Sachvortrag
Der Vorentwurf wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2016 vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers vorgestellt. Der damalige einstimmige Beschluss lautete:
Dem Vorentwurf 1. BA (Moosplatz einschließlich Schulstraße bis Ostecke Rathaus) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Folgende Ergänzungen sind durchzuführen:
Eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3 und 4) für diesen Bereich ist weiter zu erarbeiten. Der Förderantrag mit aktualisierten Gesamtkosten ist bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
Der verbleibende Bereich im östlichen Bereich der Schulstraße bis zur Ostecke Rathaus wird in den Fraktionen beraten. Die Fördermöglichkeiten sind generell und v.a. hinsichtlich der abschnittsweisen Planung mit der Regierung abzustimmen.
In der Zwischenzeit fanden zahlreiche Abstimmungen mit den Anliegern … und der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG statt. Entsprechende Stellungnahmen von dem Anlieger … vom 12.04.2017 und der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG vom 03.04.2017 liegen vor. Diese Anregungen wurden geprüft und in der aktuell vorliegenden Entwurfsplanung soweit möglich eingearbeitet.
Das Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers stellt den überarbeiteten Entwurf und die überarbeiteten Kosten vor.
Vor dem Gebäude der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG wurde eine Variante ohne Baumpflanzungen mit maximaler Stellplatzzahl erstellt.
Hinsichtlich der Kosten geht das Landschaftsarchitekturbüro Lex Kerfers im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 78/1 (Privatgrund Raiffeisenbank Augsburger Land West eG) bei einer städtebaulichen Aufwertung einer Fläche von ca. 135 m² von Gesamtkosten in Höhe von ca. 26.200,- EUR aus. Ohne städtebauliche Aufwertung, unter Beibehaltung des vorhandenen Asphaltbestandes werden Kosten in Höhe von 2.140,- EUR angenommen.
Hinsichtlich der Gestaltung des Moosdreiecks und möglicher Ausbaubeiträge für die Anlieger, wurden verschiedene Varianten erstellt.
Die Regierung von Schwaben teilt mit E-Mail vom 21.03.2017 mit, dass eine Ausführung mit Asphalt-Belag im Bereich zwischen Raiffeisen- und Zusamstraße, wie dargestellt, einer Unterhaltsmaßnahme gleichkäme, dies keinen Mehrwert für die Erreichung der städtebaulichen Erneuerungsziele darstellt und somit sich der förderfähige städtebauliche Mehraufwand auf null reduzieren würde.
Eine Lösung mit zurückversetzter Grenze des Asphaltbelages zur Zusamstraße fand auch die Zustimmung der Regierung von Schwaben.
Ferner fand eine Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, Vergabestelle, Hr. … bezüglich des VOF-Verfahrens statt.
Dieser teilte mit E-Mail vom 28.03.2017 mit, dass über die Gesamtsituation und die Beauftragung der LP 5 an das Büro Lex-Kerfers ein Vergabevermerk gefertigt werden soll, welcher aufzeigt, dass EU-Recht durch diese Vergabe nicht verletzt wird. Die Verwaltung ist derzeit bei der Anfertigung eines Vergabevermerkes in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüros Lex-Kerfers.
Diskussionsverlauf
Bgm. Uhl stellt den o.g. Sachverhalt dar. Er begrüßt hierzu den anwesenden Architekten … vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers, welcher in der heutigen Sitzung insbesondere die Entwurfsplanung des BA1 mit Varianten, das Materialkonzept BA1 als auch die Kostenberechnung der Gesamtanlage der Neugestaltung des Rathausumfeldes anhand der PowerPoint Präsentation dem Gremium vorstellt.
Er erläutert einführend die Entwicklungen der Wettbewerbsplanung hinzu dem Vorentwurf. Am Moosdreieck ist eine neue Verkehrsführung sowie ein Sitzplatz mit Brunnen und Vormauer geplant, als auch eine teilweise Erneuerung der Bestandsmauern entlang der Schulstraße. Bei der Entwicklung des Vorentwurfes wurde auf die Fahrradbügel am Moosdreick verzichtet, nachdem sich diese als nicht verkehrstechnisch günstig ergaben. Ferner wurde die Mauer auf Wunsch der Verwaltung verlängert. Im Zuge dessen wird die Granitsteinmauer als Stützmauer vor die derzeitige Bestandsmauer gesetzt. Auch der Kleinsteinpflasterstreifen entlang der Südkante der Schulstraße entfällt. Die Anzahl der Fahrradbügel im Bereich der Feuerwehr wurde in den Planungen außerdem reduziert. Die Entwässerung soll über die Straßenkante Nord erfolgen.
Im weiteren Verlauf geht Herr … auf die Variante Lagerhaus ein. Diesbezüglich stattgefundene Anliegerbeteiligungen ergaben im Wesentlichen zwei Punkte. Zumal waren die vorgesehenen Bäume von den Anliegern nicht gewollt, sodass diese entfallen, außerdem soll die Mauer verlagert werden. Die Kosten der Neugestaltung belaufen sich hierbei auf rund 26.200 €. Die Kosten der Bestandanpassung betragen ca. 2.140 €.
Bezugnehmend auf die Variante Geschäftsgebäude … wird von Herrn …. erörtert, dass durch die Neuplanungen auch die Straßenentwässerung neu geregelt wird. Das Regenwasser wird durch Sinkkästen gefasst. Dadurch wird lediglich das Wasser der Raiffeisenstraße beim Geschäftsgebäude ankommen. Als Anprall für das Regenwasser wird die Homburger-Kante dienen. Die Pflasterung soll bis zur Gebäudekante, analog zum Gehweg Zusamstraße insbesondere für die einheitliche Optik erfolgen. Die Einfassung der Raiffeisenstraße wird mit der Einfassung der Zusamstraße zusammengefasst.
Hinsichtlich der Gestaltung des Moosdreickes stellt Herr … nun ausführlich beide Varianten vor. Das Moosdreieck lasse sich nun außerdem mit einem Lastzug problemlos in beide Richtungen passieren.
Variante 1:
Wesentliche Merkmale:
Bei dieser Variante wird die Zusamstraße bis zur Raiffeisenstraße asphaltiert. Die Schulstraße und die Restfläche Moosdreieck hingegen gepflastert.
Nachteile:
Die Regierung von Schwaben teilte mit E-Mail vom 21.03.2017 mit, dass eine Ausführung der Variante 1 mit Asphalt-Belag im Bereich zwischen Raiffeisen- und Zusamstraße einer Unterhaltsmaßnahme gleich käme, dies keinen Mehrwert für die Erreichung der städtebaulichen Erneuerungsziele darstellt und somit sich der förderfähige städtebauliche Mehraufwand auf null reduzieren würde.
Vorteil:
Hier würde sich ein Abrechnungsvorteil bezüglich der Straßenausbaubeiträge für die Anlieger Ecke Zusamstraße/Raiffeisenstraße ergeben.
Variante „Kompromiss“:
Wesentliche Merkmale:
Bei dieser Variante wird die Grenze des Asphaltbelages der Zusamstraße zurückversetzt. Der Pflasterbelag der gesamten Fläche des Moosdreiecks bleibt wie im Vorentwurf bestehen. Auch die Grenze des Asphaltbelages der Raiffeisenstraße bleibt wie im Bestand vorgesehen.
Nachteile:
Gibt es bei dieser Variante nicht, da sie im Wesentlichen dem Vorentwurf entspricht.
Vorteile:
Die Regierung von Schwaben wäre mit dieser Planung einverstanden und empfiehlt die Ausführung.
Der Pflasterbelag soll aus unterschiedlichen Formaten des bereits eingebauten Betonpflasters eingebaut werden. Im Bereich des Moosdreiecks ist, um die Barrierefreiheit zu wahren ein Granitpflaster mit einer geschnittenen Oberfläche zu verwenden. Hinsichtlich des Baumkonzeptes wird eine Purpur-Erle empfohlen. Diese ist gut geeignet als Straßenbaum, ist frosthart, windfest und verträgt Hitze.
Im weiteren Verlauf geht Herr … auf die Zusammenfassung der Kostenschätzung 2013/2017 ein. Eine erste Kostenschätzung fand bereits im Jahr 2013 statt. Aufgrund der späteren Realisierung bzw. Verzögerung musste ein Baupreisindex von 15% für diese 4 Jahre (2013-2017) der Kostenschätzung von 2013 zugeschlagen werden.
Bezugnehmend auf das Anliegen von Herrn … aus der Bürgersprechstunde erläutert Architekt …, dass es sich derzeit lediglich um einen Entwurfsprozess handelt. Die Anlieger werden sehr intensiv in die Planungen miteingebunden. Seines Erachtens kann von 4 geplanten Bäumen noch nicht von einer „Waldwand“ gesprochen werden.
