Datum: 19.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung am 17.11.2016
3 Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510); Vorstellung des Planungskonzeptes mit Beschlussfassung
4 Benennung des Bauleitplanes für das Gebiet der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510)
5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Unterrichtung und Äußerung der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
7 Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung" - Landensberg-Glöttweng Trägerbeteiligung nach § 4.2 BauGB
8 Bürgerversammlungen 2016 - Behandlung der Anträge und Empfehlungen
9 Verschiedenes
9.1 Bekanntgabe des neuen Fraktionsvorsitzenden der SPD
10 Bekanntgaben
10.1 Einhaltung der Geschäftsordnung
10.2 Anbringung Verkehrsspiegel

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1

Kurzbericht

… äußert sich zu TOP 8 – Anregungen und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen 2016 – in Sachen Aufhebung des Beschlusses über den Abriss der Rundbogenbrücke in Gabelbachergreut. Sie geht eingangs auf den der Verwaltung bereits vorab eingegangenem Bürgerbrief mit Datum vom 16.01.2017 ein, indem die fundierten Ausführungen der Abschnittsmanagerin der Deutschen Bahn dargestellt sind. Sie führt aus, dass die Bürgerinnen und Bürger von Gabelbachergreut den Erhalt der Rundbogenbrücke fordern. Die Rundbogenbrücke soll mit einer Breite von 2,5 m und mit einer Tonnagenbeschränkung von 6 t erbaut werden. Die Brücke stellt einen wichtigen Teil der  Infrastruktur für den Ortsteil Gabelbachergreut dar, insbesondere für die Feuerwehr ist diese unabdingbar. Die Rettungswege zur Bahn, als auch die Lebensqualität müssen sichergestellt werden.

…fügt den Ausführungen seiner Vorrednerin zu, dass die Marktgemeinderäte an ihrem Wahlversprechen - die Interessen der Bürger sicher zu stellen – festhalten sollen.

Bgm. Uhl berichtet den anwesenden Bürgerinnen und Bürger, dass der Beschluss zum Abriss der Rundbogenbrücke in der MGR Sitzung vom 15.09.2016 bereits gefasst wurde. Der aus der Bürgerversammlung in Gabelbachergreut vom 03.11.2016 resultierende Antrag auf Aufhebung des gemeindlichen Beschlusses über den ersatzlosen Abriss der Bahnbrücke bei Km 35,029 in Gabelbachergreut muss nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO vom MGR innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden. Um die gesetzliche Frist zu wahren, findet die Behandlung der Anregungen und Empfehlungen in der heutigen Sitzung statt. Ein Beschluss wird in der Sitzung des MGR am 09.03.2017 gefasst, da dann weitere Informationen vorliegen und auch Stellungnahmen der Bahn und des Ingenieurbüros abgegeben werden.

MR Aumann informiert sich, ob die aufgeführten Informationen im Bürgerbrief von einem Fachmann der Deutschen Bahn stammen.
…bejaht diese Anfrage.

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2. Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung am 17.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 2

Kurzbericht

MR Joachim Weldishofer bat die Verwaltung vorab, Herrn … von der Verwaltung als anwesenden Sitzungsteilnehmer der Niederschrift beizufügen.

Die Niederschrift über die 45. Sitzung am 17.11.2016 wird einstimmig genehmigt.

MR Schwarz und MR Reitmayer enthalten sich der Abstimmung aufgrund Abwesenheit in der Sitzung vom 17.11.2016.

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3. Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510); Vorstellung des Planungskonzeptes mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 3

Beschluss

Dem Marktgemeinderat wurde das Planungskonzept vorgestellt. Der Marktgemeinderat nimmt dieses zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten. Insbesondere ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
… vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult stellt nachfolgend das Planungskonzept des Innovationsparks Sortimo anhand der beigefügten Power Point Präsentation ausführlich vor. Bereits im Vorfeld wurde den Markträten eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt.

„Vorbemerkungen
Die Firma Sortimo beabsichtigt im Norden von Zusmarshausen, westlich des bestehenden Betriebes eine moderne, semi-autonome und vollständig barrierefreie Schnellladestation bis 350 kW für KFZ in Verbindung mit einem gastronomischen Betrieb zu errichten. Gleichzeitig ist zur Schaffung und Förderung der „Modellregion – Elektromobilität und nachhaltige Orts- und Stadtentwicklung“ von der Sortimo Gruppe die Errichtung eines Forschungs- und Innovationsparks geplant.
Das Vorhaben wurde am 15.12.2016 im Landratsamt Augsburg den Fachabteilungen vorgestellt. Dabei wurden wesentliche Vorgaben wie Naturschutz, Denkmalpflege, Wasserwirtschaft usw. erläutert.
Nach den bisherigen Erkenntnissen steht dem geplanten Vorhaben nichts entgegen. Der Vorhabenträger beantragt daher die Schaffung von Baurecht und damit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Aufgrund nachfolgender Vorgaben (der Einfachheit halber zitiert) ist vorgesehen, unterschiedliche Pläne aufzustellen, nämlich für den östlichen Teil mit Bebauung einen vorhabenbezogenen BP und im westlichen einen GOP (Grünordnungsplan) und analog die Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes.

Gemäß § 78 WHG gilt:
(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt:
1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch

Gemäß BauGB gilt:
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Gemäß Art. 4 BayNatSchG gilt:
(3) Ist ein Bauleitplan nicht erforderlich, gelten für das Verfahren zur Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie für die Genehmigung die Vorschriften für Bauleitpläne entsprechend. Der Landschaftsplan hat in diesem Fall die Rechtswirkung eines Flächennutzungsplans, der Grünordnungsplan die eines Bebauungsplans.

