Datum: 17.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen, Stadionstraße 2
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:20 Uhr bis 00:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale); Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauG
3 Haushalt 2021 - Vorberatung
3.1 Beschlussfassung Investitionsprogramm
3.2 weitere Beschlussfassungen aufgrund den Ergebnissen aus der Klausurtagung bzw. Sitzung
4 Rathaus Zusmarshausen - Anbindung an das Breitbandnetz Förderung GWLANR für Rathäuser
5 Flurneuordnung Rothtal-Rothsee - Anhörung zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
6 Sing- und Musikschule Zusmarshausen - Horgau Anpassung der Satzungsbestimmungen für digitalen Unterricht
7 Standesamt Zusmarshausen
7.1 Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
7.2 Bestellung der Leitung des Standesamts
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
9 Bekanntgaben
10 Verschiedenes

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö informativ 1
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2. Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale); Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den ausgearbeiteten Entwurf samt Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale), in der Fassung vom 17.12.2020. Der Werbepylon ist auf eine Höhe von 4 Metern zu begrenzen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:

Anlass der Planaufstellung

Die textlichen Ausführungen zu diesem Punkt wurden von Herrn …, Büro OPLA, in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Herr … wird während der Sitzung anwesend sein und den beigefügten Entwurf zum Vorhaben erläutern.

Die Fa. ALDI beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/40, Gmkg Zusmarshausen, Melanderstraße 2, die Erweiterung des vorhandenen Marktes. Geplant sind je ein Anbau im Osten und im Süden des bestehenden Gebäudes. Die gesamte Verkaufsfläche soll dadurch von 850 m² auf rund 1050 m² erweitert werden. Derzeit sind gemäß der rechtskräftigen Satzung lediglich 250 m² zulässig.

Es handelt sich im Zusammenhang mit der Erweiterung der Verkaufsflächen um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Dieser ist nur in einem Sonstigen Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauNVO oder einem Kerngebiet zulässig. Der bestehende Bebauungsplan „Steineberg“ setzt für diesen Bereich jedoch ein Gewerbegebiet (GE) fest.

Ein vorgesehener Werbe-Pylon mit einer Höhe von siebeneinhalb Metern wäre nicht zulässig. Derzeit sind keine freistehenden Werbeanlagen zulässig.

Der Bereich des Grundstücks 600/40 liegt innerhalb der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes „Steineberg“, nach welcher die bestehende Zufahrt von Norden vom Richtstattweg her unzulässig wäre. Gleichzeitig sind für den westlichen Teil des Grundstückes Eingrünungsmaßnahmen festgesetzt, welche zum Teil überbaut oder als Stellplätze angelegt sind. Diese zeichnerischen Festsetzungen bedürfen ebenfalls der Änderung.

Der Marktgemeinderat wurde in seiner Sitzung am 13.06.2019 darüber informiert, dass für das Bauvorhaben „Erweiterung der bestehenden Aldi-Filiale“ eine Bebauungsplanänderung erforderlich wird.

In seiner Sitzung vom 28.11.2019 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel - Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) gefasst.

In der Zwischenzeit wurde für das geplante Vorhaben eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Es werden keine Schallschutzmaßnahmen für das Vorhaben erforderlich. Negative Auswirkungen auf die umgebende Bebauung sind mit dem Vorhaben nicht verbunden.

Ebenso wurde eine Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse durchgeführt. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das ALDI-Vorhaben im Markt Zusmarshausen an diesem Standort und in der geplanten Größenordnung sowohl städtebaulich als auch raumordnerisch / landesplanerisch verträglich ist.



Aufgrund der Überschreitung des Prüfwertes gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) Anlage 1 Nr. 18.8 für den Bau eines Vorhabens gem. Nr. 18.6.2 (großflächiger Einzelhandelsbetrieb) von 1.200 m² Geschossfläche wird die Vorprüfung des Einzelfalles nach Anlage 2 zum BauGB durchgeführt. Die tatsächliche Erweiterung der bestehenden Geschossfläche beträgt ca. 400 m², die Änderung vom Gewerbegebiet in ein sonstiges Sondergebiet beträgt ca. 1.800 m².

