Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:32 Uhr bis 23:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Anbau an den Naturkindergarten "Pusteblume" Wörleschwang - Vorstellung der Entwurfsplanung und Beschlussfassung
3 Baugebiet "Rothseeblick" - Vergabe von Straßenbezeichnungen
4 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sortimo Innovationspark Zusmarshausen)
4.1 Aufstellungsbeschluss
4.2 Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind
4.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Verschiedenes
5.1 Zeitplan Haushaltsaufstellung
5.2 Ersatzmitglied beim Triathlon
5.3 Anfrage zur Persönlichen Beteiligung des MR Winkler beim Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö informativ 1
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2. Anbau an den Naturkindergarten "Pusteblume" Wörleschwang - Vorstellung der Entwurfsplanung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die Dachform des Anbaus soll als Flachdach ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

Als Heizungsanlage soll eine Pelletheizung zur Ausführung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der vorliegenden Entwurfsplanung zum Anbau an den Naturkindergarten „Pusteblume“ Wörleschwang wird zugestimmt. Die Eingabeplanung kann nunmehr erstellt werden. Dem Anbau zur Unterbringung einer weiteren Kindergartengruppe mit 15 gleichzeitig belegbaren Plätzen (Altersöffnung für Kinder ab zwei Jahren und sechs Monaten) wird ebenfalls zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben über das Landratsamt Augsburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 einen zusätzlichen Bedarf an Kindergartenplätzen im Naturkindergarten Wörleschwang festgestellt und einen entsprechenden Anbau befürwortet. In der Zwischenzeit fanden Vorgespräche bei der Regierung von Schwaben und beim Landratsamt Augsburg statt, um die Vorgaben des Raumprogrammes festzulegen. Grundsätzlich kann die Regierung von Schwaben eine Förderung in Aussicht stellen.

Im Anbau vorzusehen sind:
Gruppenraum mit 40 qm
Intensivraum mit 20 qm
1 Kinder WC, 1 Besucher WC
Flur mit einer Eingangstüre und einer Ausgangstüre zum Außenspielbereich

Der beauftragte Architekt … stellt die Entwurfsplanung im Rahmen der Sitzung vor.

Für den Förderantrag ist ein entsprechender Beschluss notwendig. Das Landratsamt Augsburg hat den Ausbau um weitere 15 Plätze im Kindergarten bereits befürwortet und den weiteren Bedarf anerkannt. Eine entsprechende Stellungnahme des Landratsamtes liegt mit Schreiben vom 02.03.2017 vor.

Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Architekten ….

Im Vergleich zum Vorentwurf wurde nach einem Gespräch mit der Kindergartenleitung und Vorgesprächen mit der Regierung von Schwaben und dem Landratsamt Augsburg der Entwurf erweitert und konkretisiert, erklärt Architekt …. Die Situierung soll im Norden des bestehenden Kindergartens erfolgen, wobei eine formelle Abgrenzung vom Bestand angedacht ist. Dies geschieht vor allem durch die quadratische Gestaltung.

Gewollt ist die Fertigstellung des Anbaus bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2017. Dies bezeichnet Herr … als „sportliches Vorhaben“ und erklärt, dass die Errichtung in Holzständerbauweise zur Erfüllung des Zeitplans dazu gut geeignet sei.

Die für das neue Gebäude gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert einen regenerativen Anteil in Bezug auf die bestehende Heizungsanlage. Das bedeutet, dass z. B. eine Solaranlage zum Einsatz kommen könnte. Zudem muss der Austausch des Heizkessels sowie des Pufferspeichers erfolgen. Es ist angedacht, die komplette Heizungsanlage zu ersetzen, was aufgrund des Alters auch Sinn macht.  Anbieten würde sich hier eine Pelletheizung, welche das Beheizen des Neubaus mittels Fußbodenheizung ermöglichen würde. Der momentane Heizkessel besitzt 25 kW, bei Öl wird 28 kW benötigt, in der Variante Pellets sind 32 kW gefordert.

Herr … erklärt die Raumaufteilung anhand des dem Marktgemeinderat mit Ladung zur Verfügung gestellten Lageplans vom Kindergartenanbau und geht vor allem auf die Rettungswege und den Brandschutz ein. Gestalterisch soll eine unregelmäßige Holzfassade der Auflockerung und der klaren Kontrastsetzung zum Bestand dienen. Unregelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass unterschiedlich hohe und tiefe Lattenelemente verbaut werden.

Für den Rohbau, den Ausbau und die Installationen ist mit Kosten von ca. 218.000 Euro zu rechnen. Hierzu zählt auch der neue Pellets-Kessel inkl. Ausstattung des Pellets-Lagers. Dieses Kostenfenster wurde von Herrn … relativ hoch angesetzt. Dies ist unter anderem dem Faktor Zeit geschuldet, und zudem ist momentan die konjunkturelle Situation auf dem Bau schwer einschätzbar. Als Kostenmassen kommen hinzu ca. 50.000 Euro für die Außenanlagen und 40.000 Euro geschätzt für die Einrichtung. Grund für die hohen Kosten der Außenanlagen ist das abfallende Gelände, die Verlegung der vorhandenen Stellplätze sowie die Errichtung eines behindertengerechten Stellplatzes. Tendenziell rechnet Herr Krause mit tatsächlich entstehenden Kosten von knapp unter 300.000 Euro und sieht damit die Erreichung des Kostenziels durchaus als machbar.