Nachdem der exakte Umgriff des Bebauungsplanes noch nicht feststeht, wird davon abgeraten, derzeit bereits einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Umgriff würde sich erst aus den Vorgaben einer frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB konkret ergeben. Deshalb schlägt die Verwaltung auf Anraten des Ing.-Büros Steinbacher Consult vor, den Aufstellungsbeschluss erst mit den Billigungsbeschlüssen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen. Der Marktgemeinderat wird deshalb gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen, das Bauleitplanverfahren (auch ohne Aufstellungsbeschluss) einzuleiten und insbesondere die frühzeitige Beteiligung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung  der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 1 BauGB  durchzuführen.“

Diskussionsverlauf:
… führt eingangs aus, dass am Areal des Kreisverkehrs ein Forschungs- und Innovationspark der Firma Sortimo geschaffen werden soll. Der bisherige schöne Blick auf die Talaue der Roth, als auch das Ortsbild soll durch die Errichtung des Innovationsparks nicht gestört werden. Zudem werde das natürliche Überschwemmungsgebiet bei den Planungen mitberücksichtigt und auch der Naturraum erhalten bleiben. Der Flächennutzungsplan sieht eine natürliche Entwicklung vor, welcher auch Rechnung getragen werden soll. Die Wahrung des bisherigen Standes und die Neugestaltung der Zukunft stehe hier im Vordergrund. Nachdem insbesondere die Roth eine wichtige Frischluftschneise darstellt, soll die Talaue geschützt und der Hochwasserraum freigehalten werden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Biotopvernetzung bis hin zur Roth geschaffen werden soll.  

Im weiteren Verlauf erläutert … das Planungskonzept zum Innovationspark. Die Firma Sortimo beabsichtige die weltweit modernste, semi-autonome und vollständig barrierefreie Schnellladestation bis 350 kW zu errichten. Um die Wartezeit der Aufladung zu verkürzen und so angenehm wie möglich zu gestalten, soll im weiteren Bauabschnitt eine gastronomische Einheit geschaffen werden. Im dritten und letzten Bauabschnitt ist das Forschungs- und Innovationszentrum der Firma Sortimo geplant. Für die Region soll ein neuer Motor geschaffen werden, um insbesondere die Elektromobilität im kommunalen Raum weiter zu entwickeln. Herr … stellt anhand von Plänen die Lage der Schnellladepunkte und der Gastronomie dar. Durch die Absenkung der Gebäude auf verschiedenen Höhen kann ungehindert in den Talraum geblickt werden. Das Naherholungsgebiet soll dementsprechend aufgewertet werden.

… stellt die Standpunkte der Firma Sortimo dar.  Die Firma Sortimo habe sich länger mit diesem Thema befasst und beschlossen, den Innovationspark als Pilotprojekt in Zusmarshausen zu starten. Geplant seien drei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt sollen 12 Ladestationen als auch ein Shop errichtet werden. Im weiteren Bauabschnitt werden weitere Ladestationen angebracht, ehe abschließend im dritten und zugleich letzten Abschnitt der Innovationspark der Firma Sortimo erbaut werden soll. Bewusst wurde dieser Standort gewählt, weil die Firma Sortimo in die Wurzeln von Zusmarshausen investieren möchte. Als Zielsetzung ist vorgesehen, 2018 ein einzigartiges Konzept mit Verpflegung geschaffen zu haben, als auch eine weltweite Vorreiterrolle diesbezüglich einzunehmen.

… vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult geht in seinem Sachvortrag detaillierter in die Planungen ein. Im ersten Planungskonzept Hochbau, muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Anhand der Power Point Präsentation erläutert er den alten Flächennutzungsplan. Fest steht, dass der Hochwasserschutz sichergestellt werden muss, es ist nicht möglich für überschwemmungsbereiche Bebauungspläne aufzustellen. Des Weiteren sollen Lärmkontingente zum Schallschutz festgesetzt werden. Wichtig für das Bauvorhaben sind zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Erst nach deren Einholung wird an der Planung weitergearbeitet.

MR Hubert Kraus sieht das Projekt als sehr spannend und zukunftsweisend an. Er erkundigt sich zudem ob für das Pilotprojekt etwaige staatliche Förderungen möglich sind.

…erläutert daraufhin, dass sich das Projekt noch in der Anfangsphase befindet und staatliche Förderungen derzeit noch nicht beziffert werden können. Zudem muss der „Modellcharakter“ abgewartet werden. Eine Grundförderung sei jedoch vorgesehen.

MR Steffen Kraus fragt an, ob bereits ein Durchführungsvertrag geschlossen wurde.

Bgm. Uhl verneint diese Anfrage. Dieser wird sich aus den kommenden Planungen ergeben.

2. Bgm. Steppich meldet sich zu Wort und merkt an, dass insbesondere im öffentlichen Verkehrsnetz (Linienbusse etc.) die Elektromobilität eine wichtige Rolle spielt. Er persönlich ist von der Elektromobilität sehr angetan und überzeugt. 2. Bgm. Steppich informiert sich, wie es um die Mitbewerber insbesondere der Brennstoffzellen steht und wie … zu der Elektromobilität steht, bzw. was ihn überzeugt, dass diese an Zukunft gewinnt.

…. führt aus, dass es derzeit noch keine Modellregionen gibt, die sich mit der Elektromobilität und mit deren Vernetzung mit der Umwelt befassen. Die Elektromobilität wird derzeit viel über das Ausland betrieben. In Deutschland ist noch ein sehr zurückhaltendes Verhalten ersichtlich. Seiner Meinung nach hat die Technologie jedoch Marktchancen, insbesondere mit dem Standort Deutschland, der eine gute Infrastruktur aufweist. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass auch deutsche Automobilhersteller mittlerweile auf die Elektromobilität setzen. Dies ist die Technik der Zukunft.

MR Aumann zeigt sich begeistert. Es wird ein hochattraktives zukunftsorientiertes Projekt angepackt mit einem sehr guten Konzept. Er erhofft sich, dass das Gebiet der Roth miteingebunden wird. Er kritisiert jedoch, dass das Thema bereits vor Abhalten der MGR Sitzung aus der Presse zu entnehmen war.

MR Juraschek fragt an, warum die bauliche Maßnahme geplant wird, bevor der Bebauungsplan beschlossen wird.

… erläutert, dass mit der ausstehenden Bauleitplanung, ein Vorhabens- und Erschließungsplan, ein Durchführungsvertrag als auch der Bebauungsplan selbst angegangen werden. Ein Aufstellungsbeschluss ist heute noch nicht vorgesehen, da die Umgriffe noch nicht genau gezogen werden konnten. Gesetzlich ist ein Aufstellungsbeschluss nicht verpflichtend. Bei dem Vorhaben und dem Standort handelt es sich um ein besonderes Projekt und Gebiet deswegen müssen zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gehört werden, damit dann diese Erkenntnisse bereits eingearbeitet werden können und ein vernünftiger Umgriff festgezurrt werden kann.

MR Reitmayer erkundigt sich, auf welcher Kalkulation die Elektromobilität basiert und fragt nach dem aktuellen Marktanteil der Elektroautos.

… erläutert, dass die Elektromobilität nur geschaffen werden kann, wenn die Infrastruktur stimmt und weiter ausgebaut wird. Bislang ist nur ein Fahrzeughersteller (Tesla) marktführend, der jedoch sehr teuer ist. Aber auch deutsche Automobilhersteller, insbesondere Opel rüsten nach. Die Elektroautos der Firma Opel haben derzeit eine Reichweite von 500 km und liegen preislich zwischen 30.000 – 35.000 Euro. Eingesetzt werden sollen erneuerbare Energien, nachdem auch die Firma Sortimo eigene Energieerzeugungsquellen besitzt. Miteingeplant werden sollen auch sog. Pufferkonzepte.

3. Bgm. Vogg wünscht sich mehr sportliche Aktivitäten im Gemeindegebiet, dies ist auch seinem Antrag auf eine Fitnessinsel zu entnehmen. Die Rothauen sollen aufgewertet werden und insbesondere eine Verknüpfung mit dem TSV Sportgelände geschaffen werden.

2. Bgm. Steppich verweist darauf, dass sich zwei gute Partner gefunden hätten, nachdem auch Herr Steinbacher schon mehrere Jahre im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist. Die Firma Sortimo hätte bei zahlreichen Mitbewerbern um dieses Gebiet (ALDI, REWE, DM-Markt etc.) letztendlich das Rennen gemacht.

MR Hafner-Eichner erkundigt sich, wann die Roth mit in die Planungen einbezogen wird.

Bgm. Uhl berichtet, dass die Roth möglichst frühzeitig miteinbezogen werden soll

MR Günther fragt an, ob die Firma Sortimo alleiniger Bauherr des Bauvorhabens sei.

… entgegnet, dass die Firma Steinbacher lediglich die Planungen für die Firma Sortimo übernimmt. Alleiniger Bauherr ist die Firma Sortimo, die genaue Bezeichnung wird noch festgelegt.

MR Hubert Kraus fügt abschließend hinzu, dass der Standort zweiteilig zu sehen ist. Die Einteilung sollte in einen Bereich für das Bauvorhaben selbst sowie in einen naturbelassenen als auch in einen Freizeit,- Gestaltungs- und Erholungsbereich erfolgen.

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4. Benennung des Bauleitplanes für das Gebiet der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat legt für den Bebauungsplan den Namen „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Es ist (neben der Nummerierung für die Flächennutzungsplanänderung, für den Bebauungsplan und für den Grünordnungsplan) auch ein Name für den Bebauungsplan festzulegen. Von der Firma Sortimo wird derzeit der Begriff „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ verwendet.

Der Name erklärt sich wie folgt:
  • Sortimo als Investor
  • Innovation für eine moderne Einrichtung am Ortseingang des Marktes Zusmarshausen
  • Park als verbindender grüner Gedanke
  • Zusmarshausen als festgelegte Region
  • Es wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes werden.
  • Der Bebauungsplan wird BBP Nr. 53 werden.
  • Ein Grünordnungsplan ist darüber hinaus zu erstellen.

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Unterrichtung und Äußerung der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben und hat keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 06.12.2016 hat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.

Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 16.12.2016 per E-Mail an die Marktgemeinderäte versendet.

Der Markt Zusmarshausen wurde bis zum 10.01.2017 um Stellungnahme gebeten und hat deshalb mit E-Mail vom 13.12.2016 um Fristverlängerung bis zum 24.01.2017 gebeten. Die Fristverlängerung wurde dem Markt Zusmarshausen mit E-Mail der Planungsgruppe Lehni GmbH vom 10.01.2017 gewährt.

Das Plangebiet soll einer Bebauung mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zugeführt werden.

Der künftige Bebauungsplan teilt sich in ein „Sonstiges Sondergebiet“ (§ 11 BauNVO) und ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die Planung ermöglicht, den begonnenen Nahversorgungsstandort an der Augsburger Straße weiter zu entwickeln und auszubauen, um dem bestehenden Nahversorgungsanspruch als Doppel-Unterzentrum (lt. Entwurf der LEP-Teilfortschreibung eventuell bald Doppel-Mittelzentrum) gerecht zu werden.

Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung und Stärkung des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße an städtebaulich integriertem, zentralem Standort.

Ein Rückruf beim betreuenden Ingenieurbüro ML Planungsgruppe Lehni GmbH am 16.01.2017 hat folgende zusätzliche Information ergeben:
Nach den Wünschen der Gemeinde soll dieser Bereich durch einen Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan als parallel entwickelt gilt, aufgeplant werden. Im Prinzip ist die gesamte Fläche für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Aber vom Architekten wurde ein „SO“ = Sondergebiet gewählt, weil sich in diesem Bereich ein REWE-Markt ansiedeln soll, der eine Fläche von 1.600 m² haben wird. Bei dem sich anschließenden „GE“ soll es sich um ein Gebiet handeln, in dem sich nach Wunsch des Marktes Dinkelscherben möglicherweise ein Drogeriemarkt oder sonstiges Gewerbe ansiedeln soll. Konkrete Planungen bestehen noch nicht.

Die Zustimmung zur Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einzelhandelsgroßprojektes wurde durch den Markt Zusmarshausen bereits am 29.07.2015 erbeten und in der Marktgemeinderatssitzung am 17.09.2015 einstimmig durch den Markt Zusmarshausen erteilt. Grundlage für die erforderliche Zustimmung ist der § 8 des Landesplanerischen Vertrages „Doppelunterzentrum Mittleres Zusamtal“ vom 26.11.2007, in dem sich beide Vertragspartner dazu verpflichten, bei Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte das Einvernehmen des anderen Teilunterzentrums einzuholen.

Die damalige Rücksprache mit der Regierung von Schwaben am 01.09.2015 ergab, dass durch die Zustimmung zur Ausweisung eines Einzelhandelsgroßprojektes in Dinkelscherben eine gleichwertige Ausweisung eines entsprechenden Gebietes in Zusmarshausen nicht von vorneherein unmöglich wird. „Die Zulässigkeit bedürfe des Einvernehmens des Marktes Dinkelscherben und wäre mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen.“

Durch dieses neue Baugebiet könnte wegen des Verkehres zu und von der Autobahn die Anschlussstelle Zusmarshausen mehr beansprucht werden. Das könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Zusmarshausen und Steinekirch führen.

Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer fragt an, wie die Firma REWE zum Standort in Zusmarshausen und Dinkelscherben steht.

Bgm. Uhl erläutert, dass die Firma REWE keine Bedenken diesbezüglich äußert.

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6. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 6

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zusmarshausen. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 06.12.2016 hat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.

Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 16.12.2016 per E-Mail an die Marktgemeinderäte versendet.

Der Markt Zusmarshausen wurde bis zum 10.01.2017 um Stellungnahme gebeten und hat deshalb mit E-Mail vom 13.12.2016 um Fristverlängerung bis zum 24.01.2017 gebeten. Mit E-Mail vom 10.01.2017 der Planungsgruppe Lehni GmbH wurde dem Markt Zusmarshausen die Fristverlängerung gewährt.

Der Markt Dinkelscherben verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan, der mit Bekanntgabe vom 18.04.1991 rechtswirksam wurde. Die zur Änderung anstehende Fläche ist derzeit als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen.

Anlass für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Wunsch der Gemeinde, die bestehende Versorgungsinfrastruktur zu verbessern und hierzu den begonnenen Nahversorgungsstandort an der Augsburger Straße weiter zu entwickeln und auszubauen.

Ziel der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch Änderung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung in eine „Sonderbaufläche“ (S) sowie die Fortentwicklung des Gewerbegebietes.

W ortwahl entsprechend Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.

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7. Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung" - Landensberg-Glöttweng Trägerbeteiligung nach § 4.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 7

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung“ der Gemeinde Landensberg-Glöttweng. Der Markt Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 19.12.2016 bittet das Architekturbüro Gerhard Glogger, Balzhausen, um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen am Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet-Freizeitnutzung“ in Glöttweng, Gemeinde Landensberg/Glöttweng im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen soll bis zum 19.01.2017 abgegeben werden. Deshalb wurde mit E-Mail vom 27.12.2016 um eine Fristverlängerung bis zum 30.01.2017 gebeten. Die Fristverlängerung wurde dem Markt Zusmarshausen vom Architekturbüro Gerhard Glogger, Balzhausen, mit E-Mail vom 09.01.2017 gewährt. Die dem Markt Zusmarshausen zugegangenen Unterlagen wurden am 27.12.2016 per E-Mail an die Marktgemeinderäte versandt.

Im Bereich des Plangebiets befindet sich eine Pferdepension mit Reitanlage. Die baulichen Anlagen liegen im Außenbereich. Sie wurden aus einem landwirtschaftlichen Betrieb heraus entwickelt. Die Anlage ist nun ein gewerblicher Betrieb. Hinsichtlich der Anforderungen an das Baugesetzbuch ist eine widerrechtliche Situation entstanden. Zur Herstellung rechtmäßiger Zustände ist es erforderlich, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen. Mit der Durchführung eines Bauleitplanverfahrens besteht die Möglichkeit, für die bestehende Betriebseinrichtung rechtmäßige Verhältnisse herzustellen. Zusätzlich ist vorgesehen, für das Plangebiet zwei Wohneinheiten für eine Eigentümerwohnung und für eine Mitarbeiterwohnung zuzulassen. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Reitsportanlage abzusichern.

Das Plangebiet ist etwa 2,0 ha groß und liegt im Südwesten der Gemeinde Glöttweng. Es wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) bezeichnet.

Zum Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet Freizeitnutzung“ – Landensberg-Glöttweng wurde bereits am 28.02.2013 dem Architektur büro Glogger per mail mitgeteilt, dass der Markt Zusmarshausen keine Einwendungen hat.

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8. Bürgerversammlungen 2016 - Behandlung der Anträge und Empfehlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 8

Kurzbericht

Sachvortrag.
In der Zeit vom 03.11.2016 bis 07.12.2016 fanden in allen Ortsteilen die Bürgerversammlungen statt. GL … verliest nachfolgend die aus den Bürgerversammlungen ergangenen Anregungen, Empfehlungen und Anträge. Teilweise wurden Anliegen schon von der Verwaltung bearbeitet bzw. die notwendigen Arbeiten vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt.

Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monate gem.  Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO vom Gemeinderat behandelt werden. Das Wort „Empfehlung“ impliziert, dass Bürgerversammlungen keine für die Gemeinde verbindlichen Beschlüsse fassen können.


Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Gabelbach am 29.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Hochwasserschutz Godelbach


Weitere Verhandlungen mit Grundstückseigentümer werden geführt.

Sitzgelegenheiten am Friedhof


Zuständig ist hierfür die Kirchenverwaltung

Die Aufstellung von Ruhebänken erfolgt im Frühjahr. Eine Ruhebank am Feuerwehrhaus ist eingeplant.

Schlechter Zustand der Geräte des Trimm-dich-Pfades am Horn


Thema soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 besprochen werden.

Aufnahme der Ortsteile in die Sanierungsbereiche des ISEK


Informationen zum Sanierungsgebiet sollen veröffentlicht werden. Zum Thema ISEK findet eine Bürgerbeteiligung statt.

Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an der Verlängerung des Pflasterweges zur Kreisstraße A 4, stattdessen soll 50 km/h gelten.


Das Anliegen wird geprüft.
Prüfung, ob eine Nutzungsänderung für die Kfz-Werkstatt an der Ecke Bahnhofstraße/Godelstraße vorliegt.


Die Verwaltung wird dies prüfen.
Es soll eine kostengünstige Lösung für den Wiederaufbau der Brücke in Kleinried gefunden werden.


