Datum: 08.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 00:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 79. Sitzung am 04.10.2018
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 80. Sitzung am 18.10.2018
3 Ortsumfahrung Adelsried - höhenfreier Anschluss der Kreisstraße A 33 am Ortseingang Streitheim - Beschlussfassung
4 Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse - Stellungnahme zum Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
6 Verschiedenes
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 79. Sitzung am 04.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.


3. Bgm Vogg und MR Winkler haben sich aufgrund Abwesenheit der Stimmabgabe enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 80. Sitzung am 18.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.


3. Bgm Vogg hat sich aufgrund Abwesenheit der Stimmabgabe enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Ortsumfahrung Adelsried - höhenfreier Anschluss der Kreisstraße A 33 am Ortseingang Streitheim - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö 3

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wird stattgegeben, ein Beschluss zum höhenfreien Anschluss der Kreisstraße A 33 am Ortseingang Streitheim wird in der heutigen Sitzung nicht gefasst. Stattdessen sollen Vertreter des Staatlichen Bauamtes und der Regierung von Schwaben in eine der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates eingeladen werden, um konkrete Antworten zu den gestellten Fragen zu erhalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 : Nein 10

Die Mitglieder MR Juraschek, Schwarz, Vogg, Winkler, Hafner-Eichner, Bermeitinger und Reitmayer verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass sie für den Antrag gestimmt haben.

Beschluss 2:
Der Markt Zusmarshausen befürwortet eine höhenfreie Anbindung der Kreisstraße A 33 am Ortseingang von Streitheim mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen an die Umfahrung Adelsried. Die weiteren Vorbereitungen wie z.B. Unterstützung beim Grunderwerb sind zu treffen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 : Nein 3






Beschluss 3:

Auf Antrag von 3. Bgm Vogg soll der Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, in eine Sitzung des Marktgemeinderates eingeladen werden, um Rede und Antwort zu stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die aktuellen Planungen des Staatlichen Bauamtes Augsburg, für die im Dezember 2015 der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde, sehen nördlich von Streitheim eine höhengleiche Einmündung der Weldener Straße (Kreisstraße A 33) in die Umfahrung Adelsried vor. Dieser Knotenpunkt entspricht in etwa dem Knotenpunkt der St 2027 und der Kreisstraße A 20 bei Wörleschwang. Hier kam es in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsunfällen. In einem Jahr erreichte die Einmündung fast die Voraussetzungen für einen statistischen Unfallschwerpunkt. Dies gilt es für die Anschluss-Stelle Streitheim an die Ortsumfahrung Adelsried zu verhindern.

Bereits seit November 2017 wurden in unregelmäßigen Abständen mehrere Gespräche mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Augsburg sowie der Obersten Baubehörde (jetzt Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) geführt mit dem Ziel, statt der höhengleichen Einmündung eine höhenfreie Anschlussstelle zu bauen. Eine höhenfreie Anschlussstelle bietet bezüglich der Verkehrssicherheit Vorteile gegenüber höhengleichen Lösungen.

Als Grundlage für die weitere Diskussion und die Grunderwerbsverhandlungen erstellte das Staatliche Bauamt eine Voruntersuchung, die dem Markt seit 06.07.2018 vorliegt. Im Sinne einer möglichst platzsparenden Lösung wurden sog. „Holländer-Rampen“ geprüft, die es ermöglichen, mit Beschleunigungsstreifen in den fließenden Verkehr einzufahren bzw. über Verzögerungsstreifen die St 2032 zu verlassen.

Für die Umplanung ist eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Bei dem hierfür durchzuführenden Planänderungsverfahren wird der Markt Zusmarshausen erneut beteiligt. Am 09.07.2018 teilte das Staatliche Bauamt mit, dass ein Beschluss des MGR´es noch vor Einleitung des Änderungsverfahrens für die weitere Genehmigung hilfreich wäre.

In der Bürgerversammlung in Streitheim am 08.10.2018 wurde die Bürgerschaft hiervon unterrichtet. Der überwiegende Teil der Besucher hat sich positiv zur Verbesserung des Knotenpunktes geäußert.


Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erläutert zunächst den Sachvortrag und erteilt dann MR Juraschek das Wort, da ein entsprechender Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum vorliegt.

MR Juraschek erläutert den Antrag und nimmt wie folgt Stellung:

„Es ist erstaunlich, in welcher zeitlichen Kürze ein solches Millionenprojekt im MGR Zusmarshausen vom 1. Bgm. Uhl durchgezogen werden soll. Es tauchen etliche Fragen und Aspekte auf, die vor jeglicher Beschlußfassung geklärt werden müssen.

1. Weshalb wird bei Streitheim, ohne erkennbaren triftigen Grund und ohne Not, ein Millionengeschenk angeboten? Jeder kennt die Bedeutung eines „Trojanischen Pferdes“: ein vermeintliches Geschenk, mit nachträglich großen Schaden für die Beschenkten!

2. Worin liegt der straßenverkehrstechnische Grund dafür? Welches langfristige Ziel soll damit verfolgt werden? Auf wessen Initiative hin und wann wurde die Voruntersuchung angestoßen?

3. Weshalb soll ein Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahre 2015, der Baurecht und Rechtssicherheit geschaffen hat, jetzt für den Kurvenbereich bei Streitheim in Frage gestellt werden und damit Rechtsunsicherheit erzeugt?

4. Weshalb soll ein solch großes Bauwerk auf einer Straße errichtet werden, welche ein vergleichsweise niedriges Verkehrsaufkommen haben wird, so die PFV-Prognose des staatlichen Straßenbauamts?

5. Weshalb sind bereits im Vorfeld einer Staatsstraßenplanung Grundstücksverhandlungen zu führen und diese vom 1. Bgm Zusmarshausens und nicht vom St. StrBA oder LRA?

6. Die Sitzungsvorlage des 1. Bürgermeisters bringt die südliche Wörleschwanger Kreuzung in die Diskussion. Bei aller Kenntnis der Vorzüge von Holländerrampen einerseits und der Unfallhäufigkeit bei Wörleschwang andererseits, weshalb werden weder eine Holländerrampe für Wörleschwang angeboten, noch Verbesserungen zugelassen, wie Tempolimit, Rechtsabbiegerspur, Querungshilfe oder einen Kreisverkehr?

7. Wenn höhenfreie Anschlüsse Vorzüge gegenüber höhengleichen Anschlüssen haben, weshalb sind diese ausgerechnet bei der Umfahrung Adelsried erforderlich und eben nicht bei den vielen Anschlußstellen der St2027 oder der B2 gar der B300, die alle weit weit höhere Verkehrsaufkommen aufweisen?

