Datum: 29.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 00:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 81. Sitzung am 08.11.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 81. Sitzung des Marktgemeinderates am 08.11.2018
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Baugebiet "An der Wiege II", Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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3 |
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3.1. Vorstellung des Entwurfes zur Erschließungsplanung (Kanal, Wasser, Straße), Aussengebietswasser und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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3.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Vorentwurf mit den aufgeführten Änderungen zur Erschließungsplanung (Kanal-, Wasser-, Straßenplanung) zum Baugebiet „An der Wiege II“ in Wörleschwang zu.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist zu klären, ob ein VGV-Verfahren oder eine Änderung gemäß §132 GwB mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt für die weitere Beauftragung des Ingenieurbüros Steinacher-Consult erforderlich ist. Sobald hierzu die weitere Vorgehensweise geklärt ist, hat im Anschluss die Entwurfsplanung zu erfolgen.
Die Haushaltsansätze sind für das Jahr 2019 entsprechend anzugleichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag
Die Erschließungsplanung (Kanal, Wasser, Straßenführung) zum Bebauungsplan „An der Wiege II“ in Wörleschwang wurde bereits in den bisherigen Besprechungen zum Baugebiet „An der Wiege“ skizzenartig vorgestellt.
Bereits am 15.03.2018 fand eine Auftaktbesprechung im MGR statt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst.
Hinsichtlich der Erschließung wurde in der MGR-Sitzung am 15.03.2018 beschlossen, dass die Erschließung zum Baugebiet „An der Wiege II“ in Wörleschwang zunächst über den Leonhardiweg zu erfolgen hat.
Seit dem Aufstellungsbeschluss am 15.03.2018 fanden bereits zahlreiche Abstimmungen zur Außengebietswasserbetrachtung statt.
In der Sitzung am 26.07.2018 wurde die Historie der Meinungsfindung nochmals dargestellt. Bezüglich der Außengebietswasserentwässerung wurde am 26.07.2018 folgendes beschlossen:
Die vom Ing. Büro vorgeschlagene Alternative 0 wird favorisiert. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung nun weiter fortgeführt werden.
Für die Variante 0 wurden Kosten in Höhe von 220.000,- € geschätzt.
Vor diesem Hintergrund, wurde die Außengebietswasserentwässerung in dieser Form für die weitere Erschließungsplanung herangezogen.
In der Zwischenzeit hat das IB Steinbacher Consult einen Entwurf zur Erschließungsplanung (Kanal-, Wasser-, Straßenplanung) für das Baugebiet „An der Wiege II“ in Wörleschwang vorbereitet.
Herr … und Herr … des IB Steinbacher-Consult stellen die Planung zu Kanal, Wasser und Straße bezüglich des Baugebietes „An der Wiege II“ in Wörleschwang anhand einer PowerPoint Präsentation vor.
Aufgrund der höheren Gesamtkosten der Kanal, Wasser- und Straßenplanung, einhergehend mit den zusätzlichen Kosten für die Bauleitplanung, welche bereits in der MGR-Sitzung am 20.09.2018 behandelt wurden, wird der Schwellenwert für ein VGV-Verfahren von 221.000,- EUR voraussichtlich überschritten.
Die Regierung von Schwaben hat in einem Gespräch am 15.11.2018 mitgeteilt, dass für die weitere Beauftragung des Ingenieurbüros ggf. ein VGV-Verfahren oder eine Änderung gemäß §132 GwB mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erforderlich wird.
Hinsichtlich der Vergabe der weiteren Leistungsphasen sind entsprechende Schritte bzw. weitere Abstimmungen mit der Regierung von Schwaben durchzuführen.
Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Steppich erkundigt sich beim Ingenieur … nach der Größe einer im Baugebiet zu verbauenden Zisterne. Der Fachmann erklärt daraufhin, dass dies in der Entscheidungsgewalt des Grundstückseigentümers liegt. Ein Richtwert liegt bei ca. 6 cbm.
MR Hegele Richard dankt für die Vorträge, zeigt sich gleichzeitig aber über die vorgestellte Planung enttäuscht. So war der Vortrag zu TOP 5 (Neubau einer Seebühne) in seinen Augen „futuristisch und zukunftsweisend“. Die aufgezeigten Entwürfe zum neuen Baugebiet stellen lediglich „eine Duplette“ zum bereits bestehenden Baugebiet „An der Wiege“ dar. Ihm fehlt die Durchmischung mit größeren Bauplätzen. Grund ist, dass Wörleschwang in Konkurrenz zu Altenmünster steht. Dort sind auch größere Bauflächen verfügbar. Manche Bauwerber wünschen sich größere Bauplätze, deshalb plädiert er für eine Bauplatzoptimierung.
Zudem vermisst er eine rad- und fußläufige Verbindung vom Baugebiet in Richtung Hauptort. Vom nordwestlich geplanten Spielplatz mit Eingrünung könnte eine solche Anbindung ohne große Probleme erfolgen.
Der Marktrat bemängelt weiter, dass die Mehrfamilienhäuser so ausgestaltet wurden, dass diese möglichst klein gehalten sind. Es handelt sich deshalb um „nichts anderes als Doppelhäuser mit 4 Wohneinheiten (WE)“. Diese Art der Gestaltung erscheint ihm nicht attraktiv genug. Die im Textteil festgehaltene „Baumpflicht für den Garten“ und den Wunsch nach der schwäbischen Bauform erheitern den Wörleschwanger, da der Ortsteil Wörleschwang mit dem schwäbischem Baustil nur am Rande in Verbindung gebracht werden kann. MR Hegele erklärt: „In meinen Augen handelt es sich hier um ein Baugebiet von der Stange.“
Der Ingenieur … erklärt, dass im ersten Vorentwurf eine Grundstücksgröße von 800 qm und mehr dargestellt wurde. Diese Variante hat der MGR aber im März einstimmig abgelehnt, da auch kleinere Parzellen gewünscht wurden. Zudem befinden sich im heutigen Bebauungsplanentwurf unter anderem Parzellen mit ca. 700 qm Grundstücksfläche. Es handle sich bei diesen Größen „nicht um unsere Idee, sondern um Ihre Idee“, erläutert der Planer.