Das Verfahren wird gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, weshalb eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) unterbleibt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im rechtlichen Bauamt informieren und im Zeitraum vom 16.12.2019 bis einschließlich 08.01.2020 zur Planung äußern. Äußerungen hierzu sind nicht eingegangen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.

Es handelt sich demnach heute um die Billigung des vorliegenden Entwurfs und um den Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Flächennutzungsplan

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (Stand 19.05.1987) stellt die Fläche des Bebauungsplanes als Gewerbegebiet dar. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Nutzungsänderung zu einem Sondergebiet mit Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ kann im Zuge einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgen.  


Dem Sachvortrag sind folgende Anlagen beigefügt:

  • Planzeichnung , Satzung  und Begründung ,  Fassung vom 17.12.2020 (Vorabzug  vom 20.11.2020)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan, Fassung vom 07.01.2019
(E1-Grundriss, E2-Schnitt, E3-Ansicht, E4-Außenanlagen)
  • Vorprüfung des Einzelfalls, Fassung vom 17.12.2020
  • Schalltechnische Untersuchung der Fa. Bekon Lärmschutz & Akustik GmbH vom 20.07.2020
  • Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale der Dr. … Standort- und Wirtschaftsberatung vom 21.07.2020


Diskussionsverlauf:

Herr …stellt den Sachvortrag vor.

Aus dem Gremium geht der Wunsch hervor den Werbepylon nicht mit einer Höhe von 7,5 Meter zu erlauben, sondern eine Höhe von maximal 4 Metern festzusetzen. Der Pylon darf beleuchtet werden aber ohne auffallende Lichter.

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3. Haushalt 2021 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 3
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3.1. Beschlussfassung Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 3.1

Beschluss

Dem vorliegenden Investitionsprogramm 2021-2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 09.12.2020 wurde ausführlich das Investitionsprogramm 2021-2024 behandelt. Ansätze wurden in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden für den Haushalt 2021 eingeplant, verschoben oder auch gestrichen.

Das Investitionsprogramm wird nochmals unter Berücksichtigung der Änderungen öffentlich vorgestellt.





Diskussionsverlauf:
Herr … stellt das Investitionsprogramm vor.

Das Gremium äußert den Wunsch, das Baugebiet „Beim Kirchle“ in Vallried auf Grund der fortgeschrittenen Planung, sowie der dadurch entstehenden Einnahmen beim Abverkauf auf die Jahre 2021 und 2022 zu verschieben.

Die einzelnen Fraktionen sind mit dem Investitionsprogramm zufrieden und danken der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Der Verwaltungshaushalt sollte ähnlich intensiv durchgearbeitet werden, wie der Vermögenshaushalt, um Sparmöglichkeiten zu finden.

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3.2. weitere Beschlussfassungen aufgrund den Ergebnissen aus der Klausurtagung bzw. Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 3.2

Kurzbericht

Kein Vorgang.

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4. Rathaus Zusmarshausen - Anbindung an das Breitbandnetz Förderung GWLANR für Rathäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einem Glasfaserausbau des Rathauses zu. Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Consulting Büro zu beauftragen und die entsprechenden Leistungen auszuschreiben.  Der Förderantrag ist vor Vergabe der Leistungen an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Jahr 2021 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Auf Grundlage der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) ist eine spezielle Förderung des Breitbandausbaues für Rathäuser möglich. Hierbei handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert wird ein reiner Glasfaseranschluss (FTTB). Die Höhe der Förderung beträgt 90% mit maximal 20.000€ und 50.000€ bei einem bestehenden Anschluss an das Bayerische Behördennetz. Das Rathaus der Marktgemeinde Zusmarshausen ist bereits an das Behördennetz angebunden, daher wird der Förderhöchstsatz von 50.000€ wirksam. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000€. Die Laufzeit des Förderprogrammes ist bis zum 31.12.2021 begrenzt. Die Besonderheit an diesem Förderprogramm ist, dass im Vorfeld keine Markterkundung notwendig ist. Die „Markterkundung“ erfolgt im Zuge der Ausschreibung.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen gegeben sein,