Aufgrund der vorhandenen Verträge kann teilweise eine freihändige Vergabe, aber auf jeden Fall eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Herr … hat sich hierzu mit der VOB-Stelle abgesprochen und so die Möglichkeit einer Parallelausschreibung ermittelt. Dazu werden alle Gewerke einzeln ausgeschrieben und parallel dazu wird eine GU-Leistung (Gesamtunternehmerleistung) pauschal ausgeschrieben. Es erfolgt zunächst die Öffnung der GU-Angebote und sodann die Öffnung der Einzelangebote. Ist der GU-Anbieter günstiger als die Gesamtheit der Gewerke, kann an den GU vergeben werden.

Zudem sollten vorab konkrete Gespräche mit möglichen Bietern erfolgen, um die Abgabe von Angeboten gewährleisten zu können. Das Einverständnis des Gremiums zum Entwurf, zu den Kosten und zum Vergabeverfahren vorausgesetzt, soll schon bald das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Parallel dazu beginnen bereits die Vorbereitungen zur Ausschreibung, um dann sofort mit Erhalt der Baugenehmigung bzw. der vorzeitigen Baufreigabe die Ausschreibung vornehmen zu können. Geplant ist der Baubeginn bis Mitte/Ende Juni, um bis September, spätestens November die Fertigstellung des Kindergartenanbaus zu gewährleisten.

GL … geht nach dem Vortrag des Herrn … nochmals auf die grundsätzlichen Faktoren der Förderung ein und erläutert die in Wörleschwang vorherrschende Platznot. Danach liegen 15 Anmeldungen vor, wobei nur 5 Kinder in der bestehenden Gruppe untergebracht werden können. Die anderen 10 Kinder befinden sich jetzt auf der Warteliste mit dem Wunsch der Aufnahme bis Oktober/November 2017.

Das dargestellte Raumprogramm wurde mit der Regierung von Schwaben sowie dem Landratsamt Augsburg abgesprochen. Der Förderbedarf wurde dabei anerkannt. Hier ist mit einer Mindestförderung der 40 qm für den Gruppenraum zu rechnen. Evtl. kann auch der Intensivraum bezuschusst werden. Hinzu können noch ca. 2.000 Euro pro Kind für die Ausstattung kommen.  Insgesamt führt dies zu einer möglichen Förderung von ca. 130.000,-- €.

Unabhängig von der Entscheidung zur Heizungsanlage sollte der Entwurfsplanung in der heutigen Sitzung zugestimmt werden, so GL …. Nur so kann der straffe Zeitplan durch Stellen des Förderantrages in der nächsten Kalenderwoche überhaupt eingehalten werden. Zugestimmt werden muss der Grobplanung, der Kostenschätzung sowie der Begründung. Eine Weiterbearbeitung dieses Antrages ist nur möglich, wenn der Marktgemeinderat der vorgestellten Planung noch heute zustimmt.

MR Günther erkundigt sich beim Planer, ob zur Eingabeplanung nicht bereits die Entscheidung über das zu verwendende Heizsystem gefallen sein müsste. Herr … erklärt, dass bei der Eingabeplanung im Rahmen der Baubeschreibung die Art der voraussichtlich vorgesehenen Heizung anzugeben ist. Grund für diese Angabe sind aber lediglich Brandschutzbestimmungen. Eigentlich ist es dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde nämlich egal, wie geheizt wird. Wichtig für den Brandschutz ist die Bestimmung über feste Brennstoffe, flüssige Brennstoffe und Abgaswerte. Allerdings ist dies als relativ flexibel anzusehen und eine Entscheidungsänderung stellt keine maßgebliche Veränderung dar, die die Einreichung einer Tektur notwendig machen würde.

Die Kostengruppe 400 (Installationen) betrifft mit ca. 18.000 bzw. 20.000 Euro die Heizungsanlage. Hinzu kommen Kostenschätzungen für Sanitär (8.000 Euro), Elektroinstallationen (18.000 Euro), Lüftung (2.000 Euro), wobei Herr … an dieser Stelle erwähnt, dass voraussichtlich eine dezentrale Belüftung notwendig werden wird.

Die bestehende Heizung kann aufgrund zu kleiner Dimensionierung nicht für das Bestandsgebäude und den Neubau verwendet werden. Es ist zumindest ein Kesselaustausch notwendig. Zudem fordert die derzeit gültige EnEV die Nutzung von regernativen Energien zur Beheizung. Bei Öl wäre die Erfüllung dieser Anforderung nur durch den Aufbau einer Solaranlage möglich, was wiederrum einen neuen Pufferspeicher erforderlich macht. Einziger Unterschied zwischen zwangsläufiger Maßnahmen und machbarer Maßnahmen ist der Austausch des bestehenden Öltanks durch den Einbau eines Pellet-Lagers. Positiv wäre beim Umstieg allerdings zu werten, dass der Kindergarten dadurch von den fossilen Brennstoffen wegkommen würde. Der finanzielle Unterschied beträgt aufgrund dargestellter Problematiken lediglich 2.000 Euro.

MR Günther erkundigt sich anschließend, warum beim Anbau ein Flachdach geplant wurde. Er ist der Meinung, dass dies die anfälligste Dachform zum Eindringen von Wasser wäre. Herr Krause führt zunächst die Ästhetik als Grund an. Es wurde bei der Planung des Anbaus eine sehr klare Struktur des Baukörpers mit eindeutiger Unterscheidung zum Bestandsgebäude gewählt. Seiner Ansicht nach ist bei einem gut ausgeführten Systemflachdach heutzutage weniger Wassereintritt zu erwarten als bei einem flachgeneigten Pultdach. Bei einem solchen müssten ebenfalls Maßnahmen gegen den Wassereintritt getroffen werden, diese wären allerdings aufwändiger und überwachungsintensiver als bei einem Flachdach. Zudem wird durch die Wahl eines Pultdaches oder Satteldaches Volumen geschaffen, das nicht gebraucht wird. Eher gegenteilig: Es entstehen zusätzliche Heizkosten, um dieses Volumen zu beheizen.

