Datum: 29.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks der Flur Nr. 2, Gemarkung Gabelbach, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
2.1 Entscheidung über das Maß der baulichen Nutzung
2.2 Aufstellungsbeschluss
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Satzungsbeschluss
4 Verschiedenes
4.1 Mandatsniederlegung
4.2 Artikel im Marktboten zu Corona-Demos in Zusmarshausen
4.3 künftige Corona-Demos in Zusmarshausen
5 Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks der Flur Nr. 2, Gemarkung Gabelbach, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Entscheidung über das Maß der baulichen Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 2.1

Beschluss

Beschlussvorschlag 1 (Variante 1)

Der Marktgemeinderat beschließt, dass in die Einbeziehungssatzung bzgl. Flur Nr. 2 Gemarkung Gabelbach folgende Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung aufgenommen werden:

Errichtung eines Wohnhauses mit II Vollgeschossen mit einer max. Firsthöhe (Hauptfirst) von 474,98 m ü. NN und einer max. Firsthöhe des Zwerchgiebels von 474,66 m ü. NN.

Abstimmung 6 : 11

Beschlussvorschlag 2 (Variante 2 – mit reduziertem Zwerchgiebel)

Der Marktgemeinderat beschließt, dass in die Einbeziehungssatzung bzgl. Flur Nr. 2 Gemarkung Gabelbach folgende Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung aufgenommen werden:

Errichtung eines Wohnhauses mit II Vollgeschossen mit einer max. Firsthöhe (Hauptfirst) von 474,98 m ü. NN  und einer max. Firsthöhe des Zwerchgiebels von 473,80 m ü. NN.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:

Behandlung einer informellen Bauvoranfrage von Herrn … in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses (BUE) vom 22.10.2019

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 für die eingereichte Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf der Flur Nr. 2 Gmkg. Gabelbach unter Berücksichtigung der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung in Aussicht gestellt. Seitens des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses wurde im Rahmen des Beschlusses empfohlen, die Bebauung eines E+D Hauses (Erdgeschoss + Dachgeschoss) weiter zu verfolgen.

Darstellung im Flächennutzungsplan
Das Grundstück Fl.Nr. 2 Gmkg. Gabelbach ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche (Ortsrandeingrünung) dargestellt.

Einschätzung von Kreisbaumeister … vom 14.02.2018

Kreisbaumeister … kann sich im Bereich des Anwesens auf Flur Nr. 2 den Erlass einer Einbeziehungssatzung nur vorstellen, weil es nachweislich an dieser Stelle bereits einmal ein Wohngebäude gegeben hat. Ansonsten würde die gemäß Baugesetzbuch (BauGB) gebotene „Erforderlichkeit“ der Bauleitplanung fehlen. Der Kreisbaumeister verweist auf das Urkataster im Bayernatlas. Demnach gab es früher einmal zwei getrennte Anwesen mit jeweils einem Wohnhaus nördlich der Godelstraße.

Der Kreisbaumeister hat einen Vorschlag für den Umgriff sowie die folgenden Inhalte einer Einbeziehungssatzung weitergegeben:

Einfamilienhaus E+D (Erdgeschoss + ausgebautes Dachgeschoss)
Satteldach mit ca. 45 Grad Dachneigung

Herr … gibt an, dass er sich hierbei an der ursprünglichen Gebäudekonfiguration orientiert hat. Der Böschungsverlauf sollte dabei weitestgehend unangetastet bleiben.


Stand des Verfahrens zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung

Das Planungsbüro hat auf der Grundlage der Stellungnahme des Kreisbaumeisters vom 14.02.2018 und des Beschlusses des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 22.10.2019 einen Vorentwurf für die Einbeziehungssatzung, Stand 18.09.2020, u.a. mit folgenden Festsetzungen erstellt:

   II - Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß, wobei das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist
   WH = 4,50 m – maximal zulässige Wandhöhe (nach Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO), gemessen an der talseitigen Fassade von der natürlichen Geländeoberkante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut

Der Antragsteller hat diesen Vorentwurf abgelehnt, da nach seiner Aussage das unterste Geschoss aufgrund der Höhensituation ohnehin nur als Kellergeschoss genutzt werden kann.

