Datum: 08.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:06 Uhr bis 00:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung am 25.02.2021
3 Haushalt 2021
3.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 und deren Anlagen
3.2 Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024
4 Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Flächennutzungsplanänderung "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 13 a BauGB
7 Übernahme einer Ausfallbürgschaft - TSV Zusmarshausen - Projekt 400-m-Bahn
8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Abwägung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind
9 Verschiedenes
10 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung am 25.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Marktgemeinderates am 25.02.2021 wird einstimmig, mit den geänderten Wortmeldungen, genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 3
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3.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 und deren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von maximal 2.500.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 950.000 € wird zugestimmt. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen sind gemäß Art. 65 Abs. 1 i. V. m. Art. 52 GO in öffentlicher Sitzung durch den Marktgemeinderat zu beschließen.

In der Marktgemeinderatssitzung am 25.02.2021 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 vorgestellt und die Deckung des Fehlbetrages beschlossen.

Zwischenzeitlich gab es noch mehrere Beschlüsse und Aktualisierungen, die in die Endfassung mit eingearbeitet wurden:

Änderungen Verwaltungshaushalt

  • HHSt. 0.0600.6556 Honorare u.ä. Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Ansatzerhöhung 2021 von 15.000 Euro auf 40.000 Euro für die Kosten eines Organisationsgutachtens
  • HHSt. 0.XXXX.1194 Gebühreneinnahmen Mittagsbetreuung und Kita
Ansatzreduzierung 2021 gemäß MGR Beschlüssen vom 18.03.2021

Änderungen Vermögenshaushalt

  • HHSt. 1.4643.9402 Anbau Kindergarten Gabelbach
Ansatzerhöhung 2021 von 500.000 Euro auf 820.000 Euro aufgrund zwischenzeitlichen Angebotseingängen
  • HHSt. 1.6313.3610 und 9500 Geh- und Radweg St. 2027 b. Im Zusamtal
Neuansatz gemäß MGR Beschluss vom 18.03.2021; 480.000 Euro Zuschusseinnahme in 2022, Ausgaben Tiefbau in 2021: 40.000 Euro, in 2022: 620.000 Euro
  • HHStellen 1.6333.XXXX, 1.6701.9634, 1.7000.3530, 9501 und 9504, 1.8151.3510 und 9504.  BG An der Wiege II
Ansatzstreichungen bzw. -reduzierungen aufgrund Erschließungsträgerschaft gemäß MGR Beschluss vom 25.02.2021
  • HHSt. 1.6342.3590 und 9590 Vorhabenbezogene Bauleitplanung Ulmer Straße
Ansatzerhöhungen 2021 von jeweils 5.000 Euro auf 15.000 Euro (kostenneutral)
  • HHSt. 1.6482.9501 Abbruch Bogenbrücke Gabelbachergreut
Ansatzreduzierung 2021 von 850.000 Euro auf 550.000 Euro aufgrund zwischenzeitlichem Angebotseingang
  • HHSt. 1.8151.9633 Neubau Druckerhöhungsanlage Wörleschwang
Neuansatz 2021 mit 70.000 Euro und 2022 mit 140.000 Euro aufgrund neuer Erkenntnislage Ingenieurbüro

Aus Sicht der Kämmerin stellt der Haushalt 2021 mit den getroffenen und eingearbeiteten Beschlüssen der Gremien und der verwaltungsinternen Einsparmaßnahmen eine solide Basis für die finanzielle Zukunft des Marktes Zusmarshausen dar.  
Positiv zu bemerken ist, dass für mehrere bereits veranschlagte Projekte bei den kostendeckenden Einrichtungen zwar die Ausgaben aber noch nicht die entsprechenden Einnahmen in die Finanzplanung eingearbeitet werden konnten, da noch nicht absehbar ist, ob sich der Marktgemeinderat überwiegend für Gebührenerhöhungen oder für Beitragseinnahmen aussprechen wird. Auch sind Zuschüsse aufgrund der Unbekanntheit ihrer Höhe noch nicht vollständig als Einnahmen berücksichtigt.
Weiterhin sollte das Augenmerk darauf liegen, dass neue Projekte und Ausgaben, die nicht in den Pflichtaufgabenbereich des Marktes Zusmarshausen fallen, mit Bedacht gewählt werden und dass das bereits vorhandene Potential vorrangig auszuschöpfen ist.
Haushaltskonsolidierende Maßnahmen sollten weiterhin analysiert, mit Alternativen abgewogen und letztendlich besonnen und unaufgeregt beschlossen und entsprechend umgesetzt werden.


Diskussionsverlauf:
Kämmerin … stellt die Änderungen der Haushaltsansätze nochmals dar.

Im Anschluss folgen die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und des Bürgermeisters.

Rede der CSU-Fraktion (Fraktionsvorsitzende Ingrid Hafner-Eichner

„Sehr geehrter Herr Bgm.,
Werte Kolleginnen und Kollegen!

Das Credo in den letztjährigen Haushaltsberatungen lautete, dass es sich um einen Ausnahmehaushalt handelt und wir auf bessere Zeiten hoffen müssen. Leider wurde unsere Hoffnung bisher nicht erfüllt, denn die Pandemie wütet bis heute ziemlich unbeeindruckt und hinterlässt tiefe Krater auf der Einnahmenseite unseres Marktes. So haben wir auch heuer wieder einen Haushalt zur Verabschiedung vorliegen, der uns allen so nicht gefällt. Tröstlich ist, wie Fraktionskollege Hubert Kraus in der jüngsten Fraktionssitzung festgestellt hat, dass es so ziemlich die meisten Kommunen so oder ähnlich ergeht. Wir sind hier keine Ausnahme in der Landschaft der Kommunalhaushalte.

Und so haben wir in Besprechungen und Sitzungen mit Geduld und Spucke versucht, einen Haushalt aufzustellen, der die notwendigen Ausgaben und vernünftigen Investitionen ermöglicht. Ausgaben reduzieren, Einnahmen erhöhen, und dabei das vernünftige Maß nicht aus den Augen verlieren, das war unser Job in den letzten Monaten. Wenig Spaß hat die Erhöhung von Beiträgen, Gebühren und Steuern bereitet. Als jüngstes Beispiel seien die Kita-Gebühren erwähnt, die uns eine Menge Verdruss eingebracht haben. Letztlich aber haben wir als Marktgemeinderat unsere Verantwortung wahrgenommen, das Schiff mit Schlagseite im Wasser zu halten, bis sich wieder bessere Zeiten einstellen. Ich denke, dies wird uns mit dem vorliegenden Haushalt in diesem Haushaltsjahr wiederum gelingen. Insofern haben wir als MGR auch einen guten Job gemacht.