Kostenmäßig ist bei der Errichtung kein immanenter Unterschied zwischen Flach- und Pultdach vorhanden. Zeitlich ist ein Flachdach jedoch die schneller errichtete Variante. Diese Dachform wurde bei bereits realisierten Bauvorhaben durch Herrn … verwendet, wobei bisher keinerlei Beschwerden oder Mängel aufgetreten sind. Natürlich ist dies auch einer qualitativ hochwertigen Bauausführung geschuldet, weshalb er lediglich bekannte Firmen zur Angebotsabgabe einladen würde.

Bgm. Uhl schlägt aufgrund der bestehenden Zweifel im Rat vor, über die Dachform eine separate Abstimmung vorzunehmen.

Weiterhin möchte MR Günther wissen, ob die „unregelmäßige Fassade“ roh oder glasiert ausgestaltet wird. Daraufhin gibt Herr … bekannt, dass es sich um Lärchen- oder Fichtenholz handeln wird. Beides sei vorbehandelt. Bei der Fichte würde sich dies durch Imprägnierung und Lasierung zeigen. Die Lärche hingegen wird geölt auf der Fassade angebracht. Allerdings werden beide Hölzer vorher gehobelt, um die Verletzungsgefahr bei den herumtobenden Kindern zu minimieren. Es erfolgt die Anordnung im senkrechten Verlauf.

MR Richard Hegele dankt Herrn … für die schöne Planung und findet vor allem die Überlegungen zur Außenfassade sehr gelungen. Der Platz für die Kinder ist dringend notwendig. Er sieht die Erweiterung des Kindergartens als Glücksfall für den Ortsteil Wörleschwang, da noch vor ca. 4 Jahren die Schließung dieser Einrichtung angedacht war. Positiv ist ihm auch die andauernde Abstimmung zwischen Planer und Kindergartenleitung aufgefallen. Die Frage nach der Umrüstung der bestehenden Ölheizung in eine Pelletheizung stellt seiner Ansicht nach keinerlei Raum für Diskussionen dar. Es handle sich für ihn um einen „Treppenwitz“, wenn eine in einem 25 – 30 Jahre alten Bau bestehende Ölheizung mit Tricks belassen wird, wenn eine Heizungserneuerung in Richtung Pellets nur 2.000 Euro teurer ist. Gleichzeitig äußert MR Richard Hegele aber auch Bedenken gegenüber den Kosten. Natürlich seien die laut Herrn Krause mit 308.000 Euro hoch angesetzt, allerdings hätte der Markt Zusmarshausen nun auch noch den Neubau des Kindergartens in Zusmarshausen zu stemmen. Dies führt zu einer gewissen Besorgnis. Dennoch hält er nach Abzug des Zuschusses die angestrebte Kindergartenerweiterung als durchaus vertretbar. Aufgrund des Zeitdrucks sowie den in die Kostenkalkulation eingearbeiteten Puffer ist die Entwurfsplanung in seinen Augen als zustimmungsfähig anzusehen.

2. Bürgermeister Steppich bedankt sich ebenfalls bei Herrn … für den detaillierten Vortag und die Gegenüberstellung zwischen Vor- und Nachteilen. Die Entscheidung für den Anbau ist im Gremium bereits gefallen, sodass es sich nun nur noch um die Frage des Vollzugs handelt. Die Kostensteigerung wurde erklärt, sodass laut Planer die obere Grenze verwendet wurde. Ziel ist der Anbau an den bestehenden Kindergarten bis Winter 2017, sodass alle Kinder dort untergebracht werden können. MR Steppich kann sich zudem mit einer Pelletheizung anfreunden. Öffentliche Einrichtungen sollten seiner Ansicht nach weitestgehend von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umgerüstet werden. Er kann der Ausführung mit einem Flachdach durchaus zustimmen und vertraut in diesem Punkt den Ausführungen des Herrn ….

MR Hubert Kraus sieht die Planung ebenfalls als sehr gelungen an. Er erkundigt sich in diesem Zuge, welche Bauweise beim Bestandsgebäude vorliegt.

GL … erklärt, dass es sich hier um einen Fertigbau handelt.

MR Hafner-Eichner findet die Kostensteigerung immens, wenn gleich dies auch dem Zeitplan geschuldet ist. Zunächst sind die Kindergartenanmeldungen eingegangen, dann wurde schnell der Haushaltsansatz gebildet, allerdings konnte hier eine genaue Kostenaufstellung nicht bewerkstelligt werden.

Herr … erklärt in diesem Zusammenhang, dass er normalerweise keine Kostenaussagen am Telefon ohne genaue örtliche Inspizierung trifft. Trotzdem wurde eine Aussage seinerseits getroffen, zu der er noch heute steht. Im Vergleich zu dieser damals telefonisch getätigten Aussage ergaben sich jedoch auch planerische Änderungen. So war ursprünglich ein Erweiterungsbau von 9,00 m x 9,00 m angedacht. Jetzt bewegen wir uns in einem Rahmen von 9,00 m x 12,00 m. Auch vor Ort wurden Komponenten bewusst, die bei einer rein theoretischen Betrachtung zum Anbau nicht bekannt waren. Allein durch diese Gegebenheiten sind ca. 50.000 – 60.000 Euro an Mehrkosten entstanden, die ohne die Vororterfahrung nicht einkalkuliert werden konnten.

