Sachvortrag:
Besprechung im Landratsamt Augsburg am 11.11.2019 und Schreiben des Landrats vom 13.12.2019
In einer Besprechung am 11.11.2019 im Landratsamt Augsburg wurden erstmals konkrete Überlegungen zur Schaffung von Standortladeplätzen für Busse, inklusive der Schaffung von Ladestandorten mit Bushaltestelle im Umfeld des Energiequartiers SORTIMO Innovationspark vorgestellt. Herr Landrat Martin Sailer informierte über die Ziele des elektrifizierten ÖPNV im Verbund des AVV für den Landkreis Augsburg, sowie das Ziel der Schaffung einer 30 Minuten Taktung durch einen E-Bus von Zusmarshausen nach Augsburg/ Klinikum.
Mit Schreiben vom 13.12.2019 bezeichnet Landrat Martin Sailer die Errichtung von Ladeinfrastruktur für den ÖPNV, in Kombination mit einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion in der Nachbarschaft des SORTIMO Innovationsparks als eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für den Markt Zusmarshausen. Der Landrat regt in diesem Schreiben dringend an, dass sich der Markt Zusmarshausen intensiv mit dem Thema beschäftigt und in den Gremien entscheidet, ob der Markt Zusmarshausen in seiner Zuständigkeit bereit ist, die Maßnahme umzusetzen.
Herr …, Steinbacher Consult, hat das geplante Projekt der Verwaltung folgendermaßen vorgestellt:
- Es soll in der Nachbarschaft des entstehenden Innovationsparkes beim Schwarzbräu-Kreisel eine weitere Bushaltestelle mit zwei Busspuren errichtet werden. Hier soll zudem die Lademöglichkeit für Elektrobusse vorgesehen werden, die die Busse dann während kurzer Pausen- und Pufferzeiten untertags zum Aufladen nutzen können (Durchgangsladen – Opportunity-Charging)
Dabei könnte die Infrastruktur (Trafostationen) des Innovationsparkes von SORTIMO genutzt werden. Es ist eine direkte Abfahrt als Bussonderstreifen aus dem Kreisverkehr mit zwei Busspuren geplant, die noch mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen ist.
- Zudem sollen im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle zusätzlich Ladestationen für Busse entstehen. Diese Ladestationen sind für ein Laden der Busse bei größeren Pausenzeiten vorgesehen („stationäres Laden“).
Bereich für die geplante Bushaltestelle mit e-Ladefunktion am Schwarzbräu-Kreisel
Herr …, Büro Steinbacher Consult, wird in der Sitzung anwesend sein und die Planung vorstellen.
Ergänzende Informationen
Lt. Herrn …, Landratsamt Augsburg, ist eine schnellere Taktung der Buslinie von Zusmarshausen nach Augsburg bis zur Uni-Klinik geplant. Es wird ein 30-Minuten-Takt angestrebt. Diese Buslinie könnte dann mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen bedient werden.
Die Maßnahme wurde an den Markt Zusmarshausen herangetragen, da mit dem Innovationspark die erforderliche Infrastruktur gegeben ist. Die Elektrifizierung im westlichen Landkreis Augsburg könnte zum Pilotprojekt in Bayern werden.
Der MGR hat mit Beschluss vom 04.10.2018 festgelegt, dass vorzugsweise ein Vollsortimenter und ein Drogeriemarkt auf den Fl.Nrn. 370 und 371 sowie ein Discounter auf den Fl.Nrn. 370/2 und 368/1, Gemarkung Zusmarshausen entstehen sollen. Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss beauftragt, die weiteren Schritte für die Verwirklichung und die Erschließung mit den Investoren durchzuführen. Zur Erschließung des Drogeriemarktes gibt es derzeit zwei Erschließungsvarianten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Die Verwaltung hat die Vertreter des Büros Steinbacher Consult in einem internen Gespräch darauf hingewiesen, dass die Belange dieser Erschließungsvarianten nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Vorhabenträger und somit Kostenträger für die gesamte Maßnahme wäre der Markt Zusmarshausen. Für die Umsetzung des Vorhabens sind Zuschüsse zu erwarten. Diese müssten
noch im Einzelnen abgefragt werden. Zum Abklären der Fördermöglichkeiten wird die Beauftragung von Planungsleistungen an das Büro Steinbacher Consult erforderlich.
Bei einer Umsetzung des Projektes wird durch das Einplanen einer Bushaltestelle beim Schwarzbräu-Kreisel das Ändern des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 53 „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ mit Durchführungsvertrag erforderlich. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Markt Zusmarshausen als Vorhabenträger ebenfalls zu tragen.