Bgm. Uhl dankt Herrn Architekten … für die ausführlichen Informationen.
MR Christian Weldishofer erkundigt sich, ob die Beitragsvorbescheide bereits an die Anlieger der Zusamstraße versandt wurden. Seiner Meinung nach werden die Straßenausbaubeiträge der Schulstraße/Moosdreieck höher ausfallen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Höhe der Straßenausbaubeitragzahlungen noch keine Aussage getroffen werden, so Bgm. Uhl. Entscheidend hierfür ist der optische Eindruck der Anlage.
Aus Sicht von MR Reitmayer ist die Variante 1 nicht weiter von Bedeutung. Als Ziel soll die Aufwertung des Platzes erreicht werden. Er informiert sich außerdem, ob die derzeitige Mauer für weitere 20 Jahre Stand hält.
Herr … gibt dem Gremium diesbezüglich bekannt, dass die Mauer teilweise senkrecht steht, teilweise auch Risse enthält. Der Erddruck würde weiterhin bestehen bleiben. Im Zuge der weiteren Planungen könnte auch ein Statiker miteinbezogen werden. Er erläutert zudem, dass die Mauer größten Teils auf öffentlichen Grund und in geringer Weise auch auf Privatengrund steht.
Bgm. Uhl schlägt vor, Gespräche mit der Anliegerin des Privatgrundstückes zu ersuchen. Seiner Meinung nach stellt das Nachgeben der Mauer durchaus ein Problem dar.
MBM … spricht sich ebenfalls für die Heranziehung eines Statikers aus, der durch Schürfgruben bzw. Bohrungen die Standfestigkeit der Mauer beurteilt.
MR Joachim Weldishofer äußert sich für den Abriss der bestehenden Mauer. Evtl. könnten diese Kosten mit der Anliegerin geteilt werden.
Architekt … gibt allerdings zu bedenken, dass bei einem Abriss der Mauer höhere Kosten entstehen, als durch die jetzig geplante Stützfunktion.
MR Reitmayer erkundigt sich nach der Abrechnung der Parkplätze am Lagerhaus.
Die Raiffeisenbank wird für die Angleichung den Betrag in Höhe von 2.140 € übernehmen, als auch die rund 5.000 € für die geplante städtebauliche Aufwertung, erklärt Bgm. Uhl.
MBM … erachtet weiterhin die Anbringung eines Baumes an der Bauhofszufahrt als nicht praktikabel.
Herr … stimmt dem zu.
MR Alfred Hegele hinterfragt, ob das Moosdreieck überhaupt von den Anwohnern angenommen wird.
Nachdem die Mauer weitgehend auf öffentlichen Grund liegt, hat die Prüfung der Statik durch den Markt Zusmarshausen und nicht durch private Grundstückseigentümer zu erfolgen, so MR Juraschek. Zudem geht er nochmals auf die Kante des Fußweges ein. Seiner Meinung nach sind 3 cm nicht ausreichend um Wassermassen zu stoppen. Auch die Sinkkästen reichen bei Starkregenereignisse nicht aus. Seines Erachtens soll in den Planungen eine Schutzkante am Eck des Geschäftshauses der Firma … berücksichtigt werden.
Architekt … gibt nochmals zu bedenken, dass durch die neue Planung auch das Straßenwasser gefasst wird. Die Sinkkästen werden das Wasser abgreifen. Der untere Teil der Schulstraße muss hingegen über die Entwässerungseinrichtung des Moosdreieckes entwässert werden.
MR Christian Weldishofer merkt an, dass das Gremium bei dem Ausbau der Burg- und Webergasse auch skeptisch gegenüber der geplanten Sinkkästen war. Diese haben sich jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt.
Herr … fügt hinzu, dass es durchaus denkbar wäre 2-3 zusätzliche Sinkkästen anzubringen.
MBM … erläutert, dass Oberflächenwasser immer wieder zu Problemen führt. Seiner Meinung sollte das Hochbord bis zur Ecke des Gebäudes weitergeführt und anschließend auf 3 cm abgesenkt werden.
Für diesen Vorschlag besteht Seitens des Gremiums Einverständnis.
MR Joachim Weldishofer fragt nach, ob der Baum am Feuerwehrgebäude entfernt wird, bzw. ob aus 2 Parkplätzen, 3 Parkplätze werden.