  • Kein bestehender oder geplanter Glasfaseranschuss bis zum Gebäude (gefördert oder eigenwirtschaftlich)
  • Sicherstellung einer durchgängigen Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude


Der Ablauf müsste wie folgt aussehen,

  1. Ermittlung der vorhandenen und ggf. geplanten Infrastruktur am Rathausstandort
  2. Einholung von Angeboten / Vergabeverfahren
  3. Vor Auftragsvergabe: Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)
  4. Nach Eingang des Förderantrags oder nach Förderbescheid: Beauftragung und Bau
  5. Nach Schlussrechnung: Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde, nach Prüfung des Verwendungsnachweises Mittelauszahlung durch Bewilligungsbehörde

Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Vorgaben des Fördergebers, daher sollte die Ausschreibung und Vergabe von einem geeigneten Consulting Büro begleitet werden. Das Einholen von entsprechenden Angeboten könnte im Zuge einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb stattfinden. Auch die Kriterien können vorab von der Marktgemeinde Zusmarshausen festgelegt werden, wie z.B. der Endkundenpreis, die Ausbaukosten oder auch der Reaktionszeitraum für den Entstörungsdienst.

Die Infrastruktur wurde bereits im Zuge des Schulstraßenausbaues, durch die Verlegung eines Leerrohres im Bereich des Gehweges, geschaffen. Dies könnte zur späteren Leitungsführung dienen.




Diskussionsverlauf:
Das Gremium erkundigt sich, ob das Consulting-Büro zwingend notwendig ist oder ob hier Kosten eingespart werden können. Außerdem müsse man prüfen, ob die Grund- und Mittelschule Zusmarshausen ebenfalls mit angebunden werden kann.
Das Consulting-Büro sollte auf Empfehlung von Herrn … dringend eingeschaltet werden, da die Regierung von Schwaben hierauf beim Förderantrag sehr viel Wert legt. Die Anbindung der Schule wurde bereits beachtet und entsprechende Gespräche geführt. Dies muss aber noch im Schulverband behandelt werden.