Ihren Job gut gemacht hat auch die Verwaltung. Daher gilt der Dank unserer Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Haushaltsentwurf auf mögliche Einsparungen hin überarbeitet haben. So  konnten durch Gebührenerhöhungen und Ausgabenreduzierungen das Defizit im Verwaltungshaushalt um über 700.000 € gesenkt werden, ohne den Haushalt linear kürzen zu müssen. Übrig blieb eine Finanzierungslücke von knapp über einer Mio. €, die wir aus dem Vermögenshaushalt ausgleichen müssen. Das ist die bittere Pille des diesjährigen Haushalts. Eine Zuführung an den Vermögenshaushalt und die Erwirtschaftung einer freien Spitze war in diesem Haushalt auch unter Aufbietung aller Phantasie nicht möglich. Leider zeigt die Finanzplanung der nächsten Jahre keine günstigere Entwicklung auf. Auch in den kommenden drei Jahren sind vorausschauend Zuführungen an den Verwaltungshaushalt notwendig, wenn wir der Arithmetik der Haushaltsplanung Glauben schenken. Diese Prognosen sind allerdings zunächst mit Vorsicht zu genießen. Ein wenig Optimismus mit Blick auf die wirtschaftliche Genesung unseres örtlichen Gewerbes, wenn die Pandemie aufgrund der fortschreitenden Impfungen erst einmal besiegt ist, möge doch erlaubt sein, ohne dass einem dies gleich als Leichtsinn ausgelegt wird.

Der wichtigste Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Kommune ist die Steuerkraft. Hier ist der Wert von 1.562 € pro Einwohner im vergangenen Jahr auf 1.408 € pro Einwohner in diesem Jahr gesunken. Im Ranking der Landkreiskommunen sind wir bei der Steuerkraft von Rang 2 auf Rang 4 abgesunken. Dies verdeutlicht die schwierige Lage unseres Gewerbes unter dem Einfluss der Pandemie. Durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer hat sich der gemeindliche Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu unserer wichtigsten Einnahmequelle entwickelt. Während dieser Einnahmeposten im Jahr 2017 noch bei 4 Mio. € und 27 % an den gesamten Steuereinnahmen lag, beträgt der Anteil 2021 33 % der Gesamteinnahmen und knapp über 5 Mio. €. Demgegenüber gingen die Einnahmen bei der Gewerbesteuer von 5,7 Mio. € und 38 % im Jahr 2017 auf einem Planansatz 2021 von 3,5 Mio. € bei 23 % der Gesamteinnahmen zurück. Die Vorzeichen bei diesen beiden Steuerarten haben sich also umgekehrt. Aktuell finanzieren unsere Bürgerinnen und Bürger den Hauptteil unseres Haushalts!

Dieser Haushalt ist im Wesentlichen ein Sparhaushalt. Alleine im Bereich der sozialen Sicherung im EP 6 sind Mehrausgaben i.H.v. 264.000 € zu verzeichnen. Ansonsten schließt jeder EP des Verwaltungshaushalts bei den Ausgaben mit einem Minus ab. Auch die Betrachtung der Gruppierungsübersicht auf S. 66 des Haushalts verdeutlicht die konsequenten Sparbemühungen, denn nahezu alle Ausgabengruppen liegen unter den Werten des Vorjahres. Einzig die Personalkosten weisen mit + 6,67 % in die entgegengesetzte Richtung. Dieser Wert liegt über der tariflichen Steigerung von rund 3 %. An dieser Stelle sei an die Forderung des RPA erinnert, im Bereich der Kitas deutlich an Personalkosten einzusparen und sich beim Betreuungsschlüssel an den Landkreisdurchschnitt anzunähern. Da sich die Personalentscheidungen erst mit Beginn des neuen Kita-Jahres im September auswirken werden, können diese auch erst im Stellenplan 2022 sichtbar werden. Leider waren Bemühungen um eine Kompensation der Mitarbeiter in der Kernverwaltung nicht erkennbar. Würde sich hier eine Bereitschaft einstellen, könnte auf ein teures Organisationsgutachten, das mit 40.000 € veranschlagt ist, verzichtet werden. Letztlich weist der Stellenplan 2021 im Bereich der Kernverwaltung eine Stellenmehrung auf, obwohl die Vorzeichen unseres Haushalts eher in die andere Richtung weisen.

Ich habe gestern Abend als ich diesen Text verfasste, den Vermögenshaushalt  „durchgescrollt“ und bin ganz spontan erschrocken darüber, wie wenig Gestaltung in diesem Haushalt doch steckt. Unser Gestaltungspotential beschränkt sich auf die Bauleitplanungen...
Eine Durchsicht der Haushalte seit 2015 ergab, dass wir in all diesen Jahren nie eine Kreditaufnahme realisieren mussten. In dieser Zeit der niedrigen Zinsen plädiere ich dafür, die Verpflichtungsermächtigungen einzulösen und die beiden Maßnahmen, für die Planungskosten eingeplant sind, zeitnah zu realisieren.

Die Investitionen im Vermögenshaushalt 2021 beschränken sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen. Der MGR hat sich mehrheitlich auf diese Maßnahmen geeinigt. Die wichtigsten sind:
  • Die Erweiterung des Kindergartens in Gabelbach
  • Der Rückbau der Bahnbrücken in Gabelbachergreut
  • Die Realisierung des Baugebietes Wiege II in Wörleschwang incl. der Tiefbaumaßnahmen und die Bauleitplanung in Steinekirch
  • Investitionen für die Abwasserbeseitigung
  • Für die Sanierung der Alten Schule in Gabelbachergreut und den Hort in Zusmarshausen sind lediglich Planungskosten vorgesehen
  • Investitionszuweisungen an die Grund- und Mittelschule
  • Wir waren auch spendabel bei den Vereinen und den Kirchen, wobei die Förderung bei den Vereinen für die kommenden Jahre einer Prüfung unterzogen werden muss.
    All diese Ausgaben werden wir im Haushalt 2021 durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 950.000 € und eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € finanzieren.

Wie schon letztes Jahr hoffen wir, dass sich die Einnahmen im Verwaltungshaushalt doch günstiger entwickeln, als wir jetzt vorhersehen können. Im letzten Jahr wurde diese Hoffnung erfüllt, insbesondere durch die Kompensationsleistungen des Bundes in Höhe von rd. 4 Mio. € für die Ausfälle bei den Gewerbesteuern. Dass auch in diesem Jahr wiederum der Staat einspringt, ist wohl eher nicht zu erwarten.

Unsere Fraktion wird diesem Haushalt zustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“


Rede der Freien Wähler (stellv. Fraktionsvorsitzender Felix Wörle)

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Rat.

Meine Amtsperiode hier im Rat ist gerade einmal 11 Monate alt und doch verabschieden wir heute bereits den zweiten Haushalt. Und das ist durchaus positiv zu bewerten. Wurde der Haushalt 2020 noch im Oktober verabschiedet, steht nun bereits im April das Gesamtwerk zur Abstimmung. Ich bin zuversichtlich, dass wir künftig auch den von uns angestrebten Termin im Januar eines jeden Jahres einhalten können.

