Datum: 18.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:12 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 78. Sitzung am 20.09.2018
3 Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landratsamtes und der Polizei Behandlung und Beschlussfassung zum Ausbau der Schulstraße
4 Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
5 Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
6 Sozialstation Augsburger Land West gGmbH Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019
7 Verschiedenes
7.1 Sitzungsplan und Einladung zum Volkstrauertag
7.2 Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Staatsstraße 2510
7.3 Baufortschritt zum Sortimo Innovationspark
8 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 78. Sitzung am 20.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 78. Sitzung am 20.09.2018 wird mit vorstehender Änderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

MR Günther beantragt die Änderung des öffentlichen Protokolls vom 20.09.2018. Auf Seite 1768 (TOP 1), zweiter Absatz ist der Satz „Weitere Angelegenheiten sollten in einem persönlichen Gespräch gesprochen werden“ zu ersetzen durch:

„Weiterhin moniert Herr Melzer, dass ihm das Mitwirkungsrecht bei ZusKultur verwehrt wurde. Daraufhin erklärt Bgm. Uhl, dass diese Angelegenheiten in einem persönlichen Gespräch Klärung finden könnte.“

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3. Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landratsamtes und der Polizei Behandlung und Beschlussfassung zum Ausbau der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 3

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag welcher mit der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, der Regierung von Schwaben und der Polizei am 24.09.2018 gefunden wurde zu. Dementsprechend sind für die weiteren Maßnahmen folgendes zu berücksichtigen.

  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 10 km/h reduziert.
  • Auf die Reduzierung wird mit einem Belagswechsel und entsprechenden Verkehrszeichen hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat hält an der bisherigen Planung fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Festsetzung auf 30 km/h zu einer Förderschädlichkeit führt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 3

Eine Realisierung der Schulstraße Ost ohne die Platzgestaltung bis einschließlich der Gehbehinderten-Leitlinie an der gleichzeitig die Straßenentwässerung stattfindet und dem anschließenden Pflasterbelag bis zur geplanten Wasser-Kaskade, ist im Bauabschnitt 2a weiter zu verfolgen.
Dem derzeit vorliegenden Vorentwurf des LAB Lex-Kerfers für diesen Bauabschnitt 2a wird zugestimmt.

Als Pflasterbelag ist das Betonpflaster Via Castello zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Zuge der Förderantragstellung bei der Regierung von Schwaben wurde von der Behindertenbeauftragten im LRA Augsburg eine Stellungnahme eingefordert. Diese ging am 26.04.2018 beim Markt Zusmarshausen ein
Der Markt Zusmarshausen hat diesbezüglich bei der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg um eine Stellungnahme gebeten. Grundsätzlich ist der Sachbearbeiter Verkehr – Augsburg Land für die Beurteilung eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ zuständig. Das Ergebnis dieser Prüfung ging mit Schreiben vom 20.07.2018 beim Markt Zusmarshausen ein. Im Wesentlichen wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches aus polizeilicher Sicht abgelehnt.
Dieses Schreiben wiederum wurde der Behindertenbeauftragten vom LRA Augsburg mit der Bitte um Kenntnisnahme und Mitteilung der weiteren Vorgehensweise aus Sicht der Behindertenbeauftragten zugesandt.
Mit E-Mail vom 03.08.2018 ging von der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, folgendes Antwortschreiben ein:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Information. Wenn eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nicht möglich ist, kann ich Ihnen als Behindertenbeauftragte - wie bereits in der Stellungnahme angesprochen - nur empfehlen die Straße mit einem Gehweg zu gestalten. Das weitere Vorgehen hängt insbesondere von der geplanten erlaubten Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs ab.

·Wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wird, könnte (abgesprochen mit dem Verkehrsbeauftragten des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes und Mitglied der Audit-Gruppe) die Gestaltung eines Gehweges mit einem 3 cm Tiefbord und einer kontrastierenden Gestaltung von Gehweg und Straße erfolgen.
·Bei Tempo 50 sollte der Gehweg mindestens 6 cm höher als die Straße liegen.

Hinweis: Bei einer Straße mit Vorrang für den Kfz-Verkehr ohne Gehweg ist die Gestaltung nur mit Bodenindikatoren (Leitstreifen) nicht erlaubt.

