Datum: 30.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:03 Uhr bis 23:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 003. Sitzung am 18.06.2020
3 Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung 2019
4 Vorberatungen Haushalt 2020
5 Kapitalertragssteuerpflicht für den Gewinn beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"
6 Verschiedenes
6.1 Tempolimit im Bereich der Autobahn A8
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 003. Sitzung am 18.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Marktgemeinderates am 18.06.2020 wird mit der vorgetragenen  Änderung einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö informativ 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2019 liegt nunmehr vor. Es ergibt sich einen Fehlbetrag von 561.097,41 €. Berücksichtigt bei diesem Fehlbetrag sind u.a. auch Streichungen von alten Haushaltsausgaberesten bei den Haushaltsstellen 1.8801.9320 (Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten von bebauten Grundstücken) und bei der Haushaltsstelle 1.8811.9320 (Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten von unbebauten Grundstücken). Im Haushalt 2020 werden bei diesen Haushaltsstellen wieder neue Ansätze in benötigter Höhe eingestellt.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 beschlossen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von max. 3.000.000,-- € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 566.300,-- € wurde zugestimmt.

Die allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2018 einen Stand i.H.v. 2.715.100,89 € und würde nach einer Rücklagenentnahme i.H.v. 561.097,41 € (zuzüglich Zuführung i.H.v. 37,44 €) zum 31.12.2019 einen Stand i.H.v. 2.154.040,92 € aufweisen.

Die Jahresrechnung samt Vorbericht wird dem MGR nach Genehmigung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben zur Beschlussfassung vorgelegt.

Es wird informell abgefragt, ob generell Einverständnis mit der Deckung des Fehlbetrages durch die allgemeine Rücklage besteht.


Diskussionsverlauf:
Alle drei Fraktionen sind mit einer Rücklagenentnahme einverstanden.

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4. Vorberatungen Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö vorberatend 4

Beschluss 1

Folgende Haushaltsstellen sollen bezüglich ihrer Ansätze abgeändert werden:

Es soll eine Zahlung für die Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 1.000.000 € als Einnahme veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 2

Die Finanzierung des Vermögenshaushalts soll neben einer Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 1.222.600 € über einen Kredit i. H. v. 6.000.000 € erfolgen. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung vom 19.03.2020 wurde dem MGR der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 erstmalig vorgestellt.
Die in der Sitzung vom 19.03.2020 festgelegten Änderungen bezüglich der Ansätze einzelner Haushaltsstellen wurden wie besprochen eingepflegt. Die noch offenen Fragen wurden wie folgt geklärt:

HHSt. 0.8801.5000 Unterhaltskosten bebauter Grundbesitz
Die Kosten i.H.v. 20.000 € für die Dacherneuerung der Garage neben der „Alten Schule“ in Wörleschwang wurden bestätigt. Der Ansatz wurde auf das Jahr 2021 verschoben.

HHSt. 0.9000.0030 Gewerbesteuereinnahmen
In der Sitzung vom 19.03.2020 wurde ein Ansatz i.H.v. 3.500.000 € für realistisch gehalten. Nachdem Corona nun doch mehr Einbußen nach sich gezogen hat und eine Firma für die Jahre 2018 und 2019 mehr als 1.000.000 € Rückzahlung erhalten hat, reduziert sich der Ansatz auf 2.000.000 €.

HHSt. 1.1312.9405 Garagenanbau Feuerwehr Steinekirch
Der Anbau sei notwendig. Allerdings wurde der Ansatz i.H.v 70.000 € erst im Jahr 2021 geplant.

HHSt. 1.5500 Förderung des Sports
Nach Rücksprache mit dem Vorstand des TSV Zusmarshausen sollen bis auf die Anschaffung der mobilen Fußballtore, die erst im Jahr 2021 erfolgen soll, dieses Jahr noch sämtliche Maßnahmen abgeschlossen werden. Eine Ansatzkürzung kann daher nicht vorgenommen werden.

HHSt. 1.16346.9500 Tiefbaumaßnahme Holderweg
Es liegen neue Erkenntnisse über den Zeitpunkt des Spatenstichs vor. Demnach verjähren die erschließungsbeitragsrechtlichen Ansprüche erst im Jahr 2024, falls die Straße bis dahin nicht erstmalig hergestellt und abgerechnet wird. Die Ansätze für die Tiefbaumaßnahme sind daher für die Jahre 2022 (20.000 €) und 2023 (130.000 €) vorgesehen.

HHSt. 1.6350.9590 Planungskosten BG Steinekirch
Nach Rücksprache mit dem rechtlichen Bauamt wurde der Ansatz 2020 auf 15.000 € reduziert. 2021 wurde nochmal ein Ansatz i.H.v. 15.000 € vorgesehen.

HHSt. 1.6305.3401 Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke Wollbach
2020 wurden Einnahmen i.H.v. 71.800 € berücksichtigt, 2021 Einnahmen i.H.v. 394.000 €

HHSt. 1.8801.9404 Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation)
Das technische Bauamt hat empfohlen, 20.000 Euro als Planungskosten im Jahr 2020 bestehen zu lassen. 100.000 € wurden in das Jahr 2021 verschoben.

