Datum: 09.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
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2 |
Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung am 19.01.2017
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3 |
Bebauungsplan Nr. 52, "Rothseeblick", Zusmarshausen
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3.1 |
Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Beschlussfassung
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3.2 |
Billigungs- und Satzungsbeschluss
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4 |
Bebauungsplan Nr. 25, "Steineberg", 8. Änderung, Zusmarshausen
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4.1 |
Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Privater mit Beschlussfassung
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4.2 |
Billigungs- und Satzungsbeschluss
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5 |
Bahn-Strecke Augsburg-Ulm, Straßenüberführung in Bahn-km 35,029 (Bogenbrücke), Gabelbachergreut
Antrag aus Bürgerversammlung und Bürgerbrief Gabelbachergreut,
Mitteilung Zwischenstand und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
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6 |
Bahn-Strecke Augsburg-Ulm, Neubau Brücke Bahn-km 35,545 (Fünffeldbrücke), Gabelbachergreut
Bürgerversammlung und Bürgerbrief Gabelbachergreut, Mitteilung Zwischenstand und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
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7 |
Zuschussantrag der kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Steinekirch - Außeninstandsetzung
Beschlussfassung
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8 |
Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe im Kindergarten "Purzelbaum" Zusmarshausen
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9 |
Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen der Altdeponie Zusmarshausen- Abschluss eines Vertrages mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB)
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10 |
Verschiedenes
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10.1 |
Augusta Bank - Auflösung der Geschäftsstelle
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10.2 |
Breitbandversorgung - Information
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10.3 |
Fußgängerüberweg Schloßstraße
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10.4 |
Veranstaltung Bundeswehr Dornstadt
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11 |
Bekanntgaben
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11.1 |
Bauplatzvergabe Baugebiet "Rothseeblick"
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11.2 |
Stromverteilerkasten am Feuerwehrgerätehaus
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
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informativ
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1 |
Kurzbericht
… bedauert, dass die heutige Sitzung nicht im Ortsteil Gabelbachergreut stattfinden konnte. Sie zeigt sich trotzdem erfreut, dass einige Gabelbachergreuter Bürgerinnen und Bürger an der Versammlung teilnehmen.
Sie bittet das Gremium, wie bereits aus dem vorab eingegangenem Bürgerbrief vom 16.01.2017 ersichtlich ist, den aus der MGR Sitzung vom 15.09.2016 resultierenden rechtsgültigen Beschluss zu TOP 5 über den Abriss der Rundbogenbrücke bei Bahn-km 35,029 nochmals zu überdenken und aufzuheben. Für den Ortsteil Gabelbachergreut stellt diese Brücke einen wichtigen Teil der Infrastruktur dar. Insbesondere sollen die Rettungswege als auch die Lebensqualität gesichert werden.
…erkundigt sich nach dem weiteren Ablauf und ob es den Zuhörern möglich sei, sich zu TOP 5 und 6 zu äußern.
Bgm. Uhl erläutert, dass die Ergebnisse durch die Vertreterin der Deutschen Bahn, Frau …, als auch durch den anwesenden Bauingenieur Herrn … vom IB Sweco ausführlich dargestellt werden. Außerdem weist er darauf hin, dass Zuhörern das Wort während des Sitzungsverlaufes nur durch einstimmigen Beschluss des MGR erteilt werden kann. (§ 27 Abs. 3 Satz 4 GeschO).
…
erinnert das Gremium an ihr Wahlversprechen - die Interessen der Bürger sicher zu stellen -. Dass sich 45 anwesende Bürgerinnen und Bürger an der Bürgerversammlung vom 03.11.2016 für den Erhalt der Rundbogenbrücke ausgesprochen haben, zeigt das Gesamtinteresse der Gabelbachergreuter. Insbesondere für Reiter und Rinder stellt die Brücke eine wichtige Querungshilfe dar. Hin und zurück beträgt der Umweg 2 km.
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung am 19.01.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bebauungsplan Nr. 52, "Rothseeblick", Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
|
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
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|
3.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen des Planungsbüros Brugger (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag
Zum bisherigen bauleitplanerischen Verfahren:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 16.08.2016 bis 16.09.2016
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 05.12.2016 bis 09.01.2017
Zum weiteren bauleitplanerischen Verfahren:
In der Sitzung des MGR am 09.03.2017 steht nun die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung vom 05.12.2016 bis 09.01.2017 an. Anschließend kann noch in der gleichen Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Diskussionsverlauf:
VAR … stellt den o.g. Sachverhalt dar und verweist auf die umfangreiche Beschlussvorlage der Verwaltung, die in das RIS eingestellt wurde.
Sie erläutert, dass dem Gremium nun durch den Architekten, Herrn …, die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägung ausführlich vorgestellt werden.
Herr … weist vorab daraufhin, dass die eingegangenen Stellungnahmen weitgehend unproblematisch sind und von Bürgern keine Einwendungen eingegangen sind. Er erläutert eingangs anhand einer Präsentation den bestehenden Flächennutzungsplan, die Zeichnung zum Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 28.07.2016, die Zeichnung zum Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.11.2016, als auch die Fassung vom 09.03.2017, eine Planzeichnung zur Ausgleichsfläche mit Regenrückhaltebecken und eine Planzeichnung zur Ausgleichsfläche aus dem Ökokonto auf Fl.Nr. 465, Gmkg. Wörleschwang.
Bei der Darstellung der Planzeichnung, Fassung vom 09.03.2017, fragt Herr Reitmayer nach,
was unter dem genannten Boden gemeint ist, ob es sich hierbei um die Garagenböden handelt. Er weist zudem auf das leichte Gefälle zur Straße hin.
Architekt … bejaht diese Anfrage. Darunter sind die maximal Höhen der Garagenböden zu verstehen.
Wäre es möglich eine feste maximale Höhe festzulegen, erkundigt sich MR Günther.
Architekt … erklärt, dass eine maximale Wandhöhe von 3,00 m für grenznahe Garagen definiert wurde. Die Höhen der Garagen werden von der tatsächlich errichteten Oberkante Fußboden bis zu Schnittpunkt Außenwand-Dachhaut bzw. höchster Punkt des Daches gemessen. Die landwirtschaftlichen Flächen am südlichen Rand des Geltungsbereiches dienen als Zufahrt für die dort anschließenden Wiesenflächen.
