Sachvortrag:
Die aktuellen Planungen des Staatlichen Bauamtes Augsburg, für die im Dezember 2015 der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde, sehen nördlich von Streitheim eine höhengleiche Einmündung der Weldener Straße (Kreisstraße A 33) in die Umfahrung Adelsried vor. Dieser Knotenpunkt entspricht in etwa dem Knotenpunkt der St 2027 und der Kreisstraße A 20 bei Wörleschwang. Hier kam es in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsunfällen. In einem Jahr erreichte die Einmündung fast die Voraussetzungen für einen statistischen Unfallschwerpunkt. Dies gilt es für die Anschluss-Stelle Streitheim an die Ortsumfahrung Adelsried zu verhindern.
Bereits seit November 2017 wurden in unregelmäßigen Abständen mehrere Gespräche mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Augsburg sowie der Obersten Baubehörde (jetzt Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) geführt mit dem Ziel, statt der höhengleichen Einmündung eine höhenfreie Anschlussstelle zu bauen. Eine höhenfreie Anschlussstelle bietet bezüglich der Verkehrssicherheit Vorteile gegenüber höhengleichen Lösungen.
Als Grundlage für die weitere Diskussion und die Grunderwerbsverhandlungen erstellte das Staatliche Bauamt eine Voruntersuchung, die dem Markt seit 06.07.2018 vorliegt. Im Sinne einer möglichst platzsparenden Lösung wurden sog. „Holländer-Rampen“ geprüft, die es ermöglichen, mit Beschleunigungsstreifen in den fließenden Verkehr einzufahren bzw. über Verzögerungsstreifen die St 2032 zu verlassen.
Für die Umplanung ist eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Bei dem hierfür durchzuführenden Planänderungsverfahren wird der Markt Zusmarshausen erneut beteiligt. Am 09.07.2018 teilte das Staatliche Bauamt mit, dass ein Beschluss des MGR´es noch vor Einleitung des Änderungsverfahrens für die weitere Genehmigung hilfreich wäre.
In der Bürgerversammlung in Streitheim am 08.10.2018 wurde die Bürgerschaft hiervon unterrichtet. Der überwiegende Teil der Besucher hat sich positiv zur Verbesserung des Knotenpunktes geäußert.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erläutert zunächst den Sachvortrag und erteilt dann MR Juraschek das Wort, da ein entsprechender Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum vorliegt.
MR Juraschek erläutert den Antrag und nimmt wie folgt Stellung:
„Es ist erstaunlich, in welcher zeitlichen Kürze ein solches Millionenprojekt im MGR Zusmarshausen vom 1. Bgm. Uhl durchgezogen werden soll. Es tauchen etliche Fragen und Aspekte auf, die vor jeglicher Beschlußfassung geklärt werden müssen.
1. Weshalb wird bei Streitheim, ohne erkennbaren triftigen Grund und ohne Not, ein Millionengeschenk angeboten? Jeder kennt die Bedeutung eines „Trojanischen Pferdes“: ein vermeintliches Geschenk, mit nachträglich großen Schaden für die Beschenkten!
2. Worin liegt der straßenverkehrstechnische Grund dafür? Welches langfristige Ziel soll damit verfolgt werden? Auf wessen Initiative hin und wann wurde die Voruntersuchung angestoßen?
3. Weshalb soll ein Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahre 2015, der Baurecht und Rechtssicherheit geschaffen hat, jetzt für den Kurvenbereich bei Streitheim in Frage gestellt werden und damit Rechtsunsicherheit erzeugt?
4. Weshalb soll ein solch großes Bauwerk auf einer Straße errichtet werden, welche ein vergleichsweise niedriges Verkehrsaufkommen haben wird, so die PFV-Prognose des staatlichen Straßenbauamts?
5. Weshalb sind bereits im Vorfeld einer Staatsstraßenplanung Grundstücksverhandlungen zu führen und diese vom 1. Bgm Zusmarshausens und nicht vom St. StrBA oder LRA?
