Datum: 07.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 84. Sitzung am 17.01.2019
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 85. Sitzung am 07.02.2019
3 Zusammensetzung des Marktgemeinderates
3.1 Ausscheiden von MR Jürgen Winkler aus dem Marktgemeinderat
3.2 Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
4 Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zum Ausbau der Schulstraße
5 Abwasseranlage Markt Zusmarshausen Vorstellung des Vorentwurfes und Beschlussfassung
6 Zuschussantrag TSV Zusmarshausen Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage (Nachtrag zum Förderantrag)
7 Verschiedenes
8 Bekanntgaben
8.1 Straßensperrung im Bereich Augsburger Str. / Schloßplatz / Marktplatz
8.2 Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A8.

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 84. Sitzung am 17.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 85. Sitzung am 07.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 3
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3.1. Ausscheiden von MR Jürgen Winkler aus dem Marktgemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 3.1

Beschluss

MR Jürgen Winkler hat mit Schreiben vom 06.02.2019 die Mandatsniederlegung beantragt. Der Marktgemeinderat stellt hiermit die Niederlegung des Amts als Mitglied des Marktgemeinderates durch Herrn Jürgen Winkler mit Ablauf der heutigen 86. Sitzung des Marktgemeinderates fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Jürgen Winkler hat mit Schreiben vom 06.02.2019 den Antrag auf Mandatsniederlegung gestellt. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Marktgemeinderates bereits zugesandt. Der Erste Bürgermeister bzw. die Verwaltung wurden gebeten, die notwendigen Schritte für die Listennachfolge einzuleiten.

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreisräte und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) stellt der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amts fest.

Diese Niederlegung gilt nach Ablauf der heutigen 86. Sitzung des Marktgemeinderates.



Diskussionsverlauf:
MR Winkler ergreift das Wort und nimmt im Folgenden zu seinen Beweggründen Stellung.

Bgm. Uhl dankt MR Winkler für sein jahrelanges Engagement und übermittelt Genesungswünsche.

MR Hubert Kraus spricht im Namen der CSU einen großen Dank für die stets gute Zusammenarbeit und für sein Engagement als Inklusionsbeauftragten aus.

Für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit dankt auch MR Günther im Namen der Mitglieder der Freien Wähler Fraktion. Sie hoffen auf ein Wiedersehen in der nächsten Legislaturperiode.

Für die SPD Fraktion sei die Entscheidung sehr bedauerlich. MR Winkler habe stets seine eigene Meinung im MGR vertreten und sich intensiv mit den Themen auseinandergesetzt, gibt MR Juraschek wieder. Auch er bedankt im Namen der SPD Fraktion für sein eingebrachtes Engagement.

3. Bgm. Vogg schließt sich seinem Vorredner MR Hubert Kraus an. Für ihn sollte MR Winkler das Amt des Inklusionsbeauftragten weiter ausüben.

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3.2. Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 3.2

Beschluss

Guido Clemens rückt als Listennachfolger für den ausscheidenden Herrn Jürgen Winkler in das Ehrenamt des Marktgemeinderates nach. Der Nachrücker ist zur Erklärung aufzufordern, ob er bereit ist, das Amt des Marktgemeinderates anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festgestellt. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Nach dem Ergebnis der Wahl des Marktgemeinderates am 16.03.2014 rückt Herr Guido Clemens nach.

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4. Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zum Ausbau der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 4

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung welche bereits mit der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, der Regierung von Schwaben und der Polizei am 21.01.2019 im Wesentlichen abgestimmt wurde, zu.
Die Unterschreitung der Mindestbreite von 5,50m in Teilbereichen der Schulstraße wird auf Grund der derzeitig bereits vorliegenden Breite unter 5,50m und auf Grund der Stellungnahme der Polizei akzeptiert.

Bei der weiteren Planung ist folgendes zu berücksichtigen.

  • Der Umgriff ist bis zur Straße „Marktplatz“ zu erweitern
  • An der Mündung der Schulstraße zur Straße „Marktplatz“ sind zwei Aufmerksamkeitsfelder vorzusehen
  • Der Gehweg hat am Beginn des derzeitigen Granitpflasters um das Pfarrhaus zu enden

Im Anschluss ist ein erneuter Förderantrag über die Bauabschnitte 1 und 2a bei der Regierung von Schwaben auf dem Verwaltungsweg einzureichen.

Sofern keine wesentlichen Änderungen von der Regierung von Schwaben vorgeschlagen werden, ist die Ausführungsplanung durchzuführen, um im Anschluss die Ausschreibung für die Bauabschnitte 1 und 2a zu realisieren.
Im Haushalt 2019 und 2020 sind die aktualisierten Kosten zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.11.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:

In Kenntnis der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 und vom 12.11.2018 beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung für den Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2a:
  • gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen 
  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert.

