Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 23:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 92. Sitzung am 27.06.2019
3 Kreisverkehr Rothseekreuzung - Information durch Herrn Scheckinger, Bereichsleiter Straßenbau, Staatliches Bauamt Augsburg - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
4 Sanierung Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16 Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Hienle
5 Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
6 Baugebiet Vallried Festlegung der Bezeichnung
7 Vollzug der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen
7.1 Bestellung einer Kassenverwalterin
7.2 Bestellung eines stellvertretenden Kassenverwalters
8 Verschiedenes
8.1 Realschule Zusmarshausen - Information von Landrat Martin Sailer
8.2 Strombezug für kommunale Liegenschaften - Ergebnis der Bündelausschreibung
8.3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
9 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift über die 92. Sitzung am 27.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 92. Sitzung des Marktgemeinderates am 27.06.2019 wird einstimmig  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Kreisverkehr Rothseekreuzung - Information durch Herrn Scheckinger, Bereichsleiter Straßenbau, Staatliches Bauamt Augsburg - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 3

Beschluss

Die Informationen zu einem geplanten Kreisverkehr an der Rothseekreuzung durch Herrn Scheckinger, Bereichsleiter Straßenbau, Staatliches Bauamt Augsburg, werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine Machbarkeitsstudie/Voruntersuchung mit einer Kostenannahme zur Realisierung eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 17.11.2016 das Staatliche Bauamt Augsburg um Überprüfung gebeten, ob der Ausbau der Kreuzung St 2510/Augsburger Straße/Dammstraße zum Kreisverkehr („Rothseekreuzung“) gefördert werden kann.

Gründe für den Ausbau des Knotenpunktes zum Kreisverkehrsplatz aus Sicht des Marktes:

  • Erschließung der Baugebiete „Steineberg“ und „Rothseeblick“
  • Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Baugebiet „Steineberg“
  • Erholungsgebiet am Rothsee, das Umfeld wurde in den letzten Jahren mit großem finanziellen Aufwand umgestaltet
  • Anfahrt zu zahlreichen Veranstaltungen am Rothsee (Seenächte, Triathlon)
  • Inbetriebnahme des neuen Kindergartens in Zusmarshausen (KiTa ZuS)
  • geplante Seebühne mit Veranstaltungen
  • starke Verkehrsbelastung auf dem Richtstattweg – fehlender Gehweg mit ausreichender Breite
  • in der vom Markt Zusmarshausen beauftragten Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2016 wird auch auf die verkehrsgerechte Gestaltung der Knotenpunkte hingewiesen


Am 25.06.2019 fand im Staatlichen Bauamt Augsburg eine Vorberatung mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes und der Regierung von Schwaben statt. Bei diesem Gespräch hat sich Herr …, Bereichsleiter Straßenbau im Staatlichen Bauamt Augsburg, bereit erklärt, im Gremium zum Vorhaben zur informieren.


Eine Förderung, so die Regierung, aus dem Sonderbaulastprogramm ist nicht mehr möglich. Dieses Sonderförderprogramm ist ausgelaufen.

Folgende Möglichkeit für eine Realisierung wird aufgezeigt:
  • der Markt Zusmarshausen übernimmt in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung die Planung
  • das Staatliche Bauamt übernimmt dann die Straßenbaulast
  • der notwendige Grunderwerb ist möglich und steht zur Verfügung
  • die Beteiligten der Träger öffentlicher Belange sind einverstanden
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden
  • die Bauleitung könnte das Staatliche Bauamt übernehmen, dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung notwendig
  • Abstimmung mit der Regierung, dies erfolgt nach Stellung des Förderantrages
  • eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung ist abzuschließen




Als weitere Vorgehensweise wäre vorgesehen, dass der Markt Zusmarshausen im Rahmen einer Voruntersuchung (Machbarkeitsstudie) durch ein geeignetes Ingenieurbüro die Realisierbarkeit eines Kreisverkehrs prüfen lässt.



