Datum: 05.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 102. Sitzung am 16.01.2020
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 103. Sitzung am 03.02.2020
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 104. Sitzung am 06.02.2020
3 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach
3.1 Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
3.2 Feststellungsbeschluss
4 Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen Jahresbericht des Kommandanten
5 Bahnstrecke Augsburg-Ulm, Bogenbrücke bei Bahn-km 35,029 Antrag aus der Bürgerversammlung Gabelbachergreut - Information der DB Netz AG
6 Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim Beschlussfassung
7 Vergabe einer Straßenbezeichnung im Baugebiet "An der Wiege II" Beschlussfassung
8 Zwischenstandsbericht zum Wettbewerb Winkelhof in Vallried und Beschlussfassung
9 Künftige Schulkindbetreuung durch Neubau eines Hortes Aufhebung von Beschlüssen
10 Verschiedenes
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 102. Sitzung am 16.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Niederschrift wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 103. Sitzung am 03.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 2.2

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigung der Niederschrift über die 104. Sitzung am 06.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 2.3

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 3
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3.1.  Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Büros OPLA. Die Synopse (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:


Bisheriges Verfahren der Bauleitplanung stichpunktartig

  • Aufstellungsbeschluss in der MGR-Sitzung am 16.05.2019

Anlass der Planung ist die Absicht des Landkreises Augsburg für den Standort Jugendzeltplatz Rücklenmühle das Bestandsgebäude zu sanieren sowie ein Selbstversorgerhaus, einen Ersatzbau für den maroden, bestehenden Sanitärakt, neue Bauten in Form von Zelthäusern sowie weitere Zeltplätze zu errichten.

  • Billigung Vorentwurf in der Fassung vom 27.06.2019 in der MGR-Sitzung am 27.06.2019

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.07.2019 bis 12.08.2019

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie  nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Billigung Entwurf in der Fassung vom 10.10.2019 in der MGR-Sitzung am 10.10.2019

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.11.2019 bis 30.12.2019


Weiteres Verfahren

In MGR-Sitzung am 05.03.2020 stehen die weiteren Verfahrensschritte an:

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Auslegung vom 22.11.2019 bis 30.12.2019

  • Feststellungsbeschluss


Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss ist eine Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Diese Genehmigung ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …vom Büro OPLA, der die eingegangen Anregungen und Bedenken anhand der Synopse erläutert.

Zusammenfassend sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine Einzelbeschlüsse erforderlich. Es erfolgt deshalb lediglich ein (1) Beschluss zur gesamten Synopse.

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3.2. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zusmarshausen für den Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach, mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 10.10.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Landratsamt einzuholen und diese Genehmigung anschließend öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die im Rahmen der  Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen machen keine erneute Anpassung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dem Marktgemeinderat wird somit die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 10.10.2019 (Vorabzug vom 03.02.2020) zur Fassung des Feststellungsbeschlusses vorgelegt.

Mit der Ladung wurde dem Marktgemeinderat der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 10.10.2019 (Vorabzug vom 03.02.2020) ins RIS eingestellt.

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4. Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen Jahresbericht des Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:

Von der Freiwilligen Feuerwehr Zusmarshausen begrüßt Bgm. Uhl zu diesem TOP den Kommandanten …, sowie seinen Stellvertreter …, die den Jahresbericht 2019 vorstellen.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl bedankt sich für den strukturierten und zielgerichteten Vortrag sowie für das eingebrachte Engagement.

MR Bermeitinger erkundigt sich nach dem Einsatzradius der Drehleiter.

Die Drehleiter kommt in Zusamzell, Welden, Bonstetten, Adelsried, Biburg, Dinkelscherben, Breitenbronn und Ried zum Einsatz. Gegebenenfalls werden die Ortsteile Landesberg und Glöttweng noch mitaufgenommen. Die diesbezüglich abgehaltene Informationsveranstaltung der betreffenden Ortsfeuerwehren war sehr gut besucht, erklärt Peter Rückert.

MR Hubert Kraus bedankt sich ebenfalls für den informativen Vortrag und zeigt Respekt gegenüber den Einsatzkräften.

Warum sind die Einsätze, verursacht durch Brandmeldeanlagen, gestiegen? Fragt 3. Bgm. Vogg nach.

Bei der Firma EDNA sei dies insbesondere der Feinfühligkeit der Anlage, sowie der Fehlplanung geschuldet, so …. Die Firma EDNA zeige sich aber verständnisvoll und geht einen zeitnahen Umbau der Brandmeldeanlage an. Aufgrund den zahlreichen Einsätzen im Haus Pfifferlingstal wurde die Anlage auf ein Minimum reduziert.



Für MR Reitmayer müssen zwingend Unterbringungsmöglichkeiten für den Ernstfall von länger anhaltenden Stromausfällen geschaffen werden. Seiner Kenntnis nach befindet sich lediglich im Altenheim ein Notstromaggregat.

… nimmt die Anregung zur Kenntnis. Auch im Feuerwehrgerätehaus befindet sich ein Notstromaggregat.

Kommandant …  merkt abschließend an, dass noch immer nicht geklärt sei, wie mit Löscharbeiten von Fahrzeugen, welche mit Strom bzw. Gas betrieben werden, umgegangen werden soll. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Fahrzeuge noch nicht beübt werden können.  

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5. Bahnstrecke Augsburg-Ulm, Bogenbrücke bei Bahn-km 35,029 Antrag aus der Bürgerversammlung Gabelbachergreut - Information der DB Netz AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:


Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 05.12.2019 mit einem Antrag aus der Bürgerversammlung vom 01.10.2019 befasst und folgendes beschlossen:

„Aufgrund des Antrages von Frau …r aus der Bürgerversammlung im Ortsteil Gabelbachergreut vom 01.10.2019 wird die Verwaltung beauftragt, bei der Deutschen Bahn nachzufragen und prüfen zu lassen, ob es Möglichkeiten zur Querung der Bahnlinie nach Abbruch der Bogenbrücke bei Bahn-km 35,029 gibt.“

Die DB Netz AG hat sich mit Schreiben vom 24.01.2020 zur Anfrage wie folgt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl,

die Streckensperrungen für den Abbruch der Straßenüberführung Bahn-km 35,029 wurde gemäß der im Entwurf vorliegenden Kreuzungsvereinbarung für das GJ 2021 bei der Baubetriebsplanung angemeldet; die geplanten Streckensperrungen sind zwischenzeitlich bestätigt.

Die Hauptstreckensperrung für den Abbruch der Straßenüberführungen Bahn-km 35,545 und 35,029 ist mit einer Dauer von ca. 54 Stunden von 09.07. bis 12.07.2021 geplant.

Ihre Anfrage, ob als Ersatz für die SÜ ein ebenerdiger Übergang in Form eines beschrankten bzw. unbeschrankten Bahnübergang hergestellt werden kann, müssen wir gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) negativ bescheiden. Eine bestehende Straßenüberführung kann nicht durch einen Bahnübergang ersetzt werden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG

i.V.                        i.A.
                               

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6. Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 6

Beschluss

Der Gemeindeplatz am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim erhält die
Bezeichnung „Willibald-Siemann-Platz“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 20.10.2019 eine Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim beantragt.
Dieser Antrag wurde in der MGR-Sitzung am 05.12.2019 behandelt und die Verwaltung beauftragt,
im Marktboten einen Aufruf für Vorschläge aus der Bevölkerung zur Benennung des Gemeindeplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Streitheim zu veröffentlichen mit dem Hinweis, dass ein Vorschlag bereits vorliegt.

Aus der Bevölkerung ging ein Vorschlag ein und zwar „Floriansplatz“.

Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum hat „Willibald-Siemann-Platz“ vorgeschlagen.


Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Vogg hätte auf weitere Vorschläge aus der Bevölkerung gehofft. Er spricht sich für den Vorschlag „Willibald-Siemann-Platz“ aus, weil die Bezeichnung allgemein gehalten werden sollte.

MR Hubert Kraus schließt sich seinem Vorredner an. „Floriansplatz“ sei zu spezifisch auf das Feuerwehrhaus bezogen. Auch er würde zum Namen des bekannten Orgelbauers tendieren.

Der Markt sei mit bekannten Namensbezeichnungen wie „Willibald-Siemann-Platz“ insbesondere im Hinblick auf zukünftige örtliche Entwicklungen (Verlagerung Feuerwehrhaus etc…) unabhängig, so 2. Bgm. Steppich.