6. Die Sitzungsvorlage des 1. Bürgermeisters bringt die südliche Wörleschwanger Kreuzung in die Diskussion. Bei aller Kenntnis der Vorzüge von Holländerrampen einerseits und der Unfallhäufigkeit bei Wörleschwang andererseits, weshalb werden weder eine Holländerrampe für Wörleschwang angeboten, noch Verbesserungen zugelassen, wie Tempolimit, Rechtsabbiegerspur, Querungshilfe oder einen Kreisverkehr?
7. Wenn höhenfreie Anschlüsse Vorzüge gegenüber höhengleichen Anschlüssen haben, weshalb sind diese ausgerechnet bei der Umfahrung Adelsried erforderlich und eben nicht bei den vielen Anschlußstellen der St2027 oder der B2 gar der B300, die alle weit weit höhere Verkehrsaufkommen aufweisen?
8. Durch Holländerrampen wird der Zugang nach Streitheim hin zur Weldener Straße wesentlich vereinfacht, ebenso die Zufahrt zur Umfahrung Adelsried.
Damit wird der Verkehr durch die Weldener Straße unseres Erachtens verstärkt und das Unfallrisiko im Verkehr und für die Anwohner substantiell erhöht! Hinweisen möchten wir auf die enge, steile, engkurvige Straße, sowie LKW- und Bus-Gegenverkehr mit Ausweichen auf die schmalen Gehwege in den Kurven. Zudem auf die Unmöglichkeit des Gegenverkehrs bei der Kurve und Mauer beim Anwesen Weierst. Im Winter verschärft sich die Situation mit den oft zeitversetzten Schneeräumungen auf Gehwegen und Straßen.
All dies kann nicht ungeprüft im Interesse eines Bürgermeisters und der Markträte sein und schon gar nicht im Interesse der Anwohner an der A33 (in Streitheim und Auerbach). Zudem gilt in solchen Fällen das alte Sprichwort „Drum prüfe wer sich ewig bindet!“.
Deshalb stellen wir den Antrag, den vorgesehenen Beschluss der Sitzungsvorlage nicht zu beschließen, sondern stattdessen Vertreter des staatlichen Straßenbauamts und des Landratsamts in eine der nächsten MGR Sitzungen einzuladen, um konkrete Antworten zu den gestellten Fragen zu erhalten.“
Dieser Fragenkatalog der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wurde vom Markt an das zuständige Staatliche Bauamt Augsburg mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Der Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, hat mit e-mail vom 07.11.2018 darauf geantwortet. Diese Stellungnahme wurde dem Gremium bereits zur Kenntnisnahme übersandt. GL Stöckle gibt den Inhalt bekannt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum Antrag der SPD/ABF-Fraktion vom 06.11.2018 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach den geltenden Regelwerken ist aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung eine höhengleiche Anbindung der Kreisstraße A 33 grundsätzlich ausreichend. Daher sieht unsere bisherige Planung als Anbindung der Kreisstraße A 33 an die Umfahrung eine Einmündung vor. Zweifellos weist ein höhenfreier Anschluss gegenüber einer Einmündung aber deutliche Vorteile bei der Verkehrssicherheit und bei der Leistungsfähigkeit auf.
Schon allein wegen der höheren Kosten kann natürlich nicht jeder neue Knotenpunkt höhenfrei hergestellt werden und schon gar nicht jede bestehende Einmündung in eine höhenfreie Anschlussstelle umgebaut werden. Im vorliegenden Fall gehen wir jedoch davon aus, dass es bei einer Umplanung in einen höhenfreien Anschluss nicht zu gravierenden Mehrkosten kommen wird. Dies liegt darin begründet, dass die von uns ausgearbeitete Lösung das ohnehin erforderliche Bauwerk für die Querung des Feldwegs bei Bau-km 3+650 und das Anschlussstellenbauwerk kombiniert. Es muss also kein kostenintensives zusätzliches Bauwerk errichtet werden. Die von der Gemeinde vorgeschlagene Anschlussstellenlösung wäre also mit einem vertretbaren Mehraufwand zu realisieren. Die in dieser Angelegenheit mit der Regierung von Schwaben und dem Bauministerium geführten Abstimmungsgespräche lassen erkennen, dass mit der „besseren“ Lösung grundsätzliches Einverständnis besteht. Allerdings muss das Staatliche Bauamt die Planung für den höhenfreien Anschluss noch der Regierung und der Obersten Baubehörde vorlegen und sich die Mehrkosten genehmigen lassen.
