Datum: 19.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 00:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 93. Sitzung am 11.07.2019
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 94. Sitzung am 18.07.2019
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 95. Sitzung am 01.08.2019
3 Kommunale Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
3.1 Information zum Prognosetool durch Herrn Katheder-Göllner, Landratsamt Augsburg
3.2 Information aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung und Vorstellung der Machbarkeitsstudie
3.3 Beratung der weiteren Vorgehensweise und ggf. Beschlussfassung
4 Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung des Konzeptes zum Umgehungsgerinne Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
5 Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
6 Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
9 Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60, "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
10 Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen - Neubau einer Lagerhalle" Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und Benachrichtigung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
11 Kommunalwahlen 2020
11.1 Bestellung des Wahlleiters
11.2 Bestellung der Stellvertretung des Wahlleiters
12 Verschiedenes
13 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 93. Sitzung am 11.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 93. Sitzung am 11.07.2019 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 94. Sitzung am 18.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 94. Sitzung am 18 .07.2019 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigung der Niederschrift über die 95. Sitzung am 01.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö vorberatend 2.3

Beschluss

Die Niederschrift über die 95. Sitzung am 01.08 .2019 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kommunale Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 3
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3.1. Information zum Prognosetool durch Herrn Katheder-Göllner, Landratsamt Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag
Das Landratsamt Augsburg hat in Zusammenarbeit mit der Fa. Sags ein sog. „Prognosetool“ erarbeitet und entwickelt, welches die langfristige Bedarfsplanung für die Gemeinden erleichtern soll. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt der kommunalen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung im Markt Zusmarshausen ist dies ein wichtiges Hilfsinstrument.

Herr Katheder-Goellner, Landratsamt Augsburg -Amt für Jugend, Familie und Bildung-, wird das Prognosetool in der heutigen Sitzung vorstellen.


Diskussionsverlauf
Bgm Bernhard Uhl begrüßt Günter Katheder-Göllner vom Amt für Jugend, Familie und Bildung im Landratsamt Augsburg sowie Gabriele Bentlage von der KITA-Fachberatung.

Günter Katheder-Göllner stellt anhand einer Präsentation das Prognose-Tool und dessen Funktionsweise vor. Dabei betont er eindringlich, wie schwierig die Bedarfsplanung ist und eine punktgenaue Prognose von Kinderzahlen unmöglich sei, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen. Er hat für Zusmarshausen einige Hochrechnungen angestellt und macht dadurch deutlich, wie sich auch nur geringe Schwankungen auf die Entwicklung auswirken könnten.

Abschließend signalisiert Herr Katheder-Göllner, dass er gerne bereit ist, dem Gremium bei der Berechnung von Prognosen basierend auf Einschätzungen des MGR zur künftigen Entwicklung des Marktes zur Seite zu stehen.

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3.2. Information aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung und Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 3.2

Kurzbericht

Sachvortrag
Die Arbeitsgruppe „Kinderbetreuung“ hat sich bei zwei Treffen am 11.06.2019 und 26.06.2019 intensiv mit der kommunalen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung befasst. Ferner fand am 12.09.2019 ein Informationsgespräch zur Meinungsbildung für die Sitzung am 19.09.2019 statt.

In der MGR-Sitzung am 18.07.2019 wurde festgelegt, dass hinsichtlich der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Zusmarshausen im nächsten Schritt die 3 + Architekten kontaktiert werden. Diese sollen eine weitere Bebauung/Nutzungsänderung des Anwesens Wertinger Straße 16 prüfen sowie eine mögliche Bebauung auf dem Schulgelände untersuchen.

Herr … von 3+Architekten wird die Machbarkeitsstudie in der Sitzung vorstellen.

Der Marktgemeinderat wurde bei einem Informationsgespräch am 12.09.2019 vorab von den Beratungen in der Arbeitsgruppe unterrichtet. Außerdem wurde die Machbarkeitsstudie aufgezeigt.

