Datum: 11.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sitzung vom 09.03.2017
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung vom 23.03.2017
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung vom 06.04.2017
3 Neugestaltung des Rathausumfeldes Entwurfspräsentation vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers Beschlussfassung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung und zur weiteren Vorgehensweise
4 Haushalt 2017
4.1 Beratung
4.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen
4.3 Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung
5 Verschiedenes
5.1 Lärmschutz an der A 8 - Zwischenmitteilung
5.2 Querungshilfe für die Ortsdurchfahrt Steinekirch Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg
5.3 Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan" Rothauepark" der Gemeinde Horgau
5.4 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horgau Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
5.5 Jugendverkehrsschule Kutzenhausen - Information
6 Bekanntgaben
6.1 Neubau Kindergarten Zusmarshausen
6.2 Sing- und Musikschule - Präsentation CD
6.3 Bürgerbeteiligung ISEK
6.4 Begutachtung Unterhalt Gemeindestraßen
6.5 Kommunale Verkehrsüberwachung - Festlegung Messstellen

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 1

Kurzbericht

Herr … ergreift das Wort und äußert sich zu TOP 3 – Neugestaltung des Rathausumfeldes, Entwurfspräsentation vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers, Beschlussfassung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung und zur weiteren Vorgehensweise. Als Eigentümer der Firma … sei er aufgrund des Eckgrundstückes bereits zweimal zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen in der Zusamstraße als auch in der Raiffeisenstraße herangezogen worden. Die Kosten beliefen sich hierbei auf rund 38.000 €. Durch den Ausbau der Schulstraße im Zuge der Neugestaltung des Rathausumfeldes würde auch hierfür ein Straßenausbaubeitrag in noch unbestimmter Höhe anfallen. Diese hohen Kosten seien für einen solchen Gewerbebetrieb nicht tragbar. Auch eine etwaige Minderung des Straßenausbaubeitrages für Eckgrundstückseigentümer würde entfallen, weil diese Regelung für Gewerbebetriebe keine Anwendung findet. Herr … bittet das Gremium sich für solche Sonderfälle Gedanken zu machen und einen Lösungsweg herbeizuführen. Er geht zudem auf die, der Verwaltung bereits zugrunde liegenden Stellungnahme vom 12.04.2017 ein. Als daraus resultierender Wunsch wurde geäußert, dass der bereits vorhandene Fußweg weiterhin, insbesondere im Hinblick auf Starkregenereignisse, bestehen bleibt.

Bgm. Uhl ergänzt, dass die eingegangene Stellungnahme durchaus ernst genommen und an das Planungsbüro weitergegeben wurde. Eine adäquate Behandlung der Gewerbebetriebe bezüglich der Straßenausbaubeitragszahlungen soll durch die Verwaltung geprüft werden.

Herr … als Anlieger der östlichen Grünfläche bemängelt die geplante hohe Baumbepflanzung. Vor seinem Grundstück entstehe durch den Umbau des Rathausumfeldes eine untragbar hohe Waldwand. Er weist zudem auf den Samenflug, der in der MGR-Sitzung vom 15.12.2016 vorgestellten Ahornbepflanzung hin. Auch Saatkrähen seien unvermeidbar. Als Anregung bringt er stattdessen die Bepflanzung von 2 m hohen Sträuchern vor und bittet das Gremium um Kenntnisnahme und Miteinbeziehung in die Planungen.

Bgm. Uhl erläutert daraufhin, dass sich die Planungen der Pfarrwiese derzeit noch in einem Prozess befinden. Anregungen seitens der Bürger werden jederzeit gerne entgegengenommen. Architekt … vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers wird in seinem Vortrag zu TOP 3 genauere Ausführungen zu den Baumarten und Baumgrößen treffen.

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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö beschließend 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sitzung vom 09.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 2.1

Kurzbericht

Die Niederschrift über die 50. Sitzung am 09.03.2017 wird einstimmig genehmigt.

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung vom 23.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 2.2

Kurzbericht

Die Niederschrift über die 51. Sitzung am 23.03.2017 wird einstimmig genehmigt.
MR Joachim Weldishofer enthält sich der Abstimmung aufgrund Abwesenheit in der Sitzung am 23.03.2017.

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2.3. Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung vom 06.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 2.3

Kurzbericht

Die Niederschrift über die 52. Sitzung am 06.04.2017 wird einstimmig genehmigt.

MR Alfred Hegele, MR Reitmayer und MR Joachim Weldishofer enthalten sich der Abstimmung aufgrund Abwesenheit in der Sitzung am 06.04.2017.

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3. Neugestaltung des Rathausumfeldes Entwurfspräsentation vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers Beschlussfassung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung und zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der geänderten Entwurfsplanung zu.
Das Grundstück im Bereich Fl.Nr. 78/1 ist städtebaulich aufzuwerten. Dabei werden die städtebaulichen Mehrkosten in Höhe von 5.000,- EUR von der Raiffeisenbank Augsburger Land West, die restlichen Mehrkosten werden vom Markt Zusmarshausen getragen.
Der Förderantrag ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Die Pflasterung im Bereich des Moosdreiecks ist in der Form ähnlich des Wettbewerbes und von der Regierung von Schwaben akzeptiert, mit zurückversetzter Grenze Asphaltbelag zu Zusamstraße, durchzuführen.

Hinsichtlich einer Baumpflanzung ist nochmals mit dem Eigentümer Raiffeisenbank Augsburger Land West zu sprechen. Die Ergebnisse sind in die Entwurfsplanung einzuarbeiten.

Das Thema Inklusion und Behindertenleitlinien sind mit dem Behindertenbeauftragten abzustimmen und soweit möglich und sinnvoll in die Entwurfsplanung aufzunehmen.

Das Büro Lex Kerfers kann mit der LP 5 auf dem Verwaltungsweg beauftragt werden, sobald ein Vergabevermerk mit der Regierung von Schwaben abgestimmt wurde, welcher aufzeigt, dass EU-Recht durch diese Vergabe nicht verletzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Der Vorentwurf wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2016 vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers vorgestellt. Der damalige einstimmige Beschluss lautete:

Dem Vorentwurf 1. BA (Moosplatz einschließlich Schulstraße bis Ostecke Rathaus) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Folgende Ergänzungen sind durchzuführen:

Eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3 und 4) für diesen Bereich ist weiter zu erarbeiten. Der Förderantrag mit aktualisierten Gesamtkosten ist bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Der verbleibende Bereich im östlichen Bereich der Schulstraße bis zur Ostecke Rathaus wird in den Fraktionen beraten. Die Fördermöglichkeiten sind generell und v.a. hinsichtlich der abschnittsweisen Planung mit der Regierung abzustimmen.