Zusätzlich wurden sämtliche Einsparpotentiale im Verwaltungshaushalt ausgeschöpft. Auch Anpassungen hinsichtlich der Corona-Auswirkungen wurden vorgenommen (z.B. verringerte Ansätze beim Kulturkreis – Gliederung 3009).

Einsparpotential Vermögenshaushalt
Bei einer solch angespannten Haushaltslage muss der Markt den Fokus auf die Erfüllung seiner Pflichtaufgaben legen (z.B. Wasser-, Abwasserversorgung, Kinderbetreuung) und daher vorrangig Projekte wie beispielsweise die Umsetzung der Maßnahmen aus der Risikoanalyse Wasser bzw. den Anbau des Kindergartens Gabelbach umsetzen.

Bei den Projekten, die keine Pflichtaufgabe des Marktes darstellen, sollte grundsätzlich noch einmal überdacht werden, diese Projekte zeitlich zu verschieben oder gar deren Realisierung grundsätzlich erneut zu überprüfen. Dies betrifft z.B. solche Projekte wie den Dachbodenausbau der Sozialstation (HHSt. 1.8801.9404) oder auch den Neubau des Winkelhofs in Vallried (HHSt. 1.8803.9401). Diese Vorhaben wirken sich zwar größtenteils erst in den Finanzplanjahren aus, müssten nach der derzeitigen Prognose aber zu 100 % mit Krediten gegenfinanziert werden. Auch Grundstückskäufe müssen derzeit zu 100 % gegenfinanziert werden (HHStellen 1.8801.9320 und 1.8811.9320).

Weiter muss bei den freiwilligen Leistungen (z.B. Förderung der Investitionsmaßnahmen von Vereinen) überdacht werden, ob man die jährliche Leistung des Marktes beispielsweise deckelt und die Förderrichtlinie entsprechend anpasst.

Haushaltsvolumina
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2020 beträgt 16.804.500 €. Im Verwaltungshaushalt besteht aufgrund der verminderten Gewerbesteuereinnahmen ein Defizit i.H.v. 3.868.700 €.
Die Zuführung muss daher vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt vorgenommen werden und beträgt 2020 demnach 3.868.700 €.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2020 beträgt 12.830.100 €.
2020 ist insgesamt ein Deckungsdefizit i.H.v. 8.694.700 € vorhanden.

Deckungsdefizite Finanzplanung
2021:        8.746.100 €
2022:        3.628.000 €
2023:             51.200 €

Zuführungen VerwH -> VermH
2021:        597.100 €
2022:        391.300 €
2023:        231.400 €

Allerdings bleibt zu beachten, dass Investitionen erst während der Aufstellung der zukünftigen Haushaltspläne konkret beziffert werden und neue Projekte zusätzlich mit aufgenommen werden, die bislang nicht in der Finanzplanung vorgesehen waren.

Allgemeine Rücklage
Die Rücklage beträgt Stand 31.12.2018 2.715.100,89 €.
Die Jahresrechnung 2019 ist zahlenmäßig so gut wie abgeschlossen. Die für 2019 geplante Rücklagenentnahme i.H.v. 566.300 € schlägt mit vss. 561.097,41 € fast vollständig zu Buche.
Demnach beträgt die Rücklage zum 31.12.2019 vss. noch 2.154.040,92 € (inkl. 37,44 € Zuführung).
Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt vss. 168.319,74 €
Aus der Rücklage kann daher vss. ein Betrag i.H.v. knapp 1.985.600 € zur Deckung des Defizits im Vermögenshaushalt entnommen werden.
Sollte ein Betrag i.H.v. 1.222.600 € entnommen werden, hätte die Rücklage zum 31.12.2020 einen vss. Stand i.H.v. 931.440,92 €.

Verwahrentgelt
Wie bereits am 19.03.2020 ausgeführt, ist ein Grund, der für eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage spricht, das aktuell anfallende Verwahrentgelt, das Prognosen zu Folge noch länger von den Banken eingehoben werden wird. Die Banken geben die ihrerseits anfallenden Zinsbelastungen 1:1 an den Kunden weiter.

HHSt. 0.0331.6589 Sonstige Geschäftsausgaben, Verwahrentgelt
Rechnungsergebnis 2018:          6.901,05 €
Rechnungsergebnis 2019:        22.197,87 €
2020 bereits angefallen:        10.449,03 € (Ansatz: 25.000 €)

Ab 01.04.2020 erfolgt von Seiten der Kreissparkasse Augsburg eine Änderung bezüglich der Konditionen des Verwahrentgelts analog der Konditionen der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG:
Bisher:                Freibetrag i.H.v. 1.000.000 €, Verzinsung mit -0,40 %
Ab 01.04.2020:        Freibetrag i.H.v. 500.000 €, Verzinsung mit -0,50 %

Möglichkeiten der Deckung des Defizits:
Der Fehlbetrag kann durch eine Kreditaufnahme (mit/ohne Rücklagenentnahme) in Betracht gezogen werden. Weitere Einsparpotentiale im Verwaltungshaushalt sind nach Meinung der Verwaltung nicht mehr möglich.


