Datum: 17.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:20 Uhr bis 23:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 004. Sitzung am 16.07.2020
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 005. Sitzung am 30.07.2020
2.3 Genehmigung über die Niederschrift der 006. Sitzung am 06.08.2020
3 Bebauungsplan Nr. 22, Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen;
3.1 Information über Änderungen im Bebauungsplan
3.2 Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Bebauungsplan mit Grünordnung "Ehemaliger Gewerbepark Jettingen" nach § 13a BauGB Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange
5 Winkelhof Vallried - Entscheidung über das Kommunale Wohnraumförderprogramm
6 Vorberatungen Haushalt 2020
7 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema: Informationen zu möglichen gesundheitlichen Risiken der neuen 5G-Technologie, Bestand des 5G-Netzes und dessen Erweiterung im Augsburger Land, Mitspracherecht und mögliche rechtliche Handhabe von Kommunen gegenüber 5G-Funkstandorten
8 Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema: Gemeinsame Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit von Innenminister Joachim Herrmann auf der A 8
9 Verschiedenes
9.1 Elektrifizierter ÖPNV im westlichen Landkreis Augsburg Errichtung von Ladepunkten im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle
9.2 Vorbeugender Hochwasserschutz im Ortsteil Wörleschwang
9.3 Überarbeitung Homepage
9.4 Leinenpflicht Hunde
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 004. Sitzung am 16.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 4. Sitzung am 16.07.2020 wird unter Berücksichtigung der von MR Dr. Hippeli vorgebrachten Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Kurzbericht

MR Dr. Hippeli verliest ihre Änderungswünsche zur Niederschrift, welche der Verwaltung vorab zugegangen sind und dem MGR per E-Mail am 17.09.2020 übersandt wurden.

Für MR Dr. Hippeli wurden ihre Ausführungen in der Niederschrift über die 4. Sitzung des Marktgemeinderats am 16.07.2020 nicht richtig wiedergegeben. Sie beantragt daher die Aufnahme der Kernaussagen und Einarbeitung der Änderungswünsche.

Durch die Einwendungen von MR Dr. Hippeli stellt die Bürgerliste die geplante Fischtreppe grundsätzlich in Frage, was sich auch in der Niederschrift widerspiegeln sollte. Falsche Darstellungen müssen berichtigt und der Sachverhalt angepasst werden.

Bgm. Uhl verweist auf den gesetzlichen Inhalt einer Niederschrift (Art. 54 Abs. 1 GO) und geht auf § 32 Abs. 1 GeschO ein, wonach beim Markt Zusmarshausen Ergebnisprotokolle geführt werden, in denen der wesentliche Verlauf der Beratung dargestellt wird und entscheidungsrelevante Kernaussagen aufzunehmen sind.  Der ausschlaggebende Beschluss wurde konform gefasst.

Von weiteren Gremiumsmitgliedern wird geäußert, dass die Vorgehensweise durch den gefassten Beschluss zum Ausdruck gebracht wurde und daher kein Anlass zur Änderung vorliege.

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 005. Sitzung am 30.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Marktgemeinderates am 30.07.2020 wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Genehmigung über die Niederschrift der 006. Sitzung am 06.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 2.3

Beschluss

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Marktgemeinderates am 06.08.2020  wird einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 22, Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 3
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3.1. Information über Änderungen im Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das bisherige bauleitplanerische Verfahren gliedert sich wie folgt:

  • Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
in der MGR-Sitzung am 30.06.2016

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der Sitzung des MGR am 27.10.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
in der Sitzung des MGR am 09.02.2017

Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen wurde auf den weiteren Verfahrensschritt „Billigungs- und Satzungsbeschluss“ damals verzichtet.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 28.03.2019 (nichtöffentlich) wurde der Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand und den Grund der langwierigen Verzögerungen umfassend informiert.

Während der Grundstücksverhandlungen zum Verkauf von Flächen aus dem Baugebiet sowie aufgrund neuer Erkenntnisse zum Sach- und Rechtsstand ergeben sich folgende Änderungen, welche zwischenzeitlich in einen neuen Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 17.09.2020 eingearbeitet wurden:
 