In der Zwischenzeit fanden zahlreiche Abstimmungen mit den Anliegern … und der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG statt. Entsprechende Stellungnahmen von dem Anlieger … vom 12.04.2017 und der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG vom 03.04.2017 liegen vor. Diese Anregungen wurden geprüft und in der aktuell vorliegenden Entwurfsplanung soweit möglich eingearbeitet.
Das Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers stellt den überarbeiteten Entwurf und die überarbeiteten Kosten vor.
Vor dem Gebäude der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG wurde eine Variante ohne Baumpflanzungen mit maximaler Stellplatzzahl erstellt.
Hinsichtlich der Kosten geht das Landschaftsarchitekturbüro Lex Kerfers im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 78/1 (Privatgrund Raiffeisenbank Augsburger Land West eG) bei einer städtebaulichen Aufwertung einer Fläche von ca. 135 m² von Gesamtkosten in Höhe von ca. 26.200,- EUR aus. Ohne städtebauliche Aufwertung, unter Beibehaltung des vorhandenen Asphaltbestandes werden Kosten in Höhe von 2.140,- EUR angenommen.

Hinsichtlich der Gestaltung des Moosdreiecks und möglicher Ausbaubeiträge für die Anlieger, wurden verschiedene Varianten erstellt.
Die Regierung von Schwaben teilt mit E-Mail vom 21.03.2017 mit, dass eine Ausführung mit Asphalt-Belag im Bereich zwischen Raiffeisen- und Zusamstraße, wie dargestellt, einer Unterhaltsmaßnahme gleichkäme, dies keinen Mehrwert für die Erreichung der städtebaulichen Erneuerungsziele darstellt und somit sich der förderfähige städtebauliche Mehraufwand auf null reduzieren würde.
Eine Lösung mit zurückversetzter Grenze des Asphaltbelages zur Zusamstraße fand auch die Zustimmung der Regierung von Schwaben.

Ferner fand eine Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, Vergabestelle, Hr. … bezüglich des VOF-Verfahrens statt.
Dieser teilte mit E-Mail vom 28.03.2017 mit, dass über die Gesamtsituation und die Beauftragung der LP 5 an das Büro Lex-Kerfers ein Vergabevermerk gefertigt werden soll, welcher aufzeigt, dass EU-Recht durch diese Vergabe nicht verletzt wird. Die Verwaltung ist derzeit bei der Anfertigung eines Vergabevermerkes in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüros Lex-Kerfers.

Diskussionsverlauf
Bgm. Uhl stellt den o.g. Sachverhalt dar. Er begrüßt hierzu den anwesenden Architekten … vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers, welcher in der heutigen Sitzung insbesondere die Entwurfsplanung des BA1 mit Varianten, das Materialkonzept BA1 als auch die Kostenberechnung der Gesamtanlage der Neugestaltung des Rathausumfeldes anhand der PowerPoint Präsentation dem Gremium vorstellt.

Er erläutert einführend die Entwicklungen der Wettbewerbsplanung hinzu dem Vorentwurf. Am Moosdreieck ist eine neue Verkehrsführung sowie ein Sitzplatz mit Brunnen und Vormauer geplant, als auch eine teilweise Erneuerung der Bestandsmauern entlang der Schulstraße. Bei der Entwicklung des Vorentwurfes wurde auf die Fahrradbügel am Moosdreick verzichtet, nachdem sich diese als nicht verkehrstechnisch günstig ergaben. Ferner wurde die Mauer auf Wunsch der Verwaltung verlängert. Im Zuge dessen wird die Granitsteinmauer als Stützmauer vor die derzeitige Bestandsmauer gesetzt. Auch der Kleinsteinpflasterstreifen entlang der Südkante der Schulstraße entfällt. Die Anzahl der Fahrradbügel im Bereich der Feuerwehr wurde in den Planungen außerdem reduziert. Die Entwässerung soll über die Straßenkante Nord erfolgen.

Im weiteren Verlauf geht Herr … auf die Variante Lagerhaus ein. Diesbezüglich stattgefundene Anliegerbeteiligungen ergaben im Wesentlichen zwei Punkte. Zumal waren die vorgesehenen Bäume von den Anliegern nicht gewollt, sodass diese entfallen, außerdem soll die Mauer verlagert werden. Die Kosten der Neugestaltung belaufen sich hierbei auf rund 26.200 €. Die Kosten der Bestandanpassung betragen ca. 2.140 €.

Bezugnehmend auf die Variante Geschäftsgebäude … wird von Herrn …. erörtert, dass durch die Neuplanungen auch die Straßenentwässerung neu geregelt wird. Das Regenwasser wird durch Sinkkästen gefasst. Dadurch wird lediglich das Wasser der Raiffeisenstraße beim Geschäftsgebäude ankommen. Als Anprall für das Regenwasser wird die Homburger-Kante dienen. Die Pflasterung soll bis zur Gebäudekante, analog zum Gehweg Zusamstraße insbesondere für die einheitliche Optik erfolgen. Die Einfassung der Raiffeisenstraße wird mit der Einfassung der Zusamstraße zusammengefasst.

Hinsichtlich der Gestaltung des Moosdreickes stellt Herr … nun ausführlich beide Varianten vor. Das Moosdreieck lasse sich nun außerdem mit einem Lastzug problemlos in beide Richtungen passieren.

Variante 1:

Wesentliche Merkmale:
Bei dieser Variante wird die Zusamstraße bis zur Raiffeisenstraße asphaltiert. Die Schulstraße und die Restfläche Moosdreieck hingegen gepflastert.

Nachteile:
Die Regierung von Schwaben teilte mit E-Mail vom 21.03.2017 mit, dass eine Ausführung der Variante 1 mit Asphalt-Belag im Bereich zwischen Raiffeisen- und Zusamstraße einer Unterhaltsmaßnahme gleich käme, dies keinen Mehrwert für die Erreichung der städtebaulichen Erneuerungsziele darstellt und somit sich der förderfähige städtebauliche Mehraufwand auf null reduzieren würde.

Vorteil:
Hier würde sich ein Abrechnungsvorteil bezüglich der Straßenausbaubeiträge für die Anlieger Ecke Zusamstraße/Raiffeisenstraße ergeben.

Variante „Kompromiss“:

Wesentliche Merkmale:
Bei dieser Variante wird die Grenze des Asphaltbelages der Zusamstraße zurückversetzt. Der Pflasterbelag der gesamten Fläche des Moosdreiecks bleibt wie im Vorentwurf bestehen. Auch die Grenze des Asphaltbelages der Raiffeisenstraße bleibt wie im Bestand vorgesehen.

Nachteile:
Gibt es bei dieser Variante nicht, da sie im Wesentlichen dem Vorentwurf entspricht.

Vorteile:
Die Regierung von Schwaben wäre mit dieser Planung einverstanden und empfiehlt die Ausführung.

