Datum: 01.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau - Vorstellung der neuen Leiterin Carina Frey
3 Haushalt 2020
3.1 Vorbesprechung Haushalt 2020
3.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 und deren Anlagen
3.3 Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023
4 Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2019
5 Verschiedenes
5.1 Förderverein Freunde und Förderer der Sing- und Musikschule e.V.
5.2 Terminfindung Klausur Marktgemeinderat für den Haushalt 2021
6 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö informativ 1
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2. Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau - Vorstellung der neuen Leiterin Carina Frey

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö 2

Kurzbericht

Die neue Leiterin der Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau, Carina Frey, stellt sich dem Gremium vor.

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3. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 3
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3.1. Vorbesprechung Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö informativ 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Haushaltsplan und das Investitionsprogramm 2020 wurden in vier Sitzungen beraten:

  • Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 13.02.2020
  • Marktgemeinderat am 19.03.2020
  • Marktgemeinderat am 30.07.2020
  • Marktgemeinderat am 17.09.2020

Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme
Gemäß dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.09.2020 wurde zur Deckung des Fehlbetrages ein Kredit i.H.v. 4.500.000 Euro und eine Rücklagenentnahme von knapp über 1.500.000 Euro eingeplant.


Diskussionsverlauf:
Es erfolgen die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und des Bürgermeisters.

Anschließend gibt es vereinzelte Wortmeldungen und Anmerkungen von Marktgemeinderäten und -rätinnen.


Rede Bürgerliste Zus (Fraktionsvorsitzender Juraschek)

„Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Uhl, werte Kollegen & Kolleginnen, liebe Gäste,

0. Allgemein
Wir sollen heute einen HH durchwinken, bei dem in der Finanzplanung für die Jahre 2020-2023 Kredite iHv 16,6 Mio € vorgesehen sind plus knapp 2 Mio Rücklagen-Entnahme.

Aufgrund der zu erwartenden Tilgungshöhen wird, laut Kämmerin, die Leistungsfähigkeit des Marktes auf Dauer deutlich belastet!

1. Haushaltsrecht
Das Haushaltsjahr des Marktes Zusmarshausen ist Januar bis Dezember.
Deshalb ist es sinnvoll, einen Haushalt vor Beginn des Haushaltsjahrs im Dez oder spätestens im Jan zu verabschieden.

Wurden die Haushalte in der Vergangenheit zu spät im März oder April verabschiedet, so war es 2019 bereits Juli und 2020 wohl sogar Oktober.

Wird dieser Entwicklung seitens des Marktgemeinderates kein Einhalt geboten, so wird das wichtigste Recht des MGRs, das Haushaltsrecht, wird zur Farce degradiert und die Gefahr, dass gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden, steigt massiv an.

2. Art und Inhalt des Haushalts
Nun, alles auf Corona zu schieben ist mit Sicherheit nicht angemessen.

Wer im September 2020 für das Haushaltsjahr 2020 einen realitätsnahen Haushalt erwartet hat, wird enttäuscht.
Wie bisher auch, als wäre man am Anfang 2020, wird alles aufgelistet, was damals schon im Gange war, was man bis damals beschlosssen hatte, und was man sonst noch als wichtig betrachtet hatte.

Ca. 8,5 Mio € Fehlbedarf für 2020 und gleich nochmal 8,5 Mio € für 2021 war das Ergebnis dieser Zusammenstellung.

Es regte sich massiver Widerstand im MGR, so dass dieser so genannte „Haushalt“ abgelehnt wurde.
Deshalb wurde dann doch noch schnell beschlossen, die Haushaltsansätze zu reduzieren, um die anstehende Neuverschuldung zu reduzieren.

Auf rund 0,6 Mio € einigten sich die beiden Fraktionen CSU und FW und immerhin 1,6 Mio wurden durch unsere engagierte Kämmerin angegangen.

Somit wurde der Fehlbetrag von 17 Mio auf ca. 15 Mio reduziert, wobei aber vorwiegend Verschiebungen um 1-2 Jahre stattfanden, weniger Streichungen.

Wir, die Bürgerliste Zusmarshausen, halten diese Vorgehensweise für nicht zielführend.

Denn, es wurde weder über das wirkliche Geschehen in Zusmarshausen geredet, noch kennt man die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, noch weiss man, was umgesetzt werden kann, noch ist wirklich bekannt, welcher Geldbedarf dafür tatsächlich benötigt wird.

3. Planungen, Umsetzungen und Kostensteigerungen
Beispiel: Rothsee
Seit 2018 wurden auf 3 Haushaltsstellen (EP5) zusammen 157 T€ verbraucht bzw. angesetzt. Es ist jedoch nie wirklich etwas umgesetzt worden. Zudem sind in 2021 weitere 30.000 € Planungskosten vorgesehen.