Diskussionsverlauf:
Herr … ist grundsätzlich der Meinung, dass der Kreisverkehr dort passend sein würde. Zudem ist auch schon ein Bestand an Radwegen und Fußgängerüberwegen vorhanden. Die Unfallzahlen dort sind bisher überschaubar. In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird das Staatliche Bauamt dort vermutlich nicht tätig werden, da es im Landkreis Kreuzungen mit höheren Unfallzahlen gibt. Die Kosten müssten somit komplett von der Gemeinde übernommen werden und können nicht auf beide aufgeteilt werden. Die Hälfte der regulären Kosten des Marktes könnten gefördert werden. Insgesamt müsste der Markt 75 % zahlen und der Rest würde mittels Förderung bezahlt werden.

MR Günther möchte wissen, wo hoch die Kosten für den Kreisverkehr sein werden.

Herr … erklärt, dass die Richtwerte vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Spanne von 300.000 € bis 2 Million € vorgibt. In diesem Fall rechnet er mit Gesamtkosten von etwa 900.000 €, da wenig Grunderwerb vorzunehmen ist. Die Förderung würde somit etwa bei 250.000 € liegen.

Laut MR Reitmayer hat der Schwarzbräu-Kreisverkehr etwa 800.000 € gekostet. Er ist der Meinung, dass zu niedrige Kosten veranschlagt werden und bezweifelt, ob die Kosten tatsächlich ausreichen werden.

Dies seien auch nur Richtwerte, so Herr ….

MR Hubert Kraus erklärt, dass der Beschluss im Marktgemeinderat im Jahre 2003 damals einstimmig für einen Kreisverkehr getroffen wurde. Er denkt, dass man den Einstieg in das Projekt wagen sollte.

MR Christian Weldishofer erläutert, dass im Jahr 2015 Herr … vom Staatlichen Bauamt den Bau ebenfalls befürwortet hat. Allerdings ist es nun auch komisch, dass es von Seiten des Staatlichen Bauamts weniger Unterstützung gibt, als in den Vorjahren, wo man auch noch auf das Sonderbaulastprogramm zurückgreifen hat können.

Herr … sagt, dass es das Programm nicht mehr gibt, da es dafür eine große Nachfrage gab und allerdings wenig Geld zur Verfügung stand. Jetzt hat er im Jahr für drei Landkreise etwa 9 Million € zur Verfügung. Es gibt Brücken und Straßen mit höheren Unfallzahlen, welche man daher zuerst angehen muss. Er empfiehlt daher nicht auf das Staatliche Bauamt bezüglich des Baus zu warten, da wenig Mittel vorhanden sind.

MR Sapper spricht sich für die Durchführung einer Machbarkeitsstudi aus.

zum Seitenanfang

4. Sanierung Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16 Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Hienle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einen neuen Kindergarten zu bauen. Ferner wurde beschlossen:

„Die Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende und in den Ferien erfolgt künftig im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16. Dieses Gebäude ist nach Bezugsfertigkeit der neuen Kindertageseinrichtung zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept ausarbeiten zu lassen.“


Außerdem befasste sich das Gremium am 26.07.2018 mit der künftigen Schulkindbetreuung und fasste folgenden Beschluss:

„Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, in der Angebotsform „Hort“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg zunächst einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 75 Hortplätze der Altersgruppe 1. – 5. Klasse zu stellen.

Die Sanierung des Gebäudes ist durchzuführen. Die Verwaltung hat hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Zudem soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe (insgesamt 100 Plätze) möglich ist, sobald die Machbarkeitsstudie für die anstehende Sanierung vorliegt.“

Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie wurde an das Ingenieurbüro Hienle vergeben. Herr … wird diese nunmehr dem Gremium in der Sitzung vortragen.

In der MGR-Sitzung am 14.03.2019 wurde ein zusätzlicher Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen bereits für das Kindergartenjahr 2019/2020 anerkannt und die übergangsweise Einrichtung einer Krippengruppe und einer Kindergartengruppe im ehemaligen Kindergartengebäude, Wertinger Straße 16,  beschlossen (Interimslösung).

