Datum: 18.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 22:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:55 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten)
3 Neuerlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)
4 Erschließung Baugebiet "An der Wiege II" Vorstellung der Entwurfsplanung
5 Antrag von MR Guido Clemens vom 05.02.2021 - Sachstandsbericht zum Hochwasserschutz in Gabelbach
6 Ausbau des Geh- und Radwegs von Wollbach bis zur St2027
7 Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen - Meitingen im Bauabschnitt 8 Auerbach - Erlingen zwischen dem Mast Nr. 233 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 1198/0, Gemarkung Erlingen, der LEW Verteilnetz GmbH
8 Ausgabenentwicklung in der Wasserversorgung - Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2019
9 Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 4 a Abs. 3 BauGB
10 Verschiedenes
11 Bekanntgaben
11.1 Breitbandausbau
11.2 Benennung Seniorenbeauftragte/r

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö informativ 1
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2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Gebührensatzung Kindertagesstätten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 2

Beschluss 1

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                               180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                               210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                     225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                        210,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                               180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                               210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                     225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                        210,--

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 3

Geschwisterkindermäßigung

Der MGR beschließt in § 7 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 4

Dynamisierung

Der MGR stimmt einer Dynamisierung der Gebühren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Beschluss 5

Satzungsbeschluss

Der Neufassung der Gebührensatzung Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Kurzbericht

Diskussionsverlauf:

In der Sitzung der Fraktionen zum Verwaltungshaushalt am 07.01.2021 wurde angeregt, die Vorberatung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) sowie für die Mittagsbetreuung im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.

Diese Sitzung des HFA fand am 28.01.2021 statt. Der HFA hat hierbei eine Empfehlung zur Beschlussfassung im MGR ausgesprochen. Die Gebührenerhöhung sollte zum 01.04.2021 erfolgen.

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe
                                                      bisher                      Vorschlag HFA 28.01.2021
                                        (Kinderzahlen)
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden (11)        130,-- €                        150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden (6)        140,-- €                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden (5)               150,-- €                              180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden (14)        160,-- €                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden (11)           170,-- €                              210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden (2)                180,-- €                              225,--
Mehreinnahmen/Monat                                1.540,--                


b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe (100,-- € Staatszuschuss)
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden (41)        78,-- €                        150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden (51)        84,-- €                        165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden (37)        90,-- €                        180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden (56)        96,-- €                        195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden (27)        102,-- €                        210,--
Mehreinnahmen/Monat                                16.561,--        

Mehreinnahmen für 9 Monate (Inkrafttreten ab 01.04.2021)                                162.909,--
Mehreinnahmen für 12 Monate                                217.212,--        


Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt und beinhaltet eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts der Jahre 2018, 2019 und 2020. Nicht berücksichtigt sind kalkulatorische Kosten. Baumaßnahmen (z.B. Neubau Kita ZuS, Anbau Kindergarten Gabelbach und Wörleschwang) sind ebenfalls nicht enthalten.

Weitere Anlagen waren der Sitzungsvorlage beigefügt:
  • Vergleichsübersicht Kindergarten- und Krippengebühren im Landkreis (allerdings ohne Angabe der jeweiligen Träger)
  • Berechnungsbeispiele
  • Daten zur Geschwisterermäßigung
  • Gebührensatzung

Die letzte Gebührenanpassung der Kindergartengebühren erfolgte zum 01.09.2012. Der HFA hat die Gebühren in seiner Sitzung am 18.06.2015 überprüft und damals keine Veranlassung für eine Änderung der Gebühren gesehen. Damals lagen die Gebühren des Marktes teilweise bereits über dem Durchschnitt des Landkreises. Außerdem wurden damals die konkreten Pläne hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Kinderbetreuungskonzeptes (Planung Neubau) abgewartet.

Seit dem Jahr 2014 (bis 2019) erhielten die Vorschulkinder (letztes Jahr im Kindergarten vor der Einschulung) einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 100,-- €. Seit 01.04.2019 wird ein staatlicher Beitragszuschuss in Höhe von 100,-- € gewährt und zwar für alle Kinder, die im betreffenden Jahr 3 Jahre alt werden. Die Eltern mussten für das Kind im Kindergarten für die täglichen Buchungszeiten vier bis fünf Stunden (78,-- €), fünf bis sechs Stunden (84,-- €), sechs bis sieben Stunden (90,--. €) und sieben bis acht Stunden (96,-- €) keine Gebühren bezahlen. Lediglich für die Buchungszeit acht bis neun Stunden (102,-- €) musste ein Eigenanteil von 2,-- € bezahlt werden. Der staatliche Anteil betrug immer 100,-- €, den Differenzbetrag durfte der Träger behalten. Zu den Gebühren muss auch noch ein monatliches Spielgeld in Höhe von 5,-- € bezahlt werden.

Für Krippenkinder wird seit Anfang 2020 ein bayerisches Krippengeld (ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet) ebenfalls in Höhe von 100,-- € gewährt. Der Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen eine Einkommensgrenze von 60.000,-- € nicht übersteigt. Die Betreuungsleistung muss von den Eltern getragen werden, ein Antrag ist von den Eltern direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online zu stellen.