Über alle Fraktionen hinweg haben wir uns in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit dem Haushalt beschäftigt und uns gemeinsam auf die Suche nach Einsparmöglichkeiten begeben. Ja, wir sind im letzten Jahr durch die Corona-Kompensationszahlungen noch glimpflich davongekommen, doch die Lage für dieses und auch die kommenden Jahre ist weiterhin mehr als angespannt. Das vorläufige positive Ergebnis der Jahresrechnung 2020 ist erfreulich, jedoch eignet es sich in keiner Weise, die aktuelle Situation damit zu relativieren, vielmehr sollten wir alle gewarnt sein.

Der nun vorliegende Haushalt ist nichts Halbes und nichts Ganzes, aber ein Schritt in die richtige Richtung: Nichts Halbes, weil wir uns intensiv mit den Einnahmen für unseren Markt beschäftigt haben und sich diese auch nun im Papier wiederfinden. Stichwort Gebührenerhöhungen. Nichts Ganzes, weil wir – und damit meine ich sowohl die Verwaltung als auch die Ratsmitglieder - es bis heute nicht ausreichend geschafft haben, die Ausgabenseite speziell im Verwaltungshaushalt im selben Maße in den Fokus zu rücken!


Es war mit Sicherheit keine leichte Entscheidung für jeden Einzelnen von uns, die Einnahmen der Gemeinde durch Gebührenerhöhungen an sämtlichen Stellen zu erhöhen. Dennoch ist es zunächst einmal naheliegend, etwa die Grundsteuern oder auch die zuletzt viel diskutierten Gebühren für die Kinderbetreuung anzupacken. Naheliegend vor allem deshalb, weil sich diese Änderungen unmittelbar und positiv im Haushalt bemerkbar machen werden. Auch wenn die ein oder andere Grundsatzentscheidung bei der Bevölkerung nicht gut ankam – sie waren richtig und in der angespannten Phase notwendig. Durch unsere jüngsten Entscheidungen wurden bislang speziell die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten – jetzt ist es auch unsere Pflicht – die Ausgabenseite anzuschauen.

Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir diese künftig im Zaum halten können.

Beispiel Anbau Kindergarten Gabelbach: Wie können wir verhindern, dass ein Ansatz von ursprünglich rund einer halben Millionen Euro mittlerweile bei über 800.000 Euro steht. Gestern fand hierzu erst der Spatenstich statt, wir werden sehen, ob die Kosten noch weiter steigen werden. Selbiges ist nicht zuletzt ja auch beim Kindergartenanbau in Wörleschwang geschehen. Hierbei müssen wir den Sinn dieser Schätzungen in Frage stellen – wir müssen es hinbekommen, dass diese Kosten nicht explodieren. Müssen für Vorhaben jedes Mal Gutachten um Gutachten erstellt werden oder können wir die Dinge nicht einfach mal mit Mut und Selbstverantwortung anpacken. Ein Weg zum Ziel kann beispielsweise die Vergabe an Generalunternehmer sein. Vorab angesprochene Modalitäten zum Festpreis und am Ende gibt’s keine Überraschungen.

Beispiel Hochwasserschutz in Gabelbach. Die Notwendigkeit steht wie auch schon beim Kindergarten außer Frage. Aber auch hier laufen uns die geschätzten Kosten davon und haben sich innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt!


Ein Großteil der Ausgaben – rund ein Drittel - im Verwaltungshaushalt geht auf die Personalkosten zurück. In der freien Wirtschaft hat sich hier im letzten Jahr vieles verändert – ein „Weiter so!“ gab es in kaum einem Bereich. Auch wir haben in den letzten Monaten viel über die Personalsituation gesprochen und kontrovers diskutiert. Müssen Stellen tatsächlich jedes Mal 1 zu 1 nachbesetzt werden? Gibt es andere, interne Lösungen? Oder andersherum: Welche Aufgaben können auch an Dritte vergeben werden? Diese Fragen müssen künftig erlaubt sein, wir dürfen uns nicht davor verstecken – auch das sind wir den Bürgern nun schuldig.  

Am Ende geht es auch um Effizienz. Zeit ist Geld – beispielsweise haben wir mit der Erschließungsträgerschaft für das Neubaugebiet An der Wiege 2 eine Top-Lösung gefunden: Die Verwaltung wird entlastet und die Realisierung findet auch in finanzieller Hinsicht zu Top-Konditionen statt. Eine Vergabe an Dritte sollte die Verwaltung nicht automatisch als Entziehung ihrer Kompetenzen sehen, vielmehr ist sie an einigen Stellen eine gelungene Alternative um effizient und kostengünstig ans Ziel zu kommen und die Verwaltung zu entlasten. Der Verlauf in Wörleschwang wird zeigen, ob wir öfter auf dieses Modell zurückgreifen sollten.

Die Effizienz muss in allen Bereichen auf den Prüfstand gestellt werden. Hier werden vor allem die Sachgebietsleiter und als Chef der Verwaltung Sie, Herr Bürgermeister Uhl gefragt sein. Ob ein Organisationsgutachten der Schlüssel zum Erfolg ist? Auf das Ergebnis sind wir alle gespannt.

Blicken wir auf die kommenden Monate und Jahre. Durch Verschiebungen im Investitionsprogramm konnten wir den Vermögenshaushalt kurzfristig und augenscheinlich entlasten, langfristig wird sich aber erst zeigen, welche Projekte komplett von der Tagesordnung verschwinden müssen. Die Zeiten von „Wünsch dir was!“ sind vorbei! Wie auch schon zum letzten Haushalt von unserer Fraktion betont wurde, ist eine ständige Verschiebung keine dauerhafte Lösung und schon Recht keine Einsparung. Es wird herausfordernd, wie wir in der jetzigen Situation Großprojekte wie beispielsweise den neuen Hort umsetzen wollen.


Auf der anderen Seite sollten wir uns auch eine gewisse Flexibilität beibehalten. Nichts ist fest in Stein gemeißelt, das hat uns Referentin Frau … bei unserer gemeinsamen Klausurtagung mit der Möglichkeit eines Nachtragsaushalts vor Augen geführt. Kurzfristige Projekte wie der nun angedachte Radweg in Wollbach, der mit einem stattlichen Zuschuss von 80% gefördert wird, sollten nicht an dem Argument scheitern, dass ein beschlossener Haushalt unantastbar ist.

Der Dank gilt der gesamten Verwaltung samt Bürgermeister Uhl für die Erstellung des Haushalts und die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat. Ebenso bedanken wir uns bei allen Mitgliedern des Gremiums für den konstruktiven Austausch in den letzten Monaten.