Da es sich bei der höhenfreien Lösung um eine Abweichung von der planfestgestellten Lösung handelt, muss hierfür ein Planänderungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung!) durchgeführt werden. Da, wie gesagt, im Grunde ja eine höhengleiche Einmündung ausreichend ist, wird die Regierung als Planfeststellungsbehörde dem Staatlichen Bauamt nur dann einen Planfeststellungsbeschluss(, also eine Baugenehmigung,) für eine höhenfreie Anschlussstelle erteilen, wenn es keine begründeten Einwände gegen die neue Planung gibt. Immerhin gibt der Planfeststellungsbeschluss dem Bauamt das Baurecht – zur Not auch über eine Enteignung! Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit des Projekts ist es deshalb wichtig, dass bereits im Vorfeld des noch durchzuführenden Planänderungsverfahrens zumindest Konsens mit den Grundstückseigentümern und den betroffenen Kommunen erzielt wird. Im Hinblick auf die entstehenden Planungskosten, den Aufwand beim Bauamt und der Regierung und v.a. auch im Hinblick auf den entstehenden Zeitverlust wäre es nicht zu rechtfertigen, ein Planänderungsverfahren zu beantragen, das zum Scheitern verurteilt wäre.
Die Umplanung in eine höhenfreie Anschlussstelle bietet etliche Vorteile, führt aber auch dazu, dass der Zeitplan für das Bauvorhaben immer enger wird. Die erforderliche Genehmigung der Mehrkosten durch Regierung und Ministerium und vor allem das durchzuführende Planänderungsverfahren werden dazu führen, dass der anvisierte Fertigstellungstermin Ende 2020 nur schwer zu halten sein wird. In jedem Fall muss aber gewährleistet werden, dass die Baumaßnahme wegen der Umplanung nicht monatelang unterbrochen werden muss. Es ist deshalb dringend erforderlich, schnellstmöglich die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abzuschließen und die Zustimmung des Marktgemeinderates einzuholen.
Im Hinblick auf mögliche Verkehrsverlagerungen hat uns der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak im Übrigen mitgeteilt, dass es durch eine höhenfreie Anschlussstelle nicht zu irgendwelchen signifikanten Änderungen kommen wird.“
Auch Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt vor der Diskussion eine Stellungnahme ab:
„Vor ziemlich genau einem Jahr fand die Amtsübergabe an den neuen Bereichsleiter Straßenbau des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Herrn Baudirektor Stefan Scheckinger statt. Im Rahmen dieser Feierstunde führte ich informelle Gespräche zur Umfahrung Adelsried mit mehreren Gästen. Dazu zählte u.a. der Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau im neuen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (damals noch Oberste Baubehörde im Innenministerium), Herrn Ministerialdirigent Wiebel.
Mehrmals waren für mich bei diesen Gesprächen deutliche Ansatzpunkte erkennbar, aus denen geschlossen werden konnte, dass für die Anschlussstelle Streitheim Verbesserungen möglich sein könnten, insbesondere ein höhenfreier Knotenpunkt. Angeblich hätte man im Planfeststellungsverfahren vor dem Jahr 2015 schon über eine Anschlussstelle Streitheim mit „Holländer-Rampen“ gesprochen. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde diese Variante aber nicht mehr weiterverfolgt. Bei den Gesprächen kam deutlich zum Ausdruck, dass aber eine Umplanung nur möglich sein wird, wenn diese noch vor dem Bau realisiert werden kann.
Desweiteren muss berücksichtigt werden, dass beim aktuellen Planungsstand keine zweispurige Fahrbahn an der Anschlussstelle Streitheim, sondern um einen Fahrstreifen erweitert gebaut werden würde. Der Grund dafür ist eine zusätzliche Linksabbiegerspur, die natürlich bei einem höhenfreien Anschluss entfallen würde.