Zu erwähnen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen Eltern beim Landratsamt Augsburg (wirtschaftliche Jugendhilfe) einen Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren stellen können. Auch die Familienstation West in Zusmarshausen ist gerne bei der Antragstellung behilflich.

Die Empfehlung des HFA wurde den Vorsitzenden der Elternbeiräte bei einem gemeinsamen Gespräch am 18.02.2021 vorgestellt mit der Bitte, dass von Seiten des Elternbeirates bis Ende Februar eine Stellungnahme vorliegt. Grundsätzlich ist nach Art. 14 BayKiBiG der Elternbeirat bei der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge anzuhören.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind dem MGR bereits zugegangen.  

Bei der Sitzung des HFA und auch bei der Vorbesprechung am 09.03.2021 wurde über die Geschwisterermäßigung diskutiert.  Bislang ist in § 7 der Gebührensatzung folgendes geregelt:

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) eine Kindertagesstätte, wird die Gebühr für das zweite Kind um 10,-- €, für das dritte Kind um 20,-- €  und für jedes weitere Kind um jeweils weitere 10,-- € gesenkt.

Vorgeschlagen wurde eine Reduzierung beim 2. Kind um 25 % und eine Reduzierung ab dem 3. Kind in Höhe von 100 %. Demzufolge könnte die Regelung wie folgt lauten:

§ 7 Geschwisterermäßigung
Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Im Rahmen der Vorbesprechung wurde auch eine prozentuale Erhöhung der Gebühren jeweils zum 01.09. diskutiert. Möglich wäre eine regelmäßige Erhöhung zum 01.09. nach den tariflichen Anpassungen oder aber auch durch Berücksichtigung des sog. Basiswertes.

Der Basiswert hängt mit der staatlichen kindbezogenen Förderung zusammen. Der jährliche staatliche Förderbetrag pro Kind an die Gemeinde errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor. Der Basiswert ist der Förderbetrag für die tägliche über drei- bis vierstündige Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes. Er wird jährlich durch das Staatsministerium unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten bekannt gegeben (Art. 21 BayKiBiG).

Basiswert        01.01.-31.12.2020                        1.229,11 €
Basiswert        01.01.-31.12.2019                        1.197,93 €
Basiswert        01.01.-31.12.2018                        1.161,65 €
Basiswert        01.01.-31.12.2017                        1.128,35 €

Die Durchschnittserhöhung beträgt ca. 2,9 %.

Demzufolge könnte folgende Regelung in die Satzung aufgenommen werden:

§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. eines jeden Jahres um den prozentualen Unterschied zu den Basiswerten für Kindertageseinrichtungen (bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden) für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für das abgelaufene Jahr (01.01.-31.12.). Der Basiswert wird im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Für die Neufestsetzung der Gebühren ist auch eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten-Gebührensatzung) erforderlich. Neben redaktionellen Anpassungen sind insbesondere Änderungen in den §§ 6 und 7 veranlasst.

Beschlussvorschläge

Vorschlag 1:

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                210,--

Vorschlag 2:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                210,--

Vorschlag 3:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 mit einer Staffelung wie folgt zu:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                                          Gebühr/€
                                                                      ab 01.09.2021        ab 01.09.2022
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                140,--                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                154,--              165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             168,--                180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                182,--                195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                           196,--                210,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                              210,--                      225,--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                120,--                150,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                132,--                165,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                144,--              180,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                156,--              195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                168,--              210,--

Vorschlag 4:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu und entspricht dem Kompromissvorschlag der Elternbeiräte vom 26.02.2021:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                161,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             172,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                184,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               207--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                100,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                109,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                118,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                127,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                136,--

Vorschlag 5:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu und entspricht dem Kompromissvorschlag der Elternbeiräte vom 26.02.2021 für die Krippengruppe und der Empfehlung des Elternbeirates Wörleschwang vom 04.03.2021 für die Kindergartengruppe:

a) Kinder unter drei Jahren in der Krippengruppe                        Gebühr/€
                                                      
für eine tägl. Buchungszeit: drei bis vier Stunden                150,--        
für eine tägl. Buchungszeit: über vier bis fünf Stunden                161,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                                             172,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                184,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                                            195,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                                               207--

b) Kinder unter und über drei Jahren in einer Kindergartengruppe
für eine tägl. Buchungszeit: vier bis fünf Stunden                108,--
für eine tägl. Buchungszeit: über fünf bis sechs Stunden                114,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sechs bis sieben Stunden                120,--
für eine tägl. Buchungszeit: über sieben bis acht Stunden                126,--
für eine tägl. Buchungszeit: über acht bis neun Stunden                132,--

Vorschlag 6 (Geschwisterkindermäßigung)

Der MGR beschließt in § 7 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % (---%) und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Vorschlag 7 (Dynamisierung)

Der MGR beschließt in § 6 Abs. 3 der Gebührensatzung Kindertagesstätten folgende Dynamisierung:

Alternative 1:

In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um 3,0 %. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Alternative 2:


In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. eines jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um den prozentualen Unterschied zu den Basiswerten für Kindertageseinrichtungen (bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden) für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für das abgelaufene Jahr (01.01.-31.12.). Der Basiswert wird im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Vorschlag 8 (Satzungsbeschluss)