Daraufhin wurden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung dem Bau-, Umwelt- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 14.01.2021 zur städtebaulichen Beurteilung der Höhensituation vorgelegt.


Vergleichende Höhendarstellung der Bebauungsvorschläge von Herrn … (Antragsteller) und Kreisbaumeister … zur Vorlage in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses am 14.01.2021

Das Baugrundstück liegt um einiges höher als das Straßenniveau. Um die Höhenentwicklung der Bebauungsvorschläge des Antragstellers und des Kreisbaumeisters zu veranschaulichen, wurde das Baugrundstück sowie die benachbarte Bebauung (Bestandsgebäude Flur Nr. 2 sowie die gegenüberliegenden Gebäude Flur Nr. 55/3 und 56/1) vermessen. Auf dieser Vermessungsgrundlage hat Herr …, Büro 3+ Architekten, eine Darstellung der geplanten und bestehenden Gebäude für beide Planungsvarianten erstellt; siehe Anlage.
Die Vorgehensweise wurde mit dem Antragsteller abgestimmt. Für beide Aufträge (Vermessung und Höhendarstellung) trägt dieser die Kosten.

Dabei wurde für den Bebauungsvorschlag des Antragstellers (Herr …) deutlich, dass die Höhe des geplanten Gebäudes mit einer Höhe OK First (Oberkante First) von 476,19 m ü. NN die Höhe des Bestandsgebäudes auf der Flur Nr. 2 um ca. 4 Meter übersteigt.

Die Höhe des von Herrn … vorgeschlagenen Wohngebäudes überragt mit einer Höhe OK First (Oberkante First) von 474,40 m. ü NN die Höhe des Bestandsgebäudes auf der
Flur Nr. 2 um ca. 2 Meter.

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss hat dazu am 14.01.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, vom Vorhabenträger bzw. dessen Architekten eine/ mehrere Planungsalternativen zu erbitten, die einen Kompromiss darstellen zwischen dem Vorschlag des Kreisbaumeisters mit einer OK First von 474,40 m ü. NN und dem Vorschlag des Antragstellers mit einer OK First von 476,19 m ü. NN. Das geplante Wohnhaus muss sich städtebaulich in die Umgebungsbebauung einfügen. Damit wird noch kein Wohngebäude II+D zugesichert.“


Vorlage von alternativen Planungsalternativen durch den Antragsteller

Variante 1 (eingereicht am 22.01.2021)
Der Antragsteller hat daraufhin über seinen Architekten einen Änderungsvorschlag eingereicht. Dieser Änderungsvorschlag erreicht hierbei eine Höhe OK First (Oberkante First) von
474,98 m ü. NN.
OK Boden bleibt bei 464,50 m ü. NN.

Die Reduzierung der Höhe OK First wurde dabei folgendermaßen erreicht:
  1. Die Dachneigung wurde von ca. 45° auf ca. 40° reduziert.
  2. Die lichte Raumhöhe wurde von ca. 2,75 m auf ca. 2,60 m reduziert; somit erfolgte eine Reduzierung der Wandhöhen
Auch beim Zwerchgiebel erfolgte eine Reduzierung von OK First 475,39 m ü. NN auf 474,66 m ü. NN. Der First des Zwerchgiebels liegt bei dieser Variante 0,32 m unter dem Hauptfirst.



Variante 2 (eingereicht am 27.02.2021)

Auf Anregung des technischen Bauamtes wurde eine 2. Planungsvariante eingereicht. Diese Variante unterscheidet sich im Vergleich zur Variante 1 beim Zwerchgiebel. Hier liegt der First des Zwerchgiebels 1,18 m unter dem Hauptfirst.

