Datum: 28.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 23:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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2 |
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 105. Sitzung am 05.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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beschließend
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2.1 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 105. Sitzung des Marktgemeinderates am 05.03.2020 wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 106. Sitzung am 19.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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beschließend
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2.2 |
Beschluss
Die Niederschrift über die 106. Sitzung des Marktgemeinderates am 19.03.2020 wird einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Elektrifizierter ÖPNV im westlichen Landkreis Augsburg
Errichtung von Ladepunkten im Bereich des Längsparkstreifens
an der Geisweghülle - Information und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der vorübergehenden Errichtung von Ladestationen (Elektroladesäulen) im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle in Zusmarshausen zunächst bis zum 30.06.2021 zu, wobei eine Verlängerung in Aussicht gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu erteilen. Für die Sondernutzung werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Dem Antrag auf Nutzungsänderung der Fa. Egenberger, Thierhaupten, für Parkbuchten (Stellplätze für drei Omnibusse) wird ebenfalls zugestimmt. Dieser Zustimmung liegen Kosten für die Infrastruktur in Höhe von ca. 55.000,-- € zugrunde und zwar unter Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung des Landkreises Augsburg mit 50 %, des Augsburger Verkehrsverbundes mit 25 % und des Marktes Zusmarshausen mit 25 %. Ferner gilt die Zustimmung in Anbetracht eines durchgängigen 30-Minuten-Taktes und der deutlichen Verbesserung der Verkehrsverbindung Zusmarshausen-Augsburg.
Im Haushalt 2020 sind die entsprechenden Mittel zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 06.02.2020 wurde die Errichtung einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion vorgestellt und auch darüber informiert, dass im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle zusätzlich Ladestationen für Busse entstehen sollen. Diese Ladestationen sind für ein Laden der Busse bei größeren Pausenzeiten vorgesehen („stationäres Laden“).
Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Prüfung der Errichtung einer Bushaltestelle mit e-Ladefunktion am Ortseingang von Zusmarshausen im Einmündungsbereich des Schwarzbräu-Kreisels sowie die Errichtung von Ladestationen im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle, wobei dies zeitlich eng begrenzt werden muss. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Finanzierung des Projektes mit Abfragen der Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Hierzu sind von der Verwaltung Angebote für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die bauplanungsrechtlichen bzw. die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen abzuprüfen. Sie kann sich dabei eines Rechtsanwaltes bedienen.“
Ein entsprechender Antrag des AVV liegt mittlerweile vor und ist der Sitzungsvorlage beigefügt, außerdem ein Antrag der Fa. Egenberger auf Nutzungsänderung für drei Parkbuchten.
Grundsätzlich soll vorübergehend ermöglicht werden, Ladestationen im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle zu errichten.
Nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist hierzu seitens des Marktes Zusmarshausen eine Sondernutzungerlaubnis zu erteilen.
Mittlerweile liegt auch eine Kostenannahme vom Büro Steinbacher Consult vor (Tischvorlage), in der die Infrastrukturkosten mit 34.490,-- € netto beziffert werden. Hinzu kommen noch die Planungskosten, sodass mit einem Bruttobetrag von ca. 55.000,-- € auszugehen ist. Dies bedeutet einen Anteil des Marktes Zusmarshausen in Höhe von ca. 14.000,-- €.
Nähere Informationen zu den Ladepunkten erfolgen durch das Landratsamt Augsburg, Dr. Michale, vom Büro Steinbacher und vom Augsburger Verkehrsverbund, Herrn Wagner, insbesondere auch zum angedachten ½-Stundentakt.
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn …. vom Büro Steinbacher-Consult, Herrn … vom Landratsamt Augsburg und Herrn … vom Augsburger Verkehrsverbund, die das Konzept nochmals näher erläutern werden.
Herr … stellt zu Beginn folgende Punkte vor:
- Infrastruktur für den elektrischen Verkehr wird dieses Jahr benötigt
80 Meter des Längsparkstreifens für zwei Busse sind vorgesehen
Kosten wurden aktualisiert für zwei Ladepunkte
Herr …. stellt folgende Sachverhalte dar:
- Pilotprojekt mit zwei elektrischen Bussen, welche erstmalig im Landkreis eingesetzt werden
- Verbesserung des ÖPNV von Zusmarshausen Richtung Augsburg
- Kostenbeteiligung an Infrastruktur wie folgt: 50% Landkreis, 25% AVV und 25% Markt
- Zusatzkosten übernimmt der AVV komplett
- Sinnvolle Fahrtenverdichtung in Richtung des westlichen Landkreises, fehlende Bahnanbindung
Herr …. weist zusätzlich darauf hin, dass ein neuer Standort, welcher nicht im engen Bereich des Innovationsparkes ist, im ersten Jahr Kosten in Höhe von 160.000 € verursacht.