Eine Anbindung mittels Rad- und Gehweg erscheint für die Ingenieure als reine Gestaltungsfrage. Der nordwestlich angedeutete Spielplatz stellt im Bebauungsplan lediglich einen Platzhalter dar. Die Details hierzu fehlen, könnten aber einen durchlaufenden Weg vorsehen, sodass in der Freiraumgestaltung im Norden der jetzt bereits angedeutete Fußweg angeschlossen werden kann. Auch könnte dieser festgesetzte, öffentliche Weg durch Verzicht auf den Grünstreifen auf 2,50 m richtlinienkonform ausgebaut werden, sodass sich dieser besser für eine Fuß- und Radwegenutzung eignet. Der hinweisende MR Richard Hegele hält eine Radverbindung für sinnig und wichtig, da sich die weitere Verbindung zum Ort in seinen Augen als essentiell darstellt.
Weiter erklärt …, dass die eingezeichneten Mehrfamilienhäuser als Kompromiss zur vorzufindenden Höhenlage ausgestaltet wurden. Sie wurden in der Planung zurückgenommen geplant, um ein Herausstechen zu verhindern. Die in der Planungsphase angedachte Lage im Norden wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung aufgrund des natürlichen Hochpunktes des Baugebietes an dieser Stelle wieder verworfen. Die skizzierten Mehrfamilienhäuser sind so angedacht, dass ihre Maximalhöhe die der Nachbargebäude nicht überschreitet. Auch sind die vorgesehenen Grundstücksflächen größer dimensioniert. Derzeit befinden sich auf einer solchen Fläche 4 Wohneinheiten (zwei unten, zwei oben). Ggf. könnte auch über 6 Wohneinheiten nachgedacht werden. Herr … würde aber dennoch nicht auf die maximale Geschosszahl von zwei Vollgeschossen verzichten (drei unten, drei oben). Er weist aber schon jetzt darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ist, was tatsächlich innerhalb der Baugrenzen entstehen wird. Zudem könnten die vom Planungsbüro heute angedachten Grundstücksgrenzen durch anderweitige Vermessung verschoben werden und so noch größere Bauplätze entstehen.
MR Reitmayer erkundigt sich nach den vorgestellten Schätzkosten, da bei überschlägiger Berechnung von Kosten in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro bei 18.000 qm Bauflächen ein Verkaufspreis von ca. 150 Euro/qm kostendeckend verlangt werden müsste. Inklusive Grunderwerb geht er von einem kalkulierten Verkaufspreis von 200 Euro/qm aus. In seinen Augen ein „stolzer Preis“. Er spricht sich – auch unter diesem Aspekt – deshalb für den Wohnungsbau aus, würde dabei allerdings die angedachten 4 WE beibehalten. Seiner Meinung nach wären diese in der nordwestlichen Ecke des Baugebietes platzierbar.
Der Ingenieur der Firma Steinbacher Consult erläutert, dass die Kosten weder höher noch niedriger angesetzt wurden. Es handle sich vielmehr um eine „seriöse“ Kalkulation von Seiten Steinbachers. Er erklärt, dass das notwendige Regenrückhaltebecken (RRB) ein „arger“ Kostentreiber mit über 10 Prozent Kostenmasse ist. Alle anderen Kosten sind eher konservativ abgeschätzt, wie auch die sonstigen Kostenschätzungen in dieser Phase von Steinbacher Consult erstellt werden. In Bezug auf die Mehrfamilienhäuser sind diese immer noch einplanbar. Herr …l persönlich würde dies aber eher im südlichen Mittelbereich ansiedeln.
MR Juraschek findet, dass ein Radweg ins Ortszentrum in Verlängerung der bestehenden Wirtsgasse, entlang des Feldwegs direkt bis zum Baugebiet eine sinnvolle Anbindung darstellen würde, da auch Metzger und Gasthof, Bushaltestelle, Feuerwehr, etc. so fußläufig gut erreicht werden können. Gleichzeitig greift er den Gedanken seines Vorredners auf und gibt ganz klar zu bedenken: „Wörleschwang steht für Baulandpreise mit 150 – 200 Euro/qm nicht zur Verfügung.“ Das sei in seinen Augen extrem hoch. „Bei diesen Preisen macht das Baugebiet insgesamt keinen Sinn“, so MR Juraschek. MR Reitmayer stimmt dieser Ansicht zu. Seines Erachtens kann die Kommune auf dem Immobilienmarkt nicht antreten, wenn nicht mehr als 20.000 qm Verkaufsfläche entstehen sollten. So ist es ihm ein Bedürfnis, die Bauplatzflächen zu optimieren und alle anderen Flächen so klein wie möglich zu halten. Bürgermeister Uhl erläutert daraufhin, dass die Verkaufspreise nicht kalkuliert werden dürfen, sondern durch Verkehrswertgutachten festgelegt werden. Es können dabei auch Verkehrswerte entstehen, die zu keiner Kostendeckung mehr führen.
Auch MR Winkler wünscht sich Mehrfamilienhäuser. Die Dachformen sollten nicht eingeschränkt werden. Er wünscht sich eine analoge Regelung wie im BG Rothseeblick, Zusmarshausen. Im Entwurf zum Bebauungsplan sind zwei Wege eingezeichnet: Einer im Westen und einer im Osten (Wirtschaftswege). Der Marktrat erkundigt sich nach dem Sinn dieses Flächenverbrauchs.
Herr … des IB Steinbachers erklärt, dass es sich um sogenannte „Pflegewege“ handelt, die zu den Arbeiten entlang des Grabens notwendig sind. Ebenso muss über den westlichen Wirtschaftsweg die Pflege des RRB erfolgen.