Diese Ansatzpunkte nahm ich zum Anlass und verfolgte die Variante des höhenfreien Anschlusses weiter bei mehreren Treffen und Gesprächen mit dem Amtschef, Herrn Ministerialdirektor Helmut Schütz im Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Leiter des Sachgebietes 31, Straßenbau, in der Regierung von Schwaben, Herrn Leitenden Baudirektor Wilhelm Weirather,
Motivation für mich war, die wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Umfahrung Adelsried und unser Anschluss der Weldener Straße. Neben der sehr wichtigen Verkehrssicherheit bietet der höhenfreie Anschluss u.a. den weiteren Vorteil, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Streitheim wesentlich bequemer und komfortabler in den überörtlichen Verkehr ein- bzw. ausfahren können.
Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2018 konnte ich erreichen, dass das Staatliche Bauamt Augsburg eine Voruntersuchung für einen höhenfreien Anschluss Streitheim unter dem Aspekt durchführt, dass möglichst wenig Fläche verbraucht wird. Insbesondere spielte hierbei die Verlegung eines Brückenbauwerkes eine Rolle, womit eine bessere Nutzung zu erreichen ist. Mit der vorgelegten Voruntersuchung stand fest, wieviel Fläche notwendig ist, um das Projekt zu realisieren.
Die Forderung des Staatlichen Bauamtes war, dass sich der Markt Zusmarshausen um den zusätzlichen Grunderwerb kümmert. Die Grundstücksverhandlungen bzgl. des Planfeststellungsbeschlusses 2015 waren beim Staatlichen Bauamt bereits abgeschlossen. Dazu erklärte ich meine Zusage und suchte die betroffenen Eigentümer bereits in einem sehr frühen Stadium auf. Die Eigentümer befürworteten den höhenfreien Anschluss. Weitere Tausch- bzw. Kaufverhandlungen laufen seitdem. An einer abschließenden Lösung arbeite ich z. Zt. mit Unterstützung des Staatlichen Bauamtes.
Beim heutigen Beschluss handelt es sich um eine „Absichtserklärung“, mit der ein Änderungsverfahren zielführend und erfolgversprechend in Gang gesetzt werden kann. Mit begründeten Einwänden würde die Regierung von Schwaben kein nochmaliges Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen.
Am 07.11.2018 sagte mir Herr Scheckinger im persönlichen Gespräch zu, dass sich das Änderungsverfahren ausschließlich auf den höhenfreien Anschluss von Streitheim bezieht. Alle anderen Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses bleiben unberührt.
Für die Umplanung auf einen Kreisverkehr fehlt aktuell die Zeit. Zudem müsste der Grunderwerbsplan ebenfalls geändert werden. Hauptgrund gegen einen Kreisverkehr ist aber lt. Herrn Scheckinger, dass die Staatsstraße dem überörtlichen Straßennetz dient und nur dann ein Kreisverkehr geplant wird, wenn gleichwertige Verkehrsströme aufeinandertreffen. Das wäre an der Anschlussstelle Streitheim jedoch nicht der Fall.
Kosten entstehen für den Markt Zusmarshausen nicht. Dennoch kann von einem „Geschenk“ überhaupt keine Rede sein. Es war ein erheblicher Aufwand mit Treffen und Gesprächen, das Projekt bis zum heutigen Tag entscheidungsreif vorlegen zu können. Und zudem ist der Ausgang des Verfahrens offen. Viele Hürden sind noch zu nehmen.
Nutzen wir die Möglichkeit für Streitheim „noch etwas rauszuholen“. Gerade dem Antrag von Marktrat Juraschek ist zu entnehmen, wie schwierig es ist, bestehende Kreuzungsbereiche, die den Richtlinien entsprechen, später zu verändern. In aller Regel ist es ein aussichtloses Bemühen und eine „brotlose Kunst“.
