Datum: 21.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 011. Sitzung am 26.11.2020
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 012. Sitzung am 03.12.2020
3 Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried Auftrag zur Prüfung der Auswirkungen einer Planungsänderung auf der Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried im Bereich des "ehemaligen Winkelhofes" im Hinblick auf Planungskosten, Mehrwert und Fördermittel (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm)
4 Zuschussantrag TSV Zusmarshausen - Sanierung 400m-Laufbahn
5 Katholische Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang - Antrag auf Bezuschussung der Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael Wörleschwang
6 Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Verwaltungshaushalt - Regelungen für das Haushaltsjahr 2021
7 Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2021
8 Aufstellung einer Fahrrad-Reparatursäule
9 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinden und Städte Diedorf, Neusäß (Landkreis Augsburg), Ebershausen (Landkreis Günzburg), Höchstädt a.d. Donau (Landkreis Dillingen) und Marktoberdorf (Landkreis Ostallgäu)
10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"
11 Gemeinsame Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit auf der Bundesautobahn A 8
12 Verschiedenes
13 Bekanntgaben
13.1 Sternwarte - Zuschussgewährung von ReAL West

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 011. Sitzung am 26.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 2.1

Beschluss

Die Niederschrift über die 11. Sitzung am 26.11.2020 wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Vom Gremium werden nachfolgende Änderungen gewünscht:

Im TOP 5 – Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur geplanten Änderung der Sanierungssatzung soll der letzte Satz im ersten Abschnitt wie folgt lauten:
„Auch der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat darauf hingewiesen, dass man mit dem Projekt ISEK zum Abschluss gelangt, damit die Fördergelder, auf die man noch wartet, endlich ausbezahlt werden können“.

Im TOP 7 – Bahnausbau Augsburg-Ulm – Informationen zum Projekt soll der 5. Absatz wie folgt heißen:
„MR Bermeitinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Beschlussfassung, der beinhaltet, dass der Markt gegen den Ausbau der Trassen auf dem Gemeindegebiet ist“.

Im TOP 2.1 – Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater soll der letzte Satz folgendes aussagen:
 „Die Bahn hat bisher keine Stellungnahme abgegeben, es wird von der Verwaltung geprüft, ob die Bahn beteiligt wurde. Diesbezüglich geht eine Rückmeldung an den MGR

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 012. Sitzung am 03.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 2.2

Beschluss

Die Niederschrift über die 12. Sitzung am 03.12.2020 wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Im TOP 4 – Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e.V. – Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln und Beitrittserklärung soll der vorletzte Absatz wie folgt lauten:
„Das Gremium hält grundsätzlich den Vorschlag der Freien Wähler für sinnvoll, die Förderung in die HH Beratungen einfließen zu lassen und folgt dem Vorschlag von MR Hubert Kraus, dass derselbe Mitgliedsbeitrag wie der vom Markt Dinkelscherben angepasst wäre“.


Vom Gremium wird im Zuge dessen eine zeitnahe Fertigstellung der Niederschriften und eine einheitliche Nennung der Marktgemeinderäte (persönliche Nennung oder Nennung der Fraktion) gewünscht.

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3. Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried Auftrag zur Prüfung der Auswirkungen einer Planungsänderung auf der Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried im Bereich des "ehemaligen Winkelhofes" im Hinblick auf Planungskosten, Mehrwert und Fördermittel (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 3

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Sitzung am 17.12.2020 angeregte Planungsänderung die Auswirkungen auf

  • die Höhe der Planungskosten
  • den Mehrwert an Wohnfläche
  • das Generieren von Fördermitteln im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP)

zu prüfen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:


Ausgangssituation

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches erfolgten in der Marktgemeinderats-Sitzung vom 16.01.2020. Erläuterungen hierzu erhielt der Marktgemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020.
Die Beschlüsse erfolgten auf der Grundlage des vom Marktgemeinderat am 13.06.2019  beschlossenen städtebaulichen Konzeptes 2b.  



Es ist seitens des Marktes angedacht, dass für das Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum im Bereich des „ehemaligen Winkelhofes“ auf der Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)  in Anspruch genommen werden. Hierzu erfolgte eine Information des Marktgemeinderates in der Sitzung am 13.06.2018 durch Frau vom Wege, Regierung von Schwaben.  

