Datum: 06.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:56 Uhr bis 23:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
3 Vergabe einer Straßenbezeichnung am Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
4 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema Pflege und Senioren im Allgemeinen
5 Verschiedenes
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö informativ 1
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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“, in der Fassung vom 06.08.2020.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass der Planaufstellung

Die textlichen Ausführungen zu diesem Punkt wurden von Herrn …, Büro OPLA, in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Herr … war während der Sitzung anwesend hat und den beigefügten Entwurf zum Vorhaben erläutert.

Die Fa. … beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 94, Gmkg Zusmarshausen, Ulmer Straße 7, den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen und Tiefgarage. Da das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB genehmigt werden kann, da es sich hinsichtlich der Zahl der Geschosse nicht in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2019 dem Vorhaben der Fa. … und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.
In seiner Sitzung vom 28.11.2019 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Marktboten vom 12.12.2019.

In der Zwischenzeit wurde für das geplante Vorhaben eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen für das Vorhaben erforderlich. Negative Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Das Verfahren wird gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, weshalb eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) unterbleibt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Beteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im rechtlichen Bauamt
informieren und im Zeitraum vom 16.12.2019 bis einschließlich 08.01.2020 zur Planung äußern. Äußerungen hierzu sind nicht eingegangen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.
Es handelt sich demnach in der Sitzung am 06.08.2020 um die Billigung des vorliegenden Entwurfs und um den Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.




Stellplätze

Der Vorhabenträger weist für die geplanten 12 Wohnungen 24 Stellplätze nach. Davon befinden sich 20 Stellplätze in der Tiefgarage. Zudem sind 4 oberirdische Stellplätze (davon 1 Garage) geplant; von denen 2 als Besucher-Parkplätze vorgesehen werden.

Die Vorgaben der aktuell gültigen Stellplatz-Satzung des Marktes Zusmarshausen wurden eingehalten.

MR Reitmayer hat in Anbetracht der immer größeren und breiteren Kraftfahrzeuge die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Größe der Stellplätze (insbesondere die Breite) in der Tiefgarage ausreichend bemessen wird. Diese Anregung wurde an den Vorhabenträger und an den Planer Herrn Seitz weitergegeben.

Die Breite der Stellplätze in der Tiefgarage liegt beim vorliegenden Entwurf bei überwiegend
2,60 m.



Diskussionsverlauf:

MR Winkler stellt einen Antrag nach Art. 49 GO „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“.
Abstimmungergebnis:  Ja: 18        Nein: 0
Das Gremium stimmt zu, dass MR Winkler während der Behandlung des Tagesordnungspunktes auf seinem Platz bleiben darf.


Herr …, Büro OPLA, erläutert die Planungen anhand der Präsentation.

In der anschließenden Diskussion wurde über die eventuell schlechte Sicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage auf die Straße hingewiesen. Laut Herrn … ist die Mauer zur Einhausung der Tiefgaragenzufahrt notwendig. Es kam der Vorschlag, dass die Mauer stufenweise angehoben werden könnte. Herr … wird diesen Vorschlag mitnehmen. Diesbezügliche Anpassungen können, nach Einholen der Stellungnahme des Straßenbaulastträgeres, ggf. beim Satzungsbeschluss erfolgen. Die Frage, wie groß die Parkplätze und wie hoch die Einfahrtshöhe der Tiefgarage ist, wurde von Herrn …  ebenfalls beantwortet.

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3. Vergabe einer Straßenbezeichnung am Sortimo Innovationspark Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö 3

Beschluss

Für die Zufahrtsstraße zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen wird die Straßenbezeichnung „Am Innovationspark“ vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für die Zufahrtsstraße zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen muss eine eigene Straßenbezeichnung vergeben werden. Grundsätzlich sind die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zuständig und haben für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu sollen auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern vergeben werden. Für die Namensgebung von Straßen ist der Marktgemeinderat nach der Geschäftsordnung zuständig.
Seitens der Firma Sortimo wurde als Straßenbezeichnung „Am Innovationspark“ vorgeschlagen. Mit Beschluss vom 19.01.2017 wurde für den Bebauungsplan der Name „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ festgelegt.
Selbstverständlich können für die Bezeichnung der Straße noch weitere Vorschläge eingebracht werden.

Diskussionsverlauf:
Einige Marktgemeinderäte waren der Meinung, dass eine andere Straßenbezeichnung gesucht werden sollte, andere wiederum befürworteten den Vorschlag.
Nach langer Diskussion wird folgender Antrag zur Geschäftsordnung gestellt:
Die Diskussion soll beendet werden und die Abstimmung erfolgen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 8    Nein: 10
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Weitere Vorschläge sind:
  • An der Roth
  • Herbert-Dischinger-Straße
  • An der Rothaue

Nachdem keine weiteren Vorschläge kamen wurde abgestimmt. Begonnen wurde mit dem Vorschlag der Verwaltung.

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4. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema Pflege und Senioren im Allgemeinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö 4

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Antrag von der Fraktion der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema Pflege und Senioren im Allgemeinen wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden Altenmünster, Dinkelscherben und Horgau diesbezüglich Gespräche zu führen, sobald sich im Markt Zusmarshausen eine entsprechende Institution gegründet hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Markt Zusmarshausen soll eine Bewerbung für das Projekt „Marktplatz der Generationen“ des Bayerischen Sozialministeriums prüfen sobald es möglich ist. Eine erneute Entscheidung im Marktgemeinderat ist herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Markt soll auch als Pflegestützpunkt beim Landkreis und der AOK sein Interesse bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 14.06.2020 hat die Bürgerliste Zusmarshausen einen Antrag zum Thema Pflege und Senioren im Allgemeinen gestellt.
Bgm. Uhl berichtet in diesem Zusammenhang von einer Zusammenkunft am 30.07.2020 in Zusmarshausen.

Diskussionsverlauf:
Das Fazit der regen Diskussion war, dass das Thema weiter vorangetrieben werden soll. Bevor mit den Nachbargemeinden Kontakt aufgenommen wird, sollte zuerst abgeklärt werden, welche Angebote in Zusmarshausen benötigt werden.
Zu den nächsten Treffen der Arbeitsgemeinschaft sollen auch der Jugendbeauftragte, der Behindertenbeauftragte und MR Vogg eingeladen werden.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö informativ 5
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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 006. Sitzung des Marktgemeinderates 06.08.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 29.09.2020 09:27 Uhr