Herr …. stellt klar, dass falls der Standort nicht gewünscht ist, man Bescheid geben soll, da sich der Landkreis dann weitere Optionen überlegen wird.
Das Gremium befürwortet grundsätzlich die Einrichtung des Standorts, da man dadurch den Halbstundentakt erreicht. Allerdings bestehen Zweifel an der geplanten endgültigen Haltestelle am Schwarzbräukreisel und dem benötigten Platz beim Längsparkstreifen.
Herr ….
informiert über folgende Aspekte:
- Europäische Richtlinie schreibt vor, dass bis 2030 40% und bis 2050 65% des ÖPNV emissionsfrei sein müssen
- Erreichen der Uniklinik oder des Hauptbahnhofs, Halbstundentakt von 8:00 bis 21:00 Uhr, 140.000 km mehr im Jahr
- Platz am Längsparkstreifen für zwei Elektrobusse und einen Dieselbus, der im Notfall eingesetzt werden kann
Bgm. Uhl weist darauf hin, dass ein Kostenanteil des Marktes für die Infrastruktur bei ca. 14.000 € liegt.
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4. Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II", Wörleschwang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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4 |
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4.1. Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Das bisherige bauleitplanerische Verfahren stellt sich stichpunktartig wie folgt dar:
15.03.2018
Auftaktbesprechung und Aufstellungsbeschluss
Im Südosten des Ortsteils Wörleschwang sollte Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten und zu decken. Ziel war die Realisierung eines kleinteiligen Wohnungsbaus in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern, sowie einer begrenzten Zahl von Mehrfamilienhäusern.
Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wurde das Ingenieur Büro Steinbacher-Consult beauftragt.
Als besondere Herausforderung stellte sich während des Verfahrens der Umgang mit wild abfließendem Außengebietswasser dar.
Nach der Novelle des BauGB vom Mail 2017 war die Aufstellung des Bebauungsplans auf der Rechtsgrundlage des § 13 b BauGB i. V. m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich (Bebauungsplan mit Außenbereichsflächen im Anschluss an § 34 BauGB-Gebiet). Es entfiel deshalb die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Ebenso war kein Umweltbericht etc. erforderlich. Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten darüber hinaus Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig, was bedeutet, dass kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich war.
29.11.2018
Billigungsbeschluss zur Fassung der Bebauungsplan-Entwurfsfassung vom 29.11.2018 und gleichzeitiger Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Vom 27.12.2018 bis 04.02.2019
Auslegung
sowie Anschreiben vom 19.12.2018 an Behörden und sonstige TöB
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung, musste das Verfahren unterbrochen werden. Das Planungsbüro LARS-consult wurde mit einer Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnraum im Ortsteil Wörleschwang beauftragt.
28.11.2019
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, gleichzeitiger Billigungsbeschluss der Bebauungsplan-Entwurfsfassung vom 28.11.2019 und Beschluss zur erneuten Auslegung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Bestands- und Bedarfsanalyse wird Anlage des Bebauungsplans.
Vom 07.01.2020 bis 10.02.2020
Erneute Auslegung
sowie Anschreiben vom 18.12.2019 an Behörden und sonstige TöB
Das beauftragte Ing. Büro und die Verwaltung haben sich im Februar 2020 mit den Stellungnahmen befasst. Die Behandlung/Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen wird vom Ingenieur-Büro Steinbacher-Consult anhand der beiliegenden Synopse vorgetragen. (Beschlussvorlage mit Synopse wurden den Marktgemeinderäten durch Einstellung ins RIS zeitgerecht zugänglich gemacht). Aufgrund der Stellungnahmen ist keine weitere Auslegung erforderlich; das Verfahren kann zu seinem Abschluss gebracht werden.
Es stehen für die MGR-Sitzung am 26.03.2020 damit noch folgende Verfahrensschritte an:
- Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 07.01.2020 bis 10.02.2020 eingegangenen Stellungnahmen
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt damit in Kraft.
Nach dem Bauleitplanverfahren steht nun die Erschließungsplanung an, die vom technischen Bauamt im Hause durchgeführt werden wird.
In Kürze erfolgt die Antragstellung für die Vermessungen der Straße und der Bauparzellen sowie die Beauftragung eines Verkehrswertgutachters zur Ermittlung des Verkaufspreises im Baugebiet „An der Wiege II“, Wörleschwang.
