Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 13. Flächennutzungsplanänderung-Fläche für Windenergieanlagen
2.1 Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater
2.2 Billigungsbeschluss sowie Beschluss über die erneute Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
3 Abbruch der Fünffeldbrücke Gabelbachergreut Vorstellung des Abbruchkonzeptes
4 Abbruch der Bogenbrücke Gabelbachergreut Vorstellung des Abbruchkonzeptes
5 Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur geplanten Änderung der Sanierungssatzung
6 Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
7 Bahnausbau Augsburg-Ulm Informationen zum Projekt
8 Verschiedenes
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1
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2. 13. Flächennutzungsplanänderung-Fläche für Windenergieanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 2
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2.1. Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 2.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Kling Consult, Krumbach. Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Kurzbericht

Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung und der Historie wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.10.2020 wird verwiesen. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fläche für Windenergieanlagen“ fortzuführen und zu einem Abschluss zu bringen. Sachverhalt und Rechtslage sind vom beauftragten Ingenieurbüro Kling Consult aufzuarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen.“

Dieser Sitzungsvorlage liegen bei:

  • Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.11.2012 mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht sowie Raumanalyse, Plan 1 zur Raumanalyse Ausschluss-/Tabuflächen, Plan 2 zur Raumanalyse Restriktionsflächen, Plan 3 zur Raumanalyse Vorschlagsflächen. Es handelt sich dabei um die Unterlagen, welche in der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TöB und Behörden in der Zeit vom 03.12.2012 bis einschließlich 07.01.2013 ausgelegen waren und versendet worden waren

  • Synopse des Ingenieurbüros Kling Consult vom 12.11.2020 mit der Darstellung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, der Abwägung und dem Beschlussvorschlag.


Den Unterlagen aus dem Jahr 2012 kann der Stand des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2012 entnommen werden. Die Unterlagen wurden (unüblich) wegen des langen Zeitraumes zwischen letzter Auslegung im Jahr 2012 und jetziger Fortführung des Verfahrens zum besseren Verständnis und zum Vergleichen beigelegt.

Die überarbeitete Synopse selbst wird in der Sitzung durch das Büro Kling Consult vorgetragen.

Es sind folgende Einzelbeschlüsse zu fassen:

Zur Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten, Schreiben vom 19.12.2012:
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 1

Zur Stellungnahme des Bezirks Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 19.12.2012:
Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung werden im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Änderung des Landschaftsschutzgebietes angepasst.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 1

Zur Stellungnahme des Bund Naturschutz e. V., Kreisgruppe Augsburg, Schreiben vom 03.01.2013:
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
     

Zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur, Berlin, Schreiben vom 11.12.2012:
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0


Zur Stellungnahme der Gemeinde Landensberg, Schreiben vom 19.12.2012:
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 3

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Kreisheimatpflege, Schreiben vom 20.12.2020:
Das Bodendenkmal wird nachrichtlich in die Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung übernommen.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Naturschutz, Schreiben vom 04.01.2013:
Beschlussvorschlag:
Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung werden im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Änderung des Landschaftsschutzgebietes und die Belange des Artenschutzes angepasst.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 1

Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern, Schreiben vom 17.12.2012:
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0

Zur Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 02.01.2013:
Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung werden im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Änderung des Landschaftsschutzgebietes und die Fortschreibung der Regionalpläne der Regionen Augsburg und Donau-Iller angepasst.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 2

Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg, Schreiben vom 07.01.2013:
Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung werden im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Änderung des Landschaftsschutzgebietes und die Fortschreibung der Regionalpläne der Regionen Augsburg und Donau-Iller angepasst.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 2

Zur Stellungnahme des Regionalverbandes Donau-Iller, Schreiben vom 21.12.2012;
Beschlussvorschlag:
Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung werden im Hinblick auf die inzwischen erfolgte Fortschreibung der Regionalpläne der Regionen Augsburg und Donau-Iller angepasst.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 2

Zur Stellungnahme der Staatlichen Fachberatung für Bienenzucht am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren, Schreiben vom 22.11.2012 (Stellungnahme zum Vorentwurf, Eingang am 26.11.2012):
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 1


Diskussionsverlauf:
Herr … stellt den Tagesordnungspunkt vor.