Beispiel: Kläranlage
Die wasserwirtschaftliche Genehmigung läuft 2021 aus.
Für die Kläranlage wurden 2017 10.000 € für die Planung zur Erweiterung ausgegeben.
Die Umsetzung ist nun für 2021 vorgesehen (1,6 Mio), weil spätestens dann aus wasserrechtlicher Sicht etwas passieren muss!
Aber weder der mögliche Anschluß von Horgau ist entschieden, noch etwaig weitere, notwendige Kapazitätserweiterung oder gar andere Klärstufen oder Klärverfahren.

Im VM-HH erleben wir seit 6 Jahren eine alljährliche Verschiebe-Orgie im großen Umfang.
Dabei waren die letzten 6 Jahre fette Jahre mit guten Einnahmen.
Im Ergebnis haben wir es mittlerweile mit einem regelrechten Investitionsstau zu tun.
Und jetzt ist es so weit, dass nicht mehr nur geschoben werden kann, sondern dass zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben etwas passieren muss!

Betrachtet man die seit Jahren bestehenden Preissteigerungsraten im Bauwesen in Höhe von mindestens 5-10% pro Jahr, so bedeuten Verschiebungen von Vorhaben um 4 Jahre bereits Projektkostensteigerungen von 20 bis 40% und oft sogar mehr.

Verschieben von Projekten ist auch eine Form von Geldvernichtung.

4. Verwaltungshaushalt Überschüsse
Der VW-HH bleibt seit vielen Jahren konstant bei rund 17 Mio Euro +,- 0,3 Mio €, obwohl Personal, im Wesentlichen im KiGa/Kri Bereich, aufgestockt wird und die Arbeiten zunehmen.

Normalerweise wird im VW-HH ein deutlicher Überschuß mit Steuern, Gebühren , Abgaben usw. erwirtschaftet.
Dies ist 2020 nicht der Fall, der VW-HH weist für 2020 ca. -3,76 Mio € Unterdeckung auf.

Es fällt auf, daß im Jahre
2017        der Überschuß        3,75 Mio        betrug
2018        dto                        4,35 Mio
2019        dto                        3       Mio        aber plötzlich
2020        eine Unterdeckung        3,76 Mio        vorlag.

Die 3,76 Mio Unterdeckung entsprechen ca. der Gewerbesteuer-Mindereinnahme.

Wenn die Verwaltung üblicher Weise Überschüsse in der Größe von ca. 3-4 Mio € erwirtschaftet, dann müßte die Mindereinnahme in der Gew-St. in 2020 im Wesentlichen durch die Überschüsse des VW-HH weitgehend ausgegleichen werden können.
Tut sie aber nicht.

Es fehlen nicht nur die 3,76 Mio Gewerbesteuereinnahmen, sondern auch der übliche 3-4 Mio Überschuß im VW-HH.

Der komplette Gew-St. Fehlbetrag muß sogar via Kreditaufnahme aufgenommen werden, damit die VW alle Rechnungen zahlen kann.

Nennenswerte Einnahmeverluste, außer der Gewerbesteuer, sind im HH nicht aufgezeigt!
Wohin ist folglich der Überschuß des VW-HH hingekommen?

Allein der Personalzuwachs (+19 Mitarbeiter/innen) ist es nicht, denn der deckt nur einen kleinen Teil des fehlenden Betrags ab.

Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit, sich nicht nur mit den Investitionen (VM-HH) zu beschäftigen, sondern nun auch endlich mit dem VW-HH.

5. Grundsätzliches
Die Rücklagen einer Gemeinde sind prinzipiell der „Notgroschen“ für schlechte Zeiten und sollen nicht als Manövriermasse dienen für realitätsferne Haushaltsentwürfe.

Ein großes Problem ist, dass bei einem nicht genehmigten HH auch kein genehmigter Stellenplan vorliegt und somit nach den gesetzlichen Vorgaben auch kein Personal eingestellt werden darf, welches über den genehmigten HH Stellenplan des HH 2019 hinausgeht.

Außerdem dürfen keine Mittel genehmigt werden, die nicht in 2019 vorgesehen waren bzw. sich nicht auf die üblich laufenden und notwendigen Geschäfte des Marktes beziehen.

Ebenso müßte die Rechnungsprüfung für 2018 in 2019 erfolgen und nicht erst Ende 2020, dies ist nicht mit Corona zu begründen; 2019 gab es noch kein Corona!

Personalmangel in 2019 oder 2020 ist kein Grund die gesetzlichen Vorgaben nicht einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des 1. Bgm, als Chef der Verwaltung, genügend Personal und die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen.

6. Zukünftiges
Die bisherige, im Haushaltsbericht dargestellte Kredite-Entwicklung der vergangenen Jahre, sprich „die Kreditaufnahme reduziert sich“, ist Ausdruck  für „bislang sprudelnder Gewerbesteuereinnahmen“ in Kombination mit „einer ungenügenden Abarbeitung geplanter Vorhaben“.

