Datum: 20.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:20 Uhr bis 00:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 76. Sitzung am 05.07.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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beschließend
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2.1 |
Beschluss
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Im TOP 5 auf Seite 1027 der Niederschrift wird folgender Satz von MR Hubert Kraus geändert: „Eine Statistik daraus zu ziehen war nie der Plan.“ Der Satz wird folgendermaßen geändert: „Eine Gewinnerzielung war nie beabsichtigt.“
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 77. Sitzung am 26.07.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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2.2 |
Beschluss
Die Niederschrift wird einstimmig
genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. ZusKultur
Bericht durch die Sprecherin Frau Irene Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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3 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Im Rahmen einer Sitzung des Marktgemeinderates wurde der Wunsch geäußert, dass die Sprecherin von ZusKultur, Frau … einen Bericht abgibt.
In der Sitzung wird Frau … einen entsprechenden Bericht abgeben und hier insbesondere auch auf das neue Programm 2018/19 eingehen.
Diskussionsverlauf:
Frau … erklärt, dass es das Ziel ist mit dem Programm möglichst viele verschiedene Personengruppen zu erreichen, sodass für jeden etwas dabei ist. In der neuen Saison werden kleinere Veranstaltungen im Tanzstudio „Let’s Dance“ abgehalten. Hier ist der Saal im St. Albert oft zu groß. Die durchschnittlichen Besucherzahlen sind nicht leicht zu sagen, da es Veranstaltungen gibt, die von ca. 30 Personen besucht werden, aber auch Veranstaltungen bei denen 300 Personen kommen. Die Besucherzahlen sind deshalb auch oft nicht leicht vorherzusagen. Viele Überlegungen und Abwägungen haben ergeben, dass auch weiterhin Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, die nur wenige Personen ansprechen um kleineren Künstlern ebenfalls eine Plattform zu bieten.
Die Maifeier war ein voller Erfolg. Bisher war an solch einer Veranstaltung leider nicht die Stimmung, die an so einem Fest sein sollte. Von vielen Personen wurde es als eine Pflichtveranstaltung gesehen. Das wollte man dieses Jahr ändern indem man ein kleines Partyzelt aufgestellt hat und die Band „Freinacht“ gebucht hat. Ein Maifest dieser Art ist auch für nächstes Jahr wieder geplant, allerdings dieses Mal mit einem größeren Zelt. Die Band „Freinacht“, welche nächstes Jahr ihr 10-Jähriges Jubiläum feiert, hat bereits angekündigt wieder aufzutreten und auch bei der Planung und der Umsetzung zu unterstützen.
Das Team von ZusKultur besteht derzeit aus …, der Leitung des Teams, …und …, die für die klassischen Veranstaltungen zuständig sind, …, der die historischen Veranstaltungen organisiert, sowie … und ….
MR Alfred Hegele weist darauf hin, dass die Chorgemeinschaft, bei ihrem Auftritt an der Maifeier, von dem Lärm leider untergegangen war, das war sehr schade, ansonsten war es eine sehr schöne Veranstaltung.
MR Joachim Weldishofer bedankt sich für das Engagement über das ganze Jahr und lobt die Mischung der Genres um viele verschiedene Gruppen zu erreichen. Er möchte wissen, ob die Nutzung des Saals im St. Albert nun eingespielt ist, oder ob es noch immer Probleme gibt.
Frau …
erklärt, dass zwar manchmal noch Unstimmigkeiten sind, die aber von sehr kleiner Bedeutung sind, zum Beispiel eine Tür die mal nicht aufgesperrt ist. Im Großen und Ganzen passt es aber. Zurzeit fehlt leider ein Tontechniker.
MR Juraschek frägt, wie ZusKultur derzeit wirtschaftlich da steht. Natürlich kommt es bei der Kultur nicht unbedingt auf eine Gewinnerzielung an.
Bgm. Uhl erklärt, dass diese Frage nicht so schnell beantwortet werden kann. Hierzu müsste man erst einmal die Haushaltszahlen ansehen. Dies könnte man evtl. am 23.10.2018 auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung näher erläutern.
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4. Umsetzung von Maßnahmen zum Sedimentrückhalt im Rothtal und am Rothsee durch das Instrument Flurneuordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Der Markt Zusmarshausen beschließt, dass die Flurstücke 519, (523, 533, 543,…) Gmkg. Zus
marshausen in das Flurneuordnungsverfahren Rothtal-Rothsee zur Reduktion von Stoffeinträgen in den Rothsee aufgenommen werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Zur Realisierung der aus dem Projekt boden:ständig erarbeiteten Maßnahmen zum Sediment- und Nährstoffrückhalt bietet das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Unterstützung durch ein Flurneuordnungsverfahren an.