Im Bereich der geplanten Ladestationen an der Geisweghülle ist zu prüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird oder ob eine Sondernutzung mit verkehrsrechtlicher Anordnung ausreicht. In diesem Bereich ist denkbar, dass die Ladestationen von einem Dritten errichtet und betrieben werden.
Die geplante Fläche zur Errichtung der Bushaltestelle im Bereich des Schwarzbräu-Kreisels befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern.
Diskussionverlauf
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … und Herrn … vom Büro Steinbacher-Consult, welche anhand einer Präsentation die Elektrifizierung des ÖPNV im westlichen Landkreis Augsburg näher vorstellen.
In welcher Form wurde vorab ein Ausschuss des MGR dazu einberufen, frägt MR Juraschek?
Der Start und die Informationen sind erst heute, weshalb ein Treffen vorher unrealistisch und unpraktikabel gewesen wäre, so Bgm. Uhl.
Wer hat die Genehmigung für die Planungen von Steinbacher bezüglich der Kosten erteilt, so MR Juraschek?
Dieser Betrag ist relativ gering und darüber kann der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit entscheiden, erläutert Bgm. Uhl.
3. Bgm. Vogg frägt, inwieweit es dazu ein Gespräch vorab mit den Fraktionen gab.
Laut Bgm. Uhl waren dies nur Gespräche mit vereinzelten Räten, welche auf ihn zugekommen sind.
MR Christian Weldishofer möchte wissen, ob man über einen oder beide Standorte disktutiert.
Man redet über beide Möglichkeiten, so Herr …. Am Schwarzbräukreisel über eine Haltestelle und bei der Geisweghülle über eine Ladestation.
Kommt man in einen Konflikt mit dem Regenrückhaltebecken, frägt MR Christian Weldishofer?
Nach Aussage von Herrn … komme man dort in keinen Konflikt.
Stellt der fünfte Ast am Kreisverkehr ein Problem mit den Märkten dar, so MR Juraschek?
Herr …. erläutert, dass die Regierung von Schwaben noch nichts festgelegt hat und der fünfte Ast nur vom Sortimo Innovationspark aus anfahrbar sei.
3. Bgm. Vogg möchte wissen, wie die Personen die Haltestelle erreichen können.
Laut Herrn …. sei über den Gehweg bei der Südseite eine Querung denkbar. Ein Gehwegnetz in Richtung Innovationspark sei auch möglich.
Wird dadurch eine Linie ersetzt oder ergänzt, frägt MR Christian Weldishofer?
Dadurch wird die Linie 506 im Halbstundentakt ergänzt, so der Planer.
MR Juraschek frägt nach, ob die 2 Stellplätze bei der Haltestelle so vorgesehen sind, dass ein Bus anhält und der zweite lädt.
Laut Herrn … ist dies eine Möglichkeit sein, es ist aber dazu noch nichts festgelegt.
Werden damit dann weiterhin die bestehenden Haltestellen angefahren, frägt MR Sapper nach? Zudem stellt er die Frage, ob die Ladestelle bei der Geisweghülle nur ein Parkplatz für Busse ist.
Es werden weiterhin die bestehenden Haltestellen der Linie 506 angefahren, so Herr …. Falls ein Lkw bei der Ladestation parken sollte, kann der Bus natürlich nicht laden.
MR Sapper verweist darauf, dass man an Parkflächen verliert, wenn man dort Ladestellen errichtet.
Bgm. Uhl ist die Thematik bekannt und weiß, dass man in diesem Bereich gut aufpassen muss.
MR Günther frägt, ob die Busse in der Nacht an der Haltestelle beim Schwarzbräu-Kreisel laden würden.
Dies sei noch nicht definiert, so Herr ….. In Zukunft muss eventuell, aufgrund der Elektrifizierung des ÖPNV, der Begriff Ladestation und Haltestelle neu definiert werden.
Für MR Günther stellt sich ein Parkplatz für einen elektrischen Bus dort dar, wo er länger geladen wird. Vermutlich werden dort nur Mitarbeiter der Firma Sortimo einsteigen, da 200 Meter weiter vorne der Busbahnhof ist. Ihm ist die Fläche daher zu schade dafür. Es würde deshalb nur Sinn machen, wenn die Haltestelle auf dem Sortimo Innovationspark errichtet wird.
