Datum: 19.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Vorberatungen Haushalt 2020
3 Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang"; Einstellung des Verfahrens
4 Freiwillige Feuerwehr Wollbach Bestätigung des Kommandanten
5 Verschiedenes
5.1 Vorläufiges Wahlergebnis im Marktboten falsch abgedruckt
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö informativ 1
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2. Vorberatungen Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö beschließend 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 wird heute im Marktgemeinderat zur Beratung vorgestellt. Erläutert werden die wichtigsten Änderungen der Haushaltsansätze, die sich im Vergleich zur Finanzplanung 2020 ff. ergeben.

Haushaltsvolumina
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2020 beträgt 17.011.300,00 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2020 demnach 1.006.100 €.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2020 beträgt 13.012.100,00 €.
2020 ist ein Deckungsdefizit i.H.v. 8.026.300,00 € vorhanden.

Deckungsdefizite Finanzplanung
2021:        4.977.034,00 € (Korrektur des Betrages nach Ladungsversand – Anregung BUE 13.03.2020)
2022:        1.683.000,00 € (Korrektur des Betrages nach Ladungsversand – Anregung BUE 13.03.2020)
2023:                    0,00 € (Korrektur des Betrages nach Ladungsversand – vorl. Überschuss: 866.200,00 €)

Allerdings bleibt zu beachten, dass Investitionen erst während der Aufstellung der zukünftigen Haushaltspläne konkret beziffert werden und neue Projekte zusätzlich mit aufgenommen werden, die bislang nicht in der Finanzplanung vorgesehen waren.

Allgemeine Rücklage
Die Rücklage beträgt Stand 31.12.2018 2.715.050,89 €.
Die Jahresrechnung 2019 ist zahlenmäßig so gut wie abgeschlossen. Die für 2019 geplante Rücklagenentnahme i.H.v. 566.300 € schlägt mit vss. 559.233 € fast vollständig zu Buche.
Demnach beträgt die Rücklage zum 31.12.2019 vss. noch 2.155.817,89 €.
Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt vss. 168.319,74 €
Aus der Rücklage kann daher vss. ein Betrag i.H.v. knapp 1.987.500 € zur Deckung des Defizits im Vermögenshaushalt entnommen werden.
Sollte ein Betrag i.H.v. 1.726.300 € entnommen werden, hätte die allgemeine Rücklage zum 31.12.2020 einen vss. Stand i.H.v. 429.517,89 €

Verwahrentgelt
Ein Grund, der für eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage spricht, ist das aktuell anfallende Verwahrentgelt, das Prognosen zu Folge noch länger von den Banken eingehoben werden wird. Die Banken geben die ihrerseits anfallenden Zinsbelastungen 1:1 an den Kunden weiter.

HHSt. 0.0331.6589 Sonstige Geschäftsausgaben, Verwahrentgelt
Rechnungsergebnis 2018:          6.901,05 €
Rechnungsergebnis 2019:        22.197,87 €

Ab 01.04.2020 erfolgt von Seiten der Kreissparkasse Augsburg eine Änderung bezüglich der Konditionen des Verwahrentgelts analog der Konditionen der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG:
Bisher:                Freibetrag i.H.v. 1.000.000 €, Verzinsung mit -0,40 %
Ab 01.04.2020:        Freibetrag i.H.v. 500.000 €, Verzinsung mit -0,50 %

Möglichkeiten der Deckung des Defizits:
Der Fehlbetrag könnte durch Einsparungen bzw. zeitliche Verschiebung von Ausgabepositionen gedeckt werden. Alternativ bzw. zusätzlich kann eine Kreditaufnahme (mit/ohne Rücklagenentnahme) in Betracht gezogen werden.


Diskussionsverlauf:
Kämmerin …  stellt die Haushaltsstellen vor, deren Ansätze sich um mehr als 25 % und gleichzeitig mehr als 2.500,-- € im Gegensatz zur Finanzplanung 2019 verändert haben.

Zu folgenden Haushaltsstellen gibt es Anmerkungen vom Marktgemeinderat:

HHSt. 0.4641.5400, .5420, .5441 Unterhaltskosten Kindergarten Zusmarshausen
Es erfolgt die Nachfrage, warum die Ansätze der Unterhaltskosten im Vergleich zum Vorjahr derart gravierend gestiegen sind.
Die Kämmerin erläutert, dass die Ansätze aufgrund der Jahresrechnungsergebnisse 2019 angepasst wurden.
Im Jahr 2019 wurden folgende Kosten verbucht:
0.4641.5400 Bewirtschaftungskosten i.H.v. 16.936,16 Euro
0.4641.5420 Heizungskosten i.H.v. 18.881,71 Euro
0.4641.5441 Stromkosten i.H.v. 14.705,32 Euro
Die Frage, welcher Anteil der Kosten auf den großen (neue Kita) und welcher Anteil auf den kleinen Kindergarten (Wertinger Straße 16) entfällt, kann ad hoc nicht beantwortet werden. Die Kämmerin versichert, die jeweiligen Anteile zu eruieren.