Dementsprechend erfolgten im Anschluss Abstimmungen mit der Regierung von Schwaben, der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg und des Marktes Zusmarshausen, der Polizei und der Feuerwehr Zusmarshausen.

In einer gemeinsamen Besprechung am 21.01.2019 konnte im Wesentlichen folgendes abgestimmt werden. (siehe Anlage AV vom 21.01.2019):

Planung, Technik
Der Voruntersuchung Schulstraße mit Gehweg wird seitens aller Beteiligten grundsätzlich zugestimmt. Die Polizei erklärt, dass es trotz der Engstelle in der Schulstraße in den letzten Jahren kein relevantes Unfallgeschehen gibt und auch die Fahrbahn der neu hergestellten Zusamstraße nur 4,60 m breit ist. Die Feuerwehr kommt (bis auf Schwarzparker, die die Ausfahrt bei Einsätzen behindern) mit der Bestands- und damit auch der zukünftigen Situation ebenfalls zurecht. Folgende Punkte sind bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen:

Freistellung
Der Planer ist vom Auftraggeber vor der Anwendung der RAST (= Richt-linien für die Anlage von Stadtstraßen) betr. Mindestbreite Straße = 5,50 m bzw. der Anwendung der DIN 18040, T4 betr. Mindestbreite Gehweg = 1,80 m vor Vorlage einer entsprechenden Entwurfsplanung schriftlich freizustellen.

Variante
Es ist von LK eine Variante zu erarbeiten mit größerem Abstand des Gehwegs vom Rathaus (dadurch Entfall von mind.  2 Längsparkern vis-à-vis nötig), breiterem Gehweg, wo dies aus Platzgründen möglich ist (= Schulstraße Ost), und Verlängerung des Baufeldes der Schulstraße Ost bis zur Hauptstraße.

Leitlinie, Führungshilfe für Sehbehinderte
Ein Bedarf für die bisherige Leitlinie am Rande der Fahrbahn entfällt mit vorliegendem Gehweg. Das beige Gehwegpflaster erhält für die Sehbehinderten beidseits eine graue Führungshilfslinie durch die sowieso nötigen Einfassungen zu Straße (Granit-Zweizeiler mit Granit-Tiefbord AG 3 cm) bzw. Gehwegaußenkante (Granit-Einzeiler bündig). Am Straßen-übergang Raiffeisenstraße werden für Sehbehinderte an den beidseitigen Gehwegen 2 Richtungsfelder, z. B. 90x60 cm mit geriffelten Granitplatten vorgesehen. Eine weiße Leitlinie entlang der Kante Geh-weg/Fahrbahn – wie von Herrn Winkler vorgeschlagen – wird nicht realisiert, da nicht zielführend.

Gehweg Meixner
kann infolge der neuen Lösung „Schulstraße mit Gehweg“ zur Anpassung der Straßentangenten Schulstraße/Zusamstraße etwas verbreitert werden.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Landschaftsarchitekturbüro Lex Kerfers. Herr … ergreift das Wort und stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Planung vor. Er geht sowohl auf den neu geplanten Gehweg, die verbleibende Fahrbahnbreite welche an der Engstelle eine Breite von 4,60m aufweist, auf die Stellplatzsituation und die Kosten ein. Gemäß der RAST beträgt die Mindestbreite für Straße 5,50 m. Diese Mindestbreite wird in der Schulstraße sowohl im Bestand, als auch in der jetzt vorliegenden Planung in Teilbereichen unterschritten.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich, in welcher Höhe mit Förderungen zu rechnen sei.

Die Regierung von Schwaben sieht hinsichtlich der zu tragenden Kosten einen prozentualen Anteil von 60% (Markt) und 40 % (Städtebauförderung) vor, erörtert Bgm. Uhl.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die aktuelle Planung städtebaulich schlechter zu werten, als die vorhergegangene Planung. Marktbaumeister … könne sich trotzdem eine Förderung durch die Regierung von Schwaben vorstellen. Aussagen über die genaue Höhe der Förderung können allerdings erst nach Einreichung des Förderantrags getroffen werden.

MR Juraschek sieht im Moment die Sinnhaftigkeit zum Ausbau der Schulstraße nicht. Für ihn sollte zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das insbesondere auch die Gestaltung des Kernortes miteinbezieht, bevor ein solch hoher Investitionsaufwand von rund 1,2  Mio. getätigt wird.

MR Hubert Kraus bringt ein, dass die aktuellen Planungen durch die Landschaftsarchitekten Lex Kerfers gut und plausibel ausgearbeitet wurden. Seiner Meinung nach können auf dieser Grundlage nun die weiteren Schritte eingeleitet werden.

