Datum: 16.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:52 Uhr bis 23:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 99. Sitzung am 28.11.2019
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 100. Sitzung am 05.12.2019
3 Kindergarten Gabelbach Anbau an das bestehende Gebäude
3.1 Information zur Bedarfsanerkennung durch das Landratsamt Augsburg
3.2 Beschlussfassung über den Anbau und Antrag auf Förderung
3.3 Vorstellung der Eingabeplanung und Beschlussfassung
4 Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried Aufstellungsbeschluss
5 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beim Kirchle", Vallried Aufstellungsbeschluss
6 Bauleitplanung des Marktes Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Welden Süd", Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7 Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes; Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen
8 Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum Kontaktaufnahme mit dem Markt Dinkelscherben, um das Brückenbauwerk/Bahnüberführung bei Anried/Elmischwangerstraße zukunftsträchtig zu gestalten und schon jetzt, für eine mögliche Umfahrung sowohl von Dinkelscherben als auch fortführend für Steinekirch und Zusmarshausen vorzubereiten - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise
9 Interkommunaler und gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum Zusmarshausen und der Fraktion der CSU Horgau - Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen für den Durchgangsverkehr in Auerbach und Streitheim für die Straßenzüge der Streitheimer Straße in Auerbach, der Weldener Straße und Adelsrieder Straße in Streitheim - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise
10 Antrag der Fraktion Freie Wählervereinigung Zusmarshausen e.V. Reinigung der Dorfstraße in Steinekirch durch den Markt Zusmarshausen - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise
11 Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
12 Freiwillige Feuerwehr Streitheim - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters
13 Verschiedenes
13.1 Nutzungsvertrag für Festsaal St. Albert
13.2 Verkehrsrechtliche Anordnung - Augsburger Straße 4
13.3 Einzelhandel südl. der Roth - Baugrunduntersuchung
13.4 Straßenschäden in der Augsburger Straße
13.5 Ablagerungen Geisweghülle
14 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 99. Sitzung am 28.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 100. Sitzung am 05.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kindergarten Gabelbach Anbau an das bestehende Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 3
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3.1. Information zur Bedarfsanerkennung durch das Landratsamt Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der MGR hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Aufgrund der vorliegenden Belegungszahlen und der zu erwartenden Neuanmeldungen aus dem Einzugsgebiet des Kindergartens Gabelbach wird ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach festgestellt. Mit einem Anbau an das bestehende Kindergartengebäude soll dieser Bedarf abgedeckt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg die Bedarfsanerkennung für den Anbau einer weiteren Gruppe mit 25 gleichzeitig belegbaren Plätzen zu beantragen.

Auf Antrag des Marktes Zusmarshausen hat das Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 17.12.2019 mitgeteilt, dass der Bedarfsbeschreibung und –Feststellung zur Sicherstellung bedarfsgerechter Kindergartenplätze gefolgt werden kann und der Bedarf von zusätzlichen 25 Kindergartenplätzen aus Sicht des Landkreises Augsburg bestätigt werden kann. Dem Träger wird –vorbehaltlich der Zustimmung der zu beteiligten Fachstellen- eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Diese Bedarfsanerkennung dient dem Gremium zur Information.

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3.2. Beschlussfassung über den Anbau und Antrag auf Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 3.2

Beschluss

Dem Anbau zur Unterbringung einer weiteren Kindergartengruppe mit 25 gleichzeitig belegbaren Plätzen im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach“ wird nach einer durchgeführten Bedarfsermittlung zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben über das Landratsamt Augsburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Da die Bedarfsanerkennung durch das Landratsamt Augsburg vorliegt, ist ein Grundsatzbeschluss (Baubeschluss) für den Anbau an den Kindergarten Gabelbach zu fassen und auch die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

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3.3. Vorstellung der Eingabeplanung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 3.3

Beschluss

Dem Bauantrag zum Anbau an den Kindergarten „Die kleinen Strolche“, Schulweg 3, Fl.Nr. 42, Gmkg. Gabelbach, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Büro Hienle hat in der MGR-Sitzung am 05.12.2019 die Entwurfsplanung bereits vorgestellt. Ein Vorabzug war der Sitzungsvorlage bereits beigefügt.  

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn Dipl.-Ing. …. der in der heutigen Sitzung anhand der einer PowerPoint Präsentation die Eingabeplanung nochmals erläutert.

In diesem Zusammenhang wird auch auf ein Schreiben des Nachbarn …. verwiesen.


Diskussionsverlauf:
Wäre eine Aufstockung nach derzeitigem Planungsstand möglich? Erkundigt sich MR Clemens.

Die Fundamente hierfür werden bei der Planung mitberücksichtigt und bei der Ausführung entsprechend angebracht, entgegnet Herr ….

Wurde der Denkmalschutz bereits miteinbezogen? Fragt MR Reitmayer nach.

Die Denkmalschutzbehörde wurde bislang noch nicht kontaktiert, da die Aufstockung nicht Gegenstand des derzeitigen Bauantrags ist.

