Datum: 19.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Zuschussantrag Schützenverein "Drei-Linden" Zusmarshausen Förderung zum Sportstättenbau - laufender Keiler, 50 m Stände - Beschlussfassung
3 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden für Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 88, 90, 92, 92/1, 94, 96, 98 und 99, jeweils Gemarkung Reutern Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes; Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen
5 Ausbau Schulstraße/Moosdreieck Behandlung des städtebaulichen Mehraufwandes
6 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Beitritt der Stadt Wertingen - Beschlussfassung
7 Kommunalwahlen 2020 Beschlussfassung über die Entschädigung der Wahlhelfer
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
9 Verschiedenes
9.1 Sachstand Werbepylon Geisweghülle
9.2 Pressemitteilung Ortsumfahrung Adelsried
9.3 Aufnahme Messstelle Kommunale Verkehrsüberwachung
9.4 Zugang WLAN Sitzungssaal
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö informativ 1
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2. Zuschussantrag Schützenverein "Drei-Linden" Zusmarshausen Förderung zum Sportstättenbau - laufender Keiler, 50 m Stände - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 2

Beschluss

Dem Schützenverein „Drei-Linden“ Zusmarshausen wird ein Zuschuss für den Wiederaufbau des laufenden Keilers und der 50m Schießstände in Höhe von 31.465,50 €, vorbehaltlich der im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2020, bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 24.01.2019 hat der Schützenverein „Drei-Linden“ Zusmarshausen einen Zuschussantrag für die Förderung des Wiederaufbaus des laufenden Keilers und der 50m Schießstände gestellt. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf 104.885,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Beschaffungskosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
104.885,00 €
./. Eigenleistung
0,00 €

104.885,00 €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
0,00 €
zugrunde zu legende Kosten
104.885,00 €

Es errechnet sich daher ein Förderbetrag in Höhe von 31.465,50 € (30% der zugrunde zu legenden Kosten).

Der KGV hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 dem Marktgemeinderat empfohlen, dem Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von 31.465,50 € zu bewilligen.



Diskussionsverlauf:
MR Aumann stimmt dem Zuschuss gerne zu, erwartet aber auch im Gegenzug eine Einladung des Schützenvereins.
Bgm. Uhl verweist auf die Förderung für die elektronischen Schießstände. Dabei gab es ebenfalls eine Einladung des Schützenvereins.

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3. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden für Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 88, 90, 92, 92/1, 94, 96, 98 und 99, jeweils Gemarkung Reutern Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 3
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4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes; Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
In Vorbereitung auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.11.2019 wurde an die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Sitzungsvorlage mit folgendem Inhalt in das Ratsinformationssystem eingestellt:


„Mit Schreiben vom 07.10.2019 beteiligt der Regionalverband Donau-Iller den Markt Zusmarshausen an der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind Textteil des Regionalplanes, Raumstruktur- und Raumnutzungskarte sowie Umweltbericht. Der Markt hat, wie alle anderen Behörden, TöB und Private, die Möglichkeit, bis zum 17.01.2020 eine Stellungnahme abzugeben. Mit Mail vom 24.10.2019 wurden die Marktgemeinderäte vom Schreiben des Regionalverbandes sowie dem Download, mit welchem die Inhalte des RP heruntergeladen werden können, informiert. Es wurde auch angeboten, die entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund des Umfangs der Unterlagen hat die Verwaltung am 30.10.2019 mit Herrn … vom Regionalen Planungsverband Donau-Iller telefoniert. Herr … stellte ausdrücklich dar, dass es sich beim Verfahren um eine Gesamtfortschreibung (nicht Teilfortschreibung) handelt; ausgenommen von dieser Gesamtfortschreibung sei lediglich das Kapitel zur Windenergie. Dieses Kapitel wurde lt. Herrn …. aus dem rechtsgültigen Regionalplan vom 23.12.2015 übernommen (Plansatzübernahme). Zum Kapitel Windkraft können deshalb auch keine Stellungnahmen abgegeben werden. Eine kurze Durchsicht der Verwaltung zum Regionalplan hat ergeben, dass die Angaben von Herrn … richtig sind; auf den Seiten 125 bis 129 wird im Teilkapitel B V 2.1 der Themenbereich „Windkraft“ dargestellt und jeweils auf die unveränderte Übernahme des seit 23.12.2015 im Regionalplan enthaltenen Kapitels hingewiesen.