MR Reitmayer fügt hinzu, dass das westliche Eck der Garagen die Hangabwärts stehen, oftmals 5 m höher als die Straße sein können, aufgrund des starken Gefälles.
Herr … verweist im G 7 auf die Fußbodenhöhe der Garage von 466,50 m ü NN. Die Fußbodenhöhe ist ca. 1 m tiefer als der Erdgeschossfußboden des Hauptgebäudes.
Danach fasst Herr … die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungen zusammen. Über die
Synopse der eingegangenen Stellungnahmen mit ihren Abwägungen wird im Einzelnen wie folgt abgestimmt.
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3.2. Billigungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
|
|
3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.10.2015 BGBl. I S. 1722) und des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) den
Bebauungsplan Nr. 52 "Rothseeblick", Zusmarshausen
in der Fassung vom 09.03.2017 mit den heute beschlossenen redaktionellen Ergänzungen als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Sitzungsvorlage lag der Bebauungsplan Nr. 52 „Rothseeblick“, Zusmarshausen mit Stand vom 09.03.2017 bei.
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4. Bebauungsplan Nr. 25, "Steineberg", 8. Änderung, Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Privater mit Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
|
|
4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen des Planungsbüros Brugger (die Synopse wird dem Protokoll als Anlage beigelegt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die MR Günther, Christian und Joachim Weldishofer, Aumann, Alfred Hegele und Reitmayer werden aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und verlassen mit Aufruf des TOP den Sitzungssaal.
Zum bisherigen bauleitplanerischen Verfahren:
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.08.2016 bis 16.09.2016.
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 05.12.2016 bis 09.01.2017.
Zum weiteren bauleitplanerischen Verfahren:
In der Sitzung des MGR am 09.03.2017 steht nun die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung vom 05.12.2016 bis 09.01.2017 an. Anschließend kann noch in der gleichen Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Diskussionsverlauf:
VAR … stellt den o.g. Sachverhalt dar und verweist auf die umfangreiche Beschlussvorlage der Verwaltung, die in das RIS eingestellt wurde. Sie erläutert, dass dem Gremium nun durch den Architekten Herrn …, die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungen ausführlich dargestellt werden.
Herr … stellt anhand einer Präsentation die vier Änderungsbereiche der Satzung vor.
Danach werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägung dem Gremium durch den Architekten, Herrn …, ausführlich vorgestellt. Er weist vorab daraufhin, dass die eingegangenen Stellungnahmen weitgehend unproblematisch sind und von Bürgern keine Einwendungen eingegangen sind.
Er weist dabei auf folgendes besonders hin:
Wegen des nun konkret vorliegenden Bauantrags für den gemeindlichen Kindergarten regt die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen an die Baugrenze um ca. 75 cm nach Süden auszudehnen. Darüber hinaus sollen die formulierten Gestaltungsvorgaben für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete selbstverständlich für die Gemeinbedarfsfläche Kindergarten keine Anwendung finden, weil dies gar nicht möglich ist.
Über die Anmerkungen des Landratsamtes bezüglich der Baulinien soll in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
MR Bermeitinger fragt nach, was unter einer Obergrenze zu verstehen ist.
Architekt … legt dar, dass darunter die zulässige Wandhöhe zu verstehen sei. Diese wird von der Oberkante Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt Außenwand-Dachhaut gemessen. Im Falle eines Pultdaches wird am Schnittpunkt des Daches gemessen, wie aus einer vergangenen BUE Sitzung zu entnehmen ist.
Über die
Synopse der eingegangenen Stellungnahmen mit ihren Abwägungen wird im Einzelnen wie folgt abgestimmt:
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4.2. Billigungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
|
|
4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.10.2015 BGBl. I S. 1722) und des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) die
8. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", Zusmarshausen
in der Fassung vom 09.03.2017 mit den heute beschlossenen redaktionellen Ergänzungen als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“, Zusmarshausen in der Fassung vom 09.03.2016 lag der Sitzungsvorlage bei
.
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5. Bahn-Strecke Augsburg-Ulm, Straßenüberführung in Bahn-km 35,029 (Bogenbrücke), Gabelbachergreut
Antrag aus Bürgerversammlung und Bürgerbrief Gabelbachergreut,
Mitteilung Zwischenstand und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
|
ö
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|
5 |
Beschluss 1
Dem Antrag aus der Bürgerversammlung vom 03.11.2016 auf Aufhebung des gemeindlichen Beschlusses vom 15.09.2016 über den ersatzlosen Abbruch der Bahnbrücke bei Km 35,029 in Gabelbachergreut wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Terminplan zum Brückenabbruch zu.
Dementsprechende Sperrpausen für das Frühjahr 2020 sind zu vereinbaren. Der Abbruch hat im Frühjahr 2020 zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Ergebnisse der Brückenprüfung wurden in der MGR-Sitzung am 15.09.2016 behandelt. Der damalige Beschluss lautete u.a.:
Auf Empfehlung des BUE vom 16.01.2014 ist eine Sanierung der Brücke über die Bahn bei Bahn-km 35,029 auszuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 1
Für einen Brückenabbruch im Jahr 2019 ist eine entsprechende Planung (LP 1-4) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 2
Ein Ersatzneubau für die Brücke über die Bahn bei Bahn-km 35,029 ist weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 11
In der Bürgerversammlung am 03.11.2016 in Gabelbachergreut wurde mit Schreiben vom 29.10.2016 von Frau … folgender Antrag gestellt und in der Bürgerversammlung durch Bürgermeister Bernhard Uhl verlesen:
„Antrag für die Bürgerversammlung am 03.11.2016 in Gabelbachergreut
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl,
bitte um Aufnahme und Behandlung folgenden Antrags:
Antrag auf Aufhebung des gemeindlichen Beschlusses vom 15.09.2016 über den ersatzlosen Abriss der Bahnbrücke bei Km 35,029 in Gabelbachergreut.