In 2020 sind es ca. 60 Vorhaben und im Zeitraum 2021 bis 2023 sind es weitere 80 Vorhaben – mal sehen was davon in 2020 umgesetzt wird.

Ausnahmlos wurden in den vergangenen 6 Jahren jeweils nur wenige Vorhaben einer Haushaltsplanung umgesetzt und somit wurden Kredite einfach nicht benötigt.

So kann es nicht weitergehen!

Dies heißt konkret:

a) Konzentration des Marktes auf die unmittelbaren und nicht aufschiebbaren Pflichtaufgaben des Marktes

b) Unverzögerte Weiterverfolgung der Wohnbaugebiete in Wörleschwang, Vallried, Steinekirch und Gabelbach, weil diese Projekte sich sehr schnell selber durch Verkauf und Bebauung refinanzieren und Zukunft aufbauen.

c) Erstellung eines 5-6 Jahresplans zur zeitlichen Verteilung aller sonstigen Investitionsvorhaben, gerne auch inkl. Streichungen.

Natürlich unterliegen alle Punkte dem Vorbehalt der tatsächlich vorhandenen finanziellen Möglichkeiten.

7. Ausblick
Die Fraktion der FW signalisierte Zustimmung zum Ansatz der Bürgerliste.

Wir einigten uns darauf, dass wir einen gemeinsamen Antrag für den Haushalt 2021ff zeitnah einbringen.
Zudem soll die Verabschiedung des nächsten Haushaltes möglichst noch im Januar 2021 angestrebt werden.

Unsere Mitglieder der Fraktion Bürgerliste Zusmarshausen stimmen individuell ab.
Dies auch deswegen, um den haushaltslosen Zustand zu beenden.

Vielen Dank für Ihre und Eure Aufmerksamkeit

HGJ
Fraktionsvorsitzender BLZus“


Rede der CSU (Fraktionsvorsitzende Hafner-Eichner)

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung!

Der heute zur Verabschiedung anstehende Haushalt 2020 ist ein besonderer Haushalt, und dies in mehrerlei Hinsicht:

  1.  Der Haushalt des laufenden Haushaltsjahres wird heute, am 1. Oktober, beschlossen. Das heißt, es ist bereits ein dreivierteltes Jahr vergangen, ehe dieser Markt eine gültige finanzwirtschaftliche Grundlage für sein Arbeit bekommt.
  2. Grund für diese späte Befassung sind pandemiebedingt vertagte Sitzungen, die einhergingen mit vorübergehend personell schwierigen Zeiten in der Verwaltung.
  3. Dieser Haushalt, obwohl noch nicht erlassen, ist in Teilen bereits umgesetzt und vollzogen. Die Verwaltung war gezwungen, in der haushaltslosen Zeit bereits mit diesem Haushalt zu wirtschaften, noch bevor sich dieser MGR damit beschäftigen konnte. Insofern sind unsere Gestaltungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt.
  4. Die Corona-Krise mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Betriebe in unserer Kommune hat unsere ursprünglich sehr gute Finanzkraft ganz erheblich ins Wanken gebracht. Unser komfortables Polster ist nicht mehr das, was es einmal war. Die finanziellen Rahmenbedingungen, die Gegenstand unserer bisherigen Entscheidungen waren, haben sich, niemand weiß ob nachhaltig oder nur temporär, auf jeden Fall aber bezogen auf die aktuelle Situation, grundlegend verändert. Und dies innerhalb kürzester Zeit, deutlich vernehmbar erst seit etwa April dieses Jahres.

Man könnte von einem Erdbeben sprechen. Das einigermaßen tröstliche an derlei Katastrophen ist, dass man eine ganze Menge Mitleidender um sich hat. Sprich, anderen Kommunen geht es auch nicht besser. Dennoch, einen Unterschied gibt es: Das Polster vieler anderer Kommunen war vor der Pandemie schon nicht so weich wie unseres. Will heißen, die haben sich mit dem Sparen arrangiert, während wir wussten, dass die Betriebe uns jedes Jahr auf’s Neue erhebliche Summen an Gewerbesteuern einbringen. In diesem Haushaltsjahr können wir davon leider nicht ausgehen. Die Ertragssituation der Betriebe ist teilweise massiv eingebrochen, pauschaliert an den Markt abgeführte Gewerbesteuern müssen mitunter zurückerstattet werden.

Dies ist eine neue Situation für uns. Die Pläne dieses MGRes sind auf die zur Normalität gewordene positive Einnahmesituation zugeschnitten. Wenn die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren unter dem Niveau von 2019 bleiben, muss im Verwaltungshaushalt, also bei den laufenden Ausgaben, gespart werden. Denn wir können nicht dauerhaft mit dem Sparbuch die Ausgaben für Lebensmittel bestreiten, um das einmal plakativ auszudrücken.

