Datum: 16.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:12 Uhr bis 22:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:45 Uhr bis 23:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 02. Sitzung am 04.06.2020
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 03. Sitzung am 18.06.2020
3 Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung verschiedener Varianten zur Reduktion des Sedimenteintrages
4 Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung des Konzeptes zum Hochwasserschutz und der Fischdurchgängigkeit
5 Breitbandausbau
6 Verschiedenes
6.1 Flexibles Buskonzept für die Region Holzwinkel mit Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau
7 Bekanntgaben
7.1 Straßenreinigung
7.2 Parksituation im Gemeindegebiet Zusmarshausen
7.3 Urnengräber

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 02. Sitzung am 04.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 02. Sitzung am 04.06.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 03. Sitzung am 18.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö 2.2
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3. Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung verschiedener Varianten zur Reduktion des Sedimenteintrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö beschließend 3

Kurzbericht

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt dient dazu, die aktuellen Überlegungen zur Reduktion des Sedimenteintrages vorzustellen und eventuell eine Richtung zur weiteren Vorgehensweise festzulegen.  Ob ein Beschluss zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Weiterverfolgung einer Variante gefasst werden kann, wird sich im Verlauf des Tagesordnungspunktes und der daraus resultierenden Diskussion herausstellen.

Die letzte Entschlammung des Sees hat im Jahre 2012 stattgefunden. Es wurden im Nassentschlammungsverfahren rund 35.000 m³ Nassschlamm dem Rothsee entnommen. Der Schlamm wurde in geotextilen Säcken gelagert, soweit entwässert, gepresst und mit Flockungsmittel versetzt, so dass am Schluss etwa 17.000 m³ Material in das Schlammlager verbracht wurden. Für diese Vorgehensweise entstanden damals Kosten in Höhe von 1.364.312,98 €. Nach aktuellen Hochrechnungen des Büro Steinbacher würde sich die turnusmäßige Entschlammung auf ca. 1,7 Mio. Euro belaufen.

In Vergangenheit hat es mehrere Überlegungen zur Reduzierung des Sedimenteintrages in den Rothsee gegeben.

So wurden dem Marktgemeinderat die Studie über ein Umgehungsgerinne im Süden und die Herstellung eines Sedimentbeckens im Oberlauf des Rothsees vorgestellt. Weitere Überlegungen zur turnusmäßigen und regelmäßigen Entschlammung wurden ebenfalls vorgebracht.

Neben den verschiedenen Studien sind im Zuge des Projektes boden:ständig weitere Überlegungen zu kleineren Maßnahmen geplant, die zur Reduzierung des Eintrages beitragen sollen. Diese werden durch die Teilnehmergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ausgearbeitet und sollen von den Gemeinden oder ggf. auch in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundstückseigentümern umgesetzt werden.

Zum heutigen Tagesordnungspunkt wird erneut die regelmäßige Entschlammung in Verbindung mit der Herstellung eines Schlammlagerbeckens auf der Ostseite des Rothsees (Flurstück 521) diskutiert. Bei dieser Variante ist vorgesehen, jedes Jahr einen gewissen Teil an Schlamm aus dem Rothsee in die Schlammlagerfläche zu pumpen. Die Schlammlagerfläche wird als ökologische Maßnahme eingestuft und wäre somit laut ALE durch das Projekt boden:ständig grundsätzlich förderfähig. Das entnommene Sediment müsste im nächsten Zuge entwässert und beprobt werden. Anschließend kann entschieden werden, wie bzw. wo das Material verwertet werden kann. Es bestehen die Überlegungen, das Material auf landwirtschaftliche Flächen aufzubringen oder als Rekultivierungsmaßnahme in der Gemeindegrube unterzubringen. Es wäre auch eine Kombination aus beidem denkbar. Sobald entsprechende Ergebnisse der Beprobung vorliegen, müsste die Absprache zum weiteren Vorgehen in enger Zusammenarbeit mit dem WWA und dem Landwirtschaftsamt erfolgen.

Eine weitere Variante ist, den Rothsee mikrobiologisch zu behandeln. Diese Maßnahme würde die Wasserqualität des Sees verbessern und den Abbau des organisch angereicherten Materials begünstigen.

Die mikrobiologische Behandlung wird von Herrn …, Spezialist für Gewässersanierungen, und der Biologin Frau … vorgestellt.