MR Juraschek möchte wissen, ob die Räumlichkeiten passend angeordnet und das Personal bei der Planung miteingebunden wurde?

Das Bauvorhaben wurde in Absprache mit dem Kindergartenpersonal entwickelt. Zudem hängt der Plan zur Einsicht im Kindergarten Gabelbach aus. Merkt Bgm. Uhl an.

Für MR Juraschek wird eine Insellösung geschaffen, die nur momentane Befriedigung mit sich bringt. Es handle sich um einen Schnellschuss, bei dem weitere Alternativen außer Acht gelassen wurden.

Sämtliche Alternativen wurden umfassend in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen diskutiert und beraten, korrigiert MR Christian Weldishofer seinen Vorredner.

Der Bedarf aus Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch muss dringend gedeckt werden. Auch in der Kindertagesstätte Zusmarshausen wurde eine etwaige Aufstockung bereits miteingeplant, was eine wichtige Entscheidung für die Zukunft darstelle. Trotz aller dem rücke eine Aufstockung für 2. Bgm. Steppich in weite Ferne.

Dezentrale Lösungen müssen erhalten bleiben, so MR Hubert Kraus. Nach dem Anbau sei der Kindergarten zwar wieder für einige Jahre ausreichend, jedoch müsse das Konzept zwischenzeitlich im gesamten Gemeindegebiet weiterentwickelt werden, damit weitere Plätze geschaffen werden können. Die Anliegen der Nachbarn dürfen hierbei selbstverständlich nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem die Aufstockung dennoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht Planungsgegenstand ist, müsse über das Schreiben von Herrn Knecht momentan nicht diskutiert und entschieden werden.

Für MR Hafner-Eichner seien die Planungen super gelungen und für die nächsten 5 Jahre ausreichend dimensioniert. Sie merkt weiterhin an, dass der Markt Zusmarshausen sich eine etwaige Aufstockung nicht verbauen lassen sollte.  

Herr … kommt nun auf die Kostenberechnung (netto) zu sprechen.

  • Reine Baukosten                                                        284.000 €
  • Sanitäre Einrichtungen, Heizungsanlage, Elektroinstallation          53.000 €
  • Außenanlagen (Stellplätze, Zufahrten, Wendemöglichkeiten etc.)          25.000 €
  • Planungskosten                                                          60.000 €

Damit sei mit Gesamtkosten in Höhe von 520.000 € (brutto), inkl. 5 % Unvorhergesehenes zu rechnen.  

Zudem erläutert Herr …, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die gesamte Heizungsanlage erneuert werden muss, da diese den derzeitigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Eine Heizungsfirma wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten.

Wie soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) erfüllt werden? Erkundigt sich MR Reitmayer.

Die momentan vorhandene Öl Heizung soll durch eine Pellets- bzw. Gasheizung ersetzt werden, so Herr …. Lagermöglichkeiten für die Pellets wären durchaus gegeben.

Über die Heizungsanlage soll jedoch in der Ausführungsplanung ein eigener Beschluss gefasst werden.

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4. Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 1, 130, 131, 132, 141 (Teilbereich), 155 (Teilbereich) sowie 156 (Teilbereich), Gemarkung Vallried, bei einer Fläche von rund 1,28 ha. Der Lageplan (Anlage 4) mit Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Frau … verliest einführend den von Herrn …, Büro Lars consult erarbeitete Sachvortrag.

Lt.  Mitteilung des Landratsamtes Augsburg vom 27.11.2018 ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB nicht möglich. Demnach sieht Kreisbaumeister Schwindling bei der östlich vom Ortsteil Vallried abgesetzten Bebauung (insbesondere Fl.Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 130, 131, 155) keine organische Siedlungsstruktur. Diese ist demnach als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen (Splittersiedlung im Außenbereich). Es fehlt der Anschluss  „an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ gemäß § 13 b BauGB. Somit muss die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem zweistufigen Regelverfahren erfolgen.

In der Sitzung vom 13.06.2019 hat Frau … vom Büro Lars consult Planungsvarianten für das Baugebiet in Vallried vorgestellt. Der MGR hat sich für die Planungsvariante 02 b entschieden. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches gemäß Beschluss vom 13.06.2019 kann aufgrund mangelnder Grundstücksverfügbarkeit nicht weiterverfolgt werden.



Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 01.08.2019 auf folgende Bezeichnung für das Baugebiet in Vallried festgelegt:     Bebauungsplan Nr. 58 „Beim Kirchle“, Vallried

Zudem wurde in der Sitzung vom 01.08.2019 das Büro Lars consult mit der Durchführung der Bauleitplanung für eine Baulandausweisung in Vallried beauftragt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird dem MGR der Vertrag mit dem Planungsbüro Lars consult  zur Durchführung der Leistungen der Bauleitplanung zur Zustimmung vorgelegt.