Für den großen Kindergarten wurden 2019 unterjährig einige zusätzliche Wartungsverträge abgeschlossen. Außerdem handelte es sich im Haushalt 2019 um eine erstmalige Schätzung der Kosten.

Bei dem Bereich Kindergärten solle allgemein eine Gebührenerhöhung überdacht werden, da die Defizite immer weiter steigen.

HHSt. 0.8801.5000 Unterhaltskosten bebauter Grundbesitz
Die Höhe der angesetzten Kosten i.H.v. 20.000 € für die Dacherneuerung der Garage neben der „Alten Schule“ in Wörleschwang sollen erneut durch das technische Bauamt überprüft werden.

HHSt. 0.9000.0030 - Gewerbesteuereinnahmen
Angesichts der derzeitigen Corona-Problematik ist damit zu rechnen, dass die vor der Krise geschätzten 6.000.000 Euro Gewerbesteuereinnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollständig eingehen werden. Ein Ansatz von 3.500.000 Euro wird hier für realistischer gehalten. Durch die Herabsetzung der erwarteten Einnahmen aus Gewerbesteuer ist jedoch der Verwaltungshaushalt nicht mehr ausgeglichen. Die Kämmerin erhält den Auftrag, die Ausgaben im Verwaltungshaushalt zusammen mit den Fachstellen noch einmal kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und Einsparmöglichkeiten aufzudecken.

HHSt. 1.1312.9405 – Garagenanbau Feuerwehr Steinekirch
Der Ansatz i.H.v. 70.000,-- Euro soll auf Notwendigkeit hin erneut überprüft werden.

HHSt. 1.3401.9401 Begrüßungsschilder Ortseingang
Der Ansatz i.H.v. 8.000 Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden.

HHSt. 1.3601.9320 Erwerb von Ausgleichsflächen
Der Ansatz soll von 200.000,-- Euro auf 100.000,-- Euro reduziert werden.

Gliederung 1.5500 Förderung des Sports
Bgm. Uhl soll insbesondere mit dem TSV Zusmarshausen Rücksprache halten, ob aufgrund der angespannten Haushaltslage weniger Investitionszuschüsse im Haushaltsjahr 2020 ausbezahlt werden (im Ansatz umfasst sind neben den Investitionsanträgen aus dem Jahr 2020 auch die Investitionsanträge aus dem Jahr 2019, deren Maßnahmen im Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen waren). Im Jahr 2019 sind in diesem Bereich keine Haushaltsreste gebildet worden.

HHSt. 1.5700.9401 Solarbeleuchtung am Rothsee
Der Ansatz i.H.v. 6.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden.

HHSt. 1.6308.9500 Ortsumfahrung Steinekirch
Der Ansatz i.H.v. 30.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden.

HHSt. 1.6313.9500 G+R St. 2027 b. Im Zusamtal
Der Ansatz i.H.v. 15.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden.

Gliederung 1.6333., HHSt. 1.6701.9634, HHSt. 1.7000.9501 und .9504, HHSt. 1.8151.9504 Baugebiet an der Wiege II
Alle Ansätze, die die Erschließungsmaßnahmen und die Fremdwasserbewältigung Außengebiet des Baugebiets betreffen, sollen in das Jahr 2021 verschoben werden. Vor Auftragsvergabe soll geprüft werden, ob eine Abwicklung über BayernGrund ein geeignetes Finanzierungsmittel darstellt. Die Kosten sollen denen einer herkömmlichen Finanzierung gegenübergestellt werden.

Gliederung 1.6344. Bauleitplanung „Glaß“
Alle Ansätze sollen in das Jahr 2021 verschoben werden.

Gliederung 1.6345. Einbeziehungssatzung Untere Hauptstr. Wörleschwang
Die Bauleitplanung hat sich vollständig erledigt, daher werden keine Ansätze mehr vorgesehen

HHSt. 1.6346.9500 Tiefbaumaßnahme Holderweg
Zur Nachfrage, ob diese Maßnahme ebenfalls ins Jahr 2021 verschoben werden kann, erläutert die Kämmerin, dass der Ausbau des Holderwegs aufgrund der drohenden Verjährung der Erschließungsbeiträge zum 01.04.2021 (25-jährige Höchstfrist) zu diesem Datum bereits vollständig erfolgt sein muss und gleichzeitig die Beiträge von den Anwohnern bereits eingehoben worden sein müssen. Wenn die Erschließungsbeiträge fristgerecht abgerechnet werden, können 90 % der Kosten auf die Anwohner umgelegt werden, lediglich 10 % verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde. Sollte der Holderweg nach dem 01.04.2021 ausgebaut und/oder abgerechnet werden, so verbleiben 100 % der Kosten bei der Gemeinde.

HHSt. 1.6350.9590 (BG Steinekirch)
Rücksprache mit rechtlichem Bauamt soll vorgenommen werden, ob der Ansatz i.H.v. 82.000,-- Euro in das Jahr 2021 verschoben werden kann.

HHSt. 1.6901.9500 Planungskosten Sturzflutmanagement
Der Ansatz i.H.v. 20.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden.