Die regelmäßige Entschlammung sowie die mikrobiologische Behandlung sehen jedoch keine Drosselung der Sedimenteinträge in den Rothsee vor. Auf lange Frist gesehen sollten ggf. die Varianten vom Büro Steinbacher Consult zur Drosselung der Sedimenteinträge durch Sedimentationsbecken neu aufgegriffen werden. Es gibt bisher Untersuchungen zu Sedimentationsbecken im Nebenschluss am Oberlauf östlich des Rothsees, sowie die Nutzung der östlichen Wasserfläche als Absetzbecken.

Des Weiteren hat es Untersuchungen zum Umgehungsgerinne auf der Südseite des Sees gegeben. Aufgrund des problematischen Baugrundes sowie der unklaren Kostenentwicklung ruht dieses Projekt derzeit.



Diskussionsverlauf:

Anhand der Präsentation stellt MBM … die Variante eines Schlammlagerbeckens vor.
Anschließend wird eine weitere Variante von Herrn … (Spezialist für Gewässersanierung) präsentiert. Diese soll helfen, das eingetragene Sediment durch ein mikrobiologisches Verfahren zu reduzieren.

Die Bürgerliste Zusmarshausen geht auf den Sachvortrag von Herrn … ein und erklärt ihm, dass seine Methode vermutlich im Rothsee nicht funktionieren wird, da die Roth selbst dauerhaft eine enorme Menge an Wasser bringt. Daher müssten permanent die Salze in den Rothsee eingelagert werden, um das Phosphat ausreichend bündeln zu können. Außerdem kann durch diesen Eingriff auch das Gegenteil bewirkt werden, da die Sauerstoffsättigung von ihm noch nicht in Erfahrung gebracht wurde und diese aber bekanntlich sehr hoch ist. Dennoch ist der Bürgerliste Zusmarshausen auch bewusst, dass durch den Eingriff eines Saugbaggers ebenfalls negative Auswirkungen hervorgerufen werden können. Herr … ist der Ansicht, dass das Problem der Wasserqualität, wie auch die Schlammproblematik mit dem Produkt „SchlixX Plus“ auf Dauer behoben werden kann. Auch wenn er zugibt, dass das Projekt Rothsee ein Extremfall ist.

Er erklärt, dass durch den Eingriff weder Mensch noch Tier geschädigt werden. Die Mikroorganismen sollen direkt auf die Schlammschicht gestreut werden. Diese sind dann für das Bündeln der Phosphate und das Zersetzen des Schlammes zuständig.

Dennoch wird diese Variante weiterhin kritisch betrachtet, da Herr …  keinen vergleichbaren Eingriff schildern kann. Aufgrund des unzureichenden Informationsgehalts sollen weitere Auskünfte zum Thema eingeholt werden.

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4. Gesamtkonzept Rothsee Vorstellung des Konzeptes zum Hochwasserschutz und der Fischdurchgängigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Flutmulde und den Fischpass zu aktualisieren. Die Kosten für die Sanierung des Wellstahldurchlasses sollen ermittelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Gesamtkonzept Rothsee beinhaltet nicht nur die Reduzierung des Sedimenteintrages, zusätzlich wird eine Lösung zum Hochwasserschutz und der Fischdurchgängigkeit gesucht.
Hierzu hat es bereits einige Untersuchungen gegeben. Zum einen der Bau einer Flutmulde mit Fischpass im Nordwesten des Rothsees und zum anderen das südlich gelegene Umgehungsgerinne.

Die Flutmulde mit Fischpass im Nordwesten wurde aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht weiterverfolgt.

Das Umgehungsgerinne wurde in der Sitzung am 19.09.2019 kontrovers diskutiert. Aufgrund des problematischen Baugrundes sowie der unklaren Kostenentwicklung ruht dieses Projekt derzeit. In der Marktgemeinderatssitzung am 19.09.2019 wurde jedoch folgendes beschlossen:

„Die Variante „Flutmulde und Fischpass“ sind erneut zu prüfen. Der Aufwand und die Kosten für eine turnusmäßige Entschlammung sind zu ermitteln. Das Ausbringen der Sedimente auf landwirtschaftliche Flächen ist zu prüfen.“

Die Errichtung der Flutmulde und des Fischpasses im Südwesten wurde seitens des Büros Steinbacher Consult überprüft und hat sich aufgrund der Höhen- und Platzverhältnisse als problematisch herausgestellt. In diesem Zuge wurde eine neue Variante erarbeitet.