Aufforderung zur Beschlussaufhebung ist durch Bürgerinteresse begründet. Damit verbundene Beantragung zur Erhaltung eines vergleichbaren Bahnübergangs bei Km 35,029 wie gegenwärtig vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
….“
Im Anschluss erfolgte die Abstimmung zur Zustimmung zum Antrag von Frau …. vom 29.10.2016.
Das Ergebnis der 43 Stimmberechtigten lautete:
Nein: 0
Enthaltung: 1
Ja: 42
Somit bestand eine mehrheitliche Zustimmung zum Antrag.
Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Vorlage eines Bürgerbriefes vom 16.01.2017 (siehe Anlage) wird dieser Tagesordnungspunkt u.a. nochmals behandelt.
Ferner wird darüber hinaus der Stand des beschlossenen Brückenabbruches im Jahr 2019 und der damit verbundene Planungsstand mitgeteilt.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau … von der Deutschen Bahn und Herrn …. vom I.B. Sweco.
Am 06.12.2016 fand eine Abstimmung mit Vertretern der Bahn statt (siehe Anlage zur Sitzungsladung). Dabei stellte sich heraus, dass bezüglich des Brückenneubaues neben dem beidseitigen Verlangen der Bahn und des Marktes Zusmarshausen auch ein einseitiges Verlangen der Bahn oder ein einseitiges Verlangen des Marktes vorliegen könnte.
Entsprechende Vergleichsberechnungen mit fiktiven Zahlen wurden erstellt und mit der Deutschen Bahn und der Regierung von Schwaben hinsichtlich Fördermöglichkeiten abgestimmt.
Frau … von der Deutschen Bahn und Herr … vom IB Sweco erläutern im Anschluss die Vergleichsberechnungen.
Herr … weist nochmals darauf hin, dass die genannten Zahlen lediglich fiktive Kosten sind um eine Einschätzungsmöglichkeit und einen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zu erhalten. Eine Kostenschätzung liegt nicht vor.
Sollte eine Entscheidung bezüglich eines Neubaus der Brücke fallen, so ist eine Machbarkeitsstudie mit entsprechenden Kostenschätzungen zu den jeweiligen Varianten zwingend erforderlich um hierzu belastbare Kosten zu ermitteln.
Hinsichtlich es Brückenrückbaus teilen Frau …, Herr … und Herr … dem Markt Zusmarshausen bei der Besprechung am 06.12.2016 mit, dass eine Sperrpause frühestens für das Jahr 2020 genehmigt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde folgender Zeitplan abgestimmt:
Beginn Ausschreibung: 2019/2020
1. Sperrpause: Frühjahr 2020, Abbruch Brückenbauwerk
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl gibt den o.g. Sachverhalt bekannt und begrüßt anschließend Herrn … vom IB Sweco und übergibt das Wort.
Herr … führt eingangs aus, dass zwischenzeitlich die Variante einseitiges Verlangen der Deutschen Bahn Netz AG bzw. des Marktes Zusmarshausen ins Spiel gekommen sei. Er stellt die Vergleichsberechnungen der Variante 1 (beidseitiges Verlangen) und der Variante 2 (einseitiges Verlangen DB) anhand der PowerPoint Präsentation dar. Grundsätzlich wäre ein einseitiges Verlangen seitens der DB Bahn Netz AG möglich. Die Investitionskosten hierfür würde die DB Bahn Netz AG tragen. Der Markt Zusmarshausen als Straßenbaulastträger müsse sich lediglich den Vorteilsausgleich anrechnen lassen. Er erläutert weiterhin, dass im Falle einer Erneuerung durch einseitiges Verlangen des Marktes Zusmarshausen die Abrufung der Fördermittel nicht möglich sei. Für den Vorteilsausgleich im Falle eines einseitigen Verlangens der DB, können keine Fördermittel abgerufen werden. Die Variante 1 des beidseitigen Verlangens (Wirtschaftsweg) wurde dem MGR bereits präsentiert. Bei dieser Variante könnten die Förderungsmittel durch den Markt Zusmarshausen abgerufen werden.
Herr … befürwortet aufgrund den fiktiven Berechnungen die Variante 1. Eine Erneuerung der Rundbogenbrücke wäre zudem nur unter Beachtung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes möglich. Als Baubeginn kann frühestens 2019 realisiert werden. Der Abbruch beider alten Brücken könnte im Jahre 2020 erfolgen.
MR Bermeitinger erkundigt sich nach der Funktion von Herrn ….
Bgm. Uhl gibt daraufhin bekannt, dass Herr … für das Ingenieurbüro Sweco tätig ist und die regelmäßigen Brückenprüfungen durchführt.
Frau …, als Vertreterin der Deutschen Bahn Netz AG ergreift das Wort und erläutert, dass die Erneuerung der Bahnbrücken im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt ist.
Bei einem einseitigen Verlangen seitens der DB würde diese die Baukosten gem. § 12 EKG tragen.
MR Christian Weldishofer sieht bei dieser Variante den größeren Vorteil bei der Deutschen Bahn Netz AG. Was würde passieren wenn der MGR sich für den Abriss der Rundbogenbrücke ausspricht und erst in 5 Jahren einen Neubau, evtl. an einer neuen Stelle beschließt?
Frau … erläutert, dass hierbei die Abwicklung über das Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen würde. Nachdem eine neue Kreuzung entstehen würde, hätte der Markt Zusmarshausen die gesamten Baukosten zu tragen.
Herr … verweist darauf, dass nicht zwingend das günstigere Bauwerk mehr Nutzen hat.
MR Bermeitinger erkundigt sich, ob es möglich wäre die Rundbogenbrücke 1 zu 1 nachzubauen.
Frau … erläutert diesbezüglich, dass gewisse Regelprofile eingehalten werden müssen.
Ortssprecher Elze fragt nach, wie die anhand der PowerPoint Präsentation dargestellten fiktiven Kosten zustande kommen.
Diese Zahlen setzen sich aus gewissen Erfahrungswerten zusammen, so Herr …
. Die angesetzten 600.000 Euro seien durchaus realistisch für ein Brückenbauwerk mit Straßenverkehr.
