Datum: 13.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 89. Sitzung am 25.04.2019
3 Baulandausweisung "Vallried"; Vorstellung der Planungsalternativen für ein städtebauliches Konzept durch das IB LARS consult, Frau Knupfer mit Beschlussfassung
4 Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
5 Anhörung der Behörden und Organisationen nach § 38 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG Entwurf der Neugestaltungsgrundsätze Stellungnahme zum Verfahren Rothtal-Rothsee
6 Begrüßungsschilder an den Ortseingängen von Zusmarshausen - Vorstellung und Beschlussfassung
7 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Memmingerberg (LKR Unterallgäu)
8 TSV Zusmarshausen - Übernahme einer Bürgschaft - Projekt Flutlichtanlage
9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
10 Verschiedenes
11 Bekanntgaben
11.1 Zeitschiene Haushalt
11.2 Änderung im Sitzungskalender
11.3 Sachstand Sanierungsarbeiten Schwimmbad

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 89. Sitzung am 25.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die Niederschrift über die 89. Sitzung des Marktgemeinderates am 25.04.2019 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Baulandausweisung "Vallried"; Vorstellung der Planungsalternativen für ein städtebauliches Konzept durch das IB LARS consult, Frau Knupfer mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 3

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat entscheidet sich aufgrund der Vorstellung durch das IB LARS con-sult, Frau Knupfer, für die Planungsvariante 01.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat entscheidet sich aufgrund der Vorstellung durch das IB LARS con-sult, Frau Knupfer, für die Planungsvariante 02a.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat entscheidet sich aufgrund der Vorstellung durch das IB LARS con-sult, Frau Knupfer, für die Planungsvariante 02b.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 08.11.2018 wurde zur künftigen Verwendung des ehemaligen …-Anwesens in Vallried umfassend diskutiert und als Fazit u. a. folgendes festgehalten:

„…..Frau … von LARS consult wird beauftragt, eine Vorplanung evtl. mit Mehrfamilienhäusern, schwäbischem Baustil mit Widerkehr etc. zu erstellen. ….“

Auf Rückfrage beim LRA Augsburg wurde mitgeteilt, dass das Areal bauplanungsrechtlich als Außenbereich i. S. § 35 BauGB einzustufen ist und deshalb eine Anwendung des § 13 b BauGB hier nicht möglich ist.

Mit dem IB LARS consult wurde ein Vertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen nun vom Büro 2 Planungsvarianten erarbeitet wurden (Planvariante 01, 02a und 02b). Diese werden vom Büro vorgestellt.  


Diskussionsverlauf:

Frau … und Herr ….des IB LARS consult erläutern anhand der anhängenden PowerPoint Präsentation die ersten Überlegungen zur Aufstellung einer Bauleitplanung für Wohnbebauung im Ortsteil Vallried.

Frau … geht dabei unter anderem auf die vorhandenen Gehölzstrukturen und topographischen Gegebenheiten ein. Vor allem ist ihr eine sensible Überplanung des vorhandenen „Kleinods“ wichtig. Die Sichtbeziehung zur bestehenden Kapelle und dem noch vorhandenen Winkelhof auf dem ehemaligen Anwesen … ist in allen drei vorgestellten Planungen berücksichtigt. Großes Augenmerk wird auch auf die Thematik der Stellplatzsituation gelegt, um die doch recht dichte Planung nicht durch Fertigteilgaragen zu „verschandeln“, erklärt die Planerin.

Bei Variante 01 könnte durch Gestaltung der Straße als Privatweg ein großzügiger Wendehammer entfallen. Das Biotop im südlichen Bereich müsste aufgrund der Verschattung der beiden südlichen Bauparzellen durch Gehölz und Hanglage beseitigt werden.

Variante 02a sieht die Erschließung aus nördlicher Richtung, direkt über die Haselbergstraße, vor. Bei dieser aufgelockerten Bebauungsplanung sind lediglich 4 Einfamilienhäuser auf dem ehemaligen Anwesen … vorgesehen. Der Winkelhof wurde im Vergleich zu Variante 01 verlängert und schafft dadurch Platz für mehr Wohneinheiten. Dadurch ergibt sich auch eine Verdoppelung des geplanten Garagenkomplexes.

Bei Variante 02b werden die doch recht großen Grundstücke mit ca. 800 qm aus Variante 02a durch Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes verkleinert, sodass noch mehr Bauwerber zufriedengestellt werden können.

