Datum: 05.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Begrüßung des neugewählten Ortssprechers für den Ortsteil Gabelbachergreut
3 Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.
4 Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet) Zusmarshausen
4.1 Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater
4.2 Satzungsbeschluss
5 Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit rechtsaufsichtlicher Prüfung
6 Jahresrechnung 2018
6.1 Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2018
6.2 Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2018
7 Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Beschlussfassung
8 Klausur des Marktgemeinderates zur Vorbereitung des Haushaltes 2021
9 Namensgebung für den Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16
10 Verschiedenes
10.1 Ausbau Bahnstrecke Ulm - Augsburg
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö informativ 1
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2. Begrüßung des neugewählten Ortssprechers für den Ortsteil Gabelbachergreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 2

Kurzbericht

Der in der Ortsversammlung am 18.10.2020 für den Ortsteil Gabelbachergreut neugewählte Ortssprecher, Philipp Stöckle, wird zu Beginn der Sitzung begrüßt.

Der Ortssprecher kann nach Art. 60 a Abs. 2 der Gemeindeordnung an allen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Ortssprecher sind also ehrenamtlich tätige Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben.

Sie werden zu den Sitzungen eingeladen. Dies regelt auch § 16 der Geschäftsordnung. § 23 (Form und Frist für die Einladung) bzw. alle Regelungen, die für die Marktgemeinderatsmitglieder gelten, finden entsprechende Anwendung.

Eine Vereidigung des Ortssprechers ist nicht vorgesehen.

Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats.

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3. Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 11.08.2020 hat die Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V. angekündigt, alle Mitgliedsgemeinden zu besuchen, um den neu gewählten Gremien die Arbeit von ReAL West vorzustellen.




Diskussionsverlauf:
MR Hubert Kraus führt als 1. Vorsitzender einleitende Worte aus, ehe er an Benjamin Walther,  Geschäftsführenden Regionalmanager, übergibt.  Herr Walther stellt anhand einer Präsentation die Arbeit von ReAL West e.V. vor.

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4. Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet) Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 4
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4.1. Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Die Synopse (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zusätzlich werden im Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.09.2020 in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 10.1 „allgemeine Zulässigkeit von Werbeanlagen“ in Satz 1 die Worte „das eigene“ gestrichen. Darüber hinaus wird im Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.09.2020 in den textlichen Festsetzungen die Nr. 15.2 „Wohnnutzungen im Bebauungsplangebiet“ ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das bisherige bauleitplanerische Verfahren gliedert sich wie folgt:

  • Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
in der MGR-Sitzung am 30.06.2016

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung des MGR am 27.10.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Sitzung des MGR am 09.02.2017

Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen wurde auf den weiteren Verfahrensschritt „Billigungs- und Satzungsbeschluss“ damals verzichtet.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 28.03.2019 (nichtöffentlich) wurde der Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand und den Grund der langwierigen Verzögerungen umfassend informiert.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 17.09.2020 wurden ausführlich alle Änderungen vorgestellt, die sich aufgrund neuer Erkenntnisse zum Sach- und Rechtsstand ergeben hatten. In gleicher Sitzung hat der Marktgemeinderat die Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan beschlossen (damaliger TOP 3.1) und den Billigungsbeschluss sowie den Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4 a Abs. 3 BauGB (damaliger TOP 3.2) gefasst.

  • Mit amtlicher Bekanntmachung vom 24.09.2020 wurde im Marktboten ortsüblich auf die erneute Auslegung hingewiesen. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 17.09.2020 lag in der Zeit vom 02.10.2020 bis einschließlich 03.11.2020 mit sämtlichen Anlagen, der Schalltechnischen Untersuchung vom 27.10.2016 (em-plan Augsburg), dem Baugrundgutachten vom 20.04.2016 (IFM Dr. Schellenberg/Leipheim) sowie den relevanten umweltbezogenen Informationen (Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 20.12.2016, Stellungnahme Immissionsschutz vom 14.12.2016, Stellungnahme Abfallrecht vom 01.08.2016) öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Rückäußerung bis 03.11.2020 gebeten.