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Auch die Audit-Gruppe kann bei einer Planüberarbeitung einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen



Die Ausführung eines Gehweges im BA1 und BA2 ist im vorliegenden Entwurf nicht gegeben. Ein Höhenversatz ist durch eine Entwässerungsrinne sichergestellt. Ein Gehweg bzw. abgesetzter Bereich ist nach derzeitiger Planung lediglich bis zum Feuerwehrhaus (BA2 und teilweise BA1) sichergestellt.

Bei einem erneuten Gespräch am 24.09.2018 zwischen Planer (Hr. …), Regierung v. Schwaben (Hr. …), Polizei (Hr. …), Behindertenbeauftrage LRA Augsburg (Fr. …), Behindertenbeauftragter Markt Zusmarshausen (Hr. Winkler) und der Verwaltung (Bgm. Uhl, Hr. …, Hr. …) konnte eine Einigung gefunden werden.
Gemäß dem beiliegendem Schreiben der Behindertenbeauftragten vom LRA Augsburg, Fr. … konnte folgende wesentliche Abstimmung gefunden werden:

  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 10 km/h reduziert.
  • Auf die Reduzierung wird mit einem Belagswechsel und entsprechenden Verkehrszeichen hingewiesen.
  • Zur Längsführung von blinden Menschen durch den westlichen Teil der Schulstraße wird entsprechend der vorliegenden Planung einseitig ein Granitband mit begleitendem Tiefbord eingesetzt.
  • Im 2. BA ist geplant, den Bereich der Schulstraße Ost (Weg zum Rathaus) mit einem Gehweg oder zumindest einer gehwegähnlichen Fläche entlang der Straße zu gestalten.


Straßenausbaubeiträge
Hinsichtlich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ergeben sich für die erhobenen Vorausleistungen Konsequenzen.

Mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes gilt Folgendes:

Hatte eine Gemeinde bis zum 31. Dezember 2017 Vorauszahlungen auf den Beitrag
für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen erhoben, den endgültigen Beitrag hingegen noch
nicht festgesetzt, hebt sie diese Vorauszahlungsbescheide ab dem 1. Januar 2025 auf
Antrag auf und erstattet die Vorauszahlungen frühestens ab dem 1. Mai 2025 zurück. Dies
gilt nicht, wenn bis 31. Dezember 2024 die Vorteilslage entstanden ist und die Gemeinde
eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrags vorgenommen hat. Ergibt die fiktive
Abrechnung, dass die Vorauszahlung den endgültigen Beitrag übersteigt, erstattet die
Gemeinde auf Antrag den Unterschiedsbetrag….

Dies betrifft in Zusmarshausen u.a. auch den Ausbau der Zusamstraße/Schulstraße.

Diese Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2024 technisch und rechtlich komplett hergestellt sein und die Endabrechnung muss erfolgt sein. Für die Endabrechnung inkl. evtl. Kostenteilungen und Rücksprachen mit Ingenieurbüros, Grundlagenermittlung, ggf. Änderungen der Widmung, Eigentumsumschreibungen, Vermessung, etc. sind ca. 1 – 1,5 Jahren anzusetzen. Das wiederum bedeutet, dass die technische Fertigstellung (inkl. Rechnungseingang, Prüfung und Zahlung). bis spätestens 30.06.2023 wünschenswert ist.

Sollte der Markt von einer erstattungsfreien Rückzahlung der bereits eingehobenen Ausbaubeiträge absehen wollen, so wären diese Maßnahmen zwingend fertigzustellen.


Vor diesem Hintergrund fand eine Abstimmung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers statt.
Herr … teilte mit, dass eine eigenständige Realisierung der Schulstraße Ost ohne die Platzgestaltung (Rathausvorplatz) durchaus möglich ist, z.B. bis einschließlich der Gehbehinderten-Leitlinie, an der gleichzeitig die Straßenentwässerung stattfindet (analog BA 1).

Für die weitere Vorgehensweise wäre festzulegen:

  • Umgriff des BA 2
  • Umsetzung des BA 2 im Jahr 2020 oder 2021
  • Konkretisierung der Koste für den BA 2 bei einer getrennten Ausführung von BA2 und BA3
  • Zustimmung zum vorliegenden Vorentwurf für den BA 2
  • Festlegung des Pflastermateriales (bisher: Granit analog Rathausplatz/Musikschule)

Am 24.09.2018 wurde dieses Thema mit der Regierung von Schwaben (Hr. …) abgestimmt.
Hr. … teilte mit, dass er sich eine entsprechende Abwicklung der Baumaßnahme in den Bauabschnitten 2 und 3 vorstellen kann. Diese Abwicklung ist nicht förderschädlich.
Für den 2. Bauabschnitt wäre somit die Leitlinie im Norden der Schulstraße der nördliche Abschluss.
Inwiefern der gepflasterte Bereich zwischen Leitlinie und Wasser-Kaskade noch auszubauen ist, ist in der weiteren Abstimmung zu klären.