8. Durch Holländerrampen wird der Zugang nach Streitheim hin zur Weldener Straße wesentlich vereinfacht, ebenso die Zufahrt zur Umfahrung Adelsried.
Damit wird der Verkehr durch die Weldener Straße unseres Erachtens verstärkt und das Unfallrisiko im Verkehr und für die Anwohner substantiell erhöht! Hinweisen möchten wir auf die enge, steile, engkurvige Straße, sowie LKW- und Bus-Gegenverkehr mit Ausweichen auf die schmalen Gehwege in den Kurven. Zudem  auf die Unmöglichkeit des Gegenverkehrs bei der Kurve und Mauer beim Anwesen Weierst. Im Winter verschärft sich die Situation mit den oft zeitversetzten Schneeräumungen auf Gehwegen und Straßen.

All dies kann nicht ungeprüft im Interesse eines Bürgermeisters und der Markträte sein und schon gar nicht im Interesse der Anwohner an der A33 (in Streitheim und Auerbach). Zudem gilt in solchen Fällen das alte Sprichwort „Drum prüfe wer sich ewig bindet!“.

Deshalb stellen wir den Antrag, den vorgesehenen Beschluss der Sitzungsvorlage nicht zu beschließen, sondern stattdessen Vertreter des staatlichen Straßenbauamts und des Landratsamts in eine der nächsten MGR Sitzungen einzuladen, um konkrete Antworten zu den gestellten Fragen zu erhalten.“

Dieser Fragenkatalog der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wurde vom Markt an das zuständige Staatliche Bauamt Augsburg mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Der Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, hat mit e-mail vom 07.11.2018 darauf geantwortet. Diese Stellungnahme wurde dem Gremium bereits zur Kenntnisnahme übersandt. GL Stöckle gibt den Inhalt bekannt:


„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zum Antrag der SPD/ABF-Fraktion vom 06.11.2018 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach den geltenden Regelwerken ist aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung eine höhengleiche Anbindung der Kreisstraße A 33 grundsätzlich ausreichend. Daher sieht unsere bisherige Planung als Anbindung der Kreisstraße A 33 an die Umfahrung eine Einmündung vor. Zweifellos weist ein höhenfreier Anschluss gegenüber einer Einmündung aber deutliche Vorteile bei der Verkehrssicherheit und bei der Leistungsfähigkeit auf.

Schon allein wegen der höheren Kosten kann natürlich nicht jeder neue Knotenpunkt höhenfrei hergestellt werden und schon gar nicht  jede bestehende Einmündung in eine höhenfreie Anschlussstelle umgebaut werden. Im vorliegenden Fall gehen wir jedoch davon aus, dass es bei einer Umplanung in einen höhenfreien Anschluss nicht zu gravierenden Mehrkosten kommen wird. Dies liegt darin begründet, dass die von uns ausgearbeitete Lösung das ohnehin erforderliche Bauwerk für die Querung des Feldwegs bei Bau-km 3+650 und das Anschlussstellenbauwerk kombiniert. Es muss also kein kostenintensives zusätzliches Bauwerk errichtet werden. Die von der Gemeinde vorgeschlagene Anschlussstellenlösung wäre also mit einem vertretbaren Mehraufwand zu realisieren. Die in dieser Angelegenheit mit der Regierung von Schwaben und dem Bauministerium geführten Abstimmungsgespräche lassen erkennen, dass mit der „besseren“ Lösung grundsätzliches Einverständnis besteht. Allerdings muss das Staatliche Bauamt die Planung für den höhenfreien Anschluss noch der Regierung  und der Obersten Baubehörde vorlegen und sich die Mehrkosten genehmigen lassen.

Da es sich bei der höhenfreien Lösung um eine Abweichung von der planfestgestellten Lösung handelt, muss hierfür ein Planänderungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung!) durchgeführt werden. Da, wie gesagt, im Grunde ja eine höhengleiche Einmündung ausreichend ist, wird die Regierung als Planfeststellungsbehörde dem Staatlichen Bauamt nur dann einen Planfeststellungsbeschluss(, also eine Baugenehmigung,) für eine höhenfreie Anschlussstelle erteilen, wenn es keine begründeten Einwände gegen die neue Planung gibt. Immerhin gibt der Planfeststellungsbeschluss dem Bauamt das Baurecht – zur Not auch über eine Enteignung! Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit des Projekts ist es deshalb wichtig, dass bereits im Vorfeld des noch durchzuführenden Planänderungsverfahrens zumindest Konsens mit den Grundstückseigentümern und den betroffenen Kommunen erzielt wird. Im Hinblick auf die entstehenden Planungskosten, den Aufwand beim Bauamt und der Regierung und v.a. auch im Hinblick auf den entstehenden Zeitverlust wäre es nicht zu rechtfertigen, ein Planänderungsverfahren zu beantragen, das zum Scheitern verurteilt wäre.

Die Umplanung in eine höhenfreie Anschlussstelle bietet etliche Vorteile, führt aber auch dazu, dass der Zeitplan für das Bauvorhaben immer enger wird. Die erforderliche Genehmigung der Mehrkosten durch Regierung und Ministerium und vor allem das durchzuführende Planänderungsverfahren werden dazu führen, dass der anvisierte Fertigstellungstermin Ende 2020 nur schwer zu halten sein wird. In jedem Fall muss aber gewährleistet werden, dass die Baumaßnahme wegen der Umplanung nicht monatelang unterbrochen werden muss. Es ist deshalb dringend erforderlich, schnellstmöglich die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abzuschließen und die Zustimmung des Marktgemeinderates einzuholen.

Im Hinblick auf mögliche Verkehrsverlagerungen hat uns der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak im Übrigen mitgeteilt, dass es durch eine höhenfreie Anschlussstelle nicht zu irgendwelchen signifikanten Änderungen kommen wird.“

Auch Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt vor der Diskussion eine Stellungnahme ab:

„Vor ziemlich genau einem Jahr fand die Amtsübergabe an den neuen Bereichsleiter Straßenbau des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Herrn Baudirektor Stefan Scheckinger statt. Im Rahmen dieser Feierstunde führte ich informelle Gespräche zur Umfahrung Adelsried mit mehreren Gästen. Dazu zählte u.a. der Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau im neuen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (damals noch Oberste Baubehörde im Innenministerium), Herrn Ministerialdirigent Wiebel.

Mehrmals waren für mich bei diesen Gesprächen deutliche Ansatzpunkte erkennbar,  aus denen geschlossen werden konnte, dass für die Anschlussstelle Streitheim Verbesserungen möglich sein könnten, insbesondere ein höhenfreier Knotenpunkt. Angeblich hätte man im Planfeststellungsverfahren vor dem Jahr 2015 schon über eine Anschlussstelle Streitheim mit „Holländer-Rampen“ gesprochen. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde diese Variante aber nicht mehr weiterverfolgt. Bei den Gesprächen kam deutlich zum Ausdruck, dass aber eine Umplanung nur möglich sein wird, wenn diese noch vor dem Bau realisiert werden kann.