Der Neufassung der Gebührensatzung Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.
 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende MR Hafner-Eichner nimmt nachfolgend im Namen der CSU-Fraktion Stellung zum o.g. Sachverhalt. Die Kinderbetreuung stehe beim Markt Zusmarshausen ganz oben auf der Agenda. In den letzten Jahren wurden einige neue Gruppen etabliert, um allen Kindern einen Platz bieten zu können. Aufgrund des Anstellungsschlüssels mussten 27 Stellenneuschaffungen getätigt werden. Zudem seien die Einrichtungen bestens ausgestattet. Sie betont weiter, dass die Investitionen größtenteils aus Rücklagen bzw. Krediten gestemmt wurden. Es sei nun an der Zeit, die Eltern auch angemessen an den Ausgaben der Kinderbetreuung zu beteiligen. Derzeit bestehe eine weitgehende Kostenfreiheit durch den Staatszuschuss, sodass die maximalen Buchungszeiten häufig ausgenutzt werden. So müsse Personal vorgehalten werden, was wiederum zu steigenden Personalkosten führe.
Aus Sicht der CSU-Fraktion sei eine gerechte Kostenverteilung durchaus angebracht. Die Fraktion spricht sich deswegen für eine Gebührenerhöhung zum 01. September 2021 und für einen Geschwisterrabatt aus. Natürlich müsse auch die Ausgabenseite kritisch hinterfragt und die Personalausgaben ohne Qualitätsverlust auf den Prüfstand gestellt werden. Nicht zu vergessen seien die Grundschulkinder, für die in absehbarer Zeit eine geeignete Räumlichkeit geschaffen werden sollte.

Für den Kindergartenbeauftragten MR Herkommer muss ein geeigneter Mittelweg gefunden werden. Die Familienfreundlichkeit liege Ihm sehr am Herzen. Sein Vorschlag wäre, das zweite Kind um 50 % und das dritte Kind um 100 % zu ermäßigen. Der Markt Zusmarshausen müsse die Sorgen der Eltern bei der Entscheidung miteinbeziehen.

Die Kindergartenbeauftragte MR Dr. Stöhr erläutert, dass die weitreichende Kostenanalyse des Verwaltungshaushalts durch die Verwaltung zu erfolgen hat. Eine moderate Erhöhung der Gebühren zum 01. September 2021 sei Ihrer Meinung nach gerechtfertigt.  Die Kinderbetreuung im Markt Zusmarshausen könne nicht kostenfrei erfolgen. Sie spricht sich zudem für den Geschwisterbonus aus. Ein wichtiger Punkt sei jedoch auch die Flexibilisierung der Buchungszeiten. Zudem sollte ein Passus in der Satzungsneufassung mitaufgenommen werden, dass die Gebühren kontinuierlich anzupassen sind.

Im Namen der Bürgerliste sieht MR Dr. Hippeli die Kompromissvorschläge der Eltern als sehr vernünftig an, da diese noch immer über dem Landkreisdurchschnitt liegen.  

2. Bgm. Aumann merkt abschließend an, dass die Gebührenerhöhung nicht zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts diene. Die Freie Wähler Fraktion könne sich mit der Verschiebung einer Gebührenerhöhung zum 01. September 2021 als auch mit dem Geschwisterrabatt anfreunden.  

Bgm. Uhl plädiert für eine familienfreundliche Entscheidung. Er unterstützt den Vorschlag Nr. 3 (Staffelung).

Weitere Stimmen im Marktrat stellen die gestartete Onlinepetition der Eltern in Frage.

Hinsichtlich einer Dynamisierung der Gebühren herrschen im Gremium unterschiedliche Meinungen. Nach einer regen Diskussion soll hierüber ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Eine zukünftige Überprüfung der Gebühren ist regelmäßig von der Verwaltung vorzunehmen und dem  Gremium vorzulegen.

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3. Neuerlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Zusmarshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 3

Beschluss 1

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

Die monatliche Gebühr beträgt                                                      
für 2 Tage                                                60,-- €
für 3 Tage                                                70,-- €                
für 4 Tage                                                80,-- €                
für 5 Tage                                                90,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 2

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

Die monatliche Gebühr beträgt                                                      
für 2 Tage                                                60,-- €
für 3 Tage                                                70,-- €                
für 4 Tage                                                80,-- €                
für 5 Tage                                                90,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 3

Geschwisterkindermäßigung

Der MGR beschließt in § 5 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 4

Neuerlass der Satzung

Der Neufassung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der Sitzung der Fraktionen zum Verwaltungshaushalt am 07.01.2021 wurde angeregt, die Vorberatung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) sowie für die Mittagsbetreuung im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.

Diese Sitzung des HFA fand am 28.01.2021 statt. Der HFA hat hierbei eine Empfehlung zur Beschlussfassung im MGR ausgesprochen. Die Änderung der Gebühren soll zum 01.04.2021 erfolgen.

Bisherige Gebühr 51,-- € ohne zeitliche Beschränkung (Tage und Buchungszeiten)

Die monatliche Gebühr beträgt
             (Kinderzahl)                                        Vorschlag HFA 28.01.2021
für 2 Tage (1)                                                        60,-
für 3 Tage (10)                                                70,--                
für 4 Tage (12)                                                80,--                
für 5 Tage (48)                                                90,-
Mehreinnahmen/Monat                                        2.419,--                
Mehreinnahmen für 8 Monate (ab 01.04.2021)                19.352,--        
Monat August geschlossen, deshalb keine Gebühr        
Mehreinnahmen für 11 Monate                                26.609,--        
                       

Die Kalkulationsgrundlage war als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt und beinhaltet eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts der Jahre 2018, 2019 und 2020.

