Datum: 04.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:13 Uhr bis 23:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung am 17.12.2020
3 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Zusmarshausen (ISEK) Vorstellung der finalen Fassung und Billigungsbeschluss
4 Vorbeugender Hochwasserschutz in Wörleschwang - Sachstandsbericht und ökologischer Ausbau der Zusam
5 Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2021
6 Bürgerversammlung 2020 Behandlung der Anträge und Anregungen
7 Kommunales Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken
8 Verschiedenes
9 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung am 17.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Marktgemeinderates am 17.12.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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3. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Zusmarshausen (ISEK) Vorstellung der finalen Fassung und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Synopse, die durch das Büro Moser und Ziegelbauer erstellt wurde. Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Anlage 4).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das entsprechend Ziffer 1 geänderte bzw. ergänzte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für den Markt Zusmarshausen, wird durch den Marktgemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Billigung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In seiner Sitzung am 07.05.2015 hat der Marktgemeinderat die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen. Am 23.12.2015 wurde der entsprechende Planungsauftrag an das Büro Moser und Ziegelbauer erteilt. Im Dezember 2020 wurden hierzu die Träger der öffentlichen Belange beteiligt.

Dieser Sitzungsvorlage wurden folgende Unterlagen beigefügt:


  • Synopse des Büros Moser und Ziegelbauer vom 25.01.2021, mit der Darstellung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und der Abwägungsvorschläge.

Der ISEK-Bericht -Stand Januar 2021- wird den Gemeinderäten, vor der MGR-Sitzung in einer separaten E-Mail als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

Die Synopse zur Trägerbeteiligung, wird in der Sitzung durch das Büro Moser und Ziegelbauer vorgetragen. Hierzu begrüßt der Erste Bürgermeister Bernhard Uhl, Frau Moser-Knoll vom Büro Moser und Ziegelbauer.


Es sind folgende Einzelbeschlüsse zu fassen:

Regierung von Schwaben SG24 Landesplanung, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
MR Sapper und MR Dr. Hippeli sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg Stellungnahme vom 05.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 0
MR Sapper und MR Dr. Hippeli sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Stellungnahme vom 21.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Für den OT Zusmarshausen werden das HQextrem der Zusam und das HQ100 der Roth nachgetragen. Das ISEK ist entsprechend der Würdigung zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 0
MR Dr. Hippeli ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend

Landratsamt Augsburg SG Wasserrecht, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 0
MR Dr. Hippeli ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Landratsamt Augsburg SG Naturschutz, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Der angedachte Fußweg entlang der Roth wird aus der Maßnahmenliste genommen. Das ISEK ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 20 / Nein 0

Landratsamt Augsburg SG Bau- und Denkmalpflege, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 20 / Nein 0

Landratsamt Augsburg Fahrradbeauftragte, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 1

Landratsamt Augsburg SG Immissionsschutz, Stellungnahme vom 11.01.2021

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung des ISEK aufgrund der Stellungnahme erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja 20 / Nein 0

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 15.12.2020

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Denkmalliste des ISEK wird entsprechend aktualisiert. Das ISEK ist entsprechend der Würdigung zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis: Ja 20 / Nein 0


Der ISEK-Bericht wird ebenfalls durch Frau Moser-Knoll erläutert.


Mit dem Billigungsbeschluss wird das ISEK zum Abschluss gebracht. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung kann derzeit, aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben, kann diese jedoch nachgeholt werden. Der Satzungsbeschluss für die neue Sanierungssatzung erfolgt in einer der folgenden Marktgemeinderatssitzungen.




Diskussionsverlauf:
Frau … vom Büro Moser und Ziegelbauer stellt den Abschlussbericht des ISEK anhand einer Präsentation vor.
MBM … stellt stellvertretend für Herrn …und das Modus Consult Ulm den Fachteil Wirtschaft, Einzelhandel und Demografie sowie den Fachteil Verkehrsuntersuchung und Parkraumuntersuchung vor.

Das Gremium dankt Frau …. für die ständige Begleitung des Verfahrens, bemängelt in diesem Zuge aber die Aktualität des Projektes, da einige Projekte mittlerweile umgesetzt wurden und manche Grundstücke nicht mehr im Besitz des Marktes sind bzw. umgekehrt nun im Besitz der Marktgemeinde sind. Zudem wird diskutiert, weshalb das Projekt über fünf Jahre andauerte, obwohl es in vergleichbaren Fällen in etwa einem bis eineinhalb Jahren abgeschlossen wurde. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem ISEK-Bericht und der Parkraumuntersuchungen von Herrn ….. es zu Abweichungen kommt.

Bgm. Uhl dankt Frau ….. für den Bericht und weist darauf hin, dass das Projekt für zukünftige Förderungen notwendig war.