Der Marktrat sieht die Pflegewege kritisch. So ist doch für beide Flächen ein Anschluss an den Leonhardiweg gegeben. Mähen bedeutet für ihn, darauf fahren zu können. Damit könnten dann auch die Unterhaltskosten für diese Flurwege eingespart werden. Zudem führe ein Verzicht in seinen Augen zur Optimieren der Wohnbauflächen.
Marktbaumeister …erläutert diese Planung. So haben Abstimmungen mit dem gemeindlichen Bauhof zu dieser Gestaltung geführt. Die Mähgutabfuhr, das Pflegen der Sträucher sowie das Einfahren mit Maschinen und Geräten fallen den Beschäftigten so leichter. Der Weg ist demnach sinnvoll und effektiv, um eine schnelle und einfache Pflege zu gewährleisten. Ingenieur … ergänzt, dass der Pflegeweg im Osten nicht nur die durch Herrn Völk dargestellten Funktionen aufweist, sondern auch zur Entschärfung der Hochwassersituation dient. Der Weg liegt höher, sodass automatisch eine Dammsituation entsteht.
Es erfolgt folgende Abstimmung im Rat:
Der westliche Feldweg zwischen dem Baugebiet „An der Wiege“ und „An der Wiege II“ wird entsprechend der vorgestellten Planung beibehalten.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 4
MR Juraschek ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Es folgt eine weitere Diskussion zum Thema „Dachformen“. So regt MR Christian Weldishofer an, dass die Planung so belassen werden sollte. Wünscht ein Bauwerber eine nicht vorgesehene Bauweise, so wurde aus dem Kreis des Bauausschusses schon immer die entsprechende Befreiung erteilt. Der Markbaumeister teilt mit, dass alle bereits genehmigten Bauvorhaben inkl. aller dazu notwendigen Befreiungen aus dem Baugebiet „An der Wiege“ an das IB Steinbacher weitergegeben wurden. Der heutige Entwurf gleicht sich deshalb an den Bestand u. a. in Bezug auf Wandhöhe, Dachneigung und Dachform an.
Der 2. Bgm. Steppich wünscht sich hier mehr Freiraum, analog den BPlänen im Bereich der Gemeinde Altenmünster. Sollte nämlich ein abweichender Bauantrag beim Markt eingehen, wird sowieso immer zugestimmt, sodass schon jetzt in der Planungsphase alle Formen freigegeben werden können. MR Winkler gibt zusätzlich zu bedenken, dass jede Befreiung den Bauherrn Geld kostet. Auf diese Ausgaben könnte der Markt Zusmarshausen mit der heutigen Entscheidung also Einfluss nehmen. MR Hafner-Eichner wünscht sich Homogenität zwischen Bestand und Neubaugebiet und spricht sich deshalb für den vorgestellten Entwurf aus. Der Leiter des technischen Bauamtes gibt zusätzlich zu bedenken, dass ihm derzeit noch nicht klar ist, was der Begriff „alle“ Dachformen tatsächlich beinhaltet. „Wer weiß, was die Zukunft bring.“ Daraufhin folgt die Beschlussfassung zu den Dachformen wie folgt:
Im Baugebiet „An der Wiege II“ sollen alle Dachformen freigegeben werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 11
MR Aumann plädiert ebenfalls für den Wohnungsbau und die Möglichkeit zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Die Frage der Preisfindung ist zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, gleichzeitig sollte aber die Geltung der Vergaberichtlinien bei Verkauf der Bauparzellen nicht aus den Augen verloren werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Verkaufspreis durch das Gremium beschlossen wird. Gleiches gilt für die Richtlinienanwendung.
Es folgen aus dem Gremium mehrere Vorschläge zur Positionierung von weiteren Mehrfamilienhäusern.
MR Hafner-Eichner plädiert für die Festsetzung von 6 Wohneinheiten, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit. Ein dazu notwendiger Aufzug ist finanziell erst ab 3 Geschossen rentabel. Für die ältere Bevölkerung ist ein solcher Wohnraum aber essentiell wichtig. Gleichzeitig wünscht sie sich aber dennoch ein Integrieren dieser Geschossbauten, um den Charakter des Baugebietes nicht zu zerstören.
MR Sapper ist anderer Meinung. Er sieht eine Planung, die nicht jeden Quadratmeter Fläche optimal ausnutzt, als besser an. Das Baugebiet in Altenmünster erachtet er als „nicht so toll, weil Kante an Kante steht“. Er persönlich findet aufgelockerte und etwas größere Parzellen schöner. Es folgt nochmals eine rege Diskussion über einen möglichen Standort für Mehrfamilienhäuser, woraufhin Herr Standl zu bedenken gibt, dass die Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen ein regelndes Instrument darstellt, welches den Geschosswohnungsbau indirekt einschränken wird. Mit dem nachfolgenden Zwischenbeschluss wird die Diskussion über die Größe der Häuser abgeschlossen:
Es soll zusätzlich ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 3
Als Standort einigen sich die Markträte auf die im „mittleren“ Ring befindliche, südliche Fläche.
Informativ erkundigt sich der 2. Bgm. Steppich nach einem Kostenvergleich zwischen Misch- und Trennsystem. Der Fachmann, Herr …, erklärt, dass bei Ausgestaltung mit einem Mischsystem die Kläranlage auf Dauer zu klein sein wird. Zudem ist ein Trennsystem ökologisch sinnvoller. Auch entstehen für die Reinigung des verschmutzten Wassers selbst zusätzliche Kosten. Bei globaler Betrachtung kommt ein Mischsystem teurer, bei einer rein gebietsbezogenen Betrachtung stellt die teurere Variante das Trennsystem dar.