Diskussionsverlauf
Einleitend erläutert Bgm Bernhard Uhl die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung und gibt einen Überblick über den Ablauf der beiden Treffen. Anhand einer Präsentation  stellt er die dabei entstandenen Ideen im Groben vor. Er verweist auf die Original-Plakate, die im Rathaus-Flur vor dem Sitzungssaal aushängen und dort gerne in der Pause im Detail angesehen werden können. Er verweist außerdem auf das im Sachvortrag genannte MGR-Informationsgespräch und die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie.


GL … erläutert anschließend die aktuellen Belegungszahlen in den Einrichtungen im Kindergartenjahr 2019/2020 ein. Auf Wunsch von MR Johann Reitmayer beim Informationsgespräch wurden für den Kindergarten Gabelbach die Belegungszahlen der Kinder aus Steinekirch ermittelt. Die Belegung nach Ortsteilen im Kindergarten Gabelbach (Kindergarten- und Krippengruppe) setzt sich wie folgt zusammen: 19 Kinder aus Gabelbach, 9 Kinder aus Gabelbachergreut, 1 Kind aus Friedensdorf, 18 Kinder aus Steinekirch, 1 Kind aus Wollbach, 2 Kinder aus Vallried, 1 Kind aus Zusmarshausen, 1 Kind aus Dinkelscherben (Umzug)

Um möglichst früh belastbare Zahlen für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu erhalten, werden die Anmeldungen wieder im Januar 2020 für alle Einrichtungen entgegen genommen.

GL … erläutert zudem, dass seit der Entscheidung für die Kita ZuS in der Holzappelstraße die Kinderzahl um mehr als 30 gestiegen ist und dass sich das Geburtsjahr 2016 mit seiner Höchstzahl nun massiv bemerkbar macht. Dies war zum Zeitpunkt der Antragstellung und Planung nicht voraussehbar. Mittlerweile stuft die Regierung von Schwaben auch einen geplanten „Puffer“ als förderfähig ein und nicht nur konkrete Zahlen. Derzeit stehen 45 Krippenplätze und 218 Kindergartenplätze zur Verfügung.

GL … weist daraufhin, dass in der MGR-Sitzung am 18.07.2019 festgelegt wurde, dass hinsichtlich der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Zusmarshausen im nächsten Schritt die 3+Architekten kontaktiert werden, um eine Machbarkeitsstudie zur weitere Bebauung/Nutzungsänderung des Anwesens Wertinger Straße 16 zu prüfen sowie eine mögliche Bebauung auf dem Schulgelände zu untersuchen.

Bgm Bernhard Uhl begrüßt deshalb … von 3+Architekten, der anhand einer Präsentation die überarbeitete Machbarkeitsstudie vorstellt. Bereits beim Informationsgespräch am 12.09.2019 wurde von GL … die Machbarkeitsstudie vorgestellt, die dann auf Wunsch aus diesem Gespräch noch ergänzt wurde.

Architekt … erläutert, dass aus Platzgründen immer zweigeschossige Gebäude eingeplant wurden. Zudem erklärt er die verschiedenen Schritte, die bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie gemacht wurden und welche Kriterien (Vergleichszahlen, Verkehrsflächen, Nutzflächen, usw) herangezogen wurden. Auf dieser Grundlage  wurden die verschiedenen Bezugsgrößen berechnet. Es wurden nur die bauordnungsrechtlich nötigen Stellplätze und nicht die gewünschten Stellplätze berücksichtigt. Die Machbarkeit der einzelnen Vorschläge wurde in Form von Ampelfarben dargestellt.

Das Fazit von Herrn … ist, dass ein Hort an fast allen Standorten machbar ist und dass das Schulgelände viele Vorteile bieten würde. Von einer Krippe oder einem Kindergarten auf dem Schulgelände würde er abraten.  

Architekt … würde dem Gremium die Variante „Wertinger Straße“ mit einer Unterbringung der Krippenräume im Spitalgebäude (da hier kleine Räume ausreichen) und den Neubau eines Horts auf dem Grundstück empfehlen. Er weist zwar daraufhin, dass die Freiflächen getrennt werden müssen, aber dies ist in Anbetracht der Grundstücksgröße auf jeden Fall möglich.