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4.2. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 54, „An der Wiege II“, Wörleschwang in der Fassung vom 26.03.2020 (Vorabzug in der Fassung vom 12.03.2020) als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ordnungsgemäß zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen machen keine erneute Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang erforderlich. Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang mit Stand vom 26.03.2020 (Vorabzug in der Fassung vom 12.03.2020) zum Fassen des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Mit der Ladung wird dem Marktgemeinderat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang mit Stand vom 26.03.2020 (Vorabzug in der Fassung vom 12.03.2020) ins RIS eingestellt
.
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5. 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "An der Wiege II", Wörleschwang;
Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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5 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtigung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt („….das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen“). Analog § 13 a BauGB ist dort keine FNP-Änderung (mit einem entsprechenden bauleitplanerischen Verfahren), sondern lediglich nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes die nachrichtliche Berichtung des FNP erforderlich (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.03.2018 wird insoweit verwiesen.
Bei der Vergabe der Bauleitplanung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.11.2017 an das Ing. Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, wurde bereits beschlossen, dass bei der Bemessung des Honorars zu berücksichtigen ist, welches Bauleitplanverfahren zur Anwendung kommt (herkömmliches Verfahren oder Verfahren nach § 13 b BauGB).
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6. Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum auf Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutz in Wörleschwang - weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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6 |
Beschluss
Der Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Wörleschwang wird weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth die weiteren Planungen und Maßnahmen abzustimmen, um eine gemeinsame Lösung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 15.01.2020 (Eingang am 16.01.2020) einen Antrag zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Wörleschwang gestellt. Der Antrag wurde bereits an den Marktgemeinderat weitergeleitet.
Näheres ist dem Antrag zu entnehmen. Der Markt Zusmarshausen wird gebeten, auf das Wasserwirtschaftsamt zuzugehen, um entsprechende gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Diskussionsverlauf:
MR Juraschek stellt den Antrag dem Gremium vor. Man benötigt für das Problem eine kurz- oder mittelfristige Lösung. Die Verwaltung soll sich deshalb mit dem Wasserwirtschaftsamt in Verbindung setzen, um eine Lösung auszuarbeiten.
Das Gremium teilt seine Meinung, dass man auf eine Stellungnahme seitens des Wasserwirtschaftsamtes wartet.
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7. Bürgerversammlungen 2019 - Behandlung der Anregungen und Empfehlungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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7 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Anregungen und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen werden bekanntgegeben und sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Anträge aus den Bürgerversammlungen wurden bereits vom Marktgemeinderat fristgerecht behandelt.
Diskussionsverlauf:
GL …
erläutert die nachfolgende Übersicht.
Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Gabelbachergreut am 01.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Verbesserungen beim Breitbandausbau
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Dies wird mit dem Antrag aus dem OT Wörleschwang geprüft und zwar im Zusammenhang mit der neuen Förderrichtlinie (Bayerische Gigabitrichtlinie).
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Eichenprozessionsspinner Ende Kohlstattweg/Waldanfang
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Eine Überprüfung erfolgt durch das technische Bauamt.
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Mähgänge am Spielplatz
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Vormerkung durch das technische Bauamt.
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Beschattung für den Spielplatz
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Überprüfung durch das technische Bauamt, evtl. Anbringung eines Sonnensegels.
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Blumenwiesen
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Der Markt beteiligt sich mit Flächen in vier Ortsteilen am Förderprogramm der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Augsburg „Saatgut für Blühwiesen“.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Vallried am 07.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Demontage Überspannungsleitung LEW
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Diese Arbeiten müssen von der LEW noch durchgeführt werden.
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Abrechnung Feldtorweg
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Die Schlussrechnung liegt seit Ende März vor. Die Abrechnung erfolgt im Laufe des Jahres.
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Änderung des Linienverlaufes beim Schulbusverkehr
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Dies wird an das zuständige Busunternehmen weitergeleitet und beim Fahrplan für das kommende Schuljahr geprüft.
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Überprüfung Rohr beim Kanal in der Binsengasse
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Dies wurde vom Bauhof bereits durchgeführt.
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Verbesserung Sportplatzboden – Humusierung und Neuansaat
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Dies erfolgt durch die Baufirma und die Einsaat mit den Verantwortlichen vor Ort.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Steinekirch am 08.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Planung Neubaugebiet
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Die Grundstücksverhandlungen werden gegenwärtig geführt.