MR Hörmann folgt dem Vorschlag „Willibald-Siemann-Platz“. Er schlägt zudem vor, ein geschichtliches Informationsschild über die Persönlichkeit anzubringen.

Bgm. Uhl merkt an, dass die Bezeichnung „Willibald-Siemann-Platz“ nicht nur für Zuspruch auf der Bürgerversammlung in Streitheim sorgte.

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7. Vergabe einer Straßenbezeichnung im Baugebiet "An der Wiege II" Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 7

Beschluss

Für die neue Erschließungsstraße im Baugebiet „An der Wiege II“ –Ringstraße- wird die Straßenbezeichnung „Otto-Hieber-Ring“ vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Kurzbericht

Sachvortrag:

Für die neue Erschließungsstraße im Baugebiet „An der Wiege II“ –Ringstraße- ist eine eigene Straßenbezeichnung zu vergeben.

Die Bevölkerung wurde im Marktboten um Vorschläge gebeten. Von der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum wurde ursprünglich vorgeschlagen, dass die neue Straße dem ehemaligen Geistlichen Rat Pfarrer Wilhelm Baur gewidmet wird. Dieser Vorschlag wurde jedoch zurückgenommen.

Aus der Bevölkerung kamen folgende Vorschläge:

  • Am Waldrand

  • Otto-Hieber-Straße (ehem. Ehrenbürger)

  • Am Schindkuchenberg (Flurname)

  • St. Michaelsweg, St. Michaelsring, Michaeliweg (in Anlehnung an Kirchenpatron)

  • Alois-von-Sarközy-Ring oder Alois-von-Sarközy-Straße (Oberlehrer, Gemeinderat, Gründer Theater- und Gesangsverein)


Diskussionsverlauf:

GL …  informiert, dass aus Sicht der Verwaltung eine einfache Straßenbezeichnung zu wählen sei.

MR Richard Hegele schließt sich GL Stöckle an. Er plädiert für die Bezeichnung „St.-Michaelsweg“ bzw. „St.-Michaelsring“.

Für 2. Bgm. Steppich sei die Ehrenbürgerschaft von Otto Hieber herausragend, sodass er sich für die Bezeichnung „Otto-Hieber-Straße“ ausspricht.

MR Reitmayer schlägt die Abwandlung zu „Otto-Hieber-Ring“ vor.

MR Juraschek würde „St.-Michaelsring“  als neutrale Bezeichnung vergeben.  

„St. Michael“ sei für Bgm. Uhl keine neutrale Bezeichnung, da der Kirchenpatron sich nur in der katholischen Religion widerspiegelt.

Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO wird bei MR Steffen Kraus durch den Vorschlag „Otto-Hieber-Ring“ nicht gesehen.

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8. Zwischenstandsbericht zum Wettbewerb Winkelhof in Vallried und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 8

Kurzbericht

Sachvortrag:

Am 30.01.2020 fand bei der Regierung von Schwaben ein Abstimmungsgespräch zur Anwendung des KommWfP beim Winkelhof in Vallried (B-Plan „Beim Kirchle“) statt. Ansprechpartnerin war Frau vom Wege, die bereits das Förderprogramm im MGR vorstellte.


Folgende Punkte waren abzustimmen:

  • Vorgehensweise beim Abbruch des Gebäudes, Förderung des Abbruchs und/oder ob ein vorzeitiger Abbruch förderschädlich ist.

  • Wohnungsbau, mit oder ohne Wettbewerb, Vor- und Nachteile, Architekten- oder Investorenwettbewerb. Besprechung, welche Vorabmaßnahmen/Voruntersuchungen im Hinblick auf das KommWFP erfolgen können.

  • Festlegung von einem groben zeitlichen Ablaufplan, Voruntersuchung, Machbarkeit/Wettbewerb in Verbindung mit der Bauleitplanung und Förderung.

Für den Bau des Mayrhofes sind mehrere Förderanträge möglich. Zum einen der Förderantrag, der die vorbereitenden Maßnahmen wie einen Wettbewerb oder erforderliche Gutachten (Fledermäuse, …) umfasst, zum anderen der Förderantrag, der den Neubau samt Abriss des bestehenden Gebäudes beinhaltet.