Hierzu führt das technische Bauamt folgendes aus:

der Vorschlag zur Reduzierung des Firstes des Zwerchgiebels zum Hauptfirst rührt daher, dass die Seitenwandflächen des Zwerchgiebels nicht so massiv in Erscheinung treten.“


Diskussionsverlauf:

Die Sachbearbeiterin … erläutert den Marktgemeinderatsmitgliedern anhand der Präsentation die verschiedenen Varianten der Höhendarstellungen sowie die Finanzierung.

Anschließend begrüßt Bürgermeister Bernhard Uhl Herrn Architekt … und erteilt ihm das Wort. Herr … geht ebenfalls auf die einzelnen Varianten ein und stellt sich den Ratsmitgliedern für Fragen zur Verfügung.

Der Bauherr … bittet um das Wort. Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Gemeinderats erteilt Bürgermeister Uhl Herrn … das Wort.

Herr … geht zunächst davon aus, dass die vorgestellten Varianten nicht der Realität entsprechen. Er beschreibt, dass die Höhe des geplanten Wohnhauses durch eine Änderung der Dachneigung und der Raumhöhe reduziert wurde. Wichtig ist ihm, dass das geplante Wohnhaus so situiert werden kann, dass die geplante Garage auf die bereits bestehende Garage abgestimmt werden kann.

Bürgermeister Uhl merkt an, dass in der heutigen Sitzung über die Höhe des Zwerchgiebels und die Firsthöhe des Wohnhauses entschieden werden solle. Die Garagenplanung wird bei dem aktuellen TOP nicht thematisiert.

Frau … erläutert, dass Herr … als Planer von Herrn … nach der Bauausschuss-Sitzung im Januar 2021 zwei Kompromiss-Vorschläge eingereicht hat. Dabei wurde die Gesamthöhe des geplanten Wohnhauses in beiden Varianten reduziert. Die Varianten unterscheiden sich in der Höhe des Zwerchgiebels. Diese Vorschläge wurden von Herrn … in die Höhendarstellungen eingearbeitet und sind die in der heutigen Sitzung vorgelegten Varianten 1 und 2. Die beiden Varianten wurden seitens der Verwaltung nicht mehr verändert und die Höhendarstellungen der Varianten 1 und 2 wurden Herrn … und Herrn …. weitergeleitet. Nachdem keine Einwände seitens des Planers von Herrn … kamen, ist davon auszugehen, dass sich die Planungsidee von Herrn … umsetzen lässt.

zum Seitenanfang

2.2. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks der Flurnummer 2, Gemarkung Gabelbach, in den im Zusammenhang bebauten Ort Gabelbach (Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“). Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Flur Nr. 2/1 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flur Nrn. 2, 4, 14/3, 14/28, 373/4 und 373/5, jeweils Gemarkung Gabelbach, mit einer Gesamtfläche von etwa 0,2 ha. Der Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses und wird Anlage 1.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Nachdem der Marktgemeinderat eine Entscheidung zum Maß der baulichen Nutzung getroffen hat, kann das Verfahren zur Bauleitplanung mit Vorlage des Aufstellungsbeschlusses begonnen werden.

Festlegen der Bezeichnung

Die Verwaltung schlägt als Bezeichnung vor:
  1. Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach“.

Das Gremium wird um weitere Vorschläge zur Bezeichnung gebeten. Es gibt bereits die rechtskräftige Einbeziehungssatzung Nr. 50 „An der Godelstraße“ Gabelbach.