Ferner wurde festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe gegründet wird, die sich mit der Schaffung von zusätzlichen Krippen- und Kindergartenplätzen beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe hat sich bisher zweimal getroffen (11.06.2019 und 26.06.2019). Die Ergebnisse sollen nach der Beratung in den Fraktionen bei der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.09.2019 erörtert werden.

Die Vorstellung der Machbarkeitsstudie mit den veranschlagten Sanierungskosten soll zur weiteren Meinungsbildung beitragen. Ein Auftrag der Sanierung kann erst nach Stellung des Förderantrages und Bewilligung der vorzeitigen Baufreigabe erteilt werden. Entscheidend ist auch, welche Einrichtung im bisherigen Kindergartengebäude künftig untergebracht wird.


Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Uhl Herrn … vom IB Hienle. Anhand einer Präsentation stellt Herr … die Machbarkeitsstudie vor.

MR Christian Weldishofer frägt an, ob das Dachgeschoss nutzbar bzw. ein Umbau möglich wäre.
Laut Herrn … ist dies brandschutztechnisch nicht möglich, da kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist.

MR Günther möchte wissen, ob es in Zukunft keinen Turnraum mehr gibt, da für den bisherigen Gymnastikraum ein Gruppenraum vorgesehen ist.

Herr … erklärt, dass dafür der Mehrzweckraum im Obergeschoss angedacht ist.

Laut GL … läuft derzeit eine Anfrage bei der Regierung bezüglich des Mehrzweckraums im Obergeschoss.

MR Günther frägt, ob eine Gruppe nicht im Obergeschoss unterkommen könnte, sodass der Turnraum unten bestehen bleiben kann.
Es ist so angedacht, dass alle Kinder gesammelt an einem Ort sind und die Barrierefreiheit beachtet wird, so Herr ….

3. Bgm. Vogg möchte wissen, wie viel Kinder möglich sind. Eventuell sind mehr als 100 Plätze möglich.
Die Aufgabe war es für maximal 100 Kinder zu planen, so Herr ….
Laut GL Stöckle … das Landratsamt sowohl 75 als auch 100 Plätze an. Es gibt also auch eine Förderung bei 100 Plätzen.

MR Schwarz hat Bedenken, dass der Mehrzweckraum im Obergeschoss als Turnraum wegen des Lärmes nutzbar ist.
Herr … erläutert, dass der Mehrzweckraum nicht über den Gruppenräumen ist, sondern über Personal- und Essensraum. Allerdings denkt er auch, dass es Lärm geben wird.

MR Reitmayer ist der Meinung, dass die Planung mit 100 Kindern sinnvoll ist. Er möchte nochmals wissen ob das Dachgeschoss nicht nutzbar ist, da Herr … zuvor erläuterte, dass es nicht dauerhaft nutzbar ist.
Es sei dort nicht möglich einen Aufenthaltsraum einzurichten, so Herr …. Lediglich eine Vereinsnutzung wäre denkbar.
MR Reitmayer erkundigt sich, ob der Einbau von Dachgauben möglich wäre und der zweite Rettungsweg mit der Drehleiter gegeben wäre.
Laut Herrn … darf am Dachgeschoss keine Veränderung vorgenommen, dazu zählen auch Dachgauben. Bezüglich der Nutzung des Dachgeschosses müsse man sich mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Verbindung setzen. Mit einem zweiten Rettungsweg wäre die Nutzung eventuell möglich.
MR Hubert Kraus frägt, ob das Landesamt einem angebauten Fluchtweg entgegensprechen kann.
Ein Anbau wäre in Abstimmung mit dem Landesamt eventuell möglich, so Herr ….

MR Reitmayer sieht die Dachgauben vom Hotel Post als Beispiel und frägt, ob dies so eventuell auch hier möglich ist.
Herr … hat Bedenken, da es sich dabei um ein Hotel handelt.

MR Reitmayer findet die Variante mit einer Wohnungsnutzung im Dachgeschoss interessant.
Herr … denkt nicht, dass das Landratsamt dies genehmigen wird.