Gefreut habe ich mich, dass bei der diesjährigen Bürgerversammlung in Streitheim am 08.10.2018 eine positive Stimmung für den höhenfreien Anschluss zu verspüren war, wenn auch nonverbal mit einem zustimmenden Kopfnicken bei vielen. Und die Bürgerversammlung war mit 32 Bürgerinnen und Bürgern immerhin gut besucht.
Die Bedenken, dass mehr Verkehr durch den höhenfreien Anschluss durch den Ort zu erwarten ist, bestätigte der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak gottseidank nicht. Das beruhigt mich sehr.
Die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg ist sehr konstruktiv. Das sollte so bleiben, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Neugestaltung unserer Rothseekreuzung, um auch dort mehr Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Ich gehe mit Optimismus an die heutige Entscheidung heran und freue mich auf eine Verbesserung zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Streitheim, die mir sehr am Herzen liegen.“
MR Juraschek nimmt stellvertretend für die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wiederum Stellung zum Antwortschreiben des Staatlichen Bauamtes:
„Ich bin dem 1.Bgm recht dankbar, dass er unseren Fragenkatalog so schnell weitergeleitet hat und – oh Wunder – innerhalb weniger als 1 Tag – eine Stellungnahme erhalten hat, die uns allen vorliegt.
Dankbar deshalb, weil diese Antworten entlarvend sind!
Es gibt für das Projekt „Holländerrampen“ keine Genehmigung, weder für das Vorhaben noch für die Kosten.
Erstaunlich ist, warum auf einmal Zusmarshausen so dringend gebraucht wird, obwohl doch damals Zusmarshausens tatsächlich NOTWENDIGE Zustimmung zur Umfahrung Adelsried beseitigt wurde durch Aufgabe des „Sonderbaulastverfahrens“ hin zu „vordringlichem Bedarf des Staatsstraßenbaus“. Zusmarshausen war immer gegen diese Umfahrung!
Betrachtet man sich den Text des Staatlichen Bauamts kann folgendes festgehalten und muss betont werden:
Nach den geltenden Regelwerken ist aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung eine höhengleiche Anbindung der Kreisstraße A 33 grundsätzlich ausreichend.
Deshalb wurde die Straße so geplant und deshalb ist die geplante T-Kreuzung auch eine sichere Kreuzung!
Zweifellos weist ein höhenfreier Anschluss gegenüber einer Einmündung aber deutliche Vorteile bei der Verkehrssicherheit und bei der Leistungsfähigkeit auf.
a) Nur Vorteile erwähnt keine Nachteile wie Landverbrauch, Versiegelung, Umwelteingriff
Herstellungs- und Unterhaltskosten …
b) etwas mehr Sicherheit OK
c) höhere Leistungsfähigkeit weshalb hier ein Vorteil?
welche höhere Leistungsfähigkeit wird denn
benötigt?
Es wird nirgendwo im Text von Holländerrampen gesprochen, sondern immer von höhenfreiem Anschluss. Dies wäre bei sachlicher Diskussion auch der Kreisverkehr mit den entsprechenden Vorteilen
Schon allein wegen der höheren Kosten kann natürlich nicht jeder neue Knotenpunkt höhenfrei hergestellt werden und schon gar nicht jede bestehende Einmündung in eine höhenfreie Anschlussstelle umgebaut werden.
Also doch höhere Kosten – überall, wenn Holländerrampen gebaut werden, nur nicht ausgerechnet an der OU Adelsried. Das kann man nur jemanden erzählen, der keine Ahnung hat! Der Text widerspricht sich kostenmäßig ständig.
Es muss kein kostenintensives zusätzliches Bauwerk errichtet werden, weil es sich kombinieren lässt.
Bei einer höhengleichen Kreuzung ist ein Brückenbauwerk überhaupt nicht erforderlich; sprich 1-2 Mio könnten gespart werden – egal ob T-Kreuzung oder Kreisverkehr!
Allerdings muss das Staatliche Bauamt die Planung für den höhenfreien Anschluss noch der Regierung und der Obersten Baubehörde vorlegen und sich die Mehrkosten genehmigen lassen.