Im Sinne eines baldigen Unterbringens der angemeldeten Kinder muss der sportliche Zeitplan eingehalten werden, so MR Hafner-Eichner. Auch die Einrichtung in Streitheim ist rechnerisch so gut wie voll. Selbst wenn theoretische Umschichtungen möglich wären, so ist die Schaffung der Plätze in Wörleschwang unumgänglich. MR Hafner-Eichner hofft auf die Bewerkstelligung des geplanten Eröffnungstermins.

MR Winkler erkundigt sich nochmals zur gewählten Heizungsart. Seinem Wissen nach ist die Forderung der EnEV, dass ein gewisser Teil an regenerativen Energien bei der Neuerrichtung eines Gebäudes einzusetzen ist. Es handelt sich hier aber um einen Anbau bzw. eine Erweiterung und keinen Neubau.

Herr … erklärt, dass die EnEV dies klar definiert und sich die Erweiterung des Kindergartens auch auf den Bestand auswirkt. Ein Bestandsschutz besteht nur im baurechtlichen Sinne, nicht allerdings was die Verordnung zur Energieeinsparung betrifft.

MR Winkler möchte anschließend wissen, ob die Alternative „Hackschnitzelheizung“ ebenfalls beleuchtet wurde. Daraufhin erklärt Herr …, dass grundsätzlich auch diese Heizart möglich wäre. Problem ist nur das Volumen des bereitzustellenden Energieträgers. Die Dimensionierung einer Pelletheizung und dem zugehörigen Lagervolumen entspricht ziemlich genau dem Lagervolumen von Öl. Deshalb muss bei dieser Variante keine bauliche Veränderung vorgenommen werden, um eine regenerative Heizart zu verwirklichen. Bei Hackschnitzel würde das vorhandene Lager nicht ausreichen. Zudem befindet sich dieses Lager nach Fertigstellung der Erweiterung an einer sehr ungünstigen Stelle. Für die Anlieferung von Pellets kann mit einem 30 m langen Schlauch die Einfüllung sehr einfach erfolgen. Bei Hackschnitzeln wäre das Heranfahren und Abkippen notwendig.

MR Winkler erkundigt sich zudem, welcher Kostenunterschied zwischen unregelmäßiger und schlichter Fassadengestaltung anzusetzen ist. Herr … informiert den Rat diesbezüglich, dass beim Vergleich mit einem Kindergarten in Lützelburg zwischen Wärmedämmverputzfassade und dieser in Wörleschwang gewählten Fassade mit ca. 5,00 Euro/qm zu rechnen ist. Allerdings ist eine genaue Aussage sehr schwer zu treffen, denn dieses gewählte System stellt eine geschlossene Fassadengestaltung dar, die keine weiteren Anforderungen an die dahinterliegende Dämmung haben. Es ist aber durchaus zu erwähnen, dass die unregelmäßige Gestaltung ein wenig teurer kommt, als die regelmäßige Fassade. Eine genaue Aussage müsste dahingehend weiter eruiert werden und kann heute nicht definitiv ausgesagt werden.

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3. Baugebiet "Rothseeblick" - Vergabe von Straßenbezeichnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 3

Beschluss

Für das neue Baugebiet „Rothseeblick“ werden die Straßenbezeichnungen „Rothseeblick“ (Straße A) und „Ludwig-Haslinger-Straße“ (Straße B) vergeben. Die Lagebezeichnung ist aus beiliegendem Plan zu entnehmen, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 09.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 52 „Rothseeblick“ als Satzung beschlossen. In der MGR-Sitzung am 23.03.2017 wurden die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet vergeben. Mittlerweile wurde auch die Vermessung der Bauparzellen und Straßen beim Vermessungsamt beantragt. Nunmehr ist es für die Zuordnung der Bauplätze erforderlich, für die Straßen im neuen Baugebiet die Straßenbezeichnungen zu vergeben. Dies ist auch für die spätere Widmung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz veranlasst.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, zwei Straßenzüge (Straße A und Straße B)  zu bilden und jeweils eine Straßenbezeichnung zu vergeben.

Folgende Bezeichnungen kämen aus Sicht der Verwaltung in Frage:

  • Rothseeblick

In Anlehnung an den Bebauungsplan „Rothseeblick“ wäre auch eine Straßenbezeichnung logisch.

  • Ludwig-Haslinger-Straße

Aufgrund einer Auflage aus dem Testament (Nachlass Ludwig Haslinger) soll dieser Name im Markt Zusmarshausen in ehrendem Angedenken bleiben. Entweder soll ein in Zusmarshausen bestehendes oder neu zu errichtendes Alten-/Pflegeheim oder eine in Zusmarshausen befindliche Straße oder ein dort befindlicher Platz oder Weg nach dem verstorbenen Ludwig Haslinger benannt werden.

Der Marktgemeinderat hat sich mit einer Würdigung für Ludwig Haslinger bereits befasst. In zurückliegenden Sitzungen wurde vorgeschlagen, in einem neuen Baugebiet eine Straße nach ihm zu benennen.

Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist mit den vorgeschlagenen Straßenbezeichnungen einverstanden.

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4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sortimo Innovationspark Zusmarshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 4
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4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan des Marktes Zusmarshausen (im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen) zu ändern (16. Änderung). Der Änderungsbereich ist im Lageplan Nr. 2 hervorgehoben. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde dem Gremium das Planungskonzept zur Überplanung der Grundstücke nördlich der Roth zwischen Staatsstraße 2510, Wertinger Straße (St 2027) und nördlicher Entlastungsstraße (St 2510) vorgestellt. Dieses Konzept wurde damals zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig erfolgte die Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten. Insbesondere war die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.01.2017 wurden keine Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Grund hierfür war, dass angenommen wurde, der exakte Umgriff des Bebauungsplanes würde sich erst aus den Informationen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergeben.

