Datum: 23.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung am 09.02.2017
3 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt von Steinekirch - Information zum Antrag aus der Bürgerversammlung
4 Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2016
5 Vorlage der Jahresrechnung 2016
6 Zuschussantrag des TSV Zusmarshausen - Instandsetzung Tennisplätze
7 Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Gabelbach - Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte
8 Haushaltsberatungen 2017
9 Verschiedenes
9.1 Schlauchwaschanlage - Besichtigung
9.2 Kohlstattweg in Gabelbachergreut - Schwerlastverkehr
9.3 Seefest
9.4 Nachlass Ludwig Haslinger
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung am 09.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö beschließend 2
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3. Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt von Steinekirch - Information zum Antrag aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö beschließend 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung in Steinekirch am 16.11.2016 wurde folgender Antrag gestellt (37 ja, 4 Enthaltungen):
„Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Steinekirch beantragen die Ortsdurchfahrt durchgehend auf 30 km/ zu beschränken“.

Der Markt hat diesen Antrag für die Staatsstraße 2027 an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Augsburg, weitergeleitet. Mit Schreiben vom 20.01.2017 ging das Antwortschreiben ein. Auszugsweise wird auf folgendes hingewiesen:
… Eine besondere Gefahrenstelle ist für die gesamte Ortsdurchfahrt nicht auszumachen. Starker Querungsverkehr liegt nicht vor und auch die Straßengeometrie ist übersichtlich und stetig. Insofern liegen keine besonderen Gründe vor, um für die Ortsdurchfahrt von Steinekirch eine Tempobeschränkung von 30 km/h zu verfügen. Auch die seit 13.12.2016 in Kraft getretene 1. Änderungsverordnung zur StVO, wonach erleichtert Tempo 30 auf qualifizierten Straßen angeordnet werden kann, ist für die OD Steinekirch nicht einschlägig. Die Änderungsverordnung sieht vor, dass unmittelbar vor Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser erleichtert Tempo 30 angeordnet werden kann. Diese Voraussetzungen liegen ebenfalls nicht vor…“

Diskussionsverlauf:
GL … erläutert den Sachverhalt und geht nochmals auf die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- ein.

Für MR Hörmann ist die Entscheidung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar.

Auch MR Ingrid-Hafner bemängelt, dass die Belange der Fußgänger völlig unberücksichtigt bleiben. Gerade im Bereich der Bushaltestellen in der Ortsmitte wäre für die Fußgänger und Schülerinnen und Schüler eine Querungshilfe dringend erforderlich.

Auch MR Hubert Kraus unterstützt dies, schlägt in der Ortsmitte im Bereich des Vereinsheimes einen Fußgängerüberweg oder eine Mittelinsel vor.

MR Alfred Hegele plädiert für eine Fußgängerampel. 

Die Verwaltung wird die Anregungen aufgreifen und nochmals beim Landratsamt Augsburg bzw. Staatlichen Bauamt Augsburg vorstellig werden.

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4. Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit der laufenden Nummer 1, 2 und 3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die Außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 15.000 € bzw. 30.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
1
0.9000.8100
Gewerbesteuer-umlage
1.000.000
1.050.647,00
51.000,00

Die Gewerbesteuerumlage korreliert mit der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuereinnahmen 2016 übersteigen den Haushaltsansatz um 624.441,13 €. Folglich erhöht sich die Gewerbesteuerumlage entsprechend.

Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (Hhst. 0.9000.0030).




2
1.4641.9328
Kindergarten Zusmarshausen Erschließungs-beiträge
-
32.919,04
32.919,04

Bei der Berechnung der zweiten Vorausleistung zum Erschließungsbeitrag im Jahr 2005 war für den Kindergarten ein Beitrag in Höhe 50.569,96 Euro kalkuliert worden. Dieser Betrag wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht umgebucht und konnte deshalb mit Endabrechnung nicht als Vorausleistung gewertet werden. Es wurde lediglich der endgültige Erschließungsaufwand verbucht, welcher im Jahr 2016 die jetzt außerplanmäßigen Kosten von 32.919,04 Euro verursacht hat.

Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Steineberg (Hhst. 1.6323.3520).




3
1.6201.9321
Erwerb unbebauter Grundstücke
0
44.274,47
44.274,47

Nicht vorhersehbarer Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Steineberg. Es konnte im Zeitraum der Erstellung des Haushaltsplanes nicht abgesehen werden, dass es zu einem so ungewöhnlichen Vorgang kommen wird. Wenn das Grundstück nach Fertigstellung des, sich derzeit in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“ Zusmarshausen, wieder verkauft wird, nimmt der Markt Zusmarshausen den Verkaufspreis wieder ein.

Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken (Hhst. 1.6201.3400), Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Steineberg (Hhst. 1.6323.3520) sowie Minderausgaben bei dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens des Rathauses (Hhst. 1.0600.9350).

Der Haupt- und Finanzausschuss sprach seine Empfehlung dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 02.02.2017 aus.

Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellt den Sachvortrag vor.

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5. Vorlage der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 5

Beschluss

Die Jahresrechnung wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 ist am 09.03.2017 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben
im Verwaltungshaushalt mit        14.490.122,69 €
und im Vermögenshaushalt mit        5.545.344,62 €
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 2.547.238,81 €. Der Sollfehlbetrag in Höhe von 1.372.971,13 € wurde aus der allgemeinen Rücklage entnommen.

Schulden:

Stand: 01.01.2016
2.041.727,91 €
- Tilgungen
198.050,61 €
Stand: 31.12.2016
1.843.677,30 €

Rücklagen:


Soll
Stand: 01.01.2016
8.485.345,62 €
+ Zuführung
9.155,90 €
- Entnahme
1.372.971,13 €
Stand: 31.12.2016
7.121.530,39 €

Sonderrücklage -1- (Erbe Haslinger):


Soll
Stand: 01.01.2016
3.966,34 €*
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
132,34 €
Stand: 31.12.2016
3.834,00 €

* In diesem Betrag sind K&N Value Select Corp. Aktien enthalten. Der Wert der Aktien beträgt laut dem Depotstand vom 05.01.2011 3.834,00 €. Die entsprechenden Kurswertberichtigungen erfolgen erst im Rahmen des Verkaufs. Die Aktien werden seit dem Jahr 2013 nicht mehr an der Börse gehandelt. Veräußerungsgespräche mit der Bank blieben bisher erfolglos.

Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellt den Sachvortrag vor.

MR Walter Aumann frägt an, wie sich das bessere Jahresrechnungsergebnis im Vergleich zum Haushalt 2016 zusammensetzt. Kämmerer … geht kurz auf die Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von 624.441,13 € ein und verweist für genauere Informationen auf den Rechenschaftsbericht, welcher entsprechend im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wird.

MR Erwin Hörmann frägt an, ob die Schulden des Schulverbandes Zusmarshausen in den hier genannten Ständen enthalten sind. Kämmerer … führt aus, dass das genannte Jahresrechnungsergebnis sich nur auf den Markt bezieht und bestätigt die Ausführungen von MR Johann Reitmayer, dass der Schulverband Zusmarshausen Schulden zum 31.12.2016 in Höhe von rd. 1 Mio. € und eine allgemeine Rücklage zum 31.12.2016 in Höhe von rd. 600 T€ hat.

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6. Zuschussantrag des TSV Zusmarshausen - Instandsetzung Tennisplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Erhöhung um 1.800 € des bereits bewilligten Zuschusses in Höhe von 1.000 € an den TSV Zusmarshausen für die Instandsetzung der Tennisplätze auf insgesamt 2.800 € zu. Der Haushaltsansatz 2017 der Hhst. 1.5500.9881 ist, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, um 300 € zu erhöhen. Nach Vorlage des Kostennachweises kann der Zuschuss ausbezahlt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen hat mit E-Mail vom 01.02.2017 bzw. 03.02.2017 einen Nachtrag zum Zuschussantrag für die Instandsetzung der Tennisplätze vom 29.10.2016 abgegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf rund 27.700 € (ehemals 10.000 €).

In der Vergangenheit beteiligte sich der Markt bei größeren Baumaßnahmen der Vereine und dgl. durch einen Zuschuss in Höhe von rund 10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Grundsätzlich handelte es sich hierbei um Baumaßnahmen. Unter dem Gesichtspunkt des Rettungsdienstes, welcher bei medizinischen Notfällen aller Art durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten dient, wurden im Jahr 2011 Ausrüstungsgegenstände für das Rettungsboot der Wasserwacht Zusmarshausen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gefördert und im Jahr 2013 ein Reparaturkostenzuschuss an die BRK Sanitätskolonne in Höhe von 3.000,00 € sowie ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 260,00 €/Jahr gewährt.