Der Pflasterbelag soll aus unterschiedlichen Formaten des bereits eingebauten Betonpflasters eingebaut werden. Im Bereich des Moosdreiecks ist, um die Barrierefreiheit zu wahren ein Granitpflaster mit einer geschnittenen Oberfläche zu verwenden. Hinsichtlich des Baumkonzeptes wird eine Purpur-Erle empfohlen. Diese ist gut geeignet als Straßenbaum, ist frosthart, windfest und verträgt Hitze.

Im weiteren Verlauf geht Herr … auf die Zusammenfassung der Kostenschätzung 2013/2017 ein. Eine erste Kostenschätzung fand bereits im Jahr 2013 statt. Aufgrund der späteren Realisierung bzw. Verzögerung musste ein Baupreisindex von 15% für diese 4 Jahre (2013-2017) der Kostenschätzung von 2013 zugeschlagen werden.

Bezugnehmend auf das Anliegen von Herrn … aus der Bürgersprechstunde erläutert Architekt …, dass es sich derzeit lediglich um einen Entwurfsprozess handelt. Die Anlieger werden sehr intensiv in die Planungen miteingebunden. Seines Erachtens kann von 4 geplanten Bäumen noch nicht von einer „Waldwand“ gesprochen werden.

Bgm. Uhl dankt Herrn Architekten … für die ausführlichen Informationen.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich, ob die Beitragsvorbescheide bereits an die Anlieger der  Zusamstraße versandt wurden. Seiner Meinung nach werden die Straßenausbaubeiträge der Schulstraße/Moosdreieck höher ausfallen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Höhe der Straßenausbaubeitragzahlungen noch keine Aussage getroffen werden, so Bgm. Uhl. Entscheidend hierfür ist der optische Eindruck der Anlage.

Aus Sicht von MR Reitmayer ist die Variante 1 nicht weiter von Bedeutung. Als Ziel soll die Aufwertung des Platzes erreicht werden. Er informiert sich außerdem, ob die derzeitige Mauer für weitere 20 Jahre Stand hält.

Herr … gibt dem Gremium diesbezüglich bekannt, dass die Mauer teilweise senkrecht steht, teilweise auch Risse enthält. Der Erddruck würde weiterhin bestehen bleiben. Im Zuge der weiteren Planungen könnte auch ein Statiker miteinbezogen werden. Er erläutert zudem, dass die Mauer größten Teils auf öffentlichen Grund und in geringer Weise auch auf Privatengrund steht.

Bgm. Uhl schlägt vor, Gespräche mit der Anliegerin des Privatgrundstückes zu ersuchen. Seiner Meinung nach stellt das Nachgeben der Mauer durchaus ein Problem dar.

MBM … spricht sich ebenfalls für die Heranziehung eines Statikers aus, der durch Schürfgruben bzw. Bohrungen die Standfestigkeit der Mauer beurteilt.

MR Joachim Weldishofer äußert sich für den Abriss der bestehenden Mauer. Evtl. könnten diese Kosten mit der Anliegerin geteilt werden.

Architekt … gibt allerdings zu bedenken, dass bei einem Abriss der Mauer höhere Kosten entstehen, als durch die jetzig geplante Stützfunktion.

MR Reitmayer erkundigt sich nach der Abrechnung der Parkplätze am Lagerhaus.

Die Raiffeisenbank wird für die Angleichung den Betrag in Höhe von 2.140 € übernehmen, als auch die rund 5.000 € für die geplante städtebauliche Aufwertung, erklärt Bgm. Uhl.

MBM … erachtet weiterhin die Anbringung eines Baumes an der Bauhofszufahrt als nicht praktikabel.

Herr … stimmt dem zu.

MR Alfred Hegele hinterfragt, ob das Moosdreieck überhaupt von den Anwohnern angenommen wird.

Nachdem die Mauer weitgehend auf öffentlichen Grund liegt, hat die Prüfung der Statik durch den Markt Zusmarshausen und nicht durch private Grundstückseigentümer zu erfolgen, so MR Juraschek. Zudem geht er nochmals auf die Kante des Fußweges ein. Seiner Meinung nach sind 3 cm nicht ausreichend um Wassermassen zu stoppen. Auch die Sinkkästen reichen bei Starkregenereignisse nicht aus. Seines Erachtens soll in den Planungen eine Schutzkante am Eck des Geschäftshauses der Firma … berücksichtigt werden.

Architekt … gibt nochmals zu bedenken, dass durch die neue Planung auch das Straßenwasser gefasst wird. Die Sinkkästen werden das Wasser abgreifen. Der untere Teil der Schulstraße muss hingegen über die Entwässerungseinrichtung des Moosdreieckes entwässert werden.

MR Christian Weldishofer merkt an, dass das Gremium bei dem Ausbau der Burg- und Webergasse auch skeptisch gegenüber der geplanten Sinkkästen war. Diese haben sich jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt.

Herr … fügt hinzu, dass es durchaus denkbar wäre 2-3 zusätzliche Sinkkästen anzubringen.

MBM … erläutert, dass Oberflächenwasser immer wieder zu Problemen führt. Seiner Meinung sollte das Hochbord bis zur Ecke des Gebäudes weitergeführt und anschließend auf 3 cm abgesenkt werden.

Für diesen Vorschlag besteht Seitens des Gremiums Einverständnis.

MR Joachim Weldishofer fragt nach, ob der Baum am Feuerwehrgebäude entfernt wird, bzw. ob aus 2 Parkplätzen, 3 Parkplätze werden.

Daraufhin erläutert Herr …, dass die derzeitige Höhenlage nicht mehr mit der neugeplanten Höhe zusammenpasst. Aufgrund dessen muss ein neuer Baum eingeplant werden.

Hinsichtlich der Parksituation im Bereich des Grundstückes der Raiffeisenbank Augsburger-Land West erläutert MBM, dass von Seiten des Eigentümers die bestehende Anzahl von Parkplätzen erhalten werden soll. Diese sind mit einer mind. Breite von 2,50 m unterzubringen. Eine etwaige Anbringung von Pflanzentrögen würde das Ein- und Aussteigen in die parkenden Autos hindern.

Fraglich ist auch, wer diesen Pflanzentrog pflegt, so MR Hafner-Eichner. Sie sieht deshalb von einer Anbringung eines Pflanzentroges ab.

MBM … verliest folglich die der Verwaltung vorab eingegangenen Stellungnahme des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten MR Winkler, der beruflich an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

da ich persönlich (beruflich unterwegs) an der Marktgemeinderatssitzung am 11.05.2017 nicht teilnehmen kann, möchte ich Ihnen diese schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.

Da das Moosdreieck, die Schulstraße und der Rathausvorplatz komplett neu errichtet und gestaltet werden soll, haben wir die Chance, das Gebiet auch Behindertengerecht u. Inklusiv zu gestalten.
Das ist aus meiner Sicht als Inklusionsbeauftragter des Marktes sehr wichtig, dass wir hier etwas für die Zukunft wegweisendes schaffen. Auch dem Landkreis ist dieses Thema sehr wichtig, deshalb hat er vor ein paar Jahren den Aktionsplan „Inklusion“ erarbeitet und veröffentlicht.