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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vom IB Steinbacher Consult ausgearbeiteten Entwurf unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 54, „An der Wiege II“, Wörleschwang, in der Fassung vom 29.11.2018.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig:
- Auftaktbesprechung in MGR am 15.03.2018
Aufstellungsbeschluss in der MGR am 15.03.2018
In der Zwischenzeit hat das IB Steinbacher Consult einen Entwurf zum Bebauungsplan „An der Wiege II“ in Wörleschwang vorbereitet, welcher in vorgehendem Tagesordnungspunkt bzgl. der Erschließungsplanung bereits vorgestellt wurde. Herr … des IB Steinbachers erläutert den heutigen Planungsstand.
Das Verfahren wird gem. § 13b BauGB im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt, weshalb eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) unterbleibt. Auch ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen im Anschluss an den Innenbereich gem. § 13b BauGB keine Ausgleichsbilanzierung erforderlich.
Es handelt sich demnach heute um die Billigung des vorliegenden Entwurfs und um den Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
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4. Markt Zusmarshausen, Erweiterung Leonhardiweg im OT Wörleschwang
Vorstellung und Beschlussfassung zum Vorentwurf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Vorentwurf zur Erweiterung des Leonhardiweges zu.
Im Haushalt 2019 sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Hinsichtlich der Erschließung zeigte sich in den letzten Marktgemeinderatssitzungen bereits, dass die Erschließung des Baugebietes „An der Wiege I“ und die anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen über den Leonhardiweg, bereits zu gering ausgebaut ist.
Dieser Zustand wird durch eine mögliche weitere Bebauung im Osten verschärft.
Vor diesem Hintergrund wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult beauftragt, hierzu eine Machbarkeitsstudie zu erstellen um die Ausbaumöglichkeit des Leonhardiweges zu konkretisieren.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt hierzu Herrn … als Vertreter des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Dieser erläutert die Planung in Bezug auf den Leonhardiweg.
Diskussionsverlauf:
Als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich ist nach Aussage von Herrn … ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Dieser liegt hier vor.
MR Juraschek meint sich zu erinnern, dass bei einem verkehrsberuhigten Bereich auch Parkflächen entlang der Fahrbahn notwendig sind. Herr … erklärt, dass eine Parkmöglichkeit bei einer Verkehrsberuhigung nur dann gegeben ist, wenn gekennzeichnete Parkflächen ausgewiesen werden. Sollten solche ausgewiesenen Stellflächen fehlen, ist das Parken grundsätzlich verboten. Wenn sich der Marktgemeinderat hierfür ausspricht, wäre ein Grunderwerb unumgänglich. Ohne Parkplätze könnte, wie vorgestellt, ein Ausbau auch ohne Flächenkauf erfolgen. Aufgrund dieser Aussage stellt MR Winkler die Frage nach der Belassung dieser Beschilderung an die restlichen Gremiumsmitglieder. Seiner Ansicht nach ist der Weg mit den zugelassenen 7 km/h bis zum letzten Grundstück des neuen Baugebietes „lang“. Sollte ein Belassen der Verkehrsberuhigung keine Zustimmung im Rat finden, wäre auf jeden Fall ein abgetrennter Fußweg auszugestalten. Herr … erklärt, dass spätestens im Bereich der Engstelle die Fußgänger auf die Fahrbahn wechseln werden. Auf dem restlichen Bereich entlang des Leonhardiweges wäre ein Fußweg unter der Prämisse des Grunderwerbs denkbar.
Der Wörleschwanger, MR Steffen Kraus, spricht sich ganz klar gegen eine solche Diskussion aus: Man hatte dieses Thema lang und breit, unter anderem auch durch Abstimmung in der Bürgerversammlung geklärt. Die Thematik ist deshalb in seinen Augen erledigt und sollte nicht neuerlich eröffnet werden.
2. Bgm. Steppich erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Straßenerweiterung in nördliche Richtung. Auf dem aufgezeigten Lageplan ist ersichtlich, dass dort noch gemeindlicher Grund, vor allem im Bereich der Engstelle, vorhanden ist. Ggf. könnte der Ausbau auch in diese Richtung erfolgen. Der Ingenieur gibt zu bedenken, dass bei der heute vorgestellten Planung die nördlich des ausgebauten Leonhardiweges befindliche Entwässerungseinrichtung belassen wird. Deshalb wurde der Ausbau auf den südlichen Bereich beschränkt. Sollte eine Neuanlegung der Entwässerungsrinne erfolgen dürfen, so wäre auch eine Ausweitung des neuen Leonhardiweges in nördliche Richtung denkbar. Ziel ist auf jeden Fall, auch im Einmündungsbereich eine Fahrbahnbreite von 5 m zu erlangen.
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5. Neubau einer Seebühne, Konzept, Fl.Nr. 600/42, Gmkg Zusmarshausen
Vorstellung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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ö
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5 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat steht dem vorgestellten Konzept zum Bau einer Seebühne auf der Fl.Nr. 600/42 Gmkg Zusmarshausen, positiv gegenüber.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte hierfür einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und im Sitzungsverlauf an dritter Stelle behandelt.
Von Hr. … liegt ein Konzept zum Neubau einer Seebühne vor.
Bereits am 02.08.2018 fand eine erste Abstimmung für das erste Konzept mit dem LRA Augsburg, Hr. Kreisbaumeister Schwindling, statt. Dabei teilte dieser mit, dass von Seiten des Landratsamtes an dieser Stelle auch ein Gebäude mit einer höheren Stockwerkszahl bei entsprechend anspruchsvoller Gestaltung, denkbar wäre. Allerdings ist bereits für das vorliegende Konzept eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein vorhabensbezogener Bebauungsplan wäre denkbar.
Im Anschluss wurde von Hr. … und dessen Planer das Konzept nochmals überarbeitet.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Hr. … und Hr. …, den Planer von Hr. …, welche das aktuelle Konzept vorstellen.
Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer findet die Planung „toll“ und sieht in diesem Bauwerk einen „Joker für den Gesamtort Zusmarshausen“. Gleichzeitig erkundigt er sich, ob für die notwendig werdenden Parkflächen für die 500 Besucher bereits an eine Parklösung mittels Tiefgarage in die Überlegungen einbezogen wurde. Der Architekt … erklärt, dass eine Tiefgaragenlösung allein schon wegen den Kosten scheitern würde. Die Baugrundverhältnisse sind schlecht, zudem steht Wasser an. Die Parkplatzsituation ist durch den Bestand bereits gut, da sich rings um das geplante Gebäude Parkflächen befinden, erklärt Herr …. Außerdem könnten im angrenzenden Gewerbegebiet Parkflächen genutzt werden. Die Stellplätze müssten aufgrund dieser Gewerbeflächen, des Richtstattweges sowie der auf der Straße befindlichen Stellflächen entlang des Rothsees seiner Ansicht nach reichen. Außerdem erfolgt heutzutage die Planung oft mit multifunktionalen Flächen. Das bedeutet, dass Parkplätze nicht immer frei zu halten sind, sondern auch anderweitiger Nutzung unterliegen können. Auf die Frage des Zeitplanes erklärt der Architekt: „Wir sind voller Hoffnung. Eine Bauleitplanung braucht wohl ein Jahr, dann sehen wir weiter.“
MR Aumann bezeichnet das Bauvorhaben als „spektakuläres Projekt“. Sein Dank geht vor allem an …. Die Kommune hatte sich schon länger mit dem Thema der Veranstaltungshalle beschäftigt. So erklärt Aumann: „Wir brauchen einen Saal, auch mit der Möglichkeit für die Unterbringung von Vereinen, sowie einen Restaurantbetrieb. Die Planung geht extrem in die richtige Richtung. Wir sollten auf alle Fälle das Projekt unterstützen.“
Der Marktrat bezeichnet den Kubus allerdings als relativ wuchtig und erkundigt sich deshalb nach der Gebäudehöhe. Der durch Herrn Kastner beauftragte Planer spricht von 18 m Höhe. Der Saal allein hat ca. 10 m Höhe, um auch die notwendige Technik unterzubringen. Auf der Südseite soll das Gebäude ca. 12 m haben, was in etwa dem Betrieb des Herrn … entspricht. Im nördlichen Bereich sind zusätzlich 3 Geschosse angedacht. Laut Kreisbaumeister Schwindling wäre auch mehr möglich, aber Herr … wollte aufgrund der je Stockwerk ansteigenden Kosten nicht noch höher planen.
MR Aumann zeigt sich irritiert, dass das Wasserwachtshaus auf der Visualisierung nicht mehr vorhanden ist. Auf Rückfrage erklärt der Planer, dass dieses bestehen bleibt. Grundsätzlich wäre die überdeckte Fläche zum direkten Zugang in Richtung See dem Planer wichtig, aber ansonsten bleibt der Bestand erhalten. Die „Seebühne“ sollte nicht versteckt werden. Gleichzeitig erkundigt sich das Gremiumsmitglied, ob die Arbeitsgruppe des Marktgemeinderates zum Thema Veranstaltungshalle eingebunden wurde und inwiefern eine Einbindung denkbar und gewünscht ist. Auch sollte darüber nachgedacht werden, verschiedene Vereine in die Ausführungsplanung mit einzubeziehen.
Herr … erklärt, dass die Gemeinde grundsätzlich mitgenommen werden soll, auch wenn das Projekt einem Investor unterliegt. Die eingezeichneten Tagungsräume sind gleichzeitig Vereinsräume. Zudem besteht eine Abschließbarkeit zwischen Saal und Gastwirtschaft, sodass ohne Saalnutzung dennoch wirtschaftliche Flächen vorhanden sind. Dem Investor und dem Planer liegt der Biergarten in westliche Richtung sehr am Herzen.
MR Juraschek spricht viel Lob aus, da es sich um ein sowohl ansehnliches als auch ein von der Größenordnung her absolut perfektes Konzept handelt. Es handle sich dabei um mehr, „als von einem privaten Investor erwartet wurde“. Er spricht von einem „Leuchtturmprojekt für den Markt Zusmarshausen“. Allerdings bittet das Gremiumsmitglied um ein ganzheitliches Denken und bezieht sich dabei auf das Thema der Rothseesanierung bzw. des Umgehungsgerinnes. Dies sollte nicht aus den Augen verloren werden. Hintergrund ist das immer noch große Problem der Versandung im Rothsee. Eine potentiell mögliche Lösung hierfür ist das Umgehungsgerinne, welches bei der Planung zur Seebühne Berücksichtigung finden sollte. Er bedankt sich bei Herrn … und seiner Familie, dass ein „derart gemeinnütziges Projekt“ seine Umsetzung findet.
Herr …. erklärt, dass an das Umgehungsgerinne bereits gedacht wurde. Im östlichen Bereich des Neubaus ist ein Graben geplant. Ungern würde er aber das Projekt mit dem Gerinne vermischen wollen. Es wird zwar eingearbeitet, aber ein Blockieren der Baumaßnahme zur Errichtung der Seebühne ist nicht gewünscht. Es sollten zwei eigenständige Aufgaben bleiben, die höchstens parallel zueinander ihre Umsetzung finden.
MR Winkler als Behindertenbeauftragter sieht die bereits in diesem frühen Stadium der Planung eingezeichneten Toiletten als nicht behindertengerecht an. Er bittet hier um Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit. Gerne ist er bereit, die Planungen fachkompetent zu unterstützen. Zudem sollte seiner Ansicht nach die Wasserwacht auf dem Weg der Planung einbezogen werden, vor allem wegen Themen wie Zuwegung, Platzgestaltung, etc.
In Bezug auf Parkplätze ist er anderer Meinung: Diese reichen vom Bestand nicht aus. Die zu überbauende Fläche stellt bereits einen Behelfsparkplatz dar. Es müsste auf jeden Fall auf genügend Parkflächen geachtet werden. In irgendeiner Form sollten mehr Parkflächen angeboten werden, evtl. durch Grunderwerb, etc.