Die Empfehlung des HFA wurde den Vorsitzenden der Elternbeiräte bei einem gemeinsamen Gespräch am 18.02.2021 vorgestellt mit der Bitte, dass von Seiten des Elternbeirates bis Ende Februar eine Stellungnahme vorliegt.

Die Stellungnahme ist dem MGR bereits zugegangen.  

Bislang fehlte für die Festsetzung der Benutzungsgebühren eine eigene Gebührensatzung. Daher soll ein Neuerlass einer Gebührensatzung Mittagsbetreuung beschlossen werden. Eine Satzung ist  als Anlage beigefügt.

Bezüglich der Geschwisterregelung wird auf TOP 2 verwiesen.

Beschlussvorschläge:

Vorschlag 1:

Der MGR stimmt der Empfehlung des HFA vom 28.01.2021 zur Änderung der Gebühren ab 01.04.2021 wie folgt zu:

Die monatliche Gebühr beträgt                                                      
für 2 Tage                                                60,-- €
für 3 Tage                                                70,-- €                
für 4 Tage                                                80,-- €                
für 5 Tage                                                90,-- €


Vorschlag 2:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

Die monatliche Gebühr beträgt                                                      
für 2 Tage                                                60,-- €
für 3 Tage                                                70,-- €                
für 4 Tage                                                80,-- €                
für 5 Tage                                                90,-- €


Vorschlag 3:

Der MGR stimmt der Änderung der Gebühren ab 01.09.2021 wie folgt zu:

Die monatliche Gebühr beträgt                                                      
für 2 Tage                                                ,-- €
für 3 Tage                                                ,-- €                
für 4 Tage                                                ,-- €                
für 5 Tage                                                ,-- €


Vorschlag 4 (Geschwisterkindermäßigung)

Der MGR beschließt in § 5 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung folgende Geschwisterermäßigung:

Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) oder die Mittagsbetreuung des Marktes Zusmarshausen besuchen, wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Kind in Höhe von 25 % (---%) und für das 3. Kind in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr gewährt. Ermäßigt wird jeweils die Gebühr für das ältere Kind.  

Vorschlag 5 (Dynamisierung)

Der MGR beschließt in § 4 Abs. 2 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung folgende Dynamisierung:

In Abs. 1 sind die Gebühren ab 01.09.2021 dargestellt. Die nachfolgende Dynamisierung ergibt für die Folgejahre andere Beträge. Die Gebühren nach Abs. 1 erhöhen sich zum 01.09. jeden Jahres (oder jeden zweiten Jahres) (beginnend ab _________) um 3,0 %. Die errechneten Gebühren werden auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet und im Mitteilungsblatt des Marktes Zusmarshausen veröffentlicht.  

Vorschlag 6 (Neuerlass der Satzung):

Der Neufassung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse wird zugestimmt. Die Satzung soll zum 01.09.2021 in Kraft treten. Die Satzung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.



Diskussionsverlauf:

Die Kindergartengartenbeauftragte MR Dr. Stöhr schlägt folgenden Kompromiss zur Anpassung der Gebühren vor:

für 2 Tage        50,00 €
für 3 Tage        60,00 €                
für 4 Tage        70,00 €                
für 5 Tage        80,00 €

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4. Erschließung Baugebiet "An der Wiege II" Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dem Erschließungsträger die Freigabe der Entwurfsplanung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.11.2018 wurden bereits erste Ergebnisse der Erschließungsplanung des Baugebietes „An der Wiege II“ in Wörleschwang, von Seiten des Ingenieurbüro Steinbacher vorgestellt. Die Planungen wurden in der Zwischenzeit konkretisiert und gemäß der geplanten Ausführung angepasst.

Herr … und Herr … vom Büro Steinbacher stellen anhand einer Power Point Präsentation die Ergebnisse der Entwurfsplanung für Straße, Wasser, Kanal und Außengebietsentwässerung vor.

Gemäß der Kostenberechnung vom 08.03.2021 belaufen sich die Baukosten auf,

Straßenbau                                           853.000€
Kanal und Außengebietsentwässerung        1.393.433€
Wasserversorgung                                   324.953€

Gesamt Kosten,
gemäß Kostenberechnung                        2.571.386€




Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage des Gremiums erläutert Herr …, dass der bisher vorhandene Wasserdruck nicht mehr ausreiche. Für den Markt Zusmarshausen bestehe daher nur die Möglichkeit einer Druckerhöhungsanlage oder der Errichtung zweier Löschwassertanks. Die Größe eines Löschwassertanks beträgt hierbei rund 96 m³. Die Tanks können sowohl ober- als auch unterirdisch, je nach Ausführung, angebracht werden.  Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte der preisliche Unterschied (Druckerhöhungsanlage/Löschwassertanks) zur heutigen Sitzung jedoch nicht mehr ausgearbeitet werden. Herr … ergänzt, dass im nördlichen Bereich der BG An der Wiege und An der Wiege II, der Wasserdruck in der Bestandssiedlung nicht sehr gut sei. Daher würde mit einer Druckerhöhungsanlage nicht nur der Wasserbedarf und die nötige Löschwassermenge im neuen Baugebiet gedeckt, sondern es würde eine Verbesserung der alten Siedlung erreicht und es wäre für eine eventuelle spätere Erweiterung der Baugebiete gesorgt.