Der klare Appell und das Fazit der Freien Wähler Fraktion zum Haushalt 2021: In den nächsten Wochen und Monaten muss die Ausgaben-Seite – und im speziellen die Ausgaben-Seite im Verwaltungshaushalt – nicht nur in den Blick genommen werden, sondern auch an sämtlichen Stellen kritisch hinterfragt und angegangen werden. Wir alle sollten den Ernst der Lage im Blick haben, durch die aktuelle Situation ist ein einfaches „Weiter so!“ nicht möglich. Das muss jedem – uns hier im Rat und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bewusst sein. Wir müssen festlegen, was wirklich wichtig und dringend ist und ob wir es uns in den nächsten Jahren auch leisten können. Unsere Aufgabe ist es nun zu schauen, dass wir in den kommenden Jahren nicht einen Berg voll Schulden anhäufen!


Seit 11 Monaten bin ich nun Gremiumsmitglied hier im Gemeinderat. Eine spannende und intensive Aufgabe. Mir seien noch zwei persönliche Anmerkungen erlaubt. Lasst uns gemeinsam dahinkommen, dass wir weiter um die Sache diskutieren und nicht Sitzung für Sitzung den Haushalt und unser Investitionsprogramm schlechtreden. Nur kritisieren hilft uns nicht weiter, wir brauchen auch kreative Vorschläge und ein lösungsorientiertes Miteinander.

Und an Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, seien sie versichert, dass sich jeder Einzelne im Rat keine Entscheidung zu leicht macht. Es ist mehr als nur das einfache Arm heben hier in der Sitzung, wie es in manch einer Rückmeldung zu hören ist oder in Leserbriefen steht. Für mich persönlich ist es seit 11 Monaten ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das mir viel Zeit abverlangt, aber immer mit dem Ziel verbunden ist – egal wie polarisierend ein Thema ist, dass wir unser Zusmarshausen und seine Ortsteile voranbringen. Vielen Dank!“


Rede der Bürgerliste Zus (Fraktionsvorsitzender Harry Juraschek)

„Zunächst einige Auszüge aus vorliegenden Dokumenten:

In der Beschlussvorlage zum HH 2021ff wird im 1. Absatz auf Seite 2 folgendes behauptet
der HH 2021 stellt eine solide Basis für die finanzielle Zukunft des Marktes Zusmarshausen dar.

Im Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15.10.2020 zum HH 2020 wird auf Seite 2 festgehalten:
a)
… Defizite im VW-HH und Fehlende Zuführung an den VM-HH sind eingeplant , was in der Größenordnung eine absolute Ausnahme darstellen muss!
b)
Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Marktgemeinderates, die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes sicher zu stellen.

Im Haushaltsplan 2021 wird auf Seite 19 aufgezeigt
a)
Die Zuführung vom VM-HH zum VW-HH beträgt in Summe                  2,042 Mio €
Die „freie Spitze“ = frei verfügbares Geld aus dem VW-HH“ beträgt        -2,366 Mio €
b)
Die zusätzlichen Tilgungsbelastungen aus den Kreditaufnahmen in den Jahren 2021-2024 in Höhe von 9,100 Mio € belasten auf Dauer die Leistungsfähigkeit des Marktes Zusmarshausen

Im Haushaltsplan 2021 wird auf Seite 22 weiterhin aufgezeigt
Es sind voraussichtlich weitere Kreditaufnahmen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen, um die Deckungslücken in diesen 3 Jahren in Höhe von zusammen (6,4 Mio + 4,8 Mio + 5,1 Mio = ) 16,3 Mio €
auszugleichen.

Was bedeuten diese Aussagen?
Der VW-HH hat die Aufgabe die Gemeinde und die VW am Laufen zu halten, sowie auch Überschüsse zu erwirtschaften, damit unverzichtbare, notwendige, und erwünschte Investitionen (Kläranlagen, Kanal, KiGa, Sportstätten, Wohn- und Gewerbe-ansiedlungen, usw.) geleistet werden können.

Genau dieser VW-HH erwirtschaftet aber kein Geld, sondern bedarf der massiven Kreditunterstützung.
Sprich: der VW-HH ist maßlos überzogen, in Sachausgaben und in Personal, jetzt schon wieder weitere 2 Stellen mehr laut Stellenplan.

Alle bisherigen Einsparbemühungen und Gebührenerhöhungen reichen nirgendwo hin!

Besser kann man die eingangs erwähnte Behauptung aus der Beschlussvorlage gar nicht widerlegen!

Wir wissen alle,
dass seit fast 7 Jahren der längst Überfällige Abgleich zwischen Aufgaben des Marktes und erforderliches Personal in Diensten des Marktes vom 1. BGm Uhl blockiert wird und sich im MGR keine Mehrheit dafür findet.

Wie wir alle wissen,
sind die letzten 7 HH-Pläne , seit der 1. BGM Uhl das Sagen hat, allesamt eine Ansammlung von „Wünsch Dir was“ Investitionen und in allen bisherigen 7 Jahren wurden jeweils nur ein sehr sehr geringer (!) Anteil der geplanten Investitionen umgesetzt.

Bis 2019 erwirtschaftete der VW HH aus sich heraus Überschüsse; damit war in 2020 Schluss.
Und wie wir sehen, setzt sich die Kreditfinanzierung des VW-HH in den kommenden Jahren 2021-2024 fort.
Selbst im vergangenen Jahr 2020 als der Markt 3,7 Mio € von Bund gescheckt bekommen hat, war der VW HH mit rund 0,6 Mio weder gedeckt, noch wurden aus eigener Kraft Überschüsse erwirtschaftet.
(3,7 Mio – 2,4 Mio an den VW-HH -0,7 Mio „Plus“ im VW-HH = 0,6 Mio, die nichts anderes als Verlust / Unterdeckung im VW-HH sind.)
Dies belegt, dass die Pandemie eben NICHT (!) die Ursache für die Finanuzmisere des Marktes Zusmarshausen ist.
Selbst wenn alle Investitionen sofort eingespart werden würden, selbst dann hat der Markt Zusmarshausen einen Jährlichen Kreditbedarf von rund 1 Mio € allein für den Ausgleich des VW-HH Defizits. SPRICH: Zusmarshausen kann seine Verwaltung und die Tilgungen NICHT (!) mehr bezahlen!


All dies wäre ggf. tragbar, wenn wenigstens trotz allem etwas Positives geschaffen worden wäre, was zu einer Steigerung der Ertragskraft des Marktes beiträgt – ABER – NICHTS ist hier geschehen oder bislang geschaffen worden..
Kaum Neuansiedlungen von Gewerbe, 1 Mini-Wohnbaugebiet, Stillstand bei den Gewerbegebieten,
Ewigkeiten für Bauleitplanungen und und exemplarisch leider Verwaltungs- und Ansatz-Chaos bei der möglichen Wohnanlage an der Ulmer Str 7 in Zusmarshausen.