Seitens der Verwaltung erfolgten mit dem Büro LARS consult umfangreiche Abstimmungen des Vorentwurfes in einer Besprechung am 16.07.2020 und in einer Videokonferenz am 11.11.2020.

Auf dieser Grundlage hat das Büro Lars consult einen Vorentwurf erarbeitet, der nach der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020 zum Grundstück Flur Nr. 3/1 Gmkg. Vallried, dem Marktgemeinderat zeitnah zur Billigung in öffentlicher Sitzung vorgelegt werden könnte. Das Erstellen des Vorentwurfes ist somit nahezu abgeschlossen.

Der Marktgemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 15.10.2020 darüber informiert, dass MR Reitmayer mit E-Mail vom 07.10.2020 eine Anregung zum geplanten Mehrfamilienhaus in Vallried (ehemaliger Winkelhof) weitergegeben hat. Demnach stellte sich MR Reitmayer in Anlehnung an den ehemaligen Winkelhof ein Mehrfamilienhaus vor, dessen Gebäudeteile im rechten Winkel angeordnet sind.

Bei der Marktgemeinderats-Sitzung am 17.12.2020 hat sich der Marktgemeinderat für eine Ausweisung der Flur Nr. 3/1 als Wohnbaufläche entschieden.

Im Rahmen dieser Beratung regte Marktrat Reitmayer an, dass die Ausweisung der gemeindlichen Fläche Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried („ehem. Winkelhof“) nochmals überdacht wird. Aus seiner Sicht soll die Gemeinde auf einer Fläche von ca. 3.000 qm nicht nur ca. 8 Wohnungen schaffen. Vielmehr könnten auf dieser Fläche neben einem Mehrfamilienhaus mit 3 – 4 Wohnungen auch noch Bauplätze für Einfamilienhäuser ausgewiesen werden. Die Situierung des Mehrfamilienhauses könnte beispielsweise im südwestlichen Bereich Richtung Hecke erfolgen. In Richtung des „Kirchle“ könnten dann flachere Einfamilienhäuser gut situiert werden.

Die bisherige Idee des Planungskonzeptes für Vallried war im Bereich des „ehemaligen Winkelhofes“ das Schaffen von Wohnraum (ca. 8- 10 Wohnungen) für sozialschwache Familien. Dies entsprach auch dem Wunsch des Marktgemeinderates. Der in der Sitzung vom 17.12.2020 angedachte Ansatz eines kleineren Mehrfamilienhauses (3 – 4 Wohnungen) mit zusätzlichen Einfamilienhäusern weist nun auf ein grundsätzliches Umdenken hin. Es steht nun nicht mehr die Ausweisung von bezahlbarem Wohnraum im Fokus der Flur Nr. 1. Bei einer Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern wird der Schwerpunkt in eine optimale Verwertung der Fläche gesetzt.

Um Fläche zu sparen hatte die Verwaltung aufgrund eines Ortstermines im November 2020 gegenüber dem Planungsbüro angeregt, im unbebauten Bereich vor dem geplanten Mehrfamilienhaus Stellplätze vorzusehen. Dies wurde nicht weiterverfolgt, da ein Zu- und Abfahren im Kurvenbereich nicht verkehrssicher ist.

Aufträge an die Verwaltung

Die Verwaltung hat in der Marktgemeinderats-Sitzung vom 17.12.2020 darauf hingewiesen, dass zusätzliche Planungskosten entstehen, wenn der bereits fertig erstellte Vorentwurf im
vorgeschlagenen Umfang geändert werden soll. Hierzu ist ein Honorar-Angebot von Lars consult einzuholen.

Der Marktgemeinderat benötigt zudem für eine Entscheidung, ob der Auftrag für eine Planungsänderung erteilt werden soll, eine Aussage zum gewonnenen Mehrwert an Wohnfläche.

Es hat eine Befragung an die Kämmerei zu erfolgen, wie sich die Planungsänderung auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von kommunalen Fördermitteln auswirkt.

Beim zeitlichen Verzug der Planung wird von ca. 3 – 4 Monaten ausgegangen. Nach Einholen des Honorarangebotes mit Ermittlung des Mehrwertes an Wohnraum und erfolgter Prüfung der Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm ist die Entscheidung zur Beauftragung einer Planungsänderung dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Falls sich der Marktgemeinderat dann für die Planungsänderung entscheidet, kann der entsprechende Auftrag an Lars consult erfolgen. Für die Umsetzung der Planungsänderung rechnet das Büro ca. 4 Wochen ein. Im Anschluss daran hat eine Abstimmung mit der Verwaltung zu erfolgen.

