Datum: 22.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 53. Sitzung am 11.05.2017
3 Verkehrsuntersuchung - Vorstellung des Erläuterungsberichts durch die Fa. Modus Consult
4 Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen
5 Regionalplan der Region Augsburg (9), Erste Änderung - Fachkapitel B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" Information und Stellungnahme
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
8 Verschiedenes
8.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 - Genehmigung
8.2 Vollsperrung Ortsumgehung Adelsried
9 Bekanntgaben
9.1 Interkommunaler Ausschuss - Miteinbeziehung in die Verkehrsplanungen
9.2 Feldewegeunterhalt
9.3 Eichenprozessionsspinner - Befall
9.4 Gewerbegebiet Geisweghülle - Beprobung Auffüllmaterial

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1

Kurzbericht

Keine Wortmeldungen.

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2. Genehmigung der Niederschrift über die 53. Sitzung am 11.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 2

Kurzbericht

Die Niederschrift über die 53. Sitzung am 11.05.2017 wird unter Berücksichtigung der Änderung zu TOP 3 einstimmig genehmigt.

MR Hafner-Eichner wies die Verwaltung bereits vorab daraufhin, im Beschluss zu TOP 3 (Neugestaltung des Rathausumfeldes – Entwurfspräsentation vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers, Beschlussfassung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung und zur weiteren Vorgehensweise) folgenden grammatikalischen Fehler zu berichtigen:

„Der Förderantrag ist von Regierung von Schwaben zu beantragen“ auf „Der Förderantrag ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen“.

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3. Verkehrsuntersuchung - Vorstellung des Erläuterungsberichts durch die Fa. Modus Consult

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 3

Beschluss

Die von der Fa. Modus Consult vorgestellten Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung 2016 werden zur Kenntnis genommen. Eine Beratung soll in den Fraktionen stattfinden und nach Rückmeldung im 4. Quartal die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 beschlossen, den Auftrag für die Verkehrsuntersuchung an die Fa. Modus Consult Ulm GmbH zu vergeben. In der MGR-Sitzung am 23.04.2015 erläuterte Herr … von der Fa. Modus Consult, dass es aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen an der St 2027 sowie an der damaligen B 10 infolge des Autobahnausbaues wenig Sinn macht, die Verkehrsuntersuchung (Zählungen und Befragungen) noch im Jahre 2015 durchzuführen. In der MGR-Sitzung am 12.05.2016 informierte Herr … über die methodische Vorgehensweise und stellte die Durchführung der Verkehrsuntersuchung für Anfang Juli 2016 in Aussicht.

Die Verkehrserhebung fand nunmehr am 05.07.2016 statt. In der Zwischenzeit erfolgte die Auswertung durch die Fa. Modus Consult.

Die Ergebnisse und die Vorstellung des Erläuterungsberichts werden durch Herr ….in der Sitzung vorgetragen.



Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn Dipl.-Ing. (FH) … vom Ingenieurbüro Modus Consult Ulm. Herr … wird die Ergebnisse und den Erläuterungsbericht der Verkehrsuntersuchung 2016 dem Gremium in seinem Vortrag anhand der beigefügten PowerPoint Präsentation vorstellen.

Die Verkehrsbefragungen, als auch die Verkehrszählungen in Zusmarshausen und Wollbach fanden jeweils am Dienstag, den 5. Juni 2016 statt. Dieser Termin wurde gezielt ausgewählt, um insbesondere den werktäglichen Verkehr abzufangen. Die Verkehrsbefragungen wurden dabei in zwei Untersuchungszeiträume (06.00 – 10.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr) eingeteilt.

Herr … spricht im Zuge dessen einen besonderen Dank an die Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Realschule Zusmarshausen und den drei Pensionären aus, die sich als gewissenhafte Verkehrszähler bzw. Verkehrsbefrager dem Markt Zusmarshausen zur Verfügung gestellt hatten.

