Datum: 08.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:06 Uhr bis 00:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | informativ | 1 |
2. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung am 25.02.2021
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
3. Haushalt 2021
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | 3 |
3.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 und deren Anlagen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | beschließend | 3.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Kurzbericht
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Das Credo in den letztjährigen Haushaltsberatungen lautete, dass es sich um einen Ausnahmehaushalt handelt und wir auf bessere Zeiten hoffen müssen. Leider wurde unsere Hoffnung bisher nicht erfüllt, denn die Pandemie wütet bis heute ziemlich unbeeindruckt und hinterlässt tiefe Krater auf der Einnahmenseite unseres Marktes. So haben wir auch heuer wieder einen Haushalt zur Verabschiedung vorliegen, der uns allen so nicht gefällt. Tröstlich ist, wie Fraktionskollege Hubert Kraus in der jüngsten Fraktionssitzung festgestellt hat, dass es so ziemlich die meisten Kommunen so oder ähnlich ergeht. Wir sind hier keine Ausnahme in der Landschaft der Kommunalhaushalte.
Und so haben wir in Besprechungen und Sitzungen mit Geduld und Spucke versucht, einen Haushalt aufzustellen, der die notwendigen Ausgaben und vernünftigen Investitionen ermöglicht. Ausgaben reduzieren, Einnahmen erhöhen, und dabei das vernünftige Maß nicht aus den Augen verlieren, das war unser Job in den letzten Monaten. Wenig Spaß hat die Erhöhung von Beiträgen, Gebühren und Steuern bereitet. Als jüngstes Beispiel seien die Kita-Gebühren erwähnt, die uns eine Menge Verdruss eingebracht haben. Letztlich aber haben wir als Marktgemeinderat unsere Verantwortung wahrgenommen, das Schiff mit Schlagseite im Wasser zu halten, bis sich wieder bessere Zeiten einstellen. Ich denke, dies wird uns mit dem vorliegenden Haushalt in diesem Haushaltsjahr wiederum gelingen. Insofern haben wir als MGR auch einen guten Job gemacht.
Ihren Job gut gemacht hat auch die Verwaltung. Daher gilt der Dank unserer Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Haushaltsentwurf auf mögliche Einsparungen hin überarbeitet haben. So konnten durch Gebührenerhöhungen und Ausgabenreduzierungen das Defizit im Verwaltungshaushalt um über 700.000 € gesenkt werden, ohne den Haushalt linear kürzen zu müssen. Übrig blieb eine Finanzierungslücke von knapp über einer Mio. €, die wir aus dem Vermögenshaushalt ausgleichen müssen. Das ist die bittere Pille des diesjährigen Haushalts. Eine Zuführung an den Vermögenshaushalt und die Erwirtschaftung einer freien Spitze war in diesem Haushalt auch unter Aufbietung aller Phantasie nicht möglich. Leider zeigt die Finanzplanung der nächsten Jahre keine günstigere Entwicklung auf. Auch in den kommenden drei Jahren sind vorausschauend Zuführungen an den Verwaltungshaushalt notwendig, wenn wir der Arithmetik der Haushaltsplanung Glauben schenken. Diese Prognosen sind allerdings zunächst mit Vorsicht zu genießen. Ein wenig Optimismus mit Blick auf die wirtschaftliche Genesung unseres örtlichen Gewerbes, wenn die Pandemie aufgrund der fortschreitenden Impfungen erst einmal besiegt ist, möge doch erlaubt sein, ohne dass einem dies gleich als Leichtsinn ausgelegt wird.
Der wichtigste Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Kommune ist die Steuerkraft. Hier ist der Wert von 1.562 € pro Einwohner im vergangenen Jahr auf 1.408 € pro Einwohner in diesem Jahr gesunken. Im Ranking der Landkreiskommunen sind wir bei der Steuerkraft von Rang 2 auf Rang 4 abgesunken. Dies verdeutlicht die schwierige Lage unseres Gewerbes unter dem Einfluss der Pandemie. Durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer hat sich der gemeindliche Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu unserer wichtigsten Einnahmequelle entwickelt. Während dieser Einnahmeposten im Jahr 2017 noch bei 4 Mio. € und 27 % an den gesamten Steuereinnahmen lag, beträgt der Anteil 2021 33 % der Gesamteinnahmen und knapp über 5 Mio. €. Demgegenüber gingen die Einnahmen bei der Gewerbesteuer von 5,7 Mio. € und 38 % im Jahr 2017 auf einem Planansatz 2021 von 3,5 Mio. € bei 23 % der Gesamteinnahmen zurück. Die Vorzeichen bei diesen beiden Steuerarten haben sich also umgekehrt. Aktuell finanzieren unsere Bürgerinnen und Bürger den Hauptteil unseres Haushalts!
