Datum: 05.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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informativ
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2. Kindergarten "Die kleinen Strolche" Gabelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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Kurzbericht
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl erklärt einleitend, dass das Thema Kinderbetreuung gesellschaftlich immer wichtiger wird. Vom Freistaat Bayern wird dies in jeglicher Form mit verschiedenen Programmen gefördert.
Seit 2015 beschäftigt sich der MGR intensiv mit Kinderbetreuung. Vor etwa einem Jahr konnte der Neubau in der Holzappelstraße bezogen werden. 2015 wurde auch ein Grundsatzbeschluss für einen Hort gefasst. Die aktuelle Meinungsbildung und neue Beschlüsse sehen nun einen Hort-Neubau, die Sanierung des Spitalgebäudes mit anschließender Unterbringung einer Kindertagesstätte vor. Mit aufgenommen in die Beschlussfassung wurde die Prüfung eines Anbaus in Gabelbach. Grund dafür sind die hohen Geburtenzahlen.
Mit vereinten Kräften sei es gelungen, so Bgm Uhl, dass dem MGR bereits heute eine Entwurfsplanung für einen Kindergarten-Anbau in Gabelbach vorgelegt werden könne. Wenn alles optimal abläuft, könnten die neuen Räume voraussichtlich zum 01.09.2020 bezogen werden. Alternativ wurde beim Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben über die Fortführung der Interimsgruppe bis zu einer späteren Bezugsfertigkeit angefragt.
Um nun den konkreten Bedarf zu ermitteln, wurden die Termine für die Neuanmeldungen in allen Einrichtungen möglichst früh angesetzt und finden im Januar 2020 statt (in Gabelbach am 08. und 09.01.2020)
Bgm Uhl informiert das Gremium darüber, dass er ein persönliches Gespräch mit Matthias Holzeder von der Musikkapelle Gabelbach geführt hat, um dem Verein als Nutzer des Bestandsgebäudes die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Entwurfsplanung dem MGR sowie den Eltern bereits am Montag, 02.12.2019 in einem Vorgespräch vorgestellt wurde und verweist auf die Planzeichnungen, die bei der heutigen Sitzung im Saal ausgehängt sind.
Bgm Uhl schließt seine Stellungnahme mit der Feststellung ab: „Heute stellen wir eine Entwurfsplanung vor, der unsere Kinderbetreuung auf ein neues Niveau hebt, das wir uns vor drei Monaten noch nicht vorstellen hätten können.“ Er ist sich sicher, dass es großartig und einmalig im Landkreis sei, „wenn wir das bis September 2020 hinkriegen“.
Abschließend dankt der Vorsitzende Landrat Martin Sailer, Bauingenieur …, Frau …, MR Walter Aumann sowie GL … und Sachbearbeiterin ….
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2.1. Vorstellung der Entwurfsplanung für einen Anbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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2.1 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 beschlossen, dass im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden soll.
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Hienle, Welden, mit der Entwurfsplanung (LP 1 bis LP 3) beauftragt. Dieser Entwurf wird in der heutigen Sitzung vorgestellt und ist als Sitzungsvorlage eingestellt. Die Pläne und die Kostenberechnung wurden am 02.12.2019 erst vom Büro vervollständigt.
Am 25.11.2019 fand im Landratsamt Augsburg ein Vorgespräch mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg (Frau …), der Regierung von Schwaben (Frau …) und dem Markt Zusmarshausen (Erster Bürgermeister Uhl, Frau …, Herr …) statt.
Grundsätzlich kann ein Anbau in Gabelbach realisiert werden und ist nach dem Summenraumprogramm auch förderfähig.
Das Summenraumprogramm sieht für einen dreigruppigen Kindergarten (12 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze) 429 qm vor. Diesbezüglich muss der vorliegende Entwurf noch überarbeitet werden, insbesondere sind ein Lagerraum, ein Elternwarteraum und ein entsprechender Personalraum mit den erforderlichen Raumgrößen zu berücksichtigen. Auch sollte im Zusammenhang mit der Inklusion ein Behinderten-WC Berücksichtigung finden.
Eine genaue Gegenüberstellung der vorhandenen Raumgrößen und der neu zu errichteten Flächen ist darzulegen. Belange des Brandschutzes und Denkmalschutzes sind im Vorfeld abzuklären.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl begrüßt Planer … und Architekt …. vom Ingenieurbüro für Bauweisen Georg Hienle in Welden
… erklärt vorab, dass die Anregungen des Landratsamtes Augsburg und der Regierung von Schwaben aus dem Vorgespräch am 25.11.2019 wie beispielsweise ein Behinderten-WC oder ein zusätzlicher Lagerraum in die Entwurfsplanung aufgenommen wurden. Er hat die Entwurfsplanung bereits vorab mit der betroffenen Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt Augsburg besprochen und weist daraufhin, dass die Gestaltung des Anbaus unbedingt auf das denkmalgeschützte Bestandsgebäude abgestimmt werden muss. Da jedoch durch den Einschnitt ins Gelände kaum optische Veränderungen stattfinden, besteht seitens der Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt grundsätzlich Einverständnis mit der Planung, die als sehr positiv gewertet wird.