Ich habe nun in verschiedenen Abschnitten zusammengefasst, wie ich mir die Neugestaltung vorstelle, in Anlehnung des Aktionsplan „Inklusion“ des Landkreises und hoffe das die Punkte aus dieser Sichtweise diskutiert werden und manche Punkte sich in der Beschlussfassung wiederfinden.

1. Pflasterung/Asphalt?
  1. eine Asphaltierung der Fläche wäre am besten, dadurch wäre eine glatte Oberfläche zu erzielen, ohne Fugen und kannten, an denen man hängenbleiben könnte
  2. wenn gepflastert werden soll, dann darauf achten, große Pflastersteine zu nehmen und vor allem ohne Fugen diese zu verlegen, denn Fugen sind große Gefahrenstellen. Dort bleibt man mit den kleinen Rollstuhl- oder Rollatoren Rädern sehr schnell hängen. Auch für Sehbehinderte Menschen sind Fugen gefährlich. Es sollte auch ein einheitliches Pflaster gewählt werden über die ganze Fläche.
  3. Pflasterung wie in der Weber- u. Burggasse wäre aus meiner Sicht noch in Ordnung. Allerdings nur das im Fahrbahnbereich. Das kleinere Pflaster an den Seite der Straße ist nicht geeignet. Diese werden sehr schnell uneben und vor allem entstehen bei diesen schon nach kürzester Zeit die gefährlichen Fugen.


2. Fußweg ja/nein?
  1. Aus meiner Sicht sehr wünschenswert, da es für Fußgänger, Kinder, Senioren usw. mehr Sicherheit bedeuten würde
  2. Falls es keinen Fußweg geben sollte, wäre die Konsequenz, dass Fußgänger und Autofahrer sich die Fläche gemeinsam teilen müssten. In dem Fall würde ich vorschlagen, dass von der Einfahrt Schulstraße bis zum Rathaus eine beruhigte Zone durch eine Spielstraße geschaffen wird. Oder zumindest eine Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h

3. Blindenleitlinien
  1. Sollten installiert werden, vom Markplatz bis zum Moosdreieck
  2. Wir bekomm am Marktplatz eine Querungshilfe (Zebrastreifen), da habe ich bei der Besichtigung und Vermessung den Antrag schon gestellt, dass hier mit Blindenleitlinien gearbeitet werden soll und es sieht sehr danach aus, das diese kommen, weil es heutzutage schon fast als Standard zählt.
  3. Wenn man dann diese Blindenleitlinie weiter über die neu gestaltete Schulstraße zum Rathaus führ, kommt man automatisch am behinderten gerechten Aufgang des alten Pfarrhof vorbei, diesen könnte man direkt ohne viel Aufwand anbinden, da das Haus dann selbst als weitere Leitlinie bis hoch zum Behindertengerechten Eingang fungiert.
  4. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Aufgang zur katholischen Kirche. Auch hier geht der barrierefreie Weg von der Schulstraße los. Auch hier müsste man nur die Leitlinie bis zum Anfang des Weges führen, denn am Aufgang übernimmt die vorhandene Stützmauer die Funktion der Blindenleitlinie
  5. Für Haus Hildegundis gilt das gleiche. Auch hier geht ein barrierefreier Zugang in der Schulstraße los.
  6. Das Rathaus selbst, wird natürlich dann auch angebunden, damit die Sehbehinderten Mensch auch selbständig Ihre Tätigkeiten dort erledigen könnten. Zudem befindet sich im Rathaus auch eine zentrale Behindertentoilette
  7. Um das Gaze abzuschließen, könnten die Blindenleitlinien noch bis zum neugestalteten Moosdreieck führen, damit auch sehbehinderte Menschen diesen nutzen können

4. Moosdreieck
  1. Hier soll darauf geachtet werden, dass Sitzbänke, der Brunnen usw. für Menschen mit Handicap stufenlos zu erreichen sind, wie eben auch für Sehbehinderte.

Die Kosten der Ganzen Maßnahmen, vor allem die Blindenleitlinien, werden vom Landkreis bezuschusst.

Dieses Projekt mit den Leitlinien wäre ein Zeichen, dass man über Inklusion nicht nur spricht, sondern das man es ernst nimmt und tatsächlich realisiert.

Im ländlichen Gebieten ist die Infrastruktur zum Thema Inklusion noch in den Anfangsphasen. Hier könnte Zusmarshausen ein Vorreiter sein und vielleicht ziehen dann andere Kommunen nach.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Anliegen vermitteln und hoffe auf positive Beschlüsse, auch zum Thema Inklusion.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Winkler
Behinderten- u. Inklusionsbeauftragter Markt Zusmarshausen

Architekt … fasst zusammen, dass diese Stellungnahme eine Vielzahl von Einzelpunkten beinhaltet. Als Hauptthema wird zum einen die Stufenlosigkeit, die Orientierung als auch die gute Begehbarkeit angesprochen. Die gute Begehbarkeit wurde in den vorliegenden Planungen bereits berücksichtigt. Das vorgesehene Pflaster hält die DIN Regeln ein. Lediglich die Fugen könnten ein Problem für Rollatoren darstellen. Diesbezüglich könnten jedoch die Seiten des Pflasters abgerundet werden. Das Thema Orientierung bezieht sich auf den Fußgängerraum. Allerdings ist vorliegend kein Fußgängerraum vorhanden, lediglich ein gemeinsam genutzter Verkehrsraum aller Verkehrsteilnehmer. Der Entwässerungsstreifen könnte als Leitlinie dienen. Die angesprochenen Themen sollen allerdings in einem persönlichen Gespräch mit dem Behinderten- u. Inklusionsbeauftragten MR Winkler abgearbeitet werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

GL … stellt dar dass derzeit bereits eine Zone 30 vorliegt. Ferner schlägt er vor, die Behindertenbeauftragte des Landratsamtes Augsburg bei den Gesprächen miteinzubeziehen.

MR Reitmayer bringt vor, dass der alte Pfarrhof mit an die Hackschnitzelheizung angeschlossen werden soll und fragt nach, ob die Verlegung der Leitung im Zuge des Ausbaus der Schulstraße in den Planungen berücksichtigt werden kann.

Die Verlegung der Trasse könnte durchaus mit in die Planungen eingearbeitet werden, so Architekt ….

MBM … äußert diesbezüglich, dass hierzu die derzeit vorliegende Vorentwurfsplanung zum Rathausvorplatz als auch das bestehende Gelände als Grundlage herangezogen und übereinander gelegt werden muss, um anschließend eine Trasse festlegen zu können. Als Grundlage dient zum einen das Bestandsgelände, als auch das geplante Gelände mit entsprechender Höhenlage.