Diskussionsverlauf:
Im Marktgemeinderat wird von verschiedenen Personen die Ansicht vertreten, dass eine Beschränkung auf 10 km/h für die Schulstraße als unrealistisch anzusehen ist und vom Fahrzeugverkehr nicht eingehalten wird. Gleichzeitig verweisen MR Winkler und Hr. … als Teilnehmer der Besprechung darauf, dass im Förderbescheid der Regierung von Schwaben auf die Beteiligung der Behindertenbeauftragten verwiesen wurde und diese sich auf keine andere Alternative als die vorgestellten Lösungen eingelassen hatte. Sobald der Verkehr mit Tempo 30 km/h zugelassen wird, fordert diese zwingend einen Gehweg mit einem 3 cm Bord. Ohne Gehweg kommt keine höhere Geschwindigkeit als 10 km/h in Frage.

Im Gremium herrscht trotz allem die einheitliche Meinung, dass der Fußgängerverkehr immer sicher abzulaufen hat, auch wenn die Lösungsansätze dazu bei den einzelnen Mitgliedern unterschiedlich aussehen.

Ein Verweis auf die anliegende Feuerwehr und die Situation im Einsatz lässt MR Winkler nicht gelten. Trotz eines Einsatzes ist immer Vorsicht geboten. Außerdem wollte die bisherige Beschlussfassung eine Gemeinschaftsfläche für Fußgänger und Fahrzeugverkehr. Dieser Grundgedanke fand in der Besprechung mit der Behindertenbeauftragten entsprechend Berücksichtigung.

Der Planer, Herr …, erläutert nochmals, wie es zu dieser Planung gekommen ist. Demnach wurde aufgrund der versatzlosen Ausgestaltung der Burg- und Webergasse ohne Abgrenzung der verschiedenen Teileinrichtungen diese Denkweise auch auf die Schulstraße übertragen. Im Wettbewerb entstand daraus die shared-space-Variante (= gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch verschiedene Verkehrsteilnehmer). Einen verkehrsberuhigten Bereich (7 km/h) sieht Herr … aufgrund des Rathauses und der Feuerwehr nicht, da durch diese Bebauung keine Privatsphäre gegeben ist. Aus seiner Sicht wäre es kontraproduktiv, jetzt in der Schulstraße wieder zu beginnen, einen separaten Gehweg zu planen. Gestalterisch wäre dies natürlich möglich, aber in seinen Augen städteplanerisch nicht schön. Durch die gemeinsame Flächennutzung entsteht für den Autofahrer automatisch eine potentielle Vorsichtssituation, wodurch sich die Geschwindigkeiten – so die Erfahrung des Herrn … – verringern. Wenn die Bürger sich an diese Situation gewöhnen und das Gefühl haben, sie befahren eine Platzfläche, dann wird ganz von allein langsam gefahren. Sobald allerdings ein separater Gehweg geschaffen wird, verliert sich dieser Hab-Acht-Eindruck wieder und die Geschwindigkeiten steigen. Die Unfallzahlen steigen w seiner Erfahrung an. Dies könnte wohl auch durch Statistiken bei der Polizeiinspektion belegt werden, vermutet Herr ….

In diesem Zusammenhang verweist der Planer darauf, dass unter keinen Umständen ein höherer Bord als 3 cm anzuraten ist, denn dann könnte die Schulstraße auch im momentanen Zustand belassen werden. Außerdem gibt er zu bedenken, dass es sich rein formell nicht um eine „Blindenleitlinie“ sondern im Fachjargon um eine sog. „Sehbehindertenleitlinie“ handelt. Damit wird lediglich ein Teil der „behinderten Personen“ abgedeckt. Es sollte aber der Blickwinkel auch auf Personen wie Rollstuhlfahrer erweitert werden. Diese tun sich mit einem Bord wieder schwerer als ohne. Abschließend erklärt Herr …, dass er alles in allem versucht hat, eine für alle Personengruppen vernünftige Situation zu schaffen.