Diskussionsverlauf:
MR Johann Reitmayer fragt den anwesenden Bauherrn, ob es für das Anwesen einen Haus- oder Hofnamen gibt. Daraufhin teilt Herr … mit, dass der Hofname „Bergweber“ lautet.
Der Marktgemeinderat greift diesen Hofnamen auf und legt fest, dass dieser in die Bezeichnung der Einbeziehungssatzung mit aufgenommen wird. Eine Recherche in der Chronik hierzu wird seitens des Gremiums nicht als erforderlich angesehen.
Die Bezeichnung soll lauten: Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“.

zum Seitenanfang

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7- Beim Rechamacher"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ in der Fassung vom 29.04.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 08.04.2021 behandelt und abgewogen. Die Abwägung ist in die Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“ vom 29.04.2021 eingearbeitet.

Vor Fassung des Satzungsbeschlusses war ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 08.04.2021 die Zustimmung zum Durchführungsvertrag erteilt. Der Durchführungsvertrag wurde vom Vorhabenträger am 15.04.2021 unterzeichnet. Herr Bürgermeister Uhl hat den Durchführungsvertrag am 19.04.2021 gegengezeichnet.

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße – Beim Rechamacher“ mit Stand 29.04.2021 samt Anlagen bestehend aus

Planzeichnung und Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 29.04.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1.1 bis 1.6), in der Fassung vom 08.03.2021
Begründung, in der Fassung vom 29.04.2021
Anlage 1 zum passiven Schallschutz
Untersuchung der schalltechnischen Belange vom 03.07.2020 mit ergänzender Stellungnahme vom 26.01.2021; bereits TOP 8 Marktgemeinderats-Sitzung vom 08.04.2021 zugeordnet.

Dem Marktgemeinderat wird somit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnanlage Ulmer Straße 7 – Beim Rechamacher“, Stand 29.04.2021 zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.


Diskussionsverlauf:
Durch die persönliche Beteiligung von MR Jürgen Winkler nimmt dieser nach Art. 49 GO an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
MR Hubert Kraus fragt an, ob in die Planunterlagen, Stand Satzungsbeschluss, auch die Abwägungen aller Träger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden. … bestätigt dies. Die im RIS eingestellte Satzung hat durch einen Fehler des Planungsbüros nicht alle Abwägungen enthalten. Dies wurde ergänzt und die überarbeitete Satzung per Mail am 27.04.2021 an den Marktgemeinderat weitergeleitet.

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö informativ 4
zum Seitenanfang

4.1. Mandatsniederlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 4.1

Kurzbericht

MR Dr. Julia Stöhr teilt mit, dass sie zum Ende des Monats (April) ihr Mandat als Marktgemeinderätin niederlegen wird.

Bürgermeister Uhl nimmt dies zur Kenntnis.

Stefan Vogg, BLZus, bedankt sich bei Dr. Stöhr wie folgt:

Liebe Julia, ich darf mich recht herzlich für Dein bürgerschaftliches Engagement im Namen der Bürgerliste Zusmarshausen und auch ganz persönlich bei Dir bedanken. Du wirst unserer Gemeinschaft nicht nur als Fraktionskollegin, sondern auch als Mensch fehlen.

Meines Erachtens wird oft verkannt, dass es sich bei der Tätigkeit einer Markträtin oder eines Marktrats eben auch um eine freiwillige und unbezahlte Tätigkeit handelt, die überaus großen Einsatz erfordert. Einsatz in zeitlicher Hinsicht, aber auch mental und oft auch finanziell, da die damit verbundenen Aufwendungen durch die Sitzungsentschädigungen nicht gedeckt werden.

Besonders hervorheben möchte ich aber den enormen zeitlichen Einsatz. Neben der Teilnahme an den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sind auch noch andere Termine wie z.B. Vereinsveranstaltungen etc. zu besuchen. Die Vorbereitung auf die Sitzungen und die Fraktionsarbeit nimmt breiten Raum ein und auch die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass man sich Zeit für Gespräche mit ihnen nimmt und sich ihrer Anliegen annimmt. Und dabei benötigt man im Einzelfall auch ein „dickes Fell“ und ein hohes Maß an Frustrationstoleranz. Denn, dies ist eine politische Binsenweisheit, man kann es nicht „allen Recht“ machen.