In Zusmarshausen wurden rund 5.600 Kfz-Fahrer befragt. Im Ortsteil Wollbach beläuft sich diese Zahl auf rund 1.000 Kfz-Fahrer. Als Fahrtzweck wurden wie bei den Ergebnissen der Befragung von 2001 vordergründig sowohl in Zusmarshausen, als auch in Wollbach die Fahrten von und zum Arbeitsplatz (60 – 70 %) genannt. Bei der Auswertung ist trotz flexiblen Arbeitszeiten und dem Angebot von Park & Ride Plätzen insbesondere der geringe Besetzungsgrad der PKW im Durchschnitt mit ca. 1,30 Personen pro Fahrzeug aufgefallen.

Das Verkehrsaufkommen im Außenkordon von Zusmarshausen liegt bei rd. 28.300 ein- und ausfahrenden Kfz/24 h. Darunter sind ca. 3.000 LKW und Lastzüge zu verzeichnen. Im Ortsteil Wollbach hingegen sind im Vergleich im Außenkordon rund 4.200 Kfz/24 h, davon rund 600 Busse, LKW > 3,5 t + Lastzüge ein- und ausfahrend gezählt worden.

Bei Betrachtung des Tagespegels liegt die Abendspitze in Fahrtrichtung Dinkelscherben von 17.00 – 18.00 Uhr bei ca. 359 Kfz/Std = 10 % von 24 h und die Morgenspitze in Fahrtrichtung Zusmarshausen von 07.00 – 08.00 Uhr bei rund 408 Kfz/Std. = 11 % von 24 h. Zudem gehen die Spitzenzeiten nachmittags in die Breite d.h., dass deutliche Überlagerungen vom Berufsverkehr in Verbindung mit Freizeitangelegenheiten zu erkennen sind, so Herr Neumann.

Im weiteren Verlauf seines Vortrages geht Herr … auf den Durchgangsverkehr in Zusmarshausen ein, welcher im Vergleich zu 2001 auch im Hinblick auf den Schwerverkehr deutlich angestiegen ist. So liegt dieser Anstieg bei rund 2.067 Kfz/24 h  und im Schwerlastverkehr bei rund 473. Der Anstieg des Schwerlastverkehres ist unter anderem der wirtschaftlichen Entwicklung, sprich dem persönlichen Einkaufsverhalten der Bürgerinnen und Bürger geschuldet. In der heutigen Zeit wird mehr Internethandel betrieben, welcher sich auf dem im Ort lastenden Schwerverkehr niederschlägt.

Aus dem Ziel- und Quellverkehr ist die doch sehr enge Vernetzung in Richtung Augsburg erkennbar.

Ausschlaggebend für die Verkehrsprognose 2030 sind u.a. die durch die Siedungsstruktur veranlassten Verkehrsverlagerungen angenommen: (Ansiedlung von einem Drogeriemarkt, Neubau Kindergarten, Verlagerung ALDI, Verlagerung REWE). So wird die Zunahme des Durchgangsverkehrs bei rund 8 – 12 % liegen, erläutert Herr …. Im Schwerverkehr wird eine Zunahme zwischen 13 – 25 % erwartet. Um der Verkehrszunahme, speziell dem Durchgangsverkehr entgegenzuwirken, sollten Einzelmaßnahmen durch den Markt Zusmarshausen ergriffen werden. Diesbezüglich schlägt Verkehrsplaner Neumann eine städtebauliche Gestaltung der Augsburger Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, eine Umgestaltung des Knotenpunktes (St 2527/Augsburger Straße/Dammstraße), als auch eine Ortskerngestaltung in Zusammenarbeit mit ISEK vor.

MR Christian Weldishofer fragt nach, wie Herr … die individuelle Mobilität, insbesondere die Elektromobilität beurteilt.

In Zusmarshausen sei sehr viel  Binnenverkehr vorhanden, so Verkehrsplaner Neumann. Zunächst sollte das Rad- und Fußwegeangebot verbessert werden. Hier sollte z.B. an Fahrradabstellanlagen gedacht werden oder auch an eine Aufwertung der Randbereiche in der Augsburger Str., damit kürzere Wege zu Fuß oder per Rad getätigt werden können. Die Hoffnung auf einen höheren Besetzungsgrad der Autos aufgrund flexiblen Arbeitszeiten hat sich nicht bewahrheitet.

