Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 22:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:40 Uhr bis 23:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 107. Sitzung am 16.01.2025
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 108. Sitzung am 30.01.2025
3 Investitionsprogramm Bau 2025 - 2028
4 Genossenschaft Nahwärme Steinekirch
5 Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2024
6 Antrag der CSU-Fraktion - Bildung einer Infrastrukturrücklage "Bahnhalt Zusmarshausen"
7 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
8 Verschiedenes
8.1 Anhörungsverfahren Staatsstraße Wertingen/Heretsried/Holzhausen
8.2 Verwahrentgelte
8.3 Kommunale Wärmeplanung
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 107. Sitzung am 16.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 108. Sitzung am 30.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Investitionsprogramm Bau 2025 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Investitionsprogramm 2025 – 2028 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
SGL ... stellt das Investitionsprogramm Bau 2025 – 2028 den Marktgemeinderäten vor.


Diskussionsverlauf:

MR Johann Reitmayer findet, dass für den Fahrradunterstand am Rathaus in Zusmarshausen, 40.000 € sehr großzügig geplant sind.

SGL ... antwortet, dass hierfür ein Angebot von knapp 28.000 € vorgelegt wurde. Zusätzlich kommen noch die Kosten für die Fundamentplatte und die Asphaltkosten bzw. Pflasterkosten hinzu. 

MR Wolfgang Herkommer möchte wissen, ob es für die Containerlösung zur Überbrückung bis zur Fertigstellung des Horts, noch Alternativen gibt. 

GL ... mit das es bereits zu Abstimmungen mit der Schule gekommen sei. Durch die Schule können derzeit keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Containerlösung ist nicht nur für die Kinder der Mittagsbetreuung gedacht, sondern auch in Bezug auf die Sanierung des Kindergarten Obstgarten. 

MR Hubert Kraus fügt an das der momentane Druck aktuell mehr bei der Mittagsbetreuung liegt, als bei der Grundschulbetreuung. Im Hinblick auf den Umbau des Kindergarten Obstgarten müsste man sich überlegen, ob es mehr Sinn macht die Container zu kaufen oder zu leasen. Ggf. könnte man die Container auch bei Engpässen von anderem Kindergarten in der Marktgemeinde nutzen. 

MR Thomas Günther spricht an, dass sich der Richtstattweg bereits zehn Jahre lang im Haushalt befand, bis Corona kam. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde der Richtstattweg aus dem Haushalt herausgenommen. Die Haushaltslage hat sich deutlich verbessert. Es wäre daher sinnvoll, den Richtstattweg wieder in das Investitionsprogramm mit aufzunehmen. 
 
Erste Bürgermeister Bernhard Uhl fügt an, dass Ihm die Problematik hinsichtlich des Richtstattwegs bekannt ist. Die Umsetzung scheitert am Grunderwerb, dieser wurde damals vom Marktgemeinderat abgelehnt. Man könnte sich überlegen eine Einbahnstraße zu errichten, dies muss jedoch von den Anwohnern, den Nutzern und den Gewerbetreibenden akzeptiert werden.  

MR Hubert Kraus schließt sich der Meinung von MR Thomas Günther an. Es sollte abgewartet werden, wie sich die Verkehrsverhältnisse am Kreisverkehr beim Rothsee entwickeln. Er möchte wissen, ob hier bereits Verkehrszählungen stattgefunden haben. Er ist dafür, Kosten im Investitionsprogramm einzuplanen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl beantwortet die Frage damit, dass bisher noch keine Verkehrszählungen stattgefunden haben. Seitens der Verwaltung wird intern eine Merkliste geführt, hier wurde auch der Richtstattweg vermerkt. 

SGL ... fügt an, dass die Entscheidung bzw. Beschluss über den Richtstattweg auf einer der nächsten Markgemeinderatsitzungen gefasst werden kann. 

MR Thomas Günter fügt an, dass es vor Corona ca. 50.000 € für den Richtstattweg waren. 

MR Johann Reitmayer ist dafür, hinsichtlich des Richtstattwegs, einen Beschluss in einer Marktgemeinderatsitzung zu fassen. Eine Einbahnstraße macht seiner Meinung nach Sinn. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl stellt fest, dass über den Richtstattweg in einer der nächsten Markgemeinderatssitzungen entschieden wird. 