MR Hörmann erkundigt sich, inwiefern die einzelnen Vereine die Seebühne tatsächlich nutzen können. Bgm. Uhl erklärt daraufhin, dass das weitere Vorgehen geklärt wird, aber grundsätzlich heute noch keine Details feststehen. Er bittet in Bezug auf diese Frage den Investor, Herrn … nach vorne. Dieser erläutert, dass die heute visualisierte Größenordnung nicht von ihm selbst kam. Seit ca. 2 Jahren hat er eine Vision im Kopf, die er bereits mit einigen Ratsmitglieder im Rahmen von Gesprächen geteilt hat. Erst das Landratsamt, Herr Kreisbaumeister …, hatte höhenmäßig noch größere Vorstellungen als er. So wurde das Gebäude immer noch höher. Er ist gerne bereit, für die Gemeinde Räume zur Verfügung zu stellen. Die Details stehen aber heute noch nicht fest. So kostet ihn jeder Stock Geld, weshalb er unsinnige Ausgaben und leere Räume vermeiden möchte. Zudem fand eine Abstimmung mit der Firma Sortimo als Investor des ehemaligen Hotels Post statt. Hier soll keine Konkurrenz geschaffen werden, weshalb auch kein Hotelbetrieb – wie von Kreisbaumeister … angeregt – geschaffen wird. In Bezug auf die Parkflächen ist ihm als Nachbar zum überplanenden Grundstück bekannt, dass auf dieser Fläche bisher „kein Auto jemals geparkt“ hat. Es sind in südliche Richtung zusätzliche Parkflächen gegeben.
Auf Anfrage erklärt der Investor, dass das Restaurant verpachtet werden soll. Er würde sich selbst ein Café wünschen, das vor allem den Seebesuchern und Fahrradfahrern dienen könnte.
Die in der Skizze enthaltene Kletterwand im Außenbereich dient nicht unbedingt einem integrierten Fitnessstudio, sondern war eine erste Idee, die eingebracht wurde.
MR Schwarz sieht die Verpflichtung zur Schaffung von Parkplätzen auch unterstützend beim Markt Zusmarshausen selbst, zumal die Flächen nicht ständig zugeparkt sein werden. Nur für Feste und Veranstaltungen sind die Flächen notwendig. „Wenn wir diese Chance haben, solch ein Projekt nach Zusmarshausen zu holen, dann sollte der Markt seinen Beitrag dazutun.“
Der Marktbaumeister …erklärt, dass die Planung derzeit ganz am Anfang steht. Das Thema Parkplätze ist im Gesamtort Zusmarshausen problematisch und muss ernst genommen werden, aber während der Planung und nicht bei der grundsätzlichen Entscheidung. Sicherlich ist hier auch ein Beitrag von der Gemeinde sinnvoll und ggf. notwendig. MR Neff erklärt, dass bei Veranstaltungen wie dem Rothseefest bereits über 5.000 Besucher da waren. Bei so einer Gelegenheit war die Parksituation auch irgendwie zu stemmen.
MR Bermeitinger erkundigt sich, ob auch sportliche Veranstaltungen geplant sind. Daraufhin erläutert Herr …, dass dies in der Umsetzung wegen Boden und Gestaltung schwierig ist, sodass Sportveranstaltungen in der Halle nicht denkbar sind. Er fokussiert sich mehr auf Abschlussbälle, Inthronisationsbälle, Hochzeiten, etc.
Der Zusser MR Günther appelliert an das Gremium, dass aufgrund des jetzt neu vorhandenen Kindergartens und später auch der Seebühne das Thema „Richtstattweg“ angegangen werden muss. Der Verkehr wird stetig steigen, weshalb das Problem deshalb im Jahr 2019 erledigt werden müsste. In diesem Zusammenhang sollte aus Sicht des MR Winkler auch der Kreisverkehr an der Dammstraße/Staatsstraße angeschoben werden.
MR Hörmann erkundigt sich nach finanziellen Aspekten: „Soll der Markt sich beteiligen? Wird eine Jahresmiete fällig? Wird es Veranstaltungspauschalen geben?“
Herr … ist sich über die genaue Umsetzung noch nicht klar. Unter anderem spielt dabei auch der Grunderwerbspreis eine Rolle.
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6. Neugestaltung des Rathausumfeldes
Behandlung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Ausbau der Schulstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
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6 |
Beschluss
In Kenntnis der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 und vom 12.11.2018 beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung für den Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2a:
- gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen
Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 18.10.2018 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst:
Der Marktgemeinderat hält an der bisherigen Planung fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Festsetzung auf 30 km/h zu einer Förderschädlichkeit führt.
Dementsprechend wurde im Anschluss von der Verwaltung die Regierung von Schwaben von der Verwaltung entsprechend kontaktiert.
Am 31.10.2018 erfolgte folgende Rückmeldung per E-Mail von der Regierung von Schwaben.
Sehr geehrter Herr …,
bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ist sicherzustellen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden. Darunter fallen auch allgemein anerkannte Regeln der Technik, wie die DIN 18040 Teil 3 (Barrierefreiheit im öffentlicher Verkehrs- und Freiraum).
Gemäß Bescheid vom 07.08.2018 ist die Förderung der Baumaßnahme ‚Neugestaltung Rathausumfeld – Bauabschnitt I‘ u.a. an die Bedingung geknüpft, dass bei der Ausführung die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten (des Landratsamtes Augsburg) vom 26.04.2018 zu beachten ist.