Desweiteren muss berücksichtigt werden, dass beim aktuellen Planungsstand keine zweispurige Fahrbahn an der Anschlussstelle Streitheim, sondern um einen Fahrstreifen erweitert gebaut werden würde. Der Grund dafür ist eine zusätzliche Linksabbiegerspur, die natürlich bei einem höhenfreien Anschluss entfallen würde.

Diese Ansatzpunkte nahm ich zum Anlass und verfolgte die Variante des höhenfreien Anschlusses weiter bei mehreren Treffen und Gesprächen mit  dem Amtschef, Herrn Ministerialdirektor Helmut Schütz im Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Leiter des Sachgebietes 31, Straßenbau, in der Regierung von Schwaben, Herrn Leitenden Baudirektor Wilhelm Weirather,

Motivation für mich war, die wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Umfahrung Adelsried und unser Anschluss der Weldener Straße. Neben der sehr wichtigen Verkehrssicherheit bietet der höhenfreie Anschluss u.a. den weiteren Vorteil, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Streitheim wesentlich bequemer und  komfortabler in den überörtlichen Verkehr ein- bzw. ausfahren können.

Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2018 konnte ich erreichen, dass das Staatliche Bauamt Augsburg eine Voruntersuchung für einen höhenfreien Anschluss Streitheim unter dem Aspekt durchführt, dass möglichst wenig Fläche verbraucht  wird. Insbesondere spielte hierbei die Verlegung eines Brückenbauwerkes eine Rolle, womit eine bessere Nutzung zu erreichen ist. Mit der vorgelegten Voruntersuchung stand fest, wieviel Fläche notwendig ist, um das Projekt zu realisieren.

Die Forderung des Staatlichen Bauamtes war, dass sich der Markt Zusmarshausen um den zusätzlichen Grunderwerb kümmert. Die Grundstücksverhandlungen bzgl. des Planfeststellungsbeschlusses 2015 waren beim Staatlichen Bauamt bereits abgeschlossen. Dazu erklärte ich meine Zusage und suchte die betroffenen Eigentümer bereits in einem sehr frühen Stadium auf. Die Eigentümer befürworteten den höhenfreien Anschluss. Weitere Tausch- bzw. Kaufverhandlungen laufen seitdem. An einer abschließenden Lösung arbeite ich z. Zt. mit Unterstützung des Staatlichen Bauamtes.

Beim heutigen Beschluss handelt es sich um eine „Absichtserklärung“, mit der ein Änderungsverfahren zielführend und erfolgversprechend in Gang gesetzt werden kann. Mit begründeten Einwänden würde die Regierung von Schwaben kein nochmaliges Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnen.

Am 07.11.2018 sagte mir Herr Scheckinger im persönlichen Gespräch zu, dass sich das Änderungsverfahren ausschließlich auf den höhenfreien Anschluss von Streitheim bezieht. Alle anderen Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses bleiben unberührt.

Für die Umplanung auf einen Kreisverkehr fehlt aktuell die Zeit. Zudem müsste der Grunderwerbsplan ebenfalls geändert werden. Hauptgrund gegen einen Kreisverkehr ist aber lt. Herrn Scheckinger, dass die Staatsstraße dem überörtlichen Straßennetz dient und nur dann ein Kreisverkehr geplant wird, wenn gleichwertige Verkehrsströme aufeinandertreffen. Das wäre an der Anschlussstelle Streitheim jedoch nicht der Fall.

Kosten entstehen für den Markt Zusmarshausen nicht. Dennoch kann von einem „Geschenk“ überhaupt keine Rede sein. Es war ein erheblicher Aufwand mit Treffen und Gesprächen, das Projekt bis zum heutigen Tag entscheidungsreif vorlegen zu können. Und zudem ist der Ausgang des Verfahrens offen. Viele Hürden sind noch zu nehmen.

Nutzen wir die Möglichkeit für Streitheim „noch etwas rauszuholen“. Gerade dem Antrag von Marktrat Juraschek ist zu entnehmen, wie schwierig es ist, bestehende Kreuzungsbereiche, die den Richtlinien entsprechen, später zu verändern. In aller Regel ist es ein aussichtloses Bemühen und eine „brotlose Kunst“.

Gefreut habe ich mich, dass bei der diesjährigen Bürgerversammlung in Streitheim am 08.10.2018 eine positive Stimmung für den höhenfreien Anschluss zu verspüren war, wenn auch nonverbal mit einem zustimmenden Kopfnicken bei vielen. Und die Bürgerversammlung war mit 32 Bürgerinnen und Bürgern immerhin gut besucht.

Die Bedenken, dass mehr Verkehr durch den höhenfreien Anschluss durch den Ort zu erwarten ist, bestätigte der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak gottseidank nicht. Das beruhigt mich sehr.

Die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg ist sehr konstruktiv. Das sollte so bleiben, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Neugestaltung unserer Rothseekreuzung, um auch dort mehr Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Ich gehe mit Optimismus an die heutige Entscheidung heran und freue mich auf eine Verbesserung zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in Streitheim, die mir sehr am Herzen liegen.“


MR Juraschek nimmt stellvertretend für die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wiederum Stellung zum Antwortschreiben des Staatlichen Bauamtes:

Ich bin dem 1.Bgm recht dankbar, dass er unseren Fragenkatalog so schnell weitergeleitet hat und – oh Wunder – innerhalb weniger als 1 Tag – eine Stellungnahme erhalten hat, die uns allen vorliegt.
Dankbar deshalb, weil diese Antworten entlarvend sind!
Es gibt für das Projekt „Holländerrampen“ keine Genehmigung, weder für das Vorhaben noch für die Kosten.
Erstaunlich ist, warum auf einmal Zusmarshausen so dringend gebraucht wird, obwohl doch damals Zusmarshausens tatsächlich NOTWENDIGE Zustimmung zur Umfahrung Adelsried beseitigt wurde durch Aufgabe des „Sonderbaulastverfahrens“ hin zu „vordringlichem Bedarf des Staatsstraßenbaus“. Zusmarshausen war immer gegen diese Umfahrung!

Betrachtet man sich den Text des Staatlichen Bauamts kann folgendes festgehalten und muss betont werden:

Nach den geltenden Regelwerken ist aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung eine höhengleiche Anbindung der Kreisstraße A 33 grundsätzlich ausreichend.

Deshalb wurde die Straße so geplant und deshalb ist die geplante T-Kreuzung auch eine sichere Kreuzung!