Seitens Herrn … (Städtebauförderung der Regierung von Schwaben) wurde damals mehr oder weniger zu einem Ausbau der Schulstraße geraten. Ansonsten hätte eine Städtebauförderung nicht mehr gewährleistet werden können. Trotz alledem müsse der Markt viel Geld in die Hände nehmen, so MR Reitmayer.

Insbesondere auch im Hinblick auf den Zustand der Kanal- und Wasserleitungen sei ein Ausbau der Schulstraße durchaus sinnvoll, erklärt Marktbaumeister ….

3. Bgm. Vogg erkundigt sich, ob die provisorischen Parkplätze, die demnächst errichtet werden, Einfluss auf die weiteren Planungen haben.

Herr … verneint diese Anfrage.

Wurden die Kosten der Kanal- und Wasserleitungen bereits miteingerechnet? Erkundigt sich MR Juraschek.

Marktbaumeister … informiert diesbezüglich, dass diese Kosten noch nicht in den Planungen enthalten sind.

Herr … fragt nach, wo der Gehweg zu enden hat.

Mehrheitlich spricht sich das Gremium dafür aus, dass der Gehweg am Beginn des derzeitigen Granitpflasters um das Pfarrhof zu enden hat.

Für MR Schwarz sollten die Gehwegbreiten insbesondere an den Engstellen (Hecke am Pfarrhof) optisch angepasst werden.

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5. Abwasseranlage Markt Zusmarshausen Vorstellung des Vorentwurfes und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der von Steinbacher-Consult vorgestellten Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen, aufgestellt am 08.02.2019, zu. Für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Wasserrecht) ist die „Variante 1 – Aktivierung des 2. Beckenrings als Belebungsbecken“ weiter auszuarbeiten.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 im Haushalt vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 12.04.2018 wurde folgendes beschlossen:
Auf Grund des Ende 2018 auslaufenden Wasserrechts sind für die weiteren Planungen basierend auf der „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemeinsame Abwasseranlage“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult (Stand 14.03.2018) für den 1. Bauabschnitt (12.600 EW) und der Grundlagenermittlung (Stand 10.02.2017), entsprechende Planungsangebote einzuholen.
Bei dem 1. Bauabschnitt (12.600 EW) soll der 2. Bauabschnitt, ein späterer Anschluss für die Gemeinde Horgau (16.600 EW) gemäß der „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemeinsame Abwasseranlage“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult (Stand 14.03.2018) berücksichtigt werden.

In der Zwischenzeit wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult für die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung für die LP 1-4 beauftragt.


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zur Vorstellung des TOP Herrn … vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult. Herr Kottmair ergreift das Wort und stellt anhand einer Präsentation den derzeitigen Sach- und Planungsstand vor.

Für MR Schwarz wurde mit 12.600 EW sehr knapp gerechnet, insbesondere im Hinblick auf einen etwaigen Zusammenschluss mit der Gemeinde Horgau.

Herr … erläutert diesbezüglich, dass die Planungen zunächst auf das zu reduzieren sind, was aus heutiger Sicht erkennbar ist.

Aufgaben einer Kläranlage seien zum einen nicht nur die Abwasserbeseitigung, sondern auch die Stabilisierung der anfallenden Schlämme, führt Herr … weiter aus. Noch besteht die Möglichkeit den Klärschlamm als Düngungsmittel in der Landwirtschaft zu verwenden, allerdings soll die bodenbezogenen Klärschlammverwertung in Bayern nach und nach verboten werden. Das Augenmerk sollte daher auch auf die Erweiterung der Reinigungskapazität durch ein 2. Belebungsbecken gelegt werden.

Zur Klärschlammentwässerung wurde in der vorgestellten Planung von sog. Schneckenpressen ausgegangen. MR Hubert Kraus weist darauf hin, dass die Schlammentwässerung zu einer Rückbelastung der Kläranlage führt. Um eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erreichen, sollten im weiteren Planungsverlauf weitere Varianten für die Entwässerung, wie z.B. eine Zentrifuge, in Betracht gezogen werden. Für die Faulgasverwertung könnte auch eine Mikrogasturbine interessant sein.

Die Möglichkeit einer Mikrogasturbine würde durchaus bestehen, so Herr …. Allerdings sei der Wirkungsgrad geringer als bei einem Blockheizkraftwerk. Andererseits sei positiv, dass der Wartungsaufwand hier deutlich geringer ausfällt.

MR Reitmayer erkundigt sich, auf wie viele Jahre der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Varianten 1 und 2 gerechnet wurde.

Herr … erläutert, dass der Projektkostenbarwert sich auf eine Nutzungsdauer von 40 Jahren bezieht, bei 3 % Zins und 1 % Kostensteigerung pro Jahr.