Ausgelegt wurde bei der frühzeitigen Beteiligung vom 15.02. bis zum 17.03.2017 der Plan, wie er in der im RIS eingestellten Anlage 1 zur Sitzungsvorlage ersichtlich ist. Es ergibt sich, wie vermutet, eine Änderung des Umgriffs. Für diesen geänderten Umgriff erfolgt nun die Fassung des Aufstellungsbeschlusses.

Diskussionsverlauf:
Als Gründe für die Entkoppelung des Grünordnungsplanes (GOP) vom Bauleitplanverfahren stellt Frau … folgende Argumente dar:

  • Zeitliche und inhaltliche Entkoppelung der beiden Bestandteile „Roth-Verlegung“ und „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“.
Grund hierfür ist vor allem, dass die Verlegung der Roth für das Vorhaben der Firma Sortimo nicht entscheidend und nicht erforderlich ist. Stattdessen wird die Behandlung der Roth-Verlegung in einem wasserrechtlichen Verfahren erfolgen müssen. Es kommt durch die Entkopplung beider Verfahren zu weniger Verzögerungen beim bauleitplanerischen Verfahren zur Schaffung von Baurecht im nördlichen Teil.

  • Der Markt Zusmarshausen ist Eigentümer der betroffenen Grundstücke an der Roth, weshalb die direkte Zuordnung der südlich des künftigen Gebietes Sortimo Innovationspark liegenden Flächen als Ausgleich auch dann erfolgen kann, wenn dieser Bereich nicht direkt im Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen wird. Es kann vielmehr die Zuordnung durch textliche Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplanes erfolgen.

  • Bei Entkoppelung steht dem Markt mehr Entscheidungsfreiheit bzgl. der Lage der für den Bebauungsplan verwendeten Ausgleichsflächen zu. Sollte das wasserrechtliche Verfahren zeitgleich abgeschlossen sein, kann im Zuge der Roth-Verlegung ein Ausgleich stattfinden. Wenn dies nicht der Fall ist, können die Flächen ggf. (abhängig von den Förderbedingungen des WWAs) auf das Ökokonto des Marktes Zusmarshausen gebucht und der Ausgleich für die Firma Sortimo an anderer Stelle erbracht werden.

  • Für den Bereich des betroffenen Überschwemmungsgebietes gilt gemäß § 78 WHG, dass die Ausweisung von Baugebieten durch Bauleitpläne in Überschwemmungsgebieten (hier: Zusam) verboten ist. Die Festsetzung von Grünflächen fällt jedoch nicht unter dieses Planungsverbot. Diese Information war, laut Aussage von Frau Undeutsch, dem Büro Steinbacher vorher nicht bekannt. Durch die frühzeitige Beteiligung konnten dahingehend aber alle Fragen geklärt werden, sodass auch bei Belassung des Bebauungsplanes beim großen Umgriff keine planerische Problematik aufgrund des festgesetzten Überschwemmungsgebietes vorliegen würde.


Darauf folgt mittels Vorstellung durch VAR .. die Darstellung der Argumente gegen die Entkopplung des GOP vom Bauleitplanverfahren.

  • Zwar kann durch die Entkoppelung das Bauleitplanverfahren für den Bereich des Gewerbegebietes tatsächlich wie von Frau … dargestellt, beschleunigt werden, allerdings ist für den südlichen Bereich und die Renaturierung der Roth ein eigenes, weiteres Verfahren (= Wasserrechtsverfahren) notwendig, daran ändert auch die Entkopplung nichts. Dies bedarf zusätzlicher Verwaltungsleistungen im Rathaus und wird hier einige Ressourcen binden.

  • Im Bebauungsplan werden die Ausgleichsflächen nicht mehr direkt aufgenommen, sondern müssen durch Festsetzungen im Bebauungsplan zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen extern zugeordnet werden. Die Festlegung ist jedoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zeitgleich abzuarbeiten. Also muss auch bei einer Entkopplung relativ frühzeitig klar sein, welche Ausgleichsflächen herangezogen werden. Die Verwaltung kann nicht empfehlen, Flächen aus dem Ökokonto des Marktes Zusmarshausen zu verwenden, denn der Markt Zusmarshausen verfügt nur noch über einen geringen Bestand von Ökokontoflächen und zwar ca. 15.000 qm. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Minimum aufrecht zu erhalten, beispielsweise für gemeindeeigene Bauvorhaben und Straßenbau.

Es müssten nach derzeitigem Kenntnisstand, so Frau …, Ausgleichsflächen im Maß von ca. 9.000 qm zeitgleich an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte durch die Firma Sortimo selbst geschehen. Dem würde die Verwaltung sogar den Vorzug geben; vor einer Ersatzvornahme durch den Markt Zusmarshausen selbst. Aus ökologischer Sicht ist es allerdings immer am sinnvollsten, den Ausgleich dort zu erbringen, wo auch der Eingriff erfolgt, also im Prinzip im Süden des Gewerbegebietes, im Bereich der Roth.