  1. Wettbewerb:

Denkbar für den Bereich des Mayrhofes ist ein kleines Wettbewerbsverfahren. Insbesondere  kommt ein Architektenwettbewerb (Mehrfachbeauftragung nach HOAI) in Betracht. Der Wettbewerb könnte im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen mit 60 % gefördert werden.
Es sind 4 Architekturbüros zur Abgabe eines Vorentwurfes vom Markt Zusmarshausen zu beauftragen. Die Büros müssen derzeit aktiv  umworben werden. Die Kosten der Vorentwürfe entsprechen 5% für Gebäude und 7,5% für Freianlagen des Gesamthonorars.

Anschließend erfolgt die Zusammenstellung einer Jury (u.a. Mitglieder der Fraktionen, fachliche Betreuer, Regierung v. Schwaben, vertreten durch Frau vom Wege, Herrn Bgm. Uhl und Herrn Finkenzeller als Sachgebietsleiter des technischen Bauamts), die die Auswahl des Architekturbüros trifft, das dann den Auftrag anschließend erhält.

Die Verfahrenskosten gliedern sich wie folgt auf,


Vorab ist allerdings zwingend ein städtebauliches Konzept im Rahmen der Bauleitplanung auszuarbeiten, das als Grundlage für den Wettbewerb dient. Wichtig ist, dass die Festsetzungen nicht zu starr „festgezurrt“ werden und im Zeitraum des Wettbewerbs noch geringfügig anpassbar bleiben.

Auch die Festlegung der Anzahl und Größen der Wohnungen im Hinblick auf das Gesamtkonzept müssen bereits vorab erfolgen. Frau vom Wege stehe hier für eine Beratung und Feinabstimmung sehr gerne zur Verfügung.

Frau vom Wege weist ferner darauf hin, dass der Förderantrag vor Beginn des Architektenwettbewerbes bei der Regierung v. Schwaben einzureichen ist.

Diesbezüglich wird die Sanierungsbetreuung, „Die Städtebau GmbH“, eine Kostenschätzung des Wettbewerbes ausarbeiten, die als Grundlage für den ersten Förderantrag (vorbereitende Maßnahmen) herangezogen werden kann.

Für das gesamte Wettbewerbsverfahren (Betreuung der Mehrfachbeauftragung, Anfrage Architekturbüro, Zusammenstellung Jury, Erstellung Vorentwurf, Auswahl Architekturbüro…), sind  3 – 4 Monate und eine Gesamtsumme von ca.78.000€ (worauf eine 60%-ige Förderung entfällt) einzuplanen.

Investorenwettbewerbe, wie das Büro Lars Consult geraten habe, sind laut Frau … bei Anwendung des KommWFP nicht zulässig.  


  1. Erwerb des Grundstückes und Abbruch des bestehenden Mayrhofes:

Der Erwerb des Grundstückes sowie der Abbruch des bestehenden Gebäudes sind im Rahmen des Gesamtprojektes förderfähig. Nach Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Abbruch vor August 2020 nicht möglich, da geeignete Nistplätze für Fledermäuse, Hausrotschwänze und Feldsperlinge eingerichtet werden müssen.

  1. Gestaltung Neubau:

Für Frau vom Wege kommt ein Neubau mit ca. 8 Wohneinheiten sowie eine Gesamtwohnfläche von ca. 685 m² in Betracht, damit der ländliche und schwäbische Baustil, sowie der bestehende Charakter beibehalten werden kann. Die gemischte Nutzung sollte durch unterschiedliche Wohnungsgrößen erreicht werden.

Vorgeschlagene Wohnungsgrößen:

  • 3 x 4-Zimmer Wohneinheiten mit je 90 m²
  • 3 x 2-Zimmer Wohneinheiten mit je 55 m²
  • 2 x 3-Zimmer Wohneinheiten mit je 75 m²

Die Auswahl der Mieter sollte anhand eines Kriterienkataloges (Einkommensprüfung etc…) erfolgen.  