Auch ein Hort, ein Kindergarten und eine Krippe sind an der Wertinger Straße möglich, so Architekt …. Allerdings müssen bei dieser Lösung die Freiflächen sehr gut aufgeplant und geordnet werden. Er rät dann auch dazu, dass nur 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen eingeplant werden sollten und nicht jeweils 3 Gruppen.

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3.3. Beratung der weiteren Vorgehensweise und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 3.3
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4. Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung des Konzeptes zum Umgehungsgerinne Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 4

Beschluss 1

Die Variante „Umgehungsgerinne“ ist weiter zu verfolgen. Die Kosten für die Baugrundentsorgung und für die Abdichtungsmaßnahmen sind prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Variante „Flutmulde und Fischpass“ sind erneut zu prüfen. Der Aufwand und die Kosten für eine turnusmäßige Entschlammung sind zu ermitteln. Das Ausbringen der Sedimente auf landwirtschaftliche Flächen ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
In der Marktgemeinderatssitzung am 20.09.2018 wurden die bisher durchgeführten Planungen und Untersuchungen und der aktuelle Stand der Abstimmungen mit den Behörden vorgestellt. Ferner wurden verschiedene Varianten aufgezeigt, aus welcher schließlich folgender Beschluss hervorging:

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Variante eines Umgehungsgerinnes zu erarbeiten. Dabei sind die zu erwartenden Kosten, die Fördermöglichkeiten und die Grundstücksverfügbarkeit zu prüfen. Eine naturnahe Gestaltung wird bevorzugt. Eine Kombination zwischen Flutmulde und Umgehungsgerinne ist zu prüfen.

Vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult wurde dementsprechend die Variante eines Umgehungsgerinnes weiter untersucht. Die zu erwartenden Kosten, die Fördermöglichkeit, die Grundstücksverfügbarkeit wurden ermittelt, auch die Kombination zwischen Flutmulde und Umgehungsgerinne wurde geprüft.

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult stellt die Ergebnisse in der Sitzung vor.



Diskussionsverlauf
Bgm Bernhard Uhl begrüßt Herrn … von Steinbacher-Consult.

Herr … erläutert anhand einer Präsentation verschiedene Varianten. Im vorderen Bereich (Höhe Wasserwachthaus) wurde auf eine landschaftlich ansprechende Gestaltung geachtet, allerdings muss evtl. der bestehende Weg verlegt werden. Das Vorhaben „Seebühne“ wird durch das Umgehungsgerinne nicht beeinträchtigt. Über das bestehende Dammbauwerk im See kann eine Wassermenge  von 25m³/s abgeleitet werden. Der HQ100 ist mit 26m³/s beziffert, jedoch ist nach der DIN ein HQ5000 mit 50m³/s zum Schutz gegen Hochwasserereignisse gefordert. Bis HQ100 erfolgt der Abfluss über das Gerinne, bei größeren Wassermengen über einen Überlauf in den See.

Herr … geht auch auf die Kosten ein. Die Entsorgung des Aushubmaterials ist dabei ein großer Unsicherheitsfaktor bei der Berechnung, da erst eine Untersuchung eine mögliche Belastung zeigen kann.
Deshalb wurde auf Wunsch auch eine Variante ausgearbeitet, bei der Auffüllungen im See vorgesehen sind. Allerdings, so …, ist dies nur schwer umsetzbar und auch die Genehmigung durch das Wasserwirtschaftsamt ist zweifelhaft.

Auf die Frage von MR Elke Schwarz, ob die Mulde regelmäßig ausgebaggert werden muss, antwortet Michael Trayer, dass dies wohl eher nicht der Falls ein wird, da die Fließgeschwindigkeit zur Selbstreinigung ausreicht.

MR Johann Reitmayer kritisiert die Mächtigkeit des Umgehungsgerinnes mit einer Breite von 53 m sowie einer Tiefe von 7 m.