Zweifellos weist ein höhenfreier Anschluss gegenüber einer Einmündung aber deutliche Vorteile bei der Verkehrssicherheit und bei der Leistungsfähigkeit auf.

a) Nur Vorteile erwähnt keine Nachteile        wie Landverbrauch, Versiegelung, Umwelteingriff
                                                 Herstellungs- und Unterhaltskosten …
b) etwas mehr Sicherheit                        OK
c) höhere Leistungsfähigkeit                        weshalb hier ein Vorteil?
                                                 welche höhere Leistungsfähigkeit wird denn
                                                 benötigt?

Es wird nirgendwo im Text von Holländerrampen gesprochen, sondern immer von höhenfreiem Anschluss. Dies wäre bei sachlicher Diskussion auch der Kreisverkehr mit den entsprechenden Vorteilen

Schon allein wegen der höheren Kosten kann natürlich nicht jeder neue Knotenpunkt höhenfrei hergestellt werden und schon gar nicht jede bestehende Einmündung in eine höhenfreie Anschlussstelle umgebaut werden.

Also doch höhere Kosten – überall, wenn Holländerrampen gebaut werden, nur nicht ausgerechnet an der OU Adelsried. Das kann man nur jemanden erzählen, der keine Ahnung hat! Der Text widerspricht sich kostenmäßig ständig.

Es muss kein kostenintensives zusätzliches Bauwerk errichtet werden, weil es sich kombinieren lässt.

Bei einer höhengleichen Kreuzung ist ein Brückenbauwerk überhaupt nicht erforderlich; sprich 1-2 Mio könnten gespart werden – egal ob T-Kreuzung oder Kreisverkehr!

Allerdings muss das Staatliche Bauamt die Planung für den höhenfreien Anschluss noch der Regierung und der Obersten Baubehörde vorlegen und sich die Mehrkosten genehmigen lassen.
Es gibt folglich noch gar nichts Konkretes.

Der Trick hier ist der, dass die Gemeinde ein vermeintlich höheres Sicherheitsbedürfnis anmeldet.
Damit argumentiert das Staatl. Bauamt dann vor der RvS und der Obersten Baubehörde in Mch.

Umgekehrt verklickert das Straßenbauamt dem MGR, dass hier unbedingt Handlungsbedarf besteht und dass mit der „besseren Lösung“ grundsätzlich Einverständnis bestehe.

Das ist nichts als heisse Luft – laßt euch doch nicht derart hinters Licht führen!
Eine bessere Lösung ist scheinbar nicht die Beste Lösung. Wäre dies der Kreisverkehr?
Sachliche Diskussion mit allen Vor- und Nachteilen zu Variantenmöglichkeiten wäre hier erforderlich oder eben nichts tun!!!

… muss hierfür ein Planänderungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung!) durchgeführt werden. Da, wie gesagt, im Grunde ja eine höhengleiche Einmündung ausreichend ist, wird die Regierung … dem Staatlichen Bauamt nur dann einen Planfeststellungsbeschluss ( …) … erteilen, wenn es keine begründeten Einwände gegen die neue Planung gibt.
Die begründeten Einwände gibt es tatsächlich. Z. B. u. a. keine zwingende Notwendigkeit, zusätzlicher Flächenverbrauch, zusätzliche Versiegelung, Umwelteingriffe, Kostensteigerungen, keine Alternativenprüfung usw.

Immerhin gäbe der neue Planfeststellungsbeschluss dem Bauamt das Baurecht – zur Not auch über eine Enteignung!

Nein! Das sind leere Drohungen, denn für eine Enteignung gibt es hohe Hürden. Allein schon die mangelhafte Notwendigkeit der Änderung verhindert die Enteignung! Sie würde, so meine ich, wegen der Geringfügigkeit der Verbesserung gar nicht erst möglich sein.

Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit des Projekts ist es deshalb wichtig, dass bereits im Vorfeld … des Planänderungsverfahrens zumindest Konsens mit den Grundstückseigentümern und den betroffenen Kommunen erzielt wird. … Es wäre nicht zu rechtfertigen, ein Planänderungsverfahren zu beantragen, das zum Scheitern verurteilt wäre.
Das ist quasi der Offenbarungseid. Man will schnell im Vorfeld Fakten zur Rechtfertigung schaffen. Das Bauamt steht ohne jegliche Notwendigkeit da. Es sollen mit Halbwahrheiten erst Fakten geschaffen werden, die die dann im Nachgang das Bauvorhaben rechtfertigen.
Wenn die Grundstückbesitzer nicht verkaufen, dann ist das Projekt gestorben!!!
Zudem, was ist, wenn gegen die Anschlussvariante geklagt wird?

… der anvisierte Fertigstellungstermin Ende 2020 nur schwer zu halten sein wird. In jedem Fall … die Baumaßnahme wegen der Umplanung nicht monatelang unterbrochen werden … . Es ist deshalb dringend erforderlich, schnellstmöglich die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abzuschließen und die Zustimmung des Marktgemeinderates einzuholen.
Wir als MGR müssen gar nichts tun; und der 1. Bürgermeister hat vom MGR keinen Auftrag dazu!
Jeder kennt die Bedeutung eines „Trojanischen Pferdes“: ein vermeintliches Geschenk, mit nachträglich großen Schaden für die Beschenkten!

Was steckt hinter dieser ungebührlichen Eile und dem dubiosen Vorgehen?
Alternativ haben wir schon oft Entscheidungen verschoben und in nächsten Sitzungen behandelt, darum muss es auch dieses Mal möglich sein.
Wir können auch gleich ablehnen, dann ist der Spuk zu Ende!

Im Hinblick auf mögliche Verkehrsverlagerungen hat uns der Verkehrsgutachter Prof. Kurzak im Übrigen mitgeteilt, dass es durch eine höhenfreie Anschlussstelle nicht zu irgendwelchen signifikanten Änderungen kommen wird.

Auf welcher Grundlage denn?
Was heißt denn schon signifikant? 1 Pfund Salz in der heimischen Suppe oder im Bodensee?
Hier streiten sich zudem die Experten z.B. Modus Consult: (Gedächtniszitat, Zus, Abg-Str.)
Kreisverkehre und ähnliche Konstrukte (hier Holländerrampen) haben eine weit stärkere Verteiler bzw. Abbiegerwirkung als T-Kreuzungen, sprich leiten mehr Verkehr in ALLE Richtungen; d.h. auch nach Streitheim!
(Damals „Wer die ABG-Str. beruhigen will baut ein T-Kreuzung an die St2027/Abg-Str.)

Ich persönlich werde dies Projekt ablehnen – es ist unnötig, teuer, mit vielen Eingriffen  in die Umwelt und nach Streitheim verbunden.

Zudem lehne ich die Vorgehensweise des 1. Bürgermeisters „Projekte durchzupressen, ohne vollständige Information“ ab.

Unser Antrag steht.
Er erübrigt sich, wenn der VW Beschlussvorschlag abgelehnt wird.“


Es folgt eine ausführliche Diskussion im Gremium.