Frau … appelliert an die anwesenden Mitglieder in Bezug auf die strikte Festsetzung des Baustils. Es sollte der vorhandene Charme nicht durch moderne Gebäudegestaltungen „kaputt gemacht werden“. Deshalb wäre vor allem in diesem Baugebiet eine doch recht starre Stilrichtung durchzusetzen. Vorschweben würde der Planerin hier der „Schwäbische Baustil“. Die notwendige Härte bei Durchsetzung eines solchen Bebauungsplanes hat etwas mit „Rückgrat“ zu tun, sollte aber in diesem Fall dringend von den Bauwerbern gefordert werden. Der vorhandene Reiz des bestehenden Gebietes darf nicht zerstört werden, erklärt Frau …. Da nicht alle Gestaltungsmerkmale durch den Bebauungsplan und das Baurecht festsetzbar/regelbar sind, wäre hier vor allem mit Empfehlungen an die künftigen Bauherren zu arbeiten.

MR Juraschek spricht für das Gremium, indem er an vergangene Sitzungen erinnert: „Hier will der Marktgemeinderat bewusst das ländlich geprägte Areal aufrechterhalten. Das war auch der Grund dafür, das Büro LARS consult für die Überplanungen auszuwählen. Dass dazu strenge Forderungen notwendig sind, ist dem Gremium bewusst.“ Er erachtet eine Bauverdichtung zur Schaffung kleinerer und damit kostengünstigerer Grundstücke aufgrund des Bestandes nicht für sinnvoll, denn Vallried besitzt in seinen Augen keine kleinteilige Bebauung und rechtfertigt damit auch jetzt keine Minimierung der Grundstücke. Plötzlich ein Areal zu schaffen, „in dem keine Grenzabstände mehr gewahrt werden“, ist in den Augen von MR Juraschek suboptimal. Das Ratsmitglied spricht sich deshalb für das Konzept 02a aus, da er dieses in Vallried für die „erträglichste“ Variante hält.

2. Bgm. Steppich bedankt sich für den Vortrag und die „aufwertende und angebrachte“ Entwurfsfassung. Auch er schließt sich den Worten seines Vorredners an: „Es muss hier Etwas kommen, das dem Ortsteil Vallried entspricht.“ Der ehemalige Hof … findet sich in der Planung wieder, was dem Gremium in den vergangenen Sitzungen ebenfalls als wichtig erschien. Auch die Erschließung über den südlichen Bereich gefällt ihm recht gut. Wichtig ist, dass die Heckenstruktur im Südwesten auch tatsächlich beseitigbar ist. Dazu sollten die Chancen einer Beseitigung mit der UNB abgeklärt werden. Andernfalls entsteht ein dunkles Loch, das keine schönen Grundstücke ergibt. Der Marktrat spricht sich für die Gestaltung des Winkelhofes mit 6 – 8 Wohneinheiten aus und hält 8 – 10 Wohnungen für „zu viel“. Alles in allem handelt es sich aber bei den vorgestellten Planungen um eine „gute Grundlage für Gedanken durch das Gremium und einen sehr guten Vorentwurf.“

Frau … hat sich in Bezug auf den Naturschutz bereits informiert. Die Aufhebung des Biotops ist grundsätzlich möglich. Es muss dafür ein naturschutzfachlicher Ausgleich an anderer Stelle für diese Rodung erbracht werden. Durch den Bestand des Biotops wird das Ausgleichserfordernis sehr hoch ausfallen. Auch sollte, nach Ansicht der Planerin, die Grünstruktur in das zu überplanende Gebiet eingepflegt werden und nicht nur außerhalb, entlang des Geltungsbereichs verlaufen. Der Grundtyp „Feldgehölzhecke“ sollte ebenfalls wieder vorgesehen werden. Eine Komplettentnahme des Biotops ist nicht beabsichtigt. Vielmehr genügt es, wenn die vorhandene Bepflanzung ausgedünnt wird. Die Abstimmung mit der UNB hält Frau … grundsätzlich für unproblematisch. Ein Problem entsteht nur dann, wenn dort artenschutzrechtliche Belange in den Vordergrund treten. Die erste artenschutzrechtliche Untersuchung hat hierzu jedoch keine Hinweise geliefert. Aus Sicht der Biologen des IB LARS consult ist eine solche Problematik nach momentanem Kenntnisstand auszuschließen.