MR Günther bezweifelt, dass die derzeit vorliegenden Vorentwurfsplanungen annähernd wie vorgestellt ausgeführt werden.

Bgm. Uhl fügt hinzu, dass die zukünftige Leitungsführung mit in die Planungen einbezogen werden soll. Diese Maßnahme soll als extra Punkt in einer folgenden MGR-Sitzung beschlossen werden.

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4. Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö beschließend 4
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4.1. Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö beschließend 4.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Dem MGR liegt eine Aufstellung über die Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2017 mit Stand vom 23.03.2017 vor; außerdem der finale Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit dessen Anlagen sowie der Beteiligungsbericht für das Jahr 2015, auf welchen der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hingewiesen hat.
Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO muss ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts im Sinn des § 53 HGrG erstellt und dem Marktgemeinderat vorgelegt werden, wenn mindestens zwanzig von hundert Anteilen dem Markt gehören. Konkret betrifft dies die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH für den Markt Zusmarshausen. In der Vergangenheit wurden die Angelegenheiten (u. a. die Jahresabschlüsse) der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH für den Markt Zusmarshausen im Marktgemeinderat behandelt, deshalb wurde bislang auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes verzichtet.


Diskussionsverlauf:

Unter der Überschrift „Der Haushalt mit einer Rekordsumme“ verliest der Vorsitzende im Folgenden seine Haushaltsrede.

Heute beschließen wir den dritten Haushalt in der aktuellen Legislaturperiode. Wir befinden uns am Ende der ersten Halbzeit.
Im Fußball kündigt ein Pfiff die Pause an.
Das heißt durchschnaufen,  Analyse der ersten 45 Minuten, einschwören auf die zweite Hälfte und raus aufs Spielfeld.
Vieles ist in der Politik gleich, allerdings ohne Pause.
Wir gehen mit einer ordentlichen Führung in die zweite Hälfte der Legislaturperiode und dürfen nicht den Fehler machen, uns auf dem Polster auszuruhen.
Mit dem Haushalt 2017 geht die Marktgemeinde Zusmarshausen einen weiteren Schritt in eine erfolgreiche Zukunft. Und die Zukunft beginnt immer in der Gegenwart. Alles was wir tun oder nicht tun, wirkt sich auf die kommende Zeit aus.
Mit großer Entschlossenheit tragen wir diese Verantwortung.
Das zeigt unter anderem die Rekordsumme i.H.v. 27,7 Mio. € in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes.
Zum Vergleich:
Im Jahr 2016 betrug das Haushaltsvolumen 22,5 Mio. €,
also 5 Mio. € weniger.
Als Kommune an der 6-spurig ausgebauten A8 mit der Kreuzung von zwei Staatsstraßen sowie einem leistungsfähigen ÖPNV Richtung Wertingen und Augsburg müssen wir die Chancen dieser Drehscheibe im westlichen Landkreis nutzen, um unsere Spitzenposition zu erhalten und kontinuierlich  auszubauen.

Der Haushalt 2017 stärkt unsere  Marktgemeinde  nachhaltig und konsequent für die nächsten Jahre.

Mit dem großen Projekt des Kindergarten-Neubaus setzen wir einen klaren Akzent bei der Kinderbetreuung in Zusmarshausen. Das ist sehr erfreulich, wirkt sich aber beachtlich auf die Haushaltssituation aus.

In diesem Kontext dürfen auch die großen Investitionen bei den Erschließungen des neuen Baugebietes „Rothseeblick“ und der Gewerbegebiete „Geisweghülle“ und Wollbach genannt werden.

Beträchtliche Ausgaben schlagen mit dem Vermögenserwerb und dem Breitbandausbau zu Buche. Für den Ausbau der 560 Glasfaseranschlüsse bei privaten Haushalten sollen
übrigens nächste Woche die Bagger auffahren.

Die Kosten für den Anbau beim Kindergarten Wörleschwang sowie die Erstellung eines Nutzungskonzeptes als Hort für den bisherigen Kindergarten an der Wertinger Straße erscheinen vergleichsweise gering, sind jedoch aus Gründen der Fürsorge und Verpflichtung der Marktgemeinde gegenüber unseren jungen Familien und Kindern unerlässlich.

Die Verschönerung des Moosdreieckes und des Rathausvorplatzes befinden sich weiterhin in einem Entwicklungsprozess, müssen aber auf der Ausgabenseite bereits teilweise berücksichtigt werden.

Es überrascht daher nicht, dass sich die Baumaßnahmen im Vermögenshaushalt mit einer Summe i.H.v. 7,7 Mio. €, das entspricht einem Anteil von etwa 60 % der Ausgaben, unverkennbar und deutlich auswirken.
Weitere 23 % sind für den Vermögenserwerb vorgesehen.

Einen beachtlichen Anteil von 24 % nehmen die Personalkosten im Verwaltungshaushalt ein. Die erneut höheren Ausgaben in diesem Bereich sind u.a. durch die seit Anfang des Jahres geltende neue Entgeltordnung bedingt, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen soll, sowie Tariferhöhungen.

Bei diesen Zahlen gewinnt man leicht den Eindruck, als würde sich im Portemonnaie  der Marktgemeinde ein unbegrenztes Vermögen befinden.

Nein, das ist nicht der Fall. Um den Haushalt auszugleichen, ist eine Rücklagen-Entnahme i.H.v. knapp 4 Mio. € und eine Darlehnsaufnahme i.H.v. 2 Mio. € vorgesehen.

Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen. Es sollte aber ein Haushalt sein, der für Wachstum, Wohlstand und Stabilität steht und zugleich für die Verwaltung eine größtmögliche Flexibilität mitbringt.

Zu hoffen bleibt, dass durch Einsparungen und gute Bedingungen während des Haushaltsjahres die Jahresrechnung 2017 für unsere Marktgemeinde günstiger ausfällt.

Bei der Steuerkraft pro Einwohner können wir uns weiterhin auf einem hohen und zufriedenen Niveau halten.
Während der Landesdurchschnitt pro Einwohner bei 932 € liegt, freuen wir uns über 1295 € /Einwohner, d.h. 363 € mehr gegenüber einer Durchschnitts-Kommune in Bayern. Ich hoffe, dass das in den nächsten Haushaltsjahren auch so bleibt.
Um weiterhin von stabilen Gewerbesteuereinnahmen zu profitieren, müssen wir kraftvoll den Takt vorgeben.
Die Kausalität zwischen der Erfolgsgeschichte unserer Marktgemeinde und Gewerbeansiedlungen  ist unbestritten.

Erfreulich darf ich feststellen, dass der Haushalt 2017 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt i.H.v. 1,4 Mio € vorsieht, die im letzten Jahr leider nur bei 524.000 € lag.