MR Weldishofer Christian erkundigt sich nach dem Sinn, anderweitige Flächen, irgendwo im Gemeindegebiet, für den Ausgleich der Firma Sortimo zu verwenden, wenn im Süden des entstehenden Innovationsparkes doch genügend Fläche vorhanden wäre. Frau … erläutert daraufhin nochmals, dass das bauleitplanerische Verfahren durch die Erfordernis eines wasserrechtlichen Verfahrens nicht verzögert werden soll. Für gewöhnlich bedarf es hier einer längeren zeitlichen Dauer zum Abschluss der Renaturierung der Roth. Frau … gibt zudem zu verstehen, dass es nicht auf die direkte Lage des Ausgleichs beim eigentlichen Eingriff ankommt, sondern vielmehr darum, dass überhaupt ein Ausgleich erbracht wird.

Der 2. Bgm. Steppich erkundigt sich bei Frau …, ob diese in der Trennung der beiden Verfahren ein Problem sieht. Gleichzeitig möchte er wissen, ob durch das wasserrechtliche Verfahren gar keine Ausgleichsflächen mehr geschaffen werden können.
Herr … aus dem Zuhörerraum wird zur Beantwortung dieser Frage nach vorne gebeten. Dieser hatte am 03.03.2017 ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern des Wasserwirtschaftsamtes in Donauwörth. Herr … erklärt, dass grundsätzlich eine Förderfähigkeit bei Verlegung und Renaturierung der Roth besteht. Es stellt sich nur die Frage, ob eine Förderung auch der Nutzung als Ausgleichsfläche entgegensteht, so …. Herr … hat aus dem Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt viele positive Erkenntnisse gewonnen. So sieht das WWA nicht nur die Förderung des Grunderwerbs als möglich, sondern gleichzeitig kann auch die Umsetzung der gesamten Renaturierungsmaßnahme bezuschusst werden. Zudem können laut seiner Aussage und nach Aussage des WWA auch geförderte Flächen in das Ökokonto des Marktes eingebracht werden. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich neu geregeltes Verfahren, welches jedoch selbst beim WWA noch keiner praktischen Unterziehung zugrunde gelegt werden konnte. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine maximale Förderung von 75 %. Sollte allerdings die Aufnahme von Flächen in das Ökokonto des Marktes erfolgen, so wäre eine geringere Förderung von beispielsweise lediglich 65 % denkbar. Danach könnte der Rest umgerechnet werden und als Ökokontokontingent zur Verfügung stehen.

Die Renaturierung der Roth an sich wurde im WWA sehr positiv gesehen. In diesem Zusammenhang wurde gleich ein Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzept für die Roth angeregt.

Grundsätzlich hat der Markt Zusmarshausen jedoch die Beantragung vorzunehmen und kann so auch entscheiden, ob mehr Förderung und weniger Ökoflächen oder mehr Ökoflächen und dafür weniger Förderung gewählt werden sollten.

Das WWA würde sich, so …, eine räumliche Vernetzung der Roth und ein Weiterdenken dieser Maßnahmen bis hin zum Rothsee im Osten und bis hin zur Zusam im Westen wünschen. Dabei könnte wohl auch bereits erworbener Grund nachträglich gefördert werden. Es liegen wohl keine Fristen zwischen Grunderwerb und Maßnahmenfertigstellung vor.

MR Kraus Hubert gibt zu bedenken, dass die zeitliche Abfolge das Problem ist. So erkundigt er sich, inwiefern eine Inaussichtstellung von Ausgleichsflächen im südlichen Bereich zum Abschluss des bauleitplanerischen Verfahrens im Norden als ausreichend anzusehen sind. Ggf. könnte ja eine Frist bis zur Herstellung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Aufgrund dieses Einwandes erklärt Frau …, dass ihr vor allem wichtig ist, dass am Ende nicht doch die Abbuchung aus dem gemeindlichen Ökokonto erfolgen muss. Ersatzflächen könnten auch durch die Firma Sortimo selbst erbracht werden.

Erster Bgm. Uhl erklärt, dass sich grundsätzlich nicht jede Fläche als Ausgleichsfläche eignet. So ist jetzt vor allem wichtig, dass der Sortimo Innovationspark auf den Weg gebracht wird.

MR Hafner-Eichner stellt die Frage, inwiefern eine Einschränkung zur Renaturierung der Roth vorliegt, wenn die Ausgleichsflächen im Süden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Herr … erläutert, dass die Flächen als hochwertig im Zuge der Gewässerrenaturierung gelten und für den Ausgleich sehr gut geeignet sind. Hier ist „Mäandrieren“ das Stichwort. Eine Stellungnahme der UNB zur Flächengestaltung liegt aus den Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen bereits vor, ist allerdings kein Thema bei der heute gegenständlichen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

MR Winkler erkundigt sich nochmals nach dem genauen Flächenbedarf für den Ausgleich des nördlich gelegenen Innovationsparkes. Frau … erklärt daraufhin, dass es sich hier um zu lösende Problematiken des Bebauungsplanes handelt und nicht Thema der Flächennutzungsplanänderung ist. Allerdings sieht sie den südlichen Bereich als theoretisch durchaus ausreichend für den Ausgleich der nördlichen Flächen an. Frau … rechnet nach derzeitigem Planungsstand mit einem Ausgleich von ca. 9.000 qm für ca. 22.000 qm Bebauung. Die Restfläche (ohne gewerbliche Nutzung) im Süden beträgt ca. 20.000 qm und kann damit als grundsätzlich ausreichend angesehen werden.