2. Bgm Steppich betont, dass für ihn die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Man muss die Thematik auf eine sachliche Basis stellen. Holländerrampen bieten aus seiner Sicht mehr Sicherheit. Der höhere Sicherheitsaspekt spricht für diese Lösung. Das Angebot des Staatlichen Bauamtes sollte deshalb positiv gewertet werden.

MR Fischer spricht sich ebenfalls für die dargestellte Lösung aus, gerade im Vergleich zur Kreuzung in Wörleschwang. Eine Überführung in dieser Form ist anzustreben.

Für MR Winkler kommt eine Ablehnung nicht in Frage. Man darf keinen Unfallschwerpunkt schaffen. Für ihn stellt ein Kreisverkehr die idealste Lösung dar.

MR Christian Weldishofer weist darauf hin, dass über den Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum abgestimmt werden soll.

Allerdings werden vor einer Abstimmung noch weitere Diskussionsbeiträge zugelassen.

3. Bgm Vogg nimmt aus seiner Sicht wie folgt Stellung:

„Werte Kolleginnen und Kollegen;
Ich bin glaube ich, der Letzte, der nicht das Beste für unsere Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet und
natürlich speziell für Streitheim haben und bewegen will, denn es ist meine Heimat und da bin ich dahoim.
Wie ich schon in der Vorbesprechung gesagt habe, pochen da zwei Herzen in meiner Brust.
Das Thema „Sicherheit“ und dann auf der anderen Seite „zu welchem Preis wir ein Geschenk erhalten sollen“.
Einen Teil hat Harry sicherlich aufgrund unserer Fraktionssitzung schon angeschnitten, aber ich will das
emotionale Thema Umfahrung Adelsried aus meiner persönlichen Sicht erläutern, dass auch auf Gesprächen in
der Bürgerschaft fußt.
Auf der einen Seite:
Die vermeintliche „Sicherheit“ der Auf- und Abfahrt auf die neue Staatsstraße durch die neue Planung der
Holländerrampen
Auf der anderen Seite:
Die für mich offenen Fragen zu den Holländerrampen.
- Hat das Staatliche Bauamt bisher schlecht geplant?
Eine T-Kreuzung ist ja eine normale und scheinbar sichere Bauweise?
- Was bezweckt das Staatliche Bauamt mit der jetzigen Umplanung?
Kann man Vertrauen haben, nach dem AZ-Artikel vom 27.10.2018 ? (Auszug vorlesen)
Streitheim / Zusmarshausen wurde schon einmal belogen und betrogen. Voraussetzung für den Bau der
Umfahrung Adelsried war die Zustimmung seitens Zusmarshausen! Diese wurde außer Kraft gesetzt durch die
Aufnahme in das Staatstraßenprogramm und die Änderung bei der Finanzierung.
- Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht!
Holländerrampen werden lt. Wikipedia vorwiegend für Autobahnzubringer gebaut!
Hier hätte ich erwartet, dass das, was sinnvoll möglich für Streitheim ist, gemeinsam entwickelt wird.
Möglichkeiten, wie T-Kreuzung, Holländerrampe, Kreisverkehr usw. mit den entsprechenden Vor- und
Nachteilen! Das wäre ehrlich gewesen!
- Warum wird ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß nochmals geöffnet?
(Mit allen entsprechenden Auswirkungen: Klage…. Aufnahme anderer evtl. negativer Änderungsmöglichkeiten
auch für die Zukunft….)
- Wie und wie weit wird der Planfeststellungsbeschluß geöffnet?
Ich habe auf meinem Tablet seit Beginn der Diskussion das originale Landschaftsbild vor Augen. Dazu ergeben
sich für mich noch weitere Fragen:
- Vergleich der unterschiedlichen Landverbräuche bei den verschiedenen Möglichkeiten?
Folgende Gedanken gehen mir da durch den Kopf:
Art. 141 der Bayerischen Verfassung… Schonung des Orts- und Landschaftsbildes…
Auch ein nachdenklicher stimmender Wahlslogan der Grünen:
„Wir haben die Erde von den Kindern nur geborgt…
- Sind, bei welcher Maßnahme auch immer, ortsnahe Ausgleichsflächen vorhanden?
- Ist ein Kreisverkehr nicht günstiger und sicherer im doppelten Sinne?
Kostengünstiger (Beispiel Kinzigtal, scheinbar nur 1/10tel zu den Holländerrampen)
Sicherer in zweierlei Hinsicht (Abbiegen/Auffahren und Weiterfahren) Rennstrecke nach Welden wird
gedrosselt und bringt hoffentlich weniger Einsätze für die FFW Streitheim. (Üblich sind Kreisverkehre auch
an der B300 z.B. bei Ustersbach oder ein weiteres Beispiel bei Hirblingen/Gersthofen)
- Was passiert mit dem grundsätzlichen Problem ab 2020?
Grundsätzliches Problem im Ort ist trotzdem immer noch nicht geklärt.
Hier bestehen nach wie vor die Ängste der Bürgerinnen und Bürger, die ernst zu nehmen sind:
- Mehrverkehr 25% durch staatliches Kurzak-Gutachten und steigend durch evtl. Maßnahme
- Berg und enge Straßen (in Auerbach und Streitheim)
- LKW Verkehr an verkehrlich kritischen Stellen
- Umleitungsverkehr bei Stau auf der A8
- Welche Verbesserungen gibt es 2020 für Streitheim im innerörtlichen Verkehr?
Zum Teilabschnitt des Beschlusses, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger in der BV für die
Holländerrampen waren, sehe ich als Teilnehmer der 36 Personen, nicht so. Die Personen die sich zu Wort
meldeten waren unterschiedlicher Meinung, Hier wird eine Mehrheit suggeriert, die ich als fragwürdig
erachte! Sicherheit ja, aber wie und zu welchem Preis?
Darum werbe ich nochmals um Zustimmung zum Antrag unserer Fraktion, um die offenen Fragen zu klären und Fakten zu erhalten! Wir sollten diese Chance wahrnehmen, um dann am 29.11.2018 abstimmen zu können. Wir haben bei vielen anderen Projekten auch mehrmals diskutiert um zur besten Lösung zu gelangen. Vor allem, da dieser TOP 3 das erste Mal richtig auf einer Tagesordnung im MGR steht.“

MR Hörmann meint, dass die Erörterung der Sachlage sehr wohl zur Meinungsbildung beiträgt. Allerdings kann er den Vergleich eines „Trojanischen Pferdes“ nicht erkennen.

Für MR Schwarz ist die Prüfung eines Kreisverkehrs eine sinnvolle Alternative.

3. Bgm Vogg plädiert nochmals nachdrücklich dafür, den Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, zu einer Sitzung des Marktgemeinderates einzuladen und stellt diesbezüglich einen Antrag.