Die Bahn hat bisher keine Stellungnahme abgegeben, es wird von der Verwaltung geprüft, ob die Bahn beteiligt wurde. Diesbezüglich geht eine Rückmeldung an den MGR.

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2.2. Billigungsbeschluss sowie Beschluss über die erneute Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fläche für Windenergieanlagen“, gefertigt vom Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, in der Fassung vom 26.11.2020 (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht vom 26.11.2020; außerdem Raumanalyse mit Plänen Ausschluss/Tabuflächen, Restriktionsflächen, Vorschlagsflächen in der Fassung vom 13.11.2012) und beschließt dessen erneute Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB beauftragt. Die Dauer der Auslegung wird auf 1 Monat festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden vom Ingenieurbüro Kling Consult bereits in die neuerliche Fassung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Dieser Fassung wird der Stand der heutigen Sitzung, also 26.11.2020 gegeben.


Dieser Beschlussvorlage liegen deshalb bereits bei:

  • Der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht in der Fassung des Sitzungstages (26.11.2020) sowie

  • Raumanalyse, Plan 1 zur Raumanalyse Ausschluss/Tabuflächen, Plan 2 zur Raumanalyse Restriktionsflächen, Plan 3 zur Raumanalyse Vorschlagsflächen in der Fassung vom 13.11.2012, weil an der Raumanalyse mit ihren Plänen seit 2012 nichts geändert wurde.

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.11.2020 sowie Raumanalyse mit den 3 Plänen in der Fassung vom 13.11.2012 bilden zusammen die neuen Auslegungsunterlagen für die anstehende erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der TöB und Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB).

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3. Abbruch der Fünffeldbrücke Gabelbachergreut Vorstellung des Abbruchkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Dem Abbruch der Fünffeldbrücke im Jahr 2021, mit den Gesamtkosten von ca. 1.050.000€ stimmt der Marktgemeinderat zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Abbruchmaßnahme zu veröffentlichen und auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes -Bahn km 35,545 (Fünffeldbrücke)- wurde während der Markgemeinderatssitzung am 15.09.2016 beschlossen. Mit dem Marktgemeinderatsbeschluss vom 12.04.2018, wurde das Büro Sweco, mit den Planungen für den Abbruch der Brücken -Bahn km 35,545 und 35,029- gemäß der vereinbarten Konditionen des Hauptvertrages beauftragt. Das Büro Sweco hat hierzu das Partnerbüro Hartinger Consult, Thannhausen, mit den entsprechenden Planungen für die Fünffeldbrücke beauftragt. Die Abbruchplanung der Bogenbrücke -Bahn km 35,029- wird im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt.

Im aktuellen Jahr 2020 stand eine weitere Prüfung der Fünffeldbrücke an. Diese wurde am 20.08.2020 vom IB Sweco durchgeführt. Hieraus ergeht, dass eine Sanierung des Brückenbauwerkes als nicht mehr als zielführend erachtet wird. Sollte 2021 der Abbruch nicht stattfinden, ist in diesem Jahr eine weitere Sonderprüfung notwendig.

Die beiden Brücken sollen zeitgleich, während einer Sperrpause der Deutschen Bahn im nächsten Jahr (2021) abgebrochen werden. Mit der Bahn wurden folgende Sperrpausen für eine Totalsperrung vereinbart,

Sperrzeit Beginn        20.08.2021, 23:05 Uhr
Sperrzeit Ende        23.08.2021, 05:00 Uhr

Vorhergehend sind weitere halbseitige Sperrungen vorgesehen. Die Kostenteilung ist gemäß der Kreuzungsvereinbarung vom 12.03.2019 geregelt.

Der Bauablauf und die Kosten für diese Maßnahme werden vom Büro Hartinger Consult vorgestellt. Herr Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn … vom IB Hartinger Consult.


Diskussionsverlauf:
Herr Seitz stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Das Gremium wundert sich, dass aus den 2009 bekanntgegebenen 400.000 € jetzt eine Summe von 1.050.000 € genannt wird. Herr … erklärt, dass die Summe von den damals genannten 400.000 € eine Annahme ohne jegliche Grundlage war, die durch Betrachtung ähnlicher Projekte zustande gekommen ist. Außerdem ist zu beachten, dass die 400.000 € im Vergleich zu der Summe von 700.000 €, die der Markt Zusmarshausen zahlen muss, stehen.

Des Weiteren frägt das Gremium, ob die Brücke tatsächlich baufällig ist und ob ein Abbruch zwingend notwendig ist. Hierzu kann Herr … keine eindeutige Antwort geben. Die Fa. Sweco untersucht seit Jahren die Fünffeldbrücke. Herr … der Fa. Sweco erklärt sich dazu bereit, hierzu Stellung zu beziehen. Er erläutert, dass die Brücke baufällig und nicht mehr Sanierungsfähig ist. An den alten Bestandspfeilern wurden bereits mehrfach Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Das Betontragwerk oberhalb der Stahlträger hat Risse, das bedeutet, dass hier Wasser eindringt, wodurch der Stahl korrodiert. Der Stahl weitet sich aus, wodurch der Beton zu bröckeln beginnt. Der bröckelnde Beton würde dann auf die Gleise herabfallen, was sehr gefährlich werden kann. Ein plötzliches Versagen der Stahlträger könnte ebenfalls erfolgen und dies geschehe ohne Vorwarnung, so Herr …. Die Brücke ist zwar noch tragfähig, aber das Bauwerk ist brüchig. Herr … ist daher der Meinung, dass das Bauwerk definitiv baufällig ist und abgebrochen werden muss.

Stimmen aus dem Gremium sprechen sich gegen eine heutige Abstimmung über den Abbruch aus. Dies sollte in der Klausur am 28.11.2020 noch einmal besprochen werden, bevor eine überstürzte Entscheidung getroffen wird.

MR Aumann erkundigt sich nach der Haftungsfrage. BGM Uhl erklärt, dass falls ein Zugunglück passiert, der Markt Zusmarshausen in der Haftung steht. Die Baufälligkeit stellt eine erhebliche Gefährdung für Leben und Gesundheit dar.

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4. Abbruch der Bogenbrücke Gabelbachergreut Vorstellung des Abbruchkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Abbruch der Bogenbrücke im Jahr 2021, mit den Gesamtkosten von ca. 850.000€ stimmt der Marktgemeinderat zu. Das Büro Sweco ist mit den weiteren Leistungsphasen 5 – 8 gemäß des Hauptvertrages zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt die Abbruchmaßnahme zu veröffentlichen und auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes -Bahn km 35,029 (Bogenbrücke)- wurde während der Markgemeinderatssitzung am 15.09.2016 beschlossen. Zeitgleich wurde beschlossen, dass das Büro Sweco mit den Planungen für den Abbruch der Bogenbrücke -Bahn km 35,029- gemäß der vereinbarten Konditionen des Hauptvertrages, mit den Lph 1-4 zu beauftragen ist.

Des Weiteren wurde am 15.09.2016 beschlossen, dass die notwendigen Brückenprüfungen in den Folgejahren vorzusehen sind. Im aktuellen Jahr 2020 stand eine weitere Prüfung der Bogenbrücke an. Diese wurde am 20.08.2020 vom IB Sweco durchgeführt. Hieraus ergeht, dass eine Sanierung des Brückenbauwerkes als nicht mehr als zielführend erachtet wird. Sollte 2021 der Abbruch nicht stattfinden, ist in diesem Jahr eine weitere Sonderprüfung notwendig.

Die beiden Brücken sollen zeitgleich, während einer Sperrpause der Deutschen Bahn im nächsten Jahr (2021) abgebrochen werden. Mit der Bahn wurden folgende Sperrpausen für eine Totalsperrung vereinbart,

Sperrzeit Beginn        20.08.2021, 23:05 Uhr
Sperrzeit Ende        23.08.2021, 05:00 Uhr

Vorhergehend sind weitere halbseitige Sperrungen vorgesehen. Die Kostenteilung wird in einer separaten Kreuzungsvereinbarung geregelt. Diese wird in einem weiteren Tagesordnungspunkt den Marktgemeinderäten vorgestellt.

Der Bauablauf und die Kosten für diese Maßnahme werden vom Büro Sweco vorgestellt. Herr Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn .. vom IB Sweco.


Diskussionsverlauf:
Herr … stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Herr … erklärt, dass es zu einer großen Preisspanne in der Kostenberechnung kommt, da die Kosten für den Oberleitungsbau noch nicht abschätzbar sind. Laut Aussage der Deutschen Bahn ist es sehr schwer derzeit einen Oberleitungsplaner zu finden. Ein vergleichbares Projekt der Bahn hat jedoch rund 450.000 € Netto gekostet. Zum derzeitigen Stand wird mit Kosten in Höhe von 525.000 € Brutto für die Oberleitung und mit Kosten in Höhe von 325.000 € für den Abbruch (Gesamtkosten: 850.000 €) gerechnet, die auf den Markt Zusmarshausen zukommen weden. Gemäß der Kreuzungsvereinbarung werden jedoch immer die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Die Deutsche Bahn und der Markt Zusmarshausen sind hier auf eine Kostenteilung von je 50% gekommen. Dies wird aber im TOP 10 näher erläutert.

MR Dr. Hippeli erläutert, dass bisher immer nur der Abbruch in Betracht gezogen wurde, da dieser damals mit kosten von insgesamt 200.000 € vorgestellt wurde. Eine Sanierung hat man bisher nicht geprüft und wurde ohne wirkliche Begründung ausgeschlossen. Seit 2014 muss bei der Bogenbrücke eine jährliche Brückenprüfung gemacht werden. Der Zustand der Brücke hat sich zu 2012 nicht verschlechtert. Man sollte daher, bevor man dem Abbruch zustimmt, überlegen, ob eine Sanierung eventuell nicht die kostengünstigere Variante wäre. MR Hubert Kraus erklärt, dass damals Überlegungen zur Sanierung anstanden, diese allerdings widerlegt wurden, da der Abstand der Oberleitungen der Deutschen Bahn zu der Brücke in Richtung Norden zu gering ist. Eine Sanierung ist somit auf Grund des begrenzten Platzes ausgeschlossen.

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5. Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur geplanten Änderung der Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Beginn und die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Erweiterung und Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995, gemäß Lageplan mit Umgriff des Büros Moser und Ziegelbauer, Nördlingen, vom November 2020.

Die Bauverwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
In seiner Sitzung am 07.05.2015 hat der Marktgemeinderat Zusmarshausen die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen. Am 23.12.2015 wurde der entsprechende Planungsauftrag dem Büro Moser und Ziegelbauer erteilt.

Das momentan in fortgeschrittener Erarbeitung befindliche ISEK für die Gemeinde Zusmarshausen formuliert die dabei festgestellten Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken, insbesondere für den Bereich im Ortskern, für den eine Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995 vorgesehen ist. Die Marktgemeinde Zusmarshausen hat daher am 23.12.2015 das Honorarangebot vom 31.07.2015 mit der Ergänzung vom 23.10.2015 für o.g. Untersuchungen entsprechend beauftragt. Dies erscheint sinnvoll und zielführend, da dadurch wesentliche Erkenntnisse und Ziele aus dem ISEK und der vertieften Betrachtung des Ortskernes auch in Richtung Umsetzung weiterverfolgt werden können und dadurch den formalen Rahmen dafür erhalten.

Ferner fand am 29.05.2017 ein öffentlicher Informationsabend, am 24.06.2017 eine Bürgerwerkstatt, am 30.09.2017 ein Jugendbeteiligungsprojekt und am 24.10.2017 eine Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende statt, um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand zu informieren und diesen zu diskutieren. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass vorbereitende Untersuchungen (VU gem. §141 BauGB) auf Grundlage der ISEK-Inhalte durchgeführt werden sollen, mit dem Ziel einer Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995.

Nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist nach § 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer, Mieter, etc. gegenüber der Marktgemeinde Zusmarshausen hinzuweisen. Weitere Rechtsfolgen sind die Möglichkeit einer Zurückstellung von beabsichtigten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Beseitigung von baulichen Anlagen. Die genauen Rechtswirkungen sind dem § 141 Abs. 4 BauGB zu entnehmen.