Dieser Haushalt ist im Wesentlichen ein Sparhaushalt. Alleine im Bereich der sozialen Sicherung im EP 6 sind Mehrausgaben i.H.v. 264.000 € zu verzeichnen. Ansonsten schließt jeder EP des Verwaltungshaushalts bei den Ausgaben mit einem Minus ab. Auch die Betrachtung der Gruppierungsübersicht auf S. 66 des Haushalts verdeutlicht die konsequenten Sparbemühungen, denn nahezu alle Ausgabengruppen liegen unter den Werten des Vorjahres. Einzig die Personalkosten weisen mit + 6,67 % in die entgegengesetzte Richtung. Dieser Wert liegt über der tariflichen Steigerung von rund 3 %. An dieser Stelle sei an die Forderung des RPA erinnert, im Bereich der Kitas deutlich an Personalkosten einzusparen und sich beim Betreuungsschlüssel an den Landkreisdurchschnitt anzunähern. Da sich die Personalentscheidungen erst mit Beginn des neuen Kita-Jahres im September auswirken werden, können diese auch erst im Stellenplan 2022 sichtbar werden. Leider waren Bemühungen um eine Kompensation der Mitarbeiter in der Kernverwaltung nicht erkennbar. Würde sich hier eine Bereitschaft einstellen, könnte auf ein teures Organisationsgutachten, das mit 40.000 € veranschlagt ist, verzichtet werden. Letztlich weist der Stellenplan 2021 im Bereich der Kernverwaltung eine Stellenmehrung auf, obwohl die Vorzeichen unseres Haushalts eher in die andere Richtung weisen.
Ich habe gestern Abend als ich diesen Text verfasste, den Vermögenshaushalt „durchgescrollt“ und bin ganz spontan erschrocken darüber, wie wenig Gestaltung in diesem Haushalt doch steckt. Unser Gestaltungspotential beschränkt sich auf die Bauleitplanungen...
Eine Durchsicht der Haushalte seit 2015 ergab, dass wir in all diesen Jahren nie eine Kreditaufnahme realisieren mussten. In dieser Zeit der niedrigen Zinsen plädiere ich dafür, die Verpflichtungsermächtigungen einzulösen und die beiden Maßnahmen, für die Planungskosten eingeplant sind, zeitnah zu realisieren.
Die Investitionen im Vermögenshaushalt 2021 beschränken sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen. Der MGR hat sich mehrheitlich auf diese Maßnahmen geeinigt. Die wichtigsten sind:
All diese Ausgaben werden wir im Haushalt 2021 durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 950.000 € und eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € finanzieren.
In der Beschlussvorlage zum HH 2021ff wird im 1. Absatz auf Seite 2 folgendes behauptet
der HH 2021 stellt eine solide Basis für die finanzielle Zukunft des Marktes Zusmarshausen dar.
Im Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15.10.2020 zum HH 2020 wird auf Seite 2 festgehalten:
a)
… Defizite im VW-HH und Fehlende Zuführung an den VM-HH sind eingeplant , was in der Größenordnung eine absolute Ausnahme darstellen muss!
b)
Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Marktgemeinderates, die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes sicher zu stellen.
Im Haushaltsplan 2021 wird auf Seite 19 aufgezeigt
a)
Die Zuführung vom VM-HH zum VW-HH beträgt in Summe 2,042 Mio €
Die „freie Spitze“ = frei verfügbares Geld aus dem VW-HH“ beträgt -2,366 Mio €
b)
Die zusätzlichen Tilgungsbelastungen aus den Kreditaufnahmen in den Jahren 2021-2024 in Höhe von 9,100 Mio € belasten auf Dauer die Leistungsfähigkeit des Marktes Zusmarshausen
Im Haushaltsplan 2021 wird auf Seite 22 weiterhin aufgezeigt
Es sind voraussichtlich weitere Kreditaufnahmen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen, um die Deckungslücken in diesen 3 Jahren in Höhe von zusammen (6,4 Mio + 4,8 Mio + 5,1 Mio = ) 16,3 Mio €
auszugleichen.
Was bedeuten diese Aussagen?
Der VW-HH hat die Aufgabe die Gemeinde und die VW am Laufen zu halten, sowie auch Überschüsse zu erwirtschaften, damit unverzichtbare, notwendige, und erwünschte Investitionen (Kläranlagen, Kanal, KiGa, Sportstätten, Wohn- und Gewerbe-ansiedlungen, usw.) geleistet werden können.