Die nächsten Haushaltsjahre fordern uns in ähnlicher Art und Weise wie 2017. Die Finanzplanung zeigt auf, dass erst 2020 eine Reduzierung des Haushalt-Volumens zu erwarten ist.

Weitere Herausforderungen müssen wir bewältigen.
Nennen möchte ich hier die Kapazität der Kläranlage, für die das Wasserrechtsverfahren Ende 2018 ausläuft und auch der Straßenunterhalt. Immerhin stehen 67 km Straße im Eigentum unserer Marktgemeinde.

Dazu brauche ich Sie und die Mitarbeiter der Marktverwaltung.
Gehen wir gemeinsam die Schritte für die Investitionen in die Zukunft und unterstützen uns gegenseitig.

Der Haushalt 2017 hat mehrere Beratungsschritte vollzogen. Vor der heutigen Abstimmung hat der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Marktgemeinderat den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm vorberaten. Für die Mitglieder des Marktgemeinderates bestand bis Mitte April die Möglichkeit, Änderungswünsche einbringen.

Vor Ihnen liegt nun ein gebundenes Exemplar.
Übrigens zum ersten Mal. Ein tolles Buch zum Nachschlagen. Handlich, praktisch, gut und die Kosten-Nutzen-Rechnung ist nahezu ausgeglichen. Vielen Dank an unseren Kämmerer für die Idee und die Organisation des gebundenen Exemplares. Damit können wir während des Haushaltsjahres hervorragend arbeiten.

Ich bekenne mich ausdrücklich zum  vorliegenden Entwurf und plädiere für Ihre Zustimmung.

Sagen auch Sie
  1. Ja zum Haushalt 2017
  2. Ja zur Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme
  3. Ja zur Haushaltssatzung mit den Anlagen.

Wichtig ist es mir heute zudem, ganz herzlich zu danken:

Ein großes „Danke“ an die Mitglieder des MGR´es für die ausführliche Diskussion und Mitarbeit.
„Danke“ für die offene Debatte.

Ein herzliches „Danke“ an die Sachgebietsleitungen
Herrn Völk, Frau Gay und GL Herrn Stöckle für die Zulieferungen zum Haushalt.

Besonders herzlich bedanke ich mich bei unserem Kämmerer
… für die Erstellung des Haushaltes mit Vorbericht und Satzung.

Ich schätze Sie sehr, vor allem Ihre hohe Kompetenz im Haushaltswesen und Verwaltungsrecht und bin sehr stolz darauf, Sie wieder in den Reihen meiner Mitarbeiter im Rathaus zu haben. Großes Lob an Sie.
Ich hoffe, für Sie hat sich die Rückkehr ins Rathaus Zusmarshausen ebenso gelohnt, wie für uns.

MR Hörmann erkundigt sich, welche Bereiche mit dem Budget des Schulrektors der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen in Höhe von 109.000 € abgedeckt werden.

Hierunter fallen insbesondere kleinere Anschaffungen wie Unterrichtsmaterial, Bücher, Lehrpläne etc. Auch die EDV-Ausstattung ist in diesem Betrag beinhaltet, so Kämmerer ….

MR Hubert Kraus erläutert für die Fraktion der CSU, dass wichtige Entscheidungen über den Haushalt 2017  bereits in den Vorberatungen gefallen seien.

Durch die Erweiterung der Gewerbegebiete in Wollbach und „Geisweghülle“ bei Sortimo werden wichtige Faktoren für die künftige Entwicklung und die Sicherung wichtiger bestehender Gewerbebetriebe geschaffen.

Die anstehenden Baumaßnahmen seien mit einer aktuellen Rücklage von rund 7 Mio. Euro solide vertretbar. Auch die Kombination aus Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme seien positiv zu bewerten.

Ein Augenmerk soll auch auf die kostendeckenden Einrichtungen geworfen werden. Für die Verwaltung steht eine zeitnahe Neukalkulation der Gebühren und Beiträge bevor.

Die hohe Wertschätzung der Kindergartenbetreuung zeigt sich insbesondere auch an der positiven Entwicklung der Geburtenzahl, sodass der Kindergartenneubau in Zusmarshausen wichtige Weichen für die zukünftige Entwicklung des Marktes stellt.

MR Hubert Kraus bedankt sich bei der Verwaltung und erteilt im Namen der CSU Fraktion dem Haushalt 2017 Einverständnis.

Als Vertreter der SPD Fraktion schließt sich MR Aumann dem Dank an die Verwaltung, insbesondere an Kämmerer … seinem Vorredner an.

Beim Blick in die Zuschauerränge bedauert er jedoch das mäßige Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Haushalt 2017.

Der SPD Fraktion falle es nicht leicht, dem Haushalt 2017 mit einem Rekordvolumen von 27 Mio. Euro zuzustimmen. Besonders die entsprechend große Deckungslücke von 6 Mio. Euro bereitet Bauchschmerzen. Positiv zu erwähnen sei der Anstieg der Zuführungen.

Dem Markt Zusmarshausen liegen aufgrund des sechsspurigen Ausbaus der BAB A8, als auch der Errichtung der Universitätsklinik Augsburg beste Voraussetzungen vor. Dementsprechend müssen Investitionen besonders in den Bereichen des Grunderwerbes, Infrastruktur, Breitbandausbaus als auch in den Kindergärten getätigt werden, welche verständlicherweise mit Vorfinanzierungen verbunden seien.

Für zukünftige Jahre bleibt zu beachten, dass der Haushalt nicht durch Maßnahmen die aufgrund fehlenden Zeitkapazitäten nicht umsetzbar sind, unnötig aufgebläht wird.

Die SPD Fraktion befürwortet trotz aller dem mehrheitlich den Haushalt 2017.

Aus Sicht der Freien Wähler Fraktion, vertreten durch MR Joachim Weldishofer stellt der Haushalt 2017 mit einem Rekordvolumen eine Investition für die Zukunft dar.

Insbesondere eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2 Mio. Euro bereitet in der heutigen Zeit keine Schwierigkeiten mehr. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage schmerzt hier schon mehr, aber bei Investitionen muss man eben auch in Vorausleistung gehen.

Auch der Neubau des Kindergartens in Zusmarshausen als wichtige zukunftsorientiere Investition wurde seitens des Marktes professionell angegangen.

Das hohe Haushaltsvolumen soll kein falsches Signal an den Bürger senden, dass jeder Wunsch umgesetzt werden kann.

Erfreulich ist, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt wieder höher ist als im Vorjahr.

Er gibt lediglich zu bedenken, dass besonders bei Großprojekten die Qualität vor der Geschwindigkeit stehen sollte. Im Zuge dessen wurde der Wunsch geäußert, die ein oder andere Information durch die Verwaltung früher zu erhalten.

Abschließend spricht er einen besonderen Dank an die Verwaltung aus.