Auch die Fachstelle für Brandschutz im Landratsamt Augsburg hat Einverständnis signalisiert. Positiv ist auch, dass die bestehende Fluchttreppe (Wendeltreppe) am Bestandsgebäude nach wie vor zulässig ist. Nötig ist allerdings trotzdem die Einholung eines Kostenvoranschlags für einen Brandschutzfachplan.
… erläutert nun die Entwurfsplanung im Detail und erklärt, dass von der Regierung von Schwaben auch auf eine Beschattung des Anbaus hingewiesen wurde, dies ist mittels eines Pavillon auf dem Anbau möglich. Der Anbau sieht 25 Kindergartenplätze vor. Im Bestandsgebäude können die Personalräume sowie der geforderte Mehrzweckraum untergebracht werden. Das von der Regierung von Schwaben geforderte Raumprogramm konnte damit erfüllt werden.
Er erläutert außerdem, dass es nicht förderschädlich ist, wenn der Bauantrag vor der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht wird, so dass die Umsetzung schnell vorangetrieben werden könnte.
MR Walter Aumann freut sich sehr über die schnelle Umsetzung seines Vorschlags aus der MGR-Sitzung vom 19.09.2019. Da die Planung das Gelände sowie das denkmalgeschützte Gebäude berücksichtigt, gefällt ihm der Entwurf sehr. Auch die Glasfronten und das nutzbare Dach sind seiner Ansicht nach optisch sehr gut gelungen. Er hält den Entwurf für eine zukunftsfähige Lösung mit Platz für die Kinder aus dem Einzugsbereich, mit dessen Umsetzung auch ein nötiger Puffer geschaffen werden kann. Durch den Anbau in Gabelbach wird zudem die dezentrale Struktur der Kinderbetreuung im Markt Zusmarshausen weiter gestärkt, was er sehr befürwortet.
MR Walter Aumann erkundigt sich nach den geschätzten Kosten sowie möglichen Zuschüssen.
Planer … beziffert die Baukosten mit rund 520.000,-- € incl. MWSt. Das Projekt hat eine Größenordnung für das durchaus ausführende Baufirmen zu finden sind, aber die derzeitige Hochkonjunktur in der Baubranche ist immer ein Unsicherheitsfaktor in Bezug auf Kosten und Zeitplan.
GL …. schätzt vorsichtig mit Fördermitteln in Höhe von ca. 250.000,-- €. Für eine Förderung wird grundsätzlich das Summenraumprogramm zugrunde gelegt. Bei einem Anbau werden die tatsächlichen Kosten angerechnet.
MR Karl Fischer findet den Entwurf ebenfalls sehr gelungen. Den Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch die Musikkapelle Gabelbach erst bei der heutigen Sitzung findet er etwas spät, möchte aber nun wissen, ob evtl. eine spätere Aufstockung möglich sei.
Planer … erläutert, dass die Fundamente durchaus so ausgebildet werden können, dass eine Aufstockung möglich sei. Allerdings muss die Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt kontaktiert werden, da der Anbau dann ggf zu dominant im Vergleich zum Bestandsgebäude wirkt. Auch sollte man sich dann bereits jetzt Gedanken zur Erschießung des 2. Stockwerks (Treppenhaus, Aufzug) machen.
MR Johann Reitmayer regt an, statt des Flachdaches ein leichtes Pultdach auszubilden, da er sonst Wasserschäden wie beim Feuerwehrgerätehaus oder bei der Realschule befürchtet.
Planer … widerspricht dem und verdeutlicht, dass Mängel bei Flachdächern meist aufgrund von Verwendung von falschem Material oder falscher Verarbeitung entstehen. Während seines Berufslebens hat er viele Flachdächer geplant, bei denen keine Mängel aufgetreten sind. Er betont, dass natürlich eine seriöse Detailplanung, gute Bauleitung und Ausführung nötig seien.
Auch 2. Bgm Robert Steppich befürchtet Schwierigkeiten bei einem Flachdach. Aber aufgrund der Kompetenz des Planers und der harmonischen Gesamtansicht neben dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude wäre seiner Ansicht nach hier ein Flachdach durchaus denkbar.
GL …. weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nur ein Beschluss zur Bedarfsanerkennung nötig sei. Die Detailplanung muss erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Erst hier sind Diskussionen über die Dachform sinnvoll.
Auch 3. Bgm Stefan Vogg freut sich über die zügige Umsetzung und dass an der Stärkung der dezentralen Kindergartenstandorte festgehalten wird. Er ist der Ansicht, dass ein Kindergarten immer auch ein Treffpunkt für jung und alt sei. Er fragt an, ob aus dem Treppenhaus ins OG auch eine Verbindung zum Garten bzw. zum begrünten Flachdach geschaffen werden könnte und ob der Verbindungsbau evtl noch verbreitert werden könnte. Interessant für ihn ist auch, ob die geplanten Lichtkuppeln begehbar ausgebildet werden.
Planer … bedauert, dass keine Verbindung aus dem 1. OG in den Garten aufgrund der topografischen Lage möglich sei. Eine Vergrößerung des Verbindungsbaus sei machbar, aber aus optischen Gründen eher ungünstig. Der Planer erläutert, dass die Lichtkuppeln begehbar sein werden und dass er auch Kontakt zu entsprechenden Herstellern hat.