MR Hubert Kraus bedankt sich bei der Verwaltung für die Überarbeitung der Ergebnisse. Als Befürworter des Brückenneubaus erkennt er bei der heutigen Vorstellung leider keine neuen positiven Ergebnisse.
MR Alfred Hegele erwähnt, dass kein Beschluss endgültig ist. Aus der Zeitung konnte er entnehmen, dass die Gemeinde Blindheim beide ihrer Brücken für ca. 310.000 Euro saniert hat. Warum ist dies in Blindheim möglich und nicht in Zusmarshausen?
Beide Brücken wurden am 01.01.1994 an den Markt Zusmarshausen übergeben. Dem Markt wurde damals für die Rundbogenbrücke ein Ablösebetrag von rund 150.000 Euro, zzgl. 15% Mehrwertsteuer und für die Drei-Feld-Brücke ein Betrag in Höhe von ca. 335.000 Euro bezahlt.
MR Alfred Hegele stellt zum einen den Antrag auf Prüfung nach Verwendung der Gelder, die als Abfindung der beiden Brücken an den Markt Zusmarshausen bezahlt wurden, zum anderen auf Prüfung des Protokolls, ob die Mängel bis heute beseitigt wurden und ob ggf. die Möglichkeit besteht, die Deutsche Bahn nachträglich finanziell zu beteiligen.
Insbesondere stellt sich die Frage für welchen Zweck die Ablösesummen verwendet wurden, so MR Alfred Hegele.
Bgm. Uhl kann sich vorstellen, dass die Gelder nicht zweckgebunden in den Haushalt eingeflossen sind.
Wären die Mängel damals bereits mit den Ablösegeldern beseitigt worden, würde der Markt Zusmarshausen nun nicht an dieser Stelle stehen, so MR Alfred Hegele.
Bgm. Uhl erläutert, dass das Gutachten diverse Mängel aufgewiesen hat. Allerdings ist ein Verfall der Großen Brücke stärker zu erkennen, als bei der Rundbogenbrücke. Der Zustand weist von Jahr zu Jahr eine Verschlechterung auf.
Aus der Sicht von MR Alfred Hegele wurde das Geld damals Zweck entfremdet. Der MGR handelte damals grob fahrlässig, was die Bürgerinnen und Bürger aus Gabelbachergreut nun ausbaden müssen.
MR Aumann fügt der Diskussion hinzu, dass auch er sich damals für den Erhalt der Rundbogenbrücke ausgesprochen hat. Allerdings kann er der Aufhebung des rechtsgültigen Beschlusses nicht zustimmen. Für ihn sind keinerlei neue Gesichtspunkt ersichtlich, die für die Aufhebung sprechen.
Ortssprecher Elze dankt MR Alfred Hegele und stimmt seinen Ausführungen zu. Zu hinterfragen bleibt, für welchen Zweck die Gelder damals verwendet wurden. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Brücke bereits in einem maroden Zustand übernommen wurde.
Ortssprecher Elze plädiert für den Neubau der Rundbogenbrücke und bittet das Gremium den rechtsgültigen Beschluss vom 15.09.2016 aufzuheben.
Bgm. Uhl kann sich wage erinnern, dass über die marode Übernahme der Brücke lange hin und her gestritten wurde. Ihm liegt das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen. Er kann sich jedoch nicht vorstellen, dass der damalige Ablösebetrag für den Unterhalt und Sanierung der Brücken ausreichend war.
2. Bgm. Steppich fügt den Ausführungen bei, dass der Markt Zusmarshausen die Brücken nicht freiwillig übernommen habe. Die Brücken wurden dem Markt durch die Bahn mehr oder weniger aufgedrückt. Bei der Übergabe war bereits klar, dass die Brücken nicht langfristig erhalten bleiben können. Er sieht die Vorwürfe von MR Alfred Hegele als sehr massiv an, es handelt sich um keine leichten Worte.
MR Hubert Kraus stimmt 2. Bgm. Steppich zu. Die Brücken wurden dem Markt damals aufgrund eines übergeordneten Gesetzes aufgezwungen. Aus seiner Seite aus wäre es durchaus Interessant wie viel Geld bereits in den Unterhalt und Sanierungsmaßnahmen gesteckt wurde.
Bgm. Uhl schließt sich der Diskussion an. 1 zu 1 wird es nicht nachvollziehbar sein, welche Beträge seit 2003 für den Unterhalt und Sanierung der Brücken verwendet wurden.
MR Richard Hegele sieht dabei eine bewusste Kostenverschiebung durch die Deutsche Bahn.
3. Bgm. Vogg wird sich auch bei der heutigen Sitzung für die Aufhebung des rechtsgültigen Beschlusses aussprechen.
Für Bgm. Uhl stellt sich die Frage, ob überhaupt in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann. Die offenen Fragen müssten durchaus vorher geklärt werden. Er verweist jedoch im Falle einer Aufhebung des rechtgültigen Beschlusses vom 15.09.2016 auf die Glaubhaftigkeit der Beschlüsse, insbesondere auf Hinblick der in Zukunft zu fassenden Beschlüsse.
MR Reitmayer spricht sich für eine Abstimmung aus.
MR Steffen Kraus geht auf eine etwaige Schadensersatzanspruchsprüfung ein. Eventuell könnten sich daraus neue Gesichtspunkte entwickeln die das Meinungsbild beeinflussen.
MR Hafner-Eichner ist für die Vertagung des TOP.
MR Joachim Weldishofer weist darauf hin, dass dem MGR bereits damals bewusst war, welcher Zeitdruck herrscht. Bei einer Vertagung könne der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden.
Bgm. Uhl erläutert, dass spätestens zur Beantragung der Sperrpausen am 30.09.2017 eine Vorgehensweise fix sein muss.
Der MGR könne auch dazulernen, wenn ein rechtsgültiger Beschluss im Nachhinein aufgehoben wird. Außerdem würde die Aufhebung zu einer positiven Außenwirkung führen, führt Ortssprecher Elze aus.
