Datum: 27.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung am 29.04.2021
3 Zusammensetzung des Marktgemeinderates
3.1 Vereidigung des in den Marktgemeinderat nachrückenden Ben Matthes
3.2 Neubesetzung der Ausschüsse
4 Kommunale Organisationsformen Information durch Herrn Franz Käsbohrer
5 Bahnprojekt Ulm-Augsburg
6 Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB
7 Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB
8 Anbau Kindergarten Gabelbach
9 Bestellung eines Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen
10 Verschiedenes
10.1 Haushaltssatzung 2021
10.2 Sozialstation - Kurzzeitpflege
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung am 29.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

MR Hegele, Hippeli, Meitinger und Joachim Weldishofer enthalten sich aufgrund Abwesenheit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Zusammensetzung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 3
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3.1. Vereidigung des in den Marktgemeinderat nachrückenden Ben Matthes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Sitzung des MGR am 06.05.2021 wurde die Mandatsniederlegung von Frau Dr. Julia Stöhr mit Ablauf der 22. Sitzung des Marktgemeinderates festgestellt.

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, dass der Nachrücker Herr Ben Matthes zur Erklärung aufzufordern ist, ob er bereit ist, das Amt des Marktgemeinderates anzunehmen.

Herr Ben Matthes hat die Wahl zum Marktgemeinderatsmitglied als Listennachfolger mit schriftlicher Erklärung vom 10.05.2021 angenommen.

Demzufolge kann Herr Ben Matthes in der heutigen Sitzung vereidigt werden.


Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet Herrn Ben Matthes vorzutreten und vereidigt ihn mit der Eidesformel „Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

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3.2. Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 3.2

Beschluss

Den vorgenannten geänderten Ausschussbesetzungen wird die Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Bedingt durch das Ausscheiden von Frau Dr. Julia Stöhr aus dem Marktgemeinderat und dem Nachrücken von MR Ben Matthes als Listennachfolger schlägt die Fraktion der BL Zus folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vor:



Haupt- und Finanzausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
Generalvertreter
CSU
Hafner-Eichner Ingrid
Reitmayer Johann
Kraus Hubert
CSU
Hegele Alfred
Weldishofer Christian

CSU
Kraus Steffen
Clemens Guido

BLZus
Juraschek Harry
Bermeitinger Marcus
Dr. Hippeli Susanne
BLZus
Ben Matthes
Vogg Stefan

FWV
Aumann Walter
Weldishofer Joachim
Herkommer Wolfgang
FWV
Meitinger Philipp
Wörle Felix

FWV
Sapper Bernhard
Günther Thomas



Bau-, Umwelt – und Energieausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
Generalvertreter
CSU
Reitmayer Johann
Hafner-Eichner Ingrid
Kraus Hubert
CSU
Weldishofer Christian
Hegele Alfred

CSU
Winkler Jürgen
Kraus Steffen

BLZus
Bermeitinger Marcus
Juraschek Harry
Ben Matthes
BLZus
Dr. Hippeli Susanne
Vogg Stefan

FWV
Günther Thomas
Sapper Bernhard
Aumann Walter
FWV
Herkommer Wolfgang
Weldishofer Joachim

FWV
Wörle Felix
Meitinger Philipp



Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
Generalvertreter
CSU
Clemens Guido
Weldishofer Christian
Reitmayer Johann
CSU
Kraus Hubert
Kraus Steffen

CSU
Winkler Jürgen
Hegele Alfred

BLZus
Ben Matthes
Bermeitinger Marcus
Juraschek Harry
BLZus
Vogg Stefan
Dr. Hippeli Susanne

FWV
Herkommer Wolfgang
Weldishofer Joachim
Günther Thomas
FWV
Meitinger Philipp
Sapper Bernhard

FWV
Wörle Felix
Aumann Walter




Rechnungsprüfungsausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
Generalvertreter
CSU
Hafner-Eichner Ingrid
Kraus Steffen
Kraus Hubert
CSU
Hegele Alfred
Weldishofer Christian

BLZus
Dr. Hippeli Susanne
Juraschek Harry
Vogg Stefan
FWV
Günther Thomas
Aumann Walter
Herkommer Wolfgang
FWV
Weldishofer Joachim
Sapper Bernhard



Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschuss 

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
CSU
Hafner-Eichner Ingrid
Weldishofer Joachim


Vertrauensperson Kindergärten 


Mitglied
Mitglied

Ben Matthes
Herkommer Wolfgang




Jugendbeauftragter 


Mitglied
Stellvertreter

Meitinger Philipp



Behinderten- und Inklusionsbeauftragter


Mitglied
Stellvertreter

Winkler Jürgen



Seniorenbeauftragter

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter

noch nicht benannt



Mitglieder Schulverbandsversammlung


Mitglied
Vertreter
Gemeinde Horgau
Erster Bürgermeister Thomas Hafner

Markt Zusmarshausen
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl

Vertreter der Gemeinde:
Bermeitinger Marcus
Vogg Stefan

Sapper Bernhard
Aumann Walter


Mitglieder Rechnungsprüfungsausschuss Schulverband


Mitglied
Vertreter
Vorsitzender und Mitglied
Sapper Bernhard
VF Marcus Bermeitinger
Mitglied
Erster Bürgermeister Thomas Hafner

Mitglied
Bermeitinger Marcus




Erholungsgebieteverein (EVA)

Für die Mitgliederversammlung des Erholungsgebietevereins (EVA) sind 2 Vertreter bzw. Stellvertreter des Marktes Zusmarshausen zu bestellen. Bisher war der Erste Bürgermeister stets ein Delegierter. Dies bedeutet, dass noch ein Delegierter und seine Stellvertreter zu bestellen sind.



