Datum: 18.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:37 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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informativ
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2. Bahnprojekt Ulm- Augsburg
Information zum Projekt durch Markus Baumann, DB Netz AG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Projektleiter der DB Netz AG, … hat am 20.05.2019 im Rathaus das Bahnprojekt Ulm-Augsburg vorgestellt. Bei dem damaligen Gespräch wurde festgelegt, dass Herr … diese Informationen auch dem Gremium weitergibt. Die damals erläuterte Präsentation wurde bereits mit e-mail vom 20.05.2019 an den MGR übersandt bzw. auf die Projekt-Webseite verwiesen.
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …. Dieser gibt anhand einer Präsentation die Informationen bekannt und steht dem Gremium für Fragen bereit.
Für MR Christian Weldishofer ist die Umsetzung der Trasse entlang der A 8 politisch die nächsten 50 Jahre nicht durchsetzbar. Zudem erkundigt er sich, weshalb die Planungsphase 6 Jahre in Anspruch nimmt.
Herr … erläutert, dass es rechtlich nicht möglich sei, sich auf eine Variante zu versteifen. In der Planfeststellungsphase müssen sämtliche Lösungen durchgespielt werden.
Ist die Trasse entlang der Autobahn Thema oder nicht? Erkundigt sich MR Richard Hegele. Bereits vor Inkrafttreten des Bundesverkehrswegeplanes wurde eine Resolution gegen diese Trasse angestoßen. Nachdem einige Ortsteile betroffen sind, werden sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv, u.a. als Organisationen, einbringen. Insbesondere der Ortsteil Wollbach wäre durch den Bau der Trasse erheblich eingeschnürt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Variante ausgeschlossen werden, entgegnet Herr ….
Für 2. Bgm. Steppich muss eine Lösung mit dem meisten Konsens gefunden werden. Das Kernziel dabei soll der Ausbau der bestehenden Route sein.
Die Stammstrecke wird trotz alledem weiter betrachtet, so Herr …. Mit der derzeitigen Bestandsstrecke Augsburg – Ulm kann allerdings die verkehrliche Zielsetzung von 27 Minuten erforderliche Fahrzeit nicht erreicht werden, weshalb weitere Varianten geprüft werden müssen. Die DB Netz AG sei bemüht möglichst schnell eine Verbesserung, auch im Dialog mit der Bevölkerung, zu finden.
Die Projektgruppe der DB Netz AG soll die heutige Diskussion nicht als Vorwurf auffassen, merkt Bgm. Uhl an. Die Gremiumsmitglieder konnten lediglich ihre Sorgen und Nöte loswerden. Auch für ihn wird der Widerstand aus der Bevölkerung unausweichlich sein.
Für MR Hubert Kraus muss es zwingend eine Neubaustrecke außerhalb der A8 geben, um die 27 Minuten einhalten zu können. Alle Bürgermeister stehen hinter der Resolution. Auch der Kreistag spricht sich einheitlich gegen die Trasse entlang der A8 aus. Die Planungszeitschiene bis 2025 sei allerdings inakzeptabel.
Herrn … ist bekannt, dass der Landkreis Augsburg den Ausbau der Bestandstrecke Augsburg-Ulm favorisiert. Sollte ein zu großer Widerstand gegen die Trasse entlang der A8 entstehen, wird diese sicherlich nicht weiterverfolgt. Beginn der Vorplanung sei im Herbst 2019. Er weist nochmals darauf hin, dass im Bundesverkehrswegeplan keine Vorfestlegung getroffen wurde.
3. Bgm. Vogg sieht keinen Vorteil im Vortrag. Seiner Meinung nach hat die Bahn schwerwiegendere Probleme (Unpünktlichkeit, Zugausfälle etc.), die vordergründig zu beheben sind. Nachdem die Neubaustrecke so gebaut werden soll, dass diese auch vom Güterverkehr genutzt werden kann, wird sich die Bevölkerung insbesondere wegen der Lärmbelästigung wehren. Auch die Versiegelung der Flächen spielt eine große Rolle.
Wann endet die Vorplanung? Erkundigt sich MR Reitmayer.
Diese soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein, so Herr ….
MR Juraschek rät wachsam zu bleiben. An der Resolution muss zwingend festgehalten werden. Aus eigenen Erfahrungswerten bedeutet ergebnisoffen nur, dass im Verfahren Gründe für und gegen gesucht werden. Diese Daten werden anschließend für das Festlegen der Anforderungsparameter genutzt. (Einhaltung der Zeiten etc….).