Einen Vergleich zwischen Burg-/Webergasse und Schulstraße sieht MR Sapper als äußerst kritisch. Durch die höhere Frequentierung aufgrund Kirche, Bücherei, Rathaus, Feuerwehr, Musikerheim und Einzelhandelsgeschäfte müsse hier eine anderweitige Planung stattfinden. Er persönlich möchte einen Unfall nicht provozieren und erachtet die Trennung von Fußgänger und Fahrzeuge für wichtig.

Auf Rückfrage erklärt MR Winkler, dass rechtlich die Shared-Space-Variante nur in einem verkehrsberuhigten Bereich (7 km/h) möglich ist. Alles andere bedeutet grundsätzlich, dass der Autoverkehr Vorrang besitzt. Die Situation in der Burg-/Webergasse ist bereits jetzt äußerst bedenklich: „Wir schicken Leute auf die Fahrbahn!“. Er selbst spricht sich trotz seiner körperlichen Einschränkung für die von Herrn … als schwieriger bezeichnete Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg mittels eines 3 cm Bords aus, ganz unabhängig von den Sehbehindertenleitlinien.

Herr … verweist auf die geplante Zeitschiene. Mit Zustimmung zum heutigen Entwurf wäre ein Versand der LV’s noch im November möglich, sodass die Submission bis Dezember und die Vergabe in der Sitzung am 20.12.2018 abgeschlossen werden könnte. Die Chancen auf eine günstigere Vergabesumme stehen im Winter immer besser. Sollte dieses Zeitfenster nicht eingehalten werden, so würde die Vergabe im laufenden Jahr 2019 erfolgen müssen und es ist dadurch mit erhöhten Preisen zu rechen. Mit einer Trennung von Fahrbahn und Gehweg wäre eine komplette Planänderung erforderlich.

Daraufhin erkundigt sich MR Hafner-Eichner nach dem genauen Wortlaut im Förderbescheid. Sie gibt zu bedenken, dass ggf. aufgrund einer anderen Beschlussfassung die Förderung, die laut Hr. … 40 – 50 Prozent der Kosten abdeckt, gefährdet sein könnte. Herr … erklärt, dass auf Seite 2 des Bescheides der Regierung von Schwaben unter dem Punkt „Bedingungen und Auflagen“ genannt ist: „Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten sind bei der Ausführung zu beachten“. Nach Meinung des 2. Bgm. Steppich bedeutet dies allerdings nur, dass eine Abwägung der Stellungnahme zu erfolgen hat, jedoch die Beschlussfassung auch anderslautend sein kann. Die Abwägung hat durch intensive Diskussion im Rat stattgefunden. Dies sollte für die Förderunschädlichkeit genügen, so der 2. Bgm. Grundsätzlich wird aber im Gremium festgestellt, dass eine bauliche Trennung in Fahrbahn und Gehweg zu keiner grundsätzlichen Förderschädlichkeit führen dürfte. Dennoch wird gebeten, diesen Punkt – egal welcher Beschluss gefasst wird – nochmals gründlich durch die Verwaltung zu prüfen. Auf fast 50 Prozent Zuschuss kann der Markt nicht verzichten.

MR Reitmayer schlägt vor, dass im östlichen Bereich der Schulstraße (Pfarrhof bis Rathaus) die Sehbehindertenleitlinie mit einem Gehwegansatz nördlich und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h belassen werden sollte. Im westlichen Bereich ab Rathaus bis zum Moosdreieck könnte die Ausführung ohne Leitlinie und ohne Gehweg geplant werden. Daraufhin erklärt MR Winkler, dass eine solche Lösung in der Audit-Gruppe nicht vorgesehen wurde. Er befürchtet, dass Frau … dieser Lösung nicht zustimmen wird. Die bereits vorgestellten Kompromisse sind bereits schwer erkämpfte Lösungen. Außerdem erklärt MR Winkler, dass es sich rein rechtlich und die DIN-Norm beachtend um gar keine Sehbehindertenleitlinie handelt, da lediglich ein Entwässerungsbord mit einer Höhe von 3 cm als Leitlinie Verwendung findet. Wenn auf die Behindertengerechtigkeit verzichtet wird, dann ist diese Entwässerungsrinne trotzdem vorhanden. Allerdings wird dann „etwas angedeutet, das nicht wirklich vorhanden ist“, so MR Winkler. Daraufhin erklärt Herr …, dass die DIN für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum im Fall der Schulstraße nicht zu 100 Prozent angewandt werden kann, da die Neigung der Straße zu steil ist. Die vorgestellte Planung ist deshalb keine Lösung im Sinne der DIN sondern lediglich eine in seinen Augen vernünftige Lösung, die nach DIN nicht verpflichtend Anwendung findet. Der Behindertenbeauftragte des Marktes Zusmarshausen, MR Winkler, erklärt, dass selbst bei einem Gefälle über 6 Prozent die restlichen Einrichtungen behindertengerecht ausgestaltet werden können. Sollte der Markt irgendwo in einem Baugebiet eine Straße planen, wäre die DIN einzuhalten. Nur aufgrund der Tatsache, dass die Planung der Schulstraße bereits so weit fortgeschritten ist, wurde die vorgestellte Kompromisslösung gefunden und nur deshalb darf von der DIN abgewichen werden.