Zur Durchführung des Verfahrens wird die Beauftragung von Gutachten erforderlich.
Lt. Frau …, Büro Lars consult, werden eine Baugrunduntersuchung sowie eine Bestandvermessung erforderlich. Im Verfahren kann ggf. vom FB Immissionsschutz des Landratsamtes ein Lärmschutzgutachten gefordert werden.

Auf dem Areal des ehemaligen „Winkelhofes“ soll im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogrammes (KommWFP) Wohnraum (Mietwohnungen) geschaffen werden. Lt. Mitteilung von Frau …, Regierung von Schwaben, vom 22.11.2019, kann der Aufstellungsbeschluss förderunschädlich gefasst werden. Ein Aufstellungsbeschluss hat demnach keine Auswirkungen auf die Förderung im Rahmen des KommWFP.



Diskussionsverlauf:

Was ist unter einer linearen Gehölzstruktur zu verstehen? Fragt MR Juraschek nach.
Damit sei eine Hecke gemeint, so Frau ….

Weshalb sei ein Lärmschutzgutachten gefordert? Möchte MR Hubert Kraus wissen.

Zunächst müsse die frühzeitige Beteiligung abgewartet werden, erläutert Frau …. Erst dann ist der Verwaltung bekannt, ob ein Lärmschutzgutachten erforderlich wird und ggfls. welche Konfliktpunkte in Auftrag gegeben werden müssen.

MR Reitmayer würde die Variante „Winkelhof“ besser gefallen, um den Charakter beizubehalten. Zudem erkundigt er sich nach der weiteren Vorgehensweise.
 
Im nächsten Schritt wird die Vermessung in Auftrag gegeben, so Frau …. Anschließend erfolgt eine Entwurfserstellung seitens der Planer.

Frau … fügt hinzu, dass das Ineinandergreifen mehrerer Zuständigen aus verschiedenen Sachbereichen, (Förderung, Hochbau, Planung etc…)  erschwerend hinzukommt, sodass vorab eine Zeitschiene aller Bereiche erarbeitet werden muss.

Muss der Bedarf an Wohnbaufläche gemeldet werden? Fragt MR Hörmann an.

Dies ist durchaus möglich, führt Frau …  aus.

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5. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beim Kirchle", Vallried Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Beim Kirchle“, Vallried. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 1, 130, 131, 132, 141 (Teilbereich), 155 (Teilbereich) sowie 156 (Teilbereich), Gemarkung Vallried, bei einer Fläche von rund 1,28 ha. Der Lageplan (Anlage 5) mit Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Beim Kirchle“ den Flächennutzungsplan zu ändern. Da der Geltungsbereich im rechtsgültigen Flächennutzungsplan momentan als Dorfgebiet und Grünfläche dargestellt wird, soll für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes geschaffen werden.


Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer stellt die allgemeine Notwendigkeit eines Flächennutzungsplanes in Frage.
Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesteuert werden soll, informiert Frau … .

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6. Bauleitplanung des Marktes Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Welden Süd", Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 23.12.2019 bittet das Ingenieurbüro OPLA, Augsburg, den Markt Zusmarshausen um Abgabe einer Stellungnahme bis 31.01.2020 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt am 02.01.2020 zu. Es wurde folgende Stellungnahmen abgegeben.

Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                keine Rückmeldung bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage
Technisches Bauamt:                Fehlanzeige

Das Ingenieurbüro teilt mit, dass das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) für den Bebauungsplan als auch die im Parallelverfahren aufgestellte
4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit von 02.01.2012 bis 03.02.2012 durchgeführt worden war. Laut telefonischer Auskunft des Ingenieurbüros wurde der Markt Zusmarshausen an dem seinerzeitigen Verfahren nicht beteiligt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 durchgeführt. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 18.07.2019 dazu folgenden Beschluss gefasst: „Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Welden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Welden Süd“. Es bestehen keine Bedenken.“

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden.

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7. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes; Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 7

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen beschließt folgende Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller:

Stellungnahme zum Thema Schienenverkehr unter B V 1.2:
Ziel ist es, nach wie vor, eine komplette und zusätzliche Neubaustrecke (Schnelltrasse) entlang der A 8 von Augsburg nach Burgau aus sachlichen Gründen kategorisch abzulehnen und zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Markt Zusmarshausen, wie im Bundesverkehrswegeplan (2-041-V02) und in den Resolutionen dargelegt, die Ertüchtigung oder den teilweisen Neubau entlang der bisherigen Bahnbestandsstrecke zwischen Augsburg und Ulm zu forcieren, um somit zeitnah den 2-gleisigen Aus- und Neubau zwischen Jettingen und Dinkelscherben und den 3-gleisigen Ausbau zwischen Dinkelscherben und Augsburg zu ermöglichen/zu realisieren.
Zu B V 1.2.1 Schienenstrecken fordert der Markt Zusmarshausen bei Punkt Z (6) auch den Korridor der Bestandsstrecke zwischen Neuoffingen und Jettingen als Vorranggebiet auszuweisen. Diese Forderung würde mit der im Bundesverkehrswegeplan unter Variante 2-041-V02 bereits als bevorzugte Ausbauvariante übereinstimmen.