Beunruhigend ist im Haushalt besonders eine Position. Das ist die Zuführung aus dem VmHH in den VwHH in Höhe von 3,762 Mio. €, zu sehen in HHSt. 0.9161.2800. Dies bedeutet, dass wir die laufenden Ausgaben mit unserem Vermögen bestreiten müssen. Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts, kaufmännisch ausgedrückt die Aktiva, reichen nicht aus, um laufende Ausgaben für Personal, Betrieb und Sachausgaben, zu bestreiten. Deshalb benötigen wir die Passiva, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Und dies in einer Höhe von 3,7 Mio. €. Begründet werden diese Mindereinnahmen im Verwaltungshaushalt mit Mindereinnahmen bei den Steuern, hauptsächlich der Gewerbesteuer. Tatsächlich wurde im Haushaltsplan der Ansatz für die Gewerbesteuern von 6 Mio. auf 2 Mio. € gekürzt. Diese 2 Mio. € sind vorsichtig kalkuliert, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Hätten wir Gewerbesteuern in der Vorjahreshöhe zu erwarten, würden wir im Verwaltungshaushalt nahezu mit einer schwarzen null abschließen und kein Geld aus dem Vermögenshaushalt für den Ausgleich brauchen. Aber, kann das unser Ziel sein? Dass wir mit den Steuereinnahmen von unseren Betrieben unsere laufenden Ausgaben bestreiten? Wir wollen doch mit unseren wertvollen Gewerbesteuern, die hoffentlich bald wieder in der gewohnten Höhe fließen, Investitionen tätigen, Einrichtungen und Angebote für unsere Bürger schaffen, quasi einen Mehrwert für unsere Bürger generieren. Soviel Ehrgeiz sollten wir uns schon gönnen! Daher kann es nicht damit getan sein, langfristig einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt vorzulegen, sondern mit Blick auf notwendige und wünschenswerte Investitionen Einnahmen aus dem Verwaltungshaushalt, in dem eben auch die Gewerbesteuern vereinnahmt werden, in den Vermögenshaushalt durchzureichen, um damit Komfort und Lebensqualität für Zusmarshausen zu finanzieren. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, wieder in ein positive Finanzlage zu kommen.
Um ein Rechnungsergebnis positiv zu beeinflussen, eröffnen sich grundsätzlich zwei Wege:
  1. Eine Reduktion der Ausgaben und
  2. Eine Erhöhung der Einnahmen.

Weil wir die Notwendigkeit für dringende Investitionen sehen, will die CSUFraktion beide Wege gehen. Hier will ich den Bau eines Hortes und eine aktive Jugendarbeit ebenso nennen wie die Planung neuer Baugebiete und die Ansiedlung des Einzelhandels an der Roth. Wenn man eine lebenswerte Heimatgemeinde für seine Bürger gestalten will genügt es eben nicht, nur Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Mit dem Stichwort „Reduktion der Ausgaben“ will ich auf die überproportional gestiegenen Personalkosten in den letzten Jahren eingehen. Von 2018 bis 2020 sind diese um 26 % gestiegen. Hinterfragt man dies, so muss man sehen, dass diese Erhöhung zu einem Großteil auf zusätzliche Kindergarten- und Krippengruppen und eine Verbesserung des Personalschlüssels in der Kinderbetreuung zurückzuführen sind. Aber auch in der Kernverwaltung wurden mitunter neue Stellen geschaffen, die entsprechend zu Buche schlagen. Diese Mitarbeiter sind alle ausgelastet, gar keine Frage. Aber: Auch das Rathaus muss sich der Anforderung stellen, durch eine Optimierung von Arbeitsabläufen, sachgebietsübergreifende Zuständigkeiten oder auch eine Fremdvergabe von Aufgaben noch effizientere Personalwirtschaft zu betreiben. Insbesondere personelle Fluktuation muss künftig Anlass sein, die Frage nach der Notwendigkeit einer Nachbesetzung zu beantworten. Wenn Personal ausscheidet muss die Frage erlaubt sein, ob die Aufgabe nicht durch vorhandenes Personal erledigt werden kann bzw. externe Dienstleistungen hierfür in Frage kommen. Personalkosten sind erheblich zu Buche schlagende konstante Fixkosten, die kurzfristig kaum beeinflusst werden können. Deshalb: Jede Fluktuation muss künftig Anlass für diese Fragestellung sein.

Die personellen Mindestvoraussetzungen in den Kitas sind festgeschrieben, bzw. Voraussetzung für die staatliche Betriebskostenförderung. Sprich: Wir können es uns hier nicht leisten, am Personal zu sparen, weil wir sonst am Ende draufzahlen. Das ist die wirtschaftliche Betrachtung. Darüber hinaus muss es uns aber wichtig sein, unsere Kitas im Interesse der Betreuungsqualität personell ausreichend auszustatten, denn davon profitieren unsere Kinder!