Um die teilweise gegenläufigen Belange von Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und stadträumlicher Qualität zu einem Ausgleich zu bringen, wurde in unserem Gespräch mit den Behindertenbeauftragten des Landratsamtes und der Gemeinde sowie der Polizei ein Kompromiss gefunden. Dieser sieht auf den geplanten Mischflächen in der Schulstraße und im Bereich Moosdreieck die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vor, um hier ein Mindestmaß an Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen sowie für Rollstuhl- und Rollatorennutzer herzustellen. Die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist mit der geplanten Neugestaltung der Schulstraße und den Vorgaben der DIN 18940 Teil 3 nicht vereinbar und würde somit der Förderung der Maßnahme entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
…
____________________________________________________
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 34 - Städtebau
Am 06.11.2018 wurde Hr. … nochmals von der Verwaltung angeschrieben und u.a. folgendes nochmals angefragt:
„Kann die vorliegende Planung wie vom Gemeinderat beschlossen, bei einer Festsetzung auf 30km/h beibehalten werden oder ist dann in der Folge ein extra Gehweg und 3cm Tiefbord vorzusehen und wäre diese Planung dann förderschädlich?
Hiermit nochmals konkretisiert:
Ist eine Entscheidung des Gemeinderates für die Festsetzung auf 30km/h möglich bzw. förderschädlich, wenn, wie von der Behindertenbeauftragten des Landratsamtes weiterhin vorgeschlagen, eine Umplanung stattfinden würde und ein extra Gehweg und 3cm Tiefbord geplant wird.
Somit würden sich folglich für die nächste MGR-Sitzung folgende 2 Beschlussmöglichkeiten ergeben:
Beschluss 1:
Auf Grund der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 stimmt der Marktgemeinderat dem Vorschlag welcher mit der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, der Regierung von Schwaben und der Polizei am 24.09.2018 gefunden wurde zu. Dementsprechend sind für die weiteren Maßnahmen folgendes zu berücksichtigen.
- Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 10 km/h reduziert.
Auf die Reduzierung wird mit einem Belagswechsel und entsprechenden Verkehrszeichen hingewiesen.
Beschluss 2:
Auf Grund der Antwort der Regierung von Schwaben vom xxxxx beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung:
- gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen
- Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert. „
Am 12.11.2018 antwortete Hr. … wie folgt:
„Sehr geehrter Herr …
für die Festsetzung von 30 km/h wäre eine Anpassung der Planung erforderlich. Dabei wären gemäß der Abstimmungsergebnisse mit den Behindertenbeauftragten und der Vorgaben der DIN 18040 Teil 3 separate Gehwege, voraussichtlich mit mindestens 3 cm Tiefbord, erforderlich.
Die Umsetzung der bisherigen Planung – Ergebnis des geförderten Wettbewerbs von 2012 – wurde nicht zuletzt aufgrund der vorgesehenen Herstellung einer Mischverkehrsfläche zur Umsetzung empfohlen. Die optische Erweiterung der Platzfläche in den Straßenraum und die beabsichtigte Verkehrsberuhigung ermöglichen eine größtmögliche Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem städtebaulich bedeutenden Abschnitt des Ortskerns. Die Umsetzung entspricht damit den städtebaulichen Entwicklungszielen und liegt im Interesse der Allgemeinheit, was die vorgesehene umfängliche Förderung im Rahmen der Städtebauförderung rechtfertigt.
Eine Änderung der Planung erfordert gemäß Nr. 3. ANBest-K die Zustimmung der Bewilligungsstelle (vgl. Bescheid vom 07.08.2018).
Ob und in wie weit eine geänderte Planung mit Fahrbahn und Gehwegen für eine Förderung in Frage kommt, müsste auf Grundlage einer Vorplanung neu abgestimmt werden. Die Neubetrachtung des städtebaulich bedingten Mehraufwandes dürfte zu deutlich geringeren förderfähigen Kosten und einer Änderung des Bescheids führen. Ebenso ist eine Förderung der Planungskosten über die Nebenkostenpauschale von 16 % der förderfähigen Baukosten hinaus nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
…“
Auf Grund der Verzögerung der Ausschreibung für den 1. BA ist der weitere zeitliche Ablauf zu klären.
Je nach Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zum 1. BA sind für den weiteren terminlichen Ablauf folgende Situationen möglich:
- die Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2a ist im Jahr 2019 fertig zu stellen. Die Ausschreibung für den Bauabschnitt 1 soll gemeinsam mit dem Bauabschnitt 2a möglichst im Herbst 2019 erfolgen.
- die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt hat im Frühjahr 2019 zu erfolgen
Eine Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt im Frühjahr 2019 ist nicht möglich, sobald eine Umplanung für den 1. Bauabschnitt erforderlich wird.
Diskussionsverlauf:
MR Winkler verliest nachfolgende Stellungnahme:
„Ich bin gegen die 10km/h Variante wie sie vorgenschlagen wird, aus folgenden Gründen:
ich finde in der Schulstraße ist ein Gehweg zwingend erforderlich.
Weil im Vergleich zur Weber- und Burggasse ein viel höher Fußgänger-Verkehr ist und der geschützt gehört und das ist er nach meiner Auffassung in der 10 km/h Variante nicht.
In der Schulstraße ist:
- Das Rathaus
- Das Feuerwehrhaus
- Das Haus Hildegundis
- Der alte Pfarrhof
- Der Musikerverein
- Ein Zugang zur Kirche
- Usw.
Und dadurch ein reger Fußgänger-Verkehr
Zu Bedenken gebe ich auch, wir haben auch schon die Zusamstraße und die Raiffeisenstraße anders geplant.
Dort haben wir auch einen Fußweg gebaut und dort ist mit wesentlich weniger Fußgängern zu rechnen.
Hier wurde als ein Argument z.B. der Schwerverkehr genannt.
Schwerverkehr haben wir in der Schulstraße ebenfalls, wenn ich z.B. an die Feuerwehr und an den Bauhof denke. Der Schwerverkehr zum Lagerhaus fährt teilweise auch über die Schulstraße.
Somit könnten wir auch alle Bedürfnisse der Behinderten bedienen.