MR Günther spricht sich für eine entsprechende Beschlussfassung aus, dass die Ausgleichsflächen des Innovationsparkes zwingend im südlichen Teil zur Renaturierung der Roth aufzunehmen sind. Frau … erklärt daraufhin, dass beim Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine solche Beschlussfassung nicht richtig wäre. Grundsätzlich beschließt der Marktgemeinderat einen Bebauungsplan sowie dessen Flächennutzungsplanänderung gleichzeitig. Allerdings wurde aufgrund des zeitaufwändigen Schritts der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt die Abwägung der Stellungnahmen schon in der heutigen Marktgemeinderatssitzung vorgesehen. Damit kann dann ggf. gleichzeitig mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes auch für die FNP-Änderung der Abschluss des Verfahrens erzielt werden. In Bezug auf den Bebauungsplan fehlt bis dato die relativ zeitintensive Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken.

MR Winkler zeigt sich skeptisch in Bezug auf die genannten Flächen. Besprochen wurde in der Fraktion immer ein Umgriff von 3,7 ha. Sortimo benötigt für die Realisierung des Innovationsparkes allerdings nur 2,4 ha. Wenn es sich also um keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entsteht für andere Gewerbebetriebe eine Restfläche, die dann entsprechend „hässlich“ überplant werden könnte, so die Angst des MR Winkler.

Herr … erklärt, dass die Firma Sortimo von einem Flächenbedarf in Höhe von 24.000 qm ausgeht. Im Umgriff enthalten sind neben dieser bebaubaren Fläche allerdings auch die Flächen für Freianlagen, Erschließung, Grünflächen und Hänge. Zudem macht die Vermessung im Zuge des Autobahnausbaus, der nördlichen Entlastungsstraße und der Römerstraße nach Abschluss einige Nacharbeiten notwendig, die jetzt erst erledigt werden müssen. Grundsätzlich wünscht Sortimo aber einen möglichst großflächigen Erwerb von Baugrund, wobei noch nicht geklärt ist, wie und durch wen die Erschließung erfolgt, wer die Böschungen übernimmt, etc. Die genauen Zahlen werden erst im Bebauungsplan ersichtlich werden.

Im Anschluss daran verliest MR Hafner-Eichner persönliche Stellungnahme zum Sortimo Innovationspark.

Frau … des Büros Steinbacher erklärt in diesem Zusammenhang nochmals, dass die genaue Festlegung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan erfolgen kann. Wenn gewünscht, kann hier auch der Bereich um die Roth gewählt werden. Die Änderung des Umgriffs im Flächennutzungsplan bedeutet nicht gleichzeitig, dass keine Verknüpfung zwischen Ausgleichsfläche und Innovationspark mehr erfolgen kann. Zudem wurde eine größere Grünfläche geplant, die der gewünschten Erholung der Bürger und Besucher dienen soll. Diese Erholungsfläche als Trennung zwischen Renaturierung der Roth und Sortimo Innovationspark ist im Umgriff des Flächennutzungsplanes enthalten und wird ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes.

Herr … erklärt ergänzend hierzu, dass die Gestaltung im Bereich der Roth durchaus von Herrn … gewünscht wird. Es handelt sich bei der Abgrenzung lediglich um eine Planungsmaßnahme, da der südliche Teil durch den Markt Zusmarshausen selbst durchgeführt werden muss. Dies ergibt sich aus der Zuständigkeit des Marktes für das Wasserrecht. Eine entsprechende Förderung durch das WWA wurde in Aussicht gestellt und sollte seiner Ansicht nach auch dringend in Anspruch genommen werden. Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn die Verfahren zeitgleich durchgeführt werden könnten. Dann wäre auch die Verbindung möglich. Ein Ausgleich im südlichen Bereich ist laut uNb durchaus vorstellbar, wenn die ökologische Aufwertung gegeben ist. Trotzdem ist eine Nutzungstrennung der beiden Bereiche Ausgleich und Bebauung notwendig. Diese Trennung erfolgt durch Ausweisung der von Frau … bereits angesprochenen Grünfläche zur Erholung im Rahmen des Bebauungsplanes. Er appelliert schon jetzt an das Gremium, das Wasserrechtsverfahren durchzuführen und zeitnah in die Wege zu leiten.

Daraufhin stellt MR Hafner-Eichner die Frage nach der finanziellen Beteiligung der Firma Sortimo für diese Roth-Renaturierung. Herr … erläutert, dass die Ablösung der Ausgleichsflächen in monetärer Form erfolgen wird und je nach Zuordnung und Kalkulation verschieden hoch ausfallen kann.

MR Sapper plädiert für die Trennung der beiden Bereiche, um das Bauleitplanverfahren weiterführen zu können. Für ihn hätte sich die finale Frage aus dem Antrag der MR Hafner-Eichner nicht erschlossen. Es sollte seiner Meinung nach im Norden weiter gehen, da Sortimo hier als leistungsfähigster Partner für den Markt Zusmarshausen zur Verfügung steht.

MR Weldishofer Christian hat die Vorstellung der Firma Sortimo aus der MGR am 19.01.2017 ebenfalls etwas anders in Erinnerung, allerdings ist ihm relativ klar, dass im südlichen Bereich das Wasserrechtsverfahren durch den Markt Zusmarshausen erfolgen muss. Er spricht sich dennoch für einen gemeinschaftlichen Weg mit der Firma Sortimo aus und erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss seiner Ansicht nach möglichst schnell gefasst werden sollte.

Der zweite Bgm. Steppich erklärt, dass der Markt der Kostenträger der Roth ist und damit auch für diese zuständig sein muss. Er sieht die Trennung als nachvollziehbar an und wünscht den Ausgleich bei der Firma selbst.