MR Thomas Günther stellt fest, dass offensichtlich der Zugang zum Garten nur über eine Außentreppe möglich ist. Er regt an, auch an Kinder mit einer Körperbehinderung zu denken.
Dipl.-Ing. … erläutert, dass bei der Planung über einen Aufzug nachgedacht wurde, dass dieser aber im Garten nicht oder nur mit einem Mehrkostenaufwand von etwa 50.000,-- € umgesetzt werden kann. Körperbehinderten Kindern steht aber der untere Bereich zum Spielen zur Verfügung.
Bgm Bernhard Uhl geht schließlich noch auf die Anfrage der Musikkapelle Gabelbach aus der Bürgersprechstunde ein und bittet Planer … um mögliche Ideen zu deren Umsetzung.
Planer … muss sich noch Gedanken machen, aber die einfachste Möglichkeit ist natürlich eine Aufstockung des Anbaus. Dies muss mit der Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt abgeklärt und hinsichtlich der Förderfähigkeit abgeklärt werden. Dann ist natürlich ein Aufzug nötig.
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2.2. Antrag auf Bedarfsanerkennung für einen Anbau und dessen Realisierung - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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2.2 |
Beschluss
Aufgrund der vorliegenden Belegungszahlen und der zu erwartenden Neuanmeldungen aus dem Einzugsgebiet des Kindergartens Gabelbach wird ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach festgestellt. Mit einem Anbau an das bestehende Kindergartengebäude soll dieser Bedarf abgedeckt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg die Bedarfsanerkennung für den Anbau einer weiteren Gruppe mit 25 gleichzeitig belegbaren Plätzen zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Im Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) muss zunächst beim Landratsamt Augsburg ein Antrag auf Bedarfsanerkennung von zusätzlichen 25 Kindergartenplätzen beantragt werden. Ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen ergibt sich durch die Zahl der Kinder aus den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch (Einzugsbereich) zum 01.09.2020. Zu diesem Zeitpunkt bleiben 14 Kinder im Bestand, die ohne einen Anbau oder einer Interimslösung nicht in der Einrichtung in Gabelbach betreut werden können. Zu diesen 14 Kindern kommen noch die Neuanmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021, dessen Anzahl noch nicht beziffert werden kann. Auf die Geburtenentwicklung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Die Vertreterin der Regierung von Schwaben, Frau …, hat darauf hingewiesen, dass neben dem Antrag auf Bedarfsanerkennung auch die konkrete Realisierung des Anbaus beschlossen werden soll. Dies ist jedoch abhängig von der Stellung des Förderantrages und der notwendigen Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese vorzeitige Baufreigabe darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
Ziel soll es sein, den Anbau bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2020/2021 zum 01.09.2020 fertigzustellen.
Die Kindergartensituation im Kindergarten Gabelbach war auch ausführliches Thema in den Bürgerversammlungen in Gabelbach und Steinekirch. In einem Elternbrief des Elternbeirates (liegt dem Marktgemeinderat bereits vor) haben sich die Eltern dafür ausgesprochen, dass die Kinder aus den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch auch weiterhin am Standort Gabelbach betreut werden. Insbesondere spricht sich der Elternbeirat für den Verbleib der Kinder aus Steinekirch im Kindergarten Gabelbach aus.
Für die Eltern ist die Angelegenheit dringlich. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 muss eine Lösung bereits umgesetzt und betriebsbereit sein. Deshalb ist es aus Sicht der Eltern notwendig, unverzüglich Entscheidungen zu treffen und die baulich organisatorischen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Diskussionsverlauf:
GL … erläutert, dass seitens des Landratsamtes Augsburg und der Regierung von Schwaben eine Verlängerung der Interimslösung in Aussicht gestellt wurde, wenn die Bau-Absicht konkret begründet wird.
Wichtig für die weiteren Planungen sind, wie von Bgm Bernhard Uhl bereits in seiner Stellungnahme zu Beginn des TOP deutlich gemacht wurde, jetzt auch die Zahlen, die sich aus den Anmeldungen im Januar 2020 ergeben. Denn bei den genannten 14 Kindern, die nach derzeitigem Planungsstand möglicherweise nicht untergebracht werden können, sind noch keine Neuanmeldungen berücksichtigt.
Auch die Verwaltung hat sich Gedanken über mögliche Lösungen ab dem 01.09.2020 gemacht. Möglich wäre es beispielsweise, in den derzeitigen Krippen-Räumen im EG eine Kindergartengruppe zu bilden. Damit könnten 25 Plätze geschaffen werden. Es müsse dann aber eine Lösung für die verbleibenden Krippenkinder gefunden werden.
Wichtig ist zum jetzigen Zeitpunkt, den Antrag auf Bedarfsanerkennung zu stellen und möglichst schnell mit den weiteren Planungen fortzufahren.
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2.3. Antrag auf Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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2.3 |
Beschluss
Vorsorglich soll beim Landratsamt Augsburg die Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach beantragt werden. Dies gilt dann, wenn der geplante Anbau nicht bis zum 01.09.2020 bezugsfertig ist. Eine Verlängerung soll dann bis zur Bezugsfertigkeit erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen und auch die Nutzungsvereinbarung mit der Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Martin“ zur Nutzung des Pfarrsaals als Mehrzweckraum zu verlängern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Beim Gespräch im Landratsamt Augsburg am 25.11.2019 wurde auch eine mögliche Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe diskutiert. Die bisherige Betriebserlaubnis erlischt am 31.08.2020.