  • Anpassung der, sich aus einem Grundstücksgeschäft ergebenen Grundstückszuschnitte. Unter anderem wurde der bisher im Bereich der Zufahrt Sortimo als öffentliche Grünfläche dargestellte Bereich verkauft und ist deshalb als künftig als private Fläche dargestellt
  • Der sich aus der Trennung in zwei Bauabschnitte ergebende vorübergehende Wendehammer ist als Darstellung im Bebauungsplan aufgenommen und in den textlichen Festsetzungen als solcher beschrieben
  • Im südlichen Hangbereich zur neuen Erschließungsstraße wird ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Grund hierfür ist die extreme Hanglage. Durch das Verbot der Ein- und Ausfahrt wird die Trasse der Erschließungsstraße geschützt.
  • Aufgrund von Änderungen der Verzinsungsberechnung bei Abbuchung aus dem Ökokonto des Marktes Zusmarshausen ergeben sich notwendige Anpassungen im Umweltbericht.
  • Anpassung der Baugrenze im Bereich des GI 3.1 und entlang der Grenze zum öffentlichen Grund südwestlich des Betriebsgeländes (Naturdenkmal Drei Linden)
  • Am westlichen Rand des GI 3.1 wird eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität festgesetzt. Dort soll eine Stromübergabestation gebaut werden, die den Strom zwischen Sortimo Innovationspark Zusmarshausen und dem Betriebsgelände Sortimo im Baugebiet Geisweghülle aufteilt.
  • Aufnahme eines Infrastrukturwegweisers auf der Gewerbefläche GI 1 für den Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
  • die östlich gelegene Grünfläche wurde bisher als Ökokontofläche deklariert und ist nun als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet.

Darüber hinaus war während des bisherigen Verfahrens stets kommuniziert worden, dass mit dem In-Kraft-Treten des neu zu erlassenden Bebauungsplanes Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen die „alten“ Bebauungspläne Industriegebiet, Zusmarshausen „ihre Gültigkeit verlieren“ sollten. Hintergrund war, dass mit dem, sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren letztlich ein (1) Bebauungsplan hergestellt werden sollte, der gut lesbar und rechtssicher vollziehbar ist. Die bisher bestehenden Fassungen
  • Urfassung vom 23.05.1969
  • Urplan mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
  • Plan mit 5. Änderung vom 08.05.2008 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • Plan mit 6. Änderung vom 19.03.2009 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
machen es den Sachbearbeitern schwer, sich im Gewirr der verschiedenen Planvarianten zurecht zu finden. Es sollte deshalb mit dem neuen BP eine verständliche und gut zu vollziehende Planung herausgearbeitet werden, die als künftige alleinige Grundlage für die Beurteilung der Bauanträge herangezogen werden kann (vgl. Darstellung MGR 05.03.2020, nichtöffentlicher Teil). Die Aufgabe für das beauftragte IB Steinbacher-Consult lag also auch darin, in die aktuelle Planfassung alle Festsetzungen aus den bisherigen Fassungen zu übernehmen. Mit Schreiben vom 03.09.2020 hat das IB Steinbacher-Consult ‚(Dok. Nr. 062077) eine Bestätigung folgenden Inhalts vorgelegt:

„…hiermit bestätigt Steinbacher-Consult, dass alle Festsetzungen, die im Bebauungsplan „Industriegebiet“ (Urfassung, sowie 1.-4. Änderung, sowie 5. und 6. Änderung) enthalten waren, in den sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle“ übernommen worden sind.“

Nach Abarbeitung dieser Aufgabe schlug das IB Steinbacher vor, in den Festsetzungen und in der Begründung entsprechende Formulierungen aufzunehmen.

Die genaue Formulierung dieser Aufhebung von vorhabenbezogenen Bauleitplanungen und die Behandlung der dazugehörigen Durchführungsverträge wurde mit dem Landratsamt Augsburg abgestimmt. Danach erfolgt folgende Formulierung:

Bei den Festsetzungen wird folgende Formulierung aufgenommen:
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen treten die folgenden Bebauungspläne außer Kraft:
Bebauungsplan „Industriegebiet“, mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, Ergänzung mit 5. Änderung – Erweiterung Fa. Sortimo vom 08.05.2008
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, 6. Änderung vom 19.03.2009

Bei der Begründung wird folgender Text aufgenommen:
Mit dem Außer-Kraft-Treten der alten Bebauungspläne
Bebauungsplan „Industriegebiet“, mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, Ergänzung mit 5. Änderung – Erweiterung Fa. Sortimo vom 08.05.2008
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, 6. Änderung vom 19.03.2009
werden auch die Durchführungsverträge zur 5. und 6. Änderung als erledigt und hinfällig angesehen.

Nach Abarbeitung der vorstehend genannten Sachverhalte kann aus Sicht der Verwaltung ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der heutigen Sitzung erfolgen.


Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer weist im Vorfeld auf eine mögliche persönliche Beteiligung hin.

Beschluss:
MR Reitmayer wird gem. Art. 49 Abs. 1 GO aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis: Ja   16 / Nein 0

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, der anhand einer PowerPoint Präsentation die Änderungen im Bebauungsplan näher erläutert.

Stimmen im MGR kritisieren die geplante Höhe des Infrastruktur Wegweisers. Es wird zudem um Beachtung gebeten, dass durch das Werbeplakat der Firma Sortimo kein Präzedenzfall geschaffen werde.