Der Neubau der Brücke wurde vom Gremium bereits abgelehnt.
Ausweisung von Baugebieten auch im Ortsteil Gabelbach.


Das Augenmerk liegt derzeit im Hauptort. Eine Baulandausweisung  kann in Gabelbach in den nächsten 1-2 Jahren nicht in Aussicht gestellt werden. Es hängt immer davon ab, ob dem Markt Grundstücke zum Verkauf angeboten werden.


Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Gabelbachergreut am 03.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Antrag vom 29.10.16 zur Bürgerversammlung am 03.11.16
Antragsteller:

Antrag auf Aufhebung des gemeindlichen Beschlusses vom 13.10.2016 über den ersatzlosen Abriss der Bahnbrücke bei Km 35,029 in Gabelbachergreut.

Aufforderung zur Beschlussaufhebung ist durch Bürgerinteresse begründet. Damit verbundene Beantragung zur Erhaltung eines vergleichbaren Bahnübergangs bei Km 35,029 wie gegenwärtig vorhanden.

Abstimmung: 43 Stimmberechtigte
Ja: 42 / Nein: 0 / Enthaltungen: 1
-> Mehrheitliche Zustimmung zum Antrag.


Der Marktgemeinderat wird in seiner Sitzung am 09.03.2017 darüber beraten.
Vorteilsausgleich Brückenbau

Auch dies wird in der MGR-Sitzung am 09.03.2017 erläutert.


Anbringung eines Gehweges an Brücke bei Km 35,545 aufgrund des Sportplatzes








Antrag auf Rückbau der Urnenwand
Antragsteller: …

Abstimmung hinsichtlich des Rückbaus der Mauer bis auf eine Höhe von 1,15 m und einer Abdeckung von 16 cm.

Abstimmung: 42 Stimmberechtigte
(ein Bürger hat den Saal bereits verlassen)
Ja: 6 / Nein: 29 / Enthaltungen: 7

-> Die derzeitige Urnenwand ist somit angenommen. Ein Rückbau hat nicht zu erfolgen.







Eine Behandlung im MGR hat nicht mehr zu erfolgen.
Aufgrund der Abbaggerung des Feldweges Fl.Nr. 98, Gmkg. Gabelbachergreut ist dieser mittlerweile zu tief.


Eine Prüfung erfolgt im Rahmen einer Ortseinsicht.
Abhaltung der MGR-Sitzung über die Bahnbrücken in Gabelbachergreut


Dies wird von der Verwaltung geprüft und hängt auch davon ab, ob TOP´s in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind.


Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Steinekirch am 16.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Steinekirch


Zunehmender Schwerlastverkehr zu einer Deponie in Ettelried





Ortsnahe Umgehung weiterverfolgen / Anbringung Kreisverkehr


Eine entsprechende Anfrage wurde an das Landratsamt Augsburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt.

Der Betreiber der Deponie wurde von der Verwaltung angeschrieben und auf die Einhaltung der Auflagen im Genehmigungsbescheid zur vorgeschriebenen Fahrtroute hingewiesen.

Hierzu werden zunächst die Ergebnisse der Verkehrszählung abgewartet und dann das weitere Vorgehen festgelegt.
Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Steinekirch.
Derzeitig finden Gespräche mit Grundstückseigentümern statt.

Neugestaltung Maibaumplatz/Bushaltestelle

Die Vereine/Verbände sollen zusammen mit MGR Hörmann ein Konzept erstellen, das dann mit dem Marktbaumeister bzw. den Gremien abzustimmen ist.

Anbringung Wetterschutz (z.B. Glaswand) am Schulbushäuschen ortsauswärts Richtung Zusmarshausen


Dies wird von der Verwaltung geprüft.
Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung der Ortsdurchfahrt

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Steinekirch beantragen die Ortsdurchfahrt durchgehend auf 30 km/h zu beschränken.

Abstimmung: Stimmberechtigt 43
Ja: 37 / Nein: 0 / Enthaltungen: 4
(Zwei Bürger haben den Saal zwischenzeitlich verlassen)

Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an das Landratsamt Augsburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde gerichtet.
Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerät in Steinekirch
Die Aufstellung wurde von der Verwaltung vorgemerkt. Zudem wird ein 2. Messgerät gekauft.


Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Streitheim am 14.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Ausweisung von freien Baugebieten in Streitheim

Derzeit stehen keine freien Flächen zu adäquaten Preisen zur Verfügung.

Zwischenlagerung von überschüssigem Aushubmaterial durch Grabaushebungsarbeiten  am Friedhof

Die Verwaltung wird dies prüfen, ob eine geeignete Fläche im Umfeld des Friedhofs vorhanden ist.
Das Leichenhaus ist aufgrund Putzabplatzungen sanierungsbedürftig.  Die Eingangstüre klemmt.

Die Verwaltung wird dies bei einer Ortseinsicht prüfen.
Überprüfung der Spielgeräte des Spielplatzes Streitheim, insbesondere die Rutsche stellt eine Gefährdung dar.

Die Rutsche wurde aus Sicherheitsgründen bereits entfernt.
Der Standort des Spielplatzes ist nicht ideal, bislang blieb die Suche nach anderen geeigneten Flächen erfolglos.

Eingrünung der bestehenden Lärmschutzwand

Die Eingrünung ist bereits im Mai 2016 erfolgt. Hierauf wurde im Marktboten Nr. 50/16 hingewiesen.
Auskünfte über die Lärmbelästigung der angrenzenden Autobahn

Der Markt ist mit angrenzenden Gemeinden in Kontakt.
Ausbau Dachgeschoss ohne größere zeitliche Verzögerungen

Der Ausbau ist derzeit im Gange.
Errichtung einer Handlaufs an der bestehenden Außentreppe am Kindergarten Streitheim

Die Verwaltung wird dies prüfen.
Frage, ob die Errichtung eines weiteren Funkturmes geplant ist

Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.


Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Vallried am 22.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Falsche Außengebietsentwässerung

Ortseinsicht mit Ingenieurbüro zur Schaffung einer Gesamtlösung
Fehlender Wassereinfluss aus Richtung Westen in der skizzierten Darstellung der Außengebietswasserbetrachtung

Überprüfung durch Ingenieurbüro
Schlechter Pflegezustand der bestehenden Wasserabläufe, keine Wasseraufnahme mehr möglich, desolater Zustand der Rinnen.

Eine Ortseinsicht hat bereits stattgefunden und das Räumen der Gräben wird zeitnah durchgeführt.
Zugewachsener Graben entlang des Feldtorweges. Der eigentliche Zweck wird nicht mehr erfüllt.

Dies wird von der Verwaltung geprüft.
Östliche Erweiterung des vorgesehenen Grabens parallel zur Hornbachstr. entlang der nördlichen Grundstücke zwischen Feldtorweg und Binsengasse

Situation nochmals ansehen und ggf. eine Verlängerung des Grabens in östliche Richtung vorsehen.
Dies erfolgt in Absprache mit dem Ingenieurbüro.
Bisherige Fahrbahn der Hornbachstr. darf  nicht erhöht werden

Absprache mit Ingenieurbüro.
Zuschusssituation aufgrund der Nichteinplanung eines Gehweges entlang der Haselbergstr.

Die Zuschussgewährung steht der vorgestellten Planung nicht entgegen
Einführung wiederkehrender Beiträge

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.11.2016 mit diesem Thema schon befasst und eine Empfehlung an den MGR ausgesprochen.

Ausweisung der Lohnkosten in den durch den Markt verschickten Bescheide


Grundsätzlich können alle Rechnungen zu einer solchen Beitragsabrechnung beim Markt eingesehen werden. Der Bayerische Gemeindetag hat mittlerweile mitgeteilt, dass Straßenausbaubeiträge nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden können.

Zwischen Kapelle und Ortsausgang Vallried verlaufen keine Kanalleitungen somit ist auch keine Sanierung bzw. Erneuerung dieser Leitungen notwendig.

Diese Aussage ist nicht richtig. Eine Prüfung ergab, dass Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle verlegt sind.
Zeitlicher Ablauf der Ausbauplanung der beiden Ortsstraßen zu flott.
Zunächst Kosten durch Ausschreibung feststellen, Beiträge ermitteln und später mit dem Ausbau beginnen.

Es liegt ein Entwurf eines Bauzeitenplanes vor, der derzeit noch ausgearbeitet wird. Eine Verschiebung der Maßnahme ist wegen des anstehenden Breitbandausbaues nicht möglich.
Für die Grabenräumung vom Hornbach ist zukünftig wieder die Firma Wiedemann aus Baiershofen gewünscht.

Die gesamten Gräben im Ortsbereich bedürfen einer Sanierung.

Im Bereich der Binsengasse war bereits der Bauhof tätig. Wurzelsolen wurden weggerissen und mit Beton ausgefüllt. Im Bereich der Regenwasserableitung wurden zudem Roste angebracht.

Die Arbeiten an den Gräben werden in Absprache zeitnah geräumt.

Gemeinsame Schwimmzeiten des TSV Zusmarshausen und Trifit Vallried

Für beide Vereinigungen wird es nur eine gemeinsame Schwimmzeit geben. Sollte dies nicht funktionieren, wird ein Training für beide Parteien nicht mehr ermöglicht werden.

Ggf. nochmals ein gemeinsames Gespräch ersuchen, in dem Bgm. Uhl als Mediator fungieren kann.



Bislang wurden noch keine Ausbesserungsarbeiten an der Binsengasse aufgrund der Fertigstellung der Autobahn vorgenommen.


Es wurde nochmals Kontakt zur BauARGE aufgenommen, voraussichtlich werden Arbeiten im Frühjahr 2017 durchgeführt.
Wiederherstellung und Reparatur der Waldwege in Richtung Kiesgrube

Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Falke, zuständiger Sachbearbeiter der BauARGE, ist nach Ende der Verfüllung der Kiesgrube eine Wiederherstellung versprochen. Die Reparatur wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 erfolgen. Eine entsprechende Ortsbesichtigung wurde zugesagt.

Sanierung des alten Feuerwehrhauses aufgrund herausgefallenen Scheiben und der zusammengefahrenen Dachrinne

Die Verwaltung wird dies bei einem Ortstermin prüfen.
Verlegung des Rettungspunktes vom Schulbushäuschen zum neuen Feuerwehrhaus

Der Markt hat das Anliegen zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Anbringung Sackgassenschild bzw. Tonnagenbegrenzung nach Ortsende Vallried aufgrund des vermehrten LKW-Aufkommens in Vallried durch den Neubau des Kreisverkehrs in Friedensdorf

Die Beschilderung wurde bei einer Ortseinsicht mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizei überprüft und als ausreichend erachtet.
Abhaltung einer Jagdversammlung

Herr Andreas Reth wird sich diesbezüglich mit Bgm. Uhl zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

Der Bach von der Bachbrücke bis Friedensdorf muss ausgemäht werden.

Die Verwaltung wird dies prüfen.



Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Wollbach am 21.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Auslastung der Kapazitätsgrenze der Kläranlage bei zusätzlichen Wohn- und Gewerbeflächen

Das Wasserrecht wird im Jahre 2018 auslaufen. Schritt für Schritt muss ein Konzept erarbeitet werden. Dies erfolgt derzeit in Absprache mit den Klärwärtern und dem Ingenieurbüro.

Forderung nach einer Zufahrt von der Zusmarshauser Straße  in das neue Gewerbegebiet

Eine künftige Trassenführung für eine Verbindung ist im Bereich der öffentlichen Fläche vorgesehen und kann später noch realisiert werden.

Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Wollbach

Generell sollen in allen Ortsteilen geeignete Grundstücke zu einem angemessenen Preis erworben werden. Langfristig besteht auch die Planung für den Ortsteil Wollbach, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Beeinträchtigung der Straßenbeleuchtung in der Zusmarshauser Straße  (vor dem Anwesen Hs.Nr. 9) durch Baumbewuchs

Zwischenzeitlich musste ein Baum an der Zusmarshauser Straße aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Dieser ragte in den Verkehrsraum.
Anschluss der Straßenbeleuchtung im Lippweg

Dies soll in Kürze erfolgen.
Situierung der neuen Urnenstelen im Friedhof Wollbach

Es bestand Einverständnis, dass die Stelen auch auf der Rückseite belegt werden können.



Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Wörleschwang am 07.12.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Verkehrssituation im Bereich des Feldweges zwischen dem Leonhardiweg und An der Nuß –
Anfrage an den Markt bezüglich weitere verkehrsrechtlicher Maßnahmen


Stellungnahme der Bürger:
?        Bis dato keine Raser bekannt
?        Aufgrund der Beschaffenheit des Feldweges kann nicht schnell gefahren werden
?        Den Feldweg kennen nur einheimische Bürger, diese sollten sich an der eigenen Nase fassen

Die Bürgerversammlung sieht zunächst keinen Handlungsbedarf.
Die Thematik wird in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses behandelt.

Entschärfung des Kreuzungsbereiches St 2027/Obere Hauptstraße. Da hier immer wieder Unfälle passieren, soll  die Gesamtsituation verbessert werden. Als einfachste Lösung bietet sich eine eigene Abbiegespur an.

Der Kreuzungsbereich wurde mit den entsprechenden Behörden (Landratsamt, Staatliches Bauamt und Polizei) vor ca. 3 Jahren besichtigt. Ein Handlungsbedarf wurde damals nicht gesehen.

Die Verwaltung wird eine nochmalige Prüfung veranlassen. Es findet ein erneuter Ortstermin statt.

Verkehrsberuhigung der Augsburger Straße, ist dies auch bei ISEK inbegriffen
Mit der Verkehrsberuhigung der Augsburger Straße beschäftigt sich das Konzept von ISEK nicht. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung können jedoch Grundlagen für eine mögliche Verkehrsberuhigung geschaffen werden.

Erweiterung des Kindergartens Wörleschwang

Derzeit keine konkrete Planung, die Geburten und Neuanmeldungen werden seitens der Verwaltung beobachtet und sollte sich ein Bedarf abzeichnen, so sind weitere Schritte einzuleiten. Grundsätzlich wäre aus Sicht des Landratsamtes Augsburg eine Erweiterung in Form eines Anbaues möglich.

Soll im Rahmen des überörtlichen Feldwegenetzes auch der Feldweg zur alten Kläranlage asphaltiert werden?



Sanierung der Toiletten in der ehemaligen Schule

Im Rahmen des überörtlichen Feldwegenetzes fand eine Analyse der potenziellen Hauptwege statt. Diese sollen in einem weiteren Schritt entsprechend ausgebaut werden.


Evtl. ist eine Realisierung auch mit Eigenleistungen der Vereine möglich.

Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Wörleschwang

Umsetzung scheitert oft am nötigen Grunderwerb.
Antrag:
Der Marktgemeinderat soll sich mit der Besetzung und der Tätigkeit des Geschäftsführers des LPV auseinandersetzen. Wenn hier entsprechende Gehaltszahlungen getätigt werden, dann soll dieser auch die Tätigkeiten ausüben und nicht das Rathauspersonal.



Diese Thematik ist Angelegenheit der Verbandsversammlung des Landschaftspflegeverbandes Zusam.
Antrag:
Die Busline „Zusamtaler“ soll in einer öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates diskutiert werden. Das Fahrgastaufkommen steht nicht im Verhältnis zu den Kosten.



Der Markt Zusmarshausen übernimmt seit ca. 4 Jahren keine Kosten mehr für diese Buslinie. Die Fahrt 612 wurde in den Fahrplan des AVV übernommen.
Eigene Zufahrtsmöglichkeit zur St 2027 für die Firma Hieber, da der Schwerlastverkehr stetig zunimmt

An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet.

       




Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Zusmarshausen am 07.11.2016

Anregung
Stellungnahme Verwaltung


Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes in der Wertinger Straße

Die Anregung ist der Verwaltung bereits bekannt. Das Gerät wird demnächst aufgestellt.
Stand Projekt Moosdreieck

Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 15.12.2016 damit befasst.

Planungen Giseberthaus

Dies hängt vom Fortbestand der Postverteilung in diesem Gebäude ab. Ein Bauantrag für die Verlegung der Postverteilung liegt bereits vor.

Antrag:
Die Theaterabteilung des TSV Zusmarshausen beklagt sich über die hohen Mietkosten des Festsaals St. Albert. Der Markt Zusmarshausen soll die Kosten für ortsansässige Vereine und dgl. nochmals überdenken.


Die Kosten für den Festsaal wurden von der Verwaltung festgelegt. Grundlage war ein Nutzungs-/Überlassungsvertrag zwischen der Hospitalstiftung Dinkelscherben und dem Markt.
Die Thematik soll nochmals in einer Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine besprochen werden.

Sachstand zum Kreisverkehr an der Rothseekreuzung –
St 2027/Augsburger Straße/Dammstraße

Der Markt hat einen entsprechenden Antrag an das Staatliche Bauamt gestellt. Der Eingang des Antrages wurde bestätigt, allerdings möchte das Bauamt die Ergebnisse aus der Verkehrsuntersuchung abwarten.

Mietkostenübernahme des Festsaals St. Albert durch den Markt Zusmarshausen

Der KGV wird sich in einer Sitzung damit befassen.
Sachstand hinsichtlich der Mehrzweckhalle

Mit Schreiben vom 12.09.2016 wurden die Vereine/Organisationen angeschrieben und der Bedarf ermittelt. Das Ergebnis wird dem KGV in einer Sitzung vorgelegt.


Antrag:
Das Zuschusswesen des Marktes Zusmarshausen für die Vereine soll überarbeitet werden. Die Sportanlage des TSV Zusmarshausen ist immer schwieriger zu unterhalten.



Ein gebildeter Arbeitskreis wird die Vereinsförderung überprüfen und hat sich bereits am 14.12.2016 zu einer ersten Sitzung getroffen.
Parkende Busse in der Augsburger Straße stellen massives Problem für den Verkehrsfluss dar.

Parkraumüberwachung im Giseberthof ist zu überdenken. Fahrzeuge parken nun in den angrenzenden Wohngebieten.

