Datum: 09.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:57 Uhr bis 22:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung vom 01.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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2.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Niederschrift der 46. Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.12.2016 wird einstimmig genehmigt.
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung vom 15.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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2.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Niederschrift der 47. Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.12.2016 wird einstimmig genehmigt.
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3. Bebauungsplan Nr. 17, Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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3 |
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3.1. Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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3.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Synopse des Ing. Büros Steinbacher-Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Frau … erläutert das bisherige bauleitplanerische Verfahren stichpunktartig wie folgt und erklärt gleichzeitig, dass dem Marktgemeinderat umfassende Informationen mit Ladung in das RIS eingestellt wurden:
Aufstellungs- und Billigungsbeschluss u. Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
in der MGR-Sitzung am 23.04.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 13.07.2015 bis einschließlich 17.08.21015
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 19.11.2015
Ergänzungsbeschlüsse hierzu in den MGR-Sitzungen am 17.12.2015 und 21.01.2016
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 15.02.2106 bis einschließlich 16.03.2016
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 02.06.2016
Aufgrund von Grundstücksverhandlungen war anschließend eine erneute Änderung der Entwurfsfassung erforderlich.
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 28.07.2016
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016
Anschließend erklärt Frau …, dass in der heutigen Sitzung nun die nächsten Verfahrensschritte (Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Auslegung vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016 sowie Billigungsbeschluss und erneuter Auslegungsbeschluss) anstehen.
Herr … des Büros Steinbacher Consult erläutert daraufhin die dem Protokoll beigefügte Synopse zur Behandlung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie TöB (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016 vorgebracht wurden. Insbesondere geht er auf die erfolgte Würdigungen und Abwägungen zu den einzelnen Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken ein.
Auch erklärt Herr … den Grund für die nochmalige Auslegung und nennt dafür unter Anderem den Bauantrag der Firma Chefs Culinar. Der Planer und die Verwaltung waren sich darüber einig, dass es sinnvoll ist, den Bauantrag der Fa. Chefs Culinar abzuwarten um evtl. notwendige Befreiungen zu vermeiden und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Bauantrag liegt seit Ende 2016 vor und die geplanten Maßnahmen widersprechen laut Herrn … den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.02.2017 nicht. Auch wurde die Zufahrtsstraße vom Gelände der Firma Chefs Culinar zur Zusmarshauser Straße inzwischen detailliert im Bebauungsplan aufgenommen.
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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 09.02.2017.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Dabei können Bedenken oder Anregungen nur zu den Änderungen vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung soll verkürzt auf 2 Wochen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der unter Tagesordnungspunkt „Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken“ gefasste Beschluss wurde bereits vom Ing. Büro Steinbacher-Consult in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet und führt zu einem neuerlichen Billigungsbeschluss für die geänderte Fassung. Diese Fassung ist den Marktgemeinderäten durch Einstellung in das RIS zugegangen und liegt dem Protokoll bei. Wesentlich geänderte Absätze zur Fassung vom 28.07.2016 sind gelb markiert. Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung erhält diese Fassung damit den Stand vom 09.02.2017.
Es wurde vom Landratsamt darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen zu den Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend sind, um eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Gehölzstrukturen zu erhalten, die für die Errichtung des Anschlusses im Westen erforderlich ist. Die Festsetzungen wurden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde geändert.
Aus diesem Grund (Änderungen bei den Festsetzungen hinsichtlich Ausgleichsmaßnahmen) sowie wegen der notwendigen Änderungen zur Abstimmung des Bauantrages der Fa. Chefs Culinar mit der Bauleitplanung ist eine erneute Auslegung erforderlich. Diese kann verkürzt auf 14 Tage erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die erneute Auslegung und Beteiligung im Laufe der Monate Februar/ März 2017 erfolgt. Nach der erneuten Prüfung der dann ggf. noch eingehenden Stellungnahmen erfolgen der Satzungsbeschluss und sodann die Ausfertigung des Bebauungsplanes durch den Ersten Bürgermeister.
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4. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Geisweghülle, ehemals Industriegebiet Zusmarshausen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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4 |
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4.1. Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen aus der Synopse des Ing. Büros Steinbacher-Consult (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage 3 beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Frau … erläutert das bisherige bauleitplanerische Verfahren stichpunktartig wie folgt und gibt bekannt, dass umfangreiche Informationen hierzu dem Marktgemeinderat bereits durch Einstellung im RIS zur Verfügung gestellt wurden.
Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens am 30.06.2016.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung 27.10.2016
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016.
Anschließend geht Frau … auf das weitere notwendige Verfahren ein und erläutert, dass in der heutigen MGR nun die nächsten Verfahrensschritte (Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Auslegung vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016 sowie Feststellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes) anstehen.
Herr … des Ingenieurbüros Steinbacher erklärt die dem Protokoll beiliegende Synopse zur Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen
und geht dabei vor allem auf die vorgenommenen Abwägungen ein
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4.2. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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4.2 |
Beschluss
Der vorgelegte Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Geisweghülle“ (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen wird mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.02.2017 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Genehmigung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit der Ladung wurde dem Marktgemeinderat der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 09.02.2017 ins RIS eingestellt.
Frau …
erläutert, dass die unter TOP 4.1 beschlossenen Änderungen bereits durch das Ingenieurbüro Steinbacher in die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 09.02.2017 eingearbeitet wurden. Diese ist dem Landratsamt Augsburg nun zur Genehmigung zu übersenden.
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5. Bebauungsplan Nr. 22, Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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5 |
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5.1. Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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5.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen aus der Synopse des Ing. Büros Steinbacher-Consult (die Synopse wird als Anlage zum Protokoll beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
MR Schwarz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO mit Aufruf des Tagesordnungspunktes im Zuhörerraum Platz.