MR Richard Hegele rechnet Herrn … die heutige Diskussion hoch an. Er frägt zudem nach, aus wie vielen Personen die Projektgruppe besteht und ob diese lediglich die 70 km Bahnstrecke (Ulm – Augsburg) betreut.
Momentan bestehe die Projektgruppe aus 6 Mitarbeitern, erläutert Herr …. Im weiteren Verlauf werden Planungsfirmen hinzugezogen, sodass ein Wachstum der Gruppe auf ca. 100 Personen zu erwarten sei. Die Projektgruppe wurde zudem nur für die Bahnstrecke Ulm – Augsburg gegründet.
MR Günther erkundigt sich, ob die Bestandsstrecke parallel mitgeplant wird.
Alle Bahnhöfe der Bestandsstrecke werden während der Planungsphase barrierefrei ausgebaut.
2. Bgm. Steppich weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Bestandsbahnhöfe nicht vergessen werden dürfen. Die bestehende Trasse muss effizient ausgebaut werden.
Herr … informiert abschließend, dass grundsätzlich zweimal jährlich Austauschgespräche zwischen der Projektgruppe und den Gemeinden geplant seien. Sollten Fragen bestehen, würden die Mitarbeiter auch gerne außertourlich Termine wahrnehmen.
Bgm. Uhl dankt Herrn …
für die Vorstellung.
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3. Abwasseranlage Markt Zusmarshausen
Vorstellung des Entwurfes und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der von Steinbacher-Consult vorgestellten Entwurfsplanung zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen, zu. Die Genehmigungsplanung ist im Landratsamt Augsburg einzureichen.
Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult ist mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.
Sollten keine wesentlichen Änderungen im Genehmigungsbescheid vorliegen, so ist im Anschluss die Ausführungsplanung und Ausschreibung durchzuführen.
Der Bauantrag kann auf dem Verwaltungsweg eingereicht werden.
Die Baumaßnahme ist für das Jahr 2021 vorzusehen.
Die aktualisierten Kosten sind für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 im Haushalt vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 07.03.2019 wurde folgendes einstimmig beschlossen:
„Der Marktgemeinderat stimmt der von Steinbacher-Consult vorgestellten Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung zur Erweiterung der Kläranlage Zusmarshausen, aufgestellt am 08.02.2019, zu. Für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Wasserrecht) ist die „Variante 1 – Aktivierung des 2. Beckenrings als Belebungsbecken“ weiter auszuarbeiten.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 im Haushalt vorzusehen.“
In der Zwischenzeit hat das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult die Entwurfsplanung fertig gestellt.
Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Uhl Herrn … vom IB Steinbacher-Consult und übergibt das Wort. Herr Kottmair stellt anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung vor.
MR Juraschek ist verblüfft, dass die Entsorgung des Torfs solch hohe zusätzliche Kosten verursacht.
Diese waren zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des noch fehlenden Baugrundgutachtens nicht bekannt, so Herr ….
Die Erhöhung der Kosten stellt einen erheblichen Sprung dar. Wieso wurde ursprünglich kein Keller eingeplant und in wie weit bestehen Fördermöglichkeiten? Erkundigt sich MR Aumann.
Die Planungen haben sich dem hingegen fortentwickelt. Eine Unterbringung der Pumpen sei im Bestandsgebäude höchstwahrscheinlich nicht möglich, so Herr …. Nach Kommunalrichtlinie förderfähig seien lediglich Erneuerungsmaßnahmen für bestimmte Teile der Maschinentechnik. Neubauten, insbesondere die Photovoltaikanlage, fällt hier nicht darunter. Die Förderquoten hängen dabei von der jeweiligen CO 2 Einsparung ab.
Zur zeitlichen Vorgehensweise erläutert Herr …, dass der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Augsburg im Juli / August 2020 erwartet werde. Mit den Ausschreibungen könne daraufhin im September / Oktober 2020 begonnen und die Auftragsvergabe Ende 2020 angestrebt werden.
Wie hoch sind die Nebenkosten und was ist unter dem Begriff EMSR zu verstehen? Erkundigt sich MR Clemens.
Unter den Begriff EMSR fällt die elektrotechnische Ausstattung, so Herr …. Als Nebenkosten wird das Honorar des Planungsbüros (ca. 15 %) deklariert.
Für MR Hubert Kraus muss der Einsatz einer Zentrifuge zwingend vorab getestet werden.
Aus Erfahrungswerten sei eine Kammerfilterpresse für Kläranlagen unserer Größenordnung zu groß.
Ein Angebot für eine Probeentwässerung liegt vor, so Herr …. Er schlägt vor, diese im April 2020 zu testen sollte dies für die weitere Planung noch ausreichen. Die Schneckenpresse wurde im April 2019 getestet, so könnte ein unmittelbarer Vergleich hergestellt werden.