Für den Fall, dass der beabsichtigte Anbau nicht bis zum 01.09.2020 bezugsfertig ist, wird eine Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Errichtung einer provisorischen Kindergartengruppe grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Aus Sicht des Landratsamtes wäre auch zu prüfen, ob vorübergehend eine Kindergartengruppe mit einer Altersöffnung ab 2 Jahren in den jetzigen Krippenräumen eingerichtet werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass insgesamt 25 Plätze zur Verfügung stehen anstatt 12 Plätzen. Allerdings entfällt für diese Übergangszeit die Aufnahme von Krippenkindern von 1 – 2 Jahren.
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3. Bürgerversammlungen 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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3 |
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3.1. Gabelbach - Antrag auf Fortbestehen der vorhandenen Kindergartengruppe im Kindergarten "Die kleinen Strolche" Gabelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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3.1 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 29.10.2019 wurde durch … ein Antrag auf Fortbestehen der vorhandenen Kindergartengruppe gestellt.
Über diesen Antrag wurde abgestimmt und mit der Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Dem Antrag von ….
auf das Fortbestehen der vorhandenen Kindergartengruppen, insbesondere der Schmetterlingsgruppe, mit deren bereits vorhandenen Erzieherin und Kinderpflegerin, direkt im Ort Gabelbach sowie einer Behandlung im Marktgemeinderat wird zugestimmt.
Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustandegekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus. Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln (Art. 18 GO).
Diskussionsverlauf:
Der MGR hat vom Antrag auf Fortbestehen der vorhandenen Kindergartengruppe im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach Kenntnis genommen und verweist auf die in TOP 2 gefassten Beschlüsse.
Ein Beschluss an dieser Stelle wird als nicht mehr notwendig erachtet.
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3.2. Gabelbachergreut - Antrag zur Errichtung einer Ersatzbrücke und Unterbreitung von Ersatzvorschlägen zur Querung der Bahnlinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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3.2 |
Beschluss
Aufgrund des Antrages von Frau Monika Langenmair aus der Bürgerversammlung im Ortsteil Gabelbachergreut vom 01.10.2019 wird die Verwaltung beauftragt, bei der Deutschen Bahn nachzufragen und prüfen zu lassen, ob es Möglichkeiten zur Querung der Bahnlinie nach Abbruch der Bogenbrücke bei Bahn-km 35,029 gibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 01.10.2019 wurde durch … ein Antrag zur Errichtung einer Ersatzbrücke und Unterbreitung von Ersatzvorschlägen zur Querung der Bahnlinie gestellt.
Über diesen Antrag wurde abgestimmt und mit der Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Dem Antrag von Frau … auf Errichtung einer Ersatzbrücke bei Bahn – km 35,0259 und Unterbreitung von Ersatzvorschlägen zur Querung der Bahnlinie durch die Verwaltung sowie einer erneuten Behandlung im Marktgemeinderat wird zugestimmt.
Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustandegekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus. Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln (Art. 18 GO).
Der inhaltsgleiche Antrag wurde bereits in der Bürgerversammlung am 03.11.2016 gestellt und dem Marktgemeinderat am 09.03.2017 zur Abstimmung vorgelegt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde damals empfohlen, wiederholt gestellte Anträge ohne Vorbringen neuer Tatsachen oder Änderungen einer Sach- und Rechtslage aus Gründen der Offenheit und Bürgerorientierung zuzulassen.
Daher ist über den erneuten Antrag abzustimmen.
Grundsätzlich hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2017 den Antrag aus der Bürgerversammlung abgelehnt und dem vorgestellten Terminplan zum Brückenabbruch zugestimmt. Dementsprechende Sperrpausen sind für das Jahr 2021 bereits vereinbart. Die Vorplanungen für den Brückenabbruch sind in Auftrag gegeben.
Trotzdem ist nochmals über den Antrag aus der Bürgerversammlung vom 01.10.2019 abzustimmen.
Diskussionsverlauf:
Auf die Wortmeldung von … hin verweist Bgm Uhl darauf, dass nach seiner Kenntnis der Dt. Bundestag erst im Jahr 2025 einen Beschluss über eine mögliche Trassenverlegung fassen wird.
MR Thomas Günther ist der Ansicht, dass es sich bei einem beschrankten Bahnübergang um einen konstruktiven Lösungsansatz handelt. Allerdings sieht er deutliche Probleme bei der Topografie und regt deshalb an, bei der Deutschen Bahn nachzufragen, ob ein beschrankter Bahnübergang überhaupt denkbar sei. Der Neubau einer Ersatzbrücke ist für ihn undenkbar.
MR Hubert Kraus sieht ebenfalls Probleme bei der Topografie und befürchtet, dass die erforderlichen Grundstücke für die nötige lange Zufahrt zu einem beschrankten Bahnübergang nicht zur Verfügung stehen.
Auch Ortssprecher Andreas Elze ist der Ansicht, dass eine Anfrage bei der Deutschen Bahn zumindest versucht werden sollte, da das deutliche Interesse der Bürgerinnen und Bürger aus Gabelbachergreut für einen weiteren Bahnübergang vorhanden sei. Dieser Ansicht schließen sich auch MR Walter Aumann und 2. Bgm Robert Steppich an.