Das bestehende Durchlassbauwerk im Westen des Rothsees ist nicht in der Lage, den Abfluss im Falle eines Extremhochwassers zu leisten.  Auch die ökologische Durchgängigkeit ist derzeit nicht gegeben.  Des Weiteren befindet sich das Durchlassbauwerk in einem schlechten baulichen Zustand. Das vorhandene Wellstahlprofil ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht sanierbar. Außerdem sind die Betonmauern sowie die Ufermauern im sanierungsbedürftigen Zustand.

Aufgrund dieser Tatsachen wurde eine Studie zum Umbau bzw. Neubau des Durchlassbauwerkes in Auftrag gegeben. Die Untersuchung umfasst den Hochwasserschutz und die Fischdurchgängigkeit. Die Ergebnisse werden durch das Büro Steinbacher präsentiert.


Diskussionsverlauf:
Um die Hochwasserproblematik lösen zu können und parallel eine Fischdurchgängigkeit zu gewährleisten, stellen Herr … und Herr … (Vertreter der Firma Steinbacher Consult), anhand ihrer Präsentation zwei Varianten zum Umbau des Durchlassbauwerks vor.

Die Bürgerliste Zusmarshausen hat Interesse daran, die Fließgeschwindigkeit des Fischpasses ermitteln zu lassen, da es ihnen wichtig ist, dass die Fische gegen die Leitströmung ankommen. Ebenfalls wird in Frage gestellt, ob ein Fischpass überhaupt benötigt wird, da die Wasserqualität nicht besonders gut ist und daher vermutet wird, dass es keine Fische gibt, die diesen Pass für ihre Wanderung nutzen werden.

Die CSU-Fraktion möchte wissen, ob es kostengünstiger ist, das Durchlassbauwerk in Verbindung mit der bereits geplanten Flutmulde und dem Fischpass zu sanieren oder es zu erneuern. Dennoch ist es wichtig, eine der verschiedenen Möglichkeiten umzusetzen, damit ein Hochwasserschutz gewährleitet werden kann.

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5. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat am 05.12.2019 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach konkreten Lösungen zu suchen, dass auch in den Ortsteilen Gabelbachergreut und Wörleschwang ein „Fiber tot he Home“ DSL-Anschluss mit einer Mindestbandbreite von 100 Mbit/s errichtet werden kann. Dem Marktgemeinderat ist spätestens alle drei Monate ein Sachsachstandsbericht abzugeben.

In Absprache mit dem Breitbandpaten, Herrn …, wird Erster Bürgermeister Bernhard Uhl in der Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht vortragen.

In diesem Zusammenhang wird auf ein Schreiben von … aus Gabelbachergreut verwiesen, das der Sitzungsvorlage beigefügt wurde.



Informationen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie

Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie wurde am 12.02.2020 bekanntgegeben. Ab 02.03.2020 können die Gemeinden in ein Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie einsteigen. Für Kommunen im Verdichtungsraum gilt ein Fördersatz von 80 %, für Kommunen im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gilt ein Fördersatz von 90 %.

Die Breitbandmanager der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sollten ursprünglich ab April zur neuen Gigabitrichtlinie beraten. Allerdings konnten diese Beratungen aufgrund der Corona-Krise bisher nicht stattfinden.

Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung am 16.09.2020 wird Herr Gruber vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung die Bürgermeister informieren. Er wäre jedoch auch bereit, im Gremium die neue Bayerische Gigabitrichtlinie zu erläutern.

Das Förderverfahren ist klar in 9 Module strukturiert. Dazu gehören:

  • Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
  • Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
  • Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
  • Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
  • Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
  • Verfahren bei Bezirksregierung (Stellung des Förderantrages)
  • Abschluss Kooperationsvertrag
  • Veröffentlichung Fördersteckbrief
  • Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung


Ein erster Förderschritt ist also die Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet. Dazu gehören genaue Adresslisten. Diese müssen mit der Ausbauliste des ADBV abgeglichen werden. Grundlage zur Umsetzung der einzelnen erforderlichen Module im Förderverfahren ist eine adressgenaue Darstellung und Dokumentation des Erschließungsgebietes. Diese Adressliste wird derzeit vom Breitbandpaten überarbeitet.

Förderfähig sind Adressen im Erschließungsgebiet, die in weißen Flecken (kein Netzbetreiber bietet mind. 30Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) liegen. Sollte bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden sein, welches zuverlässig mind. 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mind. 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, scheidet eine Förderung aus.