Erheblich zu Buche schlägt auch die Kreisumlage. Hier haben wir einen Ansatz von 4,8 Mio. € veranschlagt. Dies ist mehr als das Doppelte, was wir an Gewerbesteuern erwarten. Vielleicht gelingt es ja den Kreisräten in unserer Mitte, dass der Hebesatz beim Landkreis nach unten justiert wird. Das würde unserem Haushalt sehr nützen.

Und damit bin ich bei Punkt 2: bei der Erhöhung der Einnahmen. Durch die staatliche Förderung von 100 €/Kind hat sich der Eigenbeitrag der Eltern so stark reduziert, dass in einigen Fällen überhaupt keine Kindergartenbeiträge mehr anfallen. Der Markt Zusmarshausen hat in den letzten Jahren so erheblich in seine Kindergärten und -krippen und in sein Personal investiert, dass eine Erhöhung der Kita-Gebühren nicht weniger als gerechtfertigt ist. Dies umso mehr, als die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2012 vorgenommen wurde. Wir dürfen keine Zeit mehr verstreichen lassen und so bald wie möglich die Erhöhung der Kita-Gebühren angehen. Wenn wir nicht die Eltern an der Finanzierung der laufenden Kosten beteiligen tragen alle Bürger diese Kosten, und dies ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Einrichtungen der Kinderbetreuung sind kostenrechnende Einrichtungen, die den Nutzern in Rechnung gestellt werden müssen. Nebenbei: Der Kostendeckungsgrad bei der Kinderbetreuung liegt bei 44,6 %, das heißt, der Markt finanziert über die Hälfte der Ausgaben für die Kindergärten aus eigenen Mitteln. Eine Gebührenerhöhung ist daher überfällig!

Die CSU-Fraktion hat nach Vorlage des ersten Haushaltsentwurfs ihre Hausaufgaben wie ich glaube sehr sorgfältig erledigt und jede Einzelposition hinterfragt. Zusammen mit der Verwaltung und fraktionsübergreifend ist eine Liste entstanden, die Einsparpotential im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Höhe von 2,2 Mio. € aufzeigt. Dies wurde von der Verwaltung im Haushaltsplan in der Hauptsache umgesetzt. Hierfür und für alles, was mit der Erarbeitung dieses Haushalts 2020 einhergeht, geht unser herzlicher Dank an die Verwaltung.

Der Bund hat den Kommunen zugesichert, für einen teilweisen Ausgleich der entgangenen Steuern zu sorgen. Wie hoch diese Ausschüttung sein wird, wissen wir nicht. Aber wir hoffen, dass wir noch heuer mit einer erklecklichen Finanzspritze bedacht werden und dies unser Rechnungsergebnis positiv beeinflusst. Kalkulieren können wir damit jetzt noch nicht.

Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt... Der Haushalt 2021 steht vor der Tür. Wir würden uns wünschen, dass dieser sehr zeitig verabschiedet wird und bereits zu Beginn des Haushaltsjahres die finanziellen Vorgaben für die Arbeit der Verwaltung festgeschrieben werden. Als Zielvorgabe für den Erlass des Haushalts 2021 haben wir das Datum 31.1.2021 festgelegt. Wir hoffen, dies möge uns gelingen.

Am Ende möchte ich den Tenor aus unserer Fraktionssitzung wiedergeben: Dieser Haushalt begeistert uns alle nicht, aber wir müssen ihn wohl so, wie er jetzt ist, verabschieden. Die Hoffnung, dass die Rechnungsergebnisse ein positiveres Bild zeichnen, ist ja nicht ganz unbegründet. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“


Rede der Freien Wähler (Fraktionsvorsitzender Weldishofer)

  • „Ein besonderes Jahr 2020

  • Intensive und konstruktive Diskussion in den letzten Wochen und Monaten

  • Wie auch in den letzten Jahren, gemeinsame Suche nach Einsparungen

  • Vieles in diesem Jahr ist nur hypothetisch, Beispiel Gewerbesteuereinnahmen

  • Aus Sicht der FW-Fraktion ist der Haushalt 2020 ein „Durchgangshaushalt“

  • Schon zum Haushalt 2019 habe ich erwähnt, dass künftig nicht alle Wünsche erfüllt werden können

  • So ist es auch in diesem Jahr und so wird es noch mehr auch in den nächsten Jahren sein

  • An dieser Stelle bedanke ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit über alle Fraktionen.

Gerade die beiden Vorsitzenden der CSU-Fraktion Ingrid Hafner-Eichner und Hans Reitmayer
haben hier sehr viel Vorarbeit geleistet, auf die wir gemeinsam aufgebaut haben, um den
Haushalt 2020 mit vorzubereiten, den wir heute verabschieden. Vielen Dank an Euch.