3. Bgm Stefan Vogg regt an, bei der Anfrage auch nach möglichen Lösungsvorschlägen seitens der Bahn zu fragen.
MR Johann Reitmayer ist der Ansicht, dass ein beschrankter Bahnübergang zu kostenintensiv sei.
GL … erläutert, dass die Sperrpausen für das Jahr 2021 beantragt wurden und der Auftrag zum Abbruch der Bahnbrücke noch nicht erteilt wurde. Es ist also durchaus Zeit, bei der Deutschen Bahn bezüglich des beschrankten Bahnübergangs oder anderen Lösungsvorschlägen anzufragen.
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3.3. Wörleschwang - Antrag auf Halteverbot in der Oberen Hauptstraße zwischen Hs.Nr. 7 bis 9 und Hs.Nr. 8 bis 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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3.3 |
Beschluss
Der Antrag von Michael Krebs aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2019 für ein Halteverbot in der Oberen Hauptstraße in Wörleschwang zwischen den Hs.Nr. 7 bis 9 und Hs.Nr. 8 bis 10 soll an das zuständige Landratsamt Augsburg – Straßenverkehrsbehörde- zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 16.10.2019 wurde durch … ein Antrag auf Halteverbot in der Oberen Hauptstraße zwischen Hs.Nr. 7 bis 9 und Hs.Nr. 8 bis 10 gestellt.
Über diesen Antrag wurde abgestimmt und mit der Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Dem Antrag von … für ein Halteverbot in der Oberen Hauptstraße für das Teilstück sowie einer erneuten Behandlung im Marktgemeinderat wird zugestimmt.
Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustandegekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus. Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln (Art. 18 GO).
Im Nachgang zur Bürgerversammlung ging am 25.10.2019 eine Stellungnahme vom Landgasthof Demharter ein. Diese ist als Anlage beigefügt.
Grundsätzlich ist für die Anordnung eines Halteverbotes in der Oberen Hauptstraße in Wörleschwang das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- zuständig, da es sich um eine Kreisstraße (A 20) handelt.
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag aus der Bürgerversammlung zur Prüfung und Entscheidung an das Landratsamt Augsburg weiterzuleiten.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl erläutert anhand eines Plans, dass es sich bei dem Antrag um eine Halteverbots-Länge für fünf Fahrzeuge handelt. Da sich die Obere Hauptstraße im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Augsburg befindet, ist für die Anordnung eines Halteverbots nicht der Markt zuständig. Das Halteverbot muss beim Landratsamt Augsburg beantragt und von diesem angeordnet werden. Hierfür erfolgt vorab ein Ortstermin, bei dem sowohl der Markt als auch die Polizeiinspektion Zusmarshausen gehört werden.
MR Steffen Kraus spricht sich gegen ein Halteverbot an dieser Stelle aus, da es in Wörleschwang an mehreren Stellen zu Problemen beim Parken kommt und nicht überall ein Parkverbot verhängt werden kann.
MR Richard Hegele bestätigt, dass sich mittlerweile ein einseitiges Parken, wie von … in der Bürgersprechstunde erläutert, gut eingespielt hat. Er sieht aber nach wie vor Probleme in Richtung Ortsende, da man hier kaum Ausweichmöglichkeiten beim Vorbeifahren an den parkenden Autos hat und der Gegenverkehr kaum Rücksicht nimmt. Er erläutert, dass der Antrag auf ein Halteverbot eher dazu gedacht ist, Lücken oder Nischen zu schaffen, in die der Autofahrer bei Gegenverkehr ausweichen kann. In Höhe des Kulturstadels zeigt sich dieses Problem nicht so sehr, da hier weniger Verkehr herrscht.
MR Alfred Hegele ist der Ansicht, dass man Firmen und Gaststätten unterstützen soll und ist deshalb der Ansicht, dass dem Antrag nicht statt gegeben werden sollte.
Auch MR Elke Schwarz spricht sich gegen ein Halteverbot aus. Sie ist der Ansicht, dass der Hauptverkehr über die Umgehungsstraße läuft und der Verkehr am Wochenende im Ortskern überschaubar sei. Sie regt evtl. eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Entspannung der Situation an.
3. Bgm Stefan Vogg möchte dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen, da bereits in zwei naheliegenden Straßen ein Halteverbot besteht und auch Gastronom … bereits Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt hat.
In diesem Zusammenhang fragt 3. Bgm Stefan Vogg an, warum in der Vogelberg- bzw. Kreuzbergstraße ein Halteverbot angeordnet wurde.
GL …. erläutert, dass Grundstückeigentümer teilweise aufgrund parkender Autos nicht mehr aus der Ausfahrt fahren konnten und deshalb Handlungsbedarf war.
2. Bgm Robert Steppich gibt zu bedenken, dass sich die Situation durch das Halteverbot in der Kreuzbergstraße zugespitzt hat und man deshalb diese Anordnung nochmal überdenken sollte.
MR Hubert Kraus schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass es keine Patentlösung gibt und appelliert an das Verständnis und die Toleranz innerhalb der Bevölkerung.