Die Höhe des geplanten Infrastruktur Wegweisers (30 m) wurde in enger Abstimmung mit der Autobahndirektion Südbayern, dem Staatlichen Bauamt Augsburg als auch mit dem Landratsamt Augsburg festgelegt. Durch den Wegweiser soll auf die E-Mobilität hingewiesen werden.
Im Bebauungsplan selbst wird zunächst, im Hinblick auf die Einsehbarkeit, der passende Standort festgesetzt. Herr Zettl merkt an, dass für die Gestaltung des Wegweisers (bisher als Dreiecksschild geplant) ein eigener Bauantrag nötig sein wird.

Die Firma Sortimo schafft Arbeitsplätze im Gemeindegebiet und lässt den Markt Zusmarshausen an der Einkommenssteuer teilhaben. Schon deshalb sollte das Werbeplakat seitens des Marktes unterstützt werden, so einzelne MR.  

VR … weist daraufhin, dass selbstverständlich auch die Urfassung vom 23.05.1969 in den Festsetzungen und Begründungen des Bebauungsplanes berücksichtigt wird.

Antrag:
MR Winkler beantragt, dass über die im Sachvortrag genannten Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen einzeln abgestimmt werden soll.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 8
Somit ist der Antrag abgelehnt.

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3.2. Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen, gefertigt vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult GmbH und Co KG, Neusäß, in der Fassung vom 17.09.2020 und beschließt dessen erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit dem Umweltbericht und der zugehörigen Begründung. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt. Die Dauer der Auslegung wird auf vier Wochen festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt vorgestellt, wurde der Bebauungsplanentwurf nach der letzten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und TöB in der Zeit vom 21.11.2016 bis 22.12.2016 und der Behandlung der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.02.2017 nochmals überarbeitet und geändert.

Der neue Entwurfsstand mit heutigem Datum war dem TOP als Anlage beigelegen und muss nun vom Marktgemeinderat gebilligt werden. Es hat eine erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu erfolgen.

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4. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Bebauungsplan mit Grünordnung "Ehemaliger Gewerbepark Jettingen" nach § 13a BauGB Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 04.08.2020 bittet das Ingenieurbüro „raumsequenz“ aus Memmingen den Markt Zusmarshausen gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ nach
§ 13a BauGB.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt – am 10.08.2020 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                keine Rückmeldung bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Bau- (Wohnbebauung, Mischnutzung) und Erschließungs- und Grünstrukturen auf dem ehemaligen und seit Jahren nicht mehr genutzten Gewerbepark Jettingen im Bereich Hauptstraße/Goethestraße und Burgauer Weg  geschaffen werden.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden.

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5. Winkelhof Vallried - Entscheidung über das Kommunale Wohnraumförderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abbruch sowie dem Neubau des Winkelhofgebäudes durch den Markt Zusmarshausen zu. Das Kommunale Wohnraumförderprogramm soll für beide Maßnahmen bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.
Der Abbruch soll möglichst noch im Jahr 2020 erfolgen.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem alten Mayr Anwesen in Vallried wurde bereits in mehreren MGR-Sitzungen diskutiert. Am 31.01.2020 fand zudem ein Termin bei der Regierung von Schwaben statt, die Ergebnisse wurden dem Marktgemeindesrat bereits in der Sitzung am 05.03.2020 vorgestellt. Es wurden u.a. auch die Fördermöglichkeiten abgestimmt.

Mit dem Ergebnis, dass der Neubau sowie der Abbruch des Bestandsgebäudes gefördert werden könne. Die Konditionen für eine Förderung der Maßnahme sehen wie folgt aus,

  • 30% Zuschuss
  • 60% zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
  • 10% Eigenanteil der Gemeinde

Der Abbruch fällt ebenfalls unter die Förderrichtlinien, jedoch ist die Förderung abhängig von der Weiterentwicklung des Neubauprojektes. Um den Antrag für die Förderung des Abbruches stellen zu können, ist ein Grundsatzbeschluss für die weitere Vorgehensweise notwendig.

Bei dem Termin in der Regierung von Schwaben, wurden seitens der Regierung Vorschläge für eine sinnvolle Flächennutzung erörtert. Für Frau … kommt ein Neubau mit ca. 8 Wohneinheiten sowie eine Gesamtwohnfläche von ca. 5 85 m² in Betracht, damit der ländliche und schwäbische Baustil, sowie der bestehende Charakter beibehalten werden kann. Die gemischte Nutzung sollte durch unterschiedliche Wohnungsgrößen erreicht werden.