Zur Erläuterung und Begründung dieser Stellungnahme liegen als Anlage 6 und 7 sowohl die Ausführungen der MRe Jurascheck und Vogg vom 30.12.2019 als auch die Gemeinsame Resolution vom 31.07.2015 der Stellungnahme bei.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme, zusammen mit den Ausführungen vom 30.12.2019 und einer Kopie der Gemeinsamen Resolution vom 31.07.2015, fristgerecht an den Regionalverband Donau-Iller zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Auf die Beschlussvorlagen der Verwaltung für die Marktgemeinderatssitzungen am 28.11.2019 und 19.12.2019 wird verwiesen.

Bei der erneuten Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 19.12.2019 wurde der TOP wieder vertagt. Grund war der Antrag der SPD, hier unbedingt auf die Bahn-Resolution hinzuweisen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sollte durch die SPD-Fraktion eingereicht werden.

Mit Mail vom 01.01.2020 wurde der Verwaltung von MR Jurascheck und 3. Bgm. Vogg ein Beschlussvorschlag zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller mit Datum vom 30.12.2019 zugeleitet, welcher am 02.01.2020 an sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates weitergeleitet worden war. 

Am 08.01.2020 hat die Verwaltung telefonisch bei Herrn …, stv. Verbandsdirektor des Regionalverbandes Donau-Iller um Fristverlängerung gebeten, welche schriftlich bis 24.01.2020 gewährt wurde.

Gleichzeitig wurde Herrn … die Vorlage der Herren Juraschek und Vogg zugeleitet, mit der Bitte um Beantwortung der darin gestellten verfahrensrechtlichen Fragen und mit der Bitte um Stellungnahme zu den inhaltlichen Passagen der Vorlage.

Mit Mail vom 08.01.2020 hat Herr … die verfahrensrechtlichen Fragen beantwortet. Die Mail vom 08.01.2020 war der der Beschlussvorlage beigefügt.

Mit Mail vom 09.01.2020 wurden die inhaltlichen Passagen der Vorlage von Herrn … vom Regionalverband Donau-Iller beantwortet. Die Mail vom 09.01.2020 war ebenfalls Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

Mit Mail vom 10.01.2020 hat die Verwaltung außerdem Frau …, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Augsburg, angeschrieben und um Information gebeten, wie im aktuell gültigen Regionalplan der Region 9 Augsburg mit der Schnelltrasse entlang der A 8 umgegangen wird bzw. was hier vom Regionalplan Augsburg zu erwarten ist. Am 13.01.2020 fand ein Telefonat zwischen Frau … und Frau …statt. Darin hat sich Frau … wie folgt geäußert:

  • Auch der Regionale Planungsverband Augsburg wurde von Donau-Iller als Träger öffentlicher Belange zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller angeschrieben, mit den gleichen Fristsetzungen wie der Markt Zusmarshausen und alle übrigen angeschriebenen TöB und Behörden.

  • Der Regionale Planungsverband spricht seine Stellungnahme mit der Regierung von Schwaben, in diesem Fall mit der Regionsbeauftragten Frau …, ab. Eine Stellungnahme der Regionsbeauftragten zum Regionalen Planungsverband Donau-Iller lag bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor. Frau … versprach jedoch diese Stellungnahme umgehend an den Markt Zusmarshausen in Cc weiterzuleiten, sobald sie ihr vorläge. Ob dies noch bis zur Sitzung des Marktgemeinderates am 16.01.2020 sein kann, konnte Frau … jedoch nicht sagen.

  • Außerdem zeigte Frau … auf, dass sich der derzeit gültige Regionalplan Augsburg aus dem Jahr 2007 (In-Kraft-getreten am 20.11.2007) im Kapitel B IV „Technische Infrastruktur“ u. a. mit dem Schienenverkehr befasst. Diese Beschlussvorlage enthielt eine Anlage „Auszug aus dem Regionalplan der Region Augsburg Ziele und Grundsätze sowie Begründung zu B IV Technische Infrastruktur“.

  • Frau … erklärte auf Anfrage, dass derzeit nicht daran gedacht ist, den Regionalplan Augsburg im Teilkapitel B IV abzuändern. Änderungen werden zwar anstehen, z. B. in den Bereichen Wasserwirtschaft oder Bodenschätze, aber nicht im Bereich Schienenverkehr.

  • Der Regionalplan ist außerdem nach Aussage von Frau … nicht der richtige Anknüpfungspunkt für diese Problematik, sondern die entsprechenden Ausbaupläne der Bahn. Es ist nicht Aufgabe des Regionalplanes, den Ausbau der Schienenstrecke festzulegen. Im Regionalplan werden nicht die hierfür maßgeblichen Entscheidungen getroffen, sondern an anderer, nämlich bundespolitischer Stelle.