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5. Flurneuordnung Rothtal-Rothsee - Anhörung zum Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Anhörung zum Plan der Teilnehmergemeinschaft Rothtal – Rothsee. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit der Mail vom 02.12.2020 bittet das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, zur Abstimmung der öffentlichen Interessen, um eine Stellungnahme zum Plan nach §41 FlurbG bis zum 11.01.2021. Diese Aufforderung kommt einer Anhörung (§41 Abs. 2 FlurbG) bzw. einer Gelegenheit zur Stellungnahme (§68 BNatSchG) gleich.
Die Unterlagen des ALE Schwaben liegen diesem TOP zur Vorbereitung bei (Anschreiben, Erläuterungsbericht, Pläne).
Die Planung erfolgt über die Teilnehmergemeinschaft Rothtal – Rothsee bzw. das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Im Rahmen des Verfahrens Rothtal – Rothsee sollen im Gewässereinzugsgebiet des Rothsees Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Fließgewässer und zum Rückhalt von im Gewässer mitgeführten Sedimenten und Nährstoffen umgesetzt werden. Auf Horgauer Gemeindegebiet sind derzeit drei Maßnahmen in der Planungsphase, für diese wird um eine Stellungnahme gebeten.
Die erste Maßnahme ist eine Bachaufweitung südlich Auerbach. Der Döllenbach soll auf einer Länge von ca. 100 Metern entlang eines bestehenden aber nicht mehr genutzten Grünwegs aufgeweitet werden, um die naturnahe Gewässerentwicklung zu fördern. Initialplanzungen,
Uferabflachungen und der Einbau von Wurzelstöcken und Störsteinen sollen die Gewässerentwicklung zusätzlich fördern. In der vorhandenen Schilffläche Flst. 443 (Gmkg. Auerbach) soll zur Pufferung von Starkregenereignissen ein zweiter Gewässerarm als Umlaufgerinne angelegt werden und eine Ausuferung des Döllenbachs in die Schilffläche gewährleistet werden. Der bestehende Bachlauf bleibt erhalten und soll durch eine Überlaufschwelle im südlichen Bereich zusätzlich als Sedimentfang dienen. Die vorhandenen
Sohlschalen sollen entfernt und durch einzelne durchgängige Schwellen ersetzt werden. Beim Bau wird darauf geachtet, dass in den Bach einlaufende Drainagen gesichert werden und der
Ablauf gewährleistet wird.
Die zweite Maßnahme ist eine Quellrenaturierung Auerbach. Die in den 1910er Jahren gefasste Quellschüttung nördlich Auerbach soll im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens wieder geöffnet
werden. Die Quellfassung wird vollständig Rückgebaut und der zum Teil verrohrte Quellbach bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 267 (Gmkg. Auerbach) offen durch das Waldstück geführt.
Der vorhandene Feld-, bzw. Waldweg wird durch eine Furt gequert und der Quellbach offen dem vorhandenen Schachteinlauf zugeführt. Der Schachteinlauf wird entsprechend angepasst.
Der Hochbehälter soll als Baudenkmal bestehen bleiben und im Zuge der Bauarbeiten verkehrssicher gemacht werden.
Die dritte Maßnahme ist die Anlage eines Feuchtbiotopes mit Sedimentfangfunktion Reichenbach. Der in der Sohle mit Betonschalen ausgekleidete Reichenbach soll sich durch Entfernen der Sohlschalen in der vorhandenen Schilffläche naturnah entwickeln können. Für Starkregenfälle bzw. in der Schneeschmelze soll überschüssiges Wasser über eine Schwelle in ein neu angelegtes Erdbecken fließen und sich dort beruhigen. Das Erdbeckenverfügt über einen Erddamm zur zusätzlichen Beruhigung und soll im Wasser mitgeführtes Sediment ablagern. Der Wiedereintritt in den Reichenbach ist durch eine befestigte Mulde gesichert. Die Schwelle durch einen Niedrigwasserdurchlass für Wasserorganismen passierbar. Die Sohlschalen sollen nach Norden hin bis zum Durchlass in der Bahnhofsstraße entfernt werden und durch Uferabflachungen, Aufweitungen und vereinzelte Sicherungen ersetzt werden, um eine naturnahe Gewässerentwicklung zu initiieren. Beim Bau wird darauf geachtet, dass in den Bach einlaufende
Drainagen gesichert werden und der Ablauf gewährleistet wird. Etwaige sekundäre Sohleintiefungen sollen mit durchgängigen Sohlschwellen oder Blocksteinsatz verhindert werden.
Bei den Maßnahmen ist mit keinen Einschränkungen für die Marktgemeinde Zusmarshausen zu rechnen, ganz im Gegenteil ist von einer leichten Entspannung des Sedimenteintrages in den Rothsee auszugehen.

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6. Sing- und Musikschule Zusmarshausen - Horgau Anpassung der Satzungsbestimmungen für digitalen Unterricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 6

Beschluss

Der vorliegenden 1. Änderung der Schulordnung der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (SuM-SchlO) wird zugestimmt. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Wegen Einschränkungen des Präsenzunterrichts müssen digitale Unterrichtsangebote umgesetzt werden. Die Sing- und Musikschule musste ab 04.12.2020 den Präsenzbetrieb einstellen.

Die Ausbildung und der Umfang des musikalischen Ausbildungsangebotes, die Aufnahme und das Ausscheiden von Schülern und die Unterrichtsbedingungen werden laut § 2 Abs. 3 der Musikschulsatzung in einer Schulordnung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau geregelt.

Eine Änderung dieser Schulordnung bedarf laut Musikschulsatzung des gegenseitigen Einvernehmens der Gemeinde Horgau und des Marktes Zusmarshausen.