Für MR Hubert Kraus ist die Variante 1 zwingend der erste Schritt zur Erweiterung der Kläranlage.

Insbesondere die Kläranlage in Bad Abbach, die seit 2 – 3 Jahre als Pilotprojekt geführt wird, dient als wichtige Informationsquelle im Hinblick auf Erfahrungswerte, gibt Herr …  bekannt.

MR Richard Hegele kommt auf die vierte Reinigungsstufe zu sprechen. Die vierte Reinigungsstufe beschreibt einen zusätzlichen Verfahrensschritt in der Kläranlage, der zur weiteren Reinigung des behandelten Abwassers dient, beispielsweise der Elimination von Mikroschadstoffen (Arzneimittelwirkstoffe). Als Pilotanlage dient hier die Kläranlage Weißenburg, die erstmals in Bayern eine vierte Reinigungsstufe großtechnisch realisiert. Erste Ergebnisse sind demnächst zu erwarten. Wäre eine vierte Reinigungsstufe auch für Zusmarshausen denkbar? Erkundigt sich MR Richard Hegele.  

Der vierte Reinigungsschritt würde erst am Ende des Reinigungsprozesses zum Tragen kommen. Eine Unterbringung bzw. Nachrüstung auf dem Gelände der Kläranlage Zusmarshausen wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen die Überlegungen noch sehr früh, spätestens bei einem Zusammenschluss mit der Gemeinde Horgau sollten die Überlegungen noch einmal aufgenommen werden.

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6. Zuschussantrag TSV Zusmarshausen Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage (Nachtrag zum Förderantrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 6

Beschluss

Dem TSV Zusmarshausen wird ein Zuschuss in Höhe von 42.978,-- € für die Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage auf allen Plätzen,  vorbehaltlich des Vorsteuerabzuges und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen hat bereits mit Schreiben vom 20.10.2018 einen Zuschussantrag für den Umbau der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld gestellt. Die Gesamtkosten wurden damals mit 55.000,00 € veranschlagt. Der KGV und der MGR haben sich mit diesem Förderantrag befasst und beschlossen, dem TSV für die Umrüstung der Flutlichtanlage einen Zuschuss in Höhe von 9.097,48 € (20 % der angegebenen Kosten unter Berücksichtigung der Eigenleistungen und der Vorsteuerabzugsberechtigung) zu gewähren.

Mittlerweile hat der TSV Zusmarshausen einen Nachtrag zum Förderantrag mit Schreiben vom 31.01.2019 eingereicht. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Flutlichtausstattung auf alle Plätze auszudehnen, um auch eine höhere Förderung durch den Bund aus dem Programm „BMU LED-Förderung CO2 Einsparung“ zu erhalten.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
145.000,00 €
./. Eigenleistung
1.740,00 €
Zugrunde zu legende Kosten
143.260,00 €



In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 42.978,00 € (30% der zugrunde zu legenden Kosten).

Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 dem Marktgemeinderat empfohlen, den erhöhten Zuschuss zu gewähren.

Außerdem hat die Schulverbandsversammlung in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, dass gegen die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Schulsportplatz keine Einwände bestehen unter der Voraussetzung, dass in einer gesonderten Vereinbarung die Belegung des Rasenspielfeldes geregelt wird.


Diskussionsverlauf:
Seitens des MGR stellt sich die Frage, ob die Flutlichtanlage auch vom Schulverband bzw. durch die Volkshochschule für etwaige abendliche Außensportkurse genutzt wird.

Bgm. Uhl erläutert, dass die Flutlichtanlage weder für den Schulsport, noch für Kurse der Volkshochschule verwendet wird.

Für MR Alfred Hegele wurde im Antrag nicht klar ausgewiesen, ob es sich bei den Gesamtkosten in Höhe von 145.000 € um den Brutto- oder  Nettobetrag handelt. Er bittet die Verwaltung diesbezüglich um Überprüfung.  

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö informativ 8
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8.1. Straßensperrung im Bereich Augsburger Str. / Schloßplatz / Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö informativ 8.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert über die Vollsperrung im Kreuzungsbereich Augsburger Str. / Schloßplatz / Marktplatz am Freitag, 08.03.2019, zwischen 09:00 und 13:00 Uhr aufgrund der Demontage einer Überspannungsbeleuchtung. Die Maßnahme hängt mit der Dachsanierung von Hotel Post zusammen. Übergangsweise wird die Beleuchtung durch Peitschenlampen ergänzt.

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8.2. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum - Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A8.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö informativ 8.2

Kurzbericht

3. Bgm. Vogg verliest den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum zur Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A8.

Bgm. Uhl nimmt den Antrag zur Kenntnis.

Datenstand vom 25.07.2019 11:06 Uhr