Daraufhin erläutert Frau … das bisherige bauleitplanerische Verfahren stichpunktartig wie folgt und erklärt gleichzeitig, dass umfangreiche Informationen dem Gremium durch Einstellung ins RIS bereitstanden:
Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
In der MGR-Sitzung am 30.06.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der Sitzung des MGR am 27.10.2016.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016
Anschließend erklärt Frau … das weitere notwendige bauleitplanerische Verfahren. So stehen in der heutigen MGR die nächsten Verfahrensschritte an (Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Auslegung vom 21.11.2016 bis 22.12.2016).
Herr … des Ing. Büros Steinbacher-Consult erläutert die dem Protokoll beigefügte Synopse zur Behandlung der eingegangen Stellungnahmen und geht dabei insbesondere auf die vorgenommenen Abwägungen ein. Unter Anderem erläutert er zudem die zulässige Höhe im Baugebiet anhand eines Beispiels.
Bürgermeister Uhl erklärt, dass aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen auf den weiteren Verfahrensschritt „Billigungs- und Satzungsbeschluss“ derzeit noch verzichtet werden muss.
MR Günther erkundigt sich nach der Regelung für Werbeanlagen.
Herr …
informiert in diesem Zusammenhang, dass im Textteil zum Bebauungsplan folgende Bestimmung aufgenommen wurde: „…Dabei darf sowohl die Höhe als auch die Breite der Werbeanlage max. 1/3 im Verhältnis zur jeweils von der Ansichtsseite liegenden (bei Schrägaufstellung kürzeren) Gebäudeaußenwand betragen. Die Grundfläche des Reklamefeldes (Schriftfeld) darf eine Höhe von 3,6 m und eine Breite von 15,0 m je Feld (bei Pylonen je Seite und Feld) nicht überschreiten.“ Es reicht also seiner Aussage nach die Unterordnung zum Gebäudekomplex aus, sodass die Entscheidung zu den Werbeanlagen von Fall zu Fall getroffen werden muss.
Erster Bgm. Uhl erklärt, dass zur Errichtung einer Werbeanlage die gesonderte Einreichung eines Bauantrages notwendig ist. Durch Angabe der Maximalgröße sowie des Verhältnisses sollte es dem Bauausschuss durchaus möglich sein, eine Entscheidung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen im Baugebiet Geisweghülle treffen zu können. Das Gremium ist sich einig, dass die aufgenommene Regelung im Textteil so belassen werden soll.
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6. Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen
Vorstellung der Entwurfsplanung (2. Teil) und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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6 |
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf einschließlich der Kostenberechnung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Fenster sind als reine Holzfenster in der weiteren Planung vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17
Beschluss 3
Die Fenster sind als Holz-Alu-Fenster in der weiteren Planung vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 4
Als Türen sind Türen mit HPL-Beschichtung und Stahlzargen vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Marktgemeinderat gibt der Überschreitung der Baugrenze durch das Stauraum-Gebäude für den Kindergarten und der Krippe das gemeindliche Einvernehmen.
Sollten noch weitere Befreiungen erforderlich sein, welche auf den Planunterlagen bzw. Plankonzept ersichtlich sind bzw. in Zusammenhang mit dem Stauraum-Gebäude sind, so können diese auf dem Verwaltungsweg abgearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Bürgermeister Uhl erläutert, dass in der Marktgemeinderatssitzung am 28.07.2016 der Auftrag für die Planungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen nach dem durchgeführten VOF-Verfahren an das Büro 3+ Architekten, Augsburg vergeben wurde.
In der Marktgemeinderatssitzung am 06.10.2016 wurde der Vorentwurf zum Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen vorgestellt.
In der Marktgemeinderatssitzung am 01.12.2016 wurde der Entwurf zum Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen vorgestellt.
Hinsichtlich der Gebäudeplanung wurde folgendes im Wesentlichen beschlossen:
Beschlüsse 01.12.2016:
? Bezüglich der Küchenplanung ist neben der Lieferung durch einen Cateringservice die Möglichkeit der eigenen Zubereitung der Speisen mit einer entsprechenden Küche, Ausstattung und Personal (Frischküche) vorzusehen.
? Die Fassade als Holzschalung, gestrichen, in senkrechte Ausführung in der weiteren Planung vorzusehen.
? Als Heizungssystem ist eine Pelletheizung in der weiteren Planung vorzusehen.
? Das Gebäude ist in Massivbauweise in der weiteren Planung vorzusehen.
? Es ist eine dezentrale Lüftungsanlage vorzusehen
? Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf zu. Die abgestimmten Anregungen sind zu berücksichtigen.
Der Bauantrag ist fertig zu stellen und kann auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet werden.
Bürgermeister Uhl begrüßt zu diesem TOP Hr. … und Hr. … vom Büro 3+ Architekten, Hr. … vom Landschaftsarchitekturbüro Baldauf.
Das Büro 3+ Architekten erläutert, dass im Dezember bereits weitere Planungen erfolgten und diese am 19. Januar mit der Jury, der Marktverwaltung und der Kindergartenleitung abgestimmt wurden.
Im Wesentlichen wurden die Außenanlagen und die Art der Fenster, die Beläge, die Deckenverkleidung, die Art der Türen, die Möblierung, die Farbwahl, die Fliesenhöhe und die Schließanlage abgestimmt.
Hinsichtlich der Fensterauswahl, vor dem Hintergrund der Holzverkleidung des Gebäudes, werden reine Holzfenster von Seiten der Planer vorgeschlagen. Als wartungsextensivere Alternative ständen Holz-Alu-Fenster zur Auswahl. Diese wären jedoch 20-30% teurer. In der derzeitigen Kostenberechnung sind reine Holzfenster berücksichtigt.