Somit kann die Aussage in der HH-Beschlussvorlage „Solide Basis für Zus“ wohl nur als ironische Aussage verstanden werden. Der HH 2021ff ist deshalb eher eine Karikatur eines HH als wirklich ernst gemeint.

Dennoch, wie die Erfahrung aus den vergangenen 6 Jahren mit den 6 HH-Beschlüsse zeigt, wird der MGR in Zusmarshausen alles mehrheitlich durchwinken, warum sollte es ausgerechnet beim 7 Haushalt anderes sein.

Wir werden ja sehen, was die Kommunalaufsicht diesmal meint, wenn nicht nur in 1 Jahr der VW HH ein deutliches Defizit aufweist (was ja als absolute Ausnahme gefordert wurde), sondern wenn es diesmal gleich 4 Jahre hintereinander massive Defizite gibt und zudem wohl anstehende zusätzliche Kredite im HH 2021ff noch gar nicht berücksichtigt wurden.

Danke für Ihre / Eure Aufmerksamkeit

Ich werde den HH 2021ff ablehnen.“


Rede des Bürgermeisters

„Eine solide Basis für die finanzielle Zukunft der Marktgemeinde


Jedes Jahr müssen die Gemeinde- und Stadträte den Haushalt und die Finanzplanung für die folgenden Jahre verabschieden. Der kommunale Haushalt hat die Funktion, den zur Aufgabenerfüllung resultierenden Finanzbedarf darzustellen und seine Deckung herbeizuführen.

Die Finanzhoheit der Kommunen findet ihre gesetzlichen Grundlagen im Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28/II unseres Grundgesetzes sowie Art. 11/II der Bayerischen Verfassung.

Neben dem Recht besteht die Pflicht der finanziellen Eigenverantwortung. Diese Verantwortung erfüllen wir 2021, wie in den vergangenen Jahren, mit Bedacht, intensiver Beratung und dem demokratischen Gedanken.

Unser Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließt mit einem Gesamtvolumen i.H.v. knapp 23 Mio. € ab. Der Betrag entspricht ungefähr dem Niveau der letzten beiden Jahre.

Zum Ausgleich waren in den vergangenen HH-Jahren Kreditaufnahmen und Rücklagenentnahmen geplant. Wir erinnern uns an das schwierige HH-Jahr 2020 mit einer geplanten Neuverschuldung i.H.v. 4,5 Mio. € und einer geplanten Rücklagenentnahme i.H.v. 1,5 Mio. €. Beide Summen standen im Haushaltsplan, mussten aber tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden.

Schade finde ich, dass dies erst durch das Jahresergebnis zum Ausdruck kommt. Über die Jahresrechnung 2020 spricht man sehr wenig, obwohl das die tatsächlichen Zahlen sind. Leider kommt nach den, oftmals restriktiven HH-Beratungen der Jahresrechnung kaum mehr die Bedeutung zu, die sie eigentlich verdient hätte.
Das Haushaltsjahr 2020 konnte bei den tatsächlichen Zahlen mit einem Plus i.H.v. 700.000 € abgeschlossen werden. Mit diesem Betrag erhöht sich unsere Rücklage wieder auf einen Stand von 2,8 Mio.€. Damit erscheinen die Finanzen der Marktgemeinde in einem wesentlich positiveren Licht als es so manche Haushaltsrede im vergangenen Jahr prognostizierte.

Auch die lange und intensiv diskutierte Zuführung vom VMHH zum VWHH i.H.v. 3,7 Mio.€ trat nicht ein. Daraus wurde eine Zuführung zum VMHH, also in die andere und richtige Richtung vom Girokonto auf das Sparkonto mit einem Betrag i.H.v. 2,4 Mio. €.

Und für mich ist ganz wichtig, dass bei den langfristigen Darlehen der Marktgemeinde ein weiterer Betrag i.H.v. rund 200.000 € zurückgezahlt werden konnte. Somit sind wir aktuell auf einem Darlehnsstand von ca. 1 Mio. €.
Die Verschuldung liegt nun bei 158 € pro Einwohner und damit um 75 % unter dem Landesdurchschnitt. In Bayern beträgt die Prokopfverschuldung 655 € in Kommunen unserer Größe, also rund 500 € höher als bei uns in Zusmarshausen.

Auch bei der Steuerkraft pro Einwohner liegen wir auf einem guten 4 Rang innerhalb des Vergleichs mit 46 Landkreiskommunen und wiederholt auch hier besser als der Landesdurchschnitt.

Nach den mahnenden Worten der Rechtsaufsicht zum HH 2020 haben wir seit Oktober Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Wir haben bei der Grundsteuer A und B, Wassergebühren und den Gebühren bei unseren Kinderbetreuungseinrichtungen Anpassungen beschlossen.

Zusätzliche Einsparungen im Verwaltungshaushalt führen nun dazu, dass die geplante Zuführung vom VMHH auf 1 Mio.€ gesenkt werden konnte.

Den Grundsatz „Pflichtaufgaben vor freiwilligen Leistungen“ konnten wir mehrheitlich nur begrenzt umsetzen. In den nächsten Monaten werden wir uns allerdings mit den „Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017“ unterhalten müssen, weil die hohen Zuschüsse für die Kirchensanierung in Wörleschwang und die Erneuerung der 400m-Bahn des TSV eine Debatte der Richtlinien verlangen.


Große Projekte stehen an und werden uns 2021 fordern. Planungen für einen Hort mit der Finanzierung in den Folgejahren, der Anbau im Kiga Gabelbach, der Abriss der Bahnbrücken in Gabelbachergreut, um nur die wichtigsten zu nennen.

Unsere Personalkosten geben wiederholt Anlass zu Kritik. Jedoch brauchen wir eine gut ausgestattete und schlagkräftige Verwaltung in der Marktgemeinde für die Bewältigung der ständig steigenden Aufgaben. Um hier einen Nachweis erbringen zu können, werden wir in diesem Jahr auf mehrfachen Wunsch eine Organisationsuntersuchung im Rathaus durch ein externes Büro durchführen lassen.

Im HH ist dafür ein Betrag i.H.v. 30.000 € veranschlagt und die Dauer der Untersuchung wird einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen. Gespannt sein darf man auf das Ergebnis. Ich erwarte eine ernüchternde Bilanz. Zu hoffen bleibt und wünschenswert wäre, dass damit die Diskussion über Personalkosten ein für alle Mal beendet werden kann.

Die Zahl der Beschäftigten im Rathaus liegt übrigens seit vielen, vielen Jahren unverändert bei ca. 17 Vollzeitstellen. Bedauerlich ist für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für mich, dass wir uns permanent dafür rechtfertigen müssen, dass wir ordnungsgemäß und gewissenhaft unsere Aufgaben erfüllen.