Genau dieser VW-HH erwirtschaftet aber kein Geld, sondern bedarf der massiven Kreditunterstützung.
Sprich: der VW-HH ist maßlos überzogen, in Sachausgaben und in Personal, jetzt schon wieder weitere 2 Stellen mehr laut Stellenplan.
Alle bisherigen Einsparbemühungen und Gebührenerhöhungen reichen nirgendwo hin!
Besser kann man die eingangs erwähnte Behauptung aus der Beschlussvorlage gar nicht widerlegen!
Wir wissen alle,
dass seit fast 7 Jahren der längst Überfällige Abgleich zwischen Aufgaben des Marktes und erforderliches Personal in Diensten des Marktes vom 1. BGm Uhl blockiert wird und sich im MGR keine Mehrheit dafür findet.
Wie wir alle wissen,
sind die letzten 7 HH-Pläne , seit der 1. BGM Uhl das Sagen hat, allesamt eine Ansammlung von „Wünsch Dir was“ Investitionen und in allen bisherigen 7 Jahren wurden jeweils nur ein sehr sehr geringer (!) Anteil der geplanten Investitionen umgesetzt.
Bis 2019 erwirtschaftete der VW HH aus sich heraus Überschüsse; damit war in 2020 Schluss.
Und wie wir sehen, setzt sich die Kreditfinanzierung des VW-HH in den kommenden Jahren 2021-2024 fort.
Selbst im vergangenen Jahr 2020 als der Markt 3,7 Mio € von Bund gescheckt bekommen hat, war der VW HH mit rund 0,6 Mio weder gedeckt, noch wurden aus eigener Kraft Überschüsse erwirtschaftet.
(3,7 Mio – 2,4 Mio an den VW-HH -0,7 Mio „Plus“ im VW-HH = 0,6 Mio, die nichts anderes als Verlust / Unterdeckung im VW-HH sind.)
Dies belegt, dass die Pandemie eben NICHT (!) die Ursache für die Finanuzmisere des Marktes Zusmarshausen ist.
Selbst wenn alle Investitionen sofort eingespart werden würden, selbst dann hat der Markt Zusmarshausen einen Jährlichen Kreditbedarf von rund 1 Mio € allein für den Ausgleich des VW-HH Defizits. SPRICH: Zusmarshausen kann seine Verwaltung und die Tilgungen NICHT (!) mehr bezahlen!
All dies wäre ggf. tragbar, wenn wenigstens trotz allem etwas Positives geschaffen worden wäre, was zu einer Steigerung der Ertragskraft des Marktes beiträgt – ABER – NICHTS ist hier geschehen oder bislang geschaffen worden..
Kaum Neuansiedlungen von Gewerbe, 1 Mini-Wohnbaugebiet, Stillstand bei den Gewerbegebieten,
Ewigkeiten für Bauleitplanungen und und exemplarisch leider Verwaltungs- und Ansatz-Chaos bei der möglichen Wohnanlage an der Ulmer Str 7 in Zusmarshausen.
Somit kann die Aussage in der HH-Beschlussvorlage „Solide Basis für Zus“ wohl nur als ironische Aussage verstanden werden. Der HH 2021ff ist deshalb eher eine Karikatur eines HH als wirklich ernst gemeint.
Dennoch, wie die Erfahrung aus den vergangenen 6 Jahren mit den 6 HH-Beschlüsse zeigt, wird der MGR in Zusmarshausen alles mehrheitlich durchwinken, warum sollte es ausgerechnet beim 7 Haushalt anderes sein.
Wir werden ja sehen, was die Kommunalaufsicht diesmal meint, wenn nicht nur in 1 Jahr der VW HH ein deutliches Defizit aufweist (was ja als absolute Ausnahme gefordert wurde), sondern wenn es diesmal gleich 4 Jahre hintereinander massive Defizite gibt und zudem wohl anstehende zusätzliche Kredite im HH 2021ff noch gar nicht berücksichtigt wurden.
Danke für Ihre / Eure Aufmerksamkeit
Ich werde den HH 2021ff ablehnen.“
3.2. Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
Kurzbericht
4. Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | 4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
5. Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Flächennutzungsplanänderung "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | 5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 13 a BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | 6 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
7. Übernahme einer Ausfallbürgschaft - TSV Zusmarshausen - Projekt 400-m-Bahn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Abwägung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | 8 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Kurzbericht
9. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | informativ | 9 |
10. Bekanntgaben
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | informativ | 10 |