(Zum rechtsgültigen Regionalplan vom 23.12.2015 wurde der Markt Zusmarshausen seinerzeit gehört und hat in seinen Sitzungen am 25.03.2014, 22.04.2014, 20.01.2015 entsprechende Beschlüsse gefasst und diese jeweils an den Regionalen Planungsverband Donau-Iller weitergeleitet. Über die Mitteilung des Regionalplanes Donau-Iller über das Inkrafttreten der fünften Teilfortschreibung des Regionalplanes wurde dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 berichtet. Der damals gefasste Beschluss wurde dem Regionalverband Donau-Iller mit Schreiben vom 11.04.2016 ebenfalls mitgeteilt. Die Mitteilung wurde vom Regionalverband mit Schreiben vom 12.04.2016 bestätigt).

Des Weiteren erklärte Herr …, dass es sich bei der Gesamtfortschreibung um die „erste“ Auslegung handelt und der Regionalverband Donau-Iller ca. 800 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben hat. Der Markt Zusmarshausen wurde angeschrieben, weil er angrenzende Gemeinde ist. Im weiteren Verfahren folgen Dialogveranstaltungen an verschiedenen Orten, zu denen herzlich eingeladen wird. Der, dem Markt Zusmarshausen am nahesten liegende Ort ist das Forum Günzburg in der Jahnstraße 2. Es wird dort für den 28.11.2019, 17.00 Uhr herzlich eingeladen. Fachplaner stehen für Detailfragen zur Verfügung.“

In der Sitzung am 28.11.2019 wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt (auf das entsprechende Protokoll wird verwiesen). Den Marktgemeinderäten sollte zum einen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in die umfangreichen Unterlagen zum Regionalplan Donau-Iller nochmals vertiefen zu können. Zum anderen sollte die Verwaltung insbesondere zum Teilbereich Zugverbindungsstrecke Ulm-Augsburg Informationen aus dem Regionalplan an das Gremium weiterleiten.

Zur leichteren Vertiefung in die Unterlagen liegt dieser Beschlussvorlage das Schreiben des Regionalverbandes Donau-Iller mit dem Hinweis auf den Download www.rvdi./regionalplan/fortschreibung bei (am 24.10.2019 war dieser Download bereits vom Vorzimmer des Bürgermeisters mitgeteilt worden).

Dieser Beschlussvorlage liegt darüber hinaus auch noch das Inhaltsverzeichnis der „Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller – Entwurf zur Anhörung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 23.07.2019“ und das Inhaltsverzeichnis des „Umweltberichtes zur Gesamtfortschreibung“ zur Orientierung bei. Aufgrund der Inhaltsverzeichnisse sollte es leichter möglich sein, gezielt interessierende Seiten auszuwählen.

Die Verwaltung hat außerdem den Entwurf des Regionalplanes und den Umweltbericht gedownloadet, abgespeichert (Dok. Nrn. 043613, 043616, 043623, 043614) und ausgedruckt. Ein Exemplar ist im Zimmer 11 des Rathauses (1. Stock, rechtliches Bauamt) auch einsehbar; auf Wunsch kann auch eine Kopie erstellt werden. Teile des Planes können auf Wunsch auch kopiert werden.

Wegen der Anfrage in der Marktgemeinderatssitzung am 28.11.2019 zu den Zugstrecken wird besonders auf folgendes hingewiesen:

Der Schienenverkehr ist im Regionalplan-Entwurf auf den Seiten 101 Mitte bis 109 unten (Kapitel B V 1.2) beschrieben und ist Teil des Kapitels B V Infrastruktur (ab S. 87), welches sich auch mit den Themen Bahnhöfe, ÖPNV, Güterverkehr, Kombinierter Verkehr, Schienengüterverkehr und Straßengüterverkehr befasst.