Als Bodenbeläge wurden in Abstimmung mit o.g. Gremium Lino-Beläge bzw. Kautschuk-Beläge ausgewählt. Im Sanitär-Bereich und im Eingangsbereich wurden Feinsteinzeug-Fliesen bzw. Natursteinfliesen ausgewählt.
Hinsichtlich der Deckenverkleidung wurden Lochdecken in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Für die Türen werden von 3+ Architekten Türen mit HPL-Beschichtung und Stahlzargen, im Eingangsbereich werden 2 automatische Schiebetüren vorgeschlagen.
Die Möblierung einschließlich einer losen Möblierung wurde auf Grund der höheren Fördermöglichkeiten in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Weiterhin erläutert Herr …, dass der Förderantrag bereits fertiggestellt wurde und nun nur noch gegenzulesen ist. Es wird davon ausgegangen, dass im Laufe der nächsten Woche die Einreichung bei der Regierung von Schwaben erfolgen kann. Zudem konnte das Kindergartengebäude aufgrund des derzeitigen Planungsstandes den KFW 55-Stand erreichen, was die Erwartungen der Energieeffizienz sogar noch übersteigt. Dieser Stand wäre erst mit der NF 2019 gefordert und liegt deshalb zum momentanen Stand über den staatlichen Anforderungen. Aufgrund dieser Tatsache werden ggf. weitere Fördergelder in Höhe von 70.000 Euro (+/- 10.000 Euro) möglich.
Im Anschluss geht Landschaftsarchitekt … auf die Gestaltung der Außenanlagen ein.
Er zeigt das Gesamtkonzept und dabei im Wesentlichen die vorgesehenen Spielgeräte, den Bobby-Car-Rundweg, die Parkmöglichkeiten, die Beläge, die Einzäunungen, die behindertengerechte Zugängigkeit zum Gebäude mittels Rampen im Westen und im Weiteren die Berücksichtigung des anspruchsvollen Geländeverlaufes auf. Die Spielgeräte sind seiner Ansicht nach am langlebigsten, durch Wahl der Robinie als Holzart. Diese hat sich im Außenbereich auch ohne Beschichtung bereits bewährt und hält für gewöhnlich mindestens 20 Jahren allen Witterungen stand.
Die Stauräume für die Krippe und den Kindergarten wurden an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Krippe vorgesehen. Dieser Standort ist auf Grund der Nähe zum Eingangsbereich und auf Grund der Lage an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Krippe ideal. Allerdings ist hinsichtlich des Bebauungsplanes Steineberg eine Befreiung in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze erforderlich. Hierzu erläutert MBM …, dass für die Realisierung dieser Schnittstellenbebauung ein Grundstückstausch zwischen den beiden gemeindlichen Grundstücken (Kindergartengrundstück Fl. Nr. 600/51 und Fl. Nr. 600/8) notwendig wird. Auch sollte der bisherige Gehweg im nördlichen Bereich des geplanten Kindergartens sowie eine erst noch zu vermessende Teilfläche im Süden mit dem Grundstück verschmolzen werden.
Die Gesamtkosten inklusive loser Möblierung belaufen sich mit Stand vom 09.02.2017 auf 5.308.209,35 Euro.
Diskussionsverlauf:
Aus Rückfragen ergibt sich, dass als Holzart für die reinen Holzfenster sowie für die Holz-Alu-Konstruktion ein Laubholz geplant ist. Zudem ist die Empfehlung der Architekten, dass bei Auswahl der Fenster vor allem auch der Wärmeschutz Berücksichtigung findet.
MR Bermeitinger erkundigt sich nach dem finanziellen Unterschied der Ausführung der Fenster als Kunststoff-Fenster im Vergleich zu den vorgestellten beiden Varianten. Herr … erklärt daraufhin, dass bei Kunststofffenster ca. 70.000 Euro anfallen werden, während für reine Holzfenster ein Ansatz von 108.500 Euro berücksichtigt ist. Die teuerste Variante wäre eine Ausführung als Holz-Alu-Fenster mit Kosten von ca. 125.000 Euro. Allerdings hält der Planer eine Kunststoffausführung in einem Gebäude mit Holzverkleidung für unansehnlich, zumal die Farbpaletten für Kunststoff recht spärlich ist und die Wohnlichkeit im Innenraum leidet.
MR Juraschek fragt nach, ob für die Pflege der Holzfenster schon eine Kostenrechnung für die Dauer der gewöhnlichen Nutzungszeit erfolgt ist. Der Architekt erklärt, dass bisher keine Vergleichsberechnung erfolgt ist. Es müsste mit einem Streichen in einem 5jährigen Turnus gerechnet werden, verteilt auf die nächsten 50 Jahre. Auch Herr … versichert, dass der Pflegeaufwand für Holzfenster in dieser Dimensionierung und Anzahl nicht zu unterschätzen ist. Laut Herrn … sind ca. 225 qm Fensterfläche vorhanden.
MR Günther und MR Hubert Kraus plädieren für die Ausführung der Fenster in einer Holz-Alu-Konstruktion. Hier könnten trotz erstmalig höheren Investitionskosten die Pflegemaßnahmen gespart werden.
MR Schwarz sagt im Rahmen der laufenden Diskussion aus, dass ihr bei Ausführung der Bodenbeläge in Feinsteinzeug die Farbwahl wichtig wäre. Auf keinen Fall wünscht sie unifarbene Beläge, da diese im Winter unansehnlich werden und riesige Probleme aufweisen. Es sollte nicht nur auf die Optik sondern hier unbedingt auch auf die Handhabung geachtet werden.
MR Günther informiert sich weiterhin bei den Planern nach dem Material der Waschtische. Laut Herrn …. ist hier die Ausführung in Keramik vorgesehen, da dies günstiger als Mineralwerkstoff ist. Allerdings wird sich die Sanitäre Einrichtung nach einer Musterung ergeben.
Der MR Juraschek erkundigt sich beim Landschaftsplaner danach, ob im Außenbereich ebenfalls Ruhebereiche vorgesehen wurden. Herr … erklärt daraufhin, dass nur im Bereich des Weidentippis und Insektenhotels solche Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind. Außerdem ist der Innenhof ohne Überdachung ein solcher Rückzugsort. Daraufhin erklärt MR Sapper, dass die Planung von Ruhezonen nicht erforderlich ist, da sich die Kinder ihre eigenen Rückzugsflächen sowie ihre eigenen Actionspielflächen schaffen werden. Da ist die Planung von Erwachsenen nicht ausschlaggebend.
Im Rat ergibt sich die Frage nach der Ausführung der Umzäunung des Grundstücks. Laut Herrn … wurde bisher ein Stahlgitterzaun mit einer Höhe von 1,20 m vorgesehen, welcher im Bereich der Fest- und Spielwiese eine Mauer als Sockel erhält und überall mit Kletterpflanzen berankt werden wird. MR Günther zeigt sich diesbezüglich skeptisch, ob die Kletterpflanzen bei einem Kindergarten lange Bestand haben werden und spricht sich für die Errichtung von Holzzäunen aus. Er verweist in diesem Zusammenhang vor allem auf die Gestaltung des Zauns im jetzigen Zusmarshauser Kindergarten, welcher durch die Eltern vorgenommen wurde und eine kindgerechte Lösung darstellt.
Auch 2. Bgm. Steppich erachtet die Ausführung eines Stahlzaunes um das gesamte Kindergartengelände als unansehnlich. Wenigstens Teilbereiche sind seinem Erachten nach mit einer gestalterischen Holzeinzäunung vorzusehen. Hinter Stahlgittern versteckt sich einfach kein Kindergarten, so der 2. Bgm.
MR Günther wünscht sich aus Gründen der Langlebigkeit eine Kompromisslösung. Beispielsweise wäre lediglich die Gestaltung der Bandstangen aus Alu, die Latten aus Holz möglich.
MR Aumann erkundigt sich bei den Planern nach dem Kostenunterschied zwischen den beiden Ausführungsvarianten Stahl und Holz. Herr … erklärt, dass eine Kombination aus Stahl und Holz Mehrkosten in Höhe von ca. 20 – 30 Euro pro laufenden Meter verursachen würde.
Mehrheitlich ist das Gremium der Meinung, dass vor allem an gut einsehbaren Teilbereichen, unter anderem an der Ostseite, ein Holzzaun vorzusehen ist.
Es folgt die Abstimmung zur Ausführung der Bandstangen im Gremium.
Die Bandstangen sind als Holz-Bandstangen auszuführen
Abstimmungsergebnis 1:17
Die Bandstangen sind in einer Alu-Konstruktion auszubilden
Abstimmungsergebnis: 17:1
Im weiteren Sitzungsverlauf verweist MR Günther auf den im südöstlichen Bereich befindlichen, gemeindlichen Gehweg. Es handelt sich hier um einen Weg mit 3 Treppen à 4 Stufen. Zwar ist eine integrierte Rampe vorhanden, allerdings ist diese recht steil gestaltet. Durch die Lage des Kindergartens wünscht der Markt vor allem, dass die Mütter mit ihren Kindern auch fußläufig das öffentliche Gebäude erreichen können. Deshalb wird ein großer Teil der Kindergartenbesucher über diesen Fußweg zur Tagesstätte kommen. Bei einer Steigung von 45 Grad je Rampe gestaltet sich dieser Weg jedoch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl als schwer bis unmöglich. MR Günther regt an, dass dieser Bestand überdacht werden sollte und eine Lösung herbeigeführt werden sollte, die familienverträglich und praxisnah aussieht.
MR Aumann äußert sich kritisch zu einer Änderung. Seiner Meinung nach ist sowieso fraglich, ob wirklich so viele Personen über diese Treppe zum Kindergarten gelangen. Er geht eher davon aus, dass die größte Anzahl der Besucher mit dem Auto zum Kindergarten geliefert werden wird. Lediglich die Bewohner des Baugebietes „Steineberg“ werden diese Zuwegung in Anspruch nehmen. Für diese Bewohner besteht aber auch die Alternativroute über die Holzappelstraße. Vor Änderung des Bestandes sollte die Sachlage nach Neubau des Kindergartens beobachtet werden.
MR Juraschek regt an, dass die Stufen über den ganzen Weg verteilt werden könnten
Der Planer wird die Angelegenheit im Auge behalten.
MR Alfred Hegele hält die geplanten 20 Elternparkplätze für zu gering, da die Kindergarten- und Krippenkinder alle zu Stoßzeiten geliefert werden. Daraufhin entgegnet MR Schwarz, dass am derzeitigen Kindergarten gar keine Parkflächen für die Eltern vorhanden sind. Auch diese Situation wurde gelöst und hat jahrelang geklappt. Im Vergleich dazu ist die neue Situation des Kindergartens Steineberg ein wahrer Traum.
3. Bgm. Vogg sieht mit den im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze angebrachten und geplanten 5 Parkflächen eine Problematik beim Ausparken. Hier wird der Weg zum Eingang ständig durch rangierende Fahrzeuge gefährdet. Herr … gibt dieser Ansicht Recht, und hält die völlige Freihaltung auch für sicherer, allerdings wären dann im gesamten Areal noch weniger Parkflächen vorhanden.
MR Günther erkundigt sich nach der Höhe der Förderung.