Wird von der bisherigen Zuschusshöhe ausgegangen, so würde sich ein Zuschuss in Höhe von 2.800 € ergeben (10 % der Gesamtkosten).

Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellte den Sachvortrag vor.

MR Christian Weldishofer führt aus, dass in der damaligen KGV-Sitzung am 08.11.2016 bereits über die oberflächliche Sanierung diskutiert wurde. Er ist immer noch der Meinung, dass eine Generalsanierung sinnvoller wäre. Diese würde zwar zu höheren Ausgaben führen aber die Tennisplätze wären dann für einen längeren Zeitraum saniert. MR Bernhard Sapper stimmt dieser Aussage grundsätzlich zu. Als Grund für die oberflächliche Sanierung nennt er zum einen, dass dringend Handlungsbedarf besteht damit im Jahr 2017 der Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann und sich der TSV Zusmarshausen die höheren Kosten für eine Generalsanierung derzeit nicht leisten kann.

MR Ingrid Hafner-Eichner hinterfragt die Verbschiebung bzw. Streichung der Errichtung der behindertengerechten Toilette. MR Jürgen Winkler führt aus, dass damals in der KGV-Sitzung am 08.11.2016 über die Situierung der behindertengerechten Toilette diskutiert wurde. Als Argument wurde hier u. a. genannt, dass es Sinnvoll wäre, wenn die behindertengerechte Toilette als eigenes Gebäude errichtet würde, um so den öffentlichen Zugang sicherzustellen. Der TSV Zusmarshausen hat dies überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass kein passender Standort vorhanden ist und dass seine finanziellen Mittel für einen Neubau derzeit nicht ausreichen. Aus diesem Grund wird die Errichtung der behindertengerechten Toilette auf unbestimmte Zeit verschoben.

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7. Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Gabelbach - Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € an die Jagdgenossenschaft Gabelbach für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte zu. Die Mittel sind, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, in den Haushaltsplan 2017 bei Hhst. 1.8500.9881 aufzunehmen. Nach Vorlage des Kostennachweises kann der Zuschuss ausbezahlt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Jagdgenossenschaft Gabelbach hat mit Schreiben vom 12.02.2017 den Zuschussantrag für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte gestellt . Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 15.000 €.

In der Vergangenheit beteiligte sich der Markt bei größeren Baumaßnahmen der Vereine und dgl. durch einen Zuschuss in Höhe von rund 10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Grundsätzlich handelte es sich hierbei um Baumaßnahmen. Unter dem Gesichtspunkt des Rettungsdienstes, welcher bei medizinischen Notfällen aller Art durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten dient, wurden im Jahr 2011 Ausrüstungsgegenstände für das Rettungsboot der Wasserwacht Zusmarshausen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gefördert und im Jahr 2013 ein Reparaturkostenzuschuss an die BRK Sanitätskolonne in Höhe von 3.000,00 € sowie ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 260,00 €/Jahr gewährt.

Wird von der bisherigen Zuschusshöhe ausgegangen, so würde sich ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € ergeben (10 % der Gesamtkosten).

Diskussionsverlauf:
BGM Bernhard Uhl stellt den Sachvortrag vor. Des Weiteren führt er aus, dass der Bauantrag der Nutzungsrechtewald Vereinigung Gabelbach, welche zusammen mit der Jagdgenossenschaft Gabelbach die Maschinenhütte errichten wollte, seitens des Landratsamtes Augsburg abgelehnt wurde.

MR Hubert Kraus führt aus, dass der Zuschussantrag in der CSU Fraktion besprochen wurde und als Ergebnis eine Genossenschaft von einem Verein zu unterscheiden ist. Des Weiteren wurde in der Vergangenheit noch kein Zuschuss an eine Genossenschaft gewährt. Ferner erhalten die Jagdgenossenschaft und die Nutzungsrechtewald Vereinigung Gabelbach über den Feldwegebau indirekt eine Art Zuschuss.

MR Thomas Günther stimmt der Aussage von MR Hubert Kraus grundsätzlich zu. Durch die Gewährung würde ein Präzedenzfall entstehen, welcher für weitere Zuschussanträge von Genossenschaften führen kann.

MR Robert Steppich sieht eine „Zuschussmöglichkeit“ anstelle der Zahlung eines Geldbetrags eher darin, dass der Markt hinsichtlich der Baugenehmigung unterstützend tätig wird.

