Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber"
2.1 Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB
2.2 Billigung und Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
3 Anträge aus den Bürgerversammlungen 2024
4 Bekanntgabe Ergebnisse fiktive Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Erschließungsanlagen Schulstraße/Zusamstraße, Mühlgasse, Webergasse und Burggasse
5 Freiwillige Feuerwehr Vallried - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
6 Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Einbeziehungssatzung "Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
7 Bauleitplanung Markt Welden Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" (fortgeschriebener Entwurf) Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB
8 Umorganisation der Kernverwaltung
9 Mitgliedschaft im TVABS
10 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
11 Verschiedenes
11.1 Geänderter Sitzungsplan 1. Halbjahr 2025
11.2 TSV Zusmarshausen - Toilettenanlagen
12 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 1
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2. Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 2
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2.1. Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 2.1

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V.3, V.4 und V.5 gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. klargestellt. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen abgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung der Immissionsschutztechnischen Belange werden in den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung unter der neuen Ziffer V.6. die zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen eingearbeitet. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung zur Thematik Immissionsschutz inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergebnisse dieser Untersuchung abgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
In den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung wird unter der neuen Ziffer VI.5. ein textlicher Hinweis zu den im Bereich der Grundstücksein-/ausfahrt zur Kreisstraße A 4 zu beachtende Auflagen redaktionell ergänzt. Die Umsetzung dieser Auflagen erfolgt dann in eigener Verantwortung durch den Grundstückseigentümer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen und textlichen Hinweise zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V. 7. und V. 8. bzw. VI. 2., VI. 3., VI. 4. und VI. 6. gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. konkretisiert. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen bzw. die Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche abgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Marktgemeinderat beschließt für die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ eingegangenen Stellungnahmen die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 1) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen. 

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauBG keine Stellungnahmen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass und Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer der Flur Nr. 2 Gmkg. Gabelbach möchte östlich des bestehenden Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichten. Eine Bebaubarkeit ist derzeit im Bereich der vorgesehenen Bebauung bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Der Markt schafft durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung. Die Kosten des Verfahrens trägt der Grundstückseigentümer. 

Bisheriger Verfahrensablauf zur Einbeziehungssatzung stichpunktartig:

-  Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim
   Bergweber“ wurde am 29.04.2021 vom MGR gefasst und im Marktboten am 17.06.2021 
   ortsüblich bekanntgemacht.

- Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.10.2021 vom MGR gefasst. Die    
  Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist   
  frist- und formgerecht in der Zeit vom 26.11.2021 bis 05.01.2022 erfolgt. 

- Aufgrund der Einwendungen von Herrn ..., technisches Bauamt, vom 28.09.2022, dass  
  zunächst die Problematik mit abfließendem Hangwasser bei Starkregenereignissen zu klären ist,     
  wurde die Bauleitplanung gestoppt. Anlass hierfür waren u.a. größere Starkregenereignisse im    
  September 2022. 

  Seitens des Technischen Bauamtes wurde für die Flächen im Norden des Baugrundstückes ein   
  Konzept mit Drainagen mit Entwässerungsgraben erarbeitet, so dass sowohl der Ort Gabelbach 
  als auch das Baugrundstück im Falle eines Starkregens mehr Schutz erfahren. Zur rechtlichen  
  Sicherung des Drainagen-Konzeptes wurde am 21.11.2023 ein notarieller Vertrag zur Bestellung 
  von Dienstbarkeiten mit Kaufvertrag über eine Teilfläche mit allen beteiligten
  Grundstückseigentümern geschlossen. 

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange durch das Büro Arnold Consult AG nach Abstimmung mit der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen und Abwägungen werden am Sitzungsabend von Herrn ..., Büro Arnold Consult AG, vorgetragen.  


Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse. 

Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von: 

1. Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Bauleitplanung
    Schreiben vom 10.01.2022 (Az.: 501-610-18)
Beschlussvorschlag (1) 
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V.3, V.4 und V.5 gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. klargestellt. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen abgestellt.


2.  Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Immissionsschutz
     Schreiben vom 05.01.2022 (Az.: 55.7-I-134-21)
Beschlussvorschlag (2) 
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung der Immissionsschutztechnischen Belange werden in den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung unter der neuen Ziffer V.6. die zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen eingearbeitet. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung zur Thematik Immissionsschutz inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergebnisse dieser Untersuchung abgestellt. 