Das Geld für die Organisationsuntersuchung würde ich persönlich lieber den Vereinen oder der Seniorenarbeit zukommen lassen.

Hinweisen möchte ich bei der Diskussion zu den Personalkosten auf zwei weitere Umstände:
  1. Im vergangenen Jahr haben wir weniger Geld für Personal ausgegeben, als im HH-Plan berücksichtigt.
  2. Die Personalkosten entstehen zu einem großen Teil bei der Kinderbetreuung.
Im Jahr 2020 kam ein Betrag i.H.v. knapp 2,3 Mio. € zusammen. Mit diesem Geld unterstützen wir gerne die Kinderbetreuung und setzen positive Akzente. Das wirkt sich auf die Personalkosten aus.

Um den HH 2021 ausgleichen zu können, sind Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 2.500.000 € geplant. Eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ist mit einem Betrag von 950.000 € geplant. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 7.208.000 €.

Unser Haushaltsplan 2021 ist ordnungsgemäß entstanden und wird heute dem demokratischen Abstimmungsprozess übergeben. In diesem Jahr stellt der Haushalt allgemein und im Besonderen eine solide Basis für die finanzielle Zukunft der Marktgemeinde dar.


Vor der heutigen Verabschiedung fanden zwei Klausurtagungen, eine Besprechung mit den Bürgermeistern, Fraktionsvertretern und Sachgebietsleitern am 07.01.2021 und eine Sitzung am 25.02.2021 statt.
Zusätzlich wurden über die letzten Monate hinweg in mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Marktgemeinderates gezielt Beschlüsse gefasst, die eine unmittelbare finanzielle Auswirkung auf den Haushaltsplan und die Finanzplanjahre hatten (z.B. Erhöhung Hebesätze Grundsteuer).

Nach der Verabschiedung des Haushaltes wird das Tagesgeschäft in den Sitzungsverlauf des Marktgemeinderates wieder einziehen. Zwischenzeitlich erfüllt mich der Ablauf unserer Sitzungen mit großer Sorge. Nach meinem Gefühl verbringen wir viel Zeit mit uns selbst. Wir beschäftigen uns unter dem Deckmantel des demokratischen Entscheidungsprozesses wiederholt mit nochmaligem Abklären von Anregungen, Bedenken oder weiteren Nachfragen. Damit verzögern sich die Beschlussfassungen. Gleichzeitig werden hohe Personalkosten kritisiert. Aber irgendjemand muss die Arbeit ja erledigen.

Ich habe das Gefühl, dass wir immer weniger für unsere Bürgerinnen und Bürger voranbringen.

Dennoch bedanke ich mich bei den Fraktionen für die Vorbereitungen, damit die heutige Beschlussfassung möglich ist.


Es ist mir ein großes und zugleich persönliches Anliegen, mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, insbesondere bei den Sachgebietsleitern …., … sowie …für die Vorbereitungen und die sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit ganz herzlich zu bedanken.

Der höchste Dank gilt jedoch unserer Kämmerin, Frau …, die den Haushalt mit großer Perfektion und breitem Fachwissen erstellt hat. Für die kommende Zeit des Mutterschutzes wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles, alles Gute.



Vielen Dank.




Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister“

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3.2. Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.03.2021 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landesberg und bittet um erneute Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen erhielten die Marktgemeinderäte und die internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt – mit Mail vom 12.03.2021.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Kläranlage:                 Fehlanzeige
Wasserversorgung:    Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages
Technisches Bauamt: Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Markt Zusmarshausen bereits im Oktober 2020 an dem Verfahren beteiligt. In der Sitzung am 15.10.2020 wurde dazu folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmung: 20:0“

Die Firma „Voltgrün Energie GmbH“ aus Regensburg (Vorhabensträger) beabsichtigt die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 3.760 kWp auf den Grundstücken mit der Flurnummer 160 und 164 der Gemarkung Glöttweng. Die Flächen befinden sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers, der Vorhabenträger hat sich die Verfügbarkeit der Flächen des Plangebietes sowie die Ausgleichsflächen jedoch durch langfristige Pachtverträge gesichert.

Das Plangebiet befindet sich weiterhin südwestlich des Ortsteils Glöttweng am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Landensberg. Südlich grenzen wenige Flurstücke der Gemeinde Röfingen (Gemarkung Roßhaupten) an, bevor dann weiter südlich das Gemeindegebiet Jettingen-Scheppach beginnt. Das Plangebiet liegt im Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“. In südlicher Nachbarschaft zum Plangebiet beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 28.700 qm (Fl. Nr. 160 und 164, Gmkg. Glöttweng). Die Größe der überbaubaren Fläche beträgt insgesamt 26.311 qm. Mit einer Höhenbeschränkung der Solarmodule auf maximal 2,7 m und der Betriebsgebäude auf maximal 2,2 m (bei Betriebsgebäuden einschließlich Flachdach) werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Plangebiet und seine Umgebung minimiert.
Die vorgesehene Ausgleichsfläche (Fl. Nr. 165 Gmkg. Roßhaupten) liegt ca. 60 m südlich des Plangebietes und hat eine Größe von 6.426 qm. Es ist geeignet den Eingriff naturschutzfachlich vollständig zu kompensieren.

Erschließungswege zum angrenzenden örtlichen/Überörtlichen Verkehrsnetz sind bereits vorhanden.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg – vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Fl.- Nr. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng“ – beeinträchtigt werden.

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg Flächennutzungsplanänderung "PV-Anlage Fl. Nrn. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 5

Beschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 09.03.2021 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über die Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng“, Gemeinde Landensberg und bittet um erneute Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen erhielten die Marktgemeinderäten und die internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt – mit Mail vom 12.03.2021.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Kläranlage:                    Fehlanzeige
Wasserversorgung:       Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages                
Technisches Bauamt:    Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages

Der Markt Zusmarshausen wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bereits im Oktober 2020 an dem Verfahren beteiligt. In der Sitzung am 15.10.2020 wurde vom Marktgemeinderat folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmung: 20:0“

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg ist durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng, Gemeinde Landensberg, notwendig geworden. Dieser Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Änderungsbereich befindet sich im Gemeindegebiet von Landensberg im Bereich der Gemarkung Glöttweng und umfasst die Flurnummern 160 und 164.
Die beabsichtigte Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik lässt sich nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Daher führt die Gemeinde Landensberg für die Grundstücke, die im Plangebiet liegen, ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durch (Parallelverfahren).

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Landensberg beeinträchtigt werden.

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.03.2021 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau.