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4. Antrag der CSU-Fraktion - Kindergarten "Die kleinen Strolche" Gabelbach - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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Kurzbericht
Sachvortrag:
MR Ingrid Hafner-Eichner hat im Auftrag der CSU-Fraktion einen Antrag zur Behandlung im Marktgemeinderat gestellt.
Dabei geht es um den Kindergarten Gabelbach und darum, dass im ehemaligen Kita-Gebäude in der Wertinger Straße in Zusmarshausen ein Standort für die Familienstation des Landkreises Augsburg realisiert wird.
Grundsätzlich hat der MGR in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Einrichtung einer Familienstation bzw. eines Familienstützpunktes in Zusmarshausen durch den Landkreis Augsburg in der Trägerschaft des Frère-Roger-Kinderzentrums befürwortet.
Die Verwaltung hat aufgrund des vorliegenden Antrages mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Kinderzentrum Kontakt aufgenommen und einen Termin für eine Ortsbesichtigung im Januar 2020 vereinbart. Bei diesem Ortstermin soll geklärt werden, ob die Räumlichkeiten im Gebäude Wertinger Straße 16 geeignet sind.
Aus Sicht der Verwaltung sollte erst dann ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Außerdem liegen dann auch die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 vor und es ist absehbar, welche Räumlichkeiten für den Kindergartenbetrieb notwendig sind.
Diskussionsverlauf:
MR Ingrid Hafner-Eichner gibt bekannt, dass die Punkte 1-3 des Antrags vom 04.11.2019 durch den TOP 2 der heutigen Sitzung hinfällig sind. Sie verliest den Antrag in Bezug auf Punkt 4 (Familienstation) dennoch und bittet um entsprechende Beschlussfassung, um eine möglichst schnelle Umsetzung zu gewährleisten und ein Signal zu setzen, da sie befürchtet, dass evtl eine andere Kommune dem Markt zuvorkommt.
MR Thomas Günther sieht keine Notwendigkeit, einen erneuten Beschluss zu fassen und möchte den Besichtigungstermin mit dem Landratsamt Augsburg am 13.01.2020 abwarten.
Auch MR Hörmann Erwin ist dieser Ansicht. Außerdem sollte man sich durch die Unterbringung der Familienstation nicht den Puffer für evtl benötigte Kinderbetreuung verbauen.
Bgm Bernhard Uhl schlägt vor, das Ergebnis des Ortstermins am 13.01.2020 abzuwarten und bei der MGR-Sitzung am 06.02.2020 einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Dem Amt für Jugend und Familie ist aufgrund des Ortstermins ja bekannt, dass der Markt Räume für die Familienstation anbieten möchte.
Dem schließt sich sowohl 2. Bgm Robert Steppich als auch MR Hubert Kraus an. Auch MR Walter Aumann ist dieser Ansicht, möchte dann aber auch bei der Sitzung einen konkreten Beschluss fassen.
GL … gibt zu bedenken, dass das Gebäude in absehbarer Zeit saniert werden muss und die Familienstation dann wieder ausziehen muss.
MR Ingrid Hafner-Eichner hält an ihrer Ansicht und ihrem Wunsch nach Beschlussfassung fest. Sie regt an, neben den nun wieder genutzten Räumen für Kinderbetreuung einen weiteren Raum schnell und unkompliziert mit einfachen Mitteln zu ertüchtigen, damit die Familienstation mit ihrer Arbeit beginnen kann.
Dem hält GL … entgegen, dass bei einem Vorgespräch von mehreren Räumen wie Büro, Elternraum und Küche die Rede war.
MR Steffen Kraus erklärt zum ursprünglichen Ziel des Antrags der CSU-Fraktion, dass „einfach mal alles in die Wege geleitet werden sollte, damit die Familienstation ihre Arbeit beginnen kann“. Das Engagement von „fiz – Familien in Zus“ zeigt deutlich, dass eine Familienstation in Zusmarshausen gebraucht wird.
Bgm Bernhard Uhl bekräftigt nochmal, dass im MGR Einigkeit besteht, dass die Familienstation in Zusmarshausen entstehen soll und auch eine schnelle Realisierung gewünscht wird. Die konkreten Wünsche des Landratsamtes und die Realisierung sollen eben am 13.01.2020 besprochen werden. Leider war kein früherer Termin möglich.
MR Elke Schwarz fragt an, warum die Beschlussfassung nicht schon bei der geplanten MGR-Sitzung am 16.01.2020 möglich sei. Sowohl Bgm Bernhard Uhl als auch GL … erklären, dass dies aufgrund der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht möglich ist.
Außerdem möchte MR Elke Schwarz wissen, ob evtl ein Mietvertrag mit der Familienstation die Sanierung des Gebäudes behindern könnte.
Bgm Bernhard Uhl sieht hier keine großen Probleme, da die Sanierung wohl erst stattfinden wird, wenn der neue Hort bezogen werden kann. Dann werden die Räume der Mittagsbetreuung frei, so dass die Familienstation hier Platz finden könnte.
GL… erklärt, dass bei dem Ortstermin am 13.01.2020 dem Landratsamt Augsburg nicht nur die Räume in der Wertinger Straße sondern auch die der Mittagsbetreuung angeboten bzw. besichtigt werden.
CSU-Fraktionssprecher Hubert Kraus beendet die Diskussion und gibt bekannt, dass die CSU-Fraktion damit einverstanden ist, den Ortstermin am 13.01.2020 abzuwarten und eine Beschlussfassung bei der MGR-Sitzung am 06.02.2020 erfolgen soll.