Herr … weist darauf hin, dass eine Unterbringung auf dem Innovationspark, aufgrund der Schleppkurven, nicht möglich sei. Zudem kam das Thema mit dem elektrischen ÖPNV erst später. Die geplanten Flächen sind im Besitz des Freistaates. Beim Schwarzbräukreisel müsste der Markt in Vorleistung gehen und eine Prüfung veranlassen. Die Fläche bei der Geisweghülle ist öffentlich, weshalb eine Errichtung dort nur über einen Antrag funktioniert. Die Bedingungen, die dort geduldet werden, sind reine Vertragssache.
Welcher Vorteil entsteht dem Markt, egal an welchem Standort die Ladestation errichtet wird, frägt MR Günther?
Der Halbstundentakt der Linie 506, so der Planer.
Bgm. Uhl weist auf den Zustand bei der Geisweghülle hin. Es stellt dort lediglich ein Provisorium dar und soll nicht auf Dauer so bleiben. Wenn man dies dort zeitlich begrenzen möchte, muss man es genau vorgeben.
MR Aumann befürwortet die grundsätzliche Idee und hält auch die 30 Minuten Taktung für einen guten Vorteil des Marktes. Er möchte noch wissen, wie die Versorgung der Ladestation gesichert ist.
Der Strom wird von den Trafostationen geliefert, welche für Sortimo installiert sind. Bei der Geisweghülle wurde im Bereich des Kreisverkehrs eine Trafostation errichtet, von der aus eine Versorgung beim zweiten Standort denkbar wäre.
MR Aumann frägt, welche Busse dort laden werden.
Herr … erläutert, dass der Auftrag lediglich war, wo ein Laden grundsätzlich möglich wäre. Den Antrag für eine Ladeeinhei, stellt der Unternehmer.
MR Aumann hat bei der Ladestation am Schwarzbräukreisel Platzbedenken, da die Überlegungen bezüglich der Zufahrt zu den Märkten noch nicht fertig sind.
Eine Zufahrt über den Kreisverkehr zu den Märkten funktioniert nur über den fünften Ast, so der Planer. Eine direkte Verbindung über den Kreisel sei nicht möglich.
MR Aumann frägt, was bei der Abbildung der Haltestelle in der Mitte sein soll.
Laut Herrn …. ist dort die Ladeeinheit eingebaut und darüber soll ein Dach entstehen. Die Höhe der Station beträgt derzeit etwa sieben Meter.
Bezüglich der Zuschussregelung sollte man frühzeitig abklären, wie die Situation in diesem Bereich gefördert wird, so MR Aumann.
Bgm. Uhl verweist darauf, dass die Vorstellung heute erst der Beginn sei. Bevor man Kosten nennen kann, muss eine generelle Entscheidung getroffen werden.
MR Fischer ist der Meinung, dass die Elektrifizierung des ÖPNV berücksichtigt werden muss und wenn damit der Halbstundentakt in Richtung Augsburg kommt, sei dies ebenfalls eine gute Sache. Falls die Firma Sortimo oder der AVV die Ladestelle errichten wollen, dann auf ihrem eigenen Grund.
Herr … erläutert, dass man die beiden Standorte trennen muss, da man in der Geisweghülle einen Antrag stellen muss, um dort eine Ladestation errichten zu können. Über den Antrag kann dann der Markt entscheiden. Vorher wird der Markt in diesem Bereich nicht tätig werden und es wird kein privater Betriebshof entstehen.
MR Hubert Kraus möchte wissen, ob der AVV und das Landratsamt bei der Besprechung Zustimmung für das Projekt signalisiert haben. Man hat sich damals für den Innovationspark entschieden und wenn man jetzt weiterdenkt, sollte man die bestehende Infrastruktur auch nutzen. Für ihn ist noch offen, ob der Markt sich zwingend als Verfahrensträger beteiligen muss. Bezüglich der Situation bei der Geisweghülle teilt er die Meinungen seiner Vorredner, verweist aber darauf, dass man zuerst das Parkverbot aufheben muss, um dort tätig zu werden.
Laut Herrn … haben der AVV und das Landratsamt ihre Zustimmung signalisiert. Der Markt muss dieses Projekt als Verfahrensträger begleiten, da sonst nicht die Zuschüsse nach dem Gesetz gewährt werden können.
Der 30-Minuten Takt spielt laut 2. Bgm. Steppich beim 3. Gleis eine zentrale Rolle. Das künftige Ziel sollte sein, in 30 Minuten in Augsburg zu sein. Wurde bei der Untersuchung berücksichtigt, ob die Ladestation mit in den Busbahnhof integriert werden kann?