MR Alfred Hegele befürwortet die Planung und möchte wissen, ob es dafür keine Zuschüsse gibt. Zudem erkundigt er sich, ob im Erbpachtvertrag geregelt ist, dass der Markt alles zahlen muss.
Laut Bgm. Uhl läuft der Erbpachtvertrag 2067 aus. Die Förderung muss beantragt werden, allerdings konnte das bisher nicht geschehen, da keine genaue Nutzung und Zahlen vorgelegen haben.
GL … sagt, dass die Förderung demnächst beantragt werden muss.

MR Christian Weldishofer frägt an, ob eine Vereinsnutzung im Dachgeschoss möglich wäre. In der Marienschule sei das Dachgeschoss auch ohne zweiten Rettungsweg nutzbar. Dies war auch ein Grund wieso die Drehleiter beschafft wurde.
Eine Vereinsnutzung im Dachgeschoss wäre laut Herrn … möglich. Ob die Drehleiter als zweiter Rettungsweg ausreicht, müsse man abklären.

Frau Hafner-Eichner möchte wissen, ob es eine andere Lösung als die Rampe für einen behindertengerechten Zugang am derzeitigen Haupteingang gibt. Eventuell wäre ein Zugang über den neuen Haupteingang möglich.
Man kann auf die Rampe verzichten und es wären auch Alternativen möglich, so Herr …, allerdings sind die Kosten für den Unterhalt bei anderen Varianten fraglich.

MR Hafner-Eichner weist darauf hin, dass Überlegungen für die Zukunft des Interims-Kindergartens notwendig sind, da bisher dazu noch keine Lösung vorhanden ist. Zudem stellt sie fest, dass der Hort für die gleiche Anzahl an Plätzen eine Fläche von 440 m² benötigt. Man sollte in diesem Bereich schnell vorankommen, um keine Zeit zu verlieren.

MR Bermeitinger möchte wissen, ob für das Dach keine Isolierung vorgesehen ist.
Laut Herrn … ist eine Isolierung nicht geplant.

MR Sapper frägt, ob die Größe des Speisesaals ausreichen wird.
Herr  … antwortet, dass die Größe den Anforderungen entspricht, aber es sich dabei um keine Luxusbedingungen handelt. Es wird auf jeden Fall möglich sein, dass eine Gruppe zusammen isst.
Bgm. Uhl weist ebenfalls daraufhin, dass es sich um keine Luxusbedingungen handelt und dies ein sehr enger Raum ist. Die Überlegungen für den Kindergarten werden bis 19.09. getroffen und anschließend in der Sitzung präsentiert.

MR Hubert Kraus begrüßt die allgemeine Planung von Herrn …. Zur Wortmeldung in der Bürgersprechstunde von Frau … sagt er, dass in der Vergangenheit bezüglich des Kindergartens schon immer weise Entscheidungen getroffen wurden. Weiterhin führt er aus, dass nun für den Engpass mit dem Kindergarten eine Lösung gesucht werden muss, man aber dort keine kurzfristige Entscheidung treffen soll.

MR Hafner-Eichner erkundigt sich, ob eine Aufstockung des östlichen Anbaus bei den Planungen angedacht wurde.
Diese Lösung wurde angedacht, allerdings würde es sich dabei um einen sehr großen Anbau handeln, so Herr …. Außerdem ist er sich nicht sicher, ob eine Aufstockung auf dem östlichen Anbau funktionieren wird, da dort Tragwände fehlen. Wenn man dort aufstocken möchte, müsste man den östlichen Teil vermutlich komplett neu errichten.

MR Schwarz schlägt den derzeitigen Parkplatz neben dem Kindergarten als zukünftige Lösung vor.
Herr … erläutert, dass dazu noch keine weiteren Untersuchungen getroffen wurden.
Laut Bgm. Uhl wurden in der Arbeitsgruppe verschiedene Meinungen gebildet.

MR Joachim Weldishofer weist darauf hin, dass er aus dem Bauzeitenplan heraus kein Problem der Zeitverschwendung erkennen kann. Man solle daher nichts überstürzen bei der Entscheidung.

