Datum: 16.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift über die 87. Sitzung am 14.03.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 87. Sitzung des Marktgemeinderates am 14.03.2019
wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle
Vorstellung des Bauvorhabens durch Kreisbaumeister Frank Schwindling
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
3 |
Kurzbericht
Sachvortrag
Der Landschaftspflegeverband Zusam, bislang Eigentümer des Grundstücks des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle, wurde erstmals in der Sitzung am 04.05.2016 über die geplante Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle durch den Landkreis Augsburg informiert. In der Verbandssitzung am 07.02.2018 wurde eine Machbarkeitsstudie durch Kreisbaumeister Frank Schwindling vorgestellt. Planungsziel war, die sanierungsbedürftige Gesamtanlage so zu konzipieren, dass künftig eine ganzjährige Nutzung des Geländes ermöglicht wird. Der Landschaftspflegeverband hat die geplante Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle begrüßt, kann sich jedoch an den Investitionskosten nicht beteiligen. Der Bauherrenschaft durch den Landkreis Augsburg wurde zugestimmt. Das Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Gabelbach, kann an den Landkreis veräußert werden. In der Verbandsversammlung am 16.05.2018 hat der Zweckverband einer Vereinbarung mit dem Landkreis Augsburg über die Übertragung des Grundstücks Fl.Nr. 367, Gemarkung Gabelbach, an den Landkreis Augsburg zur Umsetzung der Revitalisierungsmaßnahmen zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Kreisbaumeister …, der dem Gremium das Bauvorhaben anhand einer Präsentation näher erläutern wird.
Herr … führt eingangs aus, dass die ganzjährige Nutzung des Geländes durch drei Bausteine erreicht werden soll. Das Bestandsgebäude (Baustein 1) wird saniert und zum Selbstversorgerhaus umfunktioniert. Die Orientierung erfolge hier am Selbstversorgerhaus in Dinkelscherben, das vom Kreisjugendring betrieben wird. Als 2. Baustein wird eine Zelthausgruppe in reinem Holzbau fokussiert. Ebenso wird das gewöhnliche Zelten als 3. Baustein möglich sein. Weiter soll ein Badezugang hergestellt werden. Als Dachabdeckung wird eine Ziegelvariante eingeplant, da die vorher beabsichtigte Kupferdeckung nicht in den Godelbach eingeleitet werden dürfe.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit erläutert Herr …, dass die Sanierungsmaßnahmen mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Augsburg abgestimmt seien. Demnach sei ein behindertengerechtes Zimmer als auch ein Lift im Hauptgebäude eingeplant.
Der Spatenstich sei für Oktober 2019 vorgesehen. Zunächst werde mit den Abbrucharbeiten am Bestandsgebäude begonnen, sodass im März/April 2020 mit dem Rohbau fortgefahren werden könne.
Die Gesamtkosten der Revitalisierung des Jugendzeltplatzes beliefen sich auf rund 4,3 Mio. Euro, so Kreisbaumeister Schwindling.
MR Fischer bringt die Bedenken der Gabelbacher Bürgerinnen und Bürger vor. Vermehrt kommt es insbesondere durch die Partys auf dem Gelände zu erheblichen Lärmbelästigungen. Könnten diese durch etwaige bauliche Maßnahmen verhindert werden? Erkundigt sich MR Fischer. Eine Lösung für die Lärmproblematik würde eine große Entlastung für den Ortsteil Gabelbach bedeuten.
Diesbezüglich nimmt Herr … wie folgt Stellung: Die künftigen Gemeinschaftsaktivitäten sollen sich im zukünftig abgeschirmten Innenhof abspielen. Die Hauptbefensterung der Aufenthaltsräume werde zum Innenhof ausgerichtet und des Weiteren sei ein Schiebetor angedacht, das zum einen vor Wind als auch vor auftretenden Lärm schützen soll.
Momentan seien nur zwei Unterflurhydranten auf dem Gelände vorhanden, bringt MR Fischer vor. Für ihn sollte insbesondere ein Oberflurhydrant angebracht werden.