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4. Vorbeugender Hochwasserschutz in Wörleschwang - Sachstandsbericht und ökologischer Ausbau der Zusam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö informativ 4

Kurzbericht

Sachvortrag
Am 15.01.2020 ist ein Antrag der damaligen SPD/Aktives Bürgerforum eingegangen. Der Antrag wurde an die Marktgemeinderäte weitergeleitet und in der Marktgemeinderatssitzung am 28.04.2020 zur Abstimmung gebracht. Folgender Beschluss wurde gefasst,

„Der Antrag der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Wörleschwang wird weiterverfolgt.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth die weiteren Planungen und Maßnahmen abzustimmen, um eine gemeinsame Lösung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erarbeiten.“

Die Verwaltung hat den Antrag an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weitergeleitet und in der Zwischenzeit eine Stellungnahme erhalten. Das WWA gibt bekannt, dass ein Ausbau zur direkten Hochwasserentlastung, bei den derzeit geplanten Vorhaben, nicht mit auf der Agenda steht. Priorität hat derzeit der ökologische Ausbau nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Es sollen -in einer Maßnahme die 2022 geplant ist- Defizite der Zusam hinsichtlich der Gewässerstruktur sowie der biologischen Durchgängigkeit verringert werden, sodass der ökologische Zustand verbessert wird.

In Bezug auf den Hochwasserschutz sollen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements des Landkreises, Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und den betroffenen Gemeinden stattfinden. Der Markt Zusmarshausen hat hierzu sein Interesse bereits bekundet. Nach Rücksprache mit dem WWA fanden -aufgrund der Corona-Lage- bisher noch keine Gespräche statt. Der Verwaltung wurde jedoch zugesichert -sobald die Lage es zulässt- werden die Gespräche mit den betroffenen Gemeinden nachgeholt.

Ökologischer Ausbau:

Geplant ist seitens des WWA ein ökologischer Ausbau im Bereich der Flurstücke 605 sowie 614, Gemarkung Wörleschwang. Es sollen -gemäß der WRRL Punkt 72.2- naturnahe Gewässerläufe entstehen und eine Sohlrampe zurückgebaut werden. Das Wasserwirtschaftsamt geht derzeit davon aus, dass es durch die Maßnahmen bei Hochwasser teilweise zu einer Vergrößerung der überschwemmten Flächen, in Bereichen von Grundstücken des Freistaates Bayern, sowie der Gemeinde Zusmarshausen (im Wesentlichen westlich des Gewässers 3.Ordnung Flst.Nr. 612/1) kommt. Um die Maßnahmen umsetzen zu können, besteht seitens des Wasserwirtschaftsamtes die Anfrage für eine temporäre Nutzung gemeindlicher Grundstücke.

  • Aushubmaterial müsste auf der Fl.Nr. 609/2, Gemarkung Wörleschwang zwischengelagert werden.
  • Für eine Zufahrt zu den betroffenen Flurstücken 605 und 614, werden die Flurstücke 610, 630, 606, 788/3 und 789/8 Gemarkung Wörleschwang benötigt.

Hierzu finden jedoch derzeit noch interne Abstimmungen statt, da auf einigen Flurstücken Pachtverträge bestehen und noch nicht abschließend geklärt ist, wie der Ausfall entschädigt wird und was für Material auf den Flächen überhaupt gelagert werden soll. Die Verwaltung steht derzeit noch im Gespräch mit dem WWA.

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5. Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 395 % mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Im Zusammenhang mit der Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B (auf 395 %) für das Haushaltsjahr 2021 in der MGR-Sitzung am 21.01.2021 wurde auch die Anpassung der Grundsteuer A diskutiert, obwohl diese nicht Gegenstand der Tagesordnung war.

Aus diesem Grund erfolgt ein eigener TOP in der Sitzung am 04.02.2021.

Der Hebesatz der Grundsteuer A, der für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, beträgt ebenfalls wie der der Grundsteuer B seit Anfang der 1980er Jahre 345 %. Auch hier kann eine Erhöhung in Betracht gezogen werden. Die Auswirkungen einer Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer A fallen allerdings nicht so markant aus, wie eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Ansatz von 83.100 Euro (nicht 82.900 Euro wie in der Vorbesprechung vom 07.01.2021 angenommen) an Grundsteuer A Einnahmen bei der HHSt. 0.9000.0001 veranschlagt und man geht insgesamt von im Jahr 2021 vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträgen i.H.v. ca. 24.100 Euro aus.

Bei einer Änderung der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A kommen folgende Rechenbeispiele in Betracht:

Grundsteuermessbetrag
Gesamtsumme
Hebesatz in %

Jahresgrundsteuer
Differenz zu bisherigem Ansatz (gerundet)
24.100 Euro
345
83.100 Euro
+/- 0 Euro
24.100 Euro
375
90.300 Euro
+ 7.200 Euro
24.100 Euro
395
95.100 Euro
+ 12.000 Euro
24.100 Euro
400
96.400 Euro
+ 13.300 Euro

Die Gemeinden des Regierungsbezirks Schwaben erhoben im Jahr 2019 durchschnittlich einen Hebesatz der Grundsteuer A i.H.v. 370 %. Dieser Prozentsatz liegt etwas oberhalb des Landesdurchschnitts Bayern 2019 i.H.v. 350 %. Innerhalb des Landkreises Augsburg bewegen sich die Grundsteuer A Hebesätze der Gemeinden innerhalb einer Spanne von 280 % (Stadt Schwabmünchen, Markt Meitingen) bis 550 % (Gemeinde Mittelneufnach).

Diskussionsverlauf:
Das Gremium spricht sich für eine Angleichung des Hebesatzes für die Grundsteuer A an die Grundsteuer B auf 395 % aus.

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6. Bürgerversammlung 2020 Behandlung der Anträge und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bürgerversammlung für alle Ortsteile fand am 10.11.2020 in der Schulsporthalle Zusmarshausen statt.

Zur Bürgerversammlung ist ein Schreiben von … mit zwei Anträgen eingegangen. Über diese Anträge wurde in der Bürgerversammlung abgestimmt.


Antrag:
Ausbau bzw. Befestigung des Rothsee-Rundweges für Spaziergänger auf der Südseite des Sees entlang der kleinen Roth. Es handelt sich um ein kurzes Stück von ca. 700 m. Mir ist bekannt, dass der Grund der Gemeinde nicht gehört und im Privatbesitz ist. Es wäre aber von Vorteil, wenn der Weg am Wasser entlang geht, damit steigt der Freizeitwert des Rothsees deutlich an.

Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen:
54 Ja    /    2 Nein
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 5



Antrag:
Herstellen eines Zebrastreifens (Fußgängerüberweg) oder einer Ampelanlage an der Wertinger Str. am bestehenden Übergang - Schulen zu den Supermärkten.

Begründung: Vor Schulbeginn und in der Mittagspause queren sehr viele Schüler/innen die Staatsstr. um zum Einkaufen in die Supermärkte zu kommen. Ebenfalls beobachte ich, dass sehr viele ältere Personen, Gehbehinderte und Radfahrer versuchen dort die Straße zu queren.
Wir haben mittlerweile gerade in den Stoßzeiten - früh - mittags - abends sehr viel Verkehr in beide Richtungen. Außerdem geht der ganze Busverkehr Richtung Augsburg dort vorbei.
Ich habe schon des öfteren beobachtet, dass nach längerem Warten Fußgänger einfach loslaufen, weil sie ungeduldig auf die Überquerung warten müssen.
Es wäre schön wenn vorher gehandelt wird, nicht erst wenn ein Unfall passiert ist.     

Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen:
50 Ja    /    4 Nein





Diskussionsverlauf:
MR Winkler stellt in der Sitzung einen weiteren Antrag.

Beschlussvorschlag:
Ein weiterer Fußgängerüberweg weiter südlich auf Höhe des Busbahnhofes soll zusätzlich geprüft werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 4

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7. Kommunales Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 7

Beschluss

Das Förderprogramm des Marktes Zusmarshausen für Käufer von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020 wurde entschieden, dass das Förderprogramm mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden soll. Für das Haushaltsjahr 2021 würde die Verwaltung deshalb 0,00 € Ansatz vorsehen, bzw. diese Haushaltsstelle ganz löschen.
Nachdem am 17.12.2020 kein Beschluss gefasst worden ist, sondern nur eine Entscheidung getroffen worden war, soll hiermit die Beschlussfassung nachgeholt werden.

Das kommunale Förderprogramm für Käufer von Wohnbaugrundstücken wurde zu einer Zeit auferlegt, in der die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken nicht so hoch war.
Die Förderrichtlinien waren zeitlich begrenzt und wurden im Laufe der Zeit mehrmals verändert und verlängert.

Am 05.06.2014 wurde vom Marktgemeinderat folgender Beschluss gefasst:
„Der Käufer erhält für jedes eigene, in das Haus einziehende Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 3.000 € (gilt auch für Kinder, die bis zu fünf Jahre nach dem Kauf des Bauplatzes geboren werden). Voraussetzung für die Förderung ist der Neukauf eines gemeindeeigenen Grundstückes, die Begründung des Hauptwohnsitzes in Zusmarshausen und dass die Käufer fünf Jahre dort gemeldet bleiben. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 15.000 € je Grundstück begrenzt. Die Laufzeit des Programms gilt unbefristet. Ein schriftlicher formloser Antrag ist vom Bauherrn/Zuschussnehmer an den Markt Zusmarshausen zu stellen. Es erfolgt keine Verrechnung mit den Kosten für den Erwerb des Bauplatzes und/oder Erschließungskosten oder Abgaben u. ä.“

Aufgrund der großen und anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 26.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat beschließt, dass das kommunale Förderprogramm für Käufer von Wohngrundstücken mit dem Erlass der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet des Marktes Zusmarshausen ausläuft und dieses nur noch bei bereits verkauften Wohnbaugrundstücken Anwendung findet.“

Im Vollzug des Beschlusses vom 26.10.2017 haben zum jetzigen Zeitpunkt zwei Käufer Anspruch auf Zuschuss aus dem Förderprogramm. Der Anspruch der beiden Erwerber erlischt am 05.03.2021 und am 01.04.2021. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020 erbittet die Verwaltung folgenden Beschluss:



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, dass man bei zukünftigen Vergaben von Bauplätzen auf den KFW-Wert oder die Versorgung mit fossilen Energieträgern achten soll.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 16. Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 28.05.2021 12:03 Uhr