Die Mail der Arnold AG wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates und den internen Stellen - Kläranlage, Wasserversorgung, technisches Bauamt - mit allen Anlagen am 12.03.2021 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Kläranlage:              Fehlanzeige
Wasserversorgung: Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages
Techn. Bauamt:       Keine Rückmeldung bis zur Erstellung des Sachvortrages

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Angelegenheit im Marktgemeinderat am 26.11.2020 behandelt. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Beteiligung des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für den Bebauungsplan „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau. Es soll eine Anregung Verkehrsberuhigung der Ortseinfahrt aus Richtung Streitheim kommend bestehen.
Abstimmung: 18:0“

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung von neuen Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand von Auerbach geschaffen werden. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO für ca. 30 Bauparzellen soll, den diesbezüglich der Gemeinde vorliegenden Nachfragen, Rechnung getragen werden. Das überplante Areal hat eine Gesamtfläche von 3,06 ha.
Die Erschließung des neuen Wohngebietes soll durch eine Anbindung an die bestehende „Streitheimer Straße“ erfolgen. Die Anregung des Marktes Zusmarshausen aus dem Beschluss vom 26.11.2020 wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeinde Horgau am 25.02.2021 behandelt und folgendes beschlossen:
„Die Planung der Gemeinde Horgau zur Umgestaltung der Kreisstraße A33 zur Verkehrsberuhigung am Ortseingang erfolgt in enger Abstimmung mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Augsburg nach den einschlägigen Richtlinien. Der vorgebrachten Anregung des Marktes Zusmarshausen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Ortseinfahrt wird somit Rechnung getragen.“

In der vorliegenden Fassung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Änderungen, die den Markt Zusmarshausen betreffen vorgenommen.
Durch die Ausweisung des Baugebietes sind daher keine Einschränkungen für den Markt Zusmarshausen zu erwarten.

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7. Übernahme einer Ausfallbürgschaft - TSV Zusmarshausen - Projekt 400-m-Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Augsburg wird der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 350.000 € für die Investition „Generalsanierung 400-m-Bahn“ des TSV Zusmarshausen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 12.03.2021 für die Investition „Generalsanierung 400-m-Bahn“ einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 350.000 € gestellt.

Die Bürgschaftssumme deckt die ermittelten Gesamtkosten des Projektes (lt. Schätzung 452.000 €) zu etwa 75% ab.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 nach Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine einen Förderbetrag in Höhe von 134.217,00 €, aufgeteilt auf drei Haushaltsjahre, für das Projekt vorbehaltlich des Vorsteuerabzugs und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021, 2022 und 2023 bewilligt.

Dem TSV Zusmarshausen stehen für das Projekt Zuschüsse von weiteren vier Förderpartnern i. H. v. insgesamt 406.000 € zur Verfügung. Die Übernahme der Bürgschaft ist allerdings aufgrund der Zwischenfinanzierung und der zeitverzögerten Auszahlung der Zuschüsse in der genannten Höhe notwendig.

Der Stand der vom Markt Zusmarshausen für den TSV Zusmarshausen übernommenen Bürgschaften vom 31.12.2020 beläuft sich auf 231.928,83 €. Eine Auflistung der aktuellen Bürgschaften sowie den Antrag inklusive Finanzierungsplan wurde den Markträten bereits vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.

Für die Genehmigung der Bürgschaft in Höhe von 350.000 € ist die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Augsburg erforderlich.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium hat noch Rückfragen bezüglich den Voraussetzungen und des Antrags des TSV.

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8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Abwägung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2). Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die untenstehenden textlichen Ausführungen zu diesem Punkt wurden von Herrn …, Büro OPLA, in Abstimmung mit Herrn Fachanwalt … und der Verwaltung erarbeitet.
Während der Sitzung werden ein Vertreter des Büros OPLA, der Fa. BEKON GmbH sowie Herr Guggemos anwesend sein.


Anlass der Planaufstellung

Die Fa. Reitenberger beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 94, Gmkg Zusmarshausen, Ulmer Straße 7, den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen und Tiefgarage. Da das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB genehmigt werden kann, da es sich hinsichtlich der Zahl der Geschosse nicht in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2019 dem Vorhaben der Fa. Reitenberger und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.

In seiner Sitzung vom 28.11.2019 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ gefasst.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im rechtlichen Bauamt informieren und im Zeitraum vom 16.12.2019 bis einschließlich 08.01.2020 zur Planung äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung vom 06.08.2020 mit der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes gebilligt und in der Zeit vom 21.08.2020 bis einschließlich 25.09.2020 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Gegen die Einstufung als Mischgebiet machte das Landratsamt erhebliche Bedenken geltend.

Auf Grund der Stellungnahmen wurden redaktionelle Änderungen an der Planung sowie der schalltechnischen Untersuchung des Büro BEKON, Lärmschutz und Akustik, vorgenommen. Der Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Augsburg mit Anschreiben vom 04.02.2021 erneut zur Stellungnahme vorgelegt, insbesondere um immissionsschutzfachliche Belange erneut abzustimmen. In der dem Landratsamt vorgelegten Planung wurde als Art der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, was weitere passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erfordern würde.


Um Stellungnahme bis zum 19.02.2021 wurde gebeten. Gemäß der erneut eingeholten Stellungnahmen bestand von Seiten des Landratsamtes mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und den hierdurch erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen Einverständnis. Auch von Seiten der Fa. Reitenberger bestand hierzu Einverständnis.

Auf Grund der Einschätzung des Landratsamtes ergeben sich drei unterschiedliche Möglichkeiten, die Planung abzuschließen bzw. fortzuführen. Im Grundsatz sind diese die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets sowie den entsprechenden passiven Schallschutzmaßnahmen, der Fortführung des Bebauungsplanes als einfacher Bebauungsplan (der Immissionsschutz würde dann im Baugenehmigungsverfahren geprüft und nachgewiesen) oder die Beibehaltung der Einstufung als faktisches Mischgebiet, was keine Schallschutzmaßnahmen an der Fassade mit sich brächte. Ausführungen hierzu finden sich in der Synopse.

Im Rahmen der Abstimmungen zum rechtlich erforderlichen Durchführungsvertrag (gemäß § 12 Abs. 1 BauGB) hat sich ergeben, dass die Fa. Reitenberger nicht als Vorhabenträger auftreten kann. Der an diese Stelle getretene Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 18. März 2021 mitgeteilt, dass er nur unter der Prämisse der Festsetzung der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes im Sinne der BauNVO der Planung zustimmt. Die vollständige Äußerung des Vorhabenträgers wird dem Sachvortrag zur „Zustimmung des Durchführungsvertrages“ (nichtöffentlicher Teil) beigefügt.

Demnach wäre das Bauleitplan-Verfahren einzustellen, sofern die Gemeinde in der Abwägung zu dem Ergebnis kommt, dass die Festsetzung eines Mischgebietes an dieser Stelle nicht erfolgen soll.  

Zudem wurde, wie in der Marktgemeinderatssitzung am 06.08.2020 angeregt, die Mauer der Tiefgargenzufahrt abgeflacht, um die Sicht auf den Gehweg zu verbessern.