MR Walter Aumann frägt an, ob es transparente und schriftlich fixierte Zuschussrichtlinien gibt. BGM Bernhard Uhl verneint dies und gibt dies als Aufgabe an den Arbeitskreis, welcher sich mit der Thematik Zuschüsse beschäftigt, weiter.

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8. Haushaltsberatungen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich für die im Sachvortrag genannte Deckung der Fehlbeträge aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Haushaltsentwurf 2017 hat derzeit ein Haushaltsvolumen in Höhe von 32.408.100 €. Zum Vergleich, das Haushaltsvolumen 2016 betrug 22.525.000 €. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Baumaßnahmen mit einem Gesamtansatz von 12.424.500 € (Vorjahr: 4.163.000 €), den Breitbandausbau mit einem neu veranschlagten Ansatz von 1.700.000 € (Vorjahr: 450.000 €) und den Personalkosten in Höhe von 3.536.500 € (Vorjahr: 3.247.300 €) zurückzuführen. Die Deckung erfolgt zum Teil durch die Erhöhung der Ansätze für „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ auf 11.000.900 € (Vorjahr: 9.987.000 €), die Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb“ auf 3.317.900 € (Vorjahr: 3.151.500 €) und der Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus dem Vermögenshaushalt“ auf 7.634.000 € (Vorjahr: 2.467.200 €).

In Folge dessen ist ein Fehlbetrag in Höhe von 9.847.500 € im Haushalt 2017 vorhanden. Bei der Finanzplanung 2018 beträgt der Fehlbetrag 1.552.300 €. Ab dem Jahr 2019 liegt ein Überschuss in Höhe von 1.597.600 € bzw. für das Jahr 2020 in Höhe von 963.400 € vor.

Die Jahresrechnung 2016 schließt, entgegen der im Haushalt 2016 veranschlagten Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.303.500 €, mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.372.971,13 € ab. Somit beläuft sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016 auf 7.121.530,39 €. Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2016 auf 1.843.677,30 €.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fehlbetrag im Haushalt 2017 mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.867.500 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 4.000.000 € gedeckt wird. Der Fehlbetrag in der Finanzplanung 2018 soll ebenfalls mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 299.800 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1.500.000 € gedeckt werden. Die jeweiligen Summen der genannten Beträge sind aufgrund der dazugehörigen Zins- und Tilgungszahlungen höher als die ursprünglichen Fehlbeträge. Hierdurch verringert sich der Überschuss für das Jahr 2019 auf 1.067.600 € und für das Jahr 2020 auf 358.400 €. Demgemäß stellen sich die Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden wie folgt dar:

Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
7.121.530,39 €
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
5.867.500,00 €
Stand: 01.01.2018
1.254.030,39 €
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
299.800,00 €
Stand: 01.01.2019
954.230,39 €
+ Zuführung
1.067.600,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 01.01.2020
2.021.830,39 €
+ Zuführung
358.400,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 01.01.2021
2.380.230,39 €

Aus Sicht der Verwaltung ist, aufgrund des derzeitigen Negativzinssatzes, die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage einer Darlehensaufnahme vorzuziehen.

Entwicklung der Schulden 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
1.843.677,30 €
+ Aufnahme
4.000.000,00 €
- Tilgung
202.200,00 €
Stand: 01.01.2018
5.641.477,30 €
+ Aufnahme
1.500.000,00 €
- Tilgung
389.700,00 €
Stand: 01.01.2019
6.751.777,30 €
+ Aufnahme
0,00 €
- Tilgung
667.700,00 €
Stand: 01.01.2020
6.084.077,30 €
+ Aufnahme
0,00 €
- Tilgung
745.700,00 €
Stand: 01.01.2021
5.338.377,30 €

Die Tilgung der beiden Darlehensaufnahmen ist innerhalb von zehn Jahren vorgesehen. Die Tilgungen belasten somit die Folgejahre entsprechend.

Alternativ bzw. zusätzlich ist zu überlegen, inwiefern Maßnahmen verschoben werden können und/oder Einsparungen erfolgen können.


Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellt den Sachvortrag vor. Weiter führt er aus, dass in der Vorbesprechung zur Marktgemeinderatssitzung am 23.03.2017 besprochen wurde, dass die Maßnahmen OD Vallried und Gewerbegebiet Wollbach um ein Jahr verschoben werden sollen. Des Weiteren sollen die Ansätze des Kindergartenneubaues für die Jahre 2017 und 2018 vertauscht werden.