Bgm. Uhl fügt seinen Vorrednern hinzu, dass bezüglich Sortimo Innovationspark keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Auch die Defizite der Gebühren- und Beitragskalkulation seien der Verwaltung durchaus bekannt. In geraumer Zeit sei ein Wechsel des Planungsbüros angedacht. Auch eine etwaige Neukalkulation durch die Verwaltung wird derzeit geprüft.

MR Reitmayer, befürwortet die Erstellung der Beitrags- und Gebührensatzung in Eigenregie. Als Ziel des In-Kraft-Tretens der Satzung sollte der 01.01.2018 in das Auge gefasst werden.

GL … fügt der Diskussion hinzu, dass sich die Verwaltung von dem bisherigen Fachbüro entfernen möchte. Ob die Neukalkulation in Eigenregie oder Heranziehung eines anderen Fachbüros erfolgt bleibt noch zu klären. Zunächst sei jedoch eine Neukalkulation der Beiträge vorrangig.

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4.2. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von maximal 2.000.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 3.892.300 € wird zugestimmt. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Kämmerer Manuel Eberhard verliest die Haushaltssatzung.

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4.3. Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö beschließend 4.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 5
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5.1. Lärmschutz an der A 8 - Zwischenmitteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.1

Kurzbericht

Die Verwaltung wurde beauftragt, die umliegenden Kommunen bezüglich der Lärmschutzsituation an der BAB A8 Augsburg-Ulm im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden/Städten anzuschreiben. GL … gibt den derzeitigen Sachstand der Stadt Günzburg wie folgt bekannt.

Die 1. Stufe der schalltechnischen Überprüfung „Methodik und Plausibilität des Schallgutachtens der Planfeststellung“ ist abgeschlossen und hat keine nennenswerten Abweichungen ergeben.

Die 2. Stufe „Überprüfung der Ausführung im Vergleich zur Planfeststellung“ konnte jedoch noch nicht bearbeitet werden, da von der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten noch nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

Nach Vorliegen der Ergebnisse wird ein runder Tisch mit allen betroffenen Kommunen abgehalten.

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5.2. Querungshilfe für die Ortsdurchfahrt Steinekirch Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
GL … informiert das Gremium, dass aus der Bürgerversammlung in Steinekirch vom 16.11.2016 folgender Antrag hervor ging: „Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Steinekirch beantragen die Ortsdurchfahrt durchgehend auf 30 km/h zu beschränken“. Mit Schreiben vom 20.01.2017 kam die Straßenverkehrsbehörde, als auch die beteiligten Behörden zur Auffassung, dass für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die gesamte Ortsdurchfahrt Steinekirch, die nach der StVO erforderlichen Anordnungskriterien nicht vorliegen.

In der Sitzung vom 23.03.2017 hat das Gremium von dem Antwortschreiben Kenntnis genommen und gleichzeitig jedoch auf die stark befahrene Ortsdurchfahrt und das vorliegende Querungsbedürfnis von Fußgängern und Schüler/innen hingewiesen. Im Zuge dessen wurde die Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung einer Querungshilfe durch die Verwaltung beauftragt.
Zwischenzeitlich kam auch hier das Landratsamt Augsburg zur Ansicht, dass die Kriterien für eine Querungshilfe voraussichtlich nicht vorliegen. Nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen wäre ein Querungsbedarf von 50 Fußgängern in der Stunde erforderlich. Die Polizei hat zur Spitzenzeit ca. 30 Fußgänger in der Stunde gezählt. Die erforderliche Fußgängerzahl von 50 FG/h wird wohl an keiner fokussierten Stelle im Ortsbereich von Steinekirch erreicht. Insofern kann kein Anspruch auf Errichtung einer Querungshilfe hergeleitet werden. Für die Schulkinder besteht ein Schulweghelferübergang, der vor der Bushaltestelle zwischen Zehentweg und Vitusstr. eingerichtet ist. Der Schulweghelferübergang stellt eine sichere Querungsmöglichkeit für die Schulkinder dar. Der Schulwegsicherheit wird insoweit entsprochen.


Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer verweist auf einen diesbezüglich vor zwei Tage stattgefundenen Termin mit Landrat Martin Sailer. Auch er kommt hier zur Auffassung, dass das Notwendigsein eines bestimmten Quorums für die Errichtung einer Querungshilfe ein Unding sei. Es wird deshalb versucht, auf politische Wege eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

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5.3. Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan" Rothauepark" der Gemeinde Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 24. April 2017 bittet die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA, in Augsburg um Beteiligung des Marktes Zusmarshausen am Bebauungsplan „Rothauepark“ der Gemeinde Horgau. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wird bis spätestens 26.05.2017 erbeten. Die Bürogemeinschaft OPLA wurde um Terminverlängerung bis zum 12. Juni 2017 gebeten. Die uns zugegangenen Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 zu.
In der Annahme, der Verlängerung würde zugestimmt werden, hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 08.06.2017 zu geben. Nachdem nun aber Horgau gebeten hat, die Stellungnahme doch fristgerecht abzugeben, wird die Angelegenheit hiermit dem Marktgemeinderat zur Information vorgetragen. Es wird deshalb heute kein Beschluss abverlangt. Die Verwaltung würde auf die Anfrage keine Antwort geben, so dass automatisch Horgau davon ausgehen kann, dass keine Anregungen und Bedenken von Seiten des Marktes Zusmarshausen kommen.

Das Plangebiet liegt am Hauptort Horgau zwischen der Hauptstraße im Norden und der Schloßstraße im Süden. Es wird im Norden durch die Kirche einschließlich der angrenzenden Friedhofsfläche und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und einem landwirtschaftlichen Nebengebäude begrenzt. Es ist unbebaut und hat eine Größe von ca. 3,9 ha. Es handelt sich um Flächen für die Landwirtschaft, die in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überführt werden sollen.

Es soll das Erholungsangebot der Gemeinde Horgau ausgeweitet werden. Hierzu soll die Erlebbarkeit und Zugänglichkeit der Roth gestärkt werden. Es soll die extensive Naherholung gestärkt, Spielflächen für Kinder geschaffen sowie die Roth als landschaftsprägendes Element in der Gemeinde erlebbar gestaltet werden. Hierzu wird eine Gewässerschleife angelegt und damit der Gewässerverlauf der Roth verändert. Durch die Gewässerschleife entsteht eine neue Insel (Rothinsel“), welche für Fußgänger zugänglich gemacht werden soll. Auch eine Kneippanlage und Geräte zur Förderung der Geschicklichkeit und sportlicher Aktivität sind zugelassen. Infotafeln zum Thema Gewässerökologie sind eine umweltpädagogische Maßnahme. Es gibt eine öffentliche WC-Anlage im Bereich der ausgewiesenen Parkplatzflächen südlich der Kirche. Der bestehende Pavillon im Bürgergarten wird im Bestand gesichert. Es ist eine Wasserspielfläche zugelassen. Die Wasserzu- und Abfuhr erfolgt über die Roth.