Grundsätzlich steht das Gremium den Vorhaben „Umgehungsgerinne“ kritisch gegenüber und fühlt sich vom Wasserwirtschaftsamt unter Druck gesetzt.

MR Steffen Kraus möchte wissen, ob durch das Umgehungsgerinne das Schlamm-Problem denn endgültig gelöst wird und ein Ausbaggern nicht mehr notwendig ist. Herr … geht davon aus, dass der Rothsee künftig nicht mehr ausgebaggert werden muss.

MR Johann Reitmayer erinnert an vergangenen Planungen bei denen ein groß angelegter Fischpass plus Flutmulde in Kombination großzügig bezuschusst worden wäre. Er ist der Ansicht, dass ein Fischpass auch in verkleinerter Form möglich wäre. Auch befürwortet er einen Bau der Flutmulde erst, wenn ggf ein Kreisverkehr gebaut wird. Bis dahin ist es wohl am günstigsten jährlich auszubaggern. Dem schließt sich MR Thomas Günther an.

MR Walter Aumann kann sich das Umgehungsgerinnen sowohl aus optischen als auch finanziellen Gründen nicht vorstellen. Außerdem fragt er an, ob sich in der Zwischenzeit etwas an den Eigentumsverhältnissen der benötigten Grundstücke geändert hat. Bgm Bernhard Uhl verneint dies und betont, dass sich die Grundstücksverhandlungen nach wie vor schwierig gestalten werden.

MR Harry Juraschek erkundigt sich nach den Kosten für den Abtransport des Aushubs. Diese werden von Herrn … auf etwa 1 Mio. € beziffert.

MR Harry Juraschek fasst für sich zusammen: Die Fischtreppe verhindert die Verschlammung nicht. Durch das Ausbaggern ist ständig Bewegung im See. Trotz hoher Förderung kommen enorme Kosten auf den Markt zu. Er ist der Ansicht, dass eine Reihenfolge der Priorität von anstehenden Projekten festgelegt werden soll und verweist auf den vorherigen TOP (Kinderbetreuung).

Bgm Bernhard Uhl stimmt dem zu, gibt aber zu bedenken, dass auch der Rothsee in Angriff genommen werden muss.

MR Thomas Günther kritisiert, dass das Projekt boden:ständig zu langsam Wirkung zeigt. Der Schlammeintrag im Rothsee kann nur verringert werden, wenn auch die Kommunen Horgau und Kutzenhausen Maßnahmen ergreifen und die Roth und die ufernahen Grundstücke so gestaltet werden, dass weniger Sedimente in das Gewässer gelangen. Auch wenn die Grundstücksverfügbarkeit, wie von Bgm Uhl erwähnt, ein großes Problem sei, so können doch auf den verfügbaren Grundstücken bereits mit verschiedenen Maßnahmen begonnen werden.

MR Hubert Kraus fragt an, ob eine Gefahr vom Damm ausgeht.
… erklärt, dass das Büro ifm (Dr. Schellenberg) die Sicherheit geprüft hat. Bgm Bernhard Uhl ergänzt dazu, dass das Wasserwirtschaftsamt nach den letzten schweren Hochwassern alle Dämme einer Überprüfung unterzogen hat. Der Damm in Zusmarshausen muss zur Seeseite hin abgedichtet werden. Die Bäume auf der anderen Dammseite, deren Pflanzung bei der damaligen Genehmigung des Dammes gefordert worden waren, mussten jetzt entfernt werden. Bgm Uhl erwähnt in diesem Zusammenhang auch, dass die Dammpläne nun doch bei Amt für Ländliche Entwicklung aufgefunden wurden.

Im weiteren Verlauf der Präsentation durch … fordert das Gremium, dass die Ausbringungsmöglichkeit des Aushubs geprüft werden muss. Im Altmühltal gibt es wohl einen ähnlichen Fall. Hier wurde das Material als Z0 eingestuft, in Zusmarshausen als Z1. Bodenproben als unbedingt nötig erachtet.