Vorgeschlagene Wohnungsgrößen:

  • 3 x 4-Zimmer Wohneinheiten mit je ca. 90 m²
  • 3 x 2-Zimmer Wohneinheiten mit je ca. 55 m²
  • 2 x 3-Zimmer Wohneinheiten mit je ca. 75 m²

Aufgrund des fehlenden Grundsatzbeschlusses sowie der angespannten Haushaltslage ist es nötig, das künftige Vorgehen festzulegen. Für die weitere Vorgehensweise sind verschiedene Szenarien denkbar,

  1. Abbruch und Neubau durch den Markt Zusmarshausen, mit Förderung durch das Kommunale Wohnraumförderprogramm.
  • Vorteil: der Markt Zusmarshausen kann selbst entscheiden und verwalten. Einnahmen durch Mieten. Einnahmen durch Förderung. Der Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf das eingefallene Bestandsgebäude kann bei einem Abriss umgehend vollumfänglich nachgekommen werden.
  • Nachteil: Kosten durch Aufbringen des Eigenanteils, Kosten durch das Darlehen (Belastung der zukünftigen Haushaltsjahre) und auch weitere Unterhaltskosten (Pflege der Außenanlagen, Reparaturen am Gebäude, Hausmeistertätigkeiten, Verwaltung der Wohnungen, etc.). Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes.

  1. Neubau und Abbruch durch einen geeigneten Investor. Eine entsprechende Regelung bezüglich bezahlbaren Wohnraums könnte vorab mittels eines städtebaulichen Vertrags festgelegt werden.
  • Vorteil: geringe Kosten für den Markt Zusmarshausen. Einnahmen durch Veräußerung. Keine Unterhalts- und Verwaltungskosten. Keine Abbruchkosten. Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter und Begrenzung der Miethöhen sind ebenfalls im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages möglich.
  • Nachteil: Der Markt kommt bis zu einem Verkauf des Grundstücks seiner Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf das eingefallene Bestandsgebäude nur eingeschränkt durch die Aufstellung von Bauzäunen nach.

  1. Abbruch durch den Markt Zusmarshausen und Neubau durch einen geeigneten Investor (Eine Förderung des Abbruches ist in diesem Fall nicht möglich).
  • Vorteil: keine Neubaukosten für den Markt Zusmarshausen. Einnahmen durch Veräußerung. Keine Unterhalts- und Verwaltungskosten. Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter und Begrenzung der Miethöhen sind ebenfalls im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages möglich. Der Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf das eingefallene Bestandsgebäude kann bei einem Abriss umgehend vollumfänglich nachgekommen werden.
  • Nachteil: Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes.

Die Bindefrist bei den geförderten Maßnahmen beträgt 20 Jahre.

Die Abbrucharbeiten sind Aufgrund der Verkehrssicherheit, sowie des Schädlingsbefalles baldmöglichst auszuführen.


Diskussionsverlauf:
Aufgrund der Verkehrssicherheit sowie des Schädlingsbefalles wird vom MGR ein zeitnaher Abbruch des Bestandsgebäudes gefordert.  

Der Verwaltung liegen bereits drei Angebote für den Abriss vor, so Bgm. Uhl. Die weitere Vorgehensweise sei allerdings vom heutigen Grundsatzbeschluss abhängig.

MR Reitmayer bittet um Klärung, was unter der Zuwendungsvoraussetzung „Herrichten des Grundstücks“ zu verstehen sei. Zudem soll seiner Meinung nach der bisherige „Winkelhof“ Baustil bei den zukünftigen Planungen beibehalten und berücksichtigt werden.

VR … fügt hinzu, dass Frau … vom Planungsbüro Lars Consult, die Planungen auf der vom MGR in der Sitzung vom 13.06.2019 beschlossenen Variante 02 b fortführt.  

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6. Vorberatungen Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö vorberatend 6

Beschluss 1

Die Maßnahme Kreisverkehr St. 2510 Augsburger Str. / Dammstr. soll vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.6301.9500 sind bis auf einen Ansatz i.H.v. 5.000 Euro im Jahr 2020 ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Maßnahme Richtstattweg soll vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.6306.9500 sind ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die Kosten für die Ausschreibung und die Vergabe der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet An der Wiege II sollen frühestens 2021 kassenwirksam werden. Die Ansätze 2020 bei den HHStellen 1.6333.9500, 1.7000.9504, 1.8151.9504 und 1.7000.9501 sind vollständig in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 4

Die Maßnahmen zur Kanalverlängerung Gewerbegebiet Wollbach sollen erst im Jahr 2021 weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf den HHStellen 1.7000.9586., 1.6305.9500 und 1.8151.9580 sind in das Jahr 2021 zu verschieben. Auf der HHSt. 1.8151.9580 soll 2020 ein Ansatz i.H.v. 10.000 Euro verbleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 5