Dein Einsatz verdient auch schon deshalb Respekt, als üblicherweise Angehörige der kommunalen Gremien Menschen sind, die sich auch in anderer Weise bürgerschaftlich engagieren. So ist dies auch in Zusmarshausen. Für sie gilt die Devise, „wen der liebe Gott einmal bei der Arbeit erwischt hat, dem schickt er ständig neue Aufgaben“!

Deine eingebrachte Zeit fehlte an anderer Stelle: Für Partner und Familie. Darum kann ich Deinen reiflich überlegten Entschluss verstehen und sage nochmals Danke an Dich und Dein familiäres Umfeld“.

zum Seitenanfang

4.2. Artikel im Marktboten zu Corona-Demos in Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 4.2

Kurzbericht

MR Hubert Kraus bezieht sich auf den Artikel von Bürgermeister Uhl bezüglich der wöchentlich in Zusmarshausen stattfindenden Corona-Demos und den Folgeartikel der Veranstalter. Es hat ihn sehr gestört, dass hier kein Autor den Artikel unterzeichnet hat. Er bittet um eine nachträgliche Klarstellung und Mitteilung der Verantwortlichen, weiterhin soll bei weiteren Texteinreichungen darauf geachtet werden, dass die Verfasser namentlich erwähnt werden.

Bürgermeister Uhl teilt mit, dass er von dem Nachfolgeartikel informiert wurde und dem zugestimmt hat. Über den Linus-Wittich-Verlag soll nach dem Verfasser des Artikels nachgefragt werden und in einer der nächsten Sitzung bekanntgemacht werden.

zum Seitenanfang

4.3. künftige Corona-Demos in Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö 4.3

Kurzbericht

MRin Hafner-Eichner erkundigt sich, ob die Corona-Demos weiterhin im wöchentlichen Takt in Zusmarshausen stattfinden werden.

Bürgermeister Uhl teilt mit, dass jede Demo im Landratsamt gemeldet wird und zu jeder dieser Veranstaltungen ein Auflagenbescheid des Landratsamts Augsburg an die Marktgemeinde sowie die PI Zusmarshausen ergeht. Bei der ersten Demo war die Feuerwehr noch mit einbezogen, es wurden Sperrungen des Rathausparkplatzes sowie die Auflage erteilt, dass die Ein- und Ausfahrten beim Busbahnhof freigehalten werden müssen. Bei den weiteren Veranstaltungen konnte hiervon abgesehen werden.

3. Bürgermeister Christian Weldishofer fragt an, ob die volksverhetzenden Aussagen (z.B. Ärzte werden als Mörder dargestellt) durch die anwesende Polizei zur Kenntnis genommen wird und bei Bedarf auch polizeilich nachverfolgt wird.
Bürgermeister Uhl teilt, mit, dass so lange die Veranstaltungen wie bisher stattfinden, keine Einwendungen seitens des Marktes Zusmarshausen erhoben werden. Die Polizei kann z.B. die Maskenpflicht kontrollieren, aber ansonsten bei einer friedlichen Demonstration nicht einschreiten. So lange keine groben Beleidigungen stattfinden und z.B. die Maskenpflicht erfüllt ist, ist die Veranstaltung mit der Meinungsfreiheit über das Grundgesetz abgedeckt. Mit der Veröffentlichung des Artikels im Marktboten wollte er die Bürgerinnen und Bürger über die „Reichsbürger-Ähnlichkeit“ informieren.

MR Hubert Kraus teilt mit, dass das Landratsamt Augsburg keine Dauergenehmigungen ausstellt, sondern diese jeweils gesondert beantragt werden müssen. Demonstrationen finden auch in Königsbrunn und Altenmünster statt.

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 021. Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2021 ö informativ 5
Datenstand vom 28.05.2021 09:38 Uhr