MR Hubert Kraus setzt sich für die Einhaltung des Zeitplanes ein.
MR Sapper bittet die Versammlung auf Abstimmung des TOP.
MR Christian Weldishofer fragt nach, was die gestellten Anträge an den Tatsachen ändern?
Es liegt keine neue Faktenlage vor. Lediglich der Zeitplan wird gefährdet.
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6. Bahn-Strecke Augsburg-Ulm, Neubau Brücke Bahn-km 35,545 (Fünffeldbrücke), Gabelbachergreut
Bürgerversammlung und Bürgerbrief Gabelbachergreut, Mitteilung Zwischenstand und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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6 |
Beschluss 1
Der Anregung aus der Bürgerversammlung auf Erstellung eines Geh- und Radweges mit einer Mindestbreite von 2,50 m wird zugestimmt.
Der Beschluss der MGR-Sitzung vom 15.09.2016 bezüglich des Neubaus der Dreifeldbrücke bei Bahn-km 35,545 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2 Mio. Euro wird aufgehoben.
Die Entwurfsplanung zum Neubau der Dreifeldbrücke bei Bahn-km 35,545 ist dementsprechend zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16
Beschluss 2
Der MGR stimmt dem vorgestellten Terminplan und dem Zeitverzug zu. Dementsprechende Sperrpausen im Herbst 2019 und im Frühjahr 2020 sind zu vereinbaren. Der Baubeginn hat im Frühjahr 2019 zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Ergebnisse der Brückenprüfung wurden in der MGR Sitzung am 15.09.2016 behandelt. Der damalige einstimmige Beschluss lautete u.a.:
Dem Neubau der Dreifeldbrücke bei Bahn-km 35,545 wenn möglich im Jahr 2018, mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 2 Mio. Euro (inkl. Leitungsverlegung der DB) stimmt der Marktgemeinderat zu.
Der MGR stimmt dem Zeitpunkt des Abbruches der vorhandenen Fünffeldbrücke im Jahr 2019 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Sperrpausen und Kreuzungsvereinbarungen zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die Sicherung bzw. Verlegung von Telekommunikationsanlagen zu vergeben.
In der Bürgerversammlung am 03.11.2016 in Gabelbachergreut wurde u.a. auf die Notwendigkeit eines Gehweges auf Grund des vorhandenen Sportplatzes im Süden verwiesen.
Vor diesem Hintergrund und auf Grund eines Bürgerbriefes vom 16.01.2017 (siehe Anlage) wird dieser Tagesordnungspunkt u.a. nochmals behandelt.
Ferner wird darüber hinaus der Stand des in der MGR-Sitzung am 15.09.2016 beschlossenen Brückenabbruches im Jahr 2019 und der damit verbundene Zeitplan mitgeteilt.
In der Marktgemeinderatssitzung am 14.10.2014 teilte Hr. … vom IB Sweco bereits mit, dass nach Rücksprache mit Herrn … vom Staatlichen Bauamt Augsburg, eine Verschiebung der passiven Schutzeinrichtung um 20cm in Richtung Fahrbahn um eine Verbreiterung des Abstandes zwischen Hinterkante Schutzplanke und Geländer auf 1,00m zu erreichen, als unkritisch erachtet wird.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Fr. … von der DB Netz AG und Hr. … vom IB Sweco.
Am 06.12.2016 fand eine Abstimmung mit Vertretern der DB Netz AG (Frau …, Hr. …), Hr. … (IB Sweco), Hr. Bgm. Uhl und Hr. … statt. Der Inhalt des Gespräches wurde im AV vom 09.12.2016 festgehalten. Dieser Aktenvermerk ging den Gemeinderäten bereits mit der Sitzungsladung zu.
Dabei stellte sich im Wesentlichen folgendes heraus:
Die Frist für die Anmeldung von Sperrpausen für das Jahr 2019 ist im September 2016 abgelaufen.
Da für den Neubau der Brücke neben dem bestehenden Bauwerk voraussichtlich nur kurze Sperrpausen bis 6 Stunden erforderlich werden, können diese evtl. im Zuge unterjähriger Beantragungen abgewickelt werden.
Da neben dem Vorlauf für Sperrpausen auch die Haushaltsplanungen der Bahn zu berücksichtigen sind, erschein derzeit eine Baudurchführung im Jahr 2019 und ein Abbruch der Fünffeldbrücke im Jahr 2020 als realistisch.
Vor diesem Hintergrund erscheint folgender Zeitplan realistisch:
Beginn Ausschreibung: 2018
Baubeginn: Frühjahr 2019
1. Sperrpause: Herbst 2019, Bau Brückenbauwerk
2. Sperrpause: Frühjahr 2020, Abbruch Brückenbauwerk
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl verliest den o.g. Sachvortrag und übergibt das Wort an Herrn Wunderer.
Herr Wunderer erläutert eingangs anhand der beigefügten PowerPoint Präsentation, dass eine Baudurchführung für das Jahr 2019 geplant sei. Das neue Brückenbauwerk wird neben der bestehenden Brücke angebracht. Die Straßenbreite des neuen Brückenbauwerkes beträgt 6,50 m zwischen den Borden. Geplant sei kein vollwertiger Gehweg. Ein Fußgängerweg, als auch Radweg kann nur dann finanziell gefördert werden, wenn auch an den der Verbindungsstraße ein Geh- bzw. Radweg angebracht wird.
MR Bermeitinger erkundigt sich, ob derzeit ein Gehweg vorhanden ist und ob die Möglichkeit bestehen würde die Brücke nur einspurig zu bauen.
Herr … führt aus, dass derzeit kein Gehweg angebracht ist. Ein Gehweg müsste mit einer Breite von 1,50 m, ein Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m aufgeplant werden. Grundsätzlich würde die Möglichkeit schon bestehen eine einspurige Fahrbahn zu erbauen, jedoch könnten in diesem Fall keine Fördermittel abgerufen werden.