  • Fokus liegt ab Morgen ganz klar auf der Vorbereitung zum Haushalt 2021

  • Es muss uns und vorallem der Verwaltung gelingen, den Haushalt bereits zu Beginn des neuen Jahres aufzustellen

  • Ziel sollte ganz klar Ende Januar 2021 sein

  • Ich möchte aber hier nicht nur die Verwaltung mit den Sachgebietsleitern und der Kämmerin in die
Verantwortung und Pflicht nehmen, sondern auch uns Gemeinderäte.

Wie bereits in der letzten Sitzung erwähnt è Vorschlag zu einer Klausur

  • Wir müssen gemeinsam diskutieren und dann auch festlegen
  • Was ist wirklich wichtig und dringend?
  • Was können wir uns in den nächsten Jahren auch leisten?

  • Hier müssen wir ehrlich zu uns und auch ehrlich zu den Bürgern sein

  • Es ist keine dauerhafte Lösung und schon gar keine Einsparung, wenn wir Dinge nur verschieben

  • Es ist unsere Aufgabe, Grundsatzentscheidungen zu treffen, auch wenn sie für den ein oder anderen Mitbürger unpopulär sind

  • Dank an das gesamte Gremium, dass wir einen, in meinen Augen, vernünftigen Weg für den Haushalt 2020 zum Wohle unseres Marktes gefunden haben

  • Dank an die Verwaltung, mit der Kämmerin Margit Holland und den jeweiligen Sachgebietsleitern für die Erstellung des Haushaltes unter Einbeziehung unserer Anregungen
verbunden mit dem Wunsch, sich ab Morgen intensiv auf den Haushalt 2021 vorzubereiten. In der Verwaltung UND im Marktgemeinderat

  • Fazit des diesjährigen Haushalts:
  • Haushalt 2020 als Durchgangshaushalt schnell abhaken
  • Das restliche Jahr 2020 vernünftig zu Ende bringen
    • konstruktiv und zügig den Haushalt 2021 angehen“


Rede des Herrn Bürgermeisters

„Haushalt 2020 – Mehr als eine „demokratische Zumutung“

Die Haushalte der vergangenen Jahre waren geprägt von Gesamtvolumen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zwischen 22,5 Mio. € und 31 Mio. €. Mit einem Betrag i.H.v. 26,6 Mio.€ erscheint damit das Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich als unauffällig. Doch es zählt nicht das Endergebnis, sondern der Inhalt. Das ist beim Haushalt 2020 im Besonderen der Fall.
Dazu möchte ich drei Punkte anführen.

  1. Gewerbesteuer:
Besonders auffällig sind die Mindereinnahmen bei unserer Gewerbesteuer. So betrug im letzten Jahr diese Einnahmequelle noch eine Summe von 6 Mio. € und mit 36 % mehr als ein Drittel der Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt. Im Jahr zuvor konnten wir nach der Jahresrechnung sogar 7 Mio. € einnehmen. Im aktuellen Jahr müssen wir uns mit 2 Mio. € zufriedengeben, was einem Anteil von nur 16 % entspricht. Es fehlen uns also Einnahmen i.H.v. 4 Mio. € im Haushaltsjahr 2020, die ausgeglichen werden müssen. Teilweise mussten Vorausleistungen für das erste Quartal zurückgezahlt werden.

  1. Baumaßnahmen:
Gleichzeitig enthält unser Haushalt einen Betrag i.H.v. knapp 4,8 Mio. € für Baumaßnahmen. Dies entspricht im Vermögenshaushalt einem Anteil von 77 % der Gesamtausgaben. Darin enthalten ist der dringende Neubau der Brücke in Gabelbachergreut und der Neubau der Schulstraße, der durch die Ausschreibungsmodalitäten vor der Pandemie nicht mehr gestoppt werden konnte.
Zudem müssen wir bei der Schulstraße auf eine Frist achten. Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge muss der Bereich Schulstraße, Moosdreieck, Burg-/Webergasse usw. bis zum 31.12.2024 abgeschlossen und abgerechnet sein. Ansonsten droht der Marktgemeinde die Rückzahlung aller früheren Vorausleistungen der Anlieger.

  1. Zuführung:
Unser Haushalt ist in diesem Jahr nur mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Das ist normalerweise umgekehrt der richtige Verlauf. Uns ist bewusst, dass dies nicht auf Dauer machbar sein wird. Deshalb müssen wir an der Ausgabenseite sparsam sein und hoffen, dass die Einnahmen in den künftigen Haushaltsjahren wieder steigen. Die Prognosen und Botschaften dafür sind erkennbar.

Nachdem nun das Haushaltsjahr schon weit fortgeschritten ist, konnten wir die Realisierung von größeren Projekten mit einem guten Gewissen verschieben. Als Beispiel will ich die Erschließung des neuen Baugebietes „An der Wiege II“ im Ortsteil Wörleschwang mit Ausgaben i.H.v. 1,1 Mio. € nennen.
Der Anbau des Kindergartens Gabelbach ist aufgrund des Genehmigungsverfahrens sowie der Prüfungsdauer beim Fördergeber in diesem Jahr nicht mehr machbar. Daher verschieben sich diese Kosten i.H.v. 500.000 € automatisch auf 2021.