Es gibt folglich noch gar nichts Konkretes.
Der Trick hier ist der, dass die Gemeinde ein vermeintlich höheres Sicherheitsbedürfnis anmeldet.
Damit argumentiert das Staatl. Bauamt dann vor der RvS und der Obersten Baubehörde in Mch.
Umgekehrt verklickert das Straßenbauamt dem MGR, dass hier unbedingt Handlungsbedarf besteht und dass mit der „besseren Lösung“ grundsätzlich Einverständnis bestehe.
Das ist nichts als heisse Luft – laßt euch doch nicht derart hinters Licht führen!
Eine bessere Lösung ist scheinbar nicht die Beste Lösung. Wäre dies der Kreisverkehr?
Sachliche Diskussion mit allen Vor- und Nachteilen zu Variantenmöglichkeiten wäre hier erforderlich oder eben nichts tun!!!
… muss hierfür ein Planänderungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung!) durchgeführt werden. Da, wie gesagt, im Grunde ja eine höhengleiche Einmündung ausreichend ist, wird die Regierung … dem Staatlichen Bauamt nur dann einen Planfeststellungsbeschluss ( …) … erteilen, wenn es keine begründeten Einwände gegen die neue Planung gibt.
Die begründeten Einwände gibt es tatsächlich. Z. B. u. a. keine zwingende Notwendigkeit, zusätzlicher Flächenverbrauch, zusätzliche Versiegelung, Umwelteingriffe, Kostensteigerungen, keine Alternativenprüfung usw.
Immerhin gäbe der neue Planfeststellungsbeschluss dem Bauamt das Baurecht – zur Not auch über eine Enteignung!
Nein! Das sind leere Drohungen, denn für eine Enteignung gibt es hohe Hürden. Allein schon die mangelhafte Notwendigkeit der Änderung verhindert die Enteignung! Sie würde, so meine ich, wegen der Geringfügigkeit der Verbesserung gar nicht erst möglich sein.
Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit des Projekts ist es deshalb wichtig, dass bereits im Vorfeld … des Planänderungsverfahrens zumindest Konsens mit den Grundstückseigentümern und den betroffenen Kommunen erzielt wird. … Es wäre nicht zu rechtfertigen, ein Planänderungsverfahren zu beantragen, das zum Scheitern verurteilt wäre.
Das ist quasi der Offenbarungseid. Man will schnell im Vorfeld Fakten zur Rechtfertigung schaffen. Das Bauamt steht ohne jegliche Notwendigkeit da. Es sollen mit Halbwahrheiten erst Fakten geschaffen werden, die die dann im Nachgang das Bauvorhaben rechtfertigen.
Wenn die Grundstückbesitzer nicht verkaufen, dann ist das Projekt gestorben!!!
Zudem, was ist, wenn gegen die Anschlussvariante geklagt wird?
… der anvisierte Fertigstellungstermin Ende 2020 nur schwer zu halten sein wird. In jedem Fall … die Baumaßnahme wegen der Umplanung nicht monatelang unterbrochen werden … . Es ist deshalb dringend erforderlich, schnellstmöglich die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abzuschließen und die Zustimmung des Marktgemeinderates einzuholen.
Wir als MGR müssen gar nichts tun; und der 1. Bürgermeister hat vom MGR keinen Auftrag dazu!
Jeder kennt die Bedeutung eines „Trojanischen Pferdes“: ein vermeintliches Geschenk, mit nachträglich großen Schaden für die Beschenkten!
Was steckt hinter dieser ungebührlichen Eile und dem dubiosen Vorgehen?
Alternativ haben wir schon oft Entscheidungen verschoben und in nächsten Sitzungen behandelt, darum muss es auch dieses Mal möglich sein.
Wir können auch gleich ablehnen, dann ist der Spuk zu Ende!
Im Hinblick auf mögliche Verkehrsverlagerungen hat uns der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak im Übrigen mitgeteilt, dass es durch eine höhenfreie Anschlussstelle nicht zu irgendwelchen signifikanten Änderungen kommen wird.