Diskussionsverlauf:
Frau … berichtet, dass am Dienstag, 19.01.2021, 10.25 Uhr über das Postfach des Marktes Zusmarshausen beim rechtlichen Bauamt eine E-Mail des Herrn MR Reitmayer eingegangen ist. Im Rahmen dieser E-Mail verweist MR Reitmayer auf seine Anregung in der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020 und unterbreitet einen Bebauungsvorschlag für eine Planungsänderung im Bereich des ehemaligen Winkelhofes (Fl. Nr. 1, Gemarkung Vallried). Sie richtet an MR Reitmayer die Frage, ob diese Mail als ein Antrag des MR Reitmayer oder ein Antrag der CSU-Fraktion im Sinne § 24 GeschO zu sehen ist. MR Reitmayaer verneint dies; es handelt sich weder um einen Antrag von ihm noch um einen Antrag der CSU-Fraktion. Diese Mail dient lt. MR Reitmayer als eine Präzisierung seiner Worte der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020.

Bgm. Uhl präzisiert, dass durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen heutigen Beschluss, zunächst keine Gelder ausgegeben werden, sondern sich die Verwaltung lediglich die Legitimation des gesamten Marktgemeinderates einholt, die Auswirkungen des Richtungswechsels abprüfen zu dürfen.

Einzelne Markträte merken an, dass von Planungsänderungen insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Kosten- und Preissteigerungen abzuraten sei. Zudem gehen wichtige Wohneinheiten verloren und wertvolle Zeit werde vergeudet.  

Der Beschluss zum damaligen Planungskonzept sei nicht einstimmig gewesen, wird von einem Marktrat angebracht. Bei der Ortseinsicht nach Abriss des Bestandsgebäudes stellte sich für Ihn heraus, dass ein neues Winkelhofgebäude in Anlehnung an den ehemaligen Hof nicht mehr passend sei.

Der Ortssprecher aus Vallried bringt vor, dass bei den Vallrieder Bürgerinnen und Bürger ein Winkelhofgebäude nicht auf Zuspruch stoße. Bei den Planungen sollte der Blick zum „Kirchle“ gewahrt werden und das größere Mehrparteienhaus in den Hintergrund rutschen.

Dem Planungsgedanken von MR Reitmayer sollte eine Chance gegeben werden, so aus den Reihen des Marktrats. Der Ursprungsgedanke des sozialen Wohnungsbaus sollte jedoch beibehalten werden. Sozial schwache Familien dürfen nicht auf der Strecke bleiben.

MR Hafner-Eichner frägt nach, wie denn eigentlich die Beschlusslage sei und ob es einen Aufstellungsbeschluss gäbe. Frau … erläutert, dass für die Prüfung, ob es durch eine Umplanung zu weiteren Kosten kommen werde, auf die vorliegenden Vergabebeschlüsse geachtet werden müsse. Frau … verliest die Vergabebeschlüsse aus den Marktgemeinderatssitzungen vom 01.08.2019, als Lars-Consult mit der Durchführung der Bauleitplanung für den vorläufigen Geltungsbereich von ca. 1,28 ha beauftragt und vom 28.04.2020, als der Inhalt des Vertrags-Nachtrags für den vergrößerten Geltungsbereich von ca. 2,06 ha gefasst worden war. Eine Planungsänderung auf Fl. Nr. 1, Vallried war in den Angeboten von Lars-Consult und deren Annahmen durch den Markt Zusmarshausen in der jetzt vorgeschlagenen Weise nicht enthalten und führt zu höheren Planungskosten.

Auf Nachfrage von MR Vogg, ob die Planungsänderung im vier- oder 5stelligen Bereich liegen wird, erklären Bgm. Uhl und Frau …, dass es sich um einen vierstelligen Bereich handeln wird.

Abschließend wird zum Ausdruck gebracht, dass Zeit keine Rolle spielen sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt seien neue Gedanken durchaus legitim.  