Schade finde ich allerdings, dass die Kosten für einen Kreisverkehr an der Rothseekreuzung und für den Ausbau des Richtstattweges nicht verschoben, sondern ersatzlos gestrichen wurden. Das sind Bedürfnisse, die unsere Bürgerinnen und Bürger seit Jahren fordern. Hier spielte wohl das Thema „Verkehrssicherheit“ weniger eine Rolle. Ich hoffe, dass wir das beim nächsten Unfallereignis nicht bereuen.

Zum Ausgleich unseres Haushaltes:
Mit einer Rücklagenentnahme i.H.v. rund 1,5 Mio €  und einer Kreditaufnahme i.H.v. 4,5 Mio. € werden wir wohl dieses Jahr leben müssen, ob es uns gefällt oder nicht.
Der momentane Kontostand und die noch zu erwartenden Rechnungen lassen die Hoffnung zu, dass nur geringere Einschnitte in unsere Finanzwirtschaft erforderlich werden dürften. Hinweisen darf ich in diesem Zusammenhang auf das Haushaltsjahr 2019, in dem trotz eines geplanten Kredites i.H.v. 3 Mio.€ kein Darlehen in Anspruch genommen werden musste.  Ich hoffe, das ist auch 2020 der Fall.

Zum Jahresanfang betrug unser tatsächlicher Schuldenstand ca. 1,2 Mio. €. Wir haben weitere 208.000 € in diesem Jahr getilgt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung:
Es ist unstrittig, dass die Beschlussfassung zum Haushalt viel zu spät erfolgt. Allerdings müssen wir objektiv feststellen, dass die erste Beratung bereits am 19.März 2020 erfolgte. Sie erinnern sich an den 20.März 2020, also einen Tag danach, als die Allgemeinverfügung nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist und eine Ausgangsbeschränkung erlassen wurde. Die damalige Sitzung war nicht vollzählig besucht und es ging eine Entschuldigung wegen Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe ein. Für die jetzt überfällige Verabschiedung des Haushaltes werden wir möglicherweise eine Rüge der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten. Dennoch behaupte ich, dass bei einer Verabschiedung mit dem früheren Gremium niemand von den Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer i.H.v. 4 Mio. € wusste. Damit wäre jetzt sicherlich ein Nachtragshaushalt erforderlich geworden.

Zur Einwohnerzahl:
Wir wachsen weiter. Aus dem Vorbericht geht die amtliche Zahl von 6.378 Einwohnern zum Stichtag 31.12.2018 hervor. Die aktuelle Abfrage im Meldesystem zum 31.12.2019 ergab bereits 6.471 Einwohner.

Zu den Personalkosten:
Die Personalkosten stellen mit 4,8 Mio € objektiv einen deutlichen und hohen Betrag dar.
Allerdings sind für ein Haushaltsjahr mit etwa 70.000 Buchungen und 111 Beschäftigten, wovon 66 in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen und der Mittagsbetreuung der Grundschulkinder eingesetzt sind, auch Menschen erforderlich, die die Aufgaben und Arbeiten in unserer Marktgemeinde für die Bürgerinnen und Bürger erledigen.

Welchen Ausblick kann man geben:
Nach der aktuellen Steuerschätzung liegt unsere Marktgemeinde weiterhin unter den finanzstärksten im Landkreis Augsburg. Demzufolge werden wir auch künftig keine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Bayern erhalten.
Nach einer Veröffentlichung des Bayerischen Städtetages darf man im nächsten Jahr auf einen Aufwärtstrend hoffen. Nach der Steuerschätzung soll nahezu der Stand von 2019 erreicht werden. Auch meine Gespräche mit unseren großen Gewerbesteuerzahlern geben Hoffnung. Hier werden Umsätze für 2020 von 75 % bis 80 % der Vorjahre prognostiziert.

Gespannt sein dürfen wir auf den Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen durch den Bund und den Freistaat. In Aussicht gestellt ist ein Kompensationsbetrag i.H.v. 2,4 Mrd. €. Die Summe muss aber auf 2059 Städte und Gemeinden in Bayern gerecht verteilt werden. Als Bezugsgröße werden die Gewerbesteuereinnahmen der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 herangezogen.
Die Berechnung soll im November dieses Jahres erfolgen.

Das Geld könnten wir sehr gut gebrauchen. Große Aufgaben und Entscheidungen warten auf uns. Hier will ich nur den Neubau eines Hortes zur Betreuung der Grundschulkinder nennen.

Unser Haushalt 2020 ist demokratisch entstanden und wird heute dem demokratischen Abstimmungsprozess übergeben, aber aufgrund der dargestellten Fakten ist dieser HH 2020 für uns in Zusmarshausen mehr als eine „Zumutung“, um es im Kontext unserer Bundeskanzlerin zu sagen. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir mit Gemeinsinn diese schwierige Zeit gut meistern und überwinden werden.