Auf Wunsch der Markträte informiert Herr …, dass der Markt Zusmarshausen den Grundstückseigentümern rechtlich vorschreiben kann, dass die Zisternen nach den Vorschriften des Bebauungsplanes zu errichten sind. Er merkt zudem an, dass zwischen dem BG An der Wiege I und dem BG An der Wiege II keine verkehrstechnische Verbindung bestehe.

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5. Antrag von MR Guido Clemens vom 05.02.2021 - Sachstandsbericht zum Hochwasserschutz in Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
MR Guido Clemens hat mit Schreiben vom 05.02.2021 einen Antrag zum Sachstandsbericht (halbjährig) zur Hochwasserschutzmaßnahme in Gabelbach gestellt.

Aus Sicht der technischen Bauverwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

Im Jahr 2015 und 2016 wurde vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult eine Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz in Gabelbach aufgestellt. Die möglichen Varianten wurden dem Marktgemeinderat am 28.04.2016 vorgestellt.

Für die weiteren Planungen wurden Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamt und der unteren Naturschutzbehörde angefordert. Die untere Naturschutzbehörde weist in ihrer Stellungnahme eingehend darauf hin, die alte Eiche im Zuge der Maßnahme zu erhalten.
Die Variante 1b „zum Schutz der alten Eiche“, soll aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2016 und den Gesprächen mit den Anliegern realisiert werden. Der entsprechende Grunderwerb hat bereits stattgefunden.
 
Die Verwaltung hat am 14.11.2019 eine Ausschreibung für die weiteren Leistungsphasen erstellt und an drei Planerbüros versandt. Der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-4 wurde in der MGR-Sitzung am 16.01.2020 vergeben.

Am 03.08.2020 sowie am 17.08.2020 faden die Feldarbeiten für umfangreiche Baugrunduntersuchungen statt. Die Ergebnisse wurden am 17.09.2020 dem Markt Zusmarshausen und dem Büro Steinbacher vorgelegt. Das Büro Steinbacher hat daraufhin die bestehende Planung entsprechend angepasst.  Hierbei hat sich ergeben, dass aufgrund der gering tragfähigen Schichten der Einbau einer geotextilen Zugbewehrung in der Dammböschung -auf der wasserseitigen Böschung, sowie auch auf der Luftseite- erforderlich sein wird. Andernfalls wären hier unter dem Damm flächig tieferreichende Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich. Auch erste detaillierte Abstimmungen der Planung mit den Fachbehörden haben in der Zwischenzeit stattgefunden. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass wegen den technischen und ökologischen Gegebenheiten der Betriebsdurchlass von einem runden DN1000 Durchlass, auf einen Rechteckdurchlass umzuplanen war.

Die Kostenannahme vom 15.01.2016 wurde daraufhin angepasst und auf Grundlage der neuen Erkenntnisse ergänzt. Bei der KA aus dem Jahr 2016 wurden Gesamtkosten i.H.v. Brutto 624.559€ ermittelt.  Die aktuelle KA beläuft sich auf rund 1.296.921€ Brutto. Ausschlaggebend hierbei sind lt. Büro Steinbacher folgende Punkte,

  • Der Einbau einer geotextilen Zugbewehrung (wasserseiteig und luftseitig)
  • Das Ein- und Auslaufbauwerk in Rechteckform
  • Die Straßenanpassung an der Godlstraße
  • Die Baupreisentwicklung 2016-2021 (5% p.a.)
  • Anpassung der Baunebenkosten von 10% auf 15%
  • Landschaftspflegerische Außenanlagen und Maßnahmen mit rund 10% der Bauwerkskosten

Zur Ermittlung der Förderfähigkeit dieser Maßnahme wurde 2016 ein Schadenspotential den Investitionskosten gegenübergestellt. Die Vorgaben zur Ermittlung des Schadenpotentiales sind vom Zuwendungsgeber gekommen. Es wurden 50.000€ für pro Hauptgebäude und 5.000€ pro Nebengebäude veranschlagt. Somit wurde 2016 ein Schadenspotential von 440.000€ (Netto), 524.000€ (Netto) als Investitionssumme gegenübergestellt. Da sich nur eine geringe Überschreitung der Schadenspotentialsumme ergeben hatte, wurde eine Förderung nach der RZWas2018 in Aussicht gestellt.

Durch die jetzige, extreme Kostenentwicklung hat die Verwaltung am 11.01.2021 beim WWA angefragt, ob es durch diese neuen Erkenntnisse ein Problem mit der Förderzusage geben könnte. Das WWA konnte bisher noch keine klare Auskunft geben. Es wurde jedoch empfohlen, das Schadenspotential noch einmal zu überprüfen. Nach Rücksprache mit dem Büro Steinbacher ist es möglich auch die Nutzung der Gebäude mit in die Beurteilung mit einfließen zu lassen. Hierdurch könnte sich eine Veränderung der Schadenssumme ergeben. Der Auftrag des Büro Steinbacher wurde dementsprechend am 15.02.2021 erweitert. Ein Ergebnis liegt dem Markt Zusmarshausen bisher noch nicht vor.