MR Kraus Hubert erklärt, dass bereits jetzt aufgrund der Bücherei und der Kirche viele Personen auf der eigentlichen Fahrbahn unterwegs sind. Die Bewegung auf der Straßenfläche ist deshalb schon jetzt allgegenwärtig. Er spricht sich für eine Beschränkung auf 10 km/h in Verbindung mit einer Sehbehindertenleitlinie aus.

MR Hegele Richard sieht eine Diskussion zwischen Tempo 10 und Tempo 30 als thematisch verfehlt an. Entscheidende Frage ist: „Wollen wir die Lebensqualität für den Bereich aufwerten oder wollen wir den Bestand belassen?“. Bisher sollte laut Beschlusslage der Bereich des Moosdreiecks aufgewertet werden und durch die Verkehrsberuhigung zu einer erhöhten Lebensqualität führen. Wenn der Fahrzeugverkehr aber wieder in den Vordergrund rückt, könnte man in der Planung auch auf Positionen wie Bäume und Bänke verzichten. Seiner Ansicht nach muss die Qualität im Vordergrund stehen: „Dann müssen die Autos eben 10 fahren!“.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, MR Juraschek, würde die bestehende Planung nicht ändern, sieht allerdings die Entscheidung über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h oder 30 km/h im Entscheidungsbereich der Gemeinde. Ggf. könnte auch die Sehbehindertenleitlinie komplett aus dem Konzept gestrichen werden.

Der 2. Bgm. Steppich schließt die Diskussion mit dem Hinweis auf die bereits bestehende Beschlussfassung über die Gestaltung der Schulstraße. Die heutige Diskussion zeigt in seinen Augen lediglich, dass keine bessere Lösung gefunden wird. Es sollte an den gefassten Beschlüssen festgehalten werden, denn vor 10 Jahren war genau diese gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Fahrzeuge gewollt.

Es folgt die Beschlussfassung zu Beschluss 1 und 2. Das Ergebnis der Prüfung zur Förderschädlichkeit wird dem Marktgemeinderat in eine der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Aufgrund der gefassten Beschlüsse erklärt Herr … dass eine Ausschreibung im Jahr 2018 nicht mehr realisierbar sein wird. Die Verwirklichung muss aufgrund der Straßenausbaubeiträge allerdings bis zum Jahr 2020/2021 abgeschlossen sein. Eine Umplanung auf Tempo 30 mit Gehweg benötigt laut Herrn … einen neuen Entwurf, der vom Marktgemeinderat zu beschließen ist. Aufgrund dieses neu erstellten Entwurfs ist nochmals die Einbeziehung der Behindertenbeauftragten Frau … notwendig. Wenn diese Ihre Zustimmung erteilt und die Förderung mit der Regierung besprochen wurde, kann aufgrund dieses neuen Entwurfs eine Ausführungsplanung erstellt werden. Diese bildet wiederrum die Grundlage für das Leistungsverzeichnis und für die Ausschreibung. Erst dann wäre eine Vergabe möglich.

Herr … erläutert die Trennung der Bauabschnitte, die Ausgestaltung sowie die Kostenentwicklung anhand der Präsentation.

MR Reitmayer erkundigt sich nach der Kostenentwicklung, sollte der BA 1 zusammen mit dem BA 2a gleichzeitig seine Verwirklichung finden. Daraufhin erklärt Herr …, dass die Verzögerung des BA 1 um ein Jahr und der frühere Maßnahmenbeginn für BA 2a um ein Jahr in etwa zu einem Nullsummenspiel führen dürfte.