Die Maßnahme Maibaumplatz Steinekirch soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7691.9503 sind in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Dem Marktgemeinderat ist der Vorgang über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark erneut zur Diskussion vorzulegen. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7911.9401 sollen um die Kosten der Machbarkeitsstudie (abzüglich 10.000 Euro der Leistungsphase 2) i.H.v. 24.000 Euro auf 76.000 Euro für die Errichtung des Provisoriums gekürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 7

Dem Marktgemeinderat ist der Vorgang über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark erneut zur Diskussion vorzulegen. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7911.9401 sollen um die Kosten der Machbarkeitsstudie i.H.v. 34.000 Euro auf 66.000 Euro für die Errichtung des Provisoriums gekürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 8

Die Maßnahme Dachstuhlsanierung Marktplatz 7 soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9402 sind um je 1 Jahr zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 9

Die Maßnahme Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation) soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9404 sind um je 1 Jahr zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 10

Die Maßnahme Konzepterstellung Sanierung Giseberthaus soll verschoben werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9406 i.H.v. 40.000 Euro sind in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 11

Bauleitplanung „Ludwig“:
Die Ansätze bei den HHSt. 1.6338.3590 und 1.6338.9590 werden gesamt gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Beschluss 12

Bauleitplanung „Seebühne“, Kastner:
Die Ansätze bei den HHSt. 1.6340.3590 und 1.6340.9590 werden bis auf einen Restbetrag in Höhe von 5.000 Euro gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 13

Bauleitplanungskosten Baugebiet Steinekirch:
Wegen fortgeschrittenem Haushaltsjahr wird der Ansatz in Höhe von 20.000 Euro von 2020 auf 2021 verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 14

Unter der Berücksichtigung der vorig genannten Beschlüsse soll das neu ermittelte Defizit i.H.v. ca. 6.047.700 Euro neben einer Rücklagenentnahme i.H.v. ca. 1.047.700 Euro über einen Kredit i.H.v. 5.000.000 Euro gedeckt werden. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 15

Unter der Berücksichtigung der vorig genannten Beschlüsse soll das neu ermittelte Defizit i.H.v. ca. 6.047.700 Euro neben einer Rücklagenentnahme i.H.v. ca. 1.500.000 Euro über einen Kredit i.H.v. 4.500.000 Euro gedeckt werden. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In den Sitzungen vom 19.03.2020 und 30.07.2020 wurden dem MGR die Entwürfe des Haushaltsplanes 2020 mit der Finanzplanung 2021 – 2023 vorgestellt.
Die in der Sitzung vom 30.07.2020 festgelegten Änderungen bezüglich der Ansätze einzelner Haushaltsstellen wurden wie besprochen eingepflegt. Die noch offenen Fragen wurden wie folgt geklärt:

HHSt. 1.4643.9402 Hochbau Kindergarten Gabelbach
Der Ansatz im Jahr 2020 wurde von 630.000 Euro auf 130.000 Euro verringert und die restlichen 500.000 Euro wurden in das Jahr 2021 verschoben.

HHSt. 1.6305.9500 Tiefbau Gewerbegebiet Wollbach
Die Ansätze bei den Jahren 2020 und 2021 wurden getauscht.

HHSt. 1.8811.9320 Grundstückskäufe für unbebaute Grundstücke
Der Ansatz 2020 i.H.v. 1.540.000 Euro wurde um 1.140.000 Euro auf 400.000 Euro gekürzt. Der Ansatz im Finanzplanjahr 2021 reduziert sich von 2.520.000 Euro um 620.000 Euro auf 1.900.000 Euro.

Vorgenommene Änderungen von Seiten der Verwaltung

Von Seiten der Verwaltung wurden Verschiebungen bzw. Ansatzänderungen vorgenommen, die Anlage der Sitzungsvorlage waren.
Diese Ansatzänderungen wurden bereits in den aktuellen Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet.

Vorl. Haushaltsvolumina
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2020 beträgt 16.700.500 €. Im Verwaltungshaushalt besteht aufgrund der verminderten Gewerbesteuereinnahmen ein Defizit i.H.v. 3.762.700 €.
Die Zuführung muss daher vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt vorgenommen werden und beträgt 2020 demnach 3.762.700 €.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2020 beträgt 10.331.800 €.
2020 ist insgesamt ein Deckungsdefizit i.H.v. 6.396.700 € vorhanden.

Vorl. Deckungsdefizite Finanzplanung
2021:        6.158.700 €
2022:        4.005.900 €
2023:        3.642.400 €

Vorl. Zuführungen VerwH -> VermH
2021:          909.600 €
2022:          600.000 €
2023:          441.100 €


Allgemeine Rücklage
Die Rücklage beträgt zum 31.12.2019 vss. noch 2.154.040,92 € (inkl. 37,44 € Zuführung).
Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt vss. 168.319,74 €

Vorl. Finanzierung des Deckungsdefizits
In der Sitzung vom 30.07.2020 wurde beschlossen, dass die Finanzierung des Vermögenshaushalts neben einer Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 1.222.600 Euro über einen Kredit in Höhe von 6.000.000 Euro erfolgen soll. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.
Bei dem Beschluss ist noch von einem Defizit im Haushaltsjahr 2020 von über 7.000.000 Euro ausgegangen worden.

Im aktuellen Haushaltsentwurf wurden die Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite i.H.v. 5.000.000 Euro für das Jahr 2020 und i.H.v. 6.000.000 Euro für das Jahr 2021 eingepflegt. Einnahmen aus den Krediten bzw. aus Rücklagenentnahmen wurden noch nicht angesetzt.


Anträge von Seiten des Marktgemeinderates

Antrag von MGR Juraschek vom 31.07.2020

Herr MGR Juraschek hat mit E-Mail vom 31.07.2020 den Antrag gestellt, den Haushalt 2020
substantiell zu überarbeiten bzw. zu restrukturieren und zwar wie folgt:

a) Konzentration auf die unmittelbaren und nicht aufschiebbaren Pflichtaufgaben des
     Marktes.
     Es gibt sicherlich auch Pflichtaufgaben des Marktes, die zeitlich angemessen in die
     Zukunft verschoben werden können.

b) Aufrechterhaltung und unverzögerte Weiterverfolgung der sich selber in sehr wenigen
     Jahren refinanzierenden Maßnahmen, wie z.B. Baugebiet „An der Wiege II“ in
     Wörleschwang und „Beim Kirchle“ in Vallried. Ggf. auch ein neues Wohnbaugebiet
     im Norden Steinekirchs.

c) Erstellung eines 5-6 Jahresplans / Plans bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode
    zur Streckung aller sonstigen Investitionsvorhaben.

d) Streichung aller nicht notwendigen „hätte ich gern“ Maßnahmen.

Über diesen Antrag ist Beschluss zu fassen.


Antrag von der CSU-Fraktion in Abstimmung mit der FW-Fraktion

Die CSU-Fraktion hat in Absprache mit der FW-Fraktion eine Änderungsliste zu dem Haushalt 2020 erstellt. In Absprache mit der Fraktionsvorsitzenden der CSU, Frau Hafner-Eichner, soll lediglich Beschluss über die Haushaltsstellen dieser Liste gefasst werden, die eine finanzielle Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2020 haben und einen Änderungsvorschlag in der Spalte „Vorschlag CSU + FW Zusammenfassung in €“ vorsehen. Die bereits ausgegebenen bzw. bereits vergebenen Aufträge, die in dem Haushaltsjahr 2020 vss. noch kassenwirksam werden, sollen als Ansatz im Jahr 2020 stehen gelassen werden. Die Liste wurde auf die Haushaltsstellen gekürzt, die einen Änderungsvorschlag enthalten, und war als Anlage dem TOP beigefügt.

  • Folgende Haushaltsstellen der Änderungsliste sind bereits in der Übersicht über die vorgenommenen Änderungen von Seiten der Verwaltung aufgenommen und erläutert:

Haushaltstellen
1.3601.9320
1.6326.9590

1.6340.3590

1.4643.9350

1.6337.3590

1.6340.9590

1.4644.9403

1.6337.9590

1.6350.9590

1.4649.9401

1.6338.3590

1.8811.9320

1.6325.9501

1.6338.9590




  • Folgende Haushaltsstellen wurden in der Vorschlagsliste aufgeführt; eine Ansatzminderung kann jedoch von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet werden:

HHSt. 1.6333.9320 Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten Baugebiet an der Wiege II
Ansatz 2020 20.000 Euro müssen verbleiben, da das Verkehrswertgutachten bereits in Auftrag gegeben worden ist. 30.000 Euro Ansatz im Jahr 2021 sind für die Vermessung und Parzellierung des Baugebietes vorgesehen.

HHSt. 1.6333.9590 Bauleitplanung Baugebiet an der Wiege II
Die Bauleitplanung ist vollständig abgeschlossen. Die Kosten sind 2020 kassenwirksam geworden bzw. werden 2020 noch kassenwirksam.

HHSt. 1.8801.9320 Grunderwerb bebauter Grundbesitz
Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück gekauft, für das im Jahr 2020 Nebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer) in Höhe von 12.000 Euro kassenwirksam geworden sind. Der Ansatz kann daher nicht gestrichen werden.


  • Zu folgenden Haushaltsstellen aus der Vorschlagsliste ist ein Beschluss zu fassen:

HHSt. 1.6301.9500 Planungskosten Kreisverkehr St. 2510 Augsburger Str. / Dammstr.
Es wurden 2020 bereits 5.000 Euro für eine Grobplanung ausgegeben. Ein Ansatz in Höhe von 5.000 Euro muss daher zwingend verbleiben. Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 Kosten in Höhe von 20.000 Euro vorsieht, ist über die Streichung der Maßnahme über die letztmöglichen 15.000 Euro ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.6306.9500 Planungskosten Richtstattweg
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze für die Jahre 2020/21 enthält, ist über die Streichung der Maßnahme ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.6333.9500 Tiefbaumaßnahme Straße An der Wiege II
HHSt.  1.7000.9504 Tiefbaumaßnahme Abwasser An der Wiege II
Hier sind die Planungskosten für die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2020 berücksichtigt. Bei einer Verschiebung der Ansätze kann die Ausschreibung frühestens im Dezember 2020 und Vergabe der Maßnahmen frühestens 2021 durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Erschließungsplanung Wasser unter der HHSt. 1.8151.9504 und die Maßnahme Fremdwasserbeseitigung Außengebiet HHSt. 1.7000.9501. Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze im Jahr 2020 enthält, ist über die Verschiebung der Ausgaben ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.7000.9586 Kanalverlängerung Gewerbegebiet Wollbach
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, einen Ansatz in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2020 vorsieht, ist über die Verschiebung der Maßnahme ein Beschluss zu fassen. Selbiges gilt konsequenter Weise auch für die Tiefbaumaßnahme Straße unter der HHSt. 1.6305.9500, die im Jahr 2020 einen Ansatz in Höhe von 250.000 Euro vorsieht und für die Tiefbaumaßnahme Wasser unter der HHSt. 1.8151.9580. Über die Höhe der Ansätze auf der HHSt. 1.6305.9500 für die Jahre 2020 und 2021 hatte man sich in der Sitzung vom 19.03.2020 im Marktgemeinderat geeinigt. Auf der HHSt. 1.8151.9580 muss bei einer Verschiebung trotzdem ein Ansatz in Höhe von 10.000 Euro für die Planung vorgehalten werden (auf dieser HHSt. Steht kein Haushaltsrest zur Verfügung).

HHSt. 1.7691.9503 Maibaumplatz Steinekirch
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze im Jahr 2020 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme ins Jahr 2021 ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.7911.9401 Errichtung Bushaltestelle mit E-Ladestation
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, neben dem Ansatz in Höhe von 66.000 Euro für die Errichtung eines Provisoriums auch einen Ansatz in Höhe von 34.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie enthält, ist über die vorl. Streichung des Ansatzes für die Machbarkeitsstudie ein Beschluss zu fassen.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Stufenweise Beauftragung der Machbarkeitsstudie empfohlen. Im Jahr 2020 ist vorerst die Leistungsphase 2 (ca. 10.000 Euro) zu beauftragen. Mit dieser Leistungsphase könnte die mögliche Anbindung der Bushaltestelle an den Kreisverkehr mit berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erschließungsplanung des Baugebietes „Einzelhandel südl. der Roth“ der Erschließung der Bushaltestelle nicht grundsätzlich entgegensteht.

HHSt. 1.8801.9402 Dachstuhlsanierung Marktplatz 7
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze in den Jahren 2020/21 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.8801.9404 Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation)
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze in den Jahren 2020/21 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.8801.9406 Konzepterstellung Sanierung Giseberthaus
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, einen Ansatz für das Jahr 2020 vorsieht, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen. Die bereits getätigten Instandhaltungsmaßnahmen wurden auf der HHSt. 0.8801.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt bebaute Grundstücke erfasst.


Diskussionsverlauf:
Kämmerin …  berichtet, dass seitens der Kämmerei und in Absprache mit den betroffenen Sachgebieten Haushaltspositionen aufgrund von tatsächlich vorliegenden Einnahmen und Ausgaben lageangepasst wurden, da unter anderem die ein oder andere Haushaltsstelle z.B. „Haltung von Fahrzeugen“ im Bereich Feuerwehr, bereits überzogen war.

Die Wahlfreiheit der Verwaltung wird von einigen Gremiumsmitgliedern kritisiert und Einzelbeschlüsse gefordert.

Die Freien Wähler schlagen vor, den Haushalt 2020 vernünftig zu beschließen. Das große Ziel sei der Haushalt 2021, der bis Ende Januar 2021 bearbeitet und aufgestellt werden soll. Als Grundlage für den Haushalt 2021 empfiehlt sich eine Klausurtagung.