  • Frau … wies daraufhin, dass es sich hinsichtlich des Schienennetzes um ein politisches Thema handle, zu dem eine Verwaltung sich nicht äußern könne. Stellungnahmen der Verwaltung können lediglich rein fachbezogen sein.


Mit Mail vom 12.01.2020 machte Herr Marktgemeinderat Hubert Kraus den Vorschlag (die Mail vom 12.01.2020 lag als Anlage dieser Beschlussvorlage bei), sich bei der Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zunächst auf das unter „m“ aufgeführte Fazit des Beschlussvorschlages der Herren Jurascheck und Vogg wie folgt zu beschränken: „Ziel ist es, nach wie vor, eine komplette und zusätzliche Neubaustrecke (Schnelltrasse) entlang der A8 von Augsburg nach Burgau aus sachlichen Gründen kategorisch abzulehnen und zu verhindern. Darüber hinaus fordern wir, wie im Bundesverkehrswegeplan (2-041-V02) und in den Resolutionen dargelegt, die Ertüchtigung oder den teilweisen Neubau entlang der bisherigen Bahnbestandsstrecke zwischen Augsburg und Ulm zu forcieren, um somit zeitnah den 2-gleisigen Aus- und Neubau zwischen Jettingen und Dinkelscherben und den 3-gleisigen Ausbau zwischen Dinkelscherben und Augsburg zu ermöglichen/zu realisieren.“ Ergänzend hierzu schlägt Herr Kraus Hubert noch vor, folgendes zu fordern: „Unter B V 1.2.1 Schienenstrecken fordern wir bei Punkt Z (6) (Seite 103) auch den Korridor der Bestandsstrecke zwischen Neuoffingen und Jettingen bis Dinkelscherben als Vorranggebiet auszuweisen. Diese Forderung würde mit der im Bundesverkehrswegeplan unter Variante 2-041-V02 bereits als bevorzugte Ausbauvariante übereinstimmen.“

Weitere Vorschläge sind bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage nicht eingegangen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vorschlag von MR Hubert Kraus als Stellungnahme an Donau-Iller zu übernehmen und zusätzlich den Beschlussvorschlag der MRe Jurascheck und Vogg sowie eine Kopie der Resolution vom 31.07.2015 mitzusenden, quasi als Begründung zu den grundsätzlichen Aussagen (Ablehnung Neubaustrecke entlang der A 8 und Ertüchtigung der bisherigen Bahnbestandsstrecke) der Stellungnahme.


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl übergibt 3. Bgm. Vogg und MR Hubert Kraus das Wort und bittet um Erläuterung des eingereichten Beschlussvorschlags und der vorliegenden Stellungnahme.

Für MR Juraschek sind die von MR Hubert Kraus vorgebrachten Ergänzungen durchaus vertretbar. Er dankt insbesondere dem rechtlichen Bauamt für den umfangreich ausgearbeiteten Sachvortrag. Dieser bringt vor, was bezweckt werden sollte.

MR Hubert Kraus schließt sich seinem Vorredner an und spricht ebenfalls einen Dank für die Einholung der Informationen aus.

MR Juraschek geht abschließend auf den von Frau … zuletzt geäußerten Punkt ein, dass es sich hinsichtlich des Schienennetzes um ein politisches Thema handle, zu dem eine Verwaltung sich nicht äußern könne. Aus seiner Sicht sei diese Aussage nicht richtig, da der Gemeinderat das politische Gremium sei, welcher die Stellungnahme formuliere und anschließend beschließt. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme vorzutragen.

Frau … merkt an, dass Frau …  bei Ihrer Äußerung nicht auf das politische Gremium und die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen abgestellt habe, sondern vom Regionalen Planungsverband Augsburg gesprochen habe, dem mehrere Kommunen angehören wie z.B. Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg und Landkreis Aichach-Friedberg.

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8. Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum Kontaktaufnahme mit dem Markt Dinkelscherben, um das Brückenbauwerk/Bahnüberführung bei Anried/Elmischwangerstraße zukunftsträchtig zu gestalten und schon jetzt, für eine mögliche Umfahrung sowohl von Dinkelscherben als auch fortführend für Steinekirch und Zusmarshausen vorzubereiten - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 8

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen unterstützt das Verlangen des Landkreises Augsburg zur Öffnung und Herstellung des Straßenquerschnittes an der DB-Brücke der Kreisstraße A 6 bei Str.-km 3,5 zwischen Elmischwang und Burtenbach. Das Brückenbauwerk muss für den LKW- und Umfahrungsverkehr ertüchtigt werden, um somit Entlastungen für den Durchgangsverkehr auch für den Ortsteil Steinekirch des Marktes Zusmarshausen zu ermöglichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 26.11.2019 die Kontaktaufnahme mit dem Markt Dinkelscherben beantragt, um das Brückenbauwerk/Bahnüberführung bei Anried/Elmischwangerstraße zukunftsträchtig zu gestalten und schon jetzt für eine mögliche Umfahrung sowohl von Dinkelscherben als auch fortführend für Steinekirch und Zusmarshausen vorzubereiten. Der Antrag wurde bereits an den MGR versandt und war nochmals der Sitzungsvorlage beigefügt.