Wird für den Unterhalt von Zentrifugen zusätzliches Fachpersonal benötigt? Erkundigt sich MR Schwarz.
Diesbezüglich muss zunächst der Testlauf abgewartet werden, so Herr …. Die Schneckenpressen liegen in der Investition günstiger.
2. Bgm. Steppich frägt nach, ob der Schlamm einen bestimmten Absatz vorzuweisen hat.
Bei einer Entwässerung unter 20% sei der Schlamm zu flüssig und nicht transportfähig, gibt MR Hubert Kraus wieder.
Inwieweit müsste die Kläranlage weiter ausgebaut werden, sollte sich der Markt Zusmarshausen mit der Gemeinde Horgau zusammenschließen? Möchte MR Günther wissen.
Eine Vergrößerung auf ca. 21.000 EW biologiosche Reinigungsleistung sei ohne große Schwierigkeiten möglich. Lediglich eine Vorklärung und eine Faulung müsste nachgerüstet werden. Die Leitungen können weiter genutzt werden.
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4. Bauleitplanung des Marktes Welden
4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 "Welden Süd" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Welden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Welden Süd“.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 14. Juni 2019 bittet die Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg den Markt Zusmarshausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme bis 02.08.2018 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden. Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung, Technisches Bauamt am 18.06.2019 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen, bzw. Fehlanzeigen abgegeben:
Kläranlage: Fehlanzeige
Wasserversorgung: Fehlanzeige
Technisches Bauamt: Keine Einwände
Sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan waren in der Zeit vom 02.01.2012 bis 03.02.2012 im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlass für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die beabsichtigte Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes an der südlichen Ortseinfahrt von Welden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Welden Süd“ sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dieser Bebauungsplan wird erst in ca. 4 Wochen gem. § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegt und der Markt Zusmarshausen wird am Verfahren beteiligt. Der nördliche Teil des Bebauungsplanes kann als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden. Der südliche Bereich ist derzeit als Fläche für die Landwirtschaft mit Gehölzpflanzungen dargestellt, weshalb für diesen Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Der wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Welden wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung zum vierten Mal geändert.
Die Änderung dient der Arrondierung des südlichen Ortsrandes, der bislang vor allem durch den von der Straße abgerückten Gewerbebetrieb geprägt wird. Um die Fläche im Sinne der Nachverdichtung nutzbar zu machen, soll hier Planungsrecht in Form eines Mischgebiets geschaffen werden. Auf Ebene des Bebauungsplanes wird die Besonderheit des Grundstückes durch dessen Lage an einem hoch frequentierten Radweg durch Festsetzung zur Errichtung eines Cafès besonders gewürdigt.
Durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Welden Süd“, Beteiligung der Behörden gem. § Abs. 2 BauGB wird der Markt Zusmarshausen nicht beeinträchtigt.
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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informativ
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5.1. Anbau/Umbau Feuerwehrhaus Vallried
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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informativ
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5.1 |
Kurzbericht
Diskussionsverlauf:
MR Sapper erkundigt sich, in wie weit der Anbau/Umbau des Feuerwehrhauses weiter verfolgt wurde. An ihn ist der Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Vallried herangetreten.
Bgm. Uhl erläutert daraufhin, dass der Anbau/Umbau des Feuerwehrhauses Thema der letzten Bürgersprechstunde am 08. Juli 2019 gewesen sei. Gelder wurden in der Finanzplanung berücksichtigt. Allerdings habe dieses Projekt nicht oberste Priorität.
Gibt es bereits konkrete Planungsgedanken seitens der Freiwilligen Feuerwehr Vallried? Erkundigt sich 2. Bgm. Steppich.
Vor geraumer Zeit hat bereits ein Vororttermin mit dem neuen Vorstand Herrn Haid stattgefunden, so GL Stöckle. Allerdings muss seitens der Freiwilligen Feuerwehr zunächst eine Handskizze zum Anbau/Umbau geliefert werden. Auch ein Anschluss an das Wärmenetz sei gewünscht.
Nach Eingang der Skizze könne das weitere Vorgehen als TOP aufgenommen werden. Merkt
Bgm. Uhl an.
Für MR Reitmayer kommt ein Anschluss an das Wärmenetz nicht in Frage. Der Verbrauch des Feuerwehrhauses sei hierfür zu gering.
Aufgrund der Haushaltslage müsse ein Projekt nach dem anderen abgearbeitet werden, so MR Günther.
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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94. Sitzung des Marktgemeinderates
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18.07.2019
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informativ
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Datenstand vom 23.09.2019 10:24 Uhr