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4. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse - Stellungnahme zum Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse des Marktes Zusmarshausen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme nach den Feststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an das Landratsamt Augsburg weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse des Marktes Zusmarshausen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde in der Zeit vom 23.01.2017 bis 27.03.2017 durchgeführt.

Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens beim Markt Zusmarshausen wurde in der Zeit vom 28.03.2017 bis 30.05.2017 durchgeführt.


Umfangreiche Prüfberichte liegen vor. Der Markt Zusmarshausen muss zu den einzelnen Textziffern (TZ) eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt Augsburg abgeben.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit den Prüfberichten der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse des Marktes Zusmarshausen sowie für das Prüfungsgebiet des Bauwesens in seinen Sitzungen am 28.02.2018, 16.04.2018 und 10.10.2018 eingehend befasst.

Diskussionsverlauf:
GL …, Kämmerer  … und Marktbaumeister … erläutern nunmehr die von der Verwaltung in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung abgestimmte Stellungnahme zu den einzelnen Textziffern (TZ), die nachfolgend abgedruckt wird.


Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 und der Kasse des Marktes Zusmarshausen

zu TZ 1: Gewerbesteuermeldung

Hier wurde eine Gewerbesteuerforderung nachträglich herabgesetzt, so dass eine Überzahlung in Höhe von 130.089 € entstanden ist. Diese hätte ausbezahlt werden müssen, was aber bis dato nicht geschehen ist. Grund hierfür war bzw. ist, eine mündliche Anweisung des damaligen Bürgermeisters, dass der Betrag nicht ausbezahlt wird, da sich das Unternehmen in Insolvenz befindet und sich ein weiteres Unternehmen des gleichen Gesellschafters ebenfalls in Insolvenz befindet und der Markt Forderungen in Höhe von 131.226,99 € hat. Diesbezüglich fanden Telefonate zwischen der Verwaltung und dem Insolvenzverwalter statt.

Sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, könnte eine Aufrechnung der ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeit der beiden Unternehmen erfolgen. Erfolgt keine Aufrechnung, so muss die Auszahlung der Überzahlung durchgeführt und die ausstehenden Forderungen niederschlagen bzw. erlassen werden.

In Folge dessen, müsste die Gewerbesteuermeldung in Summe wieder korrekt sein.


zu TZ 2: Einzelverfügung bei gemeindlichen Konten

Um das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten wurde im Stellenplan 2018 eine Teilzeitstelle bei der Kasse eingeplant. Die konkrete Umsetzung erfolgt mit der Neubesetzung der Stelle.







zu TZ 3: Zahlstelle Standesamt/Einwohnermeldeamt

  1. Die Formvorschriften werden mittels der zu beschaffenden EDV-Software eingehalten, siehe Buchstabe c).

  1. Die Kasse der Zahlstelle wird künftig von nur einer Beschäftigten bedient. Bei einem notwendigen Wechsel (Stellvertretung) wird die Kassenübergabe protokolliert.

  1. Die Schaffung der programmtechnischen Voraussetzungen wird geprüft. Ein entsprechendes Angebot wird eingeholt.

  1. Zukünftig wird ein Wertebuch geführt.

zu TZ 4: Verbesserung der Kassensicherheit in der Zahlstelle Schwimmbad notwendig

Für die Zahlstelle ist die Anschaffung eines geeigneten Kassenbehältnisses vorgesehen.

zu TZ 5: Tagesgeldabschluss unregelmäßig erstellt; Sparbücher ohne Sperrvermerk; unvermutete örtliche Kassenprüfung

  1. Es handelt sich um eine Kasse mit geringem Zahlungsverkehr. Aus diesem Grund wird ein wöchentlicher Tagesabschluss nach § 72 Abs. 2 KommHV-Kameralistik vorgenommen. Dies ist bereits in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen vom 01.10.2013 geregelt.

  1. Die Sparbücher werden entsprechend der Dienstanweisung mit einem Sperrvermerk versehen.

Die unvermuteten örtlichen Kassenprüfungen werden seit 2012 regelmäßig jährlich durchgeführt.

zu TZ 6: Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen nicht ausgeschrieben

Die Vorgaben zur Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen werden künftig beachtet.

zu TZ 7: Unterwertverkauf einer gemeindlichen Immobilie

Bei den Grundstücksgeschäften wurden die entsprechenden Beschlüsse der Gremien eingeholt.

Künftig werden bei der Veräußerung kommunaler Vermögensgegenstände neben den Vorschriften der Gemeindeordnung auch die zitierte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern beachtet und nach Möglichkeit Wertermittlungen durchgeführt.


zu TZ 8: Die Einleitungsgebühren wären neu zu kalkulieren

Der Markt hat eine neue Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor und der Marktgemeinderat hat bereits eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

zu TZ 9: Die Wassergebühren wären neu zu kalkulieren

Der Markt hat eine neue Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor und der Marktgemeinderat hat bereits eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

zu TZ 10: Die Friedhofssatzung und die Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten auf einen Bestattungsunternehmer wären in Einklang zu bringen

Der Markt hat eine Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen und auch die Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten geregelt.

zu TZ 11: Bestattungsdienstleistungen wären auszuschreiben

Aus einer früheren Überprüfung ist bekannt, dass die Gebühren für die Bestattungsdienstleistungen im Markt Zusmarshausen, verglichen mit den umliegenden Gemeinden, gering sind. Die Notwendigkeit einer Ausschreibung wird nicht gesehen.

zu TZ 12: Hinweise zur Gebührenerhebung für Bestattungsleistungen

Der Markt hat eine Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Auch vertragliche Regelungen werden dann überprüft.

zu TZ 13: Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Kassensicherheit beim Einsatz finanzwirksamer Verfahren

a)Die Rechtevergabe, sowohl in den Programmen als auch auf den    Netzwerklaufwerken, wird im Rahmen der neu zu beschaffenden Serverhardware und der daraus zu erfolgenden Softwareinstallation durchgeführt. Die Durchführung ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Des Weiteren wurde bereits Ende des Jahres 2017 ein Informationssicherheits-Konzept (VdS 3473) und die Umsetzung dessen in Auftrag gegeben. Mittels der Umsetzung werden die Buchstaben aa) bis dd) erledigt. Die unter Buchstabe bb) genannte Funktionstrennung ergibt sich durch einen Personalwechsel sowie die Neuverteilung der Aufgaben.