Ein maßnahmenorientiertes Flurneuordnungsverfahren umfasst dabei nicht ganze Gemarkungen, sondern zieht einzelne Grundstücke bei, auf denen bauliche Veränderungen stattfinden sollen. Dabei können auch Grundstücke getauscht und öffentlicher Grund bedarfsgerecht für Sedimentrückhalt verlegt werden. Eine Förderung der baulichen Maßnahmen ist im Zuge des Verfahrens möglich.
Die Nachbargemeinde Horgau hat bereits einen Antrag auf Flurneuordnung zur Umsetzung der Ziele aus dem boden:ständig Maßnahmenplan Rothtal-Rothsee gestellt. Dabei werden voraussichtlich zunächst vier Flurstücke zur Umsetzung der ersten beiden Maßnahmen in das Verfahren aufgenommen.
Ziel ist es in allen Gemeinden des Rothtals die Akzeptanz für erosionsmindernde Maßnahmen zu steigern, nach und nach weitere Grundstückseigentümer zur Beiziehung, zum Tausch oder Verkauf zu bewegen und in weiteren Schritten das geplante Neuordnungsverfahren zu erweitern. Der Markt Zusmarshausen kann dazu einen ersten Schritt tun und z.B. das Flurstück 519, Gmkg Zusmarshausen (Rothsee mit umgebender Grünfläche) und weitere Flurstücke entlang der Roth mit aufnehmen.
Für Fragen und zu genaueren Informationen zum Ablauf, der möglichen Förderung, und den Aufgaben für den Markt Zusmarshausen stellen Frau Geiger und Herr Bacherle vom Amt für Ländliche Entwicklung das geplante Flurneuordnungsverfahren anhand beigefügter PowerPoint-Präsentation vor.
Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus plädiert dafür das Konzept umzusetzen. Es wurde vor Jahrzehnen Fehler gemacht, die jetzt eben repariert werden müssen.
MR Hörmann stimmt dem zu. Ihn interessiert noch die Höhe der Fördermaßnahmen. Herr … erklärt, dass er keine genauen Zahlen hat. Die Fördermaßnahmen richten sich aber nach den landwirtschaftlichen Vergleichszahlen und Herr … geht davon aus, dass sich die Zuwendungsfähigen Kosten auf ca. 70% plus zusätzlich ca. 5% für die ökologischen Maßnahmen belaufen.
MR Alfred Hegele war der Meinung, dass bereits Grundstücksverhandlungen durch die Firma Boden:Ständig laufen. Herr … erklärt, dass schon vereinzelt Gespräche mit den Eigentümern stattgefunden haben. Derzeit sind aber nur zwei Eigentümer bereit ihre Grundstücke zu tauschen. Die große Mehrheit ist hierzu noch nicht bereit. Deshalb muss jetzt der Markt tätig werden, denn wenn hierdurch eine Verbesserung erzielt wird sind eventuell auch die anderen Eigentümer dazu bereit zu einer Verbesserung beizutragen.
MR Christian Weldishofer ist es wichtig, dass die Flächen mit denen gerade geplant wird, bereits im Eigentum des Marktes sind. Herr …. bestätigt, dass die Flächen, für die nächsten Schritte bereits im Eigentum des Marktes Zusmarshausen sind. Die Gesamtplanung allerdings beinhaltet auch Flächen die noch nicht im Eigentum des Marktes sind. Herr … geht aber erfahrungsgemäß davon aus, dass sobald die Presse involviert ist und eine Verbesserung zu erkennen ist, die Eigentümer zu Verhandlungen bereit sind.
Aus dem Gremium geht hervor, dass die Planungen zu einem Umgehungsgerinne fortgesetzt werden sollen und sich der Markt Zusmarshausen bei der Flurneuordnung beteiligen soll.
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5. Neugestaltung Feuerwehrvorplatz Streitheim
Vorstellung des Entwurfes und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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5 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zum Feuerwehrvorplatz in Streitheim zu. Die Umsetzung soll soweit möglich vor dem Feuerwehrfest am 20.09 – 22.09.2019 realisiert werden. Dementsprechend soll die Ausschreibung soweit möglich noch im Jahr 2018 erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Jahr 2019 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Erneuerung des Platzes vor der Feuerwehr in Streitheim wurde bereits in den Haushaltsplanungen mehrmals besprochen.