Im Umweltbericht-Entwurf befassen sich die Seiten 132 bis 144 mit dem Thema Schienenstrecken (4.4) und die Seiten 145-148 mit dem Thema Kombinierter Verkehr (4.5).

Grundziele sind:

„G (=Grundsatz der Raumordnung)
(1) Das Schienennetz in der Region soll leistungsfähig weiterentwickelt werden, so dass sowohl der großräumige Personen- und Güterverkehr als auch die regionalen Verkehre abgewickelt werden können.
Z (= Ziel der Raumordnung)
(2) Die Einbindung der Region in das nationale und europäische Fernverkehrs- und Hochgeschwindigkeitsnetz ist in den Eisenbahnknoten Ulm, Günzburg und Memmingen in vollem Umfang dauerhaft zu gewährleisten und weiter zu verbessern.
G (=Grundsatz der Raumordnung)
(3) Die Schienenverbindungen zwischen den Ober- und Mittelzentren der Region sowie mit den Ober- und Mittelzentren der benachbarten Regionen als auch die Anbindung des ländlichen Raumes an die Zentralen Orte sollen verbessert werden. Das Verkehrsangebot auf der Schiene soll hierfür insbesondere auch über die Landesgrenze hinweg koordiniert werden.
G (=Grundsatz der Raumordnung)
(4) Das Schienennetz in der Region soll in seiner Gesamtheit elektrifiziert werden. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Elektrifizierung einer Strecke soll für diese der Einsatz von Zügen mit alternativen Antriebsformen anstelle konventioneller Dieseltriebwagen geprüft werden.“


Der Beschlussvorlage wurde außerdem noch als Anlage die Raumstrukturkarte beigelegt.


Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Vogg möchte wissen, welche Rechtswirksamkeit der Beschluss hat, wenn dem nicht zugestimmt wird und warnt davor, ohne Stellungnahme dem Regionalplan zuzustimmen.

Bgm. Uhl erläutert, dass dies eine Anhörung im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts darstellt. Zudem weist er darauf hin, dass der Plan noch kein Planfeststellungsverfahren ist. Im Regionalplan ist nichts von einer Trasse entlang der A8 erwähnt. Falls heute keine Stellungnahme möglich sei, muss der TOP auf eine weitere Sitzung vertagt werden.

Man soll auf die Resolution in der Stellungnahme verweisen, so 3. Bgm. Vogg.

MR Juraschek erläutert den Plan nochmal genauer. Laut ihm geht der Regionalplan davon aus, dass die Bestandstrasse bis Günzburg ausgebaut wird. Der Bahnhof Günzburg bleibt erhalten und die Strecke ab Günzburg in Richtung Dinkelscherben wird als Bestandstrecke bezeichnet. Zudem steht im Regionalplan, dass beide Möglichkeiten nicht gegenwärtig sein können. Er schlägt vor den TOP abzusetzen und in den Fraktionen zu beraten, mit welcher Stellungnahme vorgegangen, werden soll.

Gibt es für die Stellungnahme eine Frist, frägt MR Sapper.
GL …  weist darauf hin, dass die Frist bis zum 17. Januar 2020 läuft. Es ist noch möglich vorher eine Stellungnahme abzugeben, da die nächste MGR-Sitzung am 16. Januar 2020 stattfindet.

MR Sapper möchte eine Fristverlängerung beantragen, soweit dies möglich ist. MR Christian Weldishofer schließt sich ihm an.

MR Hubert Kraus weist darauf hin, dass man die einzelnen Pläne strikt trennen muss und man sich auf diesen Regionalplan konzentrieren muss. Der Plan für die Ortsumfahrung Adelsried sei unabhängig davon zu betrachten.