3.  Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Kreistiefbauverwaltung
      E-Mail vom 12.01.2022

Beschlussvorschlag (3) 
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
In den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung wird unter der neuen Ziffer VI.5. ein textlicher Hinweis zu den im Bereich der Grundstücksein-/ausfahrt zur Kreisstraße A 4 zu beachtende Auflagen redaktionell ergänzt. Die Umsetzung dieser Auflagen erfolgt dann in eigener Verantwortung durch den Grundstückseigentümer. 

4.  Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Schreiben vom 16.12.2021 (Az.: 3-4622-A-35426/2021)
Beschlussvorschlag (4) 
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen und textlichen Hinweise zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V. 7. und V. 8. bzw. VI. 2., VI. 3., VI. 4. und VI. 6. gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. konkretisiert. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen bzw. die Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche abgestellt.

5.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg
     Schreiben vom 28.12.2021 (Az.: 4612-71-10)
Beschlussvorschlag 5 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

6.  Markt Zusmarshausen, Technisches Bauamt
     E-Mail vom 01.12.2021
Beschlussvorschlag 6 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst. 

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2.2. Billigung und Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den fortgeschriebenen Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 – Beim Bergweber“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) jeweils in der Fassung vom 22.11.2024, beigefügt als Anlagenkonvolut 2.

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:


Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in die 
Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ eingearbeitet. 

Es mussten Änderungen in den textlichen Festsetzungen, den textlichen Hinweisen und der Begründung der Einbeziehungssatzung vorgenommen werden, die teilweise die Grundzüge der Planung betreffen. Demzufolge muss der fortgeschriebene Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB nochmals öffentlich ausgelegt werden und auch die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten werden. Die in diesem Zusammenhang nochmals eingehenden Stellungnahmen müssen dann vom Marktgemeinderat erneut behandelt und gewürdigt werden.


Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“, Stand 22.11.2024, bestehend aus:

  1. Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A)
  2. Begründung (Teil B) 


Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten. 

Dem Marktgemeinderat wird somit die Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“, Stand 22.11.2024, mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Billigung und zum Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB vorgelegt. 

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3. Anträge aus den Bürgerversammlungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 3

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat zu präsentieren unter der Voraussetzung, dass die bereits eingeleiteten Untersuchungen keine oder zu wenig Aussicht auf einen ganzheitlichen Hochwasserschutz in Gabelbach gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Über das Dammbauwerk in Gabelbach soll in einer kommenden Sitzung des Marktgemeinderates erneut abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Beschluss 3

Im ersten Quartal jeden Jahres soll der aktuelle Stand des präventiven Hochwasserschutzes im gesamten Marktgemeindegebiet in einer Marktgemeinderatssitzung erörtert werden.
Die getroffenen Beschlüsse sollen dargestellt werden, um den lokalen Hochwasserschutz weiterzuverfolgen und darzustellen.
Neben der Hochwassersituation soll in derselben Sitzung der Katastrophenschutz ebenfalls behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der Zeit vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 fanden die Bürgerversammlungen in Zusmarshausen und allen Ortsteilen statt. Grundsätzlich müssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus.

Anregungen aus den Bürgerversammlungen werden in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates bekanntgegeben.

Anträge aus der Bürgerversammlung Gabelbach
Antrag von Herrn Josef Unverdorben: Erarbeitung weiterer Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen in Gabelbach

Herr Unverdorben erläutert, dass aus seiner Sicht eine Erweiterung der beiden Durchlässe des Godelbachs an der Kirchgasse sowie an der Bahnhofstraße nicht ausreicht. Eine Erweiterung würde mehr Kosten als der Bau eines Dammes verursachen. Der Marktgemeinderat soll daher weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen in Gabelbach erarbeiten.


Antrag von Herrn Jürgen Stöckle: Erneute Beschlussfassung über das Dammbauwerk in Gabelbach

Herr Stöckle bittet darum, die Entscheidung gegen das Dammbauwerk in Gabelbach aufgrund der neuen Erkenntnisse des Juni-Hochwassers zu überdenken und einen neuen Beschluss darüber zu fassen.


Antrag aus der Bürgerversammlung Zusmarshausen
Antrag von Herrn Konrad Bollenbach: Verbesserung des Hochwasserschutzes in Zusmarshausen

Herr Bollenbach wünscht, dass der Hochwasserschutz beständig fortgeschrieben wird. Dazu soll jährlich im ersten Quartal auf einer Marktgemeinderatssitzung informiert werden. Der Antrag sowie die entsprechende Begründung ist dem Sachvortrag zur Sitzungsladung und der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.






Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass neben den Anträgen in den Bürgerversammlungen auch 44 Hinweise und Bitten zu verschiedensten Themen vorgebracht wurden. Die Liste wird so bald als möglich von der Verwaltung abgearbeitet. 

Antrag von Herrn ...:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verweist auf den Beschluss des Marktgemeinderats vom 14.03.2024, wonach die Planung zum Hochwasserrückhaltebecken vorerst ruhen soll und zunächst Angebote für eine Alternativprüfung einzuholen sind, damit ein Gesamtkonzept erstellt werden kann. 

Es werden zunächst die Planungskosten bis zur möglichen Antragstellung bei der Regierung von Schwaben für den Förderantrag benötigt. Der Bearbeitungssachstand zur Hochwasserrückhaltemaßnahme ist derzeit der Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Zur Einreichung des Förderantrags sind die Leistungsphasen 3 und 4 erforderlich (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung). 

Folgende Kosten würden nach derzeitigem Stand (Grundlage Kostenschätzung vom 23.02.2021) für diese Leistungsphasen anfallen: 

Leistungsphase 3 (Ingenieurbauwerke)                36.622,00 €
Leistungsphase 4 (Ingenieurbauwerke)                7.325,00 €
Leistungsphase 3 (Tragwerksplanung)                19.178,00 €
Leistungsphase 4 (Tragwerksplanung)                38.355,00 €

Dies entspricht Gesamtkosten in Höhe von 101.489,00 €

Nach der Erstellung der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird diese Grundlage zur Abrechnung der gesamten Planungsleistungen sein. 

Die derzeitigen Untersuchungen umfassen nicht nur die beiden Brückenbauwerke, sondern auch Maßnahmen für den gesamten Godelbach, somit auch im Westen und im Ortsinneren, wie z.B. Flussbettaufweitung, Mäandrieren des Gewässerlaufs inkl. Uferabflachungen und Retentionsflächen. Es erfolgen Abstimmungen mit den WWA Donauwörth sowie einem weiteren WWA. 

Bezüglich der innerörtlichen Maßnahme erfolgt derzeit die Submission. Start der Maßnahme ist geplant für Februar/März 2024 und die Fertigstellung Ende April 2024. Derzeit erfolgt noch die Abstimmung mit dem Pächter. 

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit schlägt erster Bürgermeister Bernhard Uhl vor, zunächst die laufenden Untersuchungen abzuschließen, da das Projekt schon sehr weit fortgeschritten ist und das Büro Heinhaus derzeit einen Vorentwurf erarbeitet. Baugrunderkundungen haben bereits stattgefunden. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Der Vorentwurf wird dann im Marktgemeinderat vorgestellt. 

Er würde dennoch dem Antrag von Herrn ... zustimmen, jedoch zunächst die Ergebnisse bewerten und dann nochmals überlegen, wie mit dem Antrag umzugehen ist. Daher sollte der Antrag von Herrn.... mit einem Zusatz beschlossen werden. 

Diskussion des Gremiums, dass dem Antrag zugestimmt werden könnte, da er Teil dessen ist, was der Marktgemeinderat ohnehin in Auftrag gegeben hat. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zu bedenken, dass bei diesen Maßnahmen die Höhe der Fördermöglichkeiten noch nicht bekannt ist, daher sollte zunächst die Leistungsphase 3 abgewartet werden. 

Zweiter Bürgermeister Walter Aumann wirft ein, dass jetzt keine Parallelplanungen vorangetrieben werden sollten, daher würde er den Antrag ebenfalls mit dem Zusatz versehen, dass zunächst die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen müssen. Das Gremium hat sich bereits mehrere Jahre mit dem Dammbauwerk beschäftigt und ist zu dem Beschluss gekommen, aus Kostengründen Alternativen prüfen zu lassen. Diese Reihenfolge sollte nunmehr eingehalten werden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag zu formulieren wie folgt: 

Die Verwaltung wird beauftragt weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat zu präsentieren unter der Voraussetzung, dass die bereits eingeleiteten Untersuchungen keine oder zu wenig Aussicht auf einen ganzheitlichen Hochwasserschutz in Gabelbach gewährleisten.