In der Zwischenzeit fanden bereits zahlreiche Besprechungen mit den Nutzern v.a. der Feuerwehr (Vorstand, Kommandant) statt. Auch mit den Nutzern des Maibaumes fanden zahlreiche Abstimmungen statt.
Die Entwurfsplanung wird von MBM Völk anhand der beigelegten Pläne vorgestellt.
Die Gesamtbruttokosten für den Feuerwehrvorplatz Streitheim einschl. Straßenbau, Kanalbau, Wasserleitungsbau, Beleuchtung und Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 120.000,- €.
MR Winkler bittet darum ein Pflaster zu wählen, bei dem möglichst wenig Fugen entstehen, damit dieses Barrierefrei auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann.
2. Bgm. Steppich möchte wissen, was es mit der Einteilung des Asphalts und der Pflasterung
auf sich hat. MBM Völk erklärt, dass dies mit den Türen des Feuerwehrhauses zusammenhängt. So können diese ohne Hindernisse geöffnet werden.
Das Gremium spricht sich dafür aus, die Maßnahme noch im nächsten Jahr umzusetzen und deshalb die Ausschreibung noch im Jahr 2018 durchzuführen.
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6. Bauleitplanung des Marktes Welden
11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden. Es werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 02.08.2018 bittet das Planungsbüro Arnold Consult AG den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme in Bezug auf die 11. Flächennutzungsplanänderung des Marktes Welden. Es handelt sich hier um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Als Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme war der 07.09.2018 vorgesehen. Diese Frist konnte aufgrund Rückfrage bis zum 24.09.2018 verlängert werden.
Die Unterlagen zu dieser öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden den Markträten mittels E-Mail vom 06.08.2018 zugestellt.
Mit der 11. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Welden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Haldenloh unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblich genutzten Grundstücke und Erschließungswege am nordöstlichen Ortsrand des Ortes Welden geschaffen werden. Mit der Darstellung als „Gewerbegebiet“ mit randlichen Grün-, bzw. Ausgleichsflächen anstelle von „Grünlandnutzung“ soll dem in Welden vorhandenen Bedarf an gewerblichen Bauflächen und den diesbezüglich vorliegenden Anfragen Rechnung getragen werden. Die verkehrliche Erschließung des überplanten Areals kann von Westen über einen Anschluss an die Straße „Haldenloh C“ sichergestellt werden.
Auswirkungen auf den Markt Zusmarshausen hinsichtlich des Verkehrs sind wegen der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und der damit zusammenhängenden 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden kaum zu erwarten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 17.05.2018 folgender Beschluss gefasst:
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet - Violauer Weg"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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7 |
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 31.07.2018 informiert das Planungsbüro OPLA aus Augsburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ im Bereich der Gemeinde Altenmünster und bittet um Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB bis spätestens 06.09.2018.
Aufgrund der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates wurde mit E-Mail vom 02.08.2018 um eine Fristverlängerung bis 24.09.2018 gebeten. Daraufhin informierte Bürgermeister Walter (Gemeinde Altenmünster) Geschäftsleiter Stöckle über die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Aufgrund dessen erging mit E-Mail vom 03.08.2018 die Information an das Planungsbüro OPLA, dass aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ bestehen.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist demzufolge nicht notwendig. Es handelt sich um eine reine Information.
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Altenmünster wurden den Markträten mit E-Mail vom 07.08.2018 übermittelt.
Das Plangebiet liegt an der Eichholzstraße im Süden des Hauptortes Altenmünster, ca. 250 m von der Staatstraße 2027 entfernt. Die zu überplanenden Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt (Ackerland).
Der Begründung kann unter Nr. 5 des Vorentwurfes mit Stand vom 12.07.2018 folgendes auszugsweise entnommen werden:
„Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Gewerbegebietes im Gemeindegebiet von Altenmünster, das insbesondere für die Ansiedlung von kleinen bis mittelgroße Betrieben mit reduziertem Emissionsverhalten gut geeignet ist.
Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen und damit einer langfristigen Sicherung der gewerblichen Entwicklung in Altenmünster ist es Ziel der Planung, den baulichen Eingriff der neuen Gewerbeflächen in das räumliche Umfeld so zu gestalten, dass zum einen die Belange der angrenzend wohnhaften Bevölkerung und zum anderen die Belange des Orts- und Landschaftsbildes nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich des Bebauungsplanes die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Maierbreiten vor. Das neue Gewerbegebiet wird verkehrstechnisch von Norden über die Eichholzstraße erschlossen. Hierzu wird der bestehende Grabenlauf im Bereich der künftigen Zufahrten überbaut und wahrscheinlich verrohrt werden müssen.