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Durchfahrtverbot Eisenbahnunterführung –
Aushubdeponie Ettelried
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Nochmalige Mitteilung an die PI Zusmarshausen ist ergangen.
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30 Km/h-Beschränkung auf Staatsstraßen
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Dies wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg bereits abgelehnt.
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Hinweisschild für die Ampel in der Dorfstraße
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Eine zusätzliche Beschilderung wird seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für nicht erforderlich gehalten.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Streitheim am 14.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Herabstufung Weldener Straße auf Gemeindestraße
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Dies muss durch den Landkreis Augsburg erfolgen.
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Beschädigungen in Form von Fahrspuren am Bolzplatz
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Die Schäden wurden in Eigenregie behoben.
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Austausch Verkehrsspiegel
Weldener Straße/Adelsrieder Straße
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Dies wird von der Verwaltung geprüft.
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Anfrage an PI Gersthofen und PI Zusmarshausen - mehr Kontrollen an Autobahnbetriebsausfahrt
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Dies wird von der Verwaltung an die zuständigen Polizeidienststellen mitgeteilt.
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Ausgießen der Randsteine
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Dies wird Zug um Zug durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Wörleschwang am 16.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Fortschritt 15 Parkplätze beim Kulturstadel
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5 Plätze wurden im Bereich der Unteren Hauptstraße neu errichtet. Weitere Stellplätze
befinden sich im südlichen Bereich.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Wollbach am 21.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Lärmschutz Fa. Chefs Culinar
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Hierzu erläutert Bürgermeister Uhl, dass die Fa. Chefs Culinar bauliche Lärmschutzmaßnahmen zeitnah umsetzen wird.
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Geländer an der Marien-/Lourdes Grotte
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Dies wird in Absprache mit den für die Pflege Verantwortlichen abgestimmt. Die Fa. Stöckle wird den Handlauf spenden und montieren.
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Pflasterung der restlichen Wege im Friedhof Wollbach
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Dies wird von der Verwaltung geprüft.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Gabelbach am 29.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Flächendeckender Ausbau Erdgas
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Diesbezüglich wurde eine Anfrage an Erdgas Schwaben gestellt.
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Hochwasserschutz Godelbach
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Die Auftragserteilung für die Planungsleistungen ist erfolgt.
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Anregungen und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
Zusmarshausen am 30.10.2019
Anregungen
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Stellungnahme der Verwaltung
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Kontrollen im Bereich der Grund- und Mittelschule bezüglich Partys
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Eine entsprechende Mitteilung ist an die PI Zusmarshausen ergangen.
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Zusätzliche Hundetoiletten am Rothsee
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Dies wird von der Verwaltung überprüft.
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Aufstellung Geschwindigkeitsmessgerät an der Ortseinfahrt Zusmarshausen Richtung Steinekirch
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Das Gerät wurde mittlerweile aufgestellt.
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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8 |
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9. Kenntnisnahme von dringlichen Anordnungen nach Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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9 |
Kurzbericht
Kein Vorgang
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10. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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informativ
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10 |
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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informativ
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11 |
zum Seitenanfang
12. Verabschiedung von ausscheidenden Mitgliedern des Marktgemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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107. Sitzung des Marktgemeinderates
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28.04.2020
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ö
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12 |
Kurzbericht
Sachvortrag
In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates der Legislaturperiode ist es üblich die ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieder zu verabschieden. Alle ausscheidenden Mitglieder des Marktgemeinderates erhalten eine Dankurkunde und ein Erinnerungsgeschenk. Denjenigen Markträten, die dem Gremium mindestens drei Wahlperioden, also 18 Jahre, angehört haben, wird nach bisherigem Brauch die Verdienstmedaille des Marktes Zusmarshausen verliehen.
Eine Dankurkunde erhalten:
- Andreas Elze, Ortssprecher 2014 – 2020
Wolfgang Neff 2014 – 2020
Karl Fischer 2008 - 2020
Eine Dankurkunde und die Verdienstmedaille erhalten:
- Richard Hegele 2002 – 2020
- Elke Schwarz 2002 – 2020
- Erwin Hörmann 1990 – 2020
- Robert Steppich 1990 – 2020
Bürgermeister Uhl bittet die ausscheidenden Räte und Ortssprecher sich im Anschluss an die Sitzung in das Gästebuch des Marktes Zusmarshausen einzutragen.
Diskussionsverlauf
Bgm. Uhl bedankt sich bei allen ausscheidenden Mitgliedern für ihr Engagement und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.
Datenstand vom 05.06.2020 09:52 Uhr