Laut GL … läuft derzeit das 4. Sonderinvestitionsförderprogramm. Die Förderung errechnet sich nach der Hauptnutzfläche (Raumprogramm) und einem Kostenrichtwert. Der Fördersatz beträgt mindestens 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dies könnte einen Zuschuss in Höhe von 2.000.000,-- Euro bedeuten. Gefördert werden nicht die Investitionen sondern maßgebend sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
MR Juraschek stellt fest, dass diese Förderung also festgelegt ist, weshalb Kostensteigerungen immer der Markt zu tragen hat und erkundigt sich daraufhin, wie sicher die momentan aufgezeigten Kosten sind. Hr. … erklärt, dass bereits jetzt 3 % Steigerung und Sicherheit eingerechnet ist. Grundlage stellt der übliche Marktwert dar. Allerdings sind mehr als 3 % Sicherheit auch in den letzten Jahren nicht üblich gewesen.
MR Aumann erklärt, dass auch aufgrund dieser Tatsache ein zügiges Voranschreiten des Baubeginns angestrebt werden sollte. Nur so können Kosten fixiert und gespart werden.
Herr … erklärt, dass das erste Ausschreibungspaket so groß gestaltet wurde, dass 50 – 60 % der Kosten gesichert wurden.
Weiterhin sind die Ausführungsbestimmungen zur Förderung noch nicht ganz klar, erklärt GL …. Es könnten neben der Förderung nach der Hauptnutzfläche auch Ausstattungskosten bis zu 2.000,-- € je Platz gefördert werden.
Weiterhin erkundigt sich MR Günther nach den Vorgaben für die Ausschreibung.
Herr … erläutert, dass für den Kindergartenneubau eine gewerkweise Vergabe vorgesehen ist. Dabei dient die Berechnung der verschiedenen Gewerke als Grundlage für die Entscheidung der Ausschreibungsart. Zu dieser Thematik erklärt MBM …, dass nach Rücksprache mit der VOB-Stelle die Grenzen für eine europaweite Ausschreibung vorgegeben werden, wobei die Grenzen für die verschiedenen Gewerke unterschiedlich hoch angesetzt sind. Im Falle des Kindergartens Zusmarshausen wird es aber wohl nur zu sehr wenigen europaweiten Ausschreibungen kommen.
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7. Natur-Kindergarten Wörleschwang - "Pusteblume"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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7 |
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7.1. Information zur Kindergartenbelegung 2017/2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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7.1 |
Kurzbericht
GL … erläutert, dass bereits in der 3. Kalenderwoche die Anmeldungen für die vier gemeindlichen Kindergärten für das Kindergartenjahr 2017/2018 aufgenommen wurden. Die Verwaltung hat am 01.02.2017 dann in Absprache mit den Leiterinnen und im Beisein von MR Ingrid Hafner-Eichner eine vorläufige Belegung vorgenommen.
Die Belegung stellt sich vorläufig wie folgt dar:
Kindergarten Gabelbach
Kindergartengruppe (25 Plätze) voll belegt
Kleingruppe Kindergarten (12 Plätze) voll belegt
Für diese Gruppe wird die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bis zur Fertigstellung des Neubaus beim Landratsamt Augsburg beantragt.
Krippengruppe (15 Kinder) nahezu voll belegt
Kindergarten Streitheim (25 Plätze)
18 belegte Plätze – 7 Plätze noch frei
Kindergarten Wörleschwang (25 Plätze) voll belegt
Es stehen 10 Kinder auf der Warteliste. Von den 14 Neuanmeldungen (8 aus Wörleschwang, 5 aus Wollbach und 1 aus Zusmarshausen) können nur 4 berücksichtigt werden.
Es besteht hier dringend Handlungsbedarf.
Kindergarten Zusmarshausen
3 Kindergartengruppen (à 25 Plätze) voll belegt
4 Plätze in einer Gruppe (25 Plätze) noch frei
Kinderkrippe (12 Plätze) voll belegt
Es stehen 8 Kinder auf der Warteliste.
Es besteht auch im Krippenbereich ein Handlungsbedarf. Die Verwaltung prüft in Absprache mit dem Landratsamt die Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe mit 12-15 Kindern im bestehenden Kindergarten. Diese Gruppe könnte dann mit Bezugsfertigkeit des neuen Kindergartens umziehen.
GL … sieht nach diesen Zahlen dringenden Handlungsbedarf im Kindergarten Wörleschwang, auch unabhängig von dem Neubau einer Kindertagesstätte in Zusmarshausen. Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem auch unter Berücksichtigung der jetzt folgenden geburtenstarken Jahrgänge sowie der nahezu vollständigen Bebauung des Baugebietes „An der Wiege“ dringend erforderlich.
Diskussionsverlauf:
Nach Rückfrage durch 2. Bgm. Steppich erklärt GL …, dass im Kindergarten Gabelbach trotz Vollbelegung derzeit keine Kinder abgewiesen werden mussten. Dies ist aber vor allem auch auf die Kleingruppe mit 12 Kindern zurückzuführen. Ohne diese wäre auch in Gabelbach ein Mangel an Plätzen zu verzeichnen. Gleichzeitig ist der Markt Zusmarshausen aber auch der Kirchenverwaltung für die Bereitstellung des Pfarrheimes als Turnraum sehr dankbar. Auch dies stellt eine wichtige Voraussetzung zur Unterbringung der Kleingruppe dar.
2. Bgm. Steppich spricht sich weiterhin dafür aus, dass die seit Jahren gängige Praxis (die Wollbacher Kinder werden in Wörleschwang untergebracht) so beibehalten werden sollte. Er wünscht hier unter keinen Umständen, dass die Wollbacher Kinder aufgrund Platzmangels getrennt werden müssen.
MR Hafner-Eichner plädiert dafür, im Kindergarten Zusmarshausen eine weitere Krippe als Provisorium einzurichten, um den Bedarf an Krippenplätzen abzudecken. Damit wäre bei Umzug in den neuen Kindergarten bereits die volle Auslastung des Gebäudes erreicht. Für die 8 anstehenden Neuaufnahmen in Zusmarshausen sollten Anstrengungen erfolgen, diese in einer zusätzlichen Krippengruppe unterzubringen. Laut Aussage von GL … wird die Situation vom Landratsamt begutachtet und sodann erfolgt durch das zuständige Amt die Beurteilung.
MR Günther erkundigt sich nach dem Verhältnis der Gastkinder und der einheimischen Kinder. Gleichzeitig möchte er in Erfahrung bringen, wie viele Zusmarshauser Kinder in anderen Tagesstätten außerhalb des Marktes untergebracht werden. GL …
erklärt, dass zur Zeit aus dem Markt Zusmarshausen 26 Kinder zu fremden Einrichtungen gebracht werden, während nur etwa 8 – 10 auswärtige Kinder gemeindeeigene Einrichtungen besuchen
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7.2. Anbau an das bestehende Gebäude - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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7.2 |
Beschluss
Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen wird ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen im Naturkindergarten Wörleschwang – „Pusteblume“ festgestellt. Mit einem Anbau an das bestehende Kindergartengebäude soll dieser Bedarf abgedeckt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen weiterzuführen, die Anerkennung der zusätzlichen Plätze beim Landratsamt Augsburg zu beantragen und die Förderung mit der Regierung von Schwaben abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen (TOP 7.1) und zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergärtenplätzen besteht im Kindergarten Wörleschwang dringend Handlungsbedarf, so GL Stöckle. Es besteht die Möglichkeit, an das bestehende Kindergartengebäude, An der Nuss 3, anzubauen, um zusätzliche Räume zu schaffen.
Die Verwaltung hat im Vorgriff bereits am 02.12.2016 mit dem Landratsamt Augsburg, Frau …, eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Grundsätzlich wäre es aus Sicht des Landratsamtes möglich, die notwendigen Räume anzubauen. Eine entsprechende Anerkennung der zusätzlichen Kindergartenplätze durch das Landratsamt wurde in Aussicht gestellt. Notwendig wäre nach den Anforderungen des Raumprogrammes der Anbau von:
-Gruppenraum mit ca. 30 qm
-Intensivraum mit ca. 20 qm
-WC-Anlagen (mind. 2 WCs mit Wickelplatz)
In dieser weiteren Kindergartengruppe könnten dann 15 Kinder aufgenommen werden. Somit hätte die Einrichtung eine Kapazität von 40 Kindern, alle vorliegenden Anmeldungen könnten berücksichtigt werden. In den Folgejahren wäre es auch möglich, statt der Kindergartengruppe eine Kinderkrippe im Anbau unterzubringen. Der anzubauende Intensivraum könnte dann als Schlafraum genutzt werden.
Eine Erweiterung des Gebäudes nach Süden oder Norden wäre von der Raumaufteilung und der zukünftigen Nutzung von Vorteil. Mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand könnten in Kürze 15 neue Plätze geschaffen werden. Der Naturkindergarten verfügt über eine ausreichende Außenspielfläche und genügend Nebenräumen für eine weitere Gruppe (Werkraum, Mehrzweckraum im Kellergeschoss).
Der Naturkindergarten Wörleschwang erfreut sich dank eines überarbeiteten Konzeptes großer Beliebtheit. Vor Jahren waren in der Einrichtung stets Plätze frei. Der Einzugsbereich wurde insbesondere auf den Ortsteil Wollbach erweitert. Aufgrund der ansteigenden Geburtenzahlen in Wörleschwang (Baugebiet An der Wiege) und in Wollbach sollte daher reagiert werden. Dies wäre durch einen Anbau möglich. Die Erweiterung muss auch unabhängig vom geplanten Neubau in Zusmarshausen gesehen werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, einem Anbau zuzustimmen, die Anerkennung über das Landratsamt Augsburg zu beantragen, die Planungen weiterzuführen und einen Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Diskussionsverlauf:
MR Richard Hegele bedankt sich an dieser Stelle, dass das Thema Kindergartenanbau in Wörleschwang so aktiv aufgenommen wurde. Auch der Kindergartenleitung ist ein besonderer Dank auszusprechen, welche durch die Änderung des Konzeptes und die geleistete Arbeit den Zuwachs an Kindern fördert. Der Kindergarten in Wörleschwang wird sowohl in Wollbach als auch in Wörleschwang selbst super toll angenommen, was für eine ganz hervorragende Arbeit spricht, so MR Hegele. Und das, nachdem vor ca. 4 Jahren sogar die Schließung der Einrichtung im Raum stand. Er plädiert für die Unterstützung zum Anbau, damit durch schnelles Handeln alle Kinder untergebracht werden können.
MR Hafner-Eichner schließt sich dem an und erklärt, dass Wörleschwang „boomt“. Es ist durch den Aufwärtstrend bei den Geburten auch eine Steigerung der Anmeldezahlen im Kindergarten zu verzeichnen. Das neue Konzept hat also angeschlagen. Derzeit ist keine Aufnahme mehr möglich, sogar 10 Kinder mussten abgewiesen werden. Durch die Tatsache, dass die Erweiterung ohne technische Probleme und bei einigermaßen überschaubarem Aufwand vorgenommen werden kann, plädiert sie für den Anbau an den Kindergarten in Wörleschwang. Zudem muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass für Kindergartenbesuche in auswärtige Einrichtungen jährlich 130.000 Euro im Haushalt angesetzt sind. Ein Anbau kann unter diesen Gesichtspunkten nur befürwortet werden.