Herr …  von „Die Städtebau GmbH“ hat bereits im Voraus eine grobe Kostenschätzung erstellt, aus der hervorgeht, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Bau den Schwellenwert eines VgV-Verfahrens überschreitet.

Diese Informationen dienen dem Gremium als Zwischenbericht.





Diskussionsverlauf:

Weil der schwäbische Baustil bereits feststehe, spricht sich MR Reitmayer gegen die Durchführung eines Wettbewerbes aus.

MR Aumann stimmt seinem Vorredner zu.

Für MR Hafner-Eichner sei ein Wettbewerb durchaus sinnvoll, insbesondere um den Blick auf das Kirchle zu wahren. Die Architekten könnten gestalterisch tätig werden und viele neue Ideen einbringen.

Auch Bgm. Uhl sei anfangs kein Befürworter eines Wettbewerbs gewesen. Auf Empfehlung der Regierung von Schwaben sei er nun von der Durchführung eines Wettbewerbs jedoch nicht mehr  abgeneigt.  

Ist die Durchführung eines Wettbewerbes Grundlage für eine Förderung nach dem KommWfP? Erkundigt sich MR Hubert Kraus.

Der Wettbewerb könnte im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen eigens mit 60 % gefördert werden und hätte damit keinen Einfluss auf die Gesamtmaßnahme.

Abschließend ist festzuhalten, dass im Gremium tendenziell eher gemischte Stimmen zum Thema Wettbewerb herrschen.  

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9. Künftige Schulkindbetreuung durch Neubau eines Hortes Aufhebung von Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 9

Beschluss

Durch den beschlossenen Neubau eines Hortes auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße ist die ursprünglich beabsichtigte Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude, Wertinger Straße 16,  hinfällig. Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 werden somit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:


Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Hort Neubau Wertinger Straße – KiTa Spitalgebäude – Anbau Gabelbach

Die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform „Hort“ soll in einem Neubau mit 100 Plätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße  erfolgen. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären.

Das ehemalige Spitalgebäude, Wertinger Straße 16, ist für die Unterbringung einer Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe) zu sanieren. Die Größe der Einrichtung wird nach einer durchgeführten Bedarfsplanung festgelegt. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Landratsamt Augsburg und der Regierung von Schwaben die Fördermöglichkeiten des Vorhabens abzuklären.

Außerdem soll im Kindergarten Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden.

Die Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 sind hinsichtlich der Unterbringung der Schulkindbetreuung im Spitalgebäude später im Bedarfsfall aufzuheben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Investitionsprogrammen, in den Haushalt 2020 und in den Folgejahren einzuplanen.“



In der MGR-Sitzung am 07.11.2019 wurde zudem beschlossen, die Bedarfsanerkennung von 100 auf 150 Plätzen zu erhöhen. Es wurde beschlossen:

„Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt in der Angebotsform „Hort“ in einem Neubau mit 150 Plätzen auf den gemeindlichen Grundstücken an der Wertinger Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 150 Hortplätze zu stellen.“

Diese Bedarfsanerkennung liegt mit Schreiben vom 18.11.2019 des Landratsamtes Augsburg vor.
Durch den beschlossenen Neubau des Hortes und die vorliegende Bedarfsanerkennung können die beiden Beschlüsse vom 03.12.2015 und 26.07.2018 aufgehoben werden.

Beschluss vom 03.12.2015:
„Die Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende und in den Ferien erfolgt künftig im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16. Dieses Gebäude ist nach Bezugsfertigkeit der neuen Kindertageseinrichtung zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept ausarbeiten zu lassen.“


Beschluss vom 26.07.2018:
„Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, in der Angebotsform „Hort“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg zunächst einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 75 Hortplätze der Altersgruppe 1. – 5. Klasse zu stellen.
Die Sanierung des Gebäudes ist durchzuführen. Die Verwaltung hat hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Zudem soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe (insgesamt 100 Plätze) möglich ist, sobald die Machbarkeitsstudie für die anstehende Sanierung vorliegt.“


Diskussionsverlauf:

GL … weist daraufhin, dass die Hortplanung im Haushalt 2020 vorgesehen sei und auch demnächst eine Planskizze vorgelegt werden soll.  

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö informativ 10
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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 105. Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö informativ 11
Datenstand vom 30.04.2020 13:08 Uhr