Auf welcher Grundlage denn?
Was heißt denn schon signifikant? 1 Pfund Salz in der heimischen Suppe oder im Bodensee?
Hier streiten sich zudem die Experten z.B. Modus Consult: (Gedächtniszitat, Zus, Abg-Str.)
Kreisverkehre und ähnliche Konstrukte (hier Holländerrampen) haben eine weit stärkere Verteiler bzw. Abbiegerwirkung als T-Kreuzungen, sprich leiten mehr Verkehr in ALLE Richtungen; d.h. auch nach Streitheim!
(Damals „Wer die ABG-Str. beruhigen will baut ein T-Kreuzung an die St2027/Abg-Str.)
Ich persönlich werde dies Projekt ablehnen – es ist unnötig, teuer, mit vielen Eingriffen in die Umwelt und nach Streitheim verbunden.
Zudem lehne ich die Vorgehensweise des 1. Bürgermeisters „Projekte durchzupressen, ohne vollständige Information“ ab.
Unser Antrag steht.
Er erübrigt sich, wenn der VW Beschlussvorschlag abgelehnt wird.“
Es folgt eine ausführliche Diskussion im Gremium.
2. Bgm Steppich betont, dass für ihn die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Man muss die Thematik auf eine sachliche Basis stellen. Holländerrampen bieten aus seiner Sicht mehr Sicherheit. Der höhere Sicherheitsaspekt spricht für diese Lösung. Das Angebot des Staatlichen Bauamtes sollte deshalb positiv gewertet werden.
MR Fischer spricht sich ebenfalls für die dargestellte Lösung aus, gerade im Vergleich zur Kreuzung in Wörleschwang. Eine Überführung in dieser Form ist anzustreben.
Für MR Winkler kommt eine Ablehnung nicht in Frage. Man darf keinen Unfallschwerpunkt schaffen. Für ihn stellt ein Kreisverkehr die idealste Lösung dar.
MR Christian Weldishofer weist darauf hin, dass über den Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum abgestimmt werden soll.
Allerdings werden vor einer Abstimmung noch weitere Diskussionsbeiträge zugelassen.
3. Bgm Vogg nimmt aus seiner Sicht wie folgt Stellung:
„Werte Kolleginnen und Kollegen;
Ich bin glaube ich, der Letzte, der nicht das Beste für unsere Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet und
natürlich speziell für Streitheim haben und bewegen will, denn es ist meine Heimat und da bin ich dahoim.
Wie ich schon in der Vorbesprechung gesagt habe, pochen da zwei Herzen in meiner Brust.
Das Thema „Sicherheit“ und dann auf der anderen Seite „zu welchem Preis wir ein Geschenk erhalten sollen“.
Einen Teil hat Harry sicherlich aufgrund unserer Fraktionssitzung schon angeschnitten, aber ich will das
emotionale Thema Umfahrung Adelsried aus meiner persönlichen Sicht erläutern, dass auch auf Gesprächen in
der Bürgerschaft fußt.
Auf der einen Seite:
Die vermeintliche „Sicherheit“ der Auf- und Abfahrt auf die neue Staatsstraße durch die neue Planung der
Holländerrampen
Auf der anderen Seite:
Die für mich offenen Fragen zu den Holländerrampen.
- Hat das Staatliche Bauamt bisher schlecht geplant?
Eine T-Kreuzung ist ja eine normale und scheinbar sichere Bauweise?
- Was bezweckt das Staatliche Bauamt mit der jetzigen Umplanung?
Kann man Vertrauen haben, nach dem AZ-Artikel vom 27.10.2018 ? (Auszug vorlesen)
Streitheim / Zusmarshausen wurde schon einmal belogen und betrogen. Voraussetzung für den Bau der
Umfahrung Adelsried war die Zustimmung seitens Zusmarshausen! Diese wurde außer Kraft gesetzt durch die
Aufnahme in das Staatstraßenprogramm und die Änderung bei der Finanzierung.
- Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht!