Als störend wird besonders der durch den PKW und Schwerlastverkehr verursachte Lärm empfunden, merkt MR Christian Weldishofer an.

Diesbezüglich äußert Herr …, dass die Entwicklung der Elektromobilität ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft sei, allerdings ein kompletter Umstieg seines Erachtens bis 2030 nicht realisierbar ist. Auch bei Elektrofahrzeugen sind diverse Abrollgeräusche zu verzeichnen. Ausschlaggebend für die Umstellung auf Elektromobilität sei vordergründig der Immissionsschutz.

Wie beurteilen Sie eine Ampelanlage am Schloßplatz / Webergasse? Erkundigt sich MR Christian Weldishofer.

Herr … erläutert, dass seiner Meinung nach eine Ampelanlage durchaus vorstellbar sei, wenn sich das Gremium für eine Umgestaltung der Augsburger Str. in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausspricht. Wenig sinnvoll hingegen sei eine Ampelanlage, wenn der MGR eine Westumfahrung fokussiert. Ausschlaggebend für die Errichtung einer Ampelanlage ist eine mittlere Wartezeit von über 40 Sekunden.

MR Aumann dankt Herrn … für die ausführlichen Informationen und fügt hinzu, dass seines Erachtens durchaus Gefahrenpotenzial beim Thema Schwerlastverkehr besteht. Auch aufgrund des erwarteten Anstieges sollte der MGR sich mit einer etwaigen Umgehung beschäftigen. Zunächst sollte jedoch in Verknüpfung mit ISEK das zentrale Thema Ortskern angegangen werden. Bezüglich dessen Lage gehen die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger weit auseinander. Dieser wird an verschiedenen Stellen in Zusmarshausen, u.a. am Rathausplatz, Giseberthof oder an der Kirche gesehen. MR Aumann spricht sich grundsätzlich für die Annäherung an eine Machbarkeitsstudie aus. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese auch wirklich notwendig ist. Im Flächennutzungsplan wurde bereits eine Trasse als Umfahrung eingeplant, erinnert er sich.

Bgm. Uhl stimmt zu, dass eine solche Trasse im Ortsentwicklungsplan vorgesehen ist. Eine Machbarkeitsstudie sei trotzdem unabdingbar, um an das Staatliche Bauamt herantreten zu können. Der Markt stehe bereits im Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt, was die Gestaltung des Kreuzungsbereiches St2527/Augsburger Str./Dammstr. angeht.

MR Hubert Kraus bedankt sich ebenfalls bei Herrn … für den aufschlussreichen Vortrag. Für ihn ist die letzte Folie die aussagekräftigste. Er sieht den Markt in der Pflicht, gestalterisch im Ort in Verknüpfung mit ISEK tätig zu werden. Wie der Präsentation zu entnehmen ist, haben sich die Kreisverkehre bei der Firma Sortimo durchaus bewährt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung können nun dem Staatlichen Bauamt als Grundwerk vorgelegt werden. Die nördliche Entlastungsstraße war der 1. Bauabschnitt.

Herr … wundert sich, warum bezüglich des ruhenden Verkehres keine Anregungen aus den Rängen des Gremiums geäußert wurden. Auch dies stellt einen wichtigen verkehrsplanerischen Aspekt dar und sollte auch im Rahmen ISEK aufgearbeitet werden.

MR Juraschek bemängelt das derzeitige Parkplatzangebot. Er erläutert weiter, dass die Nordumfahrung nur in Verbindung mit einer Westumfahrung genehmigt wurde. Laut Aussagen des Staatlichen Bauamtes seien Umgehungsstraßen erst bei 5.000 Kfz genehmigungsfähig. Sollte diese Regelung noch immer greifen, wäre das derzeitige Verkehrsvolumen zu gering.

Herr … erklärt daraufhin, dass ihm durchaus auch Beispiele bekannt sind, wo weniger Kfz-Fahrzeuge zu verzeichnen gewesen seien und trotzdem eine Umfahrung auf den Weg gebracht wurde. Eine Begründung liegt hier oft auf dem Schwerlastverkehrsaufkommen.