Die Verwaltung hat mit dem Markt Dinkelscherben Kontakt aufgenommen und in Erfahrung gebracht, dass der Landkreis Augsburg bereits ein Verlangen gegenüber der DB-Netz AG angemeldet hat. Grundsätzlich ist auszuführen, dass es sich bei der Elmischwangerstraße um die Kreisstraße A 6 handelt und diese in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Augsburg fällt.

Wie das Landratsamt Augsburg dem Markt Dinkelscherben mitgeteilt hat, ist die DB-Brücke an der Kreisstraße A 6 bei km 3,5 zwischen Elmischwang und Burtenbach erneuerungsbedürftigt. Die DB-Netz AG hat dem Landkreis mitgeteilt, dass das Brückenbauwerk spätestens in 2026, ehe in 2024, erneuert wird.

Der Landkreis Augsburg hat ein Verlangen zur Öffnung und Herstellung des Straßenquerschnittes angemeldet. Grundsätzlich wurde ein Verlangen nach den geltenden Richtlinien ausgesprochen, für die auch eine staatliche Förderung beantragt werden kann.

Vom Markt Dinkelscherben wurde ein Verlangen zur Öffnung für einen Rad- und Gehweg abgelehnt.

Aufgrund des Antrages der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum unterstützt der Markt Zusmarshausen das Verlangen des Landkreises Augsburg zur Öffnung und Herstellung des Straßenquerschnittes an der DB-Brücke der Kreisstraße A 6 bei Str.-km 3,5 zwischen Elmischwang und Burtenbach.

Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP übergibt Bgm. Uhl 3. Bgm. Vogg das Wort und bittet um Erläuterung des am 26.11.2019 durch die SPD/Aktives Bürgerforum eingereichten Antrags.   

MR Hubert Kraus führt aus, dass der Landkreis Augsburg Baulastträger sei und die Angelegenheit in der letzten Kreistagssitzung thematisiert wurde. Der Markt Dinkelscherben sei ausdrücklich gegen die Errichtung eines Geh- und Radweges.

Die Mehrkosten bei der Errichtung eines Geh- und Radweges liegen bei rund 2 Mio. Euro, teilt Bgm. Uhl mit. Der finanzielle Anteil des Marktes Dinkelscherben würde dadurch steigen.

Der Markt Zusmarshausen habe insbesondere im Hinblick auf die Zusamtrasse berechtigtes Interesse an einer Ausweitung der Unterführung, merkt MR Richard Hegele an.

MR Fischer ist überzeugt, dass der Schwerlastverkehr trotz der Ausweitung über Steinekirch und Dinkelscherben erfolgt, da zahlreiche Fahrer den Umweg nicht in Kauf nehmen.

MR Hörmann schließt sich seinem Vorredner, MR Fischer, an.  

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9. Interkommunaler und gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum Zusmarshausen und der Fraktion der CSU Horgau - Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen für den Durchgangsverkehr in Auerbach und Streitheim für die Straßenzüge der Streitheimer Straße in Auerbach, der Weldener Straße und Adelsrieder Straße in Streitheim - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 9

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen unterstützt den Antrag der Fraktionen von SPD/Aktives Bürgerforum und der CSU Horgau auf eine Tonnagebegrenzung von 7,5 t und schließt sich der Argumentation vollinhaltlich an. Der Antrag ist an das zuständige Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde-  zur weiteren Prüfung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum und die CSU Horgau haben mit Schreiben vom 26.11.2019 einen interkommunalen und gemeinsamen Antrag gestellt, eine Tonnagebegrenzung von 7,5 Tonnen für die Straßenzüge der Streitheimer Straße in Auerbach und der Weldener Straße und Adelsrieder Straße in Streitheim zu prüfen und umzusetzen. Grund dafür ist die Eröffnung der neuen Staatsstraße (Umfahrung Adelsried) von Welden via Streitheim nach Adelsried zum 20.12.2019. Näheres ist dem Antrag zu entnehmen, der dem MGR bereits zugeleitet wurde und nochmals der Sitzungsvorlage beigefügt war.

Grundsätzlich sind die Streitheimer Straße in Auerbach und die Weldener Straße in Streitheim eine Kreisstraße. Für diese Kreisstraße A 33 ist das Landratsamt Augsburg die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die auch eine Tonnagebeschränkung anordnen kann.

Der vorliegende Antrag ist daher zunächst an das Landratsamt Augsburg zur Prüfung weiterzuleiten.

Der Gemeinderat Horgau hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2019 mit dem Antrag befasst und  sich der Argumentation vollinhaltlich angeschlossen. Der Antrag wurde zwischenzeitlich beim Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- eingereicht.



Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Vogg ergreift das Wort und erläutert den mit Schreiben vom 26.11.2019 durch die SPD/Aktives Bürgerforum und der CSU Horgau eingereichten Antrag.

MR Schwarz stimmt dem Antrag zu. Insbesondere der Begegnungsverkehr stelle in diesem Bereich eine Problematik dar.

Auch MR Hubert Kraus kann dem Antrag nur zustimmen. Jedoch erfüllt eine Straße mit Tonnagebegrenzung nicht mehr den Wert einer Kreisstraße. Sollte eine Herabstufung zu Tragen kommen, müsste der MGR unverzüglich miteinbezogen werden, da der Landkreis die Straße zu ertüchtigen hat, bevor die Baulastträgerschaft auf den Markt übergeht.

Bgm. Uhl weist daraufhin, dass die Landwirtschaft, der Busverkehr sowie die Anlieger hinsichtlich einer Tonnagebegrenzung ausgenommen werden müssten.

Sollte die Baulastträgerschaft übergehen, so muss auch der Unterbau der Straße geprüft werden, so 3. Bgm. Vogg.

Seitens der Tiefbauverwaltung liegen derzeit keine Bestrebungen vor die Straße abzustufen, so GL … .

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10. Antrag der Fraktion Freie Wählervereinigung Zusmarshausen e.V. Reinigung der Dorfstraße in Steinekirch durch den Markt Zusmarshausen - Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 10

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nach dem aktuellen Muster des Bayerischen Gemeindetages (2017) zur Beschlussfassung im Gremium vorzubereiten. Erst danach können weitere Festlegungen zur künftigen Reinigung der Fahrbahnränder getroffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Fraktion Freie Wählervereinigung Zusmarshausen e.V. hat mit Schreiben vom 24.11.2019 beantragt, die Wasserabflussrinnen der Dorfstraße in Steinekirch in ca. vierwöchentlichen Abständen, angelehnt an den Kehrturnus für gemeindlichen Flächen, auf der gesamten Länge mit der gemeindlichen Kehrmaschine zu reinigen und die Fußwege nur nach Bedarf mit einzubeziehen.

Näheres war dem Antrag zu entnehmen, der dem MGR bereits vorgelegen hat und nochmals der Sitzungsvorlage beigefügt war.

Grundsätzlich gilt derzeit die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 11.11.2010. Diese Reinigungs- und Sicherungsverordnung war der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.

Die Verwaltung hat infolge des Antrages Kontakt mit dem Bayerischen Gemeindetag aufgenommen. Vom Gemeindetag wurde im Jahre 2017 ein neues Verordnungsmuster herausgegeben. Es wurde dringend angeraten, einen Neuerlass der Verordnung nach diesem überarbeiteten Muster zu beschließen. Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen gliedert sich das als Anlage der Verordnung beigefügte Straßenreinigungsverzeichnis in drei Gruppen:

Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen)

Gruppe B
(Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder)

Gruppe C
(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)

Die bisherige Verordnung vom 11.11.2010 (liegt dem Protokoll als Anlage 10 bei) gliederte sich in folgende Straßenkategorien:

Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen und die Fahrbahnränder)

Hier waren ursprünglich alle Kreisstraßen, Staatsstraßen und Bundesstraßen (damals noch Augsburger Straße und Ulmer Straße) enthalten.

Gruppe B
(Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte)

Hier waren alle übrigen Straßen enthalten.


Aufgrund der gefährlichen Verkehrssituation in Steinekirch haben einige Anwohner der Dorfstraße erklärt, die Reinigungsarbeiten nicht mehr durchzuführen. Grundsätzlich gehört die Dorfstraße als Staatsstraße in die Gruppe A, wonach der Gehweg und der Fahrbahnrand (auch Abflussrinne) zu reinigen sind.

Der Gemeindetag hat zum Verkehrsaufkommen folgendes ausgeführt:
Soweit die Straße von verkehrlich untergeordneter Bedeutung ist (schwach befahren), kann deren Reinigung bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte übertragen werden (Gruppe C). Bei einer stärker belasteten Straße wird es zulässig sein, die Reinigung des Fahrbahnrands aufzuerlegen (Gruppe B). Eine Gefährdung der reinigenden Personen durch den Verkehr darf mit der Übertragung aber nicht verbunden sein. Bei verkehrlich sehr hoch belasteten Straßen kann eine Verpflichtung zur Reinigung des Straßenrands nicht mehr verlangt werden (Gruppe A). Eine Bundesstraße mit ca. 11.000 KFZ/Tag ist als verkehrlich hoch belastet einzustufen; die untere Grenze wird bei ca. 5.000 KFZ/Tag liegen. Bei diesen Straßen ist die Reinigung der Fahrbahnränder samt Abflussrinnen nicht zumutbar.

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst ein Neuerlass der Verordnung nach dem Muster aus dem Jahr 2017 des Bayerischen Gemeindetages erlassen und auch die Straßen im Straßenreinigungsverzeichnis neu klassifiziert werden.