Die Planung wird auf den Verkehr in Zusmarshausen kaum Auswirkungen haben. Evtl. beeinflusst die Planung den Sedimenteintrag in Zusmarshausens Rothsee, weil in Horgau, also bevor die Roth in den Rothsee eintritt, eine Gewässerschleife ausgebildet wird, in der bereits Sedimente abgelagert werden. Das neu entstehende Naherholungsgebiet bietet auch den Bürgern Zusmarshausens ein zusätzliches Freizeitziel.

Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Steppich bittet darum, die Gemeinde Horgau darauf hinzuweisen, mehrere kleine Sedimentbecken einzubauen.

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5.4. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horgau Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 24. April 2017 bittet die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA in Augsburg um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird um Stellungnahme bis 26. Mai 2017 gebeten. Die Verwaltung hat um Terminverlängerung bis zum 12. Juni 2017 gebeten. Die uns zugegangenen Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 zu.
In der Annahme, der Verlängerung würde zugestimmt werden, hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 08.06.2017 zu geben. Nachdem nun aber Horgau gebeten hat, die Stellungnahme doch Fristgerecht abzugeben, wird die Angelegenheit hiermit dem Marktgemeinderat zur Information vorgetragen. Es wird deshalb heute kein Beschluss abverlangt. Die Verwaltung würde auf die Anfrage keine Antwort geben, so dass automatisch Horgau davon ausgehen kann, dass keine Anregungen und Bedenken von Seiten des Marktes Zusmarshausen kommen.

Den Anlass für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horgau stellt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothauepark“ dar. Der Umgriff der Flächennutzungsplan-änderung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes deckungsgleich.

Der Änderungsbereich liegt am Hauptort Horgau zwischen der Hauptstraße im Norden und der Schloßstraße im Süden. Es wird im Norden durch die Kirche einschließlich der angrenzenden Friedhofsfläche und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und einem landwirtschaftlichen Nebengebäude begrenzt. Es handelt sich um Flächen für die Landwirtschaft, die in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überführt werden sollen.

Auf den Verkehr Zusmarshausens wird die Planung kaum Einfluss nehmen. Evtl. wird sich der Sedimenteintrag der Roth in den Rothsee vermindern, da durch die auszubildende Gewässerschleife bereits Sedimente abgelagert werden. Das Vorhaben wird sich auch für Zusmarshausens Bürger positiv als Naherholungsziel auswirken.

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5.5. Jugendverkehrsschule Kutzenhausen - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verkehrswacht Augsburg hat mit Schreiben vom 18.04.2017 zum Baubeginn der Jugendverkehrsschule in Kutzenhausen und zur Anteilsberechnung für die Gemeinden informiert. Ferner wurde mit Schreiben vom 25.04.2017 zu den Nachfragen bezüglich der erhöhten Anteilsberechnungen Stellung bezogen. Die beiden Schreiben werden auszugsweise dem Gremium bekanntgegeben.

Diskussionsverlauf:
GL … erklärt kurz den Sachverhalt und gibt darüber hinaus dem Gremium bekannt, dass sich der Prozentanteil für den Markt Zusmarshausen gegenüber der ursprünglichen Berechnung dadurch erhöht, dass in der Zweckvereinbarung genannten Prozentzahl noch die Anteilsberechnung für die Helen-Keller-Schule Dinkelscherben enthalten ist. Die Helen-Keller-Schule fällt zunächst aus der Gesamtberechnung heraus.
Der Gesamtkostenaufwand in Höhe von 260.000 € für die Gemeinden ist derzeit als realistisch anzusehen. Bedingt durch die jährlich steigenden Baukosten war die in der Zweckvereinbarung genannte Summe trotzt aller Bemühungen und Einsparungen nicht einzuhalten. Es herrscht jedoch die Überzeugung, dass die in der Schlussabrechnung die Anteilssumme für die Gemeinden nicht komplett umgelegt werden muss, da derzeit daran gearbeitet wird zusätzliche Spenden/Sponsoren zu gewinnen. Der derzeitige Anteil für den Markt Zusmarshausen beläuft sich auf rund 28.000 €.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6
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6.1. Neubau Kindergarten Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6.1

Kurzbericht

MR Aumann erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand des Kindergartenneubaus in Zusmarshausen.
GL … gibt dem Gremium daraufhin bekannt, dass die Ausschreibungen nächste Woche veröffentlicht werden. Die Submission hingegen ist für Mitte Juni 2017 geplant. Die Vergabe soll am 22.06.2017 bzw. am 06.07.2017 erfolgen. Als Startschuss ist der 10. Juli 2017 geplant.
2. Bgm. Steppich gibt zu bedenken, dass der MGR die Verantwortung über die schnelle Geschwindigkeit des Bauprozesses trägt.
Dieser hohe Zeitdruck ist durch die provisorische Kindergartengruppe in Gabelbach bedingt, so MR Hafner-Eichner.

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6.2. Sing- und Musikschule - Präsentation CD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6.2

Kurzbericht

Die Präsentation der von der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau aufgenommenen CD findet am 21. Mai 2017 um 17:00 Uhr im Festsaal „St. Albert“ in Zusmarshausen statt, informiert Bgm. Uhl. Die Präsentation stellt gleichzeitig ein Konzert dar. Anschließend kann diese für 10,00 € käuflich erworben werden kann.

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6.3. Bürgerbeteiligung ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6.3

Kurzbericht

Bgm. Uhl verweist auf die Erscheinung der Flyer zur Bürgerbeteiligung ISEK. Er bittet das Gremium um rege Teilnahme an der Auftaktveranstaltung am 29. Mai 2017.

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6.4. Begutachtung Unterhalt Gemeindestraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6.4

Kurzbericht

MR Christian Weldishofer führt aus, dass im Markt ca. 67 km gemeindeeigene Straßen liegen. Er bittet die Verwaltung aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit um eine erneute Teilbegutachtung des Straßennetzes.

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6.5. Kommunale Verkehrsüberwachung - Festlegung Messstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö informativ 6.5

Kurzbericht

MR Fischer erkundigt sich nach der Festlegung der Messstellen der Kommunalen Verkehrsüberwachung. In Gabelbach wurden bislang 2-3 Verkehrskontrollen durchgeführt. Diese Verkehrspunkte wurden seines Erachtens falsch ausgewählt.

GL … erörtert, dass die Verkehrskontrollpunkte zum einen durch die Polizei, durch Anregungen aus der Bürgerschaft oder auch durch die Verwaltung vorgeschlagen und auf die Warteliste aufgenommen wurden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Messstellen zu streichen und neue Standpunkte vorzuschlagen.

Datenstand vom 11.07.2017 14:00 Uhr