MR Aumann hält eine schnelle Umsetzung für äußerst wichtig. Die Befürchtung, durch den Kindergartenneubau in Zusmarshausen müssten die Ortsteilkindergärten kürzer treten, darf sich nicht bestätigen. Schon damals wurde ein Festhalten an den Ortsteilkindergärten beschlossen. Er erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob eine Bezugsfertigkeit für den Anbau noch im Kindergartenjahr ab September 2017 machbar wäre.
Der Vorsitzende erklärt, dass fast alles machbar ist. Allerdings ist der Anbau auch firmenabhängig und hängt gleichzeitig mit der Förderzusage zusammen.
GL … hält die Bezugsfertigkeit bis September 2017 für eine sportliche Aufgabe. Allerdings ist die vorhandene Holzständerbauweise eine gute Voraussetzung für einen schnellen Bauabschluss. Es muss jedoch auch daran gedacht werden, dass zusätzlich Personal eingestellt werden muss
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8. Bebauungsplan Nr. 55 "westl. der Krumbacher Straße", Markt Dinkelscherben
Beteiligung TöB gem. § 4 (2) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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8 |
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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informativ
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9 |
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9.1. Information über den vorläufigen Fahrplan zum Haushalt
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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9.1 |
Kurzbericht
Bürgermeister Bernhard Uhl erläutert, dass der Versand des Haushaltes so schnell wie möglich erfolgen wird. Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen, Änderungen jedoch noch möglich:
21.02.2017
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BUE
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Investitionsprogramm
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02.03.2017
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HF
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Investitionsprogramm & Haushalt
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09.03.2017
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MGR
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Vorbesprechung Haushalt
Jahresrechnung
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06.04.2017
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MGR
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Beschlussfassung Haushalt
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9.2. Information über die Vermietung der Augsburger Str. 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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9.2 |
Kurzbericht
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der 1. Stock des Objektes Augsburger Straße 8 an einen Physiotherapeuten und Osteopathen vermietet werden konnte. Die Ausbauarbeiten im Obergeschoss werden in Kürze beginnen.
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9.3. Information über den Kommunalen Prüfungsverband
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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9.3 |
Kurzbericht
Seit dem 23.01.2017 befindet sich der Bayerische Kommunale Prüfungsverband im Hause. Zwei Personen haben ihr Büro im Konferenzzimmer und werden dort ca. 3 Monate die Prüfung der Jahre 2011 – 2016 vornehmen.
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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informativ
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10 |
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10.1. Kreuzung / Einmündung St2027 und A20 / Obere Hauptstr. südlich von Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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49. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2017
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ö
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10.1 |
Kurzbericht
MR Juraschek gibt folgende persönliche Erklärung zur Thematik „Kreuzung / Einmündung St2027 und A20 / Obere Hauptstr. südlich von Wörleschwang“ ab:
„Zunächst möchte ich Herrn 1. Bürgermeister B. Uhl dafür danken, dass er den Antrag von MGR Fischer und MGR Juraschek zeitnah bearbeitet hat.
Am Dienstag, den 24.1.2017 fand im Sitzungssaal im Rathaus Zusmarshausen eine Besprechung zum Thema statt. Anwesend waren Vertreter des Marktes, des LRA, Vertreterin der Landrats, des Staatl. Bauamts und der Polizei.
Ich erhielt von Herrn … die Kopie einer Einladung der PI-Ergänzungsdienste/Staatliches Bauamt/FB44/ Markt Zusmarshausen. Auf meine telefonische Nachfrage hin, „was mit den Antragstellern sei“, teilte mir Herr Reschke mit, dass diese von Herr GL … oder Herr 1. Bgm. Uhl zur Besprechung eingeladen werden. Die beiden Antragsteller wurden von der Verwaltung nicht eingeladen.
In Kenntnis der Veranstaltung nahm ich einfach uneingeladen daran teil. Die Teilnehmer stellten sich nicht vor, so dass ich die anwesenden Personen, bis auf die Herren …, … und Uhl, nicht mit Namen benennen kann.
Aufgrund der Äußerungen aller eingeladener Beteiligten stellte sich die Frage, weshalb die Besprechung überhaupt stattfand. Alles war auf Ablehnung ausgerichtet und offensichtlich bereits beschlossene Sache.
Nachstehend eine Auswahl an vorgebrachten Argumenten / Äußerungen und meine Anmerkungen dazu:
a) Es gibt keinen Unfallschwerpunkt an dieser Kreuzung. Bei 12 Unfällen seit 2010 ergeben sich im Durchschnitt nur 1-2 Unfälle pro Jahr.
Damit wurde eine offensichtliche Häufung in der jüngeren Vergangenheit „statistisch geglättet“.
Die Häufung zwischen 2014 und 2016 (6-7 Unfälle) wurde zudem aufgegliedert in solche mit Vorfahrtsmissachtung und andere – da wurden die Zahlen schon um die Hälfte kleiner.
b) Die geschehenen Unfälle sind rund zur Hälfte auf Vorfahrtsmissachtungen der aus Wörleschwang kommenden Linksabbieger zurückzuführen.
Viele (!) Wörleschwanger schildern hier auch andere Vorgänge: verbotsmäßiges Überholen von Rechtsabbiegern bei gleichzeitigem Linksabbiegen aus Wörleschwang). Dies wurde von den anwesenden Behördenvertretern / Polizisten schlicht in Abrede gestellt.
d) Ein Kreisverkehr als Abhilfe kommt aufgrund einer „Ausfahrt/Einmündung“ nicht in Frage, nur bei echten Kreuzungen, wie bei der Unterschöneberger Kreuzung.
Leider kann diese Aussage so nicht stehen bleiben - siehe beiliegende Bilder aus www.google.de/maps.
Weshalb gibt es dann die Kreuzung in Roggden an der St2027/Creaton?
Auch bei Wörleschwang ist die zukünftige, starke Belastung dieser Kreuzung durch die ortsansässige Fa. Hieber (St2027/Hieber) mit Schwerlastverkehr nicht auszuschließen.
Weshalb gibt es dann, gemessen an obiger Aussage, die „unzulässigen“ Kreisverkehre bei z.B.
Gottmannshofen Ost /Autohaus Langer
Dinkelscherben Ost/ Schule
Adelsried Süd
Batzenhofen Ost / Umfahrung
Bobingen Nord
Die Ablehnungs-Motivation liegt sicherlich NICHT in der Notwendigkeit Regeln für Kreisverkehrbau einzuhalten! Um es klarzustellen: viele der Kreisel haben sicherlich ihre Berechtigung, stellen aber eine Ausnahmeregelung dar!
e) Die übersichtliche Straße / Einmündung entspricht allen Regeln und Vorschriften des Straßenbaus und der Verkehrs. Somit ergibt sich hieraus kein Handlungsbedarf.
Nun, nur weil etwas richtig / vorschriftsmäßig gebaut wurde, muss es noch lange nicht die erforderliche Funktion erfüllen, hier „Sicherer Straßenverkehr“; die Unfälle sind ein Indiz dafür, dass es eine klare Diskrepanz gibt zwischen Verkehr und Straßenbau!
f) Wegen der Übersichtlichkeit schauen wohl viele Wörleschwanger nur in die Weite und übersehen den Nahbereich
Vor allem nachts, bei Nebel, Starkregen und Schneegestöber, …
g) Es treten unterschiedliche Unfallhäufigkeiten entlang der St2027 bei Kreuzungen und Einmündungen auf (Wö-Nord. Wö-Süd. Wo, Sortimo-Kreisel, Gabelbach). Die höchste Anzahl bei Wörleschwang St2027/A20. Dies wurde mit der jeweils individuellen Situation (Fahrgewohnheiten und Verkehrsaufkommen) abgetan.
Auch die Einmündung St2027 / A20 hat ein Anrecht auf individuelle Betrachtung; und wenn anderswo Ausnahmen real gebaut wurden, so muss dies auch für Wörleschwang zulässig sein!
h) Die gemessenen Geschwindigkeiten im Einmündungsbereich St2027/A20 liegen bei durchschnittlich 89,6 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 145 km/h. Eine Rechtsabbiegerspur würde die Situation sogar nur noch verschlechtern, weil dann noch schneller gefahren werden würde als es jetzt schon der Fall ist.
Welche Pflicht zur straßenbaulichen Tempo-Limit-Einhaltung gelten für Straßenbauer?
Der Einwand, dass mit der Rechtsabbiegerspur die St2027 frei einsehbar wäre und nachfolgende Fahrzeuge gesehen werden, wurde von den Behördenvertretern als nicht gewichtig eingestuft.
Gerade die mangelhafte Sicht auf die unmittelbaren Nachfolger von Rechtsabbiegern wird doch kritisiert und als Problem benannt!
i) Aus Sicht der Behörden gibt es keinerlei Handlungsnotwendigkeit. Weil aber „die Häufung von Vorfahrtsmissachtungen durch Fahrer aus Richtung Wörleschwang kommend“ auffällig sind, will man folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aufstellen von Stopp-Schildern auf der A20 / Obere Hauptstraße inkl. Quer-Haltestreifen
- Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der St2027 in Richtung Zusmarshausen
Nun, jede Verbesserung ist sicherlich hilfreich – ob es hilft wird sich zeigen.
Nur, wenn die behördliche Begründung schlicht lautet, „die Wörleschwanger sind zu dumm, links abzubiegen“, dann muss man die Ablehnungsmotivation der Behördenvertreter wirklich hinterfragen!
Natürlich ist es durchaus möglich, dass man als MGR ein Thema u. U. falsch einschätzt. Um hier einen Sturm im Wasserglas zu vermeiden, habe ich, ergänzend zum Antrag im Dez 2016 im MGR, eine Unterschriftenaktion initiiert.
Dies in erster Linie, um festzustellen, ob wirklich ein Thema vorliegt, welches Wörleschwanger bewegt / in Wörleschwang von Bedeutung ist.
Es sind an den 3 Auslegeorten (Metzgerei Kranzfelder, Raiffeisen Bank und Kulturstadl), 223 Unterschriften in 5 Wochen zusammengekommen. Rund 10% davon sind Unterschriften aus der Umgebung; Wörleschwang hat ca. 260 Haushalte.
Auf einen Termin zur Unterschriftenübergabe angesprochen, lehnten der 1. Bgm. Uhl und der GL Herr …
, einen solchen Termin kategorisch ab. Ich könne diese Unterschriften ja in den Gemeindebriefkasten werfen - Wertschätzung von Bekundungen von Bürgern sieht anders aus!
Fazit:
Die Problematik dieser Kreuzung / dieser Einmündung ist bekannt.
Ich hoffe, dass das letzte Wort hierzu noch nicht gesprochen ist und dass endlich die Besonderheit der Einmündung erkannt wird.
Der zukünftig zu erwartende größere Schwerlastverkehr aus Wörleschwang muss endlich berücksichtigt werden
Ich hoffe, dass eine der vielen sinnvollen Ausnahmelösungen anderswo auch für diese Wörleschwanger Kreuzung Anwendung findet.
Ich hoffe auch, dass nicht erst weitere Schwerverletzte oder gar Unfalltote zu beklagen sein werden müssen, bis betroffene Behörden sich endlich zur Entschärfung dieser Kreuzung bewegen!
Zu Protokoll gegeben
inkl. der Unterschriftenlisten (223 Unterschriften).
inkl. Kreisverkehrsbilder
Zusmarshausen, den 9.2.2017
Harry Juraschek“
Datenstand vom 25.04.2017 07:38 Uhr