Bgm. Uhl erwartet eine Rückmeldung bezüglich der Stellungnahme bis zur KW 1. Zudem soll der TOP auf die Sitzung am 16. Januar 2020 genommen werden.

Die Verwaltung sollte sich bis zur Sitzung ebenso nochmals mit dem Thema befassen, so MR Hubert Kraus.

Bgm. Uhl setzt den TOP von der Tagesordnung ab.

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5. Ausbau Schulstraße/Moosdreieck Behandlung des städtebaulichen Mehraufwandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Die Kosten für den städtebaulichen Mehraufwand zum Ausbau der Schulstraße und des Moosdreiecks, werden nicht in die fiktive Straßenausbaubeitragsberechnung aufgenommen. 60 Prozent der Kosten werden durch die Städtebauförderung der Regierung von Schwaben gedeckt, die restlichen Mehrkosten werden vom Markt Zusmarshausen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Schulstraße und das Moosdreieck liegen im Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“, weshalb vom MGR der Ausbau als Städtebauförderungsmaßnahme beschlossen wurde.

Entsprechende Förderungen über das Städtebauförderprogramm wurden für den städtebaulichen Mehraufwand bereits beantragt. Voraussetzung für die Zuschussbewilligung ist unter anderem, dass ein höherwertiger Ausbau, z. B. in Form von Pflaster gegenüber Asphalt erfolgt. Zu einem höherwertigen Ausbau gehören auch eine Begrünung und eine bestimmte Ausführung der Straßenbeleuchtung.

Laut Berechnungen des Architekturbüros Lex Kerfers aus dem Jahr 2019, liegt der städtebauliche Mehraufwand für den Bauabschnitt Schulstraße West bei 318.217,64€, für den Bauabschnitt Schulstraße Ost bei 455.417,76€ und für den Bauabschnitt Moosdreieck bei 149.556,65€.

Dieser Mehraufwand könnte rechtmäßig nach den Bestimmungen der Übergangsregelungen zum Straßenausbaubeitragsrecht fiktiv auf die Anlieger der Anlagen umgelegt werden. Zahlungen durch die Grundstückseigentümer sind aufgrund des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge allerdings nicht zu leisten. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung in der Wertinger Straße, Schloßstraße, Ulmer Straße sowie der Burg- und Webergasse keine Umlage der städtebaulichen Mehrkosten erfolgte. Die Deckung dieser Kostenmassen erfolgte zu 60% durch die Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und zu 40% durch die Kostenübernahme des Marktes Zusmarshausen.

Nach dem Bewilligungsbescheid vom 14.10.2019, sind von den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.301.189,00€, 800.000,00€ förderfähig. Von diesen förderfähigen Kosten erhält der Markt Zusmarshausen 480.000,00€ als Zuwendung (60% der förderfähigen Kosten). Somit verbleiben bei dem Markt 320.000,00€ an städtebaulichem Mehraufwand.

Aus Gründen der Gleichbehandlung empfiehlt sich auch hier die Übernahme der restlichen, städtebaulichen Mehrkosten durch den Markt Zusmarshausen.

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6. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte Beitritt der Stadt Wertingen - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Wertingen zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 372.000,-- € (bisher 358.000,-- €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Aufnahme der Stadt Wertingen beschlossen.

Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 33 Trägerkommunen (ohne Wertingen).


Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer frägt nach, ob dem Markt dadurch ein zeitlicher Nachteil bezüglich der Regelmäßigkeit der Messungen entsteht.
GL … weist darauf hin, dass dadurch kein zeitlicher Nachteil entsteht.

MR Juraschek möchte wissen, ob bei den Fahrern Lernprozesse zu erkennen sind, d. h. ob die Geschwindigkeiten reduziert werden oder es weniger Falschparker gibt.
Laut GL … seien an den Messstellen Erfolge zu erkennen.

MR Neff erläutert, dass die Bürger sich nicht mehr über Raser beschweren, sondern über die Blitzer. Auch 2. Bgm. Steppich ist seiner Meinung, da in den Bürgerversammlungen keine Frage dazu gestellt wurde.