Der überarbeitete Entwurf des Haushaltsplanes 2020 wird, wie am 19.03.2020 besprochen, dem Gremium zur Vorberatung in den Fraktionen vorgelegt.

Diskussionsverlauf:
Kämmerin …  weist darauf hin, dass der Markt sich in der aktuellen Zeit auf seine Pflichtaufgaben konzentrieren sollte und manche Projekte daher ganz in Frage gestellt werden müssen.

Es besteht Einigkeit im Gremium, dass bei der Haushaltsstelle 1.4643.9402 (Hochbau Kindergarten Gabelbach) der Ansatz im Jahr 2020 von 630.000 Euro auf 130.000 Euro verringert wird und die restlichen 500.000 Euro in das Jahr 2021 verschoben werden.

Ebenfalls einigt man sich bei der Haushaltsstelle 1.6305.9500 (Tiefbau Gewerbegebiet Wollbach) darauf, dass die Ansätze bei den Jahren 2020 (250.000 Euro) und 2021 (200.000 Euro) getauscht werden.

Bei der Haushaltsstelle 1.8811.9320 (Grundstückskäufe für unbebaute Grundstücke) ergibt sich laut Bgm. Uhl je nach Fortgang der heutigen nichtöffentlichen Sitzung ein weiteres Einsparpotential in Höhe von ca. 800.000 Euro (bestehender Ansatz i.H.v. 1.540.000 Euro).

Mit den geänderten Ansätzen ergibt sich eine Verringerung des Defizits von 8.694.700 Euro um knapp 1.500.000 Euro auf ca. 7.200.000 Euro.

Das Gremium diskutiert, ob bei den Investitionszuschüssen für Sportvereine eigenspart werden kann, da die Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen keine verbindliche Zusage gewährt. Der finanzielle Rahmen richtet sich nach den jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Ansätzen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

MR Sapper ist der Meinung, dass es aktuell der falsche Ansatz wäre, bei den Vereinen versuchen Einsparmöglichkeiten zu finden, da diese aufgrund der Corona-Pandemie ebenso finanzielle Schwierigkeiten haben.

Im Gremium wird kontrovers über die Deckung des Fehlbetrages diskutiert. Ein Aspekt ist, dass man bei einer Kreditaufnahme doppelte Zinsen für die Inanspruchnahme des Kredites und das Geld auf dem Konto zahlen würde (sog. Verwahrentgelt). Andererseits hatte der Haushalt in den letzten Jahren nie das Volumen, welches ursprünglich geplant wurde, weshalb nur eine Kreditaufnahme sinnvoll wäre.

MR Kraus spricht sich für beides aus, da man in den letzten Jahren immer die Option hatte, bei der Jahresrechnung sich zwischen der Rücklagenentnahme und einer Kreditaufnahme zu entscheiden.

MR Vogg schließt sich der Meinung an.

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5. Kapitalertragssteuerpflicht für den Gewinn beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö 5

Beschluss

Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ aufgrund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2019 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an den Markt Zusmarshausen ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des BgA stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt. Dies gilt auf Widerruf auch für künftige Jahresabschlüsse, wonach die Gewinne des BgA stets stehen gelassen bleiben und dem BgA als Eigenkapitalverstärkung dienen sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für kostenrechnende Einrichtungen einer Kommune, die steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt werden, hat sich eine Verschärfung des Steuerrechts ergeben. Als Betrieb gewerblicher Art ist die Wasserversorgung des Marktes Zusmarshausen einzuordnen.

Sofern für den Betrieb gewerblicher Art Steuerbilanzen erstellt werden, muss im Falle eines Bilanzgewinns bis spätestens 31.08. des Folgejahres ein Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein. Andernfalls gilt der Gewinn als fiktiv an die Trägerschaft (Gemeinde) ausgeschüttet. Dies wiederum hat zur Folge, dass für den Gewinn Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen sind. Diese Regelung wird von den Finanzämtern ab dem Veranlagungsjahr 2018 umgesetzt und kann nur durch Vorlage eines rechtzeitig gefassten Beschlusses sicher umgangen werden.
 

Aus Sicht des beauftragten Steuerberaters und der Verwaltung sollte vorsorglich ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö informativ 6
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6.1. Tempolimit im Bereich der Autobahn A8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö 6.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
2. Bgm. Aumann erwähnt das Tempolimit im Bereich der Autobahn A8. Er unterstützt den Vorstoß für ein Tempolimit, entweder als Gemeinderat oder als Allianz gegen die Unfälle. Man soll dies nochmal gemeinsam zum Ausdruck bringen.
3. Bgm. Weldishofer und MR Vogg schließen sich seiner Meinung an.
Bgm. Uhl wird das Thema auch bei dem nächsten Treffen der betroffenen Bürgermeister nochmals ansprechen.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2020 ö informativ 7
Datenstand vom 29.09.2020 10:08 Uhr