Daraufhin erläutert Herr …, dass die derzeitige Höhenlage nicht mehr mit der neugeplanten Höhe zusammenpasst. Aufgrund dessen muss ein neuer Baum eingeplant werden.
Hinsichtlich der Parksituation im Bereich des Grundstückes der Raiffeisenbank Augsburger-Land West erläutert MBM, dass von Seiten des Eigentümers die bestehende Anzahl von Parkplätzen erhalten werden soll. Diese sind mit einer mind. Breite von 2,50 m unterzubringen. Eine etwaige Anbringung von Pflanzentrögen würde das Ein- und Aussteigen in die parkenden Autos hindern.
Fraglich ist auch, wer diesen Pflanzentrog pflegt, so MR Hafner-Eichner. Sie sieht deshalb von einer Anbringung eines Pflanzentroges ab.
MBM … verliest folglich die der Verwaltung vorab eingegangenen Stellungnahme des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten MR Winkler, der beruflich an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
da ich persönlich (beruflich unterwegs) an der Marktgemeinderatssitzung am 11.05.2017 nicht teilnehmen kann, möchte ich Ihnen diese schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.
Da das Moosdreieck, die Schulstraße und der Rathausvorplatz komplett neu errichtet und gestaltet werden soll, haben wir die Chance, das Gebiet auch Behindertengerecht u. Inklusiv zu gestalten.
Das ist aus meiner Sicht als Inklusionsbeauftragter des Marktes sehr wichtig, dass wir hier etwas für die Zukunft wegweisendes schaffen. Auch dem Landkreis ist dieses Thema sehr wichtig, deshalb hat er vor ein paar Jahren den Aktionsplan „Inklusion“ erarbeitet und veröffentlicht.
Ich habe nun in verschiedenen Abschnitten zusammengefasst, wie ich mir die Neugestaltung vorstelle, in Anlehnung des Aktionsplan „Inklusion“ des Landkreises und hoffe das die Punkte aus dieser Sichtweise diskutiert werden und manche Punkte sich in der Beschlussfassung wiederfinden.
1. Pflasterung/Asphalt?
- eine Asphaltierung der Fläche wäre am besten, dadurch wäre eine glatte Oberfläche zu erzielen, ohne Fugen und kannten, an denen man hängenbleiben könnte
- wenn gepflastert werden soll, dann darauf achten, große Pflastersteine zu nehmen und vor allem ohne Fugen diese zu verlegen, denn Fugen sind große Gefahrenstellen. Dort bleibt man mit den kleinen Rollstuhl- oder Rollatoren Rädern sehr schnell hängen. Auch für Sehbehinderte Menschen sind Fugen gefährlich. Es sollte auch ein einheitliches Pflaster gewählt werden über die ganze Fläche.
- Pflasterung wie in der Weber- u. Burggasse wäre aus meiner Sicht noch in Ordnung. Allerdings nur das im Fahrbahnbereich. Das kleinere Pflaster an den Seite der Straße ist nicht geeignet. Diese werden sehr schnell uneben und vor allem entstehen bei diesen schon nach kürzester Zeit die gefährlichen Fugen.
2. Fußweg ja/nein?
- Aus meiner Sicht sehr wünschenswert, da es für Fußgänger, Kinder, Senioren usw. mehr Sicherheit bedeuten würde
- Falls es keinen Fußweg geben sollte, wäre die Konsequenz, dass Fußgänger und Autofahrer sich die Fläche gemeinsam teilen müssten. In dem Fall würde ich vorschlagen, dass von der Einfahrt Schulstraße bis zum Rathaus eine beruhigte Zone durch eine Spielstraße geschaffen wird. Oder zumindest eine Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h
3. Blindenleitlinien
- Sollten installiert werden, vom Markplatz bis zum Moosdreieck
- Wir bekomm am Marktplatz eine Querungshilfe (Zebrastreifen), da habe ich bei der Besichtigung und Vermessung den Antrag schon gestellt, dass hier mit Blindenleitlinien gearbeitet werden soll und es sieht sehr danach aus, das diese kommen, weil es heutzutage schon fast als Standard zählt.
- Wenn man dann diese Blindenleitlinie weiter über die neu gestaltete Schulstraße zum Rathaus führ, kommt man automatisch am behinderten gerechten Aufgang des alten Pfarrhof vorbei, diesen könnte man direkt ohne viel Aufwand anbinden, da das Haus dann selbst als weitere Leitlinie bis hoch zum Behindertengerechten Eingang fungiert.
- Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Aufgang zur katholischen Kirche. Auch hier geht der barrierefreie Weg von der Schulstraße los. Auch hier müsste man nur die Leitlinie bis zum Anfang des Weges führen, denn am Aufgang übernimmt die vorhandene Stützmauer die Funktion der Blindenleitlinie
- Für Haus Hildegundis gilt das gleiche. Auch hier geht ein barrierefreier Zugang in der Schulstraße los.
- Das Rathaus selbst, wird natürlich dann auch angebunden, damit die Sehbehinderten Mensch auch selbständig Ihre Tätigkeiten dort erledigen könnten. Zudem befindet sich im Rathaus auch eine zentrale Behindertentoilette
- Um das Gaze abzuschließen, könnten die Blindenleitlinien noch bis zum neugestalteten Moosdreieck führen, damit auch sehbehinderte Menschen diesen nutzen können
4. Moosdreieck
- Hier soll darauf geachtet werden, dass Sitzbänke, der Brunnen usw. für Menschen mit Handicap stufenlos zu erreichen sind, wie eben auch für Sehbehinderte.
Die Kosten der Ganzen Maßnahmen, vor allem die Blindenleitlinien, werden vom Landkreis bezuschusst.
Dieses Projekt mit den Leitlinien wäre ein Zeichen, dass man über Inklusion nicht nur spricht, sondern das man es ernst nimmt und tatsächlich realisiert.
Im ländlichen Gebieten ist die Infrastruktur zum Thema Inklusion noch in den Anfangsphasen. Hier könnte Zusmarshausen ein Vorreiter sein und vielleicht ziehen dann andere Kommunen nach.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Anliegen vermitteln und hoffe auf positive Beschlüsse, auch zum Thema Inklusion.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Winkler
Behinderten- u. Inklusionsbeauftragter Markt Zusmarshausen
Architekt … fasst zusammen, dass diese Stellungnahme eine Vielzahl von Einzelpunkten beinhaltet. Als Hauptthema wird zum einen die Stufenlosigkeit, die Orientierung als auch die gute Begehbarkeit angesprochen. Die gute Begehbarkeit wurde in den vorliegenden Planungen bereits berücksichtigt. Das vorgesehene Pflaster hält die DIN Regeln ein. Lediglich die Fugen könnten ein Problem für Rollatoren darstellen. Diesbezüglich könnten jedoch die Seiten des Pflasters abgerundet werden. Das Thema Orientierung bezieht sich auf den Fußgängerraum. Allerdings ist vorliegend kein Fußgängerraum vorhanden, lediglich ein gemeinsam genutzter Verkehrsraum aller Verkehrsteilnehmer. Der Entwässerungsstreifen könnte als Leitlinie dienen. Die angesprochenen Themen sollen allerdings in einem persönlichen Gespräch mit dem Behinderten- u. Inklusionsbeauftragten MR Winkler abgearbeitet werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
GL … stellt dar dass derzeit bereits eine Zone 30 vorliegt. Ferner schlägt er vor, die Behindertenbeauftragte des Landratsamtes Augsburg bei den Gesprächen miteinzubeziehen.
MR Reitmayer bringt vor, dass der alte Pfarrhof mit an die Hackschnitzelheizung angeschlossen werden soll und fragt nach, ob die Verlegung der Leitung im Zuge des Ausbaus der Schulstraße in den Planungen berücksichtigt werden kann.
Die Verlegung der Trasse könnte durchaus mit in die Planungen eingearbeitet werden, so Architekt ….
MBM … äußert diesbezüglich, dass hierzu die derzeit vorliegende Vorentwurfsplanung zum Rathausvorplatz als auch das bestehende Gelände als Grundlage herangezogen und übereinander gelegt werden muss, um anschließend eine Trasse festlegen zu können. Als Grundlage dient zum einen das Bestandsgelände, als auch das geplante Gelände mit entsprechender Höhenlage.
MR Günther bezweifelt, dass die derzeit vorliegenden Vorentwurfsplanungen annähernd wie vorgestellt ausgeführt werden.
Bgm. Uhl fügt hinzu, dass die zukünftige Leitungsführung mit in die Planungen einbezogen werden soll. Diese Maßnahme soll als extra Punkt in einer folgenden MGR-Sitzung beschlossen werden.