Auf Grundlage dieser Beurteilung können dann weitere Abstimmungsgespräche mit dem Zuwendungsgeber erfolgen.



Diskussionsverlauf:
Vom Gremium wird angefragt, wann in etwa mit der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu rechnen sei.

Marktbaumeister … entgegnet daraufhin, dass die Sachbearbeiterin bereits mit der Regierung von Schwaben in Kontakt stehe. Allerdings müsse das Schadenspotential vorab überprüft werden. Für die Überprüfung durch das Ingenieurbüro werden rund 20 Stunden notwendig sein, die mit ca. 80 Euro/Stunde zu Buche schlagen.

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6. Ausbau des Geh- und Radwegs von Wollbach bis zur St2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Planungen eines Geh- und Radweges von Wollbach bis zur St2027 einzuholen. Die entsprechenden Gelder für die Entwurfsplanung sind für das Haushaltsjahr 2021 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Angebot für eine Vorprüfung/Machbarkeitsstudie für einen Geh- und Radweg zwischen der Staatsstraße St 2027 und der Straße „Im Zusamtal“ einzuholen. Dabei war eine Untersuchung nötig, ob der Geh- und Radweg an der Nord- oder an der Südseite der Gollenhofer Straße sinnvoller ist. Ebenfalls waren genauere Kosten zu ermitteln.

Aus Prioritätsgründen wurde dieses Projekt noch nicht verwirklicht. Ebenfalls wurde es
vorerst aus dem Haushaltsplan 2021 herausgenommen. Dennoch ist nun eine Möglichkeit entstanden, welche die Umsetzung des Geh- und Radwegs in den Jahren 2021-2023 erstrebenswert macht.

Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist, im Rahmen des Klimaumweltschutzprogrammes 2030, ein Sonderprogramm „Stadt und Land“ entstanden. Hierbei handelt es sich um die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen der Länder und Gemeinden in den Radverkehr.

Ziele des Sonderprogramms sind u. a. der Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten Radnetztes, die Erstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder und eine Verkehrsverlagerung durch den Umstieg von Kfz auf Fahrräder. Dies soll die Luftreinhaltung und den Lärmschutz fördern, Stau auf den Straßen vermeiden und vor allem zum effizienten Klimaschutz beitragen.

Um diese Vernetzung umsetzen zu können, stellt der Bund bis zum Ablauf des Jahres 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von bis zu 657 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 14,8 % (ca. 95 Millionen) voraussichtlich Bayern erhält.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 %. Bis zum 31.12.2021 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung förderfähiger Maßnahmen mit einem Regelfördersatz von bis zu 80 %.

Förderfähig sind u. a.
  • ein Neubau, wenn der Radweg straßenbegleitende und möglichst getrennt vom Kfz-Verkehr ist,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen und -zonen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei ist,
  • unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
  • eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales aufweist,
  • nicht ausschließlich touristischen Verkehr dient oder zu dienen bestimmt ist,
  • die Planung im Rahmen des integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgt,
  • dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast der Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.

Des Weiteren ist die Förderung durch den Bund während des Baus und nach Fertigstellung in geeigneter Form auszuweisen. Dabei sind das Logo „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ und eine Dachmarke (wird zur Verfügung gestellt) zu verwenden.
Ebenfalls wird hingewiesen, dass das Förderprogramm nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden darf. Die Gemeinden müssen somit einen Eigenanteil finanzieren.

(Weitere Informationen: BAG - Sonderprogramm "Stadt und Land" (bund.de))


Kostenschätzung aus dem Jahr 2012 in Hochrechnung auf das Jahr 2021:
Ausgehend von 5% Baupreisentwicklung und 15% Baunebenkosten (2012-2021)


Geh- und Radweg:                ca. 500 m á 327,44 €                                163.720,00 €
Ingenieurbauwerke:                Brücke über die Zusam ca.                        131.862,92 €
                               2 Durchlässe á 62.053,12 €                        124.106,24 €
                                                                                       _________________________
                                                                                       419.689,16 €
+ 19% MwSt.          79.740,94 €
Gesamt                499.430,10 €

Baunebenkosten                                                                             62.953,37 €
+ 19% MwSt.            11.961,14 €
Gesamt                    74.914,51 €


Insgesamt geschätzte Kosten: 499.430,10 € + 74.914,51 € = ~ 574.345,00 €

Wenn die Maßnahme i.H.v. 80% gefördert wird, hat der Markt Zusmarshausen einen Eigenanteil der Baukosten von rund 99.900,00 € zu finanzieren. Die Planungsleistungen werden nicht gefördert und müssen ebenfalls von der Gemeinde getragen werden.

Die ca. Kosten für das Haushaltsjahr 2021, um eine fertige Entwurfsplanung bis zum 31.12.2021 einreichen zu können, würden sich wie folgt belaufen:


Entwurfsvermessung                                                        ca.          2.000,00 €
Baugrundgutachten                                                                ca.          4.000,00 €
Leistungsphase 1                                                                ca.          1.200,00 €
Leistungsphase 2                                                                ca.        11.800,00 €
Leistungsphase 3                                                                ca.        14.700,00 €

                                                                                       _________________________
                                                                                       33.700,00 €
+ 19% MwSt.          6.403,00 €
Gesamt                40.103,00 €





Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage erläutert Herr …, dass ein Fördersatz bis zu 80 %, je nach verfügbaren Geldern im Fördertopf, möglich sei. Auch die Planungskosten sind hierbei förderfähig.

Für die Mehrheit des Gremiums sollte die Chance für den Lückenschluss ergriffen werden.  

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7. Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen - Meitingen im Bauabschnitt 8 Auerbach - Erlingen zwischen dem Mast Nr. 233 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 1198/0, Gemarkung Erlingen, der LEW Verteilnetz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

In Bezug auf das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen – Meitingen im Bauabschnitt 8 Auerbach – Erlingen zwischen dem Mast Nr. 223 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) (exkl.), Fl.-Nr. 1998/0, Gemarkung Erlingen, der LEW Verteilnetz GmbH bestehen von Seiten des Marktes Zusmarshausen keine weiteren Anregungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erneuerung der 110-kV-Freileitung Anlage 58001 (B 5) Memmingen – Meitingen im 8. Abschnitt Auerbauch – Erlingen zwischen Mast Nr. 233 (Bestand) auf dem Grundstück Fl. Nr. 435/1, Gemarkung Auerbach, und Mast Nr. 306 (Bestand) auf dem Grundstück Fl. Nr. 1198/0, Gemarkung Erlingen, der Lechwerke AG (LEW AG) wurde der Markt Zusmarshausen um Abgabe einer Stellungnahme und Einwendungen bis zum 18.03.2019 gebeten.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Erneuerung der 110-kV Einfachleitung Memmingen – Balzhausen Abschnitt 8 im Landkreis Augsburg. Der gegenständliche Leitungsabschnitt betrifft die gesamte 110-kV-Leitung vom bestehenden Winkelabspannmast Nr. 233 auf dem Umspannwerkgelände zwischen Horgau und Auerbach, bis zum bestehenden Winkelabspannmast Nr. 306 auf dem Gebiet des Marktes Meitingen, Gemarkung Erlingen.

Eigentümer der Hochspannungsanlagen und damit Antragsteller des Planfeststellungsverfahrens ist die Lechwerke AG.

Die 110-kV-Leitung Anlage 58001 wurde im Jahr 1942 errichtet. Die Leitung ist am Ende ihrer mit wirtschaftlichen Mitteln zu erhaltender Lebensdauer angelegt und kann nicht mehr mit vertretbarem wirtschaftlichem und technischem Aufwand saniert werden. Weiterhin haben sich für den Betrieb der Leitung relevante Einflussgrößen wie z. B. die Übertragungskapazität und Erkenntnisse über Witterungseinflüsse wesentlich geändert. Um dem Rechnung zu tragen, ist die Erneuerung der Leitung erforderlich.

Die Erneuerung des derzeit ca. 19 km langen Abschnittes der Hochspannungsfreileitung soll in bestehender Trasse erfolgen. Die Leitungslänge bleibt somit nach der Erneuerung bei ca. 19 km. Die Anzahl der Masten verändert sich gegenüber der bestehenden Leitung nicht (Abbau von 70 Masten, Neubau von 70 Masten).

Die Masten 236 – 240, sowie 243 und 244 befinden sich auf der Gemarkung Streitheim. Am 15.03.2019 hat der Markt Zusmarshausen zur Anhörung und Auslegung folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die gemeindlichen Zu- und Abfahrtswege sind nach Beendigung der Baumaßnahme wieder fachgerecht herzustellen.

Der Antragsteller ist verpflichtet, Verunreinigungen der genutzten Straße und Wege, die durch die Arbeiten und den Transport verursacht werden, unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen.“

Die Stellungnahme wurde entsprechend gewürdigt.

Da im Moment keine Möglichkeit eines Erörterungstermines besteht hat die Regierung von Schwaben als Ersatz eine Online-Konsultation ausgerufen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte bereits durch die Verwaltung. Der Markt Zusmarshausen hat nun bis zum 22.03.2021 Zeit, sich zum Verfahren erneut zu äußern.

Die Unterlagen wurden von der Verwaltung gesichtet und es wurde eine geringfügige Änderung auf der Gemarkung Streitheim festgestellt. Es wurde eine Zuwegung zum bestehenden Mast verkleinert. Außerdem wurde westlich vom Mast Nr. 243 ein Bereich zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen mit aufgenommen. Gemäß Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenliste wird der Bereich als V2 -Schutz zu erhaltender Gehölz- und sonstiger Biotopstrukturen vor unbeabsichtigter Beeinträchtigung durch Markierung und Errichtung von Schutzzäunen- ausgewiesen.

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8. Ausgabenentwicklung in der Wasserversorgung - Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 8

Kurzbericht

Sachvortrag:
Folgende Stellungnahme zu den Haushaltsansätzen kann in Rücksprache mit der Wasserversorgung Zusmarshausen abgegeben werden.

Die Haushaltsansätze wurden bereits parallel zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses angepasst. Durch die Überschneidung lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss die aktuellen Ansätze noch nicht vor.

  • 0.8151.5000 Gebäude und Grundstücksunterhalt: Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2021 wurde bereits von 35.000€ auf 20.000€ reduziert. Eine Mehrung ergibt sich trotzdem, da elektrische Anlagen -die in die Jahre gekommen sind- Instandhaltungsmaßnahmen bedürfen. Außerdem wurde bei der letzten Begehung der Anlagen durch das Gesundheitsamt Augsburg die Vegetationsflächen innerhalb der umzäunten Bereiche bemängelt, hier müsste eine regelmäßige Pflege stattfinden. Auch der Zaun am TB I muss gegen Kleintiere (Füchse, Hunde Katzen etc.) besser gesichert werden (Auflage vom GA-Augsburg zum Wasserrechtsbescheid TB I).
  • 0.8151.5100 Unterhalt sonstigen unbeweglichen Vermögens: Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2021 wurde bereits von 240.000€ auf 140.000€ reduziert. Es wurde die Erneuerung der Hauptwasserleitung in Wörleschwang von 2021 auf 2022 verschoben. Auch die Erneuerung der Unterwasserpumpe TB II Zusmarshausen wurde auf das HH-Jahr 2022 verschoben. Im Haushaltsjahr 2021 steht jedoch der normale Unterhalt des Wasserleitungsnetzes sowie die Kamerabefahrung und Reinigung des Wollbacher-Brunnens an.
  • 0.8151.6320 verschiedener Betriebsaufwand: Hier stehen noch die Kosten zur Wasserschutzgebietsausweisung in Gabelbach an. Dies erfolgte 2020 noch nicht, daher höherer Ansatz 2021.
  • 0.8151.5932 Untersuchungen durch fremde Institute: Die Mehrung im Ansatz liegt dem zugrunde, dass Probennahmen für Legionellen nun fremdvergeben werden müssen (Auflage Gesundheitsamt Augsburg). Des Weiteren sind genauere Untersuchungen bezüglich PSM (Pflanzenschutzmittel) notwendig. Als letzter großer Punkt steht die Eigenüberwachung des Markt Zusmarshausen auf der Agenda. Es werden zusätzliche Proben von unserer Wasserversorgung gezogen und zur Eigenüberwachung ausgewertet.






Diskussionsverlauf:
Für die Markträte sei noch der Unterschied zwischen den Haushaltsstellen 0.8151.6300 (verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb) und 0.8151.6320 (verschiedener Betriebsaufwand) zu klären.

Zudem herrscht Unstimmigkeit im Gremium, welcher Betrag für die Wasserschutzgebietsausweisung eingeplant wurde (6.000 € oder 15.000 €).

Hinsichtlich der noch offenen Fragen wird Marktbaumeister … Rücksprache mit der Kämmerei halten.  

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und 4 a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 04.03.2021 informiert das Planungsbüro OPLA aus Augsburg über die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB und bittet gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a und § 4a BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 09.04.2021.

Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat mit Mail vom 05.03.2021 zu.

Die Unterlagen gingen außerdem den internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt am 05.03.2021 per Mail mit der Bitte um Rückäußerung bis zum 09.03.2021 zu. Bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Den übermittelnden Unterlagen kann folgendes entnommen werden:

  • Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt.

  • Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde die Errichtung eines gemischt genutzten Ensembles in der Ortsmitte planungsrechtlich zu steuern, das neben Angeboten der Gesundheitsversorgung auch Wohnraum, einen bspw. für Vereine nutzbaren Saal und weitere Versorgungsstrukturen wie ein Café oder Räume zur Beherbergung in der Ortsmitte anbieten soll.

  • Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von rund 3.408 qm.

  • Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Dorfgebiet dargestellt. Auf Ebene des Bebauungsplanes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden, da im Plangebiet selbst und im näheren Umfeld keine landwirtschaftlichen Betriebe vorhanden sind. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Nach Übermittlung der Unterlagen an den Marktgemeinderat und die Stellen im Haus hat die beiliegende Mail von OPLA am Freitag den 05.03.2021 um 15.12 Uhr den Markt Zusmarshausen erreicht. Die darin benannten redaktionellen Änderungen können auf der Homepage der Gemeinde Altenmünster eingesehen werden. Ein Rückruf bei OPLA hat ergeben, dass sich die redaktionellen Änderungen lediglich auf die Möblierung der Wohnungen und eine Zufahrt zwischen den Gebäuden beziehen.

Der Markt Zusmarshausen wurde bereits mit Mail vom 06.08.2019 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. In der Sitzung am 19.09.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Bedenken. Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0“

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ der Gemeinde Altenmünster beeinträchtigt werden.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö informativ 10
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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö informativ 11
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11.1. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö informativ 11.1

Kurzbericht

Bgm. Uhl informiert, dass die Einteilung der Grundstücke in bebaut und unbebaut nun abgeschlossen sei.  Zudem musste für jeden Anschluss die künftige Nutzung festgelegt werden.

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11.2. Benennung Seniorenbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 019. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö informativ 11.2

Kurzbericht

Für MR Winkler sollte zeitnah ein/e Seniorenbeauftragte/r benannt werden.
Bgm. Uhl nimmt die Anmerkung zur Kenntnis. Die Angelegenheit befindet sich derzeit in Arbeit.

Datenstand vom 10.05.2021 14:12 Uhr