MR Harry Juraschek stell sich die grundsätzliche Frage, ob der Rothsee gerettet werden soll oder nicht. Er bittet um Prüfung der Fördermöglichkeiten mit konkreter Kostenermittlung der einzelnen Maßnahmen (Fischtreppe, Umgehungsgerinne, Flutmulde), was gem. KommHV bei größeren Vorhaben nötig ist.

MR Kraus Hubert geht davon aus, dass EVA zwar die Außengestaltung, aber nicht das Gerinne bezuschussen würde.

Bgm Bernhard Uhl verweist darauf, dass die Dammsicherung auf jeden Fall in Angriff genommen werden muss.

2. Bgm Robert Steppich hält es für unerlässlich, dass eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt vorgelegt wird.

MR Johann Reitmayer regt an, getrennte Beschlüsse zu fassen.

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB der Gemeinde Altenmünster.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 06.08.2019 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB bis zum 10.09.2019 abzugeben. Da bis zu dieser Frist keine Marktgemeinderatsitzung stattfinden wird, wurde um Fristverlängerung gebeten. Das Planungsbüro hat einer Fristverlängerung bis zum 23.09.2019 zugestimmt.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung, Technisches Bauamt am 09.08.2019 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen, bzw. Fehlanzeigen abgegeben:
Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                keine Rückmeldung erhalten

Den übermittelnden Unterlagen kann auszugsweise folgendes entnommen werden:

„Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt.

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, die Errichtung eines gemischt genutzten Ensembles in der Ortsmitte planungsrechtlich zu steuern, das neben Angeboten der Gesundheitsversorgung auch Wohnraum und weitere Versorgungsstrukturen wie eine Café oder Räume zur Beherbergung in der Ortsmitte anbieten soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 4.033 qm.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Dorfgebiet dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“

Entsprechend der Vorgaben des beschleunigten Verfahrens (i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB), wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ebenso wie von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte“ der Gemeinde Altenmünster beeinträchtigt werden.

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6. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 14.08.2019 erbittet das BüroTB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ des Marktes Dinkelscherben. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, mit Mail vom 19.08.2019 zu.
Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage                        Fehlanzeige
Wasserversorgung                Keine Rückmeldung
Technisches Bauamt                Keine Rückmeldung

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Sitzung am 16.05.2019 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.
Bezüglich der erneuten Auslegung wurde das Planungsbüro mit Mail vom 03.09.2019 um Auskunft gebeten, welche Änderungen sich gegenüber der frühzeitigen Beteiligung ergeben haben. Die Verwaltung hat bis heute keine Antwort erhalten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden. Eine genaue Durchsicht erfolgte nicht.

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7. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des 59. Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 14.08.2019 erbittet das Büro TB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, mit Mail von 19.08.2019 zu.
Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben.
Kläranlage:                                Fehlanzeige
Wasserversorgung:                        Keine Rückmeldung
Technisches Bauamt:                        Keine Rückmeldung

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 16.05.2019 behandelt.

Das Planungsbüro wurde mit Mail vom 03.09.2019 um Auskunft gebeten, welche Änderungen im Entwurf vom 16.07.2019 der Begründung und des Umweltberichts vorgenommen wurden.
Bei der Verwaltung ist bis heute keine Antwort eingegangen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Vergleich zur frühzeitigen Auslegung keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden. Eine genaue Durchsicht erfolgte nicht.

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8. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 13.08.2019 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1. BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt mit Mail vom 14.08.2019 zu.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Wasserversorgung, Mail vom 16.08.2019                Fehlanzeige
Kläranlage, Mail vom 16.08.2019                        Fehlanzeige
Technisches Bauamt                                        keine Rückmeldung

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ soll im Rahmen der Anwendbarkeit des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) im Markt Dinkelscherben, OT Fleinhausen eine Anlage zur Stromerzeugung aus regenerativer Energie (Sonne) in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden.