Diesbezüglich befinde sich das Landratsamt Augsburg noch in Abstimmungsverfahren mit den zuständigen Stellen, so Kreisbaumeister …..
MR Hubert Kraus begrüßt das Projekt sehr. Die ganzjährige Nutzung bringe steigende Belegungszahlen. Er erkundigt sich zudem, ob eine Wasser- und Kanalerschließung bestehe?
Die Erschließung Wasser/Kanal ist gesichert, erläutert Herr …..
Auch MR Juraschek sieht die Sanierungsmaßnahmen äußerst positiv an. Allerdings liege das Gebiet inmitten einer Überschwemmungszone. Sind Holzbauten dort wirklich sinnvoll? Fragt MR Juraschek nach.
Herr … informiert, dass die gesamte Revitalisierung HQ 100 sicher sei. Bei einem etwaigen Hochwasser würde eine Insellage entstehen, die entsprechend evakuiert werden könne. Würden dem ganzen Bedenken entgegenstehen, hätte das am Verfahren beteiligte Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nicht zugestimmt.
Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gabelbach bringt MR Fischer vor, dass die auf dem Gelände befindlichen Gebäude bislang noch nie überschwemmt wurden.
Wie wird der anfallende Aushub entsorgt? Erkundigt sich Bgm. Uhl.
Belastendes Bodenmaterial sei dem Landratsamt Augsburg bislang nicht bekannt, so Kreisbaumeister …. Die im Zusammenhang stehenden Prüfungen seien allerdings noch am Laufen. Auch die Entsorgung müsse noch geklärt werden.
Im Gespräch wurde erwähnt, dass in Absprache mit der Behindertenbeauftragten ein barrierefreies Zimmer im Hauptgebäude eingeplant sei, erläutert MR Hafner-Eichner und erfragt, ob Menschen mit Behinderung auch der Zugang zu den Zelthausgruppen ermöglicht wird.
Im Moment seien die Zelthäuser nicht barrierefrei. Herr … nimmt die Anregung gerne entgegen und wird eine entsprechende Prüfung veranlassen.
Mit einem solch enormen Fortschritt hätte 2. Bgm. Steppich nicht gerechnet. Er bedankt sich bei Herrn Schwindling für den interessanten Vortrag, für den beeindruckenden Zeitplan und für die Abstimmungen mit dem Kreisjugendring. Ein großer Dank gilt auch Landrat Martin Sailer, der die Umsetzung ermöglicht hat.
Für 3. Bgm. Vogg sollten Defibrillatoren auf dem Gelände angebracht werden.
Herr ….
nimmt die Anregung entgegen.
zum Seitenanfang
4. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel Zeltplatz/Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle, Gabelbach;
Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
4 |
Beschluss
Der Flächennutzungsplan des Marktes Zusmarshausen soll im Bereich des Zeltplatzes Rückenmühle, Gemarkung Gabelbach in eine Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz / Jugendfreizeitstätte Rückenmühle (Jugendübernachtungshaus)“ sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz für den Zeltplatz“ / „Parkplatz für den Zeltplatz“ geändert werden. Der Geltungsbereich (siehe Anlage 2) ist Anlage dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag
Um die unter TOP 3 durch Kreisbaumeister …
vorgestellte Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle durchführen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zusmarshausen notwendig.
Hierzu wurde der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (OPLA) in Augsburg mit Schreiben vom 23.04.2019 der Auftrag zur Ausarbeitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt.