Während die festgesetzte Eingrünung des Gewerbegebietes im Westen eine schonende Einfügung der Gewerbeflächen zur freien Landschaft hin sicherstellen soll, hat die festgesetzte Eingrünung des Gewerbegebietes im Süden eine optische Trennfunktion zum künftigen Wohngebiet „Violauer Weg“. Um aber auch innerhalb der künftigen gewerblichen Bauflächen eine Durchgrünung zu erhalten, soll zudem je 1.500 m² Grundstücksfläche mindestens ein Baum gepflanzt werden.
Im Osten wird eine öffentliche Grünfläche zur Regenrückhaltung festgesetzt, die mit Bäumen bepflanzt werden soll. Die bestehenden Bäume entlang der Eichholzstraße sollen erhalten bleiben.
Der Ausbau der Straße ‚Zum Nonnengraben‘ sowie die öffentlichen Stellplätze dienen der südlich des Gewerbegebietes geplanten Wohnbebauung.“
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8. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster
12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: "Gewerbegebiet - Violauer Weg"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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8 |
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 31.07.2018 informiert das Planungsbüro OPLA aus Augsburg über die geplante 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ und bittet um Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB bis spätestens 06.09.2018.
Aufgrund der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates wurde mit E-Mail vom 02.08.2018 um eine Fristverlängerung bis 24.09.2018 gebeten. Daraufhin informierte Bürgermeister Walter (Gemeinde Altenmünster) Geschäftsleiter Stöckle über die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Aufgrund dessen erging mit E-Mail vom 03.08.2018 die Information an das Planungsbüro OPLA, dass aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ bestehen.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist demzufolge nicht notwendig. Es handelt sich um eine reine Information.
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Altenmünster wurden den Markträten mit E-Mail vom 07.08.2018 übermittelt.
Den übermittelten Unterlagen kann auszugsweise folgendes entnommen werden:
„Anlass für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“, der innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches ein im Osten, Süden und Westen eingegrüntes Gewerbegebiet mit reduzierten Schallemissionen festsetzt.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich hingegen als eingegrüntes Mischgebiet dar, sodass der wirksame Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Ab. 3 BauGB geändert werden muss.
Der Änderungsbereich liegt an der Eichholzstraße im Süden des Hauptortes Altenmünster, ca. 250 m von der Staatstraße 2027 entfernt.
Der Umgriff umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,5 ha und befindet sich innerhalb der Gemarkung Altenmünster der Gemeinde Altenmünster.
Das zu bebauende Gelände dient bislang als Ackerfläche.“
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9. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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9 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach. Es werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 14.08.2018 wurde dem Markt Zusmarshausen durch das IB Gansloser der Vorentwurf mit Stand vom 24.07.2018 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen“ im Markt Jettingen-Scheppach übermittelt.
Der Marktgemeinderat des Markt Jettingen-Scheppach hatte in seiner Sitzung am 24.07.2018 die Einleitung dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebiets geschaffen werden. Eine Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen hat im Zeitraum vom 03.09. bis zum 04.10.2018 zu erfolgen.
Folgende Unterlagen wurden den Markträten zur Vorbereitung auf die Marktgemeinderatssitzung mittels E-Mail am 14.08.2018 übermittelt:
- Planzeichnung mit Stand vom 24.07.2018
Textteil mit Stand vom 24.07.2018
Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 24.07.2018
Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 13.07.2018
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Stand vom 10.08.2018
Der Begründung kann auszugsweise folgendes entnommen werden:
„Am Triebweg 2, westlich des Ortsteils Jettingen, ist auf Flur Nr. 1988/1 der Bau einer neuen Lagerhalle westlich der bereits bestehenden Gebäude zur Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen geplant. Hierfür soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Auch grünordnerische Ziele werden berücksichtigt. Im Süden, Westen und Norden soll eine Eingrünung des Grundstücks erfolgen, um ein Einfügen in die umgebende Landschaft zu erreichen. Die Erschließung des Gebiets ist bereits über den „Triebweg“ gesichert. An der bestehenden Erschließung ergeben sich keine Änderungen.
Der Markt Jettingen-Scheppach möchte das private Vorhaben ermöglichen. Da sich die Fläche im Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.“
Vorhabenträger ist Herr …
89343 Jettingen-Scheppach.
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10. Information über Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Wasserversorgungseinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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10 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 07.06.2018 wurde mit Wirkung vom 01.07.2018 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Zusmarshausen in Bezug auf die Beiträge neu beschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt ist der von den Altanschließern eingehobene „Verbesserungsbeitrag zur Wasserversorgungseinrichtung“ in den Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgung enthalten. Es kann deshalb die Endabrechnung zum Verbesserungsbeitrag erfolgen.