MR Fischer plädiert dazu, eine Machbarkeitsstudie in die Wege zu leiten. Der Hauptort Zusmarshausen muss für den Schwerlastverkehr unattraktiv gestaltet werden.

2. Bgm. Steppich sieht die Zukunftsaufgabe für den Markt Zusmarshausen in der innerörtlichen Entwicklung. Er stimmt der Anregung von MR Aumann zu. Vorab müssten sich in Zusammenarbeit mit ISEK Gedanken darüber gemacht werden, wo der Ortskern von Zusmarshausen definiert wird. Er befürwortet zudem die Anbringung eines Kreisverkehres an der Rothseekreuzung. In Betracht gezogen werden könnte auch eine etwaige Umfahrung.

Herr … bringt vor, dass für weitere Schritte wichtig sei, wie mit der Stadtentwicklung umgegangen werden soll. Sollte ein verkehrsberuhigender Geschäftsbereich angegangen werden, so sei durchaus ein Kreisverkehr sinnvoll. Wird ein verkehrsberuhigender Bereich nicht in Erwägung gezogen, dann liegt seiner Meinung nach der Schwerpunkt in einer Westumfahrung. Die Stadt- als auch die Verkehrsplanung muss dementsprechend zusammengebracht werden. Die Grundlagen wurden durch den Erläuterungsbericht geschaffen.

MR Hörmann führt aus, dass bereits vor einigen Jahren schon über eine Machbarkeitsstudie nachgedacht wurde. Allerdings war zu dieser Zeit weder die Nordumfahrung noch das Thema ISEK im Gespräch.

MR Juraschek erachtet eine Machbarkeitsstudie grundsätzlich als sinnvoll. Zunächst sollte jedoch beim Staatlichen Bauamt nachgehakt werden, ob konkrete Unterlagen zu der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Zusamtrasse existieren. Der Markt Zusmarshausen sollte sich auch über eine etwaige Kostenschätzung informieren.

Bgm. Uhl informiert, dass die damals im Flächennutzungsplan vorgesehene Zusamtrasse wohl heute nicht mehr realisierbar sei.

3. Bgm. Vogg erkundigt sich, ob der Schwerlastverkehr evtl. über Burtenbach abgezweigt werden könnte.

Diesbezüglich erörtert Herr …, dass ein gewisses Schwerlastverkehrsaufkommen in Zusmarshausen insbesondere im Hinblick auf die neue Gewerbegebietausweisung bestehen bleibt. Eine Umfahrung über Burtenbach stellt für ihn keine Alternative dar. Vorab sollte eine Westumfahrung geprüft werden.

MR Sapper geht auf die Anregung von MR Juraschek ein. Der Markt sollte sich nicht mit alten Unterlagen beschäftigen. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung liefern aktuelle Zahlen und wichtige Argumente für die Zukunft.

Bgm. Uhl fügt hinzu, dass sich auch im Bezug auf Ausgleichs- und Naturschutzflächen einige Änderungen ergeben haben. Schon aufgrund dessen ist die Weiterverfolgung der Zusamtrasse schwierig.

Die Beschilderung Burgau/Ulm sollte auf die Nordumfahrung verlagert werden, bringt MR Winkler vor.

Die Anregung wurde bereits mehrmals an das Staatliche Bauamt weitergeleitet, so GL ….

MR Alfred Hegele erläutert fortführend, dass insbesondere die ansässigen Geschäftstreibenden aufgrund der erwartenden Umsatzeinbußen einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Augsburger Straße kritisch entgegenstehen.

Dem fügt Bgm. Uhl hinzu, dass durch einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich versucht wird, die Aufenthaltsqualität in der Augsburger Straße zu verbessern. Insbesondere müssen Parkmöglichkeiten für Kunden geschaffen werden.

MR Hubert Kraus erkundigt sich, ob in dem derzeitigen Erläuterungsbericht die Erweiterung von Chefs Culinar bereits berücksichtigt wurde. Für ihn sei eine Kostenschätzung durch das Staatliche Bauamt aufgrund alten Zahlen nicht aussagekräftig und weiter zu verfolgen. Seiner Meinung nach sollte auf den neuen Ergebnissen aufgebaut werden.