Üblicherweise erhalten die Markträte eine Synopse des beauftragten Ing. Büros mit den zusammengestellten Rückmeldungen, der Würdigung aus der Sicht des Ingenieurbüros und der Verwaltung hierzu und den/die Einzelbeschlussvorschläg/en. Nachdem diesmal der Zeitraum zwischen Ende der Auslegung (03.11.2020) und dem Sitzungstag (05.11.2020) so knapp bemessen ist, lagen dieser Beschlussvorlage alle eingegangenen Rückäußerungen bei, die bis zur Einstellung der Beschlussvorlage ins Ratsinformationssystem der Verwaltung vorlagen. Sofern es sich um Einwendungen/Anregungen/Bedenken handelt, wurde vom Ingenieurbüro bereits Stellung dazu genommen. Diese Stellungnahme lag ebenfalls bei.

Es sind dies bisher (Stand: Mittwoch, 28.10.2020) folgende Rückmeldungen (in zeitlicher Reihenfolge):

29.09.2020 Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes (ohne Anregung/Bedenken)

01.10.2020 Stellungnahme von Bayernets (ohne Anregungen/Bedenken)

05.10.2020 Stellungnahme des Marktes Dinkelscherben (ohne Anregung/Bedenken)

07.10.2020 Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes (ohne Anregungen/Bedenken)

08.10.2020 Stellungnahme der Handwerkskammer (ohne Anregungen/Bedenken)

07./13.10.2020 Stellungnahme von Schwaben Netz (ohne Anregungen/Bedenken)

14./15.10.2020 Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, mit Würdigung

21.10.2020 Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth mit Würdigung

22./23.10.2020 Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg, mit Würdigung

23./26.10.2020 Stellungnahme des Marktes Jettingen-Scheppach (ohne Anregung/Bedenken)

21./28.10.2020 Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes mit Würdigung

Zwischen dem 28.10.2020 und dem 03.11.2020 sind noch folgende Stellungnahmen eingegangen:

28.10.2020 Stellungnahme der LEW (ohne Anregungen/Bedenken)

28.10.2020 Stellungnahme der Gemeinde Adelsried (ohne Anregungen/Bedenken)

02.11.2020 Stellungnahme der IHK mit Würdigung

02.11.2020 Stellungnahmen des Landratsamtes Augsburg (Fachbereiche: Bauleitplanung, untere Naturschutzbehörde, Wasserrecht, staatliches Abfallrecht/Bodenschutzrecht, Brandschutz, Abfallwirtschaft,) mit Anregungen/Bedenken. Der Fachbereich Immissionsschutz lag bis zum 03.11.2020 noch nicht vor.

03.11.2020 Stellungnahme der Telekom (ohne Anregungen/Bedenken)

Am 05.11.2020 um 8.26 Uhr ist noch folgende Stellungnahme eingegangen:

Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern hinsichtlich des Infrastrukturwegweisers (ohne Anregungen/Bedenken)
Mit dem Ende der Auslegung stellt das IB Steinbacher-Consult am 04.11.2020 die übliche Synopse mit der Würdigung und den Beschlussvorschlägen zusammen; diese wurde am 04.11.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und als Tischvorlage bereitgehalten.

Es wird vom IB und der Verwaltung erwartet, dass keine nennenswerten Rückmeldungen eingehen werden, so dass es vertretbar erscheint, so vorzugehen.

Es sind (zum Stand 03.11.2020) folgende Einzelbeschlüsse zu fassen:

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg mit seinen Fachbereichen vom 02.11.2020:

Beschluss Bauleitplanung „Nutzungsschablone“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „abweichende Bauweise“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „BayBO“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Höhenbezugspunkt“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Lagerhallen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Farbgestaltung“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1

Beschluss Bauleitplanung „Einfriedungen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 2

Beschluss Bauleitplanung „Werbeanlagen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 4 

Seitens des Gremiums wird zudem der Vorschlag geäußert, die Worte: „das eigene“ im Gebiet vorhandene Unternehmen… (Ziffer 10.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs vom 17.09.2020) zu entfernen, damit sowohl Eigentümer als auch Mieter abgedeckt sind. Diesem Vorschlag wird vom Marktgemeinderat zugestimmt.
Beschluss Naturschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Brandschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Staatliches Abfallrecht/Bodenschutzrecht:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Regierung von Schwaben, Landesplanung Stellungnahme vom 14.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1