Gesamtkosten
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1.154.912,49 Euro
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zu verteilen
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30 % auf Grundstücksfläche
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70 % auf Geschossfläche
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anteilige Kosten
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346.473,75 Euro
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808.439,74 Euro
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anzurechnende Flächen
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2.873.073,89 qm
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959.440,95 qm
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berechneter Beitragssatz
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0,12 Euro/qm
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0,84 Euro/qm
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Durch die geringe Abweichung zu den bereits eingehobenen Vorausleistungen wird der Fehlbetrag über die Gebühr refinanziert. Es verbleibt für die Endabrechnung bei folgenden Beitragssätzen:
Beitragssatz
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0,11 Euro/qm Grundstücksfläche
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0,80 Euro/qm
Geschossfläche
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Entsprechende Bescheide werden mit Datum vom 01.10.2018 verschickt. Nach Ablauf der Widerspruchs-/Klagefrist von einem Monat kann dann die Aufhebung der Verbesserungsbeitragssatzung des Marktes vom 02.10.2015 erfolgen.
GL … erklärt auf Rückfrage, dass die Bescheide verschickt werden müssen auf Grund der Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Bekanntmachung ist nicht ausreichend. Eine Aufhebung wurde vom Rechtsbeistand des Büros Schneider & Zajontz nicht empfohlen.
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Neubau der Ortsumfahrung Adelsried - Sachstandsanfrage zur Altlastenverdachtsfläche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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11.1 |
Kurzbericht
Bei der letzten Sitzung des MGR wurde die Anfrage zum Sachstandsbericht bezüglich der Altlastendeponie in Streitheim im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung Adelsried gestellt. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Sachstandsanfrage an das Staatliche Bauamt Augsburg gestellt.
Das Staatliche Bauamt hat mit Schreiben vom 28.08.2018 folgendes mitgeteilt:
In Abstimmung mit dem Landratsamt Augsburg und dem WWA Donauwörth wurde vom StBA Augsburg eine orientierende Untersuchung beauftragt und in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchungen wurde die Altablagerung eingegrenzt und die entsprechenden Kubaturen ermittelt. Nachdem im Zuge des Straßenneubaus aus bautechnischen Gründen ohnehin der größte Teil der Hausmüllablagerungen ausgebaut und entsorgt werden muss, wurde mit de WWA und dem LRA vereinbart, dass der gesamte zentrale Bereich mit den Hausmüllablagerungen ausgebaut wird. Nach dem Ausbau wird eine Beweissicherung durch einen Gutachter erfolgen. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
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11.2. Vollsperrung der St 2510 - Einbau Wellstahldurchlass
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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11.2 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die St 2510 ist zwischen dem Kreisverkehr AS Zusmarshausen und dem KV Sortimo voraussichtlich vom 17.09.2018 bis 31.12.2018 für den Gesamtverkehr gesperrt. Grund ist der Einbau eines Wellstahldurchlasses für die Fa. Sortimo. Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde durch das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- erteilt.
MR Christian Weldishofer plädiert dafür die Umleitung zu ändern. Die Umleitung ist derzeit über die Straße Marktplatz und die Augsburger Straße. Das heißt der Schwerlasttransport wird über die 90° Kurve umgeleitet. Sinnvoller wäre es den Verkehr über die Straße Marktplatz Richtung Wertinger Straße umzuleiten.
MR Schwarz schließt sich dem an. Außerdem muss man der Polizei mitteilen, dass sie Stichprobenartig die Römerstraße kontrollieren soll, da diese Straße für den Schwerlasttransport gesperrt ist, jedoch von vielen benutzt wird. MR Winkler weist daraufhin dass es wichtig ist, diese Straße zu kontrollieren, da auch Fahrradfahrer unterwegs sind und der Fahrradweg unterbrochen ist. Das bedeutet eine größere Gefahr für die Fahrradfahrer.
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11.3. Rothsee Rundweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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11.3 |
Kurzbericht
MR Schwarz weist darauf hin, dass der Rundweg am Rothsee in Richtung Horgau zugewachsen ist. Hier sollte man die Büsche wieder zurückschneiden.
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12. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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78. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.09.2018
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ö
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informativ
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12 |
Datenstand vom 17.09.2019 15:50 Uhr