Hiermit ist das Gremium einverstanden. 


Antrag von Herrn ....:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verweist auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.09.2021, wonach die bestehende Planung weiterverfolgt werden soll und die Verwaltung beauftragt wurde, alternative Gründungsmöglichkeiten und mögliche Kosteneinsparungen prüfen zu lassen. Am 14.03.2024 wurde dieser Beschluss ruhend gestellt.

Diskussion des Gremiums, dass heute kein erneuter Beschluss über das Dammbauwerk gefasst werden sollte und zunächst der Weg zur Prüfung der Alternativen weiterverfolgt werden sollte. Es wurde am 14.03.2024 der Beschluss gefasst, dass die Planung zum Dammbauwerk vorerst ruhen soll. Da es derzeit zum Dammbauwerk keine neuen Erkenntnisse gibt, da die eingeleiteten Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, sollte der Antrag, so wie er gestellt wurde, abgelehnt werden. Auf das Dammbauwerk sollte erst wieder zurückgekommen werden, wenn die geprüften Alternativen keine Aussicht auf Erfolg bringen. 

Weitere Diskussion des Gremiums, ob der Antrag von Herrn .... um einen zweiten Halbsatz, wie beim Antrag von Herrn ...., ergänzt werden sollte, dass zunächst die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen abgewartet werden sollen. Allerdings erscheint es dem Gremium ausreichend, den Antrag abzulehnen. 

Antrag von Herrn ....:

Diskussion des Gremiums, dass dem Beschluss zugestimmt werden sollte. Jedoch sollte sich dieser auf das gesamte Gemeindegebiet, also auch die Ortsteile erstrecken. Zudem wird angeregt, den zweiten Halbsatz zu streichen, da Hochwasser nicht nur um Pfingsten herum stattfinden. 

Aus der Mitte des Gremiums wird zudem angeregt, bestimmte Schnittstellen mit der Feuerwehr abzustimmen, wo es beispielsweise Sinn macht, einen mobilen Hochwasserschutz aufzustellen, wo Sandsäcke gelagert werden sollen, etc. MR Stefan Vogg weist auf die Nutzung der Software Alamos hin 

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4. Bekanntgabe Ergebnisse fiktive Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Erschließungsanlagen Schulstraße/Zusamstraße, Mühlgasse, Webergasse und Burggasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 4

Kurzbericht

Sachvortrag:

In Bayern ist das Straßenausbaubeitragsrecht zum 01.01.2018 rückwirkend außer Kraft getreten. Die neue Rechtslage sieht für Ausbaumaßnahmen, die vor diesem Stichtag begonnen wurden und für die eine Gemeinde Vorauszahlungen von den Beitragspflichtigen erhoben hat, vor, dass auf diese grundsätzlich noch die alte Rechtslage anzuwenden ist [Art. 19 Abs. 7 Sätze 1 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG)].
Für folgende Erschließungsanlagen wurden von den Bürgern nach altem Recht Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag erhoben:

  • Zusamstraße/Schulstraße
  • Mühlgasse
  • Burggasse
  • Webergasse Nord-Süd
  • Webergasse Ost-West

Der Markt Zusmarshausen hat gemäß Art. 19 Abs. 8 Satz 2 KAG die Voraussetzungen geschaffen, die Vorauszahlungen dauerhaft behalten zu dürfen, da der Eintritt der Vorteilslage (d.h. technischer Abschluss aller Maßnahmen) herbeigeführt wurde und eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrages bezüglich der vorig genannten Erschließungsanlagen durch das Büro kdbpeter, Kommunale Dienstleistung und Beratung aus Augsburg, am 08. Dezember 2024 abschließend durchgeführt wurde.
Gemäß den jeweiligen Abrechnungen übersteigen die endgültigen Beiträge die eingehobenen Vorauszahlungen in allen Fällen. Ein Rückerstattungsanspruch der Vorausleistungen ist von Seiten der Bürger daher nicht gegeben.
Für die Anlagen wurden folgende Erstattungsbeträge (Gesamtbetrag: 737.954,58 Euro) berechnet, die bei der Regierung von Schwaben im Laufe des Jahres beantragt werden:

Anlagenbezeichnung
Erstattungsbetrag (zugunsten des Marktes Zusmarshausen)
Zusamstraße/Schulstraße
370.038,26 Euro
Mühlgasse
78.973,80 Euro
Burggasse
62.563,10 Euro
Webergasse Nord/Süd
73.074,79 Euro
Webergasse Ost/West
153.304,63 Euro
 


Diskussionsverlauf:

Auf Rückfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert erster Bürgermeister Bernhard Uhl, dass die Differenz zwischen bereits eingehobenen Vorausleistungen und fehlenden Beitragszahlungen jetzt als Erstattungsbetrag bei der Regierung von Schwaben gefordert werden kann. Hätte der Markt Zusmarshausen zum damaligen Zeitpunkt keine Vorausleistungen eingehoben, würde auch diese Summe von der Regierung erstattet werden. Allerdings konnte zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorausleistungsbescheide niemand die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorhersehen und damit auch von der Gesetzesänderung zur Erstattung wissen. Die Vorausleistungen wurden in den Jahren 2013 und 2016 zur damaligen Rechtslage richtigerweise erhoben. 

Anders gestaltet sich die Sachlage im Ortsteil Vallried. Dort war der Bau der Ortsstraßen zum Zeitpunkt der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so weit fortgeschritten, dass zwar noch keine Vorausleistungen eingehoben worden sind, jedoch der Erstattungsanspruch bei der Regierung von Schwaben schon greift. Hier konnten und können 100 % der entgangenen Straßenausbaubeiträge gefordert werden. 

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5. Freiwillige Feuerwehr Vallried - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Joachim Reth als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vallried und Herrn Robert Reth als dessen Stellvertreter. Die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen wurden bereits besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Einbeziehungssatzung "Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis von der Bauleitplanung Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder“ des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 12.12.2024 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die Bauleitplanung Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder“ des Marktes Dinkelscherben und bittet im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen. 

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information und Sitzungsvorbereitung mit Mail vom 17.12.2024 zu. Die internen Stellen (Kläranlage, Bauamt und Wasserversorgung) erhielten die Unterlagen ebenfalls mit Mail vom 17.12.2024 und wurden um Stellungnahme gebeten. 

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Häder im Markt Dinkelscherben und hat eine Größe von rund 2.049 m². Der Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder befindet sich derzeit im Außenbereich und kann durch Einbeziehung dem Innenbereich zugeordnet werden.
Im Planbereich soll Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Zurzeit befindet sich ein Gebäude auf der Fläche, welches im Zuge der Planung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Auf selber Höhe befindet sich in Richtung Westen bereits ein Wohnhaus, wodurch sich die Planung aus städtebaulicher Sicht in die Umgebung einfügt. Durch die Einbeziehung der Teilfläche der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder fügt sich die künftige Wohnbebauung in das bestehende Ortsbild ein und der dörfliche Charakter des Ortsteils Häder bleibt erhalten.

Von den internen Stellen (Bauamt, Kläranlage und Wasserversorgung) wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung vorgebracht. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder“ des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden. 

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7. Bauleitplanung Markt Welden Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1" (fortgeschriebener Entwurf) Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 19.12.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ des Marktes Welden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gebeten.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen mit Mail vom 19.12.2024 zu.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“, des Marktes Welden wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung des Marktgemeinderats am 26.10.2017 und im Rahmen der erneuten Beteiligung in der Sitzung am 20.06.2024 behandelt. Es wurde jeweils der Beschluss gefasst, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen.

Zu der erneuten Beteiligung im Juni 2024 haben sich laut der übermittelten Unterlagen keine wesentlichen Änderungen ergeben. 
Der Umfang des Plangebiets umfasst nach wie vor eine Fläche von ca. 4,86 ha. Es soll ein Baugebiet mit der Bebauung von Einzelhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäusern entstehen. 

Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Welden vorgebracht. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden.  

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8. Umorganisation der Kernverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 8

Kurzbericht

Sachvortrag:

Seit 01.01.2025 gilt die neue Organisationsstruktur im Rathaus. Die Umorganisation in der Kernverwaltung wird anhand des neuen Organigramms erläutert.


Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl stellt die Umorganisation der Kernverwaltung und die neuen Mitarbeiter der Verwaltung anhand des Organigramms vor sowie die Zusammenlegung der Sachgebiete 3 und 4, so dass es nunmehr nur noch ein Sachgebiet 3: Planen & Bauen, Umwelt & Klimaschutz, Grundstücke geben wird. 