Für MR Christian Weldishofer stellt Zusmarshausen einer der schönsten Naturräume dar. Die Machbarkeitsstudie sei bereits der 1. Schritt in Richtung Westumfahrung. Er warnt davor, öffentliche Gelder in die Hand zu nehmen. Vielmehr sollte sich der Markt Zusmarshausen mit der Ortskernentwicklung befassen und im Ort selbst Maßnahmen realisieren.

Im Bereich Steinekirch sind immer öfters gefährliche Situationen zu beobachten. Deshalb plädiert Bgm. Uhl für eine Machbarkeitsstudie. Der Naturschutz des Zusamtals liege ihm dabei sehr am Herzen.

Durch eine Machbarkeitsstudie wird bereits ein gewisses Votum vorgeben, so MR Hafner-Eichner. Dies könnte besonders bei den Bürgerinnen und Bürger Verunsicherungen hervorrufen. Sie stimmt MR Weldishofer zu, sich zunächst mit der Innerortsentwicklung zu beschäftigen. Die von MR Alfred Hegele vorgebrachten Problemstellungen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches kann MR Hafner-Eichner nicht nachvollziehen. Durch einen solchen Bereich soll u.a. erreicht werden, den Durchgangsverkehr umzuleiten, um den Zielverkehr die Gelegenheit geben zu können, seine Besorgungen in den umliegenden Geschäften vorzunehmen.

Der MGR sollte sich zunächst Klarheit verschaffen, welcher Weg angepeilt werden soll, schlägt Verkehrsplaner Neumann vor.

Durch die Machbarkeitsstudie wird noch kein genauer Weg fokussiert, so MR Aumann. Als gelungene Innerortsgestaltung nennt er die Stadt Günzburg. Durch den verkehrsberuhigenden Geschäftsbereich könnten neue Anreize geschaffen werden, die sich umsatzsteigernd für die Gewerbetreibenden auswirken.

Durch die Machbarkeitsstudie wird bereits ein Weg eingeschlagen, der dann auch aufgrund den hohen Kosten realisiert werden muss. Seiner Ansicht nach sollte sich der Markt darüber hinaus zunächst im Klaren werden.

Weiterhin bittet MR Juraschek Bgm. Uhl, nicht jeden Wortbeitrag eines MR zu kommentieren.

Die derzeitigen Diskussionen führen bereits zu weit, so MR Günther. Er erkundigt sich, wie die damalige Verkehrsprognose zugetroffen hat.

Die damalige Verkehrsprognose hat gut zugetroffen, gibt Herr Neumann bekannt. Allerdings wurde damals das geplante Gewerbegebiet in Wollbach mit in die Berechnungen eingezogen, welches im Nachhinein nicht realisiert wurde.

Abschließend fügt Bgm. Uhl hinzu, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung im Bereich der Rothseekreuzung vorab an das Staatliche Bauamt weitergebeben werden und dankt Herrn … für die sachliche und ausführliche Vorstellung des Erläuterungsberichtes.

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4. Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Neufassung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt. Die Anlage 2 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen wurde zuletzt in der MGR-Sitzung am 08.06.2017 behandelt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird eine Neufassung der Stellplatzsatzung empfohlen.


Diskussionsverlauf:
GL … fügt zur Ergänzung hinzu, dass in Anlage 2 zu § 2 Richtzahlen für den Stellplatzbedarf folgende Textpassage … insbesondere gilt dies auch für die Anzahl der Besucherparkplätze … zur Klarstellung mitaufgenommen wurde.

MR Juraschek erkundigt sich, ob über die Stauraumtiefe von 5,50 m nochmals abgestimmt wird.

GL … vereint diese Anfrage. Über die Satzungsänderungen wurden in der MGR-Sitzung vom 08.06.2017 jeweils Einzelbeschlüsse gefasst. Weiterhin informiert er, dass die Satzung nun ausgefertigt und im nächsten Marktboten bekannt gegeben wird. 

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5. Regionalplan der Region Augsburg (9), Erste Änderung - Fachkapitel B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" Information und Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 5

Beschluss

Mit dem Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplanes Augsburg in der Entwurfsfassung vom 02.03.2017 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Regionale Planungsverband Augsburg teilt mit, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplanes Augsburg beschlossen und die Geschäftsstelle des Planungsverbandes beauftragt hat, das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG einzuleiten.

Die dem Markt Zusmarshausen übermittelte E-Mail der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde wurde den Marktgemeinderäten per E-Mail zugeschickt. Dort aufgeführt ist der Link unter welchem die eingestellten Unterlagen aufgerufen werden konnten. Die Verwaltung hätte den Marktgemeinderäten gerne die dort eingestellten Unterlagen ausgedruckt und den Marktgemeinderäten zur Arbeitserleichterung ebenfalls mit gleicher Mail zugesendet. Allerdings ist der Umfang der Unterlagen zu groß, um noch als eine (1) Mail versendet werden zu können.
Auf Anfrage wurde dem Markt Zusmarshausen Fristverlängerung für die Stellungnahme bis 26.06.2017 gewährt.


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl informiert, dass der Regionale Planungsverband ein Vorranggebiet für Windenergie im Bereich Zusmarshausen ausgewiesen hat. Der Vorteil besteht darin, dass zukünftig Windanlagen nur noch in den dafür vorgesehenen Vorranggebieten errichtet werden dürfen.

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit E-Mails vom 30.05.2017 bat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet Ost des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 27.06.2017.
Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 01.06.2017 per E-Mails an die Marktgemeinderäte versendet.
Die Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB war bereits Tagesordnungspunkt in der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017. Der Marktgemeinderat hatte keine Einwendungen.
Das Telefonat am 12.06.2017 mit Herrn … von der ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, ergab, dass seit der ersten Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB, die am 19.01.2017 im Marktgemeinderat besprochen wurde und der vorliegenden Bitte um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB keine wesentlichen Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. Es wurden lediglich die Stellungnahmen der beteiligten Behörden gewürdigt und deren Vorschläge eingearbeitet. So wurde z. B. ein Lärmgutachten erstellt, was jedoch das Planungsziel nicht verändert.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung und Stärkung des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße an städtebaulich integriertem, zentralen Standort (genaue Mitte aller Ortsteile), die Aufwertung der lokalen Versorgungsfunktionen des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße durch einen Lebensmittelvollsortimenter, um eine umfassende und hochwertige Vollversorgung im Lebensmittelbereich zu erreichen, sowie die Ansiedlung eines dringend erforderlichen Drogeriemarktes und weiterer kleinerer Fachgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Gewerbegebiet.
Das Plangebiet liegt in integrierter Ortslage des Marktes Dinkelscherben. Der Geltungsbereich umfasst auch Teilflächen der Kreisstraße Kr A1 St2224 (Augsburger Straße, zur Festsetzung der Sichtdreiecke). Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 19.565 m². Sie ist momentan  unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet soll in Zukunft eine „Gewerbliche Baufläche“ (GE) mit 6.096 m² enthalten, auf der ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² vorgesehen ist; und eine Fläche mit 8.520 m² „Sonstiges Sondergebiet“ (So) mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“. Hier ist ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von max. 1.600 m² einschließlich Backshop mit Tagescafè vorgesehen. Der Rest der Fläche soll sich in Öffentliche Verkehrsfläche, Geh- und Fußwege, Öffentliche Grünflächen und Verkehrsgrün, sowie Privater Fuss- und Radweg und private Grünflächen unterteilen.
Durch dieses neue Baugebiet könnte wegen des Verkehres zu und von der Autobahn die Anschlussstelle Zusmarshausen mehr beansprucht werden. Das könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Zusmarshausen und Steinekirch führen.

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7. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit E-Mails vom 30.05.2017 bat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 27.06.2017.
Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 01.06.2017 per E-Mails an die Marktgemeinderäte versendet.
Die Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB war bereits Tagesordnungspunkt in der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2017. Der Marktgemeinderat hatte keine Einwendungen.
Das Telefonat am 12.06.2017 mit Herrn … von der ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, ergab, dass seit der ersten Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB, die am 19.01.2017 im Marktgemeinderat besprochen wurde und der vorliegenden Bitte um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB keine wesentlichen Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. Es wurden lediglich die Stellungnahmen der beteiligten Behörden gewürdigt und deren Vorschläge eingearbeitet. So wurde z. B. ein Lärmgutachten erstellt, was jedoch das Planungsziel nicht verändert.
Die 21. Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes vom 18.04.1991 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die bestehende Versorgungsinfrastruktur zu verbessern. Dies entspricht auch der Fortschreibung des LEP 2016, in welchem der Markt Dinkelscherben als gemeinsames Unterzentrum mit Zusmarshausen eingestuft wurde. Durch den Marktrat wurde der Beschluss zur 21. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren, zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 gefasst. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch Änderung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung in eine „Sonderbaufläche“ (SO, Zweckbestimmung: Nahversorgung/Einzelhandel) sowie die Fortentwicklung des Gewerbegebietes geschaffen werden.
Durch die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dadurch ermöglichten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben könnte  wegen des Verkehres zu und von der Autobahn die Anschlussstelle Zusmarshausen mehr beansprucht werden. Das könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Zusmarshausen und Steinekirch führen.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 8
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8.1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 - Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 8.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert das Gremium über die rechtsaufsichtliche Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017. Mit Schreiben vom 02.06.2017 erteilte das Landratsamt Augsburg als Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung ohne jegliche Beanstandung.  

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8.2. Vollsperrung Ortsumgehung Adelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 8.2

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt bekannt, dass die Kreisstraße A 33 auf Grund von Holzeinschlagarbeiten für die Ortsumgehung Adelsried (Trassenaufhieb) voraussichtlich vom 03.07. – 14.07.2017 (in diesem Zeitraum 1 Woche) gesperrt ist. Dies betrifft den Bereich ab dem Ortsende Streitheim bis zur Einmündung in die St 2032. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im nächsten Marktboten.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 9
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9.1. Interkommunaler Ausschuss - Miteinbeziehung in die Verkehrsplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 9.1

Kurzbericht

MR Christian Weldishofer schlägt vor, den Interkommunalen Ausschuss der Märkte Dinkelscherben und Zusmarshausen an den Verkehrsplanungen bzw. am Verkehrskonzept zu beteiligen und hierfür eine Sitzung anzuberaumen.
Die Verwaltung hat die Anregung zur Kenntnis genommen.

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9.2. Feldewegeunterhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 9.2

Kurzbericht

MR Hubert Kraus bedankt sich bei 2. Bgm. Steppich für sein Einbringen im Feldwegeunterhalt. Die Feldwege seien nun nachhaltig und dauerhaft saniert worden.
2. Bgm. Steppich erläutert diesbezüglich, dass ein Konzept für die zukünftige Feldwegesanierung entwickelt wurde. Für die untere Schicht wird ein Recyclingmaterial gewählt, welche mit einer Schicht Schotter überdeckt wird.
Bgm. Uhl fügt abschließend hinzu, dass ab 2018 eine Liste geführt wird, welche Wege bereits saniert wurden und welche Wege noch zu sanieren sind.

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9.3. Eichenprozessionsspinner - Befall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 9.3

Kurzbericht

MR Bermeitinger erkundigt sich, ob der Verwaltung aktuelle Fälle des Eichenprozessionsspinners bekannt sind.
Ortssprecher Elze erläutert daraufhin, dass ein Befall auf einem Privatgrundstück in Gabelbachergreut gemeldet wurde.
Auch der Kindergarten Wörleschwang war von einem Eichenprozessionsspinner befallen, so GL … . Die Absaugungsarbeiten wurden aber bereits durchgeführt.

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9.4. Gewerbegebiet Geisweghülle - Beprobung Auffüllmaterial

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö informativ 9.4

Kurzbericht

MR Günther fragt nach, ob der Verwaltung bereits Ergebnisse der Begutachtung des Auffüllungsmateriales aus der Teilfläche Fl.Nr. 2165 vorliegen.
Bgm. Uhl erläutert daraufhin, dass die Verwaltung diesbezüglich noch keine Erkenntnisse erhalten habe. Allerdings werden diese noch vor der Sommerpause des MGR erwartet.

Datenstand vom 25.07.2017 09:24 Uhr