Somit beträgt das Haushaltsvolumen 2017 27.658.100 €, 2018 26.053.300 €, 2019 22.000.100 € und 2020 19.497.700 €.

In Folge dessen ergibt sich ein Fehlbetrag für das Jahr 2017 in Höhe von 5.963.500 €. Bei der Finanzplanung 2018 beträgt der Fehlbetrag 5.418.200 €. Ab dem Jahr 2019 liegt ein Überschuss in Höhe von 1.579.500 € bzw. für das Jahr 2020 in Höhe von 963.400 € vor.

Die Deckung in 2017 soll laut der Vorbesprechung mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe des restlichen Fehlbetrags erfolgen. Die Fehlbetragsdeckung in 2018 wurde nicht weiter diskutiert. Deshalb wurde hierfür eine Darlehensaufnahme in Höhe von 3.500.000 € und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.055.700 € eingeplant. Die jeweiligen Summen der genannten Beträge sind aufgrund der dazugehörigen Zins- und Tilgungszahlungen höher als die ursprünglichen Fehlbeträge. Hierdurch verringert sich der Überschuss für das Jahr 2019 auf 1.149.500 € und für das Jahr 2020 auf 358.400 €.

Nachfolgend die sich hieraus ergebenden Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden:

Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
7.121.530,39 €
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
3.973.500,00 €
Stand: 01.01.2018
3.148.030,39 €
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
2.055.700,00 €
Stand: 01.01.2019
1.092.330,39 €
+ Zuführung
1.149.500,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 01.01.2020
2.241.830,39 €
+ Zuführung
358.400,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 01.01.2021
2.600.230,39 €

Entwicklung der Schulden 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
1.843.677,30 €
+ Aufnahme
2.000.000,00 €
- Tilgung
202.200,00 €
Stand: 01.01.2018
3.641.477,30 €
+ Aufnahme
3.500.000,00 €
- Tilgung
289.700,00 €
Stand: 01.01.2019
6.851.777,30 €
+ Aufnahme
0,00 €
- Tilgung
567.700,00 €
Stand: 01.01.2020
6.284.077,30 €
+ Aufnahme
0,00 €
- Tilgung
745.700,00 €
Stand: 01.01.2021
5.538.377,30 €

MR Hubert Kraus bedankt sich für die Haushalts- und Finanzplanung. Damit das Haushaltsvolumen geglättet, die Darlehensaufnahme und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2017 entschärft werden konnten, wurden die oben genannten Maßnahmen in der Vorbesprechung verschoben. Hierbei wurde darauf geachtet, dass durch die Mittelverschiebung die Maßnahmen nicht in deren Umsetzung blockiert werden.

MR Johann Reitmayer führt als weiteren Änderungsvorschlag den Ansatz für den Retentionsausgleich im Bereich Innovationspark (Hhst. 1.6903.9580 - Neugestaltung Roth) in Höhe von 180.000 € auf. Bei dieser Maßnahme finden voraussichtlich nur die Planungen im Jahr 2017 statt. Die bauliche Umsetzung erfolgt nicht vor 2018. Nach seiner Auffassung kann deshalb der Ansatz in 2017 entsprechend verringert werden.

Des Weiteren geht MR Johann Reitmayer auf den Haushaltsabgleich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung ein, gerade bei der Abwasserentsorgung ist der Haushaltsabgleich über viele Jahre hinweg negativ. Deshalb muss die Beitrags- und Gebührenkalkulation dringend überarbeitet werden. Ferner soll die Abschreibung und Verzinsung der kostenrechnenden Einrichtungen in der Finanzplanung nochmals überdacht werden. Nach seiner Auffassung sind hier die Investitionen des Vermögenshaushalts nicht enthalten, so dass sich der o. g. negative Abgleich in der Finanzplanung nochmals erhöht.

Kämmerer …. stimmt dem grundsätzlich zu. Weiter führt er aus, dass der Abgleich nicht über den Haushalt erfolgen kann sondern über die Kalkulation erfolgen muss. Der Abgleich im Haushalt kann nur als grobe Richtung dienen.

Geschäftsleiter … geht an dieser Stelle noch kurz auf die überörtliche Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ein, welche sich u. a. auch mit diesem Thema befasst.

MR Ingrid Hafner-Eichner bittet den Ansatz in der Finanzplanung für die Kindergartensanierung Zusmarshausen (Hhst. 1.4648.9401) nochmals zu überdenken. Nachdem hier ein Ansatz für die Konzepterstellung bzw. Planung vorgesehen ist, sollte hier auch in der Finanzplanung ein Ansatz für die bauliche Umsetzung eingeplant werden.