HHSt. 1.6901.9582 Regenrückhaltebecken Gabelbach
Der Ansatz i.H.v. 60.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden; der Ansatz i.H.v. 270.000,-- Euro soll vom Jahr 2021 in das Jahr 2022 verschoben werden.

HHSt. 1.7911.3401 Veräußerung von unbebauten Grundstücken (sonstige Förderung der Wirtschaft)
Es soll nachgeprüft werden, inwiefern die Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke Wollbach in den Ansätzen mit berücksichtigt sind.

HHSt. 1.8801.9320 Erwerb von bebauten Grundstücken
Der Ansatz i.H.v. 600.000,-- Euro soll in das Jahr 2021 verschoben werden; da es unwahrscheinlich ist, dass ein bestimmtes Grundstücksgeschäft dieses Jahr noch zustande kommt.

HHSt. 1.8801.9404 Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation)
Es soll nachgeprüft werden, ob der Ansatz i.H.v. 120.000,-- Euro in das Jahr 2021 verschoben werden kann.

Eigenbetrieb im Bereich Wasser/Abwasser
In den Bereichen Wasser/Abwasser wird im Hinblick auf eine transparente wirtschaftliche Kostenübersicht der Vorschlag unterbreitet, diese in einen Eigenbetrieb zu überführen. Diese Bereiche wären dann vom allgemeinen Haushalt des Marktes Zusmarshausen losgelöst. Gerade im Bereich des Abwassers wäre dies wegen der geplanten gemeinsamen Abwasserbeseitigung mit der Gemeinde Horgau gut denkbar.

Beitrags- und Gebührenkalkulation
Die Kämmerin weist darauf hin, dass ein beschlossener Haushalt Kalkulationsgrundlage für das Büro Schneider & Zajontz darstellt. Die Kalkulation müsse bis 30.06.2020 abgeschlossen sein, da andernfalls eine rückwirkende Beitrags- und Gebührenerhöhung nicht mehr möglich sei und die Defizite bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser und Abwasser immer mehr steigen statt zu sinken.
Allgemein ist im Gremium Tenor, dass der Haushalt aufgrund der derzeitig schwierigen Lage (Corona-Krise) nicht beschlossen werden soll. Es soll erst einmal abgewartet werden, wie sich die Lage die nächsten Wochen entwickelt.
Auf Nachfrage, ob der Haushalt 2020 wirklich bereits beschlossen sein muss, sichern GL Stöckle und Kämmerin Holland zu, dies bei dem Büro Schneider & Zajontz nachzufragen. Gerade in diesen Bereichen ist es unwahrscheinlich, dass noch Einsparpotential in den Haushaltsteilen vorhanden ist.

Haushaltsreste
Die Frage, welche Haushaltsreste neu gebildet bzw. welche alten Haushaltsreste übernommen wurden kann ad hoc nicht beantwortet werden. Die Kämmerin wird den Marktgemeinderäten eine entsprechende Übersichtsliste der Haushaltsreste zukommen zu lassen.

Weiteres Vorgehen
Die besprochenen Änderungen und Einsparpotentiale sollen in den Haushaltsentwurf eingepflegt werden; eine Beschlussfassung ergeht heute nicht. Der geänderte Haushaltsentwurf soll dann dem Gremium zur Vorberatung in den Fraktionen vorgelegt werden.

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3. Einbeziehungssatzung "Untere Hauptstraße, Wörleschwang"; Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untere Hauptstraße, Wörleschwang“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 52 der Gemarkung Wörleschwang, Untere Hauptstraße 22, zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 12.02.2020 sowie in einem Gespräch am 03.03.2020 teilt der Vorhabenträger zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Untere Hauptstraße Wörleschwang“ mit, dass die Auflagen der verschiedenen Behörden für ihn nicht annehmbar sind. Er bittet den Markt Zusmarshausen, das Verfahren diesbezüglich einzustellen.

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4. Freiwillige Feuerwehr Wollbach Bestätigung des Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö 4

Beschluss

Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt der Markt Zusmarshausen Herrn Matthias Helmschrott als gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach. Der Gewählte hat die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an der Staatlichen Feuerwehrschule bereits besucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach am 08.03.2020 wurde Matthias Helmschrott zum Kommandanten (wie bisher) gewählt.

Gem. Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedarf der gewählte Kommandant der Bestätigung durch den Markt.

Die Zustimmung durch den Kreisbrandrat liegt mit Schreiben vom 09.03.2020 vor. Der Gewählte hat die für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an der Staatlichen Feuerwehrschule bereits besucht.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö informativ 5
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5.1. Vorläufiges Wahlergebnis im Marktboten falsch abgedruckt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö 5.1

Kurzbericht

Im Marktboten vom 19.03.2020 wurde das vorläufige Wahlergebnis der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl aufgrund eines technischen Übermittlungsfehlers nicht richtig wiedergegeben.

Ein entsprechender Hinweis erfolgt über die Zusmarshausen-App. Außerdem wird das endgültige Ergebnis nach der Sitzung des Wahlausschusses im Marktboten ohnehin nochmals veröffentlicht.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr