Datum: 03.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 09. Sitzung am 15.10.2020
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung am 05.11.2020
3 Begrüßung des neugewählten Ortssprechers für den Ortsteil Vallried
4 Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln und Beitrittserklärung
5 Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
6 Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
7 Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
8 Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord" und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
9 Verschiedenes
9.1 Breitbandausbau
9.2 Bekanntgabe Organigramm
9.3 Geschwindigkeitsmessgeräte Ortsumfahrung Adelsried
9.4 Inbetriebnahme Bahnbrücke Gabelbachergreut
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 09. Sitzung am 15.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Marktgemeinderates am 15.10.2020 wird mit der vorgetragenen Änderung einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

GL … erläutert, dass die Beratung und Absetzung des TOP 14 in der Bürgersprechstunde aus dem öffentlichen Teil der Niederschrift herausgenommen und im nichtöffentlichen Teil eingefügt werden muss.

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung am 05.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2020 wird mit der vorgetragenen Änderung einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

GL … erläutert, dass die Beratung und Absetzung des TOP 12 in der Bürgersprechstunde aus dem öffentlichen Teil der Niederschrift herausgenommen und im nichtöffentlichen Teil eingefügt werden muss.

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3. Begrüßung des neugewählten Ortssprechers für den Ortsteil Vallried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 3

Kurzbericht

Der in der Ortsversammlung am 22.11.2020 für den Ortsteil Vallried neugewählte Ortssprecher, Markus Böck, wird zu Beginn der Sitzung begrüßt.

Der Ortssprecher kann nach Art. 60 a Abs. 2 der Gemeindeordnung an allen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Ortssprecher sind also ehrenamtlich tätige Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben.

Sie werden zu den Sitzungen eingeladen. Dies regelt auch § 16 der Geschäftsordnung. § 23 (Form und Frist für die Einladung) bzw. alle Regelungen, die für die Marktgemeinderatsmitglieder gelten, finden entsprechende Anwendung.

Eine Vereidigung des Ortssprechers ist nicht vorgesehen.

Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats.

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4. Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln und Beitrittserklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 4

Beschluss 1

Der Markt Zusmarshausen tritt dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. bei und entrichtet hierfür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 415,-- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 1,-- €/pro Einwohner wird vertagt und ist aufgrund der finanziellen Lage des Marktes Zusmarshausen von den weiteren Haushaltsberatungen 2021 abhängig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. hat mit Schreiben vom 15.06.2020 einen Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln gestellt. Ebenso ein Antrag auf Beitritt des Marktes Zusmarshausen zum Förderverein.

In der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 ist unter Ziffer 2 der Förderzweck definiert:
Der Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Vereinen und Organisationen, welche sich innerhalt des Gemeindegebietes im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich engagieren und damit einen bedeutenden Beitrag zur Gemeinschaft leisten.

Unter Ziffer 3 sind die Fördervoraussetzungen festgelegt.
3.1 Das Fördergebiet ist das Gemeindegebiet Zusmarshausen.
3.2 Der Verein muss seinen Sitz im Markt Zusmarshausen haben.

Der KGV hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2020 mit der Thematik befasst.

Der Vorsitzende … wird das Anliegen in der Sitzung darlegen.



Diskussionsverlauf:
Herr … bedankt sich zunächst, dass er dieses Thema im Marktgemeinderat vortragen darf. Der Vorsitzende stellt dar, wie sich der Verein seit dem letzten Jahr aufgestellt hat und welche finanziellen Mittel mittlerweile zur Verfügung stehen. Weiterhin gibt er einen Überblick über die laufenden sowie die bereits umgesetzten Projekte. Einen großen Dank möchte er in diesem Zuge an die Helfer aus Zusmarshausen sowie die beteiligten Firmen aussprechen. Der Vorsitzende hat den Wunsch, dass die Gemeinde dem Verein Anerkennung zeigt und einen kleinen Beitrag dazu leistet, dies würde auch das Ansehen bei den Dienstleistern und Bürgern steigern.

Alle drei Fraktionsvorsitzenden sprechen dem Förderverein und den ehrenamtlichen Helfern Ihren Dank aus. Bezüglich der Mitgliedschaft und der Förderung werden unterschiedliche Vorschläge unterbreitet.

Die Bürgerliste spricht sich für eine Mitgliedschaft im Förderverein Bündnis Hospital aus und hält als Förderbetrag 1,-- €/pro Einwohner für sinnvoll.

Die CSU schlägt als jährlichen Mitgliedsbeitrag 3.000, - € vor und spricht sich zudem für projektbezogene Förderungen aus.

Von Seiten der Freien Wähler kommt der Vorschlag, die Entscheidung bezüglich der Förderung mit in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen und dies daher erstmal zu vertagen. Als jährlichen Mitgliedsbeitrag schlagen sie 1.000, - € vor.

GL …  merkt noch an, dass der Markt  Dinkelscherben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 415, - € leistet und zwar in Anlehnung an die langjährige Geschichte des Spitals.

Das Gremium hält grundsätzlich den Vorschlag der Freien Wähler für sinnvoll, die Förderung in die HH Beratungen einfließen zu lassen und folgt dem Vorschlag von MR Hubert Kraus, dass derselbe Mitgliedsbeitrag wie der vom Markt Dinkelscherben angepasst wäre.

Bgm. Uhl bedankt sich bei Herrn … für sein Engagement und spricht den ehrenamtlichen Helfern seinen Dank aus.

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5. Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 5

Beschluss

Der Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) und der Erhöhung der Hundesteuer in § 5 wird zugestimmt. Die Satzung ist als Anlage 2 dem Protokoll  beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Die Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde auch die Erhöhung der Hundesteuer diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, dies zu prüfen.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht hat (Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020). Die vorangegangene amtliche Mustersatzung stammte aus dem Jahr 1980. Die zentralen Aktualisierungspunkte (Besteuerung des Haltens von Kampfhunden, Hundehaltung in Einöden und Weilern, Züchtersteuer) sind nunmehr auch in der neuen Mustersatzung umgesetzt. Eine Anpassung der vorhandenen Satzung wird empfohlen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Neufassung der Satzung aufgrund der neuen Mustersatzung erlassen werden, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung der Hundesteuer.

Bislang beträgt die Steuer
für den ersten Hund                50,-- €
für den zweiten Hund                75,-- €
für jeden weiteren Hund        100,-- €
für jeden Kampfhund                500,-- €

Der HFA hat sich in seiner Sitzung am 24.09.2020 ausführlich mit der Thematik befasst und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, der an die Mustersatzung angepassten Neufassung der Hundesteuersatzung mit der Erhöhung der Hundesteuer in § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz)

für den ersten Hund                                75,-- €
für den zweiten Hund                        80,-- €
für jeden weiteren Hund                        100,-- €
für jeden Kampfhund                        750,-- €

zuzustimmen.

Auf die damaligen Sitzungsvorlagen (Vergleichsübersicht, Bestandszahlen sowie Befreiungen/Ermäßigungen) zur HFA-Sitzung am 24.09.2020 wird verwiesen. Diese sind nochmals dem Sachvortrag angefügt.

Zuletzt wurde im Jahr 2006 die Hundesteuer erhöht. Damals für den 1. Hund von 45,-- € auf 50,-- €, für den 2. Hund von 65,-- € auf 75,-- €, für jeden weiteren Hund von 65,-- € auf 100,-- €. Die Steuer für den Kampfhund in Höhe von 500,-- € blieb unverändert.

Die Hundesteuer kann aufgrund des Steuerfindungsrechts des Art. 3 KAG erhoben werden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Jahresaufwandsteuer und besteuert den Aufwand, der durch das Halten eines Hundes entsteht (Steuergegenstand).
Derzeit sind im Markt Zusmarshausen 31 Hundetoiletten aufgestellt. Die Anschaffung von Hundekottütenspendern, Abfalleimern und Kottüten kosten Geld. In den letzten vier Jahren betrug der Aufwand hierfür ca. 9.500,-- €, also ca. 2.300,-- €/Jahr.  

Auch die regelmäßige Leerung der Abfallbehälter und die Bestückung der Spender durch den gemeindlichen Bauhof verursacht Kosten, hierfür können ca. 22.300,-- €/Jahr veranschlagt werden.  

Hinzu kommt noch der Aufwand innerhalb der Verwaltung für die Festsetzung der Hundesteuer, die Ausgabe der Hundemarken und der Schriftwechsel bei Verstößen gegen die Hundehaltungsverordnung.

Eine Neufassung der Hundesteuersatzung, angepasst an das neue Satzungsmuster, wurde dem MGR als Sitzungsvorlage beigefügt. 

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6. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 6

Beschluss

Der Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) unter Berücksichtigung des neuen Straßenreinigungsverzeichnisses (Aufteilung in Gruppen A, B und C) wird zugestimmt. Die Neufassung ist als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 16.01.2020 mit einem Antrag der Fraktion Freie Wählervereinigung zur Reinigung der Dorfstraße in Steinekirch durch den Markt Zusmarshausen befasst. Das Gremium hat folgendes beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nach dem aktuellen Muster des Bayerischen Gemeindetages (2017) zur Beschlussfassung im Gremium vorzubereiten. Erst danach können weitere Festlegungen zur künftigen Reinigung der Fahrbahnränder getroffen werden.

Grundsätzlich gilt derzeit die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 11.11.2010. Diese Verordnung ist als Anlage dem Sachvortrag beigefügt.  

Aus Sicht der Verwaltung soll die bisherige Verordnung dem aktuellen Muster des Gemeindetages angepasst werden. Das alte Verordnungsmuster stammt noch aus dem Jahr 2009. Mit Blick auf die Fortentwicklung der Rechtsprechung ist das Muster angepasst worden. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob sie andere Formulierungen wählt und vom Muster abweicht. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Abweichungen mit dem Risiko einer Regelungslücke behaftet sein können.

Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen gliedert sich das neue angepasste Straßenreinigungsverzeichnis in drei Gruppen:

Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen)

Gruppe B
(Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder)

Gruppe C
(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)

Die bisherige Verordnung vom 11.11.2010 gliederte sich in folgende Straßenkategorien:

Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen und die Fahrbahnränder)

Hier sind alle Kreisstraßen, Staatsstraßen und Bundesstraßen (damals noch Augsburger Straße und Ulmer Straße) enthalten.


Gruppe B
(Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte)

Hier sind alle übrigen Straßen enthalten.

Grundsätzlich ist also eine neue Katalogisierung der Straßen in die verschiedenen Gruppen notwendig. Dies hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen ab.

Der Bayerische Gemeindetag hat zum Verkehrsaufkommen folgendes ausgeführt:

Soweit die Straße von verkehrlich untergeordneter Bedeutung ist (schwach befahren), kann deren Reinigung bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte übertragen werden (Gruppe C). Bei einer stärker belasteten Straße wird es zulässig sein, die Reinigung des Fahrbahnrands aufzuerlegen (Gruppe B). Eine Gefährdung der reinigenden Personen durch den Verkehr darf mit der Übertragung aber nicht verbunden sein. Bei verkehrlich sehr hoch belasteten Straßen kann eine Verpflichtung zur Reinigung des Straßenrands nicht mehr verlangt werden (Gruppe A). Eine Bundesstraße mit ca. 11.000 KFZ/Tag ist als verkehrlich hoch belastet einzustufen; die untere Grenze wird bei ca. 5.000 KFZ/Tag liegen. Bei diesen Straßen ist die Reinigung der Fahrbahnränder samt Abflussrinnen nicht zumutbar.


Der Markt darf die rechtmäßig Verpflichteten nicht aus der Pflicht entlassen, auf die Erfüllung verzichten und stattdessen eine gemeindliche Kehrmaschine einsetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen das Gebot der sparsamen Haushaltsführung.

Die bisherige Verordnung und das neue Muster der Reinigungs- und Sicherungsverordnung wurden bereits als Sitzungsvorlage zur Sitzung des HFA am 24.09.2020 beigefügt.

Der HFA hat sich in dieser Sitzung ausführlich mit dem Neuerlass befasst.

Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, die verkehrlich hoch belasteten Straßen anders einzustufen, wobei als Grundlage die untere Grenze von ca. 5.000 KFZ/Tag gelten soll. Auch die Ortsdurchfahrtsstraßen begründen eine andere Katalogisierung.


Demzufolge ergibt sich nach Auffassung des HFA folgendes Straßenreinigungsverzeichnis:

Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen)

Steinekirch
Dorfstraße

Zusmarshausen
Augsburger Straße
Marktplatz
Schloßplatz
Schloßstraße
Wertinger Straße






Gruppe B
(Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder)

Gabelbach
Godelstraße
Im Unterdorf

Gabelbachergreut
Leonhardstraße

Streitheim
Weldener Straße

Wörleschwang
Obere Hauptstraße
Vogelbergstraße

Wollbach
Gollenhoferstraße
Sechsbuchenstraße
Zusmarshauser Straße

Zusmarshausen
Ulmer Straße


Gruppe C
(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)

alle nicht in Gruppe A oder B aufgeführten öffentlichen Straßen im Sinne des § 2 der Verordnung


Schließlich fasste der HFA folgenden Beschluss:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, der Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) unter Berücksichtigung des neuen Straßenreinigungsverzeichnisses (Aufteilung in Gruppen A, B und C) zuzustimmen.


Das überarbeitete Verordnungsmuster mit dem neuen Straßenreinigungsverzeichnis wurde dem MGR als Sitzungsvorlage beigefügt.



Diskussionsverlauf:
Im Gremium wird über den Sinn und die Bedeutung des § 2 Abs. 2 Buchst. b) der Verordnung diskutiert.
Laut GL … muss dies so in der Verordnung festgeschrieben werden, da sonst keine Verkehrssicherungspflicht besteht.

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7. Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 7

Beschluss

Der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie dem Verzeichnis der Pauschalsätze wird zugestimmt. Die Neufassung und das Verzeichnis sind als Anlage 4 dem Protokoll beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 25.11.2009 und das dazugehörende Verzeichnis der Pauschalsätze müssen überarbeitet werden. Die Pauschalsätze sind nicht mehr zeitgemäß, Fahrzeugtypen haben sich geändert und auch die Kostenentwicklung ist zu berücksichtigen.

Auch im Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde vermerkt, dass die Pauschalsätze überprüft werden müssen.

Die Verwaltung hat ursprünglich die Kostenersatzkalkulation an ein Büro vergeben und es lag bereits eine Vorkalkulation der Pauschalsätze für die Feuerwehrkostenerstattung vor. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag sollte jedoch noch mit dem Erlass einer neuen Satzung mit dem Verzeichnis der Pauschalsätze gewartet werden. Dies wurde dem Markt mit Schreiben vom 21.11.2019 auch so mitgeteilt. Die Herausgabe einer neuen Satzung i.V. mit einer neuen novellierten Vollzugsbekanntmachung haben sich durch das Bayerische Staatsministerium des Innern verzögert. Erst am 08.09.2020 wurde dann ein überarbeitetes Muster einer Satzung über Aufwendungsersatz- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätzeverzeichnisses als Anlage zur Satzung vom Bayerischen Gemeindetag, vom Bayerischen Städtetag, vom Landesfeuerwehrverband und vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vorgelegt.