Frau … erläutert die Situation zu den Straßenausbaubeiträgen aufgrund der Änderung des KAG. In diesem Zusammenhang wird auch erklärt, dass zu viel bezahlte Beiträge zurückerstattet werden, zu wenig bezahlte Straßenausbaubeiträge nicht mehr zur Veranlagung kommen, jedoch vom Freistaat erstattet werden. 2. Bgm. Steppich sieht den Grund „Straßenausbaubeiträge“ zur Verwirklichung der Schulstraße zum jetzigen Zeitpunkt als kritisch an. Allerdings erwähnt Erster Bgm. Uhl, dass bei einer absichtlichen Verzögerung beim Straßenbau ein Straftatbestand vorliegen könnte.

MR Hegele Alfred sieht den Erlass von Endbescheiden als kritisch, da die Bürger hiergegen Widerspruch einlegen können. Es wird aufgrund dessen von der Verwaltung erklärt, dass bis dato die Vollzugshinweise zur KAG-Änderung noch ausstehen. Wie die im Gesetz genannte „fiktive Abrechnung“ also zu erfolgen hat, ist noch nicht klar. Ggf. erhalten die Bürger keinen Bescheid sondern lediglich eine Information über den Unterschiedsbetrag zwischen Vorausleistung und fiktiver Endabrechnung.

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“. Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 28.09.2018 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewebegebiet -  Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m.  § 3 Abs. 2 BauGB  bis zum 05.11.2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 01.10.2018 per Mail zu.

Der Marktgemeinderat wurde über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 20.09.2018 informiert. Eine Beschlussfassung war in dieser Marktgemeinderatsitzung nicht erforderlich, da die Gemeinde Altenmünster einer Fristverlängerung zur Stellungnahme (Frist für die Abgabe war der 06.09.2018) nicht zugestimmt hat und wegen der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates Zusmarshausen eine Stellungnahme in Rücksprache mit Geschäftsleiter …  abgegeben worden war. Dem Planungsbüro wurde am 03.08.2018 mitgeteilt, dass aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ bestehen.

Vom Planungsbüro OPLA wurden leider keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen die Veränderungen der Planstände des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ersichtlich waren. Es wurde telefonisch nachgefragt. Nach telefonischer Auskunft des Planungsbüros OPLA liegen die Veränderungen hauptsächlich im Immissionsschutz. Da im Süden parallel zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans Wohnbauflächen ausgewiesen werden (Bebauungsplan „Wohngebiet – Violauer Weg“), wurde die schalltechnische Untersuchung überarbeitet und angepasst.
Ansonsten hat es laut Auskunft des Planungsbüros keine relevanten Änderungen zur frühzeitigen Beteiligung gegeben.

Mit Mail vom 01.10.2018 wurden das technische Bauamt, die Kläranlage und die Wasserversorgung um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Altenmünster gebeten. Von allen Stellen wurde die Rückmeldung gegeben, dass keine Stellungnahme erforderlich ist und Fehlanzeige erstattet.

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 von der  12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 28.09.2018 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 05.11.2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 01.10.2018 per Mail zu.

Der Marktgemeinderat wurde über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Sitzung vom 20.09.2018 informiert. Eine Beschlussfassung war in dieser Marktgemeinderatsitzung nicht erforderlich, da die Gemeinde Altenmünster einer Fristverlängerung zur Stellungnahme (Frist für die Abgabe war der 06.09.2018) nicht zugestimmt hat und wegen der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates eine Stellungnahme in Rücksprache mit Geschäftsleiter …  abgegeben worden war. Dem Planungsbüro wurde am 03.08.2018 mitgeteilt, dass es aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ bestehen.

Da die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster zur Durchführung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster notwendig wurde und der entsprechende vorhergehende Tagesordnungspunkt mit „Keine Anregungen oder Bedenken“ beschlossen wurde, werden auch gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ keine Einwendungen notwendig.

Mit Mail vom 01.10.2018 wurden das technische Bauamt, die Kläranlage und die Wasserversorgung um Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster gebeten. Von allen Stellen wurde die Rückmeldung gegeben, dass keine Stellungnahme erforderlich ist und Fehlanzeige erstattet.  