Es wird kein Beschluss gefasst.
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5. Antrag von MR Steffen Kraus
DSL in den Ortsteilen Wörleschwang und Gabelbachergreut
Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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5 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, nach konkreten Lösungen zu suchen, dass auch in den Ortsteilen Wörleschwang und Gabelbachergreut ein „Fiber tot he Home“ DSL-Anschluss mit einer Mindestbandbreite von 100 Mbit/s errichtet werden kann. Bei der Lösung ist eine durchgängige Glasfaserleitung ohne Funklösung zu verwenden. Hierbei sind die Kosten und auch Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Im Haushalt für die Folgejahre sind entsprechende Kostenansätze aufzunehmen. Dem Marktgemeinderat ist spätestens alle drei Monate ein Sachstandsbericht abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
MR Steffen Kraus beantragt mit Schreiben vom 24.09.2019, dass nunmehr auch für die Bürger der Ortsteile Wörleschwang und Gabelbachergreut ein nutzbares Internet geschaffen wird.
Diskussionsverlauf:
MR Steffen Kraus verliest den Antrag.
Bgm Bernhard Uhl begrüßt zu diesem TOP den Breitbandpaten … und erläutert, dass vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, dass es ein neues Förderprogramm geben soll.
Breitbandpate … bestätigt dies und erklärt, dass das neue Programm auch Gebiete mit einer Einstiegsschwelle von 100 MBits fördert. Damit ist sowohl der Ortsteil Wörleschwang als auch Gabelbachergreut förderfähig. Bisher lag die Grenze bei 30 MBits, wobei nicht maßgebend war, was in den einzelnen Haushalten ankam.
Er berichtet ergänzend, dass ein Teil des Ortsteils Wollbach mit FTTH ausgebaut ist und der restliche Bereich durch Kabel Deutschland versorgt wird. Dieser Bereich ist nicht förderfähig, da hier 1 GBit erreicht wird.
Im Baugebiet „Steineberg“ ist ebenfalls Kabel Deutschland als Anbieter präsent. Er gibt zu, dass hier das Gebiet an sich als Fläche versorgt ist, einzelne Häuser aber nicht.
Außerdem informiert …, dass der Hausanschluss durch den Hauseigentümer selbst bezahlt werden muss.
MR Richard Hegele verweist darauf, dass die bisherige Funklösung als Zwischenlösung galt und später durch Glasfaser ersetzt werden sollte. Bisher ist aber nichts unternommen worden. Seines Wissens nach zieht sich die Telekom nun zurück. Wie kann es hier weitergehen und was ist für das neue Baugebiet geplant.
… erklärt, dass es wohl Probleme mit der Zusammenarbeit verschiedener Anbieter gab. Im Neubaugebiet muss bei den Spartengesprächen geklärt werden, ob ein FTTH-Ausbau erfolgen kann. Der Rest ist mit dem neuen Förderprogramm ausbaufähig. Es gilt Angebote einzuholen und abzuwarten, wie diese aussehen.
MR Steffen Kraus erkundigt sich, wann das neue Förderprogramm in Kraft tritt.
… erläutert, dass die Zustimmung der EU-Kommission vor 3 Tagen erfolgt ist. Das Finanzministerium muss nun die Förderquoten abklären. Er rechnet im 1. Quartal 2020 mit dem neuen Programm.
MR Alfred Hegele fragt an, ob im Ortsteil Zusmarshausen denn bereits alle Haushalte und Firmen mit 100 MBit versorgt sind.
Breitbandpate … gibt an, dass die Telekom einen eigenwirtschaftlichen FTC-Ausbau betreibt, aber dass in Zusmarshausen kein Anschluss mehr unter 50 MBits besteht.
…. merkt zum Beschlussvorschlag an, dass ein Glasfaser-Ausbau nicht EU-konform sei, dass aber der Freistaat Bayern faktisch nur noch Glasfaser-Ausbau fördert.
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6. Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum - Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
|
ö
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6 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, im Marktboten einen Aufruf für Vorschläge aus der Bevölkerung zur Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim zu veröffentlichen mit dem Hinweis, dass ein Vorschlag bereits vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 20.10.2019 eine Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung soll eine entsprechende Veröffentlichung im Marktboten erfolgen, um Vorschläge aus der Bevölkerung zu erhalten.
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7. Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle - Abschluss einer Vereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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7 |
Beschluss
Der Vereinbarung in der vorliegenden Fassung zwischen dem Landkreis Augsburg, dem
Landschaftspflegeverband Zusam und dem Markt Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Vereinbarung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Landkreis Augsburg hat beschlossen, den Jugendzeltplatz Rücklenmühle zur revitalisieren und ergänzend ein neues Selbstversorgerhaus auf dem Areal zu errichten, um einen ganzjährigen Betrieb zu ermöglichen. Hierzu wurde das Eigentum des Grundstücks Fl.Nr. 367 vom Landschaftspflegeverband Zusam bereits an den Landkreis Augsburg übertragen. In der Verbandsversammlung am 16.05.2018 hat der Zweckverband einer Vereinbarung mit dem Landkreis Augsburg über die Übertragung des Grundstücks und zur Umsetzung der Revitalisierungsmaßnahmen zugestimmt.