zum Seitenanfang
5. Zustimmungsverfahren Sanierung/Erweiterung Zeltplatz Rücklenmühle, Rücklenmühle 1, Fl.Nr. 367, Gmkg. Gabelbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
beschließend
|
5 |
zum Seitenanfang
6. Bahnstrecke Augsburg-Ulm, Neubau Brücke Bahn-km-35,545 Gabelbachergreut
Vorstellung der Planung des Gehwegs und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Vorplanung vom IB Sweco für den Bau des Gehwegs von der Ortsdurchfahrt Gabelbachergreut in Richtung Grünenbaindt, bis zur nächsten Feldzufahrt in Höhe des Sportplatzes zu. Die Planung soll 2019 im Zuge der Straßenbauarbeiten umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag
Auf Grundlage der Bürgerversammlung vom 03.11.2016 und des Bürgerbriefs vom 16.01.2017, wurden die Machbarkeit und die Planung eines Gehwegs vom Ortseingang Gabelbachergreut bis zum Beginn des nördlichen Anschluss der Brücke, sowie vom südlichen Anschluss der Brücke bis zur Abbiegung in Höhe des Sportplatzes beim Ingenieurbüro Sweco in Auftrag gegeben. Auf dem Brückenbauwerk selbst ist ein Notgehweg mit geringer Breite geplant und beschlossen. Die geschätzten Kosten für den Bau des geplanten Gehwegs belaufen sich auf ca. 50.000,00 € zzgl. Baunebenkosten. Der Gehweg könnte im Zuge der Straßenbauarbeiten im Herbst 2019 hergestellt werden.
Diskussionsverlauf
Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Uhl Herrn … vom IB Sweco, der die Planung für den Gehweg von Gabelbachergreut in Richtung Grünenbaindt anhand einer Präsentation vorstellt.
MR Joachim Weldishofer erkundigt sich, in welchen Bereichen Schutzplanken notwendig seien und aus welchem Grund.
Die Schutzplanken schließen unmittelbar am Bauwerk an und ziehen sich durch die gesamte Länge, so Herr …. Insbesondere sollen diese Fahrzeuge vor dem Abhandenkommen schützen. Die Anbringung der Schutzplanken wurde bereits mit dem staatlichen Bauamt abgestimmt und im Förderantrag aufgenommen.
Wie wird der Gehweg im bebauten Bereich geplant? Fragt 2. Bgm. Steppich nach.
Der Gehweg wird innerorts mit 3 cm abgesetzt, bringt Herr …. vor.
Ist eine Beleuchtung vorgesehen? Informiert sich MR Günther.
Bisher ist keine Beleuchtung vorgesehen, entgegnet Herr …..
Was ist unter Ausgleichsmaßnahmen zu verstehen? Erkundigt sich MR Juraschek.
Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung ist eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen. Dies erfolgt hinter dem südlichen Anschluss der Brücke durch eine Bepflanzung von weiteren Bäumen. Das Grundstück mit der Flur-Nr. 258 befindet sich im Eigentum des Marktes Zusmarshausen, sodass dieses für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden kann. Die Bäume dürfen nicht gerodet werden, weil diese im Landschaftsschutzgebiet liegen, so Herr …
.
zum Seitenanfang
7. Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum auf Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A 8
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
7 |
Kurzbericht
Sachvortrag
Die Fraktion von SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 06.03.2019 (Eingang am 08.03.2019) die Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A 8 beantragt. Der Antrag wurde bereits an den MGR versandt und war zudem nochmals als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Außerdem lag der Sitzungsvorlage auch die damalige von 13 Gemeinden unterzeichnete gemeinsame Resolution bei.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag zunächst zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird auf ein bereits anberaumtes Gespräch am 20.05.2019 mit der DB Netz AG, Kommunikation Projekt Ulm-Augsburg Bezug genommen. Ziel dieses Gespräches ist eine Vorstellung des Projektes, das gegenseitige Kennenlernen und ein erster Austausch zu den Themen der Kommunen rund um das Projekt. Bereits im Vorfeld wurde auf die gemeinsame Resolution und den Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum hingewiesen und auch die Frage gestellt, ob es Sinn macht, die Gemeinden der Resolution mit zum Termin einzuladen. Diesbezüglich hat die DB mitgeteilt, dass sie grundsätzlich zu einem Gespräch in größerer Runde aufgeschlossen sind. Dies soll beim Auftaktgespräch am 20.05.2019 auch erörtert werden.
Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, wird der Marktgemeinderat hierüber informiert. Insofern ist in der heutigen Sitzung noch keine Beschlussfassung vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Bezugnehmend auf den von der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum gestellten Antrag vom 06.03.2019 führt MR Fischer aus, dass die im Schreiben erwähnte „Heimerl-Trasse“ bereits seit 30 Jahren existiert und seiner Meinung nach nicht mit der Autobahntrasse entlang der A8 im Zusammenhang steht. Die Heimerl-Trasse wurde bereits durch diverse Wohngebiete durchtrennt.