MR Hafner-Eichner frägt, ob eine schnellere Genehmigung von Seiten der Regierung nicht möglich ist, da Platznot besteht. Schließlich nehme die Genehmigungsphase etwa ein dreiviertel Jahr in Anspruch.
Herr … geht davon aus, dass die Genehmigung der Regierung nicht sehr viel schneller erfolgen kann.
MR Hafner-Eichner weist darauf hin, dass man aber dann frühzeitig ausschreiben muss, um keine Zeit zu verlieren.

MR Sapper erläutert, dass man eine weise Entscheidung unter Zeitdruck nicht treffen kann. Als Mitglied der Arbeitsgruppe kann er sagen, dass dort viele Überlegungen getroffen und diskutiert wurden. Man soll aber bis September warten, bis die Lösungen präsentiert werden. Auch er weiß von der derzeitigen Situation mit Platzmangel, sagt aber auch, dass man sich für die Entscheidung Zeit nehmen sollte.

MR Christian Weldishofer möchte in der Sitzung im September auch Varianten mit dem Parkplatz bzw. der grünen Wiese präsentiert haben.

GL …. erklärt, dass unabhängig von der Zukunft in der Wertinger Straße 16 eine Sanierung notwendig sein wird. Zudem weist er darauf hin, dass das Erbbaurecht dort keine Rolle spielt.

Bgm. Uhl merkt an, dass die Kosten nur Schätzungen sind und man damit immer aufpassen muss.

Bgm. Uhl erteilt Herrn … das Wort.
Herr … ist der Meinung, dass bei der Planung die Inklusion gut beachtet wurde. Dennoch möchte er sich gerne in die Arbeitsgruppe bezüglich der Inklusion einbeziehen.
Das Gremium ist mehrheitlich der Meinung, dass Herr …, bezüglich der Belange zur Inklusion, in die Arbeitsgruppe miteinbezogen werden soll.

zum Seitenanfang

5. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 5

Beschluss

In der Anlage 1 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird im Abschnitt I. Jahresbeiträge Vorschulkinder in Euro/Jahr/Schüler die wöchentliche Unterrichtsdauer für die musikalische Früherziehung (ab 4 – 6 Jahre) auf 45 Minuten, die Jahresgebühr auf 240,-- € und die Monatsgebühr auf
20,-- € festgesetzt. Der 2. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau ab dem 01.09.2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Unterrichtszeit in der musikalischen Früherziehung soll von 60 Minuten in 45 Minuten verkürzt werden und dementsprechend auch die Gebühr gesenkt werden. Bei der Früherziehung wurde festgestellt, dass 60 Minuten für die Kinder zu lange sind.  Diese verlieren bei einer Stunde Unterricht die Konzentration. Auch umliegende Schulen bieten Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an.

Bisherige Regelung in der Satzung:

Musikalische Früherziehung
Ab 4 – 6 Jahre                        60 Minuten –         jährlich 288,-- €
                                                        mtl. 24,-- €
                                       


neue Regelung in der Satzung:

Musikalische Früherziehung
Ab 4 – 6 Jahre                        45 Minuten –         jährlich 240,-- €
                                                        mtl. 20,-- €

zum Seitenanfang

6. Baugebiet Vallried Festlegung der Bezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 6

Beschluss

Der angestrebte Bebauungsplan in Vallried soll die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 58, „Beim Kirchle“, Vallried erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor:
Bebauungsplan Nr. 58 „An der Haselbergstraße“, Vallried oder
Bebauungsplan Nr. 58 „An der Kapelle“, Vallried oder
Bebauungsplan Nr. 58 „An der Marienkapelle“, Vallried oder
Bebauungsplan Nr. 58 „Beim Hornbach“, Vallried oder
Bebauungsplan Nr. 58 „Östlich des Hornbachs“, Vallried

Von einem Marktgemeinderatsmitglied kam folgender Vorschlag:
Bebauungsplan Nr. 58 „Beim Kirchle“, Vallried

zum Seitenanfang

7. Vollzug der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Bestellung einer Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 7.1

Beschluss

Frau Sonja Belak wird zum 02.08.2019 zur Kassenverwalterin bestellt. Gleichzeitig wird die Bestellung von Peter Dematté als Kassenverwalter widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der bisherige Kassenverwalter … geht ab 01.11.2019 in die Freistellungsphase. Unter Berücksichtigung des bisherigen Urlaubsanspruchs ist der 08.08.2019 voraussichtlich sein letzter Arbeitstag. Aus diesem Grund soll Frau Sonja Belak  bereits ab 02.08.2019 zur Kassenverwalterin bestellt werden.