Holländerrampen werden lt. Wikipedia vorwiegend für Autobahnzubringer gebaut!
Hier hätte ich erwartet, dass das, was sinnvoll möglich für Streitheim ist, gemeinsam entwickelt wird.
Möglichkeiten, wie T-Kreuzung, Holländerrampe, Kreisverkehr usw. mit den entsprechenden Vor- und
Nachteilen! Das wäre ehrlich gewesen!
- Warum wird ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß nochmals geöffnet?
(Mit allen entsprechenden Auswirkungen: Klage…. Aufnahme anderer evtl. negativer Änderungsmöglichkeiten
auch für die Zukunft….)
- Wie und wie weit wird der Planfeststellungsbeschluß geöffnet?
Ich habe auf meinem Tablet seit Beginn der Diskussion das originale Landschaftsbild vor Augen. Dazu ergeben
sich für mich noch weitere Fragen:
- Vergleich der unterschiedlichen Landverbräuche bei den verschiedenen Möglichkeiten?
Folgende Gedanken gehen mir da durch den Kopf:
Art. 141 der Bayerischen Verfassung… Schonung des Orts- und Landschaftsbildes…
Auch ein nachdenklicher stimmender Wahlslogan der Grünen:
„Wir haben die Erde von den Kindern nur geborgt…
- Sind, bei welcher Maßnahme auch immer, ortsnahe Ausgleichsflächen vorhanden?
- Ist ein Kreisverkehr nicht günstiger und sicherer im doppelten Sinne?
Kostengünstiger (Beispiel Kinzigtal, scheinbar nur 1/10tel zu den Holländerrampen)
Sicherer in zweierlei Hinsicht (Abbiegen/Auffahren und Weiterfahren) Rennstrecke nach Welden wird
gedrosselt und bringt hoffentlich weniger Einsätze für die FFW Streitheim. (Üblich sind Kreisverkehre auch
an der B300 z.B. bei Ustersbach oder ein weiteres Beispiel bei Hirblingen/Gersthofen)
- Was passiert mit dem grundsätzlichen Problem ab 2020?
Grundsätzliches Problem im Ort ist trotzdem immer noch nicht geklärt.
Hier bestehen nach wie vor die Ängste der Bürgerinnen und Bürger, die ernst zu nehmen sind:
- Mehrverkehr 25% durch staatliches Kurzak-Gutachten und steigend durch evtl. Maßnahme
- Berg und enge Straßen (in Auerbach und Streitheim)
- LKW Verkehr an verkehrlich kritischen Stellen
- Umleitungsverkehr bei Stau auf der A8
- Welche Verbesserungen gibt es 2020 für Streitheim im innerörtlichen Verkehr?
Zum Teilabschnitt des Beschlusses, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger in der BV für die
Holländerrampen waren, sehe ich als Teilnehmer der 36 Personen, nicht so. Die Personen die sich zu Wort
meldeten waren unterschiedlicher Meinung, Hier wird eine Mehrheit suggeriert, die ich als fragwürdig
erachte! Sicherheit ja, aber wie und zu welchem Preis?
Darum werbe ich nochmals um Zustimmung zum Antrag unserer Fraktion, um die offenen Fragen zu klären und Fakten zu erhalten! Wir sollten diese Chance wahrnehmen, um dann am 29.11.2018 abstimmen zu können. Wir haben bei vielen anderen Projekten auch mehrmals diskutiert um zur besten Lösung zu gelangen. Vor allem, da dieser TOP 3 das erste Mal richtig auf einer Tagesordnung im MGR steht.“
MR Hörmann meint, dass die Erörterung der Sachlage sehr wohl zur Meinungsbildung beiträgt. Allerdings kann er den Vergleich eines „Trojanischen Pferdes“ nicht erkennen.
Für MR Schwarz ist die Prüfung eines Kreisverkehrs eine sinnvolle Alternative.
3. Bgm Vogg plädiert nochmals nachdrücklich dafür, den Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, zu einer Sitzung des Marktgemeinderates einzuladen und stellt diesbezüglich einen Antrag.