Dies war auch Teil der Überlegungen so Herr …., allerdings sind es zu hohe Leitungsverluste bis zum Busbahnhof hin.
Dies muss man so hinnehmen, merkt 2. Bgm. Steppich an. Der Busbahnhof sei ein zentraler Punkt und sollte bei den Planungen weiterhin berücksichtigt werden.
MR Sapper ist der Meinung, dass in diesem Bereich keine Haltestelle benötigt wird, da die Busse bei der Geisweghülle laden können.
Herr … erläutert nochmals, dass dies zwei verschiedene Bereiche sind. Der Standpunkt beim Gewerbegebiet Geisweghülle ist noch nicht komplett entwickelt und dort soll lediglich länger geladen werden. Beim Innovationspark soll nur kurzfristig geladen werden.
Die Haltestelle wird im Bereich des Innovationsparkes nicht benötigt, so MR Sapper.
MR Juraschek führt aus, dass auf der Wertinger Straße täglich etwa 9000 Fahrzeuge unterwegs sind. Man möchte in diesem Bereich auch noch einen Drogeriemarkt errichten, weshalb der Verkehr dort nicht weniger wird. In Stoßzeiten ist der Schwarzbräukreisel bereits jetzt ausgelastet und stellt einen Staubereich dar. Wenn man dort auch noch eine Haltestelle errichten möchte, besteht die hohe Gefahr eines Verkehrschaoses. Die Trafostation könne auch in einem anderen Bereich errichtet werden, egal ob dies im Gewerbegebiet Wollbach oder bei der Geisweghülle ist. Für ihn sind noch weitere Überlegungen notwendig.
Es geht heute nur um die grundsätzliche Bereitschaft und nicht um Details, so Bgm. Uhl.
Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Innovationspark wurde vom Staatlichen Bauamt ein Leistungsfähigkeitsnachweis gefordert, dass Verkehr dort nicht zu viel wird, so Herr …. Er ist der Meinung, dass die Situation dort gut ist. Der Strom von der LEW ist etwas anderes als den, den man beim Innovationspark günstig einkauft.
Die Elektromobilität sowie der 30-Minuten Takt sei laut 3. Bgm. Vogg wichtig. Allerdings sieht er dort auch Probleme, ob man in diesem Bereich eine Haltestelle benötigt.
Die weiteren Planungen werden durch den Markt gezahlt, so MR Günther. Man muss dann nach einem Betreiber suchen, da der Markt dies sicherlich nicht macht.
Herr … erklärt, dass der Markt den Zuwendungsantrag stellen muss, da sonst keine Fördermittel gewährt werden. Die Firma Sortimo wird nur eine Leitung bis zur Haltestelle legen, betreiben wird sie diese nicht.
MR Hubert Kraus hat einen kurzen Hinweis zur Leistungsfähigkeit. Er wüsste nämlich nicht, wann er im Bereich des Schwarzbräukreisels mal länger gestanden ist. Zudem schließt er sich der Meinung von 2. Bgm. Steppich an, den Busbahnhof als Lademöglichkeit in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Für MR Alfred Hegele ist der Beschlussvorschlag ganz wichtig, da man diesen seiner Meinung nach ändern muss. Man befürwortet die Errichtung nicht, sondern diese soll lediglich zuerst einmal geprüft werden.
MR Juraschek schließt sich seinem Vorredner an und befürwortet die Überprüfung.
MR Hafner-Eichner sagt, dass niemand einen Standort wirklich gut findet, weshalb die Verwaltung und Steinbacher-Consult weitere Standorte prüfen sollen. Sie ist grundsätzlich der Meinung, dass die Elektrifizierung des ÖPNV eine gute Idee ist, aber bisher es noch keine passenden Standorte gibt.
Die Aufgabenstellung für das Planungsbüro war, Standorte zu finden, an welchen möglichst betriebswirtschaftlich eine Ladeeinheit betrieben werden kann, so Herr …. Für ihn sind andere Standortmöglichkeiten derzeit nicht denkbar.
Man soll sich darüber in den Fraktionen beraten, da man zu keinem Beschluss kommt, so MR Hafner-Eichner.
Für MR Aumann ist der Standort betriebswirtschaftlich sinnvoll, ob dieser allerdings gut sei, ist eine andere Frage.
Bgm. Uhl dankt Herrn … und Herrn …
für die Ausarbeitung und grundsätzliche Planung einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion am Schwarzbräukreisel.