MR Hubert Kraus frägt nach, ob eine Rückmeldung des Unternehmens erfolgt, wenn nicht mehr genügend Mitarbeiter für die Messstellen vorhanden sind.
Das Personal wird nach der Arbeit ausgerichtet, so Bgm. Uhl.
GL ….  betont, dass es vor etwa zwei Jahren auch einen Aufnahmestopp gab.

MR Hörmann spricht sich für einen Erhalt der Geschwindigkeitsanlagen aus, da er in Steinekirch noch Vorfälle mit erhöhter Geschwindigkeit wahrnimmt.
Die Geschwindigkeitsanlagen werden leider nur beim ersten Mal vorbeifahren beachtet, da die Bürger danach wissen, dass dort nicht geblitzt wird, so Bgm. Uhl.

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7. Kommunalwahlen 2020 Beschlussfassung über die Entschädigung der Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 7

Beschluss

Für die bei den Kommunalwahlen 2020 ehrenamtlich Tätigen wird eine einmalige Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50,-- € ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für die anstehenden Kommunalwahlen 2020 ist für die Wahlhelfer in den Wahl- und Briefwahlvorständen eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) auszuzahlen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt in aller Regel keine laufende Angelegenheit dar. Zuständig ist daher der Gemeinderat.

Bei der letzten Kommunalwahl wurden 40,-- € als Erfrischungsgeld ausbezahlt.

Aus Sicht der Verwaltung wird eine Entschädigung von 50,-- € vorgeschlagen.

Im Rahmen einer Pauschale (ca. 50%) beteiligt sich der Landkreis an den Kosten.




Diskussionsverlauf:

MR Günther kritisiert, dass Arbeitnehmer die im öffentlichen Dienst arbeiten und bei der Wahl helfen einen Tag frei bekommen und zusätzlich noch das Erfrischungsgeld erhalten. Arbeitnehmer bei privaten Unternehmen erhalten nämlich nur das Erfrischungsgeld.
Laut Bgm. Uhl gibt es diese Regelung nicht mehr. Mittlerweile kann jeder Arbeitgeber entscheiden, wie er das handhabt.
Die Arbeitnehmer aus der eigenen Verwaltung bekommen einen Tag frei, so MR Günther.

MR Juraschek stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung:

Beschluss:
Über die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl soll sofort abgestimmt werden.
                                                                               Ja        15   /   Nein        1

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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 8

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen April bis September 2019 werden bekanntgegeben.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö informativ 9
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9.1. Sachstand Werbepylon Geisweghülle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 9.1

Kurzbericht

MR Reitmayer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Werbepylons bei der Geisweghülle.

Laut Bgm. Uhl sei dies derzeit immer noch ein Abstimmungsprozess.

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9.2. Pressemitteilung Ortsumfahrung Adelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 9.2

Kurzbericht

3. Bgm. Vogg frägt, ob veröffentlicht wurde, dass die Ortsumfahrung Adelsried bis Streitheim nun befahrbar ist.

Bgm. Uhl erläutert, dass gestern dazu eine Pressemitteilung erfolgte.

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9.3. Aufnahme Messstelle Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 9.3

Kurzbericht

Ist es möglich, eine Messstelle für die Kommunale Verkehrsüberwachung in Streitheim beim Feuerwehrhaus aufzunehmen, erkundigt sich 3. Bgm. Vogg.

Laut GL …  wird die Messstelle gemeldet und dann in Absprache mit der Polizei geprüft.

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9.4. Zugang WLAN Sitzungssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö 9.4

Kurzbericht

MR Reitmayer frägt nach dem Zugang für das WLAN im Sitzungssaal, da er eine neue Verbindung im Tablet sieht.

Die Zugangsdaten werden bei der nächsten Sitzung mitgeteilt.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 101. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2019 ö informativ 10
Datenstand vom 17.02.2020 15:39 Uhr