MR Dr. Susanne Hippeli möchte wissen, wie mit den Vorhaben verfahren wird, über welche noch keine Beschlüsse gefasst wurden. Das Investitionsprogramm hat nämlich aktuell noch keinen verbindlichen Charakter. 

MR Hubert Kraus fügt an, dass in den letzten zwanzig Jahren noch bei keiner Beratung des Investitionsprogrammes Beschlüsse gefasst wurden. Seiner Meinung nach bedarf es hierfür keinen vorangegangenen Beschluss.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt an, dass es sich bei dem Investitionsprogramm um Punkte handelt, welche irgendwann in die Finanzplanung sowie den Vermögenshaushalt aufgenommen werden sollen. Es macht seiner Meinung nach keinen Sinn vor dem Investitionsprogramm, Beschlüsse zu fassen. Wenn es zu einer Vergabe kommt, sind hierfür erneut Beschlüsse erforderlich. Es wurde seitens der Verwaltung für alle sechzehn Vorhaben, für welche noch keine Beschlüsse gefasst wurden, Beschlussvorlagen erstellt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl fügt noch an, dass die tatsächliche Rechtskraft eintritt, wenn der Haushalt beschlossen wird. 

MR Hubert Kraus stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, über die sofortige Abstimmung. 
Das Abstimmungsergebnis lautet: 7 Ja und 7 Nein Stimmen 
Damit ist der Antrag abgelehnt.

MR Hubert Kraus möchte wissen, weshalb für das Kanalsanierungskonzept/Kanalisation der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026, ein Ansatz von 900.000 € festgesetzt wurden. 

SGL ... antwortet, dass sich die Gesamtsanierungssumme für Zusmarshausen Ost auf knapp 3,2 Millionen € beläuft. Diese Summe wurde auf die Finanzplanungsjahre aufgeteilt. 

MR Ingrid Hafner-Eichner möchte wissen, ob es schon einen Beschluss, hinsichtlich des Anbaus beim Vereinsheim Gabelbachergreut gibt. 

SGL .... gibt an, dass es bisher noch keinen Beschluss diesbezüglich gibt. Die Verwaltung wurde beauftragt sich mit der Feuerwehr abzustimmen. Man befindet sich hier noch in der Findungsphase.
 
MR Ingrid Hafner-Eichner möchte wissen, ob das Dach des ehemaligen Pfarrhofs undicht ist. 

SGL ... fügt an, dass umfangreiche Sanierungsarbeiten am Dachstuhl und der Deckung erforderlich sind. 

Ortssprecher Markus Böck spricht die Ortstermine in Vallried an. Das Wasser der Feldwege fließt über die Höfe in der Hornbachstraße ab. Er möchte wissen, ob es hierzu auch Planungen im Investitionsprogramm gibt. 

SGL ... antwortet, dass es sich hierbei um keine Kosten des Investitionsprogramms handelt, sondern dass diese Kosten über den Feldwege- und Kanalunterhalt abgedeckt werden. 

MR Ingrid Hafner-Eichner erkundigt sich nach dem Hochwasserschutz. Sie möchte wissen, wie der Stand hinsichtlich der Betonblöcke für die Anwohner ist. Auch möchte Sie wissen, ob die Kosten in das Investitionsprogramm fallen oder nicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl spricht die Möglichkeit des mobilen Hochwasserschutzes an. Es handelt sich hierbei um keine Betonblöcke, sondern um Kunststoffteile. Diesbezüglich müssen aber noch Beratungen im Marktgemeinderat stattfinden. Für die Orte Steinekirch, Zusmarshausen und Wörleschwang wurden diesbezüglich bereits Angebote eingeholt. Das Angebot wurde an das Wasserwirtschaftsamt weitergegeben. Diese hatten angeboten, eine Beratung mit dem Markt Zusmarshausen durchzuführen. Für Gewässer der Klasse zwei ist der Freistaat Bayern zuständig. 

SGL ... gibt an, dass der mobile Hochwasserschutz über den Katastrophenschutz läuft und nicht über das Investitionsprogramm Bau. 

Das Gremium möchte wissen, bei welchen Projekte des Investitionsprogrammes 2025-2028, noch keine Beschlüsse gefasst wurden. 

SGL .... benennt die Projekte gegenüber dem Marktgemeinderat: 

  • Der Ansatz i.H.v. 35.000€ zum Umbau der Büros im 1.OG des Rathauses soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 40.000€ zur Herstellung eines Fahrradunterstandes am Rathaus soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 100.000€ zur Herstellung einer Containerlösung für die Mittagsbetreuung soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Die Ansätze i.H.v. 230.000€ im Straßenbau auf der HH-Stelle 1.6355.9500, 135.000€ im Kanalbau auf der HH-Stelle 1.7000.9510 und 95.000€ im Wasserleitungsbau auf der HH-Stelle 1.8151.9516 zum Ausbau des Lerchenweges soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Die Ansätze i.H.v. 20.000€ im Straßenbau auf der HH-Stelle 1.6357.9500, 20.000€ im Kanalbau auf der HH-Stelle 1.7000.9511 und 10.000€ im Wasserleitungsbau auf der HH-Stelle 1.8151.9517 zum Ausbau der Kapellenstraße soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 20.000€ auf der HH-Stelle 1.6358.9500 für eine Machbarkeitsstudie zur möglichen Realisierung einer Fuß- und Radwegs Verbindung Kleinried-Vallried-Zusmarshausen soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 70.000€ auf der HH-Stelle 1.6359.9500 zur Erneuerung der Treppe am Schloss in Zusmarshausen soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 120.000€ zur Erneuerung des Gehweges und Herstellung von Straßenhindernissen zur Verkehrsberuhigung im Herrenanger soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 13.000€ zum Bau einer Beleuchtung am P&R Platz Geisweghülle soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 30.000€ zur Gestaltung des Maibaumplatzes in Steinekirch soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 10.000€ auf der HH-Stelle 1.7691.9406 für die Planung einer Veranstaltungshalle soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 10.000€ zur brandschutztechnischen Untersuchung des Dachgeschosses im Vereinsheim Steinekirch soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 190.000€ auf der HH-Stelle 1.8151.9401 zur Erneuerung der Technik in den Hochbehältern soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 4.000€ für einen Anhänger zum Transport von einem mobilen Aggregat für die Wasserversorgung soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 36.000€ für Aggregate und deren Einbau in der Wasserversorgung soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden. 

  • Der Ansatz i.H.v. 200.000€ auf der HH-Stelle 1.8801.9402 zur Erneuerung des Daches am alten Pfarrhof soll im Investitionsprogramm Bau 2025 vorgesehen werden.

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4. Genossenschaft Nahwärme Steinekirch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat befürwortet den Anschluss des Vereinsheimes in der Vitusstraße 2, sowie des Feuerwehrgerätehauses und des Lagerhauses, in der Gänsangerstraße 5 – 7 an das Nahwärmenetz der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“. Die Verwaltung wird beauftragt alle Schritte für eine Mitgliedschaft des Marktes Zusmarshausen in der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“ einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat befürwortet den Anschluss des Baugebiets Am Kreuzle in Steinekirch an das Nahwärmenetz der Genossenschaft „Nahwärme Steinekirch“. Die Verwaltung wird beauftragt alle Schritte für den Anschluss des Baugebietes mit dem Vorstand der Genossenschaft abzustimmen und das Vorhaben in der weiteren Erschließungsplanung vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Konzept zur Nahwärmeversorgung in Steinekirch wurde den Marktgemeinderäten bereits am 31.10.2024 von Herrn ... vorgestellt. Nun steht die Entscheidung im Marktgemeinderat noch aus, ob die gemeindlichen Liegenschaften in Steinekirch angeschlossen werden sollen. Im Detail geht es um folgende Entscheidungen:

  • Vereinsheim Steinekirch, Vitusstraße 2
  • Feuerwehrgerätehaus/Lagerhaus, Gänsangerstraße 5 und 7 
  • Baugebiet Am Kreuzle, Steinekirch


Für die gemeindlichen Liegenschaften Feuerwehr und Vereinsheim, hat am 25.07.2024 ein Ortstermin mit dem Arbeitskreis Nachhaltigkeit und der Verwaltung stattgefunden. Auch der AK Nachhaltigkeit würde einen Anschluss der gemeindlichen Gebäude favorisieren.

Zur Kenntnis wurde den Marktgemeinderäten die Präsentation der Gründerversammlung Genossenschaft Nahwärme Steinekirch der Sitzungsvorlage beigefügt. 


Die Details werden von SGL ... vorgestellt.

Diskussionsverlauf:
Das Gremium befürworten einen vollständigen Anschluss, am Nahwärmeprojekt Steinekirch.

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5. Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 1 bis 21 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, in beiden Fällen maximal bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 € (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./ apl.
1
0.0331.8412
Kassenverwaltung - Verzinsung von Steuererstattungen
5.000
25.584,00
20.584,00
üpl.

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.9000.0030 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen – Gewerbesteuer (brutto)).
Aufgrund von im Voraus nicht bekannten Außenprüfungen und vorbehaltlichen Gewerbesteuerergebnissen mussten im vergangenen Jahr Zinserstattungen für teilweise über zehn Jahre an hauptsächlich zwei Firmen geleistet werden. 


2
0.0600.6322
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung - EDV-Kosten an Dritte
85.000
98.793,88
13.793,88
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 6322.
Die Kosten für die Installation der E-Rechnung fielen mit etwa 5.000 € mehr als geplant aus. Zudem wurde bereits mit der Umrüstung einiger Rechner auf Windows 11 umgestellt, da die vorhandenen Rechner dieses nicht mehr unterstützen und der Support für das bisherige Betriebssystem im Laufe des Jahres 2025 ausläuft.


3
0.0800.4690
Einrichtungen und Maßnahmen für Verwaltungsangehörige – Personalnebenausgaben - u. a. Stellenausschreibungen
25.000
77.138,93
52.138,93
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Aufgrund von einigen personellen Änderungen mussten im vergangenen Jahr deutlich mehr Stellenausschreibungen veröffentlicht werden, weshalb allein dafür fast 30.000 € verbraucht wurden. Um die Kosten für die Stellenausschreibungen zu minimieren, wurde bereits ein neues Bewerbertool installiert.


4
0.1300.6411
Brandschutz - Umsatzsteuer und dgl. - Umsatzsteuer Anzeige innerg. Erwerb
-
22.258,50
22.258,50
apl.

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0.1300.5000 (Brandschutz - Gebäude- und Grundstücksunterhalt).
Bei der Ersatzbeschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Zusmarshausen wurde die Rechnung mit der in Österreich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Dabei handelt es sich steuerrechtlich um einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb, welcher an das Finanzamt abzuführen ist. Dementsprechend wurde im Vermögenshaushalt lediglich der Netto-Betrag verbucht und die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Unter der Haushaltsstelle 1.1311.9354 ist der angesetzte Betrag daher noch übrig.


5
0.2111.4140
Grundschulen Mittagsbetreuung - Entgelte für tariflich Beschäftigte
145.000
158.862,92
13.862,92
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich der Mittagsbetreuung war im Voraus schwierig zu planen, zu welchem Zeitpunkt entsprechende Stellen besetzt, werden können, daher kein genauer Ansatz eingeplant werden.



6
0.4641.5000
Kindertagesstätte ZuS - Zwischen Wald und See – Gebäude- und Grundstücksunterhalt
35.000
53.435,54
18.435,54
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Zu den fix eingeplanten Unterhaltskosten von ca. 30.000 € sind mehrere nicht kalkulierbare, aber notwendige Reparaturen für die Lüftungsanlage, die Heizung, sowie die Sanitäranlagen in Höhe von ca. 22.000 € angefallen.


7
0.4645.4140
Kindergarten Obstgarten – Entgelte für tariflich Beschäftigte
390.000
422.093,75
32.093,75
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Die Entgelte für die Beschäftigten im Kindergarten Obstgarten sind im Vergleich zum Vorjahr um fast ca. 20 % gestiegen. Dies hängt zum einen mit einem durchschnittlichen Tarifanstieg mit 11,5 % zusammen, sowie entsprechender Stufenaufstiege von einzelnen Mitarbeitern/-innen, die nicht genau berücksichtigt werden können.


8
0.4649.7008
Tageseinrichtung für Kinder -9- Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG; Träger auswärtiger Einricht.
70.000
89.272,66
19.272,66
üpl.

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.4641.1714 (Kindertagesstätte ZuS – Zwischen Wald und See – Zuweisungen für lfd. Zwecke: Kindergarten (Betriebskostenförderung)).
Die genauen Zahlen aus den Bescheiden stehen regelmäßig erst im Laufe des Bewilligungsjahres fest. Eine Schätzung kann daher im Voraus nur ungenau erfolgen.


9
0.4940.7180
Freiwillige soziale Leistungen der Kommune - Zuschüsse für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche; Auszahlungen an Katastrophengeschädigte
-
75.750,00
75.750,00
apl.

Die Deckung erfolgt zum Teil über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.4940.1780 (Freiwillige soziale Leistungen der Kommune - Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen; Spenden f. Katastrophengeschädigte) in Höhe von 63.151,78 € sowie über die allgemeine Deckungsreserve (Haushaltsstelle 0.9141.8500) mit 12.598,22 €.
Im Zuge der Hochwasserkatastrophe Anfang Juni wurden entsprechende Spenden von Bürgern und Firmen angenommen, welche im Anschluss an die Betroffenen weitergegeben wurden. Nachdem die Spenden nicht komplett die Höhe der Auszahlungen betrugen, konnte dies durch die allgemeine Deckungsreserve gedeckt werden.


10
0.6300.5165
Gemeindestraßen - Unterhalt: Grünanlagen u.ä.
80.000
120.359,97
40.359,97
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Es bestand ein erhöhter Pflegeaufwand aufgrund der Wetterlage, des Weiteren mussten notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Einschätzung war hier im Voraus nicht möglich. Für die Folgejahre wird ein höherer Betrag angesetzt.


11
0.6495.5500
Bauhof der Tiefbauverwaltung - Haltung von Fahrzeugen
60.000
87.443,12
27.443,12
üpl.

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.9000.0030 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen – Gewerbesteuer (brutto)).
Mehrere altersbedingte, aber notwendige Reparaturen an den Fahrzeugen wie dem Fendt 308 CI (ca. 14.000€), die nicht genau berücksichtigt werden konnten.


12
0.6900.5142
Wasserläufe, Wasserbau - Unterhalt: Gewässer u.ä.; Gräben, Gewässer III. Ordnung
55.000
74.052,50
19.052,50
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Aufgrund des allgemein schlechten Zustandes der Gräben wurde im Hinblick auf die verstärkten Regenereignisse 2024 in höherem Maße Räummaßnahmen durchgeführt. Diese Kosten konnten im Vorfeld nicht kalkuliert werden. Für die Folgejahre wird ein höherer Betrag angesetzt.


13
0.7000.4140
Abwasserbeseitigung - Entgelte für tariflich Beschäftigte
165.000
186.995,82
21.995,82
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Die Berechnung der Entgelte im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung ist aufgrund der Rufbereitschaft nur schwierig im Voraus möglich. Für die Folgejahre wird ein zusätzlicher Betrag dafür eingeplant.


14
0.7000.6320
Abwasserbeseitigung - Verschiedener Betriebsaufwand; u. a. Wasserrechtsbescheide, Kataster
26.500
61.048,67
34.548,67
üpl.

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0.7000.5151 (Abwasserbeseitigung - Unterhalt: Entwässerungsanlagen; Kanalnetz, u. a. Befahrung n. EÜV).
Es wird derzeit eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt. Im Anschluss müssen auch sämtliche Wasserechte erneuert werden. Hierfür wurden im Rahmen der Schmutzfrachtberechnung bereits die abflusswirksamen Flächen aufgenommen und weitere Grundlagen zur Beantragung der Wasserechte veranlasst. Dies hat eine Kostenmehrung verursacht, wird sich aber später positiv und kostensenkend auf die Wasserrechtsbeantragung auswirken.


15
0.7200.5180
Abfallbeseitigung - Unterhalt Abfallbeseitigungs- anlagen; u. a. Häcksler
21.000
32.167,32
11.167,32
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Im Jahr 2023 wurde das Grüngut in der Deponie Wollbach nicht gehäckselt, was dazu geführt hat, dass 2024 der Umfang an Häckselgut erhöht war und dadurch nicht genau kalkulierbar war.


16
0.7850.5100
Wirtschaftswege - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
35.000
46.662,84
11.662,84
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Durch das Hochwasser Ende Mai 2024 mussten div. Feldwege erneut hergerichtet werden. Diese Kosten konnten im Vorfeld nicht eingeplant werden.


17
0.8151.4140
Wasserversorgung - Entgelte für tariflich Beschäftigte
165.000
181.267,92
16.267,92
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Die Berechnung der Entgelte im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung ist aufgrund der Rufbereitschaft nur schwierig im Voraus möglich. Für die Folgejahre wird ein zusätzlicher Betrag dafür eingeplant.


18
0.8151.6410
Wasserversorgung - Umsatzsteuer und dgl.
10.000
41.805,11
31.805,11
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Zweckbindungsring 6410.
Die Umsatzsteuer im Bereich der Wasserversorgung ist auch abhängig von den Anschaffungen/Unterhaltsmaßnahmen in den entsprechenden Quartalen und daher nur schwer im Voraus zu kalkulieren. Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation hat dies aber nicht, da die Umsatzsteuer dort von der Berechnung ausgenommen ist.


19
0.9000.8100
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gewerbesteuerumlage
1.166.700
1.468.092,00
301.392,00
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Zweckbindungsring 8100.
Die Gewerbesteuerumlage korreliert mit den Einnahmen der Gewerbesteuer. Nachdem diese im vergangenen Jahr deutlich höher als geplant ausgefallen sind, musste die Umlage anhand des vorgeschriebenen Prozentsatzes gezahlt werden.


20
1.1312.9352
Feuerwehr ORTSTEILE - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
23.000
38.891,40
15.891,40
üpl.

Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.1312.9353 (Feuerwehr ORTSTEILE; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens; Feuerwehr Wollbach MTW).
Die Tragkraftspritze der Feuerwehr Wörleschwang hatte im Rahmen des Hochwassereinsatzes einen irreparablen Defekt, weshalb kurzfristig eine neue Spritze angeschafft werden musste, die im Haushalt nicht eingeplant war.


21
1.8151.9514
Wasserversorgung - Straßen, Plätze, Brücken u.ä.; Druckerhöhungsanlage Gabelbach, Gabelbachergreut
101.000
145.494,46
44.494,46
üpl.

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8151.9502 (Wasserversorgung – Tiefbaumaßnahme, Lückenschluss St2027).
Während der Bauzeit wurde festgestellt, dass die Elektrik sowie die Fernwirktechnik nicht mehr der VDE 0100-400 entspricht. Da dies ein Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter und die weitere Versorgungssicherheit bedeutet, wurde die Anlage auf Stand der Technik gebracht. Des Weiteren wurde der Brandschutz mit diesen Maßnahmen sichergestellt und eine Not-Pumpe zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit eingebaut.


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6. Antrag der CSU-Fraktion - Bildung einer Infrastrukturrücklage "Bahnhalt Zusmarshausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Bildung einer Infrastrukturrücklage mit dem Titel „Bahnhalt Zusmarshausen“. Die Infrastrukturrücklage ist Bestandteil der allgemeinen Rücklage. Jährlich soll eine Zuführung aus dem kommunalen Haushalt unter der Haushaltsstelle 1.9101.9100 in Höhe von 500.000 €, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2025, geleistet werden. Die Mittel der Infrastrukturrücklage sollen auf einem eigenen Konto angelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Hubert Kraus hat im Auftrag der CSU-Fraktion einen Antrag zur Bildung einer Infrastrukturrücklage „Bahnhalt Zusmarshausen“ gestellt. 

Es wird beantragt ab dem Haushalt 2025 jährlich z. B. 400.000 bis 500.000 € als Rücklage zu bilden. Damit soll sich der Markt frühzeitig darauf vorbereiten, den finanziellen Beitrag zur Realisierung der Infrastruktur im Zuge eines Bahnhaltes leisten zu können. 

Ein Vorschlag seitens der CSU-Fraktion ist die Heranziehung der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH des Marktes Zusmarshausen. Gegenstand des Unternehmens sind folgende Punkte:
Wohnungsbau, Erwerb, Erschließung, Veräußerung, Verwertung und Verwaltung von Wohnungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Verwaltung bestehender Baulichkeiten

Aus Sicht der Verwaltung ist die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH des Marktes Zusmarshausen für die Bildung einer entsprechenden Rücklage nicht geeignet. Unter keinen der o. g. Unternehmensgegenstände kann die Infrastrukturrücklage einbezogen werden. Vielmehr wird die Gesellschaft im Wohnungsbau, ausschließlich im Gebiet des Marktes Zusmarshausen tätig. Ein Zusammenhang mit der Herstellung einer Infrastruktur für einen möglichen Bahnhalt kann daher nicht hergestellt werden.

Gem. § 20 Abs. 1 KommHV-K (Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik) wird im Bereich der kommunalen Rücklage von der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen gesprochen. Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (§ 20 Abs. 2 Satz 1 KommHV-K). Dazu muss die Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 KommHV-K i. H. v. 185.376,61 € zum Zeitpunkt des Haushaltes 2024 betragen. Mit Stand vom 31.12.2023 betrug die allgemeine Rücklage des Marktes Zusmarshausen 5.143.740,15 €. Die Mindestrücklage lag somit in entsprechender Höhe vor.
Weiterer Zweck der allgemeinen Rücklage ist die Ansammlung von Mitteln zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt (§ 20 Abs. 3 Satz 1 KommHV-K). Insbesondere sind der Rücklage rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde (§ 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 KommHV-K). Dies entspricht aus Sicht der Verwaltung der Bildung einer Infrastrukturrücklage im Zuge eines möglichen Bahnhaltes. Zwar steht der aktuelle Finanzbedarf im derzeitigen Investitionsprogramm für das Projekt noch nicht fest, allerdings könnte ein vorsorglicher Betrag der allgemeinen Rücklage jährlich zugeführt werden, um auf die finanziellen Auswirkungen vorbereitet zu sein.

Die Bildung einer Sonderrücklage gem. § 20 Abs. 4 KommHV-K ist insbesondere nicht für die Absätze 2 und 3 erlaubt. Somit stellt dies ebenfalls keine Möglichkeit dar.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Infrastrukturrücklage für den Bahnhalt in die allgemeine Rücklage zu integrieren. Der Vorschlag wäre daher ein eigenes Konto zu eröffnen, welches den Grundsätzen des § 21 KommHV-K entsprechen würde und dieses im Rahmen der Haushaltsplanung sowie der Jahresrechnung separat darzustellen, um den jeweiligen Stand ersichtlich zu machen. Um die jährlichen Mittel sicherzustellen, müsste im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen ein entsprechender Betrag unter der Haushaltsstelle 1.9101.9100 eingestellt werden.


Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl und GL ... sprechen die Thematik hinsichtlich der Wohnungsbau GmbH an. Die Wohnungsbau GmbH hat den Zweck des Erwerbs, der Erschließung sowie der Veräußerung und Verwaltung von Wohnungen und Grundstücken. Die Infrastrukturlage für den Bahnhof fällt nicht darunter. Der Vorschlag der Verwaltung wäre deshalb, einen jährlichen Betrag auf ein eigenes Konto einzuzahlen. Auch kann der jährliche Ansatz, im Zuge der Haushaltsberatung, angepasst werden. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl, hat diesbezüglich auch mit dem Projektleiter Herr ... gesprochen. Dieser begrüßt ebenfalls den Vorschlag der Infrastrukturrücklage. Hinsichtlich der Höhe für das Jahr 2025, schlägt er 500.000 € vor. Der Bahnhalt Zusmarshausen ist in allen Gremien ein fester Bestandteil. Die Infrastrukturrücklage kann man wie ein „Sparbuch“ betrachten. Falls es zu Engpässen kommen sollte, kann auf diese Gelder jederzeit zurückgegriffen werden. 

MR Dr. Susanne Hippeli gibt an, dass der Bahnhof im Allgemeinen sehr viel Geld kosten wird. Jedoch hat Sie bedenken, ob der Bahnhof in Zusmarshausen wirklich kommt oder nicht. Durch die kürzlich stattgefundenen Neuwahlen, ist nicht klar, ob die Vorzugstrasse durch den Bundestag angenommen wird. Auch spielt die gesamte Geldsituation der Bundesrepublik Deutschland eine große Rolle. Es ist nicht klar, ob das Projekt überhaupt aufrecht erhalten bleibt. Demnach sollte der Antrag der CSU Ihrer Meinung nach zurückgestellt werden. Die aktuell gute Lage des Haushalts, kann sich schnell ändern. 

MR Felix Wörle und MR Thomas Günther schließen sich der Aussage von MR Dr. Susanne Hippeli an. Die Gelder sollten den allgemeinen Rücklagen zugeführt werden. Es sollen keine zweckgebundenen Rücklagen gebildet werden.

MR Ingrid Hafner-Eicher und Ortssprecher Markus Böck befürworten die Infrastrukturrücklage.  

MR Hubert Kraus fügt an, dass es sich bei dem Bahnhalt in Zusmarshausen um eine Jahrhundertchance handelt, welche viele Vorteile für Zusmarshausen bringt. Ob 400.000 € oder 500.000 € eingezahlt werden, ist am Ende nicht entscheidend. 

MR Ben Matthes ist für Rücklagen, ob diese zweckgebunden sind oder nicht ist ihm egal. 

MR Joachim Weldishofer fasst zusammen, dass der Marktgemeinderat mehrheitlich dafür ist Rücklagen zu bilden.

MR Stefan Vogg ist ebenfalls dafür Rücklagen zu bilden. Es muss für die Infrastruktur und die Folgekosten Geld angespart werden. 

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7. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 7

Kurzbericht

Kein Vorgang

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 8
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8.1. Anhörungsverfahren Staatsstraße Wertingen/Heretsried/Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 8.1

Kurzbericht

MR Stefan Vogg möchte wissen, wie der aktuelle Stand ist hinsichtlich des Anhörungsverfahren der Staatstraße Wertingen/Heretsried/Holzhausen. Ein Grundstück auf der Gemarkung Wollbach ist hier ebenfalls beteiligt. MR Stefan Vogg möchte wissen, wem das Grundstück gehört.   

SGL ... spricht an, dass der Markt Zusmarshausen bezüglich dieses Grundstückes auch beteiligt wurde. Durch die Verwaltung erfolgt eine Ausarbeitung. Es handelt sich hierbei um eine Ausgleichsfläche. 

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8.2. Verwahrentgelte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 8.2

Kurzbericht

MR Felix Wörle verweist auf das BGH-Urteil, nach welchem Verwahrentgelte unzulässig sind. Er möchte wissen, ob hiervon auch gemeindliche Konten betroffen sind. 

GL ... antwortet, dass Ihm hinsichtlich Zahlungen von Verwahrentgelten des Markt Zusmarshausen nichts bekannt ist. GL .... prüft die Unterlagen dahingehend, ob Ansprüche seitens des Marktes Zusmarshausen bestehen.  

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8.3. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 8.3

Kurzbericht

MR Marcus Bermeitinger findet, dass der Markt Zusmarshausen eine kommunale Wärmeplanung durchführen sollte, bzw. eine Bestandsaufnahme durchführen sollte. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl fügt an, dass es sich bei der kommunalen Wärmeplanung um ein Bundesgesetz handelt. Gemeinden über 100.000 Einwohner müssen bis 2026 und Gemeinden unter 100.000 Einwohner müssen bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt haben. Gemeinden unter 10.000 Einwohner haben diesbezüglich eine Sonderregelung, im Sinne eines vereinfachten Verfahrens. Wo sich kein Wärmenetz rentiert, wird es auch keine Pflicht werden. Der Freistaat Bayern muss hierzu noch Regelungen treffen. Für die kommunale Wärmeplanung werden auch Fördermittel bereitgestellt. 

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 9
Datenstand vom 16.04.2025 14:50 Uhr