Nachdem der Bundesverkehrswegeplan ausgehebelt wurde ist die Führung der Trasse entlang der A8 wieder Thema. Für MR Richard Hegele sollten die Gemeinden vor Ort ein Signal setzen.
Bgm. Uhl steht weiterhin zur Resolution. Für ihn sollte aber zunächst das Auftaktgespräch am Montag, 20.05.2019 mit Herrn Baumann abgewartet werden.
Trotz aller dem sei es wichtig, dass Herr … sich den Fragen der MGR stellt, so MR Richard Hegele.
MR Juraschek führt aus, dass wie bereits in der letzten Resolution, zeitnah eine gemeinsame Meinung aller beteiligten Kommunen gewonnen werden muss. Die anliegenden Gemeinden müssen zusammengebracht werden und sich auf die Hinterbeine stellen.
Wie bereits erwähnt, sei für Bgm. Uhl der vernünftigere Weg zunächst das Gespräch mit Herrn … abzuwarten. Anschließend kann entschieden werden ob eine Resolution gestartet oder Herr …in den MGR geladen wird.
Unabhängig von den Gesprächen sollte versucht werden, die umliegenden Gemeinden zu einer Resolution zu bewegen, so 3. Bgm. Vogg.
2. Bgm. Steppich merkt an, dass der Markt Zusmarshausen nicht mehr so viele verbündete Gemeinden wie bei der Resolution 2015 aufweise. Durch die Optimierung der bestehenden Trasse erhalten die anliegenden Gemeinden ihr drittes Gleis unabhängig von dem Bau der Trasse entlang der A8.
Für MR Hubert Kraus hat die Resolution 2015 noch immer seine Gültigkeit. Für ihn müsse das Gespräch am Montag abgewartet werden. Bislang handle es sich nur um reine Spekulationen, die auf Zeitungsberichten basieren. Vermutlich werde es keine reine Neubau- und keine reine Ausbaustrecke geben.
MR Alfred Hegele wirft ein, dass die Zeit für eine Resolution bis Montag sowieso viel zu kurz sei. Er schließt sich seinen Vorrednern an und schlägt vor, den Termin mit Herrn … abzuwarten.
MR Juraschek bemängelt, dass dem Antrag vom 06.03.2019, der vor ca. 8 Wochen der Verwaltung zuging, kein Zeitablauf vorzuwerfen ist. Für ihn hätte zeitnaher mit der Bearbeitung begonnen werden sollen.
Bgm. Uhl erläutert diesbezüglich, dass die Verwaltung kurz nach Eingang des Antrags ein Schreiben von Herrn …. erhalten habe. Daraufhin wurde unmittelbar Kontakt aufgenommen und Schriftverkehr geführt. Für ihn wurde die Angelegenheit sinnvoll koordiniert und innerhalb der 3 Monatsfrist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 3 GeschO) behandelt.
3. Bgm. Vogg bittet Bgm. Uhl den MGR nach dem Gespräch mit Herrn …
zu informieren.
zum Seitenanfang
8. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
8 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 und von der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachbericht
Mit E-Mail vom 30. April 2019 erbittet TB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg um die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 und zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben. Die Stellungnahme wird bis zum 18. Juni 2019 erwartet. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, am 02. Mai 2019 zu. Die Kläranlage erstattete „Fehlanzeige“ mit Mail vom 02.05.2019. Von den anderen Stellen: Wasserversorgung und Technisches Bauamt kam keine Meldung.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ mit integriertem Grünordnungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet zur großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Gemeindegebietes Markt Dinkelscherben, südlich des Ortsteils Fleinhausen. Es liegt zwischen der Ortverbindungsstraße, welche von Süden nach Fleinhausen verläuft, und der Bahnlinie zwischen Augsburg und Ulm.
