Datum: 27.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 90. Sitzung am 16.05.2019
3 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Zeltplatz/Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle, Gabelbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
4 Haushaltsberatungen 2019
5 Verschiedenes
5.1 Hundetoilette am Hornweg
5.2 Spielplatz am Eschenweg
5.3 Ansaat des Obst- und Gartenbauvereins im Bereich Friedensdorf
5.4 Sachstand Altlastenuntersuchung im Gewerbegebiet "Geisweghülle"
5.5 Information Zerkarien im Rothsee
6 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die 90. Sitzung am 16.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 90. Sitzung des Marktgemeinderates am 16.05.2019 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Zeltplatz/Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle, Gabelbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach, zur Änderung in eine Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz / Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle (Jugendübernachtungshaus)“ sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ und „Parkplatz für den Zeltplatz“ in der Fassung vom 27.06.2019.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In seiner Sitzung am 16.05.2019 hat der Marktgemeinderat den Änderungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach, gefasst. Dieser Bereich soll in eine Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz / Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle (Jugendübernachtungshaus)“ sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ und „Parkplatz für den Zeltplatz“ geändert werden.

Vom beauftragten Büro OPLA wurde ein Vorabzug mit Stand vom 11.06.2019 als Vorentwurf dieser Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2019 ausgearbeitet. Dieser wird den Markträten durch Einstellung in das RIS mit Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.

Die Inhalte dieses Vorentwurfes wurden mit dem Landratsamt Augsburg abgestimmt.

Heute hat der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu erfolgen, sodass anschließend die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgen kann.  

zum Seitenanfang

4. Haushaltsberatungen 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö vorberatend 4

Beschluss

Für die Deckung des Fehlbetrages im Haushaltsplanentwurf 2019 soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.000.000 € und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 500.000 € festgesetzt werden. Dabei ist vorrangig der Kredit in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag

Zur Vorbereitung des Haushalts 2019 werden in der heutigen Sitzung der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vorbesprochen.

Dem Haupt- und Finanzausschuss wurden in den Sitzungen vom 02.05. und 18.06.2019 die Haushaltsansätze vorgestellt. Aufgrund der Beratung in der Sitzung vom 18.06.2019 wurden von Seiten der Verwaltung die Ansätze des Vermögenshaushalts kritisch überprüft, welche für das Haushaltsjahr 2019 reduziert bzw. in eines der nachfolgenden Finanzplanjahre verschoben werden können:

Einzelplan 3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
  • 1.3601.9320 Naturschutz und Landschaftspflege – Erwerb von Grundstücken - Ansatzverringerung von 200.000 Euro auf 50.000 Euro
Einzelplan 4 – Soziale Sicherung
  • 1.4644.9403 Dachgeschoßausbau KiGa Streitheim – Ansatzstreichung von 10.000 Euro auf 0 Euro
Einzelplan 5 – Gesundheit, Sport, Erholung
  • 1.5700.9501 Rothsee – Hochwasser- und Sedimentsproblematik (Planungskosten) – Ansatzverschiebung 80.000 Euro von 2019 nach 2020
Einzelplan 6 – Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
  • 1.6301.9500 Planungskosten Tiefbau - Kreuzung Augsburger Str./Dammstr. Ansatzverringerung von 30.000 Euro auf 20.000 Euro
  • 1.6306.9320 Planungskosten Tiefbau – Richtstattweg Ansatzaufteilung: in 2019 und 2020 je 5.000 Euro
  • 1.6311.9500 Tiefbaumaßnahmen Schulstraße – Ansatzverschiebung 80.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6321.9500 Tiefbaumaßnahmen Moosplatz – Ansatzverschiebung 10.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6325.9501 Tiefbaumaßnahmen Erweiterung Leonhardiweg – Ansatzverschiebung 15.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6326.9590 Tiefbau Bauleitplanung BG Steinekirch – Ansatzverschiebung 30.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6327.9590 Tiefbau Bauleitplanung Gewerbegebiet bei Sortimo, Geisweghülle 27.900 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6333.9500 Tiefbaumaßnahmen BG An der Wiege II – Ansatzverschiebung 350.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6495.9350 Erwerb bewegliche Sachen AV für Bauhof – Ansatzverringerung von 25.000 Euro auf 20.000 Euro + Auflösung HR in 2018
  • 1.6495.9357 Ersatzbeschaffung Pritschenwagen Iveco für Bauhof – Ansatzverschiebung 65.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6701.3540 Beleuchtung – Einnahmen aus Beiträgen für Energieversorgung, Stromanschlüsse Vallried - Neuansatz von 43.200 Euro
  • 1.6900.9580 Gewässerentwicklungsplan Wasserläufe – Ansatzverschiebung 15.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6902.9581 Hydromorphologische Maßnahmen – Renaturierung Roth – Ansatzverschiebung 40.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.6903.9580 Retentionsausgleich Neugestaltung Roth – Ansatzverschiebung 10.000 Euro von 2019 nach 2020

Einzelplan 7 – Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
  • 1.7000.9501 Tiefbaumaßnahme Fremdwasser BG An der Wiege – Ansatzverschiebung 130.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 7000.9504 Tiefbaumaßnahmen An der Wiege II – Ansatzverschiebung 150.000 Euro von 2019 nach 2020
      • 7000.9506 Erweiterung Kläranlage Zusmarshausen – Ansatzverschiebung 50.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.7000.9581 Kanalsanierungskonzept – Ansatzverschiebung 100.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.7691.9501 Dorfplatz Wörleschwang – Ansatzstreichung  10.000 Euro
  • 1.7691.9503 Maibaumplatz Steinekirch – Ansatzverschiebung 30.000 Euro von 2021 nach 2020

Einzelplan 8 – Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen
  • 1.8151.9504 Tiefbau BG An der Wiege II – Ansatzverschiebung 100.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.8801.9402 Dachstuhlsanierung Marktplatz 7 – Ansatzverschiebung 10.000 Euro von 2019 nach 2020
  • 1.8811.9501 Erschließung Fl.Nr. 600/42  Gem. Zus – Kosten für Erschließung Ansatzverringerung von 50.000 Euro auf 40.000 Euro.

Durch diese Änderungen ergibt sich vorläufiges Haushaltsvolumen:

Verwaltungshaushalt mit                  
Einnahmen und Ausgaben                16.720.200 € (inklusive 1.042.400 € Zuführung z. VermHH)

und

Vermögenshaushalt mit
Ausgaben                                        7.341.800 €
Einnahmen                                    3.766.500 €

Ungedeckter Betrag                               3.575.300 €

Der Fehlbetrag könnte durch eine Kreditaufnahme (mit/ohne Rücklagenentnahme) gedeckt werden.

Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2018 voraussichtlich 2.026.796,63 € (Jahresrechnung 2018 ist noch nicht gelegt).

Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt 2019 voraussichtlich knapp 155.000 €. Es könnte daher theoretisch ein Betrag von ca. 1.871.800 € entnommen werden.


2016
14.490.122,69 €
2017
16.359.848,03 €
geplant 2018
16.209.900,00 €
Summe
30.849.970,72 €
Durchschnitt
15.424.985,36 €
hiervon 1. v. H.
154.249,85 €



Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer frägt, wieso es nach der Beitragskalkulation beim Unterabschnitt Wasser und Abwasser zu einem Defizit kommt. Auch die MR Christian Weldishofer und Richard Hegele können sich dies nicht erklären. Kämmerin Holland und GL … erläutern, dass die Berechnung durch das Büro … durchgeführt wurde. Sie werden diese allerdings noch einmal überprüfen lassen.

MR Juraschek möchte wissen, wieso es bei den Haushaltsstellen 0.7000.5000 und 0.7000.5010 zu steigenden Unterhaltskosten im Jahr 2019 kommt und diese im Folgejahr 2020 wieder sinken. MBM Völk erläutert, dass im Klärwerk zusätzliche Kosten in diesem Jahr anfallen würden. Kämmerin Holland bestätigt, dass es sich um einmalige Unterhaltskosten im Jahr 2019 handelt.

MR Christian Weldishofer frägt, wieso bei der Anschaffung der Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen ein Ansatz von 120.000 € ist, da der Kaufvertrag lediglich 88.000 € betrug. GL … erklärt, dass noch zusätzliche Anschaffungen unter anderem im Bereich Atemschutz und für Funkgeräte getätigt werden mussten.