Die Synopse mit den eingegangenen Stellungnahmen, den fachlichen Würdigungen und Abwägungen sowie den Beschlussempfehlungen wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Erläuterung erfolgt durch einen Vertreter des Büros OPLA.

Diesem TOP wurden folgende Anlagen zugeordnet:

Synopse mit Stellungnahmen, Abwägungen und Beschlussempfehlungen
Satzung, Planzeichnung und Begründung, Option 3 (MI), Fassung vom 08.04.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan, Variante MI, Stand 08.03.2021
Satzung, Planzeichnung und Begründung, Option 1 (WA mit Lärmschutzmaßnahmen), Fassung vom 08.04.2021
Schalltechnische Untersuchung vom 03.07.2020
Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Gutachten vom 26.01.2021
Stellungnahme von Herrn Ulrich Reitenberger, Fa. Ulrich Reitenberger GmbH, vom 11.03.2021

Der Vorhaben- und Erschließungsplan zur Variante WA kann bei den Sitzungsunterlagen zu
TOP 1 zur MGR-Sitzung am 18.02.2021 – Zustimmung zum Durchführungsvertrag- eingesehen werden.



Diskussionsverlauf:
MR Jürgen Winkler ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Er nimmt daher im Zuhörerbereich Platz.

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Planungsbüro OPLA, Herrn Storr von der Firma BEKON Lärmschutz & Akustik und Herrn Rechtsanwalt ….

Herr … stellt dem Gremium zunächst den Anlass der Planaufstellung sowie den bisherigen Verlauf des Verfahrens vor.
Durch Herrn Storr werden die wesentlichen Punkte zum Bereich Immissionsschutz erläutert.

Im Gremium wird über die grundlegenden Optionen (WA, einfacher Bebauungsplan und Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes) diskutiert. Rechtsanwalt Guggemos weist darauf hin, dass nun eine Entscheidung von Seiten des Marktgemeinderates benötigt wird.

Das Landratsamt fordert die Festsetzung eines WA, da sich innerhalb des Geltungsbereiches ausschließlich ein Wohngebäude befindet. Herr … führt hierzu aus, dass die WA-Werte jedoch durch den Betrieb des Bauhofs und der Feuerwehr um bis zu 3 dB (A) überschritten werden. Der rechtssicherste Weg zum Schutz von Bauhof, Rathaus und Feuerwehr ist demnach der WA Ansatz mit Vorgabe von Lärmschutzmaßnahmen, um die WA Werte einzuhalten, da dann keine Überschreitungen eintreten.

Bei der Festsetzung „Schutzwürdigkeit wie Mischgebiet“ besteht das Risiko, dass Bewohner der geplanten Wohnanlage auf Lärmunterlassung vor Zivilgerichten klagen und die Gemeinde zu lärmreduzierten Maßnahmen verurteilt wird.  Lt. Rechtsanwalt ist das Risiko nicht hoch, wenn es aber eintritt, ist dies mit negativen Folgen für die Einrichtungen des Marktes verbunden.

Rechtsanwalt … verweist auf vergleichbare Fälle (wie z.B. neue Wohngebiete). Hierzu gibt es Entscheidungen, dass die Feuerwehr das Horn erst später auf der Straße einschalten darf. Andere Fälle zeigen keine Problematik, da von Seiten der Eigentümer keine Klage erfolgt. Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Schutz der Feuerwehr gibt es aber nicht. Das beschriebene Risiko kann durch das Fordern von Dienstbarkeiten seitens des Marktes verringert werden.

In diesem Zusammenhang werden einzelne Fragen zum Thema Lärmschutz beantwortet. Auch die Emissionen aus der benachbarten Landwirtschaft werden thematisiert.

Von Seiten des Marktgemeinderates kommt die Frage auf, ob eine gewerbliche Mitnutzung des Gebäudes, z.B. durch Rechtsanwälte, Versicherungsbüro etc., es möglich macht, dass für die geplante Wohnanlage rechtssicher ein Mischgebiet festgesetzt werden kann. Dies wird von Rechtsanwalt … bestätigt. Dabei müsste genau festgelegt werden, welche Wohnungen gewerblich genutzt werden. Rechtsanwalt … weist aber darauf hin, dass dies nie der Wunsch des Investors bzw. Vorhabenträgers war. Zudem stellt sich die Frage, ob sich die Wohnlage in der Ulmer Straße für die beschriebene gemischte Nutzung eignet. Ein kleineres Wohngebäude mit weniger Wohneinheiten ändert hingegen nichts an der Problematik.

Im Anschluss an die grundsätzlich geführte Diskussion erfolgt die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen anhand der vorgelegten Synopse.

Es sind folgende Einzelbeschlüsse zu fassen:

Landratsamt Augsburg vom 07.10.2020 – Teil 1
Bauleitplanung/ Bauordnung

Beschluss Option 1  (WA):
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert und ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 0 / Nein 17

Beschluss Option 2  (einfacher Bebauungsplan):
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert und erneut öffentlich ausgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 16

Beschluss Option 3  (MI):
Entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung soll der Bebauungsplan nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1


Landratsamt Augsburg vom 07.10.2020 – (Teil 2)

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert und ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Landratsamt Augsburg Immissionsschutz vom 06.10.2020 (Teil 1)

Option 1  (WA)
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert und ergänzt werden.

Option 2  (einfacher Bebauungsplan)
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert und erneut öffentlich ausgelegt werden.

Beschluss Option 3  (MI):
Entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung soll der Bebauungsplan nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Landratsamt Augsburg Immissionsschutz vom 06.10.2020 (Teil 2)

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 04.09.2020

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Bezirk Schwaben vom 07.09.2020

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Schwaben Netz GmbH vom 07.09.2020

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 15.09.2020

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


LEW Verteilnetz GmbH (LVN) vom 22.09.2020

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Öffentlichkeit 1, Schreiben vom 25.02.2021

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Öffentlichkeit 2, Schreiben vom 10.03.2021

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0


Stellungnahme zur Landwirtschaft Flur Nr. 62
In der Marktgemeinderats-Sitzung vom 18.02.2021 erging der Hinweis auf aktive Landwirtschaft gegenüber der geplanten Wohnanlage in der Ulmer Straße 7.

Die an der Hofstelle vorhandenen 11 Großvieheinheiten sind entsprechend der Erläuterung in der Synopse für das Vorhaben unschädlich bzw. gehen von dem Vorhaben keine Einschränkungen auf den landwirtschaftlichen Betrieb aus.

Beschluss:
Der Bebauungsplan soll entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung nicht geändert werden.

Abstimmungsergebnis:  Ja  17  /  Nein 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö informativ 9
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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 020. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö informativ 10
Datenstand vom 17.05.2021 16:12 Uhr