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich in einem Abstand von ca. 0,6 km zum Ortsteil Fleinhausen. Im Westen grenzt sie direkt an die Bahnlinie Augsburg-Ulm an, im Osten wird sie begrenzt durch eine Ortverbindungsstraße. Aufgrund dieser Umgebung kann man von einer sinnvollen landschaftlichen Einbindung sprechen. Durch die Bahnlinie gilt das Gebiet in Bezug auf das Landschaftsbild als vorbelastet. Das Ortsbild von den umliegenden Ortteilen Fleinhausen, Anried und der Einöde Elmischwang wird aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 26.555 m².
Die Erschließung ist sowohl direkt von der Ortverbindungsstraße aus gegeben, als auch von der Kreisstraße A6 aus über einen parallel zur Bahnlinie verlaufenden Feldweg. Es sind keine neuen Zufahrten auf übergeordneten Straßen erforderlich.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Dinkelscherben stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB), da sich der Bebauungsplan mit der geplanten Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik nicht aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickeln lässt. Die Flächen innerhalb des Sondergebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Der Geltungsbereich wird künftig als Grünland bewirtschaftet und extensiv gepflegt.
Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben: Bebauungsplan Nr. 59 und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigt werden.
Diskussionsverlauf
MR Clemens erkundigt sich nach dem Betreiber der Photovoltaikanlage Fleinhausen.
Projektträger ist …, gibt GL …
bekannt.
zum Seitenanfang
9. Ortsumfahrung Adelsried - höhenfreier Anschluss der Kreisstraße A 33 am Ortseingang Streitheim - Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
|
9 |
Kurzbericht
Sachvortrag
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2018 mit dem höhenfreien Anschluss der Kreisstraße A 33 am Ortseingang Streitheim befasst und folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
Der Markt Zusmarshausen befürwortet eine höhenfreie Anbindung der Kreisstraße A 33 am Ortseingang von Streitheim mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen an die Umfahrung Adelsried. Die weiteren Vorbereitungen wie z.B. Unterstützung beim Grunderwerb sind zu treffen.
Beschluss:
Auf Antrag von 3. Bgm Vogg soll der Bereichsleiter Straßenbau, Stefan Scheckinger, in eine Sitzung des Marktgemeinderates eingeladen werden, um Rede und Antwort zu stehen.
Diskussionsverlauf
GL … verliest die zwischenzeitlich von Herrn …, Bereichsleiter Straßenbau, Staatliches Bauamt Augsburg, eingegangene Stellungnahme.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie ja schon telefonisch angekündigt muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir uns entschieden haben, die Idee eines höhenfreien Anschlusses der Kreisstraße A33 an die Umfahrung Adelsried nördlich von Streitheim aufzugeben.
Sie hatten ja bereits im Frühjahr letzten Jahres den aus Sicht der Verkehrssicherheit durchaus sinnvollen Vorschlag gemacht, statt der Eimündung eine höhenfreie Anschlussstelle zu bauen. Die Regierung von Schwaben hatte damals klar gemacht, dass die hierfür erforderliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nur möglich ist, wenn insbesondere der notwendige Grunderwerb bereits im Vorfeld freihändig getätigt werden kann. Nach nun über einem Jahr intensiver Bemühungen von unserer wie vor allem auch von Ihrer Seite müssen wir nun feststellen, dass ein freihändiger Grunderwerb wohl mittelfristig nicht möglich sein wird. Bei einem weiteren Zuwarten laufen wir Gefahr, dass die Umfahrung nur wegen einer Lücke bei der Einmündung der A33 nicht wie vorgesehen Ende 2020 für den Verkehr freigegeben werden kann.
Wir werden nun die Ausschreibung und Vergabe der ursprünglich vorgesehenen und planfestgestellten Einmündung vorantreiben. Ich bedaure dies, bin aber sicher, dass die Einmündung eine ausreichend sichere und leistungsfähige Lösung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
….“
3. Bgm. Vogg hätte erwartet, dass Herr …
zur heutigen Sitzung erscheint um die noch offenen Fragen zu beantworten.
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
informativ
|
10 |
zum Seitenanfang
11. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
90. Sitzung des Marktgemeinderates
|
16.05.2019
|
ö
|
informativ
|
11 |
Datenstand vom 28.06.2019 11:39 Uhr