  1. Siehe Rechtevergabe unter Buchstabe a).

  1. Die Datenbank von adebisKiTA wurde bereits auf MS SQL umgestellt.

  1. Siehe TZ 2 und anstelle der USB-Sticks werden zukünftig HBCI-Smartcards verwendet.


zu TZ 14:  Beseitigung von Gefährdungspotenzialen der System- und Netzwerksicherheit

  1. Die Zugriffsrechte in der Datenbank wurden bereits umgestellt.

  1. Entsprechende Baumaßnahmen werden für das Jahr 2019 vorgesehen.

  1. Siehe TZ 13 Buchstabe a).

  1. Siehe TZ 13 Buchstabe a).

  1. Der Benutzer „Eisele“ ist nicht mehr vorhanden.

zu TZ 15: Die Sicherheit der Anlagensteuerung in der Kläranlage wäre sicherzustellen

Die Trennung wird sukzessive bei allen Außenstellen durchgeführt. Ferner wird die vorhandene EDV-Ausstattung überarbeitet.

zu TZ 16: Fehlendes Notfallkonzept; Betriebsdokumentation; Dienstanweisung; Haushaltsrechtliche Freigabe; Integrationsgrad finanzwirksamer Verfahren

Siehe TZ 13 Buchstabe a). Im Rahmen der Einführung des Informationssicherheits-Konzeptes (VdS 3473) werden die Buchstaben a) bis d) erledigt.

  1. Die haushaltsrechtliche Freigabe der finanzwirksamen Verfahren ist angedacht. Die Ausgestaltung kann derzeit nicht benannt werden.

  1. Teilweise werden Schnittstellen vom Hersteller nicht angeboten bzw. sind sehr komplex. Des Weiteren ist die Nutzung benutzerabhängig.

zu TZ 17: Erschließungsbeitragssatzung

Die Satzung wird dann an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angepasst, sobald die politischen Bestrebungen, die Satzung generell aufzuheben, beendet sind.

zu TZ 18: Straßenausbaubeitragssatzung

Diese TZ hat sich durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erledigt.




zu TZ 19: Zweckentsprechende Verwendung der Sonderrücklage

Die Auflagen aus dem Testament wurden aus Sicht des Marktes erfüllt, zuletzt wurde eine Straße im Baugebiet „Rothseeblick“ nach Ludwig Haslinger benannt.

zu TZ 20: Bürgerstiftung Zusmarshausen

Die aufgeführten Punkte waren dem Gremium bekannt und dieses hat sich bewusst für die Gründung der Bürgerstiftung Zusmarshausen ausgesprochen (siehe TOP 09.06.2016, 15.09.2016, 24.11.2016 und 15.12.2016).

zu TZ 21: Pauschalsätze für die Erstattung von Einsätzen und anderen Leistungen der freiwilligen Feuerwehr sollte überprüft werden

Der Markt hat die Kostenersatzkalkulation in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Satzung und das Verzeichnis der Pauschalsätze neu erlassen.

zu TZ 22: Die Abrechnung der Einsätze der freiwilligen Feuerwehr wurde nicht vollständig überprüft.

Über die Erhebung von Kostenersätzen entscheidet der Markt nach Vorlage der Einsatzberichte der Kommandanten.

zu TZ 23: Durch den Abzug von Mehrkosten der Pflasterung des Gehweges der Schloßstraße vom beitragsfähigen Ausbauaufwand entstanden dem Markt Mindereinnahmen

Bei der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Wertinger Straße, Schlossstraße, Ulmer Straße sowie Burg- und Webergasse wurden nur die fiktiven Kosten für die Asphaltierung der Gehwege in Ansatz gebracht. Die Kosten für den städtebaulichen Mehraufwand wurden jeweils vom Markt übernommen. Diesbezüglich liegen die entsprechenden Beschlüsse vor. Die bereits abgerechneten Maßnahmen werden nicht nochmals überprüft, auch im Hinblick auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.


Teilbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens beim Markt Zusmarshausen


zu TZ 1: Der Markt beauftragte freiberufliche Leistungen durch Bezugnahme auf ein individuell von dem Vertragspartner formuliertes Angebot. Architekten- und Ingenieurleistungen sollen künftig auf Grundlage einheitlicher Vertragsmuster beauftragt werden.

Der Markt Zusmarshausen wird, soweit sinnvoll, für die weiteren Verträge, Vertragsmuster gemäß HAV-Kom bzw. HIV-Kom verwenden.

zu TZ 2: Die Ingenieurleistungen für den Ausbau der Raiffeisenstraße, Mühlgasse und Zusamstraße wurden als Vollauftrag beauftragt. Wir empfehlen, künftig möglichst Stufenverträge vorzusehen.

Der Markt Zusmarshausen wird, soweit möglich und sinnvoll, bei den zukünftigen Ingenieurverträgen, Stufenverträge vorsehen.

zu TZ 3: Bei dem geprüften Ingenieurvertrag für den Ausbau der Raiffeisenstraße, Mühlgasse und Zusamstraße fehlte die Vereinbarung, dass vom Planer eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen nachzuweisen ist. Künftig wäre vom Auftragnehmer der Nachweis einzufordern, dass er für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung mit den im Vertrag festgelegten Deckungssummen abgeschlossen hat.

Der Markt Zusmarshausen wird sich bei den zukünftigen Ingenieurverträgen eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen zu lassen.

zu TZ 4: Die für die Baugewerke durchgeführten Vergaben wurden unvollständig dokumentiert; wesentliche Verfahrensschritte sind nicht dokumentiert. Wir empfehlen, für die Erstellung der Vergabedokumentation die Formblätter des VHB Bayern zu verwenden.

Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, für die zukünftigen Vergaben, eine Vergabedokumentation mit der Dokumentation der wesentlichen Verfahrensschritte durchzuführen.

zu TZ 5: Die geprüften Angebote waren nicht gekennzeichnet. Künftig wären die Angebote nach §14a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A in allen wesentlichen Teilen zu kennzeichnen.

Die geprüften Angebote werden künftig in allen wesentlichen Teilen gekennzeichnet.

zu TZ 6: Bei der Baumaßnahme „Ausbau der Raiffeisenstraße, Mühlgasse und Zusamstraße“ war der Planer namentlich einschließlich Kontaktdaten angegeben. Künftig wäre dafür zu sorgen, dass aus den Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.

Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, dass bei den künftigen Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.

zu TZ 7: Die LPH 9 wurde vollständig vor der Leistungserbringung vergütet. Künftig wäre die Erbringung der Leistungen der LPH 9 vor der Auszahlung einzufordern und Zahlungsansprüche nach den kommunalrechtlichen Grundsätzen zu prüfen und zu dokumentieren.

Die LPH 9 ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke gemäß VOB Teil B §13, 4 Jahre. Nach diesem Zeitraum kann die LPH 9 (Objektbetreuung) abgeschlossen werden.