Nach längeren Diskussionen zieht MR Juraschek den Antrag auf substanzielle Überarbeitung bzw. Restrukturierung des Haushalts 2020 vom 31.07.2020 zurück.  Der „Nothaushalt 2020“ soll beschlossen und das Augenmerk auf den Haushalt 2021, mit Ausgangspunkt einer Klausurtagung, gelegt werden.  

Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark sorgt für mehrerlei Diskussionen unter den Gremiumsmitgliedern.

MR Sapper stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 3

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7. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema: Informationen zu möglichen gesundheitlichen Risiken der neuen 5G-Technologie, Bestand des 5G-Netzes und dessen Erweiterung im Augsburger Land, Mitspracherecht und mögliche rechtliche Handhabe von Kommunen gegenüber 5G-Funkstandorten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 7

Beschluss

Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 12.08.2020 zu möglichen Gesundheitsrisiken der neuen 5 G-Richtlinie wird unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Informationen einzuholen und auch unabhängige Experten zu einer Informationsveranstaltung einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 12.08.2020 einen Antrag zu möglichen gesundheitlichen Risiken der neuen 5G-Richtlinie gestellt. Der Antrag wurde bereits zugesandt und war der Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.


Diskussionsverlauf:
MR Vogg stellt den o.g. Antrag vor.
Seitens des Gremiums sprechen Argumente für als auch gegen die neue 5 G-Technik.
Zum einen seien die geäußerten Bedenken durchaus gerechtfertigt, da die 5 G-Technik noch nicht lange im Einsatz und eine genaue Erforschung bisher noch nicht möglich gewesen sei. Auch müsse der Markt Zusmarshausen über mögliche Gesundheitsrisiken informiert sein.
Zum anderen ist die 5 G-Technik in der Industrie bereits in Anwendung und wird die Zukunft sein. Allerdings liegt die Entscheidung nicht im Zuständigkeitsbereich des Marktes Zusmarshausen.  

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8. Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zum Thema: Gemeinsame Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit von Innenminister Joachim Herrmann auf der A 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 8

Beschluss

Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 14.08.2020 auf Einführung eines Tempolimits an der A 8 wird unterstützt. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird beauftragt, mit den betroffenen Kommunen Dasing, Adelsried, Jettingen-Scheppach, Burgau, Günzburg und den Landräten des Landkreises Augsburg und Günzburg Kontakt aufzunehmen, um eine gemeinsame Resolution der Ausweitung des Tempolimits von Neusäß bis nach Günzburg auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerliste Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 14.08.2020 einen Antrag zum Thema gemeinsame Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit von Innenminister Joachim Herrmann auf der A 8 gestellt. Der Antrag wurde bereits versandt und war der Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.


Diskussionsverlauf:
MR Vogg stellt den o.g. Antrag vor.
Im Gremium herrschen unterschiedliche Meinungen zum Thema Tempolimit.
Von Mitgliedern des MGR werden u.a. Faktoren wie Lärm, CO2-Ausstoß, Verkehrsfluss und erhöhter Stresspegel als Gründe für die Einführung eines Tempolimits genannt.
Von einer Minimierung der Unfallhäufigkeit ist hingegen nicht auszugehen.
Nach längeren Diskussionen stellt MR Günther den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:        Ja 17 / Nein 2

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 9
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9.1. Elektrifizierter ÖPNV im westlichen Landkreis Augsburg Errichtung von Ladepunkten im Bereich des Längsparkstreifens an der Geisweghülle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 9.1

Kurzbericht

Der Firma …  wurden Stellplätze an der Geisweghülle zur Verfügung gestellt. Tatsächlich handle es sich allerdings um eine Gesamtlänge von 177 m. MR Reitmayer bittet um Überprüfung.
Bgm. Uhl nimmt die Anmerkung zur Kenntnis.

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9.2. Vorbeugender Hochwasserschutz im Ortsteil Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 9.2

Kurzbericht

MR Juraschek erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zum Antrag „Vorbeugender Hochwasserschutz im Ortsteil Wörleschwang“ vom 15.01.2020, eingebracht durch Richard Hegele.
Die Angelegenheit wurde an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weitergeleitet, so Bgm. Uhl. Aus Sicht der Verwaltung erfolgt eine nochmalige Erinnerung.

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9.3. Überarbeitung Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 9.3

Kurzbericht

MR Vogg bittet um Überarbeitung der Homepage, insbesondere um Aktualisierung der Mitarbeiter.
Die neue Homepage wird derzeit erarbeitet.

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9.4. Leinenpflicht Hunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 9.4

Kurzbericht

An MR Winkler wurden verstärkt Angriffe durch nicht angeleinte Hunde herangetragen.
Die Vorberatung der Neufassung der Hundesteuersatzung ist für die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgesehen. Eine zeitnahe Überarbeitung der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) ist angezeigt.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 02.11.2020 15:34 Uhr