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4. Zuschussantrag TSV Zusmarshausen - Sanierung 400m-Laufbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 4

Beschluss

Dem TSV Zusmarshausen wird ein Zuschuss in Höhe von 134.217,00 € für die Sanierung der 400m-Laufbahn bewilligt. Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten, aufgeteilt auf drei Haushaltsjahre. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2021, 2022 und 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen bittet mit Zuschussantrag vom 03.07.2020 m einen Zuschuss für die Sanierung der 400m-Laufbahn nach der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 450.000,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
450.000,00 €
./. Eigenleistung
2.610,00 €

447.390,00 €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
0,00 €
zugrunde zu legende Kosten
447.390,00 €

Infolgedessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 134.217,00 € (30% der zugrunde zu legenden Kosten).

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. d) der Geschäftsordnung kann der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine bei der Gewährung von Zuschüssen nur bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 € selbst entscheiden. Folglich hat der KGV in seiner Sitzung am 19.11.2020 folgenden  Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat gefasst:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, dass dem TSV Zusmarshausen ein Zuschuss in Höhe von 134.217,00 € für die Sanierung der 400m-Laufbahn, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021, bewilligt wird.

Grundsätzlich wird zunächst aufgrund der angespannten Finanzlage auf Ziffer 1 (Geltungsbereich) der Richtlinien verwiesen. Die Richtlinie dient als Entscheidungsgrundlage des Marktes Zusmarshausen für die Gewährung von gemeindlichen Förderungen von Vereinen und Organisationen. Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung (also keine Pflichtaufgabe des Marktes) dar. Der finanzielle Rahmen richtet sich nach den jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Ansätzen. Reichen diese nicht aus, so kann die Förderung gekürzt, eingestellt oder verschoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen wurden auch bei der Klausur des Marktgemeinderates am 28.11.2020 thematisiert.

Der Zuschussantrag des TSV Zusmarshausen war auch Gegenstand der Vorbesprechung des Verwaltungshaushalts mit den Fraktionen am 07.01.2021. Einigkeit bestand darüber, aufgrund der angespannten Finanzlage des Marktes die Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 insbesondere bei der Förderung von Investitionen (Ziffer 12) generell auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür soll in den Monaten April/Mai ein entsprechender Grundsatzbeschluss für künftige Förderanträge (Einreichung bis 30.09.) gefasst werden. Diskutiert wurden eine Kürzung, eine Einstellung der Förderungen oder auch eine Budgetierung.

Bezüglich des vorliegenden Antrages des TSV Zusmarshausen soll jedoch eine zeitnahe Entscheidung gefällt werden. Dies auch im Hinblick auf den beabsichtigen Zeitpunkt der Sanierung und auch unter der Berücksichtigung der bereits zugesagten Förderung durch den Landkreis Augsburg.

Diskussionsverlauf:
Der Marktrat steht einheitlich hinter der Arbeit des TSV. Vergeblich wurde versucht, die 400 m-Bahn zu sanieren. Die Maßnahme müsse nun angegangen und auch durch den Markt Zusmarshausen finanziell unterstützt werden. Der Landkreis Augsburg hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 150.000,-- € zugesagt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Grundlage der Auszahlung sei jedoch ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, so müsse anderweitig eingespart werden.

Auch der Schulverband wird bei der Gewährung eines Zuschusses gefordert sein, merkt Geschäftsleiter … an.

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5. Katholische Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang - Antrag auf Bezuschussung der Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 5

Beschluss

Der Katholischen Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang  wird ein Zuschuss in Höhe von 168.000,-- € für die Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael bewilligt. Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten, aufgeteilt auf drei Haushaltsjahre. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2021, 2022 und 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Kath. Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang hat mit Schreiben vom 12.10.2020 einen Zuschussantrag für die Außeninstandsetzung der Kirche gestellt.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Religionsgemeinschaften mit einem Förderbetrag von 10 % der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
1.680.000,-- €
./. Eigenleistung
0,00 €

1.680.000,-- €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
0,00 €
zugrunde zu legende Kosten
1.680.000,-- €

Dadurch errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 168.000,-- €.

Die Angelegenheiten der Kirchen gehören in den Aufgabenbereich des HFA. Diesem obliegt die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 120.000,-- € im Einzelfall.

Folglich hat der HFA in seiner Sitzung am 01.12.2020 folgenden Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat gefasst:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, dass der Kath. Kirchenstiftung St. Michael Wörleschwang ein Zuschuss in Höhe von 168.000,--  € für die Außeninstandsetzung der Kirche St. Michael, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021, bewilligt wird. Die Kath. Kirchenstiftung St. Michael ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass aufgrund der finanziellen Situation des Marktes ein Vorbehalt für die Förderung besteht und eine endgültige Entscheidung erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 erfolgen kann.