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6. Sozialstation Augsburger Land West gGmbH Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner für das Jahr 2019, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH hat mit Schreiben vom 24.09.2018 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Deckung des Betriebskostendefizits für das Jahr 2019 gestellt (siehe Anlage). Um nach momentaner Einschätzung die erforderliche Liquidität für Investitionen und die pflegerische Versorgung der Bürger sicherstellen zu können, wird wiederum um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gebeten.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 10.1 die Vereine und Organisationen, welche die pflegerische und haushaltswirtschaftliche Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern unterstützen, mit einem Förderbetrag in Höhe von 1,00 €/Jahr und Einwohner aufgeführt.

Diskussionsverlauf:
MR Hafner-Eichner zeigt sich überrascht, dass eine solch eminent wichtige Einrichtung nur einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Einwohner fordert. Hier könnte baulich eine Weiterentwicklung (z. B. Barrierefreiheit) stattfinden, sodass sie gerne auch mehr Zuschuss bewilligen würde. Daraufhin erklärt MR Hörmann, dass für einen Anbau der Platz fehlt und darüber hinaus auch eine Mehrbeteiligung von Gemeinden wie Dinkelscherben, Welden und Altenmünster gefordert werden müsste. Diese Kommunen besitzen aber selbst solche sozialen Einrichtungen, dass hier keine Aufstockung zu erwarten ist. Es handelt sich bei dem geforderten Euro lediglich um den Ausgleich des Betriebskostendefizites. Ein Bau steht momentan nicht zur Debatte.

MR Kraus Hubert gibt zu bedenken, dass sich alle Kommunen im westlichen Landkreis mit einem Euro pro Einwohner beteiligen. Außerdem handelt es sich um ein gemeindliches Gebäude, sodass ein Bedarf nach einer Baumaßnahme zunächst nur einer Meldung bedarf. Der Markt könnte sich dann dieser Thematik als Eigentümer annehmen.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö informativ 7
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7.1. Sitzungsplan und Einladung zum Volkstrauertag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 7.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl verweist auf die ausliegenden Mappen und gibt zur Information, dass darin enthalten der neue Sitzungsplan, ergänzt um die Bürgerversammlungen je Ortsteil, sowie die Einladung zum Volkstrauertag ist. Zum Volkstrauertag wird der Markt Zusmarshausen bei den Gottesdiensten am Sonntag durch 10 Soldaten der Patenkompanie unterstützt.

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7.2. Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Staatsstraße 2510

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 7.2

Kurzbericht

Aufgrund der Sperrung der Staatsstraße 2510 entlang des Betriebsgeländes der Firma Sortimo (Bau eines Wellstahldurchlasses zwischen geplantem Sortimo Innovationspark und Sortimo Betriebsgelände) wird der Schwerlastverkehr über die Wertinger Straße und die Augsburger Straße in Richtung Augsburg durch den Ort geleitet. MR Weldishofer Christian erbittet hier eine Beschilderung, um diesen Verkehr von der Ulmer Straße in nördliche Richtung zur Staatsstraße 2510 (Richtung Gewerbegebiet Geisweghülle) und damit um den Ort Zusmarshausen herum zu leiten. Dies würde einigen Verkehr im Ortskern ersparen.

Daraufhin erklärt MR Fischer, dass eine weitere Entlastung dadurch erzielt werden könnte, wenn alle Sortimo-Fahrzeuge bereits über die neue Erschließungsstraße „An der Geisweghülle“ zum Betriebsgelände Sortimo geführt werden würden. Die Firma solle auf diese Umfahrung hingewiesen werden.

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7.3. Baufortschritt zum Sortimo Innovationspark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 7.3

Kurzbericht

MR Fischer erkundigt sich nach dem Baufortschritt in Bezug auf den Wellstahldurchlass zwischen Sortimo Innovationspark und Sortimo Betriebsgelände. Gerüchten zufolge wären hier schlechte Bodenverhältnisse vorzufinden.

Laut Herrn Bgm. Uhl gibt es hierzu keine offiziellen Äußerungen. Seines Wissens nach ist der Kanal in diesem Bereich aber bereits verlegt worden und die Baggerarbeiten größtenteils abgeschlossen. Er geht davon aus, dass die Maßnahme noch vor dem 31.12.2018 beendet werden wird, hat aber in der nächsten Woche einen Gesprächstermin mit der Firma und erkundigt sich diesbezüglich nochmals bei der Geschäftsführung.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö informativ 8
Datenstand vom 17.09.2019 16:00 Uhr