Aus diesen Gründen bitte ich um einen Beschluss mit einem Fußweg.“
MR Alfred Hegele hatte am heutigen Tag ein Telefonat mit Herrn … von der Regierung von Schwaben, um sich die ganze Rechtslage nochmals erläutern zu lassen. Er kann einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h nicht zustimmen, auch wenn die Fördermittel locken. Eine solch geringe Geschwindigkeit ist seines Erachtens im Bereich der Schulstraße nicht möglich. Auch wird der Rathausplatz so nicht kommen, weil weder die Bevölkerung diesen will, noch der Marktgemeinderat sich über die Gestaltung einig wird. Eine Festsetzung auf 10 km/h war im Rat nie thematisiert worden. Herr … ließ verlauten, dass die Förderung an die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten geknüpft sei.
Für MR Sapper ist 10 km/h „keine Geschwindigkeit“. Zudem müsse man die Schulstraße anders betrachten wie beispielsweise die Burg- und Webergasse. Er appelliert für eine angedeutete, räumliche Trennung zwischen Fußgänger und Fahrzeugverkehr. Dass die Kosten für die Umplanung so viel höher sind als bisher, kann er sich nicht vorstellen. MR Günther schließt sich dieser Meinung an, auch wenn eine Ausschreibung in 2019 dadurch nicht mehr möglich ist.
Marktbaumeister …
gibt zu bedenken, dass die Planungskosten für den BA 1 durchaus höher werden, da hier Problematiken wie Zufahrten und Parkflächen neu gelöst werden müssen. Im BA 2a ist hingegen nicht mit sehr viel größeren Kosten zu rechnen, da der Gehweg optisch bereits in der heute vorhandenen Planung abgetrennt ist. Laut 2. Bgm. Steppich war bei einer solch intensiven Einbindung der Behindertenbeauftragten das Ergebnis zu erwarten. Allerdings muss seiner Ansicht nach eine Entscheidung möglichst nahe an der Realität getroffen werden. „Das sind in der Schulstraße 30 km/h“.
Der Vorsitzende der SPD, MR Juraschek gibt zu bedenken, dass die Schulstraße mit der Zusamstraße in einem Zusammenhang zu sehen ist. Dort wurde bereits mit abgetrenntem Gehweg gebaut und zudem seien 10 km/h seiner Ansicht nach „ehrlicherweise außerhalb der Welt“.
Es folgt ein Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja / 0 Nein
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7. Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens im Ortsteil Gabelbachergreut im Bereich Leonhardstraße/Kohlstattweg/Schmiedberg - weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
82. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.11.2018
|
ö
|
|
7 |
Beschluss
Der Antrag von Ortssprecher Andreas Elze vom 13.09.2018 auf Errichtung eines Zebrastreifens in Gabelbachergreut wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Prüfung an das zuständige Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- übersandt. Eine zusätzliche Begründung der Marktgemeinde ist beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und im Fortgang der Sitzung als 4. Tagesordnungspunkt behandelt.
Der Ortssprecher des Ortsteils Gabelbachergreut, Andreas Elze, hat mit Schreiben vom 13.09.2018, eingegangen am 20.09.2018, einen Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Leonhardstraße, Ecke Kohlstattweg – Schmiedberg, gestellt und dies entsprechend begründet. Der Antrag war der Sitzungsvorlage beigefügt und stand den Markträten durch Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Grundsätzlich ist für die Anordnung eines Zebrastreifens an der Leonhardstraße das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- zuständig, da es sich bei der Leonhardstraße um eine Kreisstraße (A 4) handelt.
Für die Errichtung eines Fußgängerüberweges gelten die Einsatzkriterien der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).
Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden (allgemeine Voraussetzungen):
- Innerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h
An Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
Nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist
Verkehrliche Voraussetzung ist das Vorliegen von bestimmten Verkehrsstärken. Diese werden anhand eines Schaubildes skizziert. Grundsätzlich müssen 50-100 Fußgänger in der Stunde die Fahrbahn queren, 200 – 300 Fahrzeuge in der Stunde die Fahrbahn frequentieren. Diese Zahlen sind entsprechend nachzuweisen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag an das zuständige Landratsamt Augsburg zur weiteren Prüfung übersandt werden.
Diskussionsverlauf:
MR Hörmann würde den Antrag gerne unterstützen. Bei Schriftwechsel mit dem Landratsamt sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es sich hier um eine „einflugschneisenartige“ Befahrung aus Richtung Freihalden handelt. Zudem könnten die Daten des Verkehrsmessgerätes/„Smilie“ beigefügt werden, um die gefahrenen Geschwindigkeit sowie das tatsächliche Verkehrsaufkommen nachweisen zu können, regt Bgm. Uhl an.
MR Winkler als grundsätzlicher Fan von Zebrastreifen würde der Stellungnahme gerne eine zusätzliche Begründung beifügen, aus welcher nachdrücklich nochmals die Belange geschildert werden, auch wenn die Fußgängerquerungszahlen – wie gefordert - nicht erreicht werden. „Die Argumentation ist wichtig, um unsere Ernsthaftigkeit zu untermauern und Druck aufzubauen“, erklärt der Marktrat. Eine reine Prüfung genügt in seinen Augen nicht.
Bürgermeister Uhl erklärt folgendes Schaubild:
MR Neff äußert Bedenken für einen Fußwegübergang an dieser Stelle. Die Fahrzeuge nähern sich hier doch mit beachtlichen Geschwindigkeiten, sodass ein Zebrastreifen weiter im Ortskern wünschenswerter wäre. Ortssprecher Elze erklärt, dass die Fahrzeuge bis auf Höhe der Kirche „eindonnern“. Zudem gehen die Kinder aus der Neubausiedlung eben an dieser Stelle über die Straße. Auch sollte der Zebrastreifen am Ortseingang bereits eine sichtbare Grenze für die Autofahrer darstellen, um die Geschwindigkeit zu drosseln. Gleichwohl ist genau an dieser Stelle die Straße in Richtung Sportplatz angebunden. Leider handelt es sich genau an dieser Stelle um die Bedarfsstelle, auch wenn es sich nicht gleichzeitig um die „schönste Stelle“ handelt, erklärt Elze.
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8. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
82. Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
8 |
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9. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
82. Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
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9 |
Datenstand vom 02.01.2019 12:43 Uhr