Bezüglich dieses Antrages wird auch auf den Sachverhalt zu TOP 4 verwiesen.




Diskussionsverlauf:
Um den Haushalt 2021 zu entlasten, wird vorgeschlagen, die Auszahlung auf zwei Jahresraten aufzuteilen (2022 und 2023), da der Maßnahmenbeginn vermutlich erst Ende 2021 sein wird.

Grundlage zur Auszahlung sei auch hier ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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6. Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Verwaltungshaushalt - Regelungen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017, die im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind, unverändert für das Haushaltsjahr 2021 zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
Da der Verwaltungshaushalt des Marktes Zusmarshausen im Haushaltsjahr 2021 und voraussichtlich auch in den Finanzplanjahren ein Defizit aufweist, muss geprüft werden, die Ausgaben zu senken.

Hier kommen auch die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 im Verwaltungshaushalt in Betracht.

Ein Vorschlag der Verwaltung wäre, die Zuschüsse gemäß der Richtlinie um 50 % zu kürzen. Alternativ werden auch die Rechenbeispiele mit einer Kürzung von 25 % bzw. 75 % mit aufgeführt. Die Kürzung der Ansätze gemäß der Richtlinie könnte entweder nur für das Haushaltsjahr 2021 oder bis auf Weiteres ausgesprochen werden.

Gruppierung
Beispiel
Ansatz in €
25 %-Kürzung in €
50 %-Kürzung in €
75%-Kürzung in €
7181
Zuschüsse gemäß Eingemeindungsverträge; nur Feuerwehraktivenzuschuss kürzbar
9.200
7.500
5.700
4.000
7090
Übungsleiterzuschuss
45.800
34.400
22.900
11.500
7091
Musikkapelle Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag
2.000
1.500
1.000
500
7060
Kirche Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag nicht kürzbar
300
300
300
300
7000
Sozialstation, Dorfhelferinnenstation
7.500
5.700
3.800
1.900
Haushalts- Ansatz

64.800
49.400
33.700
18.200
Ersparnis

+/- 0
15.400
31.100
46.000






Diskussionsverlauf:
MR Steffen Kraus weist im Vorfeld auf seine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO zur Gruppierung 7091 – Musikkapelle Wörleschwang gemäß Eingemeindungsvertrag - hin. Durch die aktuelle Coronavirus-Pandemie bleibt MR Steffen Kraus während Beratung und Abstimmung an seinem Sitzplatz. Hierzu herrscht Einverständnis Seitens des Gremiums.

Der Jugendbeauftragte Meitinger führt aus, dass bei den Vereinen als letztes gespart werden sollte. Die Pandemie habe auch im Vereinsleben deutliche Spuren hinterlassen, so konnten keine Veranstaltungen abgehalten oder staatliche Hilfen beantragt werden. Für Ihn kommt insbesondere im Hinblick auf das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen keine prozentuale Kürzung in Frage.

MR Herkommer weist auf seine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO zur Gruppierung 7090 – Übungsleiterzuschuss hin. Aufgrund der aktuellen Coronavirus- Pandemie bleibt MR Herkommer während Beratung und Abstimmung an seinem Sitzplatz. Hierzu herrscht ebenfalls Einverständnis Seitens des Gremiums.

Im Gremium herrschen unterschiedliche Meinungen, ob und bei welcher Gruppierung gekürzt werden sollte. Zum einen befinde sich der Markt derzeit im Sparmodus, so sollten, wie von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet, freiwillige Leistungen verringert werden, zum anderen werde die Vereinsarbeit und das ehrenamtliche Engagement sehr geschätzt.

In Punkto Sozialstation und Dorfhelferinnenstation ist sich der Marktgemeinderat einig, keine Kürzungen vorzunehmen. Speziell in der Coronakrise sind diese Berufsfelder enorm wichtig.

Die Grundlage der Zuschüsse sei auch hier wiederrum ein genehmigter Haushalt und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Sind diese Mittel nicht vorhanden, müssen anderweitig Einsparungen getroffen werden.

Der 2. Vorsitzende des TSV Zusmarshausen, Dr. Andreas Herch, bittet um Worterteilung aus dem Zuhörerbereich.

Beschluss:
Dem 2. Vorsitzenden des TSV Zusmarshausen wird das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0

MR Dr. Hippeli befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Der 2. Vorsitzende gibt zu bedenken, dass eine 25 %-ige Kürzung der Zuschüsse im Jahr 2021 dem Grunde nach 50 % entsprechen würden, da aufgrund der Pandemie mit weniger Übungsleiterstunden zu rechnen sei. Daher müsse seiner Meinung nach ein Mittelweg gefunden werden.

Nach einer kontroversen Diskussion werden verschiedene Abstimmungen durchgeführt.

Gruppierung 7181 – Zuschüsse gemäß Eingemeindungsverträge; nur Feuerwehraktivenzuschuss kürzbar

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Feuerwehraktivenzuschusses um 25 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 11


Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Feuerwehraktivenzuschusses um 10 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 12

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Feuerwehraktivenzuschuss unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 9

Gruppierung 7090 – Übungsleiterzuschuss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Übungsleiterzuschusses um 25 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 10

MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Übungsleiterzuschusses um 10 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 12

MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Übungsleiterzuschuss unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 8

MR Herkommer ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Gruppierung 7091 – Musikkapellen  

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Zuschusses für Musikkapellen um 25 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 10

MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kürzung des Zuschusses für Musikkapellen um 10 %.

Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 11

MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Zuschuss für die Musikkapellen unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 9

MR Steffen Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.


MR Hafner-Eichner stellt aufgrund des Abstimmungsverhaltens im Gremium einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Zuschüsse wie bisher zu belassen und keine Kürzungen vorzunehmen. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag zurückgenommen.

Gruppierung 7000 – Sozialstation, Dorfhelferinnenstation

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Zuschuss für die Sozialstation und Dorfhelferinnenstation unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0

Bgm. Uhl ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Im Ergebnis und in Anbetracht des Abstimmungsverhaltens der Einzelbeschlüsse ist festzuhalten, dass die Zuschüsse gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017, die im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind, unverändert für das Haushaltsjahr 2021 belassen werden.

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7. Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Grundsteuer B Hebesatzes auf 395 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Kurzbericht

Sachvortrag:
Da der Verwaltungshaushalt des Marktes Zusmarshausen im Haushaltsjahr 2021 und vermutlich auch in den Finanzplanjahren ein Defizit aufweist, muss geprüft werden, die Einnahmen zu erhöhen.

Grundsteuer B
Hier würde insbesondere die Erhöhung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B in Betracht kommen. Der Hebesatz Grundsteuer B betrifft bebaubare Grundstücke und ist seit Beginn der 1980er Jahre auf 345 % festgesetzt.

Für die Berechnung der Grundsteuer wird vom Finanzamt der sogenannte Einheitswert für das Grundstück nach dem Bodenwert aus dem Jahr 1964 ermittelt. Dieser wird mit der Grundsteuermesszahl, die ebenfalls vom Finanzamt ermittelt wird, multipliziert.  Die Multiplikation ergibt den Grundsteuermessbetrag, der den Gemeinden von den Finanzämtern mitgeteilt wird. Um die Höhe der Jahresgrundsteuer einer Gemeinde zu errechnen, muss dieser Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (A oder B) der Gemeinde multipliziert werden.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 746.500 Euro (nicht 742.100 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer B Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0010 veranschlagt und man geht von insgesamt im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 216.400 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
216.400 Euro
345
746.500 Euro
+/- 0 Euro
216.400 Euro
375
811.500 Euro
+ 65.000 Euro
216.400 Euro
400
865.600 Euro
+ 119.100 Euro

Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht über die Realsteuerhebesätze der Gemeinden in Bayern. Die jüngste Veröffentlichung bezieht sich auf die Jahre 2016 – 2019.

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer B i.H.v. 392 %. Dieser Prozentsatz entspricht in etwa dem Landesdurchschnitt Bayern 2019 i.H.v. 394 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer-B-Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Markt Meitingen) bis 500 % (Gemeinden Walkertshofen, Mittelneufnach und Mickhausen).