Der Planungsbereich liegt etwa 300 m nord-westlich des Ortsteiles Fleinhausen und etwa 600 m östlich des Ortsrandes des Ortsteiles Grünenbaindt. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen befinden sich innerhalb eines 110 m Korridors zur der Bahnlinie Augsburg – Ulm
Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) ist bisher unbebaut und wird zum Teil landwirtschaftlich oder als Wiese genutzt.

Die vorgesehene Fläche sowie die vorgesehene Ausgleichsfläche befinden sich im Gemeindegebiet von Dinkelscherben im Bereich der Gemarkung Fleinhausen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 587, 589 und 604 (Erschließung) sowie vollständig die Flurnummer 586/1 (Ausgleichsfläche). Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) rund 15.810 qm. Im südlichen Bereich werden rund 7.260 qm als Fläche als Sondergebietsfläche, eine Randeingrünung, Verkehrsfläche und ca. 4.320 qm als Ausgleichsfläche festgesetzt. Im nördlichen Bereich wird auf rund 4.320 qm ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaik sowie eine Randeingrünung festgesetzt.

Die Erschließung für Bau und Betrieb erfolgt voraussichtlich über die Römerstraße und weiter über den Weg auf Flurnummer 615. Die Erschließung der nördlichen Teilfläche kann über den Feldweg auf Flurnummer 593 erfolgen.

Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Dinkelscherben als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im nächsten Tagesordnungspunkt dieser Marktgemeinderatsitzung behandelt.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ – beeinträchtigt werden.

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9. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60, "Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt bittet die Bürogemeinschaft OPLA mit Mail vom 13.08.2019 um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ des Marktes Dinkelscherben im Parallelverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt, mit Mail vom 14.08.2019 zu.

Folgende Stellungnahmen gingen bei der Verwaltung ein:
Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                Keine Rückmeldung

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben ist durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ notwendig geworden. Dieser Bebauungsplan wurde im vorhergehenden Tagesordnungspunkt behandelt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Änderungsbereich der 23. Änderung befindet sich im Gemeindegebiet von Dinkelscherben im Bereich der Gemarkung Fleinhausen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummern 587, 589 und 604 (Erschließung) sowie vollständig die Flurnummer 586/1 (Ausgleichsfläche). auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung werden die Flurnummern 587 und 589 komplett einbezogen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Flächen zur solaren Energiegewinnung, die über 110 m von der Bahnlinie entfernt liegen, zu schaffen. Vorerst sollen die Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Der Markt Zusmarshausen wir aller Voraussicht nach nicht durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.

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10. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen - Neubau einer Lagerhalle" Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und Benachrichtigung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen – Neubau einer Lagerhalle“ des Marktes Jettingen gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Mit Mail vom 14.08.2019 bittet das Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG, Hermaringen
um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemaliger Wertstoffhof Jettingen – Neubau einer Lagerhalle“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen wurden mit Mail vom 19.08.2019 an die Marktgemeinderäte und die internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, übermittelt.
Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                keine Rückantwort
Technisches Bauamt:        keine Rückantwort

Die Angelegenheit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 20.09.2018 behandelt. Der Beschluss lautete: „Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken“.

Vom Ingenieurbüro wurden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf denen zu erkennen ist, welche Änderungen im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung vorgenommen wurden. Eine Abprüfung der Verwaltung hat nicht stattgefunden.

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11. Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 11
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11.1. Bestellung des Wahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 11.1

Beschluss

Für die Kommunalwahlen 2020 wird Geschäftsleiter Walter Stöckle zum Gemeindewahlleiter berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sind für die Kommunalwahlen 2020 am 15.03.2020 ein Wahlleiter und ein Stellvertreter zu berufen. Es wird vorgeschlagen, Geschäftsleiter … zum Gemeindewahlleiter und die Verwaltungsangestellte …  zur Stellvertreterin des Wahlleiters zu berufen.

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11.2. Bestellung der Stellvertretung des Wahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 11.2

Beschluss

Für die Kommunalwahlen 2020 wird die Verwaltungsangestellte Beate Wagner zur Stellvertreterin des Wahlleiters berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö informativ 12
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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö informativ 13
Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr