Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:56 Uhr bis 22:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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informativ
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1 |
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2. Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt, dass zuerst die Besichtigung am 07.04.2025 stattfinden soll. Die Beschlussfassung zum Summenraumprogramm, soll somit auf den 15.04.2025 vertagt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14
Beschluss 2
Beschlussvorschlag 1:
Der Marktgemeinderat beschließt das beigefügte Summenraumprogramm vom 12.03.2025
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Kurzbericht
Sachvortrag:
Am 27.03.2025 soll die Vorplanung zum geplanten Hortneubau vorgestellt und beschlossen werden. Hierzu ist es notwendig das Summenraumprogramm festzulegen. Die Vorplanung wird Grundlage für die Fachplaner und die darauf aufbauende Entwurfsplanung sein.
Zwischenzeitlich haben mehrere Besprechungen zwischen der Leitung der Mittagsbetreuung, der Verwaltung und den planenden Architektinnen stattgefunden. Hier wurde besprochen, dass ein geschlossenes Konzept stattfinden soll (die Schüler machen gesammelt in den Gruppenräumen die Hausaufgaben). Somit würde das Summenraumprogramm vom förderfähigen Raumprogramm entsprechend abweichen. Folgende Randdaten werden erläutert:
Gruppenräume und Nebenräume:
- Gruppenräume nach Summenraumprogramm LRA 65m² inkl. Nebenraum (40m² Gruppenraum + 25m² Nebenraum)
- Gemäß Schulbauverordnung 2m² je Kind.
- Entspricht einen Gruppenraum mit 50m² = 25 Kinder x 2m² + Nebenraum
- Vorschlag Planer: 50m² Gruppenraum + dezentrale Lüftung + Arbeitsplatz Aufsicht + Leseecke o.ä.
- Entspricht 65m² Gruppenraum + 25m² Nebenraum = 90m²
- Garderoben im Spielflur 10m² je Gruppenraum. Gesamt 60m²
Außenräume:
- Derzeit im Summenraumprogramm LRA nicht vorgesehen
- Vorschlag Planer: 20m² Raum für Entsorgung und 20m² Raum für Spielgeräte. Gesamt 40m²
Räume für Freizeitgestaltung:
- Therapieraum und Werkraum getrennt vorsehen
- Therapieraum 40m², wie im Summenraumprogramm LRA
- Vorschlag Planer: 40m² Werkraum zusätzlich
- Vorschlag Musikschulleitung: 25m² Raum für Instrumentalunterricht
- Bläserklasse im Musiksaal der Schule
Sanitärräume:
- Sanitärräume für Kinder, Bemessung nach VDI 6000-B6-T6 für Schulen
- Behinderten WC und Personal WC, Bemessung nach ASR-A4-1T2
Wirtschaftsräume:
- Zusätzliches Lager für Mehrzweckraum 25m²
- Waschraum 16m²
- Putzraum 5m² je Geschoss. Gesamt 10m²
Technikräume:
- Hausanschlussraum 15m² (EG)
- Technikraum 25m² (ggf. im OG)
Auf Nachfrage beim Landratsamt Augsburg werden größere Gruppenräume sehr begrüßt. Somit könnte langfristig gedacht werden. Sollten künftig mehr Anmeldungen kommen, als die geplanten 150 Kinder, so könnte dies durch die größeren Gruppenräume kompensiert werden.
Diskussionsverlauf
MR Ingrid Hafner-Eichner gibt an, dass das Summenraumprogramm eine Grundlage für die Förderung darstellt. Es soll aber keine Grundlage für die Planung des Hortes sein. Es sollen multifunktionelle Räume ermöglicht werden. Auch offene Konzepte sind für Horte eine gute Lösung. Ihrer Meinung nach, sind größere Gruppenräume daher sinnvoll.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl spricht an, dass man bei dem Kindergarten in der Holzappelstraße insgesamt 952 m² mehr gebaut hat, als im Summenraumprogramm veranschlagt.
Wenn man sich für die Gruppenräume mit 65 m² entscheiden würde, dann wäre es lediglich eine Überschreitung des Summenraumprogramms von 433 m².