Die LPH 9 wurde auf Grund des geringen Kostenumfanges (gemäß HOAI 2013 bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken lediglich 1%, damals geltende HOAI 2009 lediglich 3%), des hohen Zeitaufwandes der Prüfung am Ende der Gewährleistungszeit (erneute komplette Rechnungsprüfung) und auf Grund des Zieles die Baumaßnahme abzuschließen, vor Erbringung der Leistung ausbezahlt. Auch hinsichtlich des Haushaltes wird damit eine Haushaltsstelle für die jeweilige Maßnahme bis zum Abschluss der Gewährleistungsfrist (4 Jahre nach Fertigstellung und Abnahme) erforderlich. Das Ingenieurbüro ist dem Markt über Jahrzehnte bekannt. Die Zuverlässigkeit hinsichtlich der Erbringung der LPH 9 war ebenfalls bekannt.

Sollten die o.g. Gründe nicht ausreichend sein, dass die LPH 9 bereits nach Fertigstellung der LPH 8, ausbezahlt wird und im Anschluss erbracht wird, so wird vom Markt Zusmarshausen die LPH 9 erst nach der Erbringung der Leistung, ausbezahlt.

zu TZ 8: Die Schlussrechnung für Bauabschnitt 1 war aufgegliedert in 15 Einzelrechnungen, die Schlussrechnung für Bauabschnitt 2 in 12 Einzelrechnungen. Eine Gesamtabrechnung bei den beiden Bauabschnitten fehlte. Ein Soll-Ist-Vergleich zwischen Auftrags- und Abrechnungsmenge war damit ohne weiteres nicht möglich. Zukünftig wäre bei vergleichbaren Maßnahmen eine Gesamtabrechnung vertraglich zu vereinbaren.  

Die Aufgliederung der Schlussrechnung in 15 Einzelrechnungen (1. BA), 12 Einzelrechnungen (2. BA) erfolgte auf Grund der Notwendigkeit der Nachweise für die Berechnung der Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge für die Anwohner.
Der Gesamtkostennachweis konnte durch die Kämmerei im Zuge der Überwachung der Haushaltsstelle durchgeführt werden. Durch eine vertragliche Vereinbarung sowohl der Aufgliederung in Einzelrechnungen als auch eine Gesamtabrechnung aller Einzelrechnungen sind Mehrkosten zu erwarten.

Darüber hinaus traten Rechnungen auf Privatgrund auf, welche direkt mit dem Grundstückseigentümer vereinbart und abgerechnet wurden. Diese Leistungen waren teilweise zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt bzw. wurden während der Baumaßnahme mit dem Grundstückseigentümer  vereinbart.

Auf Grund von Anpassungsarbeiten an der Grundstücksgrenze waren oftmals die Arbeiten auf Privatgrund erforderlich.

Sollte ein Gesamtkostennachweis trotz möglicher Überwachung über die Haushaltsstelle durch die Kämmerei und trotz möglicher anfallender Mehrkosten, erforderlich sein, so wird dies durch die technische Bauverwaltung veranlasst.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 10.10.2018 beschlossen,  dass der derzeit vorhandene Gesamtkostennachweis durch die Kämmerei ausreicht.

zu TZ 9: Den Abschlagsrechnungen lagen überwiegend keine zahlungsbegründenden Unterlagen bei. Künftig wäre im Rahmen der sachlichen und rechnerischen Feststellung der Anspruch auf Zahlung dem Grund und der Höhe nach zu prüfen (vgl. § 41 Ab. 1 KommHV-Kameralisitik).

Die Abschlagsrechnungen wurden vom Ingenieurbüro geprüft. Mit dem Ingenieurbüro wurde vereinbart, die Aufmaßunterlagen zu der jeweiligen Rechnung einzufordern. Mit Vorlage der Schlussrechnung wurden dann sämtliche originale Aufmaßunterlagen gesammelt vorgelegt.

Ein Nachweis der Leistung war somit sichergestellt. Darüber hinaus konnte durch die wöchentlichen Baustellen-Jour-Fix-Termine die Durchführung der Maßnahme und deren Umgriff nachvollzogen werden.
 
Bei einer Vorlage sämtlicher Aufmaßunterlagen zu jeder Abschlagszahlung für jede Rechnung wird dies zukünftig bei Maßnahmen ähnlich der Mühlgasse oder Raiffeisenstraße bei welchen 15 Einzelrechnungen (1.BA) bzw. 12 Einzelrechnungen (2. BA) erforderlich sind, einen zusätzliche Papieraufwand, damit kombiniert einen enormen Stauraum und damit kombiniert einen hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand zur Folge haben.

Ein Nachweis im Zuge der Schlussrechnung wird ohnehin vorgelegt. Sollte dies notwendig sein, so wird dies von der Bauverwaltung veranlasst.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 10.10.2018 beschlossen,  dass die derzeitige Handhabung der Führung der Aufmaßunterlagen ausreichend ist.


zu TZ 10: Die Landschaftsbauarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Grundsätzlich wäre öffentlich auszuschreiben. Abweichungen hiervon wären zu begründen und in der Vergabedokumentation festzuhalten, wenn die für Beschränkte Ausschreibungen geltenden Wertgrenzen überschritten werden. Die Vergabegrundsätze werden künftig strikter zu betrachten, insbesondere hinsichtlich des Vorgangs der öffentlichen Ausschreibung.

Der Markt Zusmarshausen wird zukünftig die Wertgrenzen einhalten und  eine Überschreitung der Wertgrenzen in der Vergabedokumentation begründen.

zu TZ 11: Die Beauftragung erfolgte auf Grundlage eines pauschalierten Nebenangebots. Pauschalpreisnebenangebote wären künftig dahingehend zu prüfen, ob sie auf einer bloßen Mengenreduzierung beruhen und damit nicht gleichwertig zum Verwaltungsvorschlag sind, oder auf einer Alternativkonstruktion basieren, so dass die Einsparung mit dem Verwaltungsvorschlag nicht erzielt werden kann.

Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, zukünftig Pauschalierungen zu vermeiden.
Sollte ein pauschaliertes Angebot berücksichtigt werden, so ist dies künftig dahingehend zu prüfen, o b sie auf einer bloßen Mengenreduzierung beruhen oder auf einer Alternativkonstruktion basieren.


MR Alfred Hegele fügt hinzu, dass sich der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen mit dem Prüfbericht befasst hat. Aus seiner Sicht ist der Prüfbericht enttäuschend, da er viele Aussagen wie „könnte, sollte oder wird empfohlen“ beinhaltet.

MR Hörmann vertritt die Ansicht, dass Zug um Zug in einem praktikablen Rahmen Änderungen umgesetzt werden sollen.

2. Bgm Steppich hat noch Fragen zu den Nebenangeboten, die von MBM Völk beantwortet werden.

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5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö 5

Kurzbericht

Die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen Januar bis September 2018 werden vom GL … bekanntgegeben .

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö informativ 6
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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 81. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 14.05.2019 16:36 Uhr