Wichtig ist aus Sicht des Breitbandpaten, das Erschließungsgebiet festzulegen. Grundsätzlich wäre es möglich, für Gabelbachergreut (91 Haushalte) und Wörleschwang (279 Haushalte) ein eigenes Förderverfahren durchzuführen. Beide Ortsteile wären auch förderfähig.

Ratsam wäre jedoch eine Gesamtbeurteilung des Erschließungsgebietes mit allen Ortsteilen, weil auch immer wieder Anfragen aus dem Kernort eingehen. Diese Anfragen betreffen auch die Bereiche, die von Vodafone (Kabel Deutschland) versorgt werden. Viele Häuser sind nicht angeschlossen, gelten aber als versorgt.

Aus Sicht von Herrn … sollten möglichst alle Adressen mit dem ADBV abgestimmt werden und in die Markterkundung gehen. Nach den Rückmeldungen der Netzbetreiber kann dann das Gremium entscheiden, ob die Anzahl der Adressen noch reduziert werden soll. Eine Hinzunahme von Adressen ist nicht mehr möglich. Da die Adressen verstreut über eine große Fläche liegen, kann der Ausbau wegen dem hohen Anteil an Tiefbauarbeiten relativ teuer werden und als Einzelprojekt für einen Netzbetreiber uninteressant sein.

In ganz Schwaben haben bisher 4 Gemeinden ausschließlich die Markterkundung gestartet, darunter auch die Gemeinde Altenmünster.

Wörleschwang
Bezüglich des Ausbaues für Wörleschwang wird auf den Statusbericht verwiesen.

Gabelbachergreut
Durch strategische Planung bei der letzten Ausschreibung steht bereits ein Netzverteiler mit Glasfaseranbindung für die Versorgung der Pumpstation am Ortseingang von Gabelbachergreut. Dies sind also beste Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau.


Weitere Vorgehensweise:
Erläuterung der Gigabitrichtlinie durch Herrn … im Gremium
Grundsatzbeschluss über Ausbaugebiet (gesamt oder nur für Gabelbachergreut und Wörleschwang)


Diskussionsverlauf:
Erster BGM Uhl fasst den Sachvortrag nochmals kurz zusammen und informiert über die neun Schritte eines dafür vorgesehenen Förderantrags. Ebenfalls setzt er das Gremium darüber in Kenntnis, dass die Thematik in einer der kommenden Sitzungen detaillierter besprochen und diskutiert wird. Auch soll Herr …  zur Bayerischen Gigabitrichtlinie referieren.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 6
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6.1. Flexibles Buskonzept für die Region Holzwinkel mit Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö 6.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderates Welden am 14.07.2020 wurde der Einführung des Flexibusses zugestimmt. Somit haben alle teilnehmenden Kommunen das neue Rufbuskonzept beschlossen. Der AVV kann nun im nächsten Schritt den erforderlichen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben stellen.


Diskussionsverlauf:
Erster BGM Uhl berichtet in diesem Zusammenhang, dass seit dem 15.07.2020 der erste Elektrobus fährt und somit der Halbstundentakt gilt.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 7
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7.1. Straßenreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 7.1

Kurzbericht

Die Bürgerliste Zusmarshausen möchte in Kenntnis gesetzt werden, wie sich die Thematik „Straßenreinigung“ entwickelt hat.
Der MGR hat die Verwaltung beauftragt, den Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen im Winter nach dem aktuellen Muster des Bayerischen Gemeindetages zur Beschlussfassung im Gremium vorzubereiten.
Eine Vorberatung der zu überarbeiteten Verordnung ist in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses geplant.

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7.2. Parksituation im Gemeindegebiet Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 7.2

Kurzbericht

Die CSU-Fraktion informiert über die beschränkte Parksituation in Zusmarshausen. Dies betrifft insbesondere den Parkplatz am Kindergarten in der Wertinger Straße. Dieser Parkplatz steht vordringlich dem Kindergartenpersonal bzw. den Eltern zur Verfügung. Gerade durch den Ausbau der Schulstraße und dem fehlenden Parkplatz beim ehem. Pfarrhof besteht akuter Bedarf an Parkplätzen.
Die Verwaltung wird dies prüfen.

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7.3. Urnengräber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Marktgemeinderates 16.07.2020 ö informativ 7.3

Kurzbericht

Die CSU-Fraktion bittet darum, dass bei einer der nächsten BUE-Sitzungen das Thema „Friedhof – Urnengräber statt Urnenstelen“ besprochen wird. Erster BGM Uhl nimmt dies zur Kenntnis und wird es weitergeben.

Datenstand vom 29.09.2020 09:55 Uhr