Zweiter Bürgermeister Walter Aumann gibt an, dass man bei dem Bau des Kindergartens in der Holzappelstraße nicht über das Summenraumkonzept diskutiert hatte. Es muss die beste Lösung für die Kinder gefunden werden, jedoch muss man auch den finanziellen Aufwand berücksichtigen. Er möchte wissen, welche Mehrkosten für die knapp 200 m² entstehen.
Frau ... teilt mit, dass die Kosten bisher noch nicht ausgerechnet wurden. Eine Kostenaufstellung anhand von Vergleichsobjekten, kann bis zum nächsten Termin bereitgestellt werden. Außerdem teilt Sie mit, dass sie bisher noch kein Kindergarten nach dem Förderraumprogramm gebaut wurde.
MR Stefan Vogg schließt sich der Meinung von MR Ingrid Hafner-Eichner an. Er möchte wissen, welcher Puffer für die Kinder eingerechnet wurde und ob die Behindertentoilette öffentlich zugänglich sein wird.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass eine Förderung bzw. Genehmigung für 150 Plätze vorliegt. Zusätzliche Plätze sind aktuell nicht angedacht, bzw. werden auch nicht gefördert.
Frau ... antwortet, dass ein öffentliche Behindertentoilette aufgrund des Sicherheitskonzepts nicht in Frage kommen wird.
SGL ... gibt an, dass eine gemischte Nutzung der Behinderten Toilette wenig Sinn macht. Eventuell könnte man neben der Hackschnitzelanlage oder in der Nähe des Busbahnhofs, eine Möglichkeit realisieren.
MR Hubert Kraus spricht an, dass man bei dem Neubau des Horts auch den Immissionsschutz berücksichtigen sollte. Bei der Planung der Kubatur, sollte man die Ausrichtung und die gemeinsame Nutzung des Schulpausenhofs berücksichtigen. MR Hubert Kraus befürwortet ebenfalls das größere Raumprojekt.
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer spricht sich für die größeren Gruppenräume aus. Für den Aufzug sind 10 m² vorgesehen. Er möchte wissen, ob ein Aufzug zwingend erforderlich ist oder ob auch ein Treppenlift eine Möglichkeit wäre.
Frau ... antwortet, dass eine Förderung nur gewährt wird, wenn beide Geschosse barrierefrei sind. Ihr ist kein Treppenlift bekannt, welcher mit einem Rollstuhl befahren werden kann. Auch für das Personal muss eine Barrierefreiheit gegeben sein.
MR Wolfang Herkommer möchte wissen, ob jahrgangsübergreifende oder jahrgangsgetrennte Gruppen angedacht sind. Außerdem frägt er an, ob für alle Schüler die gleichen Gruppenraumgrößen angedacht sind. Ein Schüler aus der Ersten Klasse benötigt in einem Gruppenraum mehr Platz, um sich bewegen zu können, als ein Schüler der Vierten Klasse. Die Kinder der höheren Jahrgangsstufen benötigen mehr Studienzeit. Auch weist er auf die Wichtigkeit des Lärmschutzes hin. Man könnte sich beispielweise überlegen, die Studienorte in den ersten Stock zu verlegen und die Essensräume / Gruppenräume im Erdgeschoss anzusiedeln. Es macht seiner Meinung nach auch keinen Sinn die Garderobe vor den Gruppenräumen zu planen, da die Kinder z.B. mit den nassen und dreckigen Schuhen durch das gesamte Gebäude laufen zum Gruppenraum. Eine Lüftungsanlage im Gruppenraum hat Werte von 27 dB, aufgrund der Lautstärke wird diese in vielen Schulen während des Unterrichts abgeschaltet. Das Statistische Bundesamt teilte im Jahr 2023, für einen Hort, Kosten pro m² von 4.860 € mit.
Frau ... gibt an, dass die Räume des Horts aktuell jahrgangsgetrennt geplant sind. Die Gruppenräume sind von der Größe her alle gleich geplant, um so eine Raumflexibilität bereit stellen zu können. Geplant sind ein Speisesaal und eine Mensa für alle Kinder. Bezüglich der angesprochenen Problematik bei den Garderoben teilt Sie mit, dass es verschiedene Konzepte gibt wie z.B. Schmutzschleusen am Eingang oder zugeordnete Nischen. Ideen und Wünsche, können noch berücksichtigt werden. Bei der Planung der Gruppenräumen, kommt es auch auf die Möbel an.