Der heute zu fassende Beschluss ist formell erforderlich in Vorbereitung einer Anpassung des Sanierungsgebiets und dessen Sanierungssatzung, die ohnehin gem. § 235 Abs. 4 BauGB bis 31.12.2021 angepasst werden müsste und Voraussetzung zum Erhalt von Städtebaufördermitteln ist.

Der Einleitungsbeschluss zur VU ist gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB anschließend noch ortsüblich bekanntzumachen.


Diskussionsverlauf:

Das Gremium diskutiert und frägt, warum der Beschluss jetzt gefasst wird, und ob weitere Untersuchungen geplant sind. Herr … erläutert, dass der Beschluss für die Fördermittel zwingend notwendig ist. Der Beschluss hätte eigentlich 2015 erfolgen müssen, allerdings fehlt dieser. Der Beschluss muss daher nachgeholt werden und dient lediglich dazu die formellen Voraussetzungen für die Förderungen zu erfüllen, es sind keine weiteren Untersuchungen geplant. Auch der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat darauf hingewiesen, dass man mit dem Projekt ISEK zum Abschluss gelangt, damit die Fördergelder, auf die man noch wartet, endlich ausbezahlt werden können.

MR Hubert Kraus bemerkt, dass die damaligen Fraktionsvorsitzenden einen großen Plan über das Einzugsgebiet der Sanierungssatzung erhalten haben. Es wäre sinnvoll, diese Pläne auch an die neuen Fraktionsvorsitzenden zu geben.

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Beteiligung des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für den Bebauungsplan „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau. Es soll eine Anregung Verkehrsberuhigung der Ortseinfahrt aus Richtung Streitheim kommend bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 27.10.2020 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau bis 30. November 2020.

Die Mail der Arnold AG wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit allen Anlagen (Anschreiben, Planfertigung, Textteil und Begründung) am 02. November 2020 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.

Eine interne Beteiligung des rechtlichen und technischen Bauamtes sowie der Kläranlage und der Wasserversorgung hat keine Anregungen und Bedenken ergeben.

Die Gemeinde Horgau beabsichtigt im Norden des Ortsteiles Auerbach den Bebauungsplan „Streitheimer Straße Nord“ aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren wird im „beschleunigten“ Verfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung von neuen Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand von Auerbach geschaffen werden. Das überplante Areal hat eine Gesamtfläche von 3,06 ha. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß
§ 4 BauNVO soll eine Wohnbaufläche für ca. 30 Bauparzellen entstehen. Die Erschließung des neuen Wohnquartiers soll durch eine Anbindung an die bestehende „Streitheimer Straße“ erfolgen.

Durch die Ausweisung des beschriebenen Baugebietes sind keine Einschränkungen für das Gemeindegebiet des Marktes Zusmarshausen zu erwarten.



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht hervor, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Richtung Streitheim kommend zu prüfen sind.

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7. Bahnausbau Augsburg-Ulm Informationen zum Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Erster Bürgermeister Uhl wird über die vorgestellten Trassenvarianten informieren und auch die weitere geplante Vorgehensweise erläutern.

Diskussionsverlauf:
2. BGM Aumann erläutert die Eckpunkte der letzten Besprechung.
Aus dem Gremium geht hervor, dass zwar grundsätzlich schon Interesse dafür besteht, dass das Streckennetz ausgebaut wird. Von drei der vier Planungen ist der Markt Zusmarshausen allerdings stark belastet, da die Planungen alle auf der Gemarkung Zusmarshausen liegen. MR Christian Weldishofer spricht sich für eine Absprache mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinde aus, um gemeinsam ein ähnliches Ziel verfolgen zu können.
Die Bürgerliste Zus würde gerne bereits heute eine klare Position einnehmen. Sie sind gegen den Ausbau der Trassen auf dem Gemeindegebiet Zusmarshausen. Dies sollte auch so weiter kommuniziert werden.

MR Hubert Kraus ist der Meinung, dass einfach nein zu sagen der falsche Weg ist. Man muss hier mit Argumenten begründen und hierzu benötigt man erst Planungen, die weiter fortgeschritten sind.

MR Bermeitinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Beschlussfassung, der beinhaltet, dass der Markt gegen den Ausbau der Trassen auf dem Gemeindegebiet ist.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 11

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö informativ 9
Datenstand vom 25.01.2021 14:23 Uhr