Das Verzeichnis der Pauschalsätze wurde auf Basis der örtlichen Zahlen und der Kalkulation des Büros individuell angepasst. Zusätzlich wurden die Streckenkosten aufgenommen. Dies war auch eine Empfehlung des Prüfungsverbandes. Die Arbeitsstundenkosten und die Geräteüberlassungskosten entfallen künftig, da Einzelabrechnungen hierfür nicht erfolgten. Vielmehr gehören die im Einsatz verwendeten Gerätschaften zur feuerwehrtechnischen Beladung der eingesetzten Fahrzeuge.

Die bisherige Satzung mit dem Verzeichnis der Pauschalsätze sowie die Neufassung und das neue Verzeichnis der Pauschalsätze haben die Markträte als Anlage erhalten.
Die Mustersatzung wurde geringfügig angepasst.


Diskussionsverlauf:
Im Gremium wird diskutiert, ob man den Stundensatz für die Personalkosten noch höher ansetzen soll und wie sich die Berechnung für die einzelnen Kostensätze zusammensetzen.

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8. Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 "Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord" und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 30.10.2020 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und beteiligt den Markt Zusmarshausen am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB   zur Aufstellung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“ OT Fleinhausen, Fl.Nrn. 586/1, 587, 589 und 604 sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Es handelt sich um die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, nicht um die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Planungsbüro hat im Betreff des E-Mails versehentlich die 24. Änderung benannt.

Die Mail der Bürogemeinschaft OPLA wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit allen Anlagen am 17.11.2020 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.

Eine interne Beteiligung des technischen Bauamtes sowie der Kläranlage und der Wasserversorgung hat keine Anregungen und Bedenken ergeben.

Die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 16.08.2019 bis einschließlich 23.09.2019 erfolgt. Der Gemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.09.2020 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen-Nord“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken geäußert.

Der Planungsbereich liegt etwa 300 m nord-westlich des Ortsteiles Fleinhausen und etwa 600 m östlich des Ortsrandes des Ortsteiles Grünenbaindt. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) ist bisher unbebaut und wird zum Teil landwirtschaftlich oder als Wiese genutzt. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen liegen westlich der Bahnlinie Augsburg-Ulm.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt (Teilräumliche Geltungsbereiche 1 und 2) rund 22.280 m².

Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Dinkelscherben als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Photovoltaikanlage Fleinhausen Nord“.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö informativ 9
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9.1. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 9.1

Kurzbericht

Die Ausbaumaßnahme zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Markt Zusmarshausen ist nunmehr abgeschlossen. Mit Schreiben vom 24.11.2020 wurde von der Regierung von Schwaben der Schlussbescheid erstellt.

Zuwendungsfähige Ausgaben:                        1.630.354,-- €
Endgültige Zuwendung:                                820.000,-- €

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9.2. Bekanntgabe Organigramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 9.2

Kurzbericht

Bgm. Uhl gibt das Organigramm der Verwaltung im Rathaus bekannt, welches auch dem Gremium als Tischvorlage vorliegt.

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9.3. Geschwindigkeitsmessgeräte Ortsumfahrung Adelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 9.3

Kurzbericht

MR Hubert Kraus bittet Geschwindigkeitsmessgeräte in der Weldener Straße und in der Adelsrieder Straße in Streitheim aufgrund der freigegeben Ortsumfahrung Adelsried aufzustellen, um die Anzahl der Fahrzeuge zu messen.

Bgm. Uhl ist der Meinung, dass man etwa 3 Monate warten soll, bis man ein Messgerät aufstellt.
MR Vogg merkt an, dass er diesbezüglich auch ein Schreiben an Herrn …, Landratsamt Augsburg,  versandt hat.

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9.4. Inbetriebnahme Bahnbrücke Gabelbachergreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö 9.4

Kurzbericht

Wann geht die Bahnbrücke in Gabelbachergreut in Betrieb, frägt MR Hubert Kraus.
Laut Bgm. Uhl ist dies vermutlich am 14. Dezember soweit.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 012. Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 25.01.2021 13:44 Uhr