Nachrichtlich (nicht auf der Tagesordnung):
Grundsteuer A
Der Hebesatz der Grundsteuer A, der für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, beträgt ebenfalls wie der der Grundsteuer B seit Anfang der 1980er Jahre 345 %. Auch hier kann eine Erhöhung in Betracht gezogen werden. Die Auswirkungen einer Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A fallen allerdings nicht so markant aus, wie eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 83.100 Euro (nicht 82.900 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer A Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0001 veranschlagt und man geht insgesamt von im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 24.100 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
24.100 Euro
345
83.100 Euro
+/- 0 Euro
24.100 Euro
375
90.300 Euro
+ 7.200 Euro
24.100 Euro
400
96.400 Euro
+ 13.300 Euro

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer A i.H.v. 370 %. Dieser Prozentsatz liegt etwas oberhalb des Landesdurchschnitts Bayern 2019 i.H.v. 350 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer A Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Stadt Schwabmünchen, Markt Meitingen) bis 550 % (Gemeinde Mittelneufnach).

Gewerbesteuer
Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wird von Seiten der Verwaltung aufgrund der durch Corona bedingten angespannten Lage für Gewerbebetriebe derzeit nicht empfohlen.




Diskussionsverlauf:
MGR Dr. Hippeli trägt vor, dass bei Kommunen, welche die Größenordnung von Zusmarshausen haben, der Durchschnitt des Hebesatzes bei 335 % liegt.

Seitens des Gremiums wird die Anpassung der Grundsteuer A in einer der nächsten Sitzungen gewünscht.

Es besteht zudem der Vorschlag, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 400 % anzupassen. Über diesen Vorschlag wird zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Grundsteuer B Hebesatzes auf 400 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis: Ja 3 / Nein 16
Somit ist der Vorschlag abgelehnt.

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8. Aufstellung einer Fahrrad-Reparatursäule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 8

Beschluss

Der Aufstellung einer Fahrrad-Reparatursäule auf dem Parkplatz vor dem Radhaus, Ulmer Straße 30, Zusmarshausen, wird zugestimmt. Der Markt Zusmarshausen als Mitgliedsgemeinde bei ReAL West stellt einen Antrag auf Aufstellung und Förderung bei ReAL West.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Um den Fahrradverkehr weiter zu stärken und das ReAL West Gebiet fahrradfreundlicher zu gestalten, hat der Vorstand der Regionalentwicklung der Förderung von Fahrrad-Reparatursäulen zugestimmt.

Das Ziel des Projekts ist es, Reparaturstationen für Fahrräder an geeigneten Standorten im gesamten Gebiet der Regionalentwicklung aufzustellen. Mit Kosten von etwa 1.350,-- € pro Station wird gerechnet. Die Förderquote von ReAL West beträgt 50 %. Die restlichen 50 % könnten über Sponsoren abgedeckt werden. Als möglicher Standort käme der Parkplatz vor dem neuen Radhaus, Ulmer Straße 30, Zusmarshausen,  in Frage.

Der MGR hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2019 bereits mit dem Thema befasst. Damals gab es unterschiedliche Meinungen. Zunächst sollten die Erfahrungen der anderen Kommunen abgewartet werden, in denen derartige Einrichtungen aufgestellt wurden, um die Akzeptanz festzustellen. Der MGR wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals das Thema aufgreifen.

Aus diesem Grund steht die Aufstellung einer Fahrrad-Reparatursäule auf der Tagesordnung.

Unter der Voraussetzung, dass für den Markt keinerlei Kosten entstehen, kann aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung einer Fahrrad-Reparatursäule im Bereich des Radhauses, Ulmer Straße 30, grundsätzlich befürwortet werden.




Diskussionsverlauf:
Es wird vorgeschlagen, die Reparatursäule an einem neutralen Standort z.B. im Bereich des Rothsees anzubringen.

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9. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinden und Städte Diedorf, Neusäß (Landkreis Augsburg), Ebershausen (Landkreis Günzburg), Höchstädt a.d. Donau (Landkreis Dillingen) und Marktoberdorf (Landkreis Ostallgäu)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Ebershausen, dem Markt Diedorf, der Stadt Höchstädt a.d. Donau, der Stadt Marktoberdorf und der Stadt Neusäß zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 461.000,-- € (bisher 372.000,-- €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen ist Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte.

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Aufnahme der Gemeinden und Städte Diedorf, Neusäß, Ebershausen, Höchstädt a.d. Donau und Marktoberdorf beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden.

Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

Das Kommunalunternehmen besteht derzeit aus 34 Trägerkommunen.