Die Problematik ist bekannt.



Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll das Dauerparken unterbunden werden.
Weitere Ausweisung von Wohnbauland in Zusmarshausen

Gespräche mit Grundstückseigentümern laufen. Das Baugebiet „Rothseeblick“ ist in Planung.

Instandsetzung der Feldwege und bessere Pflege der Hecken

Dies wird von der Verwaltung derzeit schon geprüft.
Frage zum Neubau des Kindergartens in Massivbauweise

Die Entscheidung hat der MGR in seiner Sitzung am 01.12.2016 getroffen, der Kindergarten wird in Massivbauweise errichtet.

Diskussionsverlauf:
MR Aumann sieht einen konkreten Handlungsbedarf bezüglich der Kindergartenerweiterung in Wörleschwang. Das neue Konzept entfaltet insbesondere bei den Eltern große Wirkung.

Bgm. Uhl gibt dem Gremium bekannt, dass die aktuellen Anmeldezahlen nun vorliegen und dem MGR in geraumer Zeit bekannt gegeben werden.

MR Richard Hegele informiert sich, warum für die Verkehrssituation im Bereich des Feldweges zwischen dem „Leonhardiweg“ und „An der Nuß“ im Ortsteil Wörleschwang der Haupt- und Finanzausschuss zuständig sei.

GL … erwidert, dass in den Zuständigkeitsbereich des Haupt- und Finanzausschuss insbesondere auch die Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts fallen. 

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 9
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9.1. Bekanntgabe des neuen Fraktionsvorsitzenden der SPD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 9.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bgm. Uhl gibt den neuen Fraktionsvorsitzenden der SPD/Aktives Bürgerforum MR Aumann bekannt. Als Stellvertreter wird MR Juraschek fungieren.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 10
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10.1. Einhaltung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 10.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Juraschek verliest nachfolgend den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.01.2017 zur Einhaltung der Geschäftsordnung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderates,

in Anbetracht, der zunehmenden Sitzungsdauern des Zusmarshauser Marktgemeinderates (MGR), die in aller Regel deutlich über 22:00 Uhr hinaus gehen und folglich klar im Gegensatz zur GeschO § 31 Satz 2 stehen, wird folgendes festgestellt:

Im Einklang mit § 21 Abs. 2 Satz 1 GeschO beginnen die MGR Sitzungen um 19:00 Uhr. Im Einklang mit § 31 Satz 2 GeschO enden die MGR Sitzungen um 22:00 Uhr. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass das Wort „sollen“ im allgemein anerkannten, juristischen Sprachgebrauch „müssen“ bedeutet und eben nicht „können“.

Als eklatantes Negativ-Beispiel sei die 45. MGR Sitzung am Donnerstag, den 17.11.2016 zu nennen. Dieser Mega-MGR-Sitzung wurde zusätzlich eine Sitzung des BUE vorgeschaltet, die bereits um 18:00 Uhr begann.

Um und nach 23:00 Uhr wurden in der immer noch andauernden öffentlichen MGR-Sitzung noch zu TOP 8 (Änderungen des Bebauungsplanes KiGa & Krippe) wichtige Änderungen und Beschlüsse gefasst, wohl wissend, dass die oftmals gut gefüllten TOP 10 & 11 (Verschiedenes u. Bekanntgaben) sowie der nichtöffentliche Sitzungsteil (TOP 14 Gewerbegebiet Wollbach), TOP 15 (Kanalsanierung u. Kanalunterhalt), TOP 16 (Ehrung bürgerschaftliches Engagement) sich ja erst daran noch anschließen.

In einer völlig unangemessenen Art wurden die genannten TOPs durchgehetzt; von sachgerechtem Umgang mit diesen wichtigen Themen konnte nicht mehr die Rede sein. Da die Sitzung über 00:30 Uhr hausgehen würde, wurden die TOPs 17 (Vorkaufsrechte), 18 (Grundstücksangelegenheiten) und 19 (Verschiedenes) plötzlich abgesetzt, so dass die MGR Sitzung um 00:32 Uhr endete.

Last-but-not-least sei angemerkt, dass viele MGR Mitglieder bereits einen langen Arbeitstag und oftmals auch noch zwischen Beruf und MGR Sitzung soziale Aktivitäten hinter sich haben.

Es wird deshalb folgendes beantragt:

a)        Seitens des Ersten Bürgermeister (siehe § 22 Satz 1 GeschO) ist sicherzustellen, dass er die Tagesordnung so gestaltet und so vorbereitet, dass sie im Einklang mit der GeschO, innerhalb der verfügbaren Zeit von 19:00 – 22:00 Uhr auch abgearbeitet werden kann; somit ist auch eine Mehrung an Sitzungen unnötig.

b)        Sollte sich dennoch, als Ausnahme, einmal zeigen, dass die Sitzungsdauer über 22:00 Uhr hinausgeht, so sind alle Tagesordnungspunkte, die über 23:00 Uhr hinausgehen abzusetzen und für die nächstfolgende MGR Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

c)        Beantragt wird außerdem, dass vor MGR Sitzungen keine Ausschusssitzungen stattfinden.

d)        Etwaig zusätzlich erforderliche MGR Sitzungen sind mit Terminvorschlag an die Mitglieder des MGR einzuleiten. Zusätzliche Sitzungen finden statt, wenn mindesten 16 Marktgemeinderäte (=75% aller 21 Abstimmungsberechtigten), vorab zur Ladung, einer solchen Sitzung zugestimmt haben.


Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer merkt an, dass § 31 GeschO besagt, dass die Sitzungen nach Möglichkeit um 22:00 Uhr beendet sein sollen.

Bgm. Uhl nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, Redezeitbegrenzungen für jede Fraktion einzuführen.

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10.2. Anbringung Verkehrsspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö informativ 10.2

Kurzbericht

An der Kreuzung Leonhardiweg / Obere Hauptstraße soll ein Verkehrsspiegel angebracht werden, bringt MR Steffen Kraus als Bürgeranliegen aus dem Ortsteil Wörleschwang vor.

GL … nimmt die Anregung zur Kenntnis.

Datenstand vom 15.03.2017 12:12 Uhr