Derzeit ist die Verordnung vom 11.11.2010 noch gültig. Der Markt darf die rechtmäßig Verpflichteten nicht aus der Pflicht entlassen, auf die Erfüllung verzichten und stattdessen eine gemeindliche Kehrmaschine einsetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen das Gebot der sparsamen Haushaltsführung.

Dem vorliegenden Antrag könnte durch einen Neuerlass der Verordnung teilweise entsprochen werden, wonach dann die Anlieger die Wasserabflussrinnen nicht mehr reinigen müssen. Diese erforderlichen Reinigungsarbeiten müssten dann vom Markt in Auftrag gegeben werden. Die gemeindliche Kehrmaschine ist für die Reinigung der Abflussrinnen nur bedingt geeignet. Eine Reinigung der Gehwege durch die gemeindliche Kehrmaschine muss jedoch ausscheiden. Dies wäre nur denkbar, wenn der Markt eine eigene Straßenreinigungsanstalt gründet und die Kosten der Reinigung durch Gebühren umgelegt werden.





Diskussionsverlauf:
MR Hörmann stellt den von der Freien Wählervereinigung Zusmarshausen e.V. mit Schreiben vom 24.11.2019 eingereichten Antrag vor.

Bgm. Uhl merkt an, dass die Bürsten der gemeindeeigenen Kehrmaschine nur bedingt geeignet seien. Die Reinigung der Dorfstraße wird häufig in Bürgerversammlungen und Bürgersprechstunden thematisiert, sodass seiner Meinung nach Geld in die Hand genommen werden sollte.

Für MR Hubert Kraus stellt die Dorfstraße ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. Er erkundigt sich zudem, ob diesbezüglich auch Anfragen von Bewohnern der Schloßstraße und Augsburger Straße vorliegen.

Natürlich würde hier ein Präzedenzfall geschaffen, so Bgm. Uhl, aber  das Thema ist auch in Zusmarshausen präsent.

3. Bgm. Vogg erkundigt sich, weshalb der Straßenbaulastträger die Reinigung nicht übernimmt.

Diesem obliegt keine gesetzliche Reinigungsplicht, merkt GL …  an.

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11. Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 11

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Stefan Weldishofer als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zusmarshausen und Herrn Peter Rückert als dessen Stellvertreter. Die Gewählten haben die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen bereits besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zusmarshausen am 05.01.2020 wurde Stefan Weldishofer zum Kommandanten (wie bisher) und Peter Rückert zum Stellvertreter des Kommandanten (wie bisher) gewählt.

Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt.

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt mit Schreiben vom 08.01.2020 vor. Die Gewählten haben die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen bereits besucht.

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12. Freiwillige Feuerwehr Streitheim - Bestätigung des Kommandanten und des Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 12

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Ulrich Sippl als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Streitheim und Herrn Albert Möckl als dessen Stellvertreter. Die Gewählten haben die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen bereits besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Streitheim am 11.01.2020 wurde Ulrich Sippl zum Kommandanten (wie bisher) und Albert Möckl zum Stellvertreter des Kommandanten (wie bisher) gewählt.

Gem. Art. 8 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch den Markt.

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt mit Schreiben vom 13.01.2020 vor. Die Gewählten haben die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen bereits besucht.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13
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13.1. Nutzungsvertrag für Festsaal St. Albert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13.1

Kurzbericht

Die Nutzung des Festsaals durch örtliche Vereine und Organisationen ist künftig gebührenfrei, informiert Bgm. Uhl.

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13.2. Verkehrsrechtliche Anordnung - Augsburger Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13.2

Kurzbericht

Ab 17.01.2020 gilt eine erneute Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung für eine halbseitige Sperrung, letztmals bis 31.01.2020, damit der Bau der Tiefgarage vollendet werden kann.

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13.3. Einzelhandel südl. der Roth - Baugrunduntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13.3

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert, dass die Baugrunduntersuchung südlich der Roth heute begonnen hätte. Hintergrund hierfür ist der Beschluss des MGR zur Ansiedelung eines Drogeriemarktes.

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13.4. Straßenschäden in der Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13.4

Kurzbericht

In der Augsburger Straße in Richtung Horgau, zwischen der Firma Holzwerke Jochum und dem Steuerbüro Hegele, seien Straßenschäden vorhanden, so 3. Bgm. Vogg. Er bittet um  Weiterleitung.

Das technische Bauamt wird entsprechend informiert, merkt Bgm. Uhl an.

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13.5. Ablagerungen Geisweghülle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 13.5

Kurzbericht

MR Reitmayer erkundigt sich, ob die Ablagerungen der Geisweghülle in die Sandgrube oder nach Vallried abtransportiert werden.

Bgm. Uhl erläutert, dass seiner Meinung nach auch ein Teil nach Vallried transportiert wurde, er wird sich diesbezüglich beim technischen Bauamt nochmals informieren.

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö informativ 14
Datenstand vom 10.03.2020 15:53 Uhr