BGM Bernhard Uhl führt aus, dass es sich hierbei „nur“ um die Finanzplanung handelt, welche keine unmittelbare Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2017 hat. Diese stellt lediglich eine Momentaufnahme dar und wird sich entsprechend verändern. Die Bitte wird intern nochmals diskutiert.

MR Jürgen Winkler äußert, dass ihm die Entwicklung der Zahlen Sorge bereitet. Hier sollte in Zukunft vermehrt darauf geachtet werden.

MR Thomas Günther gibt zu bedenken, dass auch bei den Anträgen der Fraktionen über die Finanzierung nachgedacht werden sollte.

BGM Bernhard Uhl erwidert, dass für eine Entwicklung auch investiert werden muss. Dies passiert derzeit im Markt. Zu bedenken ist auch, gerade in Hinblick auf die Gewerbegebiete, dass Firmen sich entsprechend weiterentwickeln wollen bzw. müssen. Wenn die Weiterentwicklung aufgrund von nicht ausreichenden Flächen verwehrt wird, werden sich die Firmen zwangsläufig andere Standorte, u. a. auch außerhalb von Zusmarshausen, suchen.

MR Walter Aumann stimmt dem zu, die grundsätzliche Richtung des Marktes stimmt.

MR Alfred Hegele hinterfragt die in der Finanzplanung genannten Gewerbesteuereinnahmen. Er gibt zu bedenken, dass die großen Gewerbetriebe in Zusmarshausen hohe Investitionen planen und diese in der Folge abschreiben werden, was voraussichtlich zu einer niedrigeren Gewerbeteuer führen wird.

Kämmerer … stimmt dem grundsätzlich zu. Er führt aus, dass durch die hohen Investitionen der Gewerbebetriebe aber auch deren Produktion erweitert wird und so theoretisch mehr Produkte verkauft werden können. In Folge dessen wurde mit einer gleichbleibenden Gewerbesteuer gerechnet.

MR Christian Weldishofer frägt nach, ob es nicht Sinnvoll wäre, sich die derzeit niedrigen Zinsen langfristig zu sichern.

Kämmerer … erwidert, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt. Der Ausgleich des Haushalts 2017 und der Finanzplanung 2018 erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass derzeit von den Banken Negativzinsen auf vorhandenes Kapital erhoben werden und die benötigten Darlehen den Haushalt nicht langfristig belasten bzw. einschränken (Zeitraum <= 10 Jahre).

Ferner bittet Kämmerer …, dass bis spätestens zur nächsten MGR-Sitzung am 06.04.2017 die restlichen Änderungswünsche / -vorschläge mitgeteilt werden sollen. Hintergrund ist, dass zu der vorgesehenen Verabschiedung am 11.05.2017 noch die kompletten Anlagen zum Haushalt erstellt werden müssen.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö informativ 9
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9.1. Schlauchwaschanlage - Besichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 9.1

Kurzbericht

Vor der MGR-Sitzung am 06.04.2017 besteht um 18.15 Uhr die Möglichkeit, die neue Schlauchwaschanlage im Feuerwehrgerätehaus Zusmarshausen zu besichtigen.

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9.2. Kohlstattweg in Gabelbachergreut - Schwerlastverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 9.2

Kurzbericht

MR Fischer spricht den Kohlstattweg in Gabelbachergreut an. Immer wieder wird das Befahren durch Langholzfahrzeuge beklagt. Die Verwaltung sollte eine Beschränkung für den Schwerlastverkehr prüfen.

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9.3. Seefest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 9.3

Kurzbericht

MR Aumann möchte wissen, ob dieses Jahr ein Seefest veranstaltet wird. Bgm Uhl wollte sich dafür einsetzen.

Nach derzeitigem Stand wird es dieses Jahr kein Seefest geben.

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9.4. Nachlass Ludwig Haslinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö 9.4

Kurzbericht

MR Alfred Hegele erinnert an den Nachlass Ludwig Haslinger und die beabsichtigte Vergabe einer Straßenbezeichnung.

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Vergabe einer Straßenbezeichnung im Baugebiet „Rothseeblick“ vorgesehen ist.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2017 ö informativ 10

Kurzbericht

Kein Vorgang.

Datenstand vom 18.05.2017 13:44 Uhr