Die Gewährleistung der Einhaltung der Schulordnung obliegt der Musikschulleitung.
Wegen dem derzeit eingeschränkten Präsenzunterricht legt die Musikschule Wert auf die Möglichkeit des persönlichen, virtuellen Kontaktes zu ihren Schülerinnen und Schülern über digitale Kommunikationsplattformen. Diese Plattformen sollen für den digitalen Unterricht, aber auch für Videokonferenzen und Beratungs- und Unterstützungsangebote genützt werden.
In der Schulordnung soll deshalb ein digitales Unterrichtsangebot verankert werden. Damit ist der digitale Unterricht wie der Präsenzunterricht ein gleichwertiges gebührenpflichtiges Unterrichtsangebot der Musikschule, das im Falle der Schließung auch den Präsenzunterricht ersetzen kann.
Die 1. Änderung der Schulordnung soll nach den Weihnachtsferien in Kraft treten (11.01.2021).
Ergänzend dazu wird auf der Homepage der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau die datenschutzrechtlich erforderliche Information nach Art. 13 DSGVO eingestellt.

Die Einwilligungen für den Online-Unterricht von den Schülerinnen und Schüler bzw. von deren Erziehungsberechtigten, die datenschutzrechtlich notwendig und erforderlich sind, werden durch die Musikschulleitung eingeholt.

Unabhängig hiervon finden die auf dem Anmeldeblatt für den Musikunterricht enthaltenen Datenschutzerklärungen der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten Anwendung.

Wird die datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung verweigert, dürfen Schüler deswegen keine Nachteile erleiden, d.h. der Unterricht ist in diesen Fällen in Form von Präsenzunterricht nachzuholen, sobald dies wieder erlaubt ist und die Gebühren hierfür sind zu erheben.


Dem Sachvortrag sind die bisherige Satzung, die Schulordnung, die 1. Änderung der Schulordnung und eine konsolidierte Fassung beigefügt.

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7. Standesamt Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 1102 7
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7.1. Bestellung einer weiteren Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 7.1

Beschluss

Die Verwaltungsfachangestellte Julia Gewitsch wird mit Wirkung vom 18.12.2020 in stets widerruflicher Weise zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Zusmarshausen ernannt. Die Bestellungsurkunde ist auszufertigen und auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die Verwaltungsfachangestellte … ist seit 01.05.2020 beim Markt Zusmarshausen beschäftigt und wird seit diesem Zeitpunkt u.a. mit den Aufgaben im Standesamtsbezirk Zusmarshausen vertraut gemacht

Am Grundseminar „Personenstands- und Familienrecht“ mit Prüfung hat sie vom 02.11.2020 bis 13.11.2020 mit Erfolg teilgenommen.

Als Nachfolgerin für Frau …. soll Frau … zur Standesbeamtin bestellt werden. Für Frau … beginnt am 01.01.2021 die Freistellungsphase (bis 31.12.2022).

Das Landratsamt Augsburg als Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.11.2020 eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des erfolgreichen Ablegens der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes der bayerischen Beamten und Beamtinnen oder der Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPstG für Frau … erteilt.  

Nunmehr ist ein Beschluss durch das Gremium erforderlich.

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7.2. Bestellung der Leitung des Standesamts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 7.2

Beschluss

Geschäftsleiter Walter Stöckle wird zum 01.01.2021 zum Leiter des Standesamtsbezirks Zusmarshausen in stets widerruflicher Weise bestellt. Zur Stellvertreterin wird Frau Julia Gewitsch bestellt.  Die Bestellungsurkunden sind auszufertigen und auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Für die bisherige Leiterin des Standesamts Zusmarshausen, Frau …, beginnt am 01.01.2021 die Freistellungsphase (bis 31.12.2022).

Zum neuen Leiter des Standesamts soll der Standesbeamte … ernannt werden, die Regelqualifikation (Fachprüfung II) liegt vor und er ist seit 01.05.1986 zum Standesbeamten bestellt. Zur Stellvertretung soll Frau …. ernannt werden.


Frau … kann nicht zur Leiterin ernannt werden, da hierzu die Regelqualifikation fehlt, jedoch zur Stellvertreterin.

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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö 8
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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö informativ 9
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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 08.02.2021 16:21 Uhr