
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Verbindlich gebuchte Anwesenheitszeiten
20 Std./Woche für mehr als 50 % der angemeldeten Kinder, Buchungszeit 3-4 Std./Tag
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Einheitliche Elternbeiträge (bislang 51,-- €/Monat)
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Elternbeiträge nach Buchungszeiten gestaffelt
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Flexibilität bei den Abholzeiten
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Flexibilität durch Buchungszeiten und in Absprache mit dem Personal möglich
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Kein Personalpool mit Kindergärten/Krippen, da fehlende Qualifikation (Erzieher/in/Kinderpfleger/in)
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Personalpool möglich, Vertretungen bei Urlaub/Krankheit
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flexible Öffnungszeiten, Ferienbetreuung (Sommerferien bislang 4 Wochen), keine Förderung
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flexible Öffnungszeiten, auch bei Unterrichtsausfällen, Ferienbetreuung (auch in den Sommerferien), Öffnung auch für Kinder, die während der Schulzeit nicht betreut werden, für diese Kinder kann Förderung beantragt werden
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Bisheriges Personal kann weiterbeschäftigt werden
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Pädagogisches Personal (Erzieher/in/Kinderpfleger/in) erforderlich, bisheriges Personal kann als Zusatzkraft wirken (allerdings ohne Förderung), z.B. bei der Essensausgabe
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keine Förderung bei Investitionen (Sanierung/Umbau)
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Investitionskostenförderung nach Vorgaben des Raumprogrammes möglich (75 Plätze = 397 qm Hauptnutzfläche)
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Zuschuss für die Mittagsbetreuung – 7.000,-- € je Gruppe für die verlängerte Mittagsbetreuung = 21.000,-- €/Jahr
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Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG –
ca. 100.000,-- €.
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Zusammenfassung Vorteile Hort:
- Pädagogischer Qualitätsstandard auf personeller, konzeptioneller und auch baulicher Ebene
- Synergieeffekte mit den bestehenden Kindergärten und Krippen (auch wenn im Bedarfsfall eine Kindergartengruppe in der bisherigen Einrichtung verbleibt)
- Investitions- und Betriebskostenförderung
- Allgemeine Ferienbetreuung für Kinder möglich, die sonst nicht betreut werden
Aus Sicht der Verwaltung soll die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform Hort im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, erfolgen. Die Bedarfsanerkennung soll für 75 Plätze der Altersgruppe 1 – 5. Klasse beantragt werden. Derzeit besuchen ca. 75 Kinder die Mittagsbetreuung.
Diskussionsverlauf:
Auf Rückfrage wird erklärt, dass die Ferienbetreuung bereits in den Morgenstunden beginnt und nicht erst mittags durch das Fachpersonal erfolgt.
MR Hörmann und MR Winkler folgen der Empfehlung der Verwaltung. Allerdings sieht MR Winkler 75 Plätze bei einer Erweiterung von bisher 1. – 4. Klasse auf 1. – 5. Klasse als zu gering an. Ein Nachrüsten kostet seiner Meinung immer mehr, als das Konzept gleich aufzustocken. Er wird den Beschluss ablehnen, sollte die Zahl „75 Plätze“ weiterhin im Beschluss genannt werden. Die derzeit auszuweisenden Baugebiete und die Anstrengungen des Marktes zu mehr Wachstum führen zwangsläufig auf Dauer zu einem zu geringen Angebot. Zudem spricht er sich für eine behindertengerechte Gestaltung der Räumlichkeiten aus, sollte der Umbau beginnen. Auch dies wird gefördert und ist laut GL …
bereits geplant. Bürgermeister Uhl will für eine Erhöhung der Plätze bis zum Ergebnis der Machbarkeitsstudie warten und erst dann bei Bedarf reagieren. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst, sodass die von MR Juraschek zusätzlich gewünschte „5. Gruppe“, mit aufgenommen wird. Es ist dann von 100 Plätzen die Rede.
Die Thematik Hort oder Mittagsbetreuung führt der MGR schon länger. Allerdings sollte laut MR Christian Weldishofer die Qualität entscheiden. 51 Euro/Monat und Kind in der Mittagsbetreuung sind durchaus als zu kostengünstig zu sehen, aber eine kostendeckende Umlegung auf die Eltern ist aus seiner Sicht nicht gewünscht. Vielmehr handelt es sich um eine Investition für die Zukunft. „Wir leben von der Verjüngung, sodass ein dauerhaftes Betriebskostendefizit wohlwollend angenommen werden sollte“, erklärt MR Christian Weldishofer.
MR Juraschek erkundigt sich, ob durch Kostensteigerung und gleichzeitigem Wegfall von betreuungsbedürftigen Kindern ein weiteres Defizit zu erwarten ist. MR Hafner-Eichner erklärt, dass es hierfür Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt, die bedürftige Eltern beantragen können, welche sich andernfalls eine Unterbringung der Kinder im Hort nicht leisten könnten.
Bürgermeister Uhl gibt bekannt, dass die Höhe der Förderung sowie der künftige Beitrag der Eltern noch nicht klar ist. Es ist heute nur eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Fortentwicklung geplant, sodass sich diese Details erst in der Zukunft ergeben werden. Die Höhe des Beitrags wird in einer kommenden Sitzung durch das Gremium beschlossen werden. MR Aumann würde zunächst bei 75 Plätzen verbleiben, da es durchaus auch Eltern geben kann, die diese neue Form der Kinderbetreuung abschrecken wird: „Qualität hat seinen Preis und rundet unser Gesamtangebot ab“. Der Marktrat spricht sich für die Bildung eines Hortes aus und wünscht dringend die Beibehaltung des bisherigen Personals.
MR Hafner-Eichner hat sich erkundigt und herausgefunden, dass im Landkreis 27 Gemeinden einen Hort gebildet haben. Dass sich das Modell „Hort“ bewährt hat, dafür spricht ihrer Ansicht nach auch diese Zahl. Was die Elternbeiträge angeht, muss auch aus ihrer Sicht eine Anpassung erfolgen. Allerdings wird hier eine Lösung gefunden werden. Ihrer Meinung nach muss die Flexibilität der Abholung erhalten bleiben. Hierauf sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Zudem stellt der Hort eine deutlich flexiblere Handhabung dar, als in der offenen Ganztagsschule.
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6. Haushaltsbericht zum 30.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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6 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Haushaltsbericht 2018 stellt die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes mit Stand 30.06.2018 vor.
Diskussionsverlauf:
Nach Rückfrage aus dem Rat erklärt Kämmerer …
, dass vor einer Kreditaufnahme immer die Rücklagen zur Aufrechterhaltung der Liquidität verwendet werden, da diese Reihenfolge gemäß den Grundsätzen der Mittelbeschaffung als zwingend anzusehen ist.
MR Reitmayer sieht eine Kreditaufnahme zum momentanen Zeitpunkt als wirtschaftlich besser an. Der Kämmerer erklärt daraufhin, dass bei Auflösung der Haushaltsreste für Maßnahmen, die in 2018 wahrscheinlich nicht mehr realisiert werden, wohl keine Kreditaufnahme mehr notwendig sein wird, sodass eine frühzeitige Aufnahme jetzt nicht zwingend ist. Die Liquidität des Marktes ist zum Stand heute gegeben.
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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informativ
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7.1. Standortschließung und betriebsbedingte Kündigung des Postfachs - Schreiben der Deutschen Post
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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7.1 |
Kurzbericht
Die Deutsche Post hat mit Schreiben vom 16.07.2018 mitgeteilt, dass durch die Standortschließung aus betrieblichen Gründen das Postfach 140, 86439 Zusmarshausen zum 31.08.2018 gekündigt wird. Für die notwendige betriebliche Maßnahme wird um Verständnis gebeten.
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7.2. Fußgängerschutzanlage in Steinekirch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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7.2 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Fußgängerschutzanlage mit Druckknopfbetätigung in der Ortsmitte von Steinekirch ist seit November 2017 als Verkehrsversuch in Betrieb. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung am 02.07.2018 mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg, des Staatlichen Bauamtes Augsburg, der Polizei und des Marktes Zusmarshausen wurde festgelegt, die Ampelanlage ortsfest zu installieren. Das Landratsamt Augsburg hat eine Fußgängerschutzanlage mit Anforderungsmöglichkeit (Anforderungsanlage mit Druckknopf) mit Schreiben vom 04.07.2018 nunmehr angeordnet.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende informiert, dass die Investition sowie den laufenden Unterhalt das Staatliche Bauamt selbst trägt. Die Stromkosten übernimmt der Markt Zusmarshausen (sowohl die erstmalige Herstellung des Stromanschlusses als auch die laufenden Kosten).
MR Winkler erklärt, dass eine barrierefreie Gestaltung sowie die Herstellung von Blindenleitlinien bei Errichtung der Fußgängerschutzanlage in Steinekirch beachtet werden sollten.
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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26.07.2018
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informativ
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8.1. Flyer E-Bike-Region Augsburg Westliche Wälder
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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77. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
3. Bgm. Vogg verweist auf den Flyer zur E-Bike-Region Augsburg Westliche Wälder. Darin ist Zusmarshausen trotz des Innovationsparkes nicht genannt. Er hätte gerne, dass dahingehend eine Änderung angeregt wird, sodass auch unsere Marktgemeinde künftig genannt wird.
Datenstand vom 25.09.2018 11:39 Uhr