Ganz herzlich bedanke ich mich bei den Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit, damit die heutige Beschlussfassung auch möglich wird.
Ich gehe mit dem FW-Fraktion-Vorsitzenden sowie mit der CSU-Fraktion konform, mit einer zeitnahen Klausur des Marktgemeinderates die Grundlagen für den Haushalt 2021 zu schaffen, um möglichst in den ersten Monaten des neuen Jahres einen beschlussreifen Haushalt 2021 vorlegen zu können.

Es ist mir ein großes und zugleich persönliches Anliegen, mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, insbesondere bei den Sachgebietsleitern Walter Stöckle, Amtsrätin Sabine Gay und Peter Finkenzeller für die Vorbereitungen und die sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit ganz herzlich zu bedanken.

Der höchste Dank gilt jedoch unserer Kämmerin, Frau Verwaltungsoberinspektorin Margit Holland, die den Haushalt mit großer Perfektion und breitem Fachwissen erstellt und zudem alle Fragen zum Haushalt 2020 nach den zur Verfügung stehenden Mitteln geklärt hat.

Vielen Dank.

Bernhard Uhl“
Erster Bürgermeister

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3.2. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 und deren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von maximal 4.500.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 1.551.200 € wird zugestimmt. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen sind gemäß Art. 65 Abs. 1 i. V. m. Art. 52 GO in öffentlicher Sitzung durch den Marktgemeinderat zu beschließen.

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3.3. Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.

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4. Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummer 3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßige Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.09.2020 beschlossen, der Deckung der laufenden Nummern 1 und 2 zuzustimmen und empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Deckung der laufenden Nr. 3 ebenfalls zuzustimmen.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./
apl.
1
1.8151.9501
Mehrausgaben Grundstücks- anschlusskosten Wasser
7.000
  18.494,13
11.494,13
üpl.

Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei den Grundstücksanschlusskosten (HHSt. 1.8151.3512).






2
1.6339.9590
Ansiedlung Einzelhandel südl. der Roth
0
13.688,44
13.688,44
apl.

Das rechtliche Bauamt hat die Mittelanmeldung der Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Ansiedlung des Einzelhandels südl. der Roth übersehen. Die außerplanmäßigen Ausgaben konnten durch die entsprechenden außerplanmäßigen Einnahmen i.H.v. 12.431,46 Euro (HHSt. 1.6339.3590) und durch Mehreinnahmen i.H.v. 1.256,98 Euro bezüglich der Straßenausbaubeitragspauschale (HHSt. 1.6300.3610) gedeckt werden.






3
0.9000.8100
Gewerbesteuer-umlage
1.113.100
1.373.573,00
260.473,00
üpl.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2019 war die Jahresrechnung 2018 noch nicht gelegt. Bei Erstellung der Jahresrechnung 2018 offenbarte sich, dass im Jahr 2018 sehr viel mehr Gewerbesteuereinnahmen (HHSt. 0.9000.0030) vereinnahmt wurden, als für den Haushalt 2018 prognostiziert. Dementsprechend höher gestaltete sich auch die Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2018, die anhand der Gewerbesteuereinnahmen berechnet wird und erst im Jahr 2019 fällig geworden ist.
Die Mehrausgaben konnten wie folgt gedeckt werden:
  • 84.673,00 Euro Mehreinnahmen Gemeindeanteil Umsatzsteuer (HHSt. 0.9000.0120)
  • 50.000 Euro Inanspruchnahme Deckungsreserve (HHSt. 0.9141.8500)
  • 125.800 Euro Minderausgaben im Bereich Musikschule (HHSt. 0.3331.6721) bezüglich Erstattungen an die Gemeinde Horgau, da für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Abrechnung über die entsprechend zu zahlenden Abschläge eingegangen ist.


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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö informativ 5
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5.1. Förderverein Freunde und Förderer der Sing- und Musikschule e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö informativ 5.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl macht Werbung für den Förderverein Freunde und Förderer der Sing- und Musikschule e.V..

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5.2. Terminfindung Klausur Marktgemeinderat für den Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö vorberatend 5.2

Kurzbericht

Gemäß dem Antrag der Freien Wähler soll zur Vorberatung des Haushaltes 2021 eine Klausur erfolgen, in der Schwerpunktmäßig das Investitionsprogramm des Marktes Zusmarshausen behandelt wird. Herr Bgm. Uhl schlägt folgende Termine vor:

Samstag, 07.11.2020,
Samstag, 14.11.2020 oder
Samstag, 28.11.2020.

Herr Bgm. Uhl bittet zur Terminfixierung um entsprechende Rückmeldung nach der Besprechung in den jeweiligen Fraktionen.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 29.10.2020 10:22 Uhr