MR Günther möchte wissen, weshalb sich die Gesamtkosten für den Umbau der Schlauchwaschanlage auf 195.000 € belaufen, da ursprünglich ein Ansatz von 150.000 vorgesehen war. MBM Völk erläutert, dass noch zusätzliche Leitungen für den Bauhof verlegt wurden und zudem noch ein Stromanschluss hergestellt werden musste. 2. Bgm. Steppich schlägt vor, dies eventuell durch den Rechnungsprüfungsausschuss überprüfen zu lassen. GL … erklärt, dass dem Rechnungsprüfungsausschuss dafür eine Kostenaufschlüsselung vorgelegt werden könnte.

MR Christian Weldishofer möchte wissen, welche Maßnahmen beim Umbau der Ortsdurchfahrt Vallried fehlen, da ein Ansatz von 200.000 € vorgesehen ist. MBM … erläutert, dass noch Honorarrechnungen des Ingenieurbüros und die Schlussrechnung der Firma … fehlen. Zudem seien auch noch Vermessungskosten zu zahlen.

MR Richard Hegele erwägt einen Abschluss der Baumaßnahme Dorfplatz Wörleschwang in diesem Jahr. MBM Völk benötigt dafür noch genauere Informationen. Laut MR Richard Hegele hat er diese allerdings bei einer gemeinsamen Abstimmung erhalten. MR Reitmayer und Günther fordern, dass die Vereine sich bei der Baumaßnahme durch Eigenleistung mehr einbringen. MR Steffen Kraus merkt an, dass MR Günther damals im Bauausschuss dazu nichts angesprochen hat. MR Günther gibt an, über die WC-Trennwände mitgesprochen zu haben.  MR Juraschek merkt an, dass die Wörleschwanger sich am Umbau beteiligt haben. Laut MR Günther haben sich der Schützenverein „Drei-Linden“ Zusmarshausen und der TSV Zusmarshausen bei ihren Baumaßnahmen beteiligt und einiges in Eigenarbeit umgebaut. Bgm. Uhl nimmt die Eigenleistung der Vereine zur Kenntnis.
MR Hörmann schlägt vor, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen das Bauamt an die Vereine bezüglich der Eigenarbeit herantreten soll.

MR Hörmann möchte gerne, dass der Ansatz für den Maibaumplatz Steinekirch von 30.000 € auf 45.000 € angehoben wird. GL … erklärt, dass es sich hierbei nicht um eine wichtige Anpassung für den diesjährigen Haushalt handelt, da dies lediglich ein Wert für den Finanzplan ist. Eine spätere Änderung des Wertes im Haushalt 2020 sei dann immer noch möglich.

MR Sapper frägt an, woher die Einnahmen für die Veräußerung von unbebauten Grundstücken in Höhe von 900.000 € kommen. Bgm. Uhl geht davon aus, dass darin das Baugebiet „An der Wiege II“, Gewerbegebiet Wollbach und Grundstücke im Gewerbegebiet „Geisweghülle“ enthalten sind.

3. Bgm. Vogg frägt, welche Hochbehälter saniert wurden. Laut Bgm. Uhl wurden bzw. werden die Hochbehälter in Zusmarshausen, Wollbach und Streitheim saniert.

MR Reitmayer frägt, wieso der Ansatz der Risikoanalyse im Bereich der Wasserversorgung so hoch ist. Kämmerin … erklärt, dass bereits hohe Beträge gebucht worden sind und dadurch die Ansätze auch so hoch seien. Laut MBM … hat Herr … im Bereich der Wasserversorgung bereits viele notwendige Maßnahmen getroffen.
2. Bgm. Steppich ist der Meinung, dass man in diesem Bereich tätig werden muss und dort kein Geld gespart werden sollte. MR Reitmayer denkt dennoch, dass die angesetzten Beträge sehr hoch sind. MBM … erklärt, dass in anderen Gemeinden nur durch die Chlorung solch hohe Beträge zustande kommen.

MR Günther frägt nach, ob die 60.000 € bei der Haushaltsstelle 1.8801.9404 im Jahr 2019 wirklich benötigt werden. Bgm. Uhl gibt an, dass bereits eine Besichtigung stattgefunden hat und Herr Finkenzeller das Projekt für dieses Jahr in Aussicht gestellt hat. Laut MBM … wird die Baumaßnahme am Friedhof dieses Jahr nicht mehr angegangen. Ob der Dachgeschossausbau in der Kapellenstraße 7 noch dieses Jahr begonnen werden kann ist allerdings fraglich.
MR Reitmayer möchte wissen, ob für den Dachgeschossausbau bereits ein Planer vorhanden sei. MBM … verneint diese Frage. Bgm. Uhl erläutert, nach Absprache mit dem Gremium, dass der Ansatz beim Dachgeschossausbau für dieses Jahr auf 20.000 € gekürzt wird und dafür im Finanzplanjahr 2020 auf 100.000 € erhöht wird.

MR Juraschek frägt, ob die Haushaltsreste in Höhe von ca. 2,5 Million € bei Haushaltsstelle 1.8811.9320 zur Finanzierung ausreichen, da für dieses Jahr kein Ansatz vorhergesehen ist. Kämmerin … erklärt, dass erst durch die Jahresrechnung 2018 der genaue Stand an Haushaltsresten festgestellt werden kann und danach abschließend gesagt werden kann, ob dies zur Finanzierung ausreicht.

MR Juraschek frägt, ob beim Markt derzeit noch Geld vorhanden sei und ob es im Jahr 2018 eine Kreditaufnahme oder Rücklagenentnahme gegeben hat. Dies zeigt sich, so Bgm. Uhl, bei der Erstellung der Jahresrechnung 2018.

MR Reitmayer möchte wissen, ob es eine Übersicht bezüglich allen verfügbaren Haushaltsresten gibt. Kämmerin Holland verneint diese Frage, es sei aber möglich eine solche Übersicht zu erstellen. Diese könnte dem Gremium dann vorgelegt werden.

MR Richard Hegele frägt an, ob es möglich sei in den Haushalt 2019 eine Verpflichtungsermächtigung für das Finanzplanjahr 2020 aufzunehmen, da die Erschließung für das Baugebiet „An der Wiege II“ für 2020 geplant ist. Bgm. Uhl erklärt, dass das Baugebiet „An der Wiege II“ 2019 noch kein Thema sei, da es fraglich ist ob die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgt. Man solle allerdings für 2020 eine Verpflichtungsermächtigung für die Bereiche Kanal, Wasser und Straße in den Haushalt 2019 aufnehmen.

MR Richard Hegele möchte den aktuellen Sachstand bezüglich dem Spülen von Wasserleitungen auf unbebauten Grundstücken wissen. Bgm. Uhl erläutert, dass man grundsätzlich zwischen dem Spülen der Wasserleitungen und dem der Totleitungen unterscheidet. Totleitungen gibt es im Markt etwa 80 bis 90 Stück. Dabei ist die Grundstücksgrenze auch gleichzeitig auch die Kostentragungsgrenze.
MR Reitmayer sagt, dass nicht alle Totleitungen sichtbar und freigelegt sind. Er frägt deshalb, ob es nicht vorher nötig sei, die Grundstückseigentümer anzuschreiben und ihnen die Möglichkeit zu geben ihre Leitungen freizulegen, damit dies nicht auf Kosten des Marktes erfolgen muss. Laut Bgm. Uhl und GL … wurden diese Anschreiben noch nicht versandt.

GL … schlägt vor, über den ungedeckten Betrag im Haushalt von etwa 3,5 Million € zu diskutieren.

MR Günther ist der Auffassung, dass der Markt ohnehin nicht mehr viele Rücklagen besitzt.
Auch MR Schwarz ist der Meinung, dass nicht alle Rücklagen aufgebraucht werden sollten. Kämmerin … erklärt daraufhin, dass der Mindestbetrag der Rücklage etwa 154.000 € beträgt. Somit könnten grundsätzlich etwa 1,8 Million € aus der Rücklage entnommen werden.
MR Reitmayer ist der Meinung, dass wenn Geld benötigt wird, dieses durch einen Kredit beschafft werden sollte. MR Günther denkt, dass etwa 1 Million € aus der Rücklage entnommen und der Rest über einen Kredit finanziert werden sollte. 2. Bgm. Steppich ist der Meinung, dass in der Rücklage noch etwa 800.000 € bis 1 Million € übrig bleiben sollten.
MR Juraschek erläutert, dass es im Vorjahr bereits dieselbe Diskussion gab und damals 2 Million € die absolute Untergrenze waren. Er ist gegen eine zu hohe Entnahme aus der Rücklage.
MR Aumann vermutet, dass die Lücke von 3,5 Million € am Ende des Jahres vermutlich nicht ganz so hoch sein wird, wie derzeit angenommen wird. Er ist daher für eine Entnahme aus der Rücklage von etwa 1,5 bis 2 Million und der Rest soll über einen Kredit finanziert werden.
MR Alfred Hegele sagt, dass in diesem Jahr gerade durch den Bau der Brücke in Gabelbachergreut hohe Kosten auf die Gemeinde zukommen. Er ist deshalb für eine geringe Entnahme aus der Rücklage, da auch für ihn fraglich ist, ob der Fehlbetrag am Ende des Jahres wirklich so hoch ist. Weiterhin führt er aus, dass die Gemeinde vermutlich in Zukunft nicht mehr so viel investieren kann, da ihnen die Ausbaubeiträge in der Zukunft auf der Einnahmenseite fehlen werden.

Bgm. Uhl bittet das Gremium, Fragen zum Haushalt bis zum 03.07.2019 einzureichen, damit der Haushalt 2019 auch endgültig am 11.07.2019 beschlossen werden kann.

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö informativ 5
zum Seitenanfang

5.1. Hundetoilette am Hornweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 5.1

Kurzbericht

MR Sapper frägt an, ob man für die Hundetoilette am Hornweg einen neuen Standort finden könnte, da diese direkt neben einer Sitzbank platziert ist. Er wäre für eine Versetzung in Richtung Steineberg auf Höhe des Grundstückes von Frau … .

Bgm. Uhl sagt, dass eine Versetzung der Hundetoilette problemlos möglich wäre. Um einen möglichen Standort festzulegen, bittet er MR Sapper, sich als Ansprechpartner bereit zu erklären.

zum Seitenanfang

5.2. Spielplatz am Eschenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 5.2

Kurzbericht

MR Sapper möchte wissen, wieso im neuen Spielplatz am Eschenweg ein Sandkasten unter einem Apfelbaum aufgestellt wurde.

Bgm. Uhl erläutert, dass dies der Wunsch der Eltern bei einer Abstimmung war. Ziel davon ist, dass der Baum Schatten spendet.

zum Seitenanfang

5.3. Ansaat des Obst- und Gartenbauvereins im Bereich Friedensdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 5.3

Kurzbericht

MR Sapper frägt, ob die Ansaat in Friedensdorf neben der Autobahn erfolgreich war.

Bgm. Uhl sagt, dass man dafür beim Obst- und Gartenbauverein nachfragen müsste.

MR Joachim Weldishofer erklärt, dass wohl das Unkraut die Wiese zu schnell befallen hat und deshalb vermutlich in den nächsten Jahren dort keine Blumenwiese entstehen kann.

zum Seitenanfang

5.4. Sachstand Altlastenuntersuchung im Gewerbegebiet "Geisweghülle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 5.4

Kurzbericht

MR Reitmayer möchte den aktuellen Sachstand zur Altlastenuntersuchung wissen.

GL …  erläutert, dass derzeit die Ausschreibung vorbereitet wird. Die Bohrungen für die horizontale Abgrenzung sind erfolgt. Zur vertikalen Erkundung sind nun vier Rammkernbohrungen vorzunehmen und vier Grundwassermessstellen einzurichten. Hierzu ist die Ausschreibung nötig.

zum Seitenanfang

5.5. Information Zerkarien im Rothsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö 5.5

Kurzbericht

MR Günther frägt, ob des es derzeit schon eine offizielle Information zu Zerkarien im Rothsee gibt, da er bereits mehrfach darauf angesprochen wurde.

Laut Bgm. Uhl gibt es derzeit noch keine offizielle Bestätigung von Seiten des Gesundheitsamtes.

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 92. Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2019 ö informativ 6
Datenstand vom 02.08.2019 09:04 Uhr