Die Vereinbarung dient dazu, für den Landkreis Augsburg Rechtssicherheit für ergänzende Maßnahmen zur Realisierung der damit verbundenen baulichen Maßnahmen zu schaffen, die nicht auf dem Baugrundstück selbst, sondern auf den beiden unmittelbar westlich angrenzenden Grundstücken liegen. Das Grundstück Fl.Nr. 366 (Godelbach), Gemarkung Gabelbach, gehört dem Freistaat Bayern und das Grundstück Fl.Nr. 365, Gemarkung Gabelbach, befindet sich im Eigentum des Landschaftspflegeverbandes Zusam.
Notwendige Maßnahmen sind:
- Ausgleichsmaßnahmen für die Revitalisierungsmaßnahmen des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle einschließlich des Neubaus des Selbstversorgerhauses
Sanierung des Schmutzwasserkanals
Wiederherstellung der Fußgänger-Brücke über den Godelbach
Die einzelnen Maßnahmen sind in der beiliegenden Vereinbarung näher definiert.
Der Landschaftspflegeverband Zusam hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 bereits der Vereinbarung zugestimmt.
Insbesondere betrifft den Markt Zusmarshausen die Sanierung des Schmutzwasserkanals. Der Markt soll einer Kanalsanierung zustimmen. Die Kosten hierfür übernimmt der Landkreis Augsburg. Im Zuge der Baumaßnahme ist diese notwendige Sanierung sinnvoll.
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8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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8 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage 7 beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil Unterdeckungen vorliegen und gerade im Bereich der Wasserversorgung in den kommenden Jahren umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Zustandsbewertung und Risikoanalyse anstehen werden. Auf die MGR-Sitzung vom 10.10.2019 wird Bezug genommen.
Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze sein. Diese Grundlagen liegen jedoch der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor Jahresende vor. Auch kann eine Fertigstellung der Kalkulation aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden und terminierten Kalkulationsprojekten vom beauftragten Büro in diesem Jahr nicht mehr bewerkstelligt werden.
Dies bedeutet auch, dass eine notwendige Änderung der Gebühr nicht mehr zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Aus diesem Grund ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erforderlich, die dann eine rückwirkende Änderung der Gebühr ermöglicht. Statt eines Bevorratungsbeschlusses (wie 2017) ist nach Absprache mit dem beauftragten Büro und dem Landratsamt Augsburg nunmehr eine Änderungssatzung zu beschließen.
Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wird vom Büro auch eine evtl. Erhöhung der Grundgebühr überprüft. Auf das Schreiben der Interessengemeinschaft der Landwirte für faire Verbrauchsgebühren wird hingewiesen. Ferner auf die Sitzung des MGR am 14.03.2019.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl erklärt, dass verschiedene Landwirte einen Antrag zur Erhöhung der Grundgebühr und Senkung der Verbrauchsgebühren gestellt haben. Dieser Antrag ging an das Büro Schneider & Zajontz zur Prüfung.
GL … berichtet, dass das Büro Schneider & Zajontz kein Problem sieht, die Gebühren anders zu verteilen und wird die Zahlen gegenüber stellen. Allerdings kann der Auftrag erst im ersten Halbjahr 2020 ausgeführt werden. Die zu beschließende Änderungssatzung wurde bereits dem Landratsamt Augsburg vorgelegt und geprüft.
GL … erklärt, dass es im Markt Zusmarshausen 2.216 Zähler bis 4 m³, 75 Zähler bis 10 m³ sowie 3 Zähler über 10 m³ Dauerdurchfluss gibt.
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9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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9 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage 8 beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil Unterdeckungen vorliegen und Kostensteigerungen bei den Unterhaltsmaßnahmen zu verzeichnen sind.
Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze sein. Diese Grundlagen liegen jedoch der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor Jahresende vor. Auch kann eine Fertigstellung der Kalkulation aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden und terminierten Kalkulationsprojekten vom beauftragten Büro in diesem Jahr nicht mehr bewerkstelligt werden.
Dies bedeutet auch, dass eine notwendige Änderung der Gebühren nicht mehr zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.
Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Aus diesem Grund ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich, die dann eine rückwirkende Änderung der Gebühren ermöglicht. Statt eines Bevorratungsbeschlusses (wie 2017) ist nach Absprache mit dem beauftragten Büro und dem Landratsamt Augsburg nunmehr eine Änderungssatzung zu beschließen.
Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wird vom Büro auch eine mögliche Einführung einer Grundgebühr geprüft.
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
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ö
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informativ
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Verlegung Wertstoffsammelstelle und Sperrung Römerstraße während Inthronisationsbällen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
|
ö
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beschließend
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10.1 |
Kurzbericht
Bgm Bernhard Uhl gibt bekannt, dass die Wertstoffsammelstelle aufgrund der Showtanzarena der Zusamtaler Bettschoner in der Zeit vom 21.12.2020 bis voraussichtlich 29.02.2020 an den Festplatz am Rothsee verlegt wird.
In diesem Zusammenhang informiert er auch, dass die Römerstraße während der Inthronisationsbällen gesperrt wird.
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11. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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100. Sitzung des Marktgemeinderates
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05.12.2019
|
ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 20.01.2020 17:00 Uhr