Ortssprecher Elze teilt mit, dass die derzeitige Fahrbreite 4,60 m beträgt. Die Auf- bzw. Abfahrt zur Brücke hat eine Breite von 5,40 – 5,50 m. Er bemängelt jedoch, dass auf einer breiteren Brücke auch umso schneller gefahren werden kann und auch mehr Gewicht auf der Brücke lastet. Er befürwortet die Anbringung eines Geh- bzw. Radweges auf der Brücke, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen die den gegenüberliegenden Sportplatz besuchen möchten.
Für MR Hubert Kraus sei es wichtig, dass die Fußgänger sicher die Brücke queren können.
MR Winkler spricht sich zudem für einen barrierefreien Zugang aus. Seiner Meinung nach ist 1 m rechts bzw. links ausreichend.
Zuhörer …
bittet um Worterteilung.
MR Neff lehnt dies ab. Damit liegt die Voraussetzung des Rederechts nach § 27 Abs. 3 Satz 4 GeschO nicht vor, da ein einstimmiger Beschluss nicht gefasst werden kann.
Ortssprecher Elze erläutert, dass auch eine schmälere Brücke mit einem Geh- und Radweg denkbar wäre.
Der derzeitige Fördersatz liegt bei rund 50%, so Herr Wunderer. Sollte eine schmälere Brücke erbaut werden, entfallen die Fördermittel komplett.
Bgm. Uhl ergänzt, dass eine Änderung des Brückenquerschnitts voraussichtlich zusätzliche Planungskosten in Höhe von ca. 20.000 Euro mit sich bringt.
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7. Zuschussantrag der kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Steinekirch - Außeninstandsetzung
Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 125.000 € an die kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Steinekirch zu. Die Mittel sind, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, in den Haushaltsplan 2018 bei Hhst. 1.3705.9881 aufzunehmen. Nach Vorlage des Kostennachweises kann der Zuschuss ausbezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Steinekirch hat mit Schreiben vom 19.01.2017 den Zuschussantrag zur Außeninstandsetzung gestellt. Die Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 1.250.000 €. Der Baubeginn ist für das Jahr 2018 geplant.
In der Vergangenheit beteiligte sich der Markt bei größeren Baumaßnahmen der Vereine und dgl. durch einen Zuschuss in Höhe von rund 10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Grundsätzlich handelte es sich hierbei um Baumaßnahmen. Unter dem Gesichtspunkt des Rettungsdienstes, welcher bei medizinischen Notfällen aller Art durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten dient, wurden im Jahr 2011 Ausrüstungsgegenstände für das Rettungsboot der Wasserwacht Zusmarshausen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € gefördert und im Jahr 2013 ein Reparaturkostenzuschuss an die BRK Sanitätskolonne in Höhe von 3.000 € sowie ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 260 €/Jahr gewährt.
Wird von der bisherigen Zuschusshöhe ausgegangen, so würde sich ein Zuschuss in Höhe von 125.000 € ergeben (10 % der Gesamtkosten).
Im Haushaltsjahr 2016 erhielt die kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Steinekirch für die Begasung des Innenraumes und Orgelsanierung in der Kirche einen Zuschuss in Höhe von 2.700,00 €.
Diskussionsverlauf:
GL …
gibt dem Gremium o.g. Sachverhalt bekannt.
2. Bgm. Steppich fragt nach, ob die Außeninstandsetzung auch die Statik beinhaltet.
Bgm. Uhl erteilt mit Zustimmung des MGR dem nach Art. 49 GO persönlich beteiligten MR Hörmann, als Kirchenpfleger der kath. Kirchenstiftung St. Vitus, Modestus u. Kreszentia Steinekirch das Wort.
MR Hörmann definiert auszugsweise Passagen des Zuschussantrages. Die Maßnahmen der Außeninstandsetzung umfassen zum einen sog. Mauerlatten, die den Druck auf die Außenmauern gleichmäßig verteilen, nachdem die derzeitige Punktbelastung bereits zu Rissbildungen im Mauerwerk geführt hat. Zum anderen muss die gesamte Gewölbedecke des Kircheninnenraumes am Dachstuhlgebälk neu aufgehängt werden, um weitere Rissbildungen zu verhindern und die Decke langfristig vor weiteren Schäden zu sichern. Auch der Westgiebel muss zusätzlich mit Schlaudern gesichert werden. Des Weiteren ist die teilweise Erneuerung der Emporenstützkonstruktion geplant.
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8. Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe im Kindergarten "Purzelbaum" Zusmarshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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8 |
Beschluss
Zur Bedarfsdeckung der Krippenplätze wird im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen eine provisorische Krippengruppe mit 15 Plätzen ab 01.09.2017 bis zur Fertigstellung des neuen Kindergartens eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Betriebserlaubnis sowie die Nutzungsänderung beim Landratsamt Augsburg zu beantragen. Ferner sind die entsprechenden Vorbereitungen für die Personal- und Sachausstattung zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 09.02.2017 wurde unter TOP 7.1 zur Kindergartenbelegung 2017/2018 informiert. Seitens der Verwaltung wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Krippengruppe im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen (12 Plätze) voll belegt ist, 8 Kinder auf der Warteliste stehen und Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltung wird in Absprache mit dem Landratsamt Augsburg die Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe mit einer Aufnahme von 12 – 15 Kindern im bestehenden Kindergarten prüfen lassen.
Am 23.02.2017 fand nun dieser Ortstermin mit Vertreterinnen des Landratsamtes und des Gesundheitsamtes statt. Beide Vertreterinnen haben ihre Zustimmung zum Provisorium gegeben, sodass ab 01.09.2017 eine weitere Krippengruppe mit 15 Plätzen im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen eingerichtet werden kann, die dann nach Bezugsfertigkeit des neuen Kindergartens (voraussichtlich zum 01.09.2018) in die neue Einrichtung umzieht.
Folgende Nutzungsänderungen sind für das Provisorium vorgesehen:
Der Gruppenraum des Kindergartens im Obergeschoss wird Gruppenraum für die 2. Krippengruppe
Damit sind beide Krippengruppen im Obergeschoss untergebracht und können sich auch ergänzen.
Die bisherige Kindergartengruppe im Obergeschoss zieht in den Mehrzweckraum (Turnraum) im Erdgeschoss. In diesem Turnraum war bereits in der Vergangenheit eine Kindergartengruppe als Provisorium untergebracht.
Das Turnen findet dann übergangsweise in Einzelgruppen im Kellergeschoss (Gruppenraum) statt bzw. bei gutem Wetter wird die Außenspielfläche für Bewegungen genutzt.
Mit einer 2. Krippengruppe können alle angemeldeten Kinder berücksichtigt werden.
Vom Gremium ist diesbezüglich ein entsprechender Beschluss zu fassen, der dem Landratsamt Augsburg vorzulegen ist.
Diskussionsverlauf:
GL … stellt den o.g. Sachvortrag vor.
MR Sapper erkundigt sich, ob die neue Sachausstattung bereits hinsichtlich des Raumkonzeptes des neuen Kindergartens beschafft wird.
GL … erwidert, dass die Farben des Mobiliars zum Raumkonzept des neuen Kindergartens angepasst werden.
MR Hafner-Eichner ist sichtlich begeistert. Sie fasst zusammen, dass es sich bei den vorhandenen Räumen um vollwertige Räume handelt und lediglich der Turnraum ein Provisorium darstellt. Sie bedankt sich zudem bei der Verwaltung für die tolle Leistung und Umsetzung der provisorischen Krippengruppe im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen.
Durch die Verlängerung der Übergangsgruppe in Gabelbach, einer weiteren Kindergartengruppe im Kindergarten Wörleschwang, der provisorischen Krippengruppe und des Kindergartenneubaus in Zusmarshausen hat die Verwaltung alle Hebel in Gange gesetzt, um den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken, so GL …
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9. Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen der Altdeponie Zusmarshausen- Abschluss eines Vertrages mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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9 |
Beschluss
Dem vorliegenden Zuschussvertrag zwischen dem Markt Zusmarshausen und der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH, München, -GAB- wird zugestimmt. Der Vertrag betrifft die Erkundungsmaßnahmen (Detailuntersuchung) der stillgelegten Hausmülldeponie Zusmarshausen und der durch die Deponie verursachten Altlasten. Der Vertrag ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 10 dem Protokoll beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen hat am 19.07.2016 bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen bei stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien beantragt. Dieser Antrag betrifft die ehemalige Hausmülldeponie Fl.Nr. 2200/2, Gemarkung Zusmarshausen. Auf Anforderung der GAB wurden zwischenzeitlich verschiedene Anlagen und Stellungnahmen nachgereicht.
Die Geschäftsführung der GAB hat schließlich am 13.01.2017 dem Antrag des Marktes auf Förderung der Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie Zusmarshausen zugestimmt. Die bisher durchgeführten Untersuchungen (historische Erkundung, Gutachten vom 11.08.2015, orientierende Untersuchung, Gutachten vom 25.05.2016) konnten nicht gefördert werden.
Grundlage für eine spätere Förderung durch die GAB ist der Abschluss eines Zuschussvertrages. Der Vertragsentwurf ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Eigenanteil des Marktes beläuft sich auf 94.600,86 €. Dies bedeutet, dass für die Detailuntersuchung noch keine Förderung gewährt wird, weil sich der Aufwand hierfür (schätzungsweise ca. 60.000,-- €) unterhalb des Eigenanteils bewegt. Allerdings ist die Durchführung einer Detailuntersuchung Bestandteil einer späteren Förderung der Sanierungsmaßnahmen. In welchem Umfang spätere Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, hängt vom weiteren Verlauf der Untersuchungen ab. Im Vordergrund der Maßnahmen stehen immer bodenschutzrechtliche Aspekte und die Einhaltung der Bodenschutzrichtlinie sowie stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Randbedingungen für eine Förderung durch die GAB wurden im Rahmen einer Ortseinsicht am 02.02.2017 erläutert. Derzeit kann durch die GAB noch nicht beurteilt werden, welche Art der Sanierung zukünftig als angemessen betrachtet und auch gefördert wird. Neben einem Ausbau der Altlast (Vollausbau) sind auch eine Abdeckung der Deponiefläche oder eine Beobachtung der Auswirkungen auf das Grundwasser (Grundwassermessstellen) möglich.
Die Detailuntersuchung wird ca. 1 ½ bis 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung holt derzeit Angebote für die Herstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Detailuntersuchung ein.
Eine Beauftragung darf jedoch erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Fördervertrag (Zuschussvertrag) vorliegt.
Diskussionsverlauf:
MR Aumann freut sich, dass die Angelegenheit nun endlich ins Rollen kommt. Er bemängelt jedoch den langen Zeitraum von 2 Jahre.
MR Reitmayer fragt nach, ob der Untersuchungsbereich nicht weiter ausgedehnt wurde.
Bgm. Uhl erläutert, dass noch zwei weitere Grundstücke Richtung Osten betroffen seien, welche im vorliegenden Plan nicht eingezeichnet sind.
Wichtig seien die Entscheidungssicherheit und das Zeitfenster, so MR Hubert Kraus.
MR Sapper erkundigt sich, ob der Aushub die Erschließung des Gewerbegebietes Geisweghülle beeinflusst.
Nur in einem geringen Maße von 20 m², so Bgm. Uhl. Der dort angefallene Aushub muss anschließend vom Markt Zusmarshausen selbst entsorgt werden.
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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10 |
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10.1. Augusta Bank - Auflösung der Geschäftsstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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10.1 |
Kurzbericht
Bgm. Uhl gibt die Auflösung der Augusta Bank Geschäftsstelle in Zusmarshausen zum 31.12.2017 bekannt.
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10.2. Breitbandversorgung - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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10.2 |
Kurzbericht
GL … informiert nachfolgend über den geplanten Breitband Eigenausbau durch die Deutsche Telekom, als auch über den Vectoring-Ausbau.
Am 07.03.2017 fand ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Telekom statt. Bereits am 13.06.2016 wurde der Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen. Leider kam es in der Zwischenzeit zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts. Mittlerweile liegt die Projektrealisierung bei der Telekom in Fulda. Derzeit werden die Feinplanungen vorgenommen und die Adresslisten eingepflegt. Die Ausbauplanung soll bis Mitte/Ende April 2017 vorliegen. Es wird mit einem Baubeginn Anfang Mai 2017 gerechnet. Die Arbeiten sollen bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Den Auftrag für die Ausführung der Bauarbeiten hat die Fa. Immobau Consulting, München, erhalten. In Kürze sollen weitere Gespräche mit der Baufirma im Rathaus stattfinden. Auch wird noch geklärt, ob der Breitbandausbau in diesem Jahr in Vallried durchgeführt wird oder in das nächste Jahr verschoben werden kann.
Vectoring-Ausbau:
Ein Teil des Telekom-Netzes wird mit neuester Technik ausgebaut und zwar in Zusmarshausen das Gebiet im Bereich Hochstiftstraße, Rosenweg, Blumenstraße, Birkenweg und Föhrenweg. 250 Haushalte bekommen bis Ende 2017 schnelles Internet. Das max. Tempo beim Herunterladen auf 100 Mbit/s und beim Hochladen bis zu 40 Mbit/s.
MR Reitmayer fragt nach, ob die Telekom nun im Wettbewerb zu Kabel Deutschland stehe.
GL …
bejaht diese Nachfrage.
MR Richard Hegele erkundigt sich nach dem Ausbauplan der Deutschen Telekom.
Auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Verteiler wird das Kupfer- durch Glasfaserkabel ersetzt. Die Verteiler werden zu Multifunktionsgehäusen umgebaut.
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10.3. Fußgängerüberweg Schloßstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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10.3 |
Kurzbericht
GL …
erläutert dem Gremium, dass als Anliegen aus den BUE Sitzungen vom 20.09.2016 und 26.01.2017 die Möglichkeit einer Anbringung eines Zebrastreifens an dem bestehenden Fußgängerüberweg Schloßstraße zwischen den Bushaltestellen am südlichen Ortsausgang von Zusmarshausen hervorging, als auch die Möglichkeit einer etwaigen Umrüstung des bereits vorhandenen Überweges mittels Blindenleitsystem.
Nach Prüfung und Rückmeldung des Landratsamtes Augsburg, als Straßenverkehrsbehörde kann folgendes mitgeteilt werden:
Die Polizei hat vor Ort die Verkehrsmenge und das Querungsbedürfnis am 13.02.2017 und am 14.02.2017 zwischen 07.00 und 08.00 Uhr geprüft. In diesem Zeitraum konnten keine querenden Fußgänger festgestellt werden. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) dürfen allerdings nur dann angelegt werden, wenn es zwingend erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Das Querungsbedürfnis und der Fahrzeugverkehr an der Querstelle sind nicht so hoch, dass sich keine Lücken anbieten würden, um die Straße sicher queren zu können. Insofern ist ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) allein schon wegen dem geringen Querungsbedürfnis der Fußgänger nicht zwingend erforderlich. Unabhängig von dem geringen Querungsbedürfnis der Fußgänger würde eine Beschilderung mit Markierung an der baulichen Querungshilfe zu einer „Scheinsicherheit“ führen. Außerdem sieht das Staatliche Bauamt Augsburg keine zwingende Notwendigkeit an der baulichen Querungshilfe ein Blindenleitsystem nachzurüsten.
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10.4. Veranstaltung Bundeswehr Dornstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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10.4 |
Kurzbericht
Bgm. Uhl informiert das Gremium über die Veranstaltung der Bundeswehr aus Dornstadt am 10.06.2017 von 10.00 – 16.00 Uhr. Zu erwarten sind ca. 10.000 – 15.000 Besucher. Als Patengemeinde bittet Bgm. Uhl um rege Teilnahme des MGR. Informationsmaterial wurde bereits an die ortsansässigen Vereine versandt. Geplant sei ein Informationsstand über den Markt Zusmarshausen.
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11. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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11 |
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11.1. Bauplatzvergabe Baugebiet "Rothseeblick"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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11.1 |
Kurzbericht
Gibt es einen Beschluss, nach welchen Kriterien die Bauplätze im Baugebiet „Rothseeblick“ vergeben werden, erkundigt sich MR Aumann.
Seiner Meinung nach sollte ein transparentes Verfahren angegangen werden, welches für jeden nachvollziehbar ist. Für das Baugebiet „Steineberg“ gab es vor geraumer Zeit solche Kriterien.
Bgm. Uhl erläutert, dass er sich diesbezüglich noch keine Gedanken gemacht hat. Zunächst müsse die Interessenlage abgewartet werden, erst dann kann eine erste Bilanz gezogen werden. Er könne sich vorstellen die interessierten Personen nach bestimmten Kriterien anzuschreiben. Nachdem der Quadratmeterpreis noch nicht bekannt ist, seien Diskussionen über Vergabekriterien jedoch noch zu früh. Gegenwärtig müsse der Bebauungsplan als Satzung noch beschlossen werden, sowie die notwendigen Vermessungen durchgeführt werden. Er nimmt gerne Vorschläge zu Vergabekriterien aus der Mitte des MGR entgegen.
MR Winkler spricht sich für die zeitnahe Festlegung der Kriterien aus.
MR Richard Hegele schlägt vor, dass sich auch die Fraktionen diesbezüglich Gedanken machen sollen.
Bgm. Uhl setzt sich das Ziel, allen anfragenden Personen einen Bauplatz in Zusmarshausen zu verschaffen.
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11.2. Stromverteilerkasten am Feuerwehrgerätehaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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50. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.03.2017
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ö
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informativ
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11.2 |
Kurzbericht
2. Bgm. Steppich bringt als Anliegen aus der Jahreshauptversammlung der FF Gabelbach vor, dass der Stromverteilerkasten am Feuerwehrhaus geprüft werden müsse. Die Kabel verlaufen vom Feuerwehrhaus über den Bach zum Nachbargrundstück. Bei einem etwaigen Hochwasser könnte eine Gefährdung entstehen.
GL …
ergänzt, dass der Stromverteilerkasten von der LEW auf Antrag einer Privatperson aufgestellt wurde. Er wird die Prüfung veranlassen.
Datenstand vom 18.05.2017 13:15 Uhr