Des Weiteren teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass Frau ... aus persönlichen Gründen ab Mai 2025 nicht mehr im Rathaus sein wird, so dass diese Stelle neu besetzt werden muss. 

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9. Mitgliedschaft im TVABS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Erweiterung der touristischen Bedeutung und stimmt der Mitgliedschaft im TVABS zu. 

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 einzustellen.

In drei Jahren ist dem KGV ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Tourismus bedeutet schon lange nicht mehr nur Ferntouristen, sondern in unserer Region vor allem Tagesausflügler. Touristische Aufbereitung unserer vorhandenen Angebote steigert die Attraktivität der Gemeinde.

Der Tourismusverband Allgäu-Bayerisch Schwaben wurde 1950 gegründet und hat 121 Mitglieder.
Über die Geschäftsstelle Augsburg wird das Destinationsmarketing für Bayerisch-Schwaben gesteuert.

Der Verband bietet Leistungen wie:
- Lobbyarbeit in Politik und Wirtschaft
- Vertriebsplattform
- Innovation und Entwicklung von Leitprodukten (LauschTour-App)
- Qualitätssicherung und Zertifizierung
- Marktforschung und Statistik
- Know-How-Transfer

Über die Plattform www.bayerisch-schwaben.de werden gezielt Ausflugsziele und Veranstaltungen sowie Freizeitangebote beworben. 
Die Mitgliedschaft im TVABS ermöglicht uns den Zugriff auf die vorhandenen Ressourcen des TVABS. Wir profitieren von ihrer Reichweite und Marketingschlagkraft.

Der Jahresbeitrag ist abhängig von der Größe der Gemeinde und ihrer Übernachtungszahlen und beläuft sich in unserem Fall auf 819,00 €.


Diskussionsverlauf:

Das Gremium befürwortet die Mitgliedschaft im TVABS, da der Markt Zusmarshausen hiervon aufgrund seiner Lage an der Autobahn profitieren könnte. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl regt an, dass auch der Verkehrsverein neu aufgestellt werden sollte mit einer neuen Satzung. Der Verkehrsverein könnte dann aus dem TVABS ebenfalls seine Vorzüge ziehen. Dies wird vom Gremium begrüßt. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, nach drei Jahren zu überprüfen, ob der Markt Zusmarshausen von der Mitgliedschaft im TVABS profitiert. Dieser Rechenschaftsbericht kann auch im KGV vorgelegt werden. 

Das Gremium befürwortet, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl merkt an, dass der Beschlussvorschlag, den das Gremium mit der Sitzungsvorlage erhalten hat, redaktionell abgeändert wurde. 

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10. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 10

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass er am 15.01.2025 ein Telefonat mit Herrn ... geführt hat. Dieser hat ihm mitgeteilt, dass der Zeitplan derzeit völlig offen ist. Erst nach der parlamentarischen Beschlussfassung machen weitere Abstimmungen und Gespräche Sinn. Parallel versucht erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit dem Verkehrsministerium in Kontakt zu bleiben, um in Erfahrung zu bringen, was weiter auf den Markt Zusmarshausen zukommen wird. 

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 11
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11.1. Geänderter Sitzungsplan 1. Halbjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 11.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Sitzungsplan für das erste Halbjahr 2025 geändert wurde. Das Gremium erhält einen Ausdruck des aktuellen Sitzungsplans in der Sitzungsmappe. Am 25.02.2025 ist noch ein reservierter Termin mit Fragezeichen enthalten. Ob dieser Termin benötigt wird, wird im Februar entschieden. 

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11.2. TSV Zusmarshausen - Toilettenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 11.2

Kurzbericht

MR Stefan Vogg teilt mit, dass er kürzlich bei einer Veranstaltung der Abteilung Leichtathletik des TSV bezüglich der Weitsprunganlage angesprochen wurde. Es kam die Frage auf, ob beim Hortbau ein öffentliches WC und ein Behinderten WC mit eingeplant werden kann. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass demnächst ein Auftaktgespräch mit den Architekten stattfinden wird. Auch bezüglich der Weitsprunganlage wird eine Lösung gefunden werden. 

Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass beim beabsichtigten Bau der Tennishalle auch eine Behindertentoilette vorgesehen ist. Erst jedoch im Bauabschnitt zwei.

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 12
Datenstand vom 03.03.2025 08:07 Uhr