MR Johann Reitmayer findet, dass der Mindeststandard hinsichtlich der Raumgröße nicht in Frage kommt. Er findet es schwierig, die Raumgröße mit 65 m² auf dem Papier zu beurteilen. Um ein Gefühl für die Größe zu bekommen, macht es seiner Meinung nach Sinn, die Gruppenräume in Echtgröße anzuschauen.
Frau .... antwortet, dass die Bilder in der PowerPoint Präsentation umfassen, 65 m².
MR Thomas Günther möchte wissen, ob die Gebäudebetreuung durch den Hausmeister der Schule erfolgt oder ob dafür eigenes Personal eingestellt werden muss.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt an, dass durch den Schulverband keine Betreuung für den Hort erfolgen wird. Die Marktgemeinde Zusmarshausen muss die Betreuungsperson bereitstellen. Ggf. wird dies durch den Bauhof übernommen oder vergeben werden.
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer gibt an, dass man bei der Planung des Horts auch die Fachmeinung von Frau ... mit einfließen lassen sollte, Sie befürwortet ein Gruppenkonzept.
MR Ingrid Hafner-Eichner spricht an, dass der jeweilige Bedarf auf die Klassen angepasst werden muss. Die reine Raumgröße, ist aber abhängig von der Anzahl und nicht vom Alter der Kinder.
Frau .... gibt an, dass bei dem heutigen Termin lediglich die Richtung hinsichtlich der Anzahl und Größe der Räume festgelegt werden soll, diese sind relevant für den Vorentwurf.
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3. Gemeinde Landensberg
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Markt Dinkelscherben
26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der „26. Änderung des Flächennutzungsplanes“ des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 26.02.2025 informiert das Planungsbüro Riedler aus Langenneufnach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Markt Zusmarshausen über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben und bittet um Stellungnahme.
Mit Mail vom 06.03.2025 gingen die Unterlagen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen zu.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.07.2024 behandelt. Es wurden keine Einwände oder Bedenken gegen die Änderung geäußert.
Im Gegensatz zur frühzeitigen Beteiligung haben sich keine großen Änderungen ergeben. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst jetzt Teilflächen der Flurnummern 66, 67/1, 724/6 und 724/8 in der Gemarkung Ried. In der frühzeitigen Beteiligung umfasse das Gebiet die Flurnummern 724/8, 67/1 und 724/6 alle Gemarkung Ried.
Der Markt Dinkelscherben ermöglicht mit der Änderung den Bau einer Lagerhalle für Holzhackgut. Die Flächen liegen direkt an den bisher vom Bauwerber genützten Flächen an, eine Erweiterung der Nutzung ist an dieser Stelle sinnvoll und stellt keine Beeinträchtigung für Natur und Landschaft dar.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Änderung vorgebracht.
Der Markt Zusmarshausen wir voraussichtlich nicht durch die 26. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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informativ
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6. Bekanntgaben
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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informativ
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6 |
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6.1. Nahwärmeversorgung Zus Nord-West
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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6.1 |
Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verweist auf die Infoveranstaltung, eines weiteren Nahwärmeprojekts, am 01.04.2025 um 19:00 Uhr im Tanzstudio Let´s Dance. Eingeladen haben hierzu ... und ..... Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt an, dass er an diesem Tag verhindert sein wird. Das Ehepaar ... freut sich über Interessenten, aus dem Marktgemeinderat.
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6.2. Unterstützung Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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Kurzbericht
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl informiert den Marktgemeinderat darüber, dass im Jahr 2017 die Richtlinien zur Vereinsförderung eingeführt wurde. Jährlich kommt die Anfrage von Frau Schretter, Vorsitzende des Bezirk Schwaben, Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge. Seit 2017 werden diese Anfragen abgelehnt, zuvor wurde zwischen 50-100 € gespendet. Es ist daher eine Überlegung die Richtlinien anzupassen oder diesen Betrag aus den Verfügungsmitteln des Ersten Bürgermeister zu entnehmen.