Diskussionsverlauf:
Aus den Reihen des Gremiums wird die Effektivität der Verkehrsüberwachung, in Anbetracht der regelmäßig anfallenden Kosten, in Frage gestellt.

Geschäftsleiter … schlägt vor, über das weitere Vorgehen im Laufe des Jahres zu entscheiden. Hilfreich sind dann auch die Jahresstatistiken.

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10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 10

Kurzbericht

Sachvortrag:

Aktueller Sachstand

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ fand vom 21.08.bis 25.09.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Behörden statt.

Es kommt zu Überschreitungen der Grenzwerte im Bereich des Lärmschutzes für das geplante Mehrfamilienhaus, da das Landratsamt Augsburg in seiner Stellungnahme das festgesetzte „Mischgebiet“ nicht mitträgt. Es sind somit am geplanten Wohngebäude die Werte der „TA Lärm für Wohngebiete“ einzuhalten,

Die Fa. BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH hat inzwischen in einer Ergänzung des Gutachtens ermittelt, wo es zu Überschreitungen am geplanten Mehrfamilienhaus kommt, wenn die Werte der „TA Lärm für Wohngebäude“ zugrunde gelegt werden. Es sind dies Fenster im Süden (1. und 2. OG) sowie an der Südwestseite im 2. OG des geplanten Wohngebäudes.

Die Fa. Reitenberger hat mit E-Mail vom 11.01.2021 mitgeteilt, dass der notwendige Schallschutz durch eine vorgesetzte Glasscheibe (Prallscheibe) sowie durch eine zusätzliche Glasscheibe auf der Balkonbrüstung im 2. OG geschaffen wird.

Nach dieser Entscheidung der Fa. Reitenberger, wie die Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden, sind diese im Vorhaben- und Erschließungsplan darzustellen. Der Bebauungsplan ist dahingehend anzupassen (Wandhöhen, Schallschutz, Begründung Abstandsflächenverkürzung). Auch der Durchführungsvertrag ist anzupassen.

Sobald die beschriebenen Umplanungen in die Bauleitplanung eingearbeitet worden sind, erfolgt die Vorlage im Marktgemeinderat. Es wird dann der Beschluss des Durchführungsvertrages sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Es wird noch geprüft, ob die beschriebenen Umplanungen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen erforderlich machen oder ob bereits der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.


Diskussionsverlauf:
MR Winkler verweist im Vorfeld auf seine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO.
Coronabedingt bleibt er während der Beratung an seinem Sitzplatz. Diesbezüglich herrscht Einverständnis Seitens des Gremiums.

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11. Gemeinsame Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit auf der Bundesautobahn A 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 11

Kurzbericht

Sachvortrag:
Aufgrund des Beschlusses im MGR bezüglich einer gemeinsamen Resolution der nicht berücksichtigten Kommunen beim Tempolimit auf der Bundesautobahn A 8 hat der Markt die Gemeinden/Städte Dasing, Adelsried, Jettingen-Scheppach, Burgau, Günzburg, Adelzhausen sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Günzburg angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob eine gemeinsame Resolution Unterstützung findet.

Erster Bürgermeister Uhl wird in der Sitzung die Rückmeldungen bekanntgeben.

Bei einer gemeinsamen Unterredung soll dann die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Ziel der gemeinsamen Allianz soll es sein, entschlossen beim Innenministerium für eine Ausweitung des Tempolimits einzutreten.


Diskussionsverlauf:
Es wird bekannt gegeben, dass die Rückmeldefrist am 04.12.2020 endete. Bei der Verwaltung gingen jedoch einige Anfragen zu einer Terminverschiebung ein, sodass das letzte Schriftstück vor Kurzem eingetroffen ist. Grundsätzlich stimmen alle beteiligten Kommunen einem Tempolimit zu. Für den Markt Jettingen-Scheppach sollte das Tempolimit mindestens 130 km/h betragen.  Über das weitere Vorgehen wird demnächst beraten.

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö informativ 12
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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö informativ 13
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13.1. Sternwarte - Zuschussgewährung von ReAL West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö informativ 13.1

Kurzbericht

MR Hubert Kraus gibt bekannt, dass die Vorsitzenden der Sternwarte Investitionen von rund 7.000 Euro getätigt haben. Für diese Investitionen hat ReAL West einem Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro zugestimmt.  

Datenstand vom 01.03.2021 16:56 Uhr