MR Aumann gefällt die Planung sehr gut, auch in Bezug auf die Hofstelle selbst. Er tendiert zu Variante 02b. Variante 01 ist ihm zu dicht bebaut. Bei Variante 02b ist „für jeden etwas dabei, da auch kleine und große Einheiten durchmischt werden.“ Auch er erachtet eine Bebauung des Winkelhofes mit 10 Wohneinheiten für zu viel und schließt sich damit der Meinung des 2. Bgm. Steppich an. In Variante 02a und 02b kann das Biotop relativ gut erhalten werden, da nur Garagen entlang des Biotopes entstehen. Bei Variante 01 ist eine Einfamilienhausbebauung vorgesehen, sodass die südliche Biotopstruktur weichen müsste, erläutert Frau … auf Nachfrage.  
MR Aumann bezeichnet sich selbst als „keinen Freund vom Schwäbischen Baustil“, könnte sich aber hier durchaus die Durchsetzung dieser Bauart vorstellen, „auch wenn ich sonst immer sehr strikt gegen strenge Vorgaben bin“, erläutert der Marktrat.

MR Hubert Kraus spricht sich für den vorgestellten, schwäbischen Baustil aus. Dass das alte Wohnhaus nicht mehr zu erhalten ist, darüber sind sich Bgm. Uhl und MR Hubert Kraus einig. Die Bausubstanz dürfte hier nicht mehr den heute als notwendig geltenden Anforderungen entsprechen.

Frau …. erklärt, dass die Varianten – wie heute vorgestellt - nicht in Stein gemeißelt sind. Oft entstehen Kompromisslösungen und Mischvarianten aus mehreren Vorschlägen. Sie selbst spricht sich aber für Variante 02a aus: „So aufgelockert wie nur möglich“.

Auf Rückfrage durch MR Sapper zum Garagenhof und dessen Anzahl an Stellplätzen erklärt die Planerin, dass 16 Stellplätze untergebracht werden können, der Hof aber nicht genau überplant wurde. „Zwischen 16 und 20 Stellplätze sollten kein Problem sein.“, so Frau …. Auch sind die Garagen beidseitig andienbar durch eine 11 m breite Aufstellfläche. Konzept 02a ist der Favorit von MR Sapper. Die kleinen Parzellen des Rothseeblickes würden ihm hier nicht so gut gefallen. Das Hofgebäude sollte seiner Ansicht nach auf 8 Wohneinheiten begrenzt werden.

Die Stadtplanerin gibt weiter zu bedenken, dass die genaue Grenzziehung erst mit der Erschließungsplanung erfolgt. Allerdings ist schon jetzt aufgrund der Vorentwürfe ersichtlich, dass mehr als 5 Bauparzellen auf dem ehemaligen Hofgrundstück … nicht möglich sind. Die Erschließung wurde in allen Varianten sehr komprimiert gehalten. Sollte der Wunsch nach einer öffentlichen Straße entstehen und deshalb ein Wendehammer notwendig werden (Müllfahrzeuge müssen auf solchen Anlagen wenden können), würde ein unverhältnismäßig hoher Anteil für die Verkehrsfläche wegfallen. „Ein Bauplatz müsste wohl weichen“, gibt Frau … zu bedenken.

MR Hafner-Eichner findet das Konzept toll. Auch der durch die Planerin angeregte Gemeinschaftsgarten führt tatsächlich zum Entstehen einer kleinen Gemeinschaft, weshalb der Gedanke dazu unbedingt weiterverfolgt werden sollte. Kritisch äußert sich die Markträten dann in Bezug auf die strenge Vorgabe eines zulässigen Baustils: „Wenn alle Gebäude in ausschließlich schwäbischem Baustil entstehen, könnte das Baugebiet leicht monoton und als überladen wirken“. Sie könnte sich gerade hier aber auch klar gegliederte Holzhäuser vorstellen. Die Bauwerber würden dann nicht zu sehr eingeschränkt werden. Frau … ist der Meinung, dass bei einer reinen Regelung über den Bebauungsplan und dessen Festsetzungen sowieso ein buntes Bild entstehen wird. Die möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes reichen für eine einheitliche Gestaltung im schwäbischen Stil nicht aus. Monoton wird die Siedlung deshalb nie. Das Spektrum wird lediglich begrenzt, sodass keine Fehlentwicklungen entstehen können. Es kann lediglich eine Überplanung stattfinden, die Bausünden unmöglich macht. Und selbst bei ganz klaren Grenzen kann eine Uniformität nicht entstehen, weil jeder einen anderen Geschmack hat und diesen durch Farben, Formen, Vorgärten, Fenster, etc. ausleben wird. Auch stehen nach Ansicht von Frau … Lattungselemente an Fassaden nicht zwangsläufig im Widerspruch mit dem schwäbischen Stil bzw. einer Bebauung in Vallried.

MR Schwarz ist wichtig, dass eine aufgelockerte Durchmischung zwischen Neu und Alt stattfinden kann, weshalb sie sich für eine weniger strenge Überplanung ausspricht.  

Auf Rückfrage aus dem Rat erklärt die Mitarbeiterin des Planungsbüros LARS consult, dass im Osten aus topographischen Gründen und aufgrund der vorhandenen Biotope kein dritter Bauplatz geplant werden kann. Hier steht die ökologische Aufwertung des Ortsrandes mehr im Vordergrund.

MR Günther erkundigt sich, ob es Vorgaben für öffentliche Plätze wie Spielplatz oder Gemeinschaftsflächen gäbe und erhält zur Antwort ein ganz klares „Nein“ der Stadtplanerin. Auch erkundigt sich der Marktrat nach dem in der Presse so oft genannten „Flächenfraß“. Er erkundigt sich, ob bereits bekannt ist, wann die Regierung von Schwaben hier „den Riegel vorschieben“ wird. Frau … ist der Meinung, dass der Thematik „Flächenfraß“ argumentativ entgegengewirkt werden kann. Zudem handelt es sich im zu überplanenden Bereich lediglich um eine im Vergleich zum Flächennutzungsplan geringfügige Vergrößerung. Dieser zusätzliche Bedarf dürfte aber im Fall Vallried durchaus rechtfertigbar sein. Außerdem, so Frau …, müsse der Flächennutzungsplan zur Überplanung mit einem der vorgestellten drei Konzepte sowieso geändert werden.

Abschließend spricht sich MR Günther für die Schaffung von kleineren Bauparzellen aus, da große Grundstücke zu hohen Anschaffungskosten für die Bauwerber führen. Er befürchtet dabei, dass die Parzellen dann zu teuer ausfallen könnten.

MR Hubert Kraus verweist auf den vorliegenden Fall bezüglich einer Bedarfsbegründung im Bauleitplanverfahren „An der Wiege II“ in Wörleschwang. Diese Aufgabe muss grundsätzlich im Markt Zusmarshausen abgearbeitet werden. Zur Thema der Erschließung sieht er für Müllfahrzeuge und Winterdienst kein Problem, wenn die Erschließung direkt von Norden in das Baugebiet hineinführt und im Osten eine Ausfahrt ermöglicht wird. Der restliche, kleine Stich in Richtung Westen entsteht zwar dennoch, gestaltet sich dann aber wohl als weniger problematisch.

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4. Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang" im Sinne von § 13 BauGB für das Grundstück mit der Fl.-Nr. 52 (Teilfläche), Gmkg. Wörleschwang (siehe Lageplan).
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Lageplan der Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang" mit Geltungsbereich

Weiterhin billigt der Marktgemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Untere Hauptstraße, Wörleschwang“ mit Planzeichnung, Satzung und Begründung, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 13.06.2019.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen einer Bauvoranfrage vom 02.05.2017 zur Bebauung einer Teilfläche aus Fl. Nr. 52 der Gemarkung Wörleschwang, Untere Hauptstraße 22, hat sich der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss wie folgt positioniert:

Beschluss aus der Sitzung vom 12.10.2017:
Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Untere Hauptstraße 22, Fl.Nr. 52, Gmkg. Wörleschwang, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Grundlage für diese In-Aussicht-Stellung war die Stellungnahme des Kreisbaumeisters Schwindling vom 24.08.2017 mit folgendem Inhalt:

„Im Rahmen der Ortseinsicht wird deutlich, dass die Abgrenzung ausgehend vom vorhanden baulichen Bestand und unabhängig von der Darstellung im Flächennutzungsplan gem. der roten Linie erfolgen muss. Das FW-Gerätehaus auf Flur-Nr. 55/1 und das Vereinsheim auf Flur-Nr. 1057/4 liegen außerhalb des baulichen Zusammenhangs im Außenbereich.

Der gewünschte Standort, der im Lageplan eingezeichnet ist, liegt demzufolge im bauplanungsrechtlichen Zusammenhang, also eindeutig im Außenbereich.

Da der Flächennutzungsplan zudem entgegensteht, bietet sich der Erlass einer Einbeziehungssatzung durch den Markt Zusmarshausen an. Einen mögl. Geltungsbereich habe ich im GIS-Auszug bereits eingetragen.

Der Standortvorschlag für das EFH berücksichtigt die sensible Ortsrandlage und die Stellung / Baukörper des Vereinsheims. Der Baukörper des EFH wurde so weit wie möglich vom Vereinsheim abgerückt und sollte aber keinesfalls weiter nördlich platziert werden.“

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Grundstückseigentümer eine Kostenübernahmeerklärung abgeschlossen. Der Verursacher hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Mit Datum vom 22.02.2019 wurde der Auftrag für die Überplanung der Grundstücksteilfläche an das Büro Lars-Consult aus Memmingen vergeben. Dieses hat nun einen ersten Entwurf zur Auf-stellung einer Einbeziehungssatzung ausgearbeitet, wie er den Markträten mit Ladung im RIS zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde. Frau … und Herr … des Büros LARS consult stellen den Entwurf der Einbeziehungssatzung vor.



Diskussionsverlauf:

MR Juraschek erkundigt sich nach der Sinnhaftigkeit der zu gestaltenden Ausgleichsfläche, da laut seiner Einschätzung durch die Überplanung keine Bäume gerodet werden müssen.  Daraufhin erklärt Frau …, dass durch den Eingriff mittels Bebauung durch ein Einfamilienhaus gleich-ermaßen ein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich wird. Außerdem muss der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet entsprechend bei der Ausgleichsbilanzierung Berücksichtigung finden. „Es muss eine Aufwertung stattfinden“, erklärt die Planerin. Geplant ist für die Schaffung des Aus-gleichs das Anlegen einer Streuobstwiese. Diese wird sowohl dem Naturschutz als auch dem Ar-tenschutz dienen.

Die Erschließung wird über das bestehende Hofgrundstück erfolgen und muss nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geregelt werden. Erst bei dem dann folgenden Bauantrag ist die gesi-cherte Erschließung wichtig. Diese ist dann durch privatrechtlicher Sicherung herbeizuführen.

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5. Anhörung der Behörden und Organisationen nach § 38 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG Entwurf der Neugestaltungsgrundsätze Stellungnahme zum Verfahren Rothtal-Rothsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 5

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen nimmt die Anhörung an und beauftragt die Marktverwaltung die vorgeschlagene Stellungnahme an das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Im Zuge des Projekts „boden:ständig im Rothtal“ hat das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, zur Unterstützung ein Flurneuordnungsverfahren angeordnet. Hierzu wurde am 20.09.2018 in der Marktgemeinderatssitzung folgendes beschlossen: „Der Markt Zusmarshausen beschließt, dass die Flurstücke 519, (523, 533, 543,…) Gmkg. Zusmarshausen in das Flurordnungsverfahren Rothtal-Rothsee zur Reduktion von Stoffeinträgen in den Rothsee aufgenommen werden sollen.“

Mit Schreiben vom 30.04.2019 und Mail vom 02.05.2019 bittet das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in Krumbach um Stellungnahme zum Verfahren Rothtal – Rothsee nach dem Flurbereinigungsgesetz und zu einem Entwurf der Neugestaltungsgrundsätze.
Die Mitteilung des Marktes Zusmarshausen ist für den 07.06.2019 erbeten und wurde auf Wunsch der Verwaltung telefonisch von Frau … vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in Krumbach auf den 17.06.2019 verlängert.

Vorschlag für eine mögliche Stellungnahme von Seiten der Verwaltung:

„Die vorgesehene Flurneuordnung, u.a. mit der Anlage von Pufferstreifen im Rothtal ist hinsichtlich Gewässerökologie und Sedimenteintrag in den Rothsee sehr zu begrüßen.“



Nach der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunk erläutert Bgm. Uhl, dass sich eine Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft bilden soll, die im Auftrag der Teilnehmer die konkrete Maßnahmensetzung in die Hand nimmt. Der Markt Zusmarshausen wurde daher gebeten, mögliche Kandidaten für ein Vorstandsmitglied und einen Stellvertreter vorzuschlagen.

Bgm. Uhl hat im Vorfeld bereits mit zwei Personen Kontakt aufgenommen, die bereit wären, für dieses Amt zu kandidieren:

Vorstandsmitglied:        
Stellvertreter:                

Das Gremium zeigt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

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6. Begrüßungsschilder an den Ortseingängen von Zusmarshausen - Vorstellung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt grundsätzlich die Anschaffung neuer Begrüßungsschilder an den Ortseingängen von Zusmarshausen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorschläge sowohl aus beschichtetem Alu, als auch aus Holz einzuholen und dem Gremium vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der KGV-Sitzung am 25.04.2017 wurden von Herrn Guido Clemens verschiedene Gestaltungsvorschläge für die Begrüßungsschilder an den Ortseingängen präsentiert. Da damals im Gremium verschiedene Meinungen zur Materialauswahl bestanden, sollte das Thema in den Fraktionen diskutiert werden.

In der Sitzung am 10.04.2018 hat sich der Ausschuss nochmals mit dem Thema befasst. Dabei wurde auch ein von MR Fischer favorisierter Vorschlag aus dem Material Holz diskutiert. Während der Diskussion hat sich mehrheitlich die Meinung ergeben, eine Lösung mit beschichtetem und beleuchtetem Alublech zu bevorzugen, auf dem das Wappen in Farbe integriert wird.

Der KGV hat dem MGR vorgeschlagen, neue Begrüßungsschilder aus beschichtetem Alu nach dem Vorbild „Kloster Holzen“ zu beschaffen. Die Schilder sollten auch beleuchtet sein und ein farbiges Wappen enthalten.

MR Clemens wird in der Sitzung den Gestaltungsvorschlag nochmals erläutern.


Diskussionsverlauf:
MR Schwarz erkundigt sich, ob das Material Edelstahl auf Aluminium überhaupt aufbringbar ist, ohne mit Kontaktkorrosion rechnen zu müssen. Sie erhält dazu allerdings die Rückmeldung, dass dies kein Problem darstellt.

MR Aumann gefällt das Schild von Kloster Holzen gut, erkundigt sich gleichzeitig aber nach der beabsichtigten Gestaltung für Zusmarshausen. Daraufhin erläutert Bgm. Uhl, dass sich der Aus-schuss für ein farbiges Wappen ausgesprochen hat. Zudem könnte ggf. der Hinweis auf bestimmte Veranstaltungen aufgenommen werden, natürlich alles neben dem Hauptschriftzug „Markt Zus-marshausen“.
 
MR Clemens betont in diesem Zusammenhang, dass ein beidseitiges Ausfräsen der Tafel machbar ist.

MR Günther als „Nicht-Mitglied im Ausschuss“, spricht sich aufgrund der Lage von Zusmarshausen im Naturpark Augsburg Westliche Wälder und seiner persönlichen Vorbelastung auf das Thema „Holz“ ganz klar gegen den Vorschlag aus. „Mir gefällt Alu überhaupt nicht, weder pulverbeschich-tet, noch in Kunststoff“, erklärt MR Günther. Die jetzt vorhandenen Schilder stehen seines Wissens mindestens 40 – 45 Jahre. Deshalb plädiert er auch jetzt wieder für Holz, da Alu in seinen Augen zu steril aussieht. Modern sei diese Gestaltung ja, „aber nicht für den Eingangsbereich des Marktes Zusmarshausen.“
Bgm. Uhl gibt zu bedenken, dass die Beleuchtung der Schilder bei der Variante Alu von innen er-folgt, bei Holz das Anstrahlen von außen notwendig wird. Zudem verweist der Vorsitzende auf den gegebenen Pflegeaufwand bei Holz.

2. Bgm. Steppich erachtet die Entscheidung heute zum Material als schwierig, da kein graphischer Entwurf vorliegt. Er persönlich fand die alten Begrüßungsschilder einzigartig im Landkreis. „Zus-marshausen grüßt seine Gäste“ gefällt ihm immer noch am besten. So würde er sich auch eine neue Gestaltung wieder vorstellen.

MR Hubert Kraus hält die Standhaftigkeit bei Alu für „exklusiv“. Der Grundsatzbeschluss heute ist richtig, aber die graphische Gestaltung ist auch für ihn durchaus entscheidend und meinungsbe-einflussend. Ebenso wie der Namenszug und die Beleuchtung für diese Schilder thematisiert wer-den sollten. Gleichzeitig gibt das Gremiumsmitglied die Witterung zu bedenken. Die Schilder müs-sen nicht nur Sonne und Regen, sondern auch Schnee und Salz ertragen. Er persönlich könnte sich mit Aluminium anfreunden, möchte aber auf den graphischen Entwurf dazu warten.

2. Bgm. Steppich schlägt die Ausarbeitung von zwei graphischen Entwürfen vor. Zum einen eher orientiert am Bestand und die andere Variante in Richtung „Kloster Holzen“ gestaltet.

MR Alfred Hegele hält die in der Präsentation dargestellte Skizze mit einer Breite des Würfels von einem Meter für zu groß. Allein aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherung und dem Freihalten der Sichtbeziehungen bei Ausfahrt auf Ortseingangsstraßen ist ein Meter zu breit. Gleichzeitig spricht auch er von den bisherigen Schildern als „einzigartig“.

MR Fischer spricht über sich selbst als „Anhänger von Holz“. Für ihn ist das Material Holz ent-scheidend. Er kann sich mit Alu nicht anfreunden und verweist deshalb z. B. auf den Holzaufsteller neben der Bühne beim Feuerwehrfest in Auerbach. Diesen empfand er als „toll gemacht“. Außer-dem ist Alu für ihn spätestens nach 10 Jahren gleichermaßen pflegeaufwändig, aber einfach nicht landschaftstypisch.

MR Juraschek schließt sich MR Fischer und MR Günther an. Der Markt Zusmarshausen ist durch seine Lage in den Westlichen Wäldern ländlich geprägt. In dieses Gebiet sollte sich Zusmarshausen deshalb „einbetten“. Das Ortseingangsschild ist in seinen Augen eine gewisse Visitenkarte, die auch einen Erinnerungswert haben sollte. „Nüchterne, neutrale Aluminiumteile, die von innen beleuchtet sind, haben weder ländlichen Charakter, noch sind sie eingebettet“, erklärt MR Juraschek weiter. Das alte Ortsschild kannte man auch noch in 30 – 40 km Entfernung. Bei dieser Gestaltung hat sich Zusmarshausen eingebrannt. Das jetzt neu aufzustellende Schild sollte nicht nur „neutral und gefühllos Zusmarshausen darstellen, sondern eine Willkommenskultur ausdrücken“. Außerdem verweist das Gremiumsmitglied auf die anderen Ortsteile. Diese könnten hier ebenfalls einbezogen werden, nicht nur der Hauptort Zusmarshausen.

MR Schwarz würde ebenfalls die Ortsteile einbeziehen. Ihrer Ansicht nach sollten alle Ortsteile so ein Schild bekommen. Zudem darf dieses Thema heute auch nicht überbewertet werden. Ihr er-scheint die heutige Diskussion deshalb als „zu viel“. „Es gibt andere Dinge, mit denen sich Zus-marshausen hervorheben kann“, erklärt die Rätin.

MR Sapper schließt die Diskussion ab, indem er zunächst eine graphische Vorstellung erwartet. Diese sollte in beiden Werkstoffen ausgearbeitet werden. Ggf. gibt es sowohl in dem einen als auch in dem anderen Werkstoff eine schöne, moderne, tolle Lösung.

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7. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Memmingerberg (LKR Unterallgäu)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Memmingerberg zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 358.000,-- € (bisher 353.500,-- €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 die Aufnahme der Gemeinde Memmingerberg (LKR Unterallgäu) beschlossen.

Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 32 Trägerkommunen (ohne Memmingerberg).

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8. TSV Zusmarshausen - Übernahme einer Bürgschaft - Projekt Flutlichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung durch das Landratsamt Augsburg wird der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 145.000 Euro für die Investition „Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage auf allen Plätzen“ des TSV Zusmarshausen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen hat für die Investition „Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage auf den Plätzen des TSV Zusmarshausen“ einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 145.000 Euro gestellt.

Die Bürgschaftssumme deckt die ermittelten Gesamtkosten des Projekts fast vollständig ab.

Der MGR hat in seiner Sitzung vom 07.03.2019 nach Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine vom 26.02.2019 einen Förderbetrag in Höhe von 42.978,00 Euro für das Projekt vorbehaltlich des Vorsteuerabzugs und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019 bewilligt.

Auch wenn dem TSV Zusmarshausen für das Projekt Zuschüsse von weiteren drei Förderpartnern i.H.v. gesamt 90.304,35 Euro in Aussicht stehen, ist die Übernahme der Bürgschaft aufgrund der Vorfinanzierung in der gesamten Summe notwendig.

Der Stand der vom Markt Zusmarshausen für den TSV Zusmarshausen übernommenen Bürgschaften vom 31.12.2018 beläuft sich auf 124.373,34 Euro. Eine Auflistung dieser Bürgschaften wurde den Markträten mittels Einstellung in das RIS zur Einsichtnahme zugeleitet.

Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 145.000 Euro ist die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Augsburg erforderlich.





Diskussionsverlauf:
MR Juraschek „gönnt“ dem TSV nach eigener Aussage „einiges“. Gleichzeitig erkundigt er sich nach dem Zeitpunkt, wenn die Bürgschaft fällig werden sollte, denn nach den Förderrichtlinien des Marktes Zusmarshausen ist lediglich eine 30%ige Förderung von solchen Anschaffungen vorgese-hen. Wenn jedoch die heute zur Debatte stehende Bürgschaft fällig werden sollte, überschreitet der Markt diese Grenze substantiell. In diesem Fall verweist MR Juraschek auf den sodann vorlie-genden Verstoß gegen die Förderrichtlinien.
Bgm. Uhl ist der Meinung, dass eine Anrechnung auf die Förderung hier nicht erfolgen darf. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer Bürgschaft und einer Förderung. Zudem gewährt der Markt Zusmarshausen seit 2003 Bürgschaften gegenüber dem TSV Zusmarshausen.

MR Sapper erklärt die Hintergründe der Förderung, indem er auf den Anschaffungspreis von 145.000 Euro für Umrüstung und Erweiterung der Flutlichtanlage verweist. Diese Summe kann vom TSV derzeit nicht ohne Kreditaufnahme geleistet werden, zumal Sicherheiten nicht vorhanden sind. Deshalb erklärt der Markt Zusmarshausen sich in diesem Fall zum Bürgen und springt bei Ausfall für den TSV „in die Presche“.

MR Juraschek ist mit der heutigen Zustimmung einverstanden, wenn kein Zusammenhang zwi-schen den Zuschussrichtlinien des Marktes Zusmarshausen und der Fälligkeit der Bürgschaft für den Verein besteht. Dies bestätigt Bgm. Uhl.  

2. Bgm. Steppich berichtet von der Jahreshauptversammlung des TSV, bei der er den Markt Zus-marshausen vertreten durfte. Auch berichtet er von einigen Bürgschaften, die Vereinen bei Neubau von Objekten gewährt wurden, z. B. Vereinsheime. Er war beeindruckt von den Zahlen und Berich-ten der Vorstandschaft des TSV. Auch nennt er einen Schuldenhöchststand im Jahr 2015 von 220.000 Euro. Zum Stand 31.12.2018 beträgt der Schuldenstand nunmehr 139.000 Euro. Er traut dem TSV auch das Stemmen dieser Kreditzahlungen zu.
Zudem steht das Thema Beleuchtung schon sehr lange auf der Agenda des TSV. Auch konnten durch die Aktiven der Vorstandschaft 95.000 Euro an Fördermittel generiert werden. Dies ist eben-falls nicht zu verachten, erklärt der 2. Bgm.
Weiter erklärt der Stellvertreter, dass er an diesem Abend der einzige Vertreter des Marktes bei dieser Veranstaltung war. Dies ist sehr zu bedauern, da der TSV es verdient hat, von den Markt-gemeinderäten besucht und gewürdigt zu werden. Dort kann sich jeder einzelne der Anwesenden ein Bild von Zusmarshausen machen. Der TSV steht nicht nur für Fußball, sondern bietet viel mehr an Breitensport. Das ist regelrecht „beeindruckend“, erzählt Steppich. Dazu gehören Fitness, Leichtathletik, Stockschützen, Tennis, die kulturelle Seite wie Theater, Lauf10, und vieles mehr.

Der Vorsitzende, Bgm. Uhl, bedankt sich für den Appell. Er selbst spricht von einem „guten Füh-rungstrio“ und einem „verlässlichen Partner“.

MR Hubert Kraus ergänzt: „Das ist alles richtig, aber wir würden bei anderen Vereinen genauso handeln“. Bestätigung erhält er durch das Kopfnicken der anderen Gremiumsmitglieder.

MR Juraschek hält die soziale und gesellschaftliche Leistung in Zusmarshausen (nicht nur durch den TSV sondern auch durch alle anderen Vereine) für „immens“. Er möchte die Bürgschaft dem TSV auch nicht verwehren, sondern lediglich auf den möglichen Zusammenhang zwischen diesen beiden Regularien hinweisen. Allerdings wurde ihm bestätigt, dass ein solcher nicht gegeben ist, sodass der Übernahme der Bürgschaft nichts mehr im Wege steht.

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9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 9

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen Januar bis März 2019 werden bekanntgegeben.

Es handelt sich um folgende:

Sitzungs-datum
Gremium
TOP
Ö/NÖ
Bezeichnung
Beschluss
21.02.19
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
10
Barrierefreier Zugang "Alte Schule Wörleschwang" - Beschlussfassung und Vergabe
Die Firma Günther ist mit dem Rückbau des Treppenturms, den Asphalt- und Pflasterarbeiten sowie den Fundamentarbeiten mit einer Bruttoauftragssumme von 21.700,07 € zu beauftragen.
            
21.02.19
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
11
Erneuerung der Heizungsanlage "Ehemaliger Pfarrhof" - Information und Vergabe
Die Firma Leichtle ist für die Erneuerung der Heizungsanlage im ehemaligen Pfarrhof mit einer Bruttoauftragssumme von 16.598,01 € zu beauftragen.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö informativ 10
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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö informativ 11
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11.1. Zeitschiene Haushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 11.1
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11.2. Änderung im Sitzungskalender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 11.2
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11.3. Sachstand Sanierungsarbeiten Schwimmbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 91. Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2019 ö 11.3
Datenstand vom 22.07.2019 09:15 Uhr