MR Hubert Kraus gibt an, dass ihm nicht bewusst war, dass die Spenden aus der Richtlinie gefallen sind. Er spricht sich als langjähriger Vorstand des Krieger- und Soldatenvereins, für eine jährliche Spende aus.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt vor, den Betrag aus den Verfügungsmitteln bereit zu stellen.
MR Jürgen Winkler spricht an, dass nächsten Monat eine KGV-Sitzung stattfindet. Hier könnte die Änderung der Richtlinien, nochmals thematisiert werden.
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6.3. Versammlungsstättenerlaubnis Gasthof Strasser
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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6.3 |
Kurzbericht
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer spricht darauf an, dass Herr ... beim Landratsamt Augsburg einen Antrag bzgl. einer Versammlungsstättenerlaubnis gestellt hat. Das Landratsamt Augsburg hat Herrn ... darauf einen Auflagenkatalog zukommen lassen. Unter anderem müssen Lüftungsventilatoren erneuert werden, der Brandschutznachweis muss fortgeschrieben werden in Verbindung mit einer Erweiterung der Brandwarnanlage. Auch werden Brandschutztüren gefordert und der Sanitärbereich muss funktionsfähig sein. Durch Herrn ... wurden bereits einige Auflagen bzw. Vorgaben umgesetzt. Das Landratsamt Augsburg hat zugesagt, dass die Versammlungsstättenerlaubnis erteilt wird, wenn alle Vorgaben umgesetzt werden. Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer frägt beim Marktgemeinderat an, ob Kontakt mit den Vereinsvorständen, unter anderem auch den Zusamtaler Bettschonern, aufgenommen werden soll. Er würde die Aufgabe, hinsichtlich der Koordination mit den Vereinen übernehmen. Die Zusamtaler Bettschoner könnten hier eine der Hauptnutzer sein. Mit freiwilligen Helfern der Vereine, könnten die Maßnahmen auch kostengünstiger umgesetzt werden. Sämtliche Unterlagen wird Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer, dem Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl bzw. der Verwaltung zukommen lassen.
MR Johann Reitmayer gibt an, dass der Umbau seiner Meinung nach vom finanziellen Aufwand her tragbar ist. Aktuell hat der Markt Zusmarshausen keine andere Bleibe, welche von der Größe her, für einen Veranstaltungssaal nutzbar ist. Eine Organisation, welche den Saal betreut wäre daher sehr sinnvoll. Diese Organisation könnte dann auch den zukünftig geplanten Veranstaltungssaal übernehmen. Vielleicht kann man hier auch ... mit ins Boot nehmen.
MR Thomas Günther findet, dass man mit allen Vereinen Kontakt aufnehmen sollte hinsichtlich der Versammlungsstätte im Gasthof Strasser. Man sollte sich hierbei nicht nur auf die Zusamtaler Bettschoner fokussieren. Den Vorständen sollte man auch die Kosten, für die Saalmiete zukommen lassen.
MR Stefan Vogg schließt sich der Meinung von Drittem Bürgermeister Christian Weldishofer an. Durch die Vereine muss auch eine gewisse Eigenleistung erbracht werden, dies muss vorab abgefragt werden.
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6.4. Beschilderung Sortimo Innovationspark
Gremium
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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20.03.2025
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6.4 |
Kurzbericht
MR Stefan Vogg teilt mit, dass er eine Bürgeranfrage hinsichtlich des Kreisverkehrs, des Sortimo Innovationsparks erhalten hat. Es wäre sinnvoll dort ein Schild anzubringen, mit einer Beschilderung zum Sortimo Innovationspark. Viele Autofahrer, welche nicht ortskundig sind, biegen bereits bei der Ausfahrt nach Vallried ab.
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6.5. Elemente Hochwasserschutz
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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112. Sitzung des Marktgemeinderates
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Kurzbericht
MR Stefan Vogg spricht die Vorstellung am 14.03.2025 an, bzgl. der Hochwasserschutzelementen. Er möchte wissen, wie hier das weitere Vorgehen ist und ob durch das Landratsamt Augsburg eine Beschaffung oder ähnliches erfolgt.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass eine Sammelbestellung bereits im Gange ist. Es ist eine Absichtserklärung erforderlich. Die Frist beträgt hierfür ca. 4 Wochen.
Datenstand vom 16.04.2025 15:41 Uhr