MR Kraus Hubert findet die grundsätzliche Fragestellung aus dem Vortrag der MR Hafner-Eichner richtig. Aber es sollten zunächst die Kosten für den Ausgleich ermittelt werden, um die Diskussion auf Grundlagen stützen zu können. Dies scheint zum momentanen Zeitpunkt als noch nicht möglich. Außerdem meint er herauszuhören, dass die Firma Sortimo durchaus mit im Boot sei und somit eine Beteiligung gegeben wäre. Seiner Ansicht nach treffen sich sowohl die Verpflichtung zum Ausgleich als auch die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen an der Roth.

MR Winkler sieht die Sachlage kritisch. So heißt es in der Diskussion immer wieder „Sortimo ist offen und macht das alles!“. Dies sollte vorher geregelt werden, damit anschließend keine weiteren Probleme entstehen können.

Bürgermeister Uhl erklärt, dass aber zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden muss, um entsprechende Vertragskonditionen festlegen zu können.

Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag von MR Hafner-Eichner:

Dem Antrag, vor dem Aufstellungsbeschluss die Konditionen mit der Firma Sortimo festzulegen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja / 11 Nein
(MR Winkler hat dem Antrag zugestimmt)

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4.2. Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungen und Ergänzungen entsprechend der beiliegenden Synopse (die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses – Anlage 3).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der bestehende, rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes wird wegen des aktuellen Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen im Parallelverfahren geändert. Es handelt sich um die 16. Änderung des FNP (Sortimo Innovationspark Zusmarshausen).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.02.2017 bis 17.03.2017 (ausgelegt wurde der Vorentwurf des Ing. Büros Steinbacher Consult vom 19.01.2017).

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Anschreiben vom 15.02.2017 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 17.03.2017.

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und Privater durch das Ing. Büro Steinbacher-Consult zusammengestellt, geprüft, gewürdigt und ggf. mit einer Abwägung versehen worden.

Frau … stellt im Rahmen der MGR am 06.04.2017 die eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie die Bewertung durch das IB Steinbacher Consult vor. Die hierzu ausgearbeitete Synopse war Anlage zu diesem Sachvortrag und wurde dem Marktgemeinderat mit Ladung im RIS zur Verfügung gestellt.

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4.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 4.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sortimo In-novationspark Zusmarshausen) in der Fassung vom 06.04.2017 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die (im vorherigen Tagesordnungspunkt) beschlossenen Änderungen und Ergänzungen werden vom Ing. Büro in den Vorentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen mit Stand vom 19.01.2017 eingearbeitet. Dieser überarbeitete Entwurf erhält damit den Stand der Marktgemeinderatssitzung vom 06.04.2017 und muss dann erneut ausgelegt werden bzw. müssen die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut angeschrieben werden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

Es ist vorgesehen, dass die erneute Auslegung und Beteiligung im Laufe des Monats Mai erfolgt. Nach der erneuten Prüfung der dann ggf. noch eingehenden Stellungnahmen erfolgt der Feststellungsbeschluss des Marktgemeinderates, anschließend ist die 16. Flächennutzungsplanänderung durch Bescheid des Landratsamtes Augsburg zu genehmigen, diese Genehmigung ist zu veröffentlichen. Die FNP-Änderung ist dann durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen.

Dem Marktgemeinderat wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 06.04.2017 bereits vorab durch Einstellung in das RIS zur Verfügung gestellt.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö informativ 5
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5.1. Zeitplan Haushaltsaufstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Vorsitzende informiert über den zeitlichen Ablauf zu den Haushalts-Beratungen. So ist die Verabschiedung in der Sitzung des MGR am 11.05.2017 geplant. Im Rahmen der letzten Marktgemeinderatssitzung wurde vereinbart, dass etwaige Änderungswünsche bis heute, als bis zum 06.04.2017 einzugehen haben. Bisher sind keine Rückmeldungen bei der Verwaltung eingegangen, weshalb die Vorbereitungen mit Erstellen des Vorberichts und der Satzung selbst, nun erfolgen kann. Nach der Verabschiedung erhält jeder MGR eine Ausfertigung in Papierform, bis dahin können die Unterlagen durch Einstellung im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Bürgermeister Uhl schlägt wegen der Abwesenheit einiger MR bei der letzten Sitzung eine letztmalige Fristverlängerung bis Montag, 10. April 2017 vor.


Diskussionsverlauf:
2. Bürgermeister Steppich wünscht eine Fristverlängerung von 8 Tagen zur Einreichung von Änderungswünschen. Daraufhin verlängert Herr Bürgermeister Uhl diese Frist bis einschließlich Donnerstag, 13.04.2017.

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5.2. Ersatzmitglied beim Triathlon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 5.2

Kurzbericht

Bürgermeister Uhl verweist auf die Abwesenheit des MR Juraschek. Dieser konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen und wird wohl auch am anstehenden Triathlon nicht verfügbar sein. Es wird deshalb ein Ersatzkandidat für den geplanten Schwimmer gesucht.

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5.3. Anfrage zur Persönlichen Beteiligung des MR Winkler beim Sortimo Innovationspark Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö 5.3

Kurzbericht

MR Winkler als Miteigentümer eines der südlich von der Roth befindlichen Grundstücke erkundigt sich nach dem Vorliegen einer persönlichen Beteiligung seiner Person beim Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53, Sortimo Innovationspark Zusmarshausen. Die Verwaltung sollte klären, ob er nach Art. 49 GO als befangen zu werten ist, er möchte sich nämlich keine Vorteilnahme anhaften lassen.

Bürgermeister Uhl erklärt, dass für diese Entscheidung das Gremium gesamt zuständig ist. Die Verwaltung wird hierzu lediglich eine Hilfestellung geben, wobei dies letztlich doch durch Abstimmung entschieden werden muss.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2017 ö informativ 6
Datenstand vom 18.05.2017 13:25 Uhr