Beschluss Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Stellungnahme vom 21.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Staatliches Bauamt Augsburg Stellungnahme vom 29.09.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellungnahme vom 22.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Deutsche Telekom
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Schwabennetz GmbH Stellungnahme vom 07.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
 
Beschluss Industrie- und Handelskammer Stellungnahme vom 30.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bayerischer Bauernverband Stellungnahme vom 21.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Zusätzlich trägt Herr Selmair vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult vor, dass kurzfristig noch die Stellungnahme des Immissionsschutzes eingereicht wurde und diese deshalb nicht mehr in die Synopse übernommen werden konnte.

Der Immissionsschutz teilt mit Mail vom 05.11.2020 mit, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wurde aber auf die ursprüngliche Stellungnahme vom 14.12.2016 verwiesen. Darin hatte der Immissionsschutz bedenken geäußert gegenüber den getroffenen Regelungen zur Errichtung von Betriebsleiterwohnungen. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Selmair sollte der Passus in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 17.09.2020 unter Festsetzungen Nr. 15.2 ersatzlos gestrichen werden, weil es sonst zu Konflikten im Vollzug des Immissionsschutzes führen kann.

Beschlussvorschlag
Die Nr. 15.2 „Wohnnutzungen im Bebauungsplangebiet“ wird ersatzlos gestrichen.

Beschluss Immissionsschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

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4.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen in der Fassung vom 05.11.2020 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ordnungsgemäß zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen machen keine erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22
Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen erforderlich. Dieser Beschlussvorlage lag der Bebauungsplan mit Stand vom 17.09.2020 (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Hinweise, Begründung, Umweltbericht) sowie die beiden Gutachten zum Schallschutz (Stand 27.10.2016) und zum Baugrund (Stand 20.04.2016) bei. Der Stand des Bebauungsplanes vom 17.09.2020 und der Stand der beiden Gutachten entspricht auch der Auslegung in der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020.

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult wird diesen Stand des Bebauungsplanes vom 17.09.2020 entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen und der unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt gefassten Würdigungen und Beschlüsse anpassen/ändern/ergänzen. Es wird damit eine Planfassung mit Stand vom 05.11.2020 erstellt werden.

Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen mit Stand vom 05.11.2020 zum Fassen des Satzungsbeschlusses vorgelegt.

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5. Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit rechtsaufsichtlicher Prüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö informativ 5

Kurzbericht

Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 15.10.2020, eingegangen am 16.10.2020, die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 genehmigt.

Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Haushaltsplans und des Finanzplans ist dem Marktgemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

Dem Haushalt 2020, welcher in digitaler Form dem Marktgemeinderat vorliegt, ist der Beteiligungsbericht 2018 beigefügt.

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6. Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 6
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6.1. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö beschließend 6.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MR Ingrid Hafner-Eichner, berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung 2018.



Diskussionsverlauf:
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MR Hafner-Eichner schließt Ihren Bericht mit der Feststellung ab, dass die Jahresrechnung 2018 keinerlei Grund zu Beanstandungen ergab.

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6.2. Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö beschließend 6.2

Beschluss 1

Die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

Verwaltungshaushalt        17.415.875,02 €
Vermögenshaushalt        10.963.824,76 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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7. Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Die Jahresrechnung 2019 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 ist am 21.10.2020 gelegt worden.

Sie schließt ab in Solleinnahmen und Sollausgaben
im Verwaltungshaushalt mit        16.218.298,85 €
und im Vermögenshaushalt mit        2.942.411,88 €
 
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 1.667.152,59 €. Der Sollfehlbetrag in Höhe von 561.097,41 € wurde aus der allgemeinen Rücklage entnommen.

Schulden:

Stand: 01.01.2019
1.437.748,11 €
- Tilgungen
205.008,10 €
Stand: 31.12.2019
1.232.740,01 €


Rücklagen:

Soll
Stand: 01.01.2019
2.715.050,89 €
+ Zuführung
37,44 €
- Entnahme
561.097,41 €
Stand: 31.12.2019
2.154.040,92 €

Sonderrücklage -1- (Erbe Haslinger):

Soll
Stand: 01.01.2019
3.834,00 €*
+ Zuführung
0,00 €
- Entnahme
0,00 €
Stand: 31.12.2019
3.834,00 €

* In diesem Betrag sind K&N Value Select Corp. Aktien enthalten. Der Wert der Aktien beträgt laut dem Depotstand vom 05.01.2011 3.834,00 €. Die entsprechenden Kurswertberichtigungen erfolgen erst im Rahmen des Verkaufs. Die Aktien werden seit dem Jahr 2013 nicht mehr an der Börse gehandelt. Veräußerungsgespräche mit der Bank blieben bisher erfolglos.

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8. Klausur des Marktgemeinderates zur Vorbereitung des Haushaltes 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö beschließend 8

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Fraktionsvorsitzenden haben mit Schreiben vom 15.10.2020 ihre Vorstellungen zur Vorbereitung des Haushalts 2021 mitgeteilt.

Die Klausur wird auf Samstag, 28.11.2020, terminiert und von Frau … moderiert. Das Fazit soll im Anschluss an die Klausur schriftlich fixiert werden.

In dem Schreiben der Fraktionsvorsitzenden ist gewünscht, dass die Verwaltung die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kernthemen mit den sachlichen Hintergründen vor der Klausur aufbereiten soll. Mit E-Mail vom 27.10.2020 wurden die Marktgemeinderäte und -innen über das Schreiben der Fraktionsvorsitzenden informiert und aufgefordert, sich  bis zur heutigen Sitzung innerhalb der Fraktionen zu beratschlagen, welche Themen für die Klausur vorgeschlagen und von der Verwaltung zur Klausur aufbereitet werden sollen.

Ein Vorschlag von Seiten der Verwaltung wäre, in der Klausur am 28.11.2020 das Investitionsprogramm und damit primär den Vermögenshaushalt aufzuarbeiten. Das Investitionsprogramm ist den Marktgemeinderäten zur Vorbereitung mit E-Mail vom 20.10.2020 zugegangen.

Die Aufarbeitung des Verwaltungshaushaltes ist aus Sicht der Verwaltung im Rahmen einer Klausur des Marktgemeinderates schlichtweg nicht umsetzbar. Da für die Durcharbeitung des gesamten Verwaltungshaushaltes die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und auch die bevorstehenden Auf- und Ausgaben benötigt werden, wäre es erforderlich, den Verwaltungshaushalt im Rathaus unter Zuhilfenahme der einzelnen Fachstellen sukzessive zu beleuchten. Eine Delegation dieser Aufgabe z.B. an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wäre hierfür unseres Erachtens zielführend.

Um eine effiziente und zielgerichtete Überarbeitung des Verwaltungshaushalts zu erreichen, könnte dieser alternativ auch im Rahmen einer haushaltskonsolidierenden Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) aufgearbeitet werden.

Durch die Prüfung des BKPV ist eine objektive Beurteilung durch fachlich hochqualifizierte und unabhängige Sachverständige gewährleistet. Allerdings werden die Ergebnisse vermutlich nicht bis 31.01.2021 vorliegen, sodass diese nicht mehr in den Haushalt 2021 sondern frühestens in den Haushalt 2022 einfließen können.

Für die Abhandlung solcher haushaltskonsolidierender Maßnahmen fällt beim BKPV eine Gebühr i.H.v. 97 Euro je Stunde an. Zuzüglich fallen für jeden Reisetag eine Nebenkostenpauschale i.H.v. 55 Euro und auch Berichtskosten mit einem Zuschlag von 4 v.H. auf die vorstehenden Stundensätze an.
Für die Haushaltskonsolidierung beim BKPV ist daher mit Kosten i.H.v. ca. 4.300 Euro pro Woche zu rechnen.
Nach Rücksprache mit Herrn … vom BKPV erstreckt sich der zeitliche Aufwand für eine haushaltskonsolidierende Beleuchtung je nach den gewünschten Themen von einem halben Tag bis zu einem mehrwöchigem Aufenthalt im Rathaus.

Unabhängig davon, ob der BKPV Themenschwerpunkte eruieren oder die Überarbeitung des Verwaltungshaushalts durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden soll, sind auch hier die Kernthemen (z.B. Personalkosten oder Bewirtschaftung der Grundstücke) festzulegen, die von Seiten der Verwaltung aufbereitet werden sollen.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl erläutert, dass Frau …die Moderation der Klausur am 28.11.2020 übernimmt.

MR Juraschek gibt bekannt, dass er im Vorgriff auf die heutige Sitzung bereits Kontakt mit Frau … aufgenommen und Unterlagen wie den Haushalt 2020 übermittelt hat.
Frau … wird die Unterlagen aufbereiten, Schlussfolgerungen ziehen und ein Haushaltsgutachten erstellen. Durch eine zielgerichtete Moderation sollten u.a. die Klärung der Pflichtaufgaben im Vordergrund stehen. Auch die Ganztagesbetreuung (Kindergarten, Mittags- und Hortbetreuung) die Ausweisung von Baugebieten, die mögliche Erschließungsträgerschaft durch die Fa. Bayerngrund als auch die Kläranlage sollte in Augenschein genommen werden.

Seitens des Gremiums wird geäußert, dass der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt als auch das Investitionsprogramm prioritär geprüft werden sollten.
In Anbetracht des zeitlichen Rahmens spricht sich die Mehrheit des Gremiums für das Verschieben des Impulsvortrags zum Thema „Eigenbetrieb“ aus. Ggfls. könnte hierfür eine separate Veranstaltung einberufen werden.

Um eine Überfrachtung der diesjährigen MGR-Sitzungen zu vermeiden, sollte das Thema „Bayerngrund“ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Hinsichtlich der Aufnahme der Bauleitplanung in die Tagesordnung der Klausurtagung herrschen unterschiedliche Meinungen.

Beschluss:
Die Bauleitplanung soll als TOP in der Klausurtagung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 6

Im nächsten Schritt soll die Verwaltung mit Frau … in Kontakt treten, die notwendigen Unterlagen übermitteln und die Beratungsreihenfolge festlegen.

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9. Namensgebung für den Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 9

Beschluss

Der Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, erhält künftig die Bezeichnung „Kita Obstgarten“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Kurzbericht

Für den Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, soll ein eigener Name vergeben werden. Bislang wurde der Kindergarten als Außenstelle der KiTa ZuS geführt. In der erteilen Betriebserlaubnis des Landratsamtes Augsburg wurde festgelegt, dass die Einrichtung zum neuen Kindergartenjahr 2020/2021 eigenständig mit eigener Einrichtungsleitung betrieben wird und auch ein neuer Name gelten soll. Die bisherige Bezeichnung Kindergarten „Purzelbaum“ wurde durch den damaligen Umzug gegenstandlos.

Aus Sicht des Personals und der Elternschaft sind folgende Vorschläge eingegangen:

Kita Spitalkinder
Kita der kleinen Füße
Kita der kleinen Hände
Kita Obstgarten

Die Verwaltung plädiert für die Bezeichnung „Kita Obstgarten“ in Anlehnung an die Gruppennamen „Apfel, Kirsche und Zwetschge“. Außerdem stehen im Garten tatsächlich noch Obstbäume.

Nach der Geschäftsordnung ist der MGR für die Namensgebung öffentlicher Einrichtung zuständig (§ 2 Ziffer 24).

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö informativ 10
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10.1. Ausbau Bahnstrecke Ulm - Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö informativ 10.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt die Vorschläge der Bahntrassen bekannt. Der TOP soll in einer der nächsten Sitzungen nochmals vertieft behandelt werden. Ein Besuch vom zuständigen Projektleiter, Herrn …, ist für Februar 2021 geplant.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö informativ 11
Datenstand vom 16.03.2021 10:27 Uhr