Nach § 2 Abs. 4 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen müssen der Kassenverwalter und dessen Stellvertreter hauptamtliche Mitarbeiter des Marktes Zusmarshausen sein und zur Übernahme der Kassengeschäfte vom Marktgemeinderat eigens bestellt sein.

zum Seitenanfang

7.2. Bestellung eines stellvertretenden Kassenverwalters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 7.2

Beschluss

Herr Jonas Watzal wird zum 02.08.2019 zum stellvertretenden  Kassenverwalter bestellt, vorbehaltlich des Bestehens der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (VFA-K). Gleichzeitig wird die Bestellung von Ingrid Eisele als stellvertretende Kassenverwalterin widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die  bisherige stellvertretende Kassenverwalterin …  befindet sich seit 26.08.2018  in der Freistellungsphase.  Aus diesem Grund soll Herr Jonas Watzal  ab 02.08.2019 zum stellvertretenden Kassenverwalter bestellt werden, vorbehaltlich des Bestehens der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (VFA-K).

Nach § 2 Abs. 4 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen des Marktes Zusmarshausen müssen der Kassenverwalter und dessen Stellvertreter hauptamtliche Mitarbeiter des Marktes Zusmarshausen sein und zur Übernahme der Kassengeschäfte vom Marktgemeinderat eigens bestellt sein.

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Realschule Zusmarshausen - Information von Landrat Martin Sailer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 8.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Schulverband Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 26.03.2019 dem Landkreis Augsburg die Schulräume in der Grund- und Mittelschule, die von der Realschule genutzt werden, zum 31.07.2021 gekündigt.

Die beengte Raumsituation an der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen wurde in den letzten Jahren in den Sitzungen des Schulverbandes immer wieder diskutiert. Hauptgründe sind Schülerzuwächse in der Grundschule, dazugekommene SchülerInnen aus dem Schulverbund Augsburger Land West,  Anstieg der Schülerzahlen aus den offenen Ganztagsklassen, fehlende Räume für Fachunterrichte sowie steigende Zahlen in der Mittagsbetreuung.

In einem weiteren Schreiben des Schulverbandes vom 04.06.2019 wurde die Anfrage an den Landkreis Augsburg gestellt, ob aufgrund der angespannten Raumsituation die beabsichtigte Aufstellung von Containern bereits vor dem Schuljahr 2021/2022 realisierbar wäre.


Landrat Martin Sailer hat nunmehr mit Schreiben vom 24.07.2019 dem Schulverband mitgeteilt, dass der Schul- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2019 dem Bauausschuss empfohlen hat, die Bauverwaltung mit der Schaffung provisorischer Schulräume (mindestens sechs Klassenzimmercontainer und ein Elternsprechzimmer) zu beauftragen und diese rechtzeitig, spätestens Ende des Schuljahres 2020/2021 betriebsbereit zu machen.

zum Seitenanfang

8.2. Strombezug für kommunale Liegenschaften - Ergebnis der Bündelausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 8.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, sich an der Bündelausschreibung
für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 zu beteiligen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Bündelausschreibung vor. Erfolgreicher Bieter ab 01.01.2020 ist die Fa. Eins Energie in Sachsen GmbH & Co.KG (bisher Fa. E-ON).

Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer frägt nach dem Arbeitspreis
Der Arbeitspreis beträgt 5,3250 ct/kWh, so GL … .

zum Seitenanfang

8.3. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö 8.3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 24.07.2019 mitgeteilt, dass für die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die Genehmigung erteilt wird. Die Haushaltssatzung  kann nunmehr ausgefertigt werden und ist entsprechend amtlich bekannt zu machen.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 95. Sitzung des Marktgemeinderates 01.08.2019 ö informativ 9
Datenstand vom 23.09.2019 10:53 Uhr