Vertreter
1. Delegierter
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
2. Bgm. Aumann Walter
2. Delegierter
Hafner-Eichner Ingrid
Sapper Bernhard


Landschaftspflegeverband Zusam

Verbandsmitglieder des Landschaftspflegeverbandes Zusam sind der Landkreis Augsburg (5 Verbandsräte), die Stadt Augsburg (3 Verbandsräte) und der Markt Zusmarshausen (2 Verbandsräte). Bisher war der Erste Bürgermeister des Marktes Zusmarshausen stets Verbandsrat, dies bedeutet, dass nur ein Verbandsrat und seine Stellvertreter zu bestellen sind.


Mitglied
Vertreter
Verbandsrat
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
2. Bgm. Aumann Walter
Verbandsrat
Weldishofer Joachim
Clemens Guido


Mittelzentrum Dinkelscherben/Zusmarshausen ist als Gremium für die Zusammenarbeit ein Interkommunaler Ausschuss


Mitglied
Vertreter

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl


Zweiter Bürgermeister Aumann Walter


Dritter Bürgermeister Weldishofer Christian

CSU
Hegele Alfred
Winkler Jürgen
BLZus
Vogg Stefan
Juraschek Harry
FWV
Weldishofer Joachim
Wörle Felix


Musikschulbeirat

Zusmarshausen

Mitglied
Vertreter

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
2. Bgm. Aumann Walter

Juraschek Harry
Dr. Hippeli Susanne

Kraus Hubert
Hafner-Eichner Ingrid

Horgau

Mitglied
Vertreter

Erster Bürgermeister Thomas Hafner
2. Bgm. Johann Ohnesorg

Johannes Holland
Im Verhinderungsfall kann der GR ein anderes Mitglied entsenden





Gemeinsames Kommunalunternehmen Schwaben-Mitte


Mitglied
Vertreter

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
2. Bgm. Aumann Walter


stellvertr. Bürgermeister:
ordentliches Mitglied
siehe Beschluss 07.02.2019


Fraktionsvorsitzende


Mitglied
Vertreter
CSU
Ingrid Hafner-Eichner
Johann Reitmayer
BLZus
Harry Juraschek
Dr. Susanne Hippeli
FWV
Joachim Weldishofer
Felix Wörle


Stiftungsrat Bürgerstiftung


Mitglied
Vertreter
CSU
Hegele Alfred
Hubert Kraus
BLZus
Stefan Vogg
Harry Juraschek
FWV
Philipp Meitinger
Joachim Weldishofer


Arbeitskreis für die Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutzten Wohneigentum im Gebiet des Marktes Zusmarshausen vom 06.11.2017

Mitglied
CSU
Johann Reitmayer
BLZus
Markus Bermeitinger
FWV
Walter Aumann

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4. Kommunale Organisationsformen Information durch Herrn Franz Käsbohrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Herr …, Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater, (ehemals Stadt Augsburg) informiert das Gremium über kommunale Organisationsformen in Grundzügen.

Die Auslagerung von bestimmten Aufgaben in andere Organisationsformen (wie z.B. Eigenbetriebe oder Kommunalwerke) war immer wieder Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen, im Rechnungsprüfungsausschuss oder auch bei der Klausur des Marktgemeinderates am 28.11.2020.


Diskussionsverlauf:
Herr … steht dem Gremium Rede und Antwort. Die Diskussionsbeiträge werden zusammengefasst.

Diskussion, ob es für den Markt Zusmarshausen überhaupt Sinn macht, einige Aufgabengebiete in andere Organisationsformen, wie z.B. in eine GmbH, in einen Eigenbetrieb oder in einen Zweckverband auszulagern, da hier ja bei weitem nicht die gleiche Größenordnung vorliegt wie z.B. bei der Stadt Augsburg.

Um mehr Kostentransparenz zu gewährleisten, wäre die Ausgliederung einzelner Aufgabengebiete in einen Zweckverband evtl. durchaus denkbar, hier muss jedoch genau geprüft werden, für welche Aufgabengebiete dies Sinn machen würde.

Die Auslagerung der Wasserversorgung z.B. ist nicht sinnvoll. Zum einen muss die Kommune weiterhin gewährleisten, dass bei Auslagerung und Umwandlung in eine GmbH diese auch zuverlässig den Bürgern Wasser zur Verfügung stellt. Es wäre auch zu befürchten, dass sich die Preise dann erheblich erhöhen würden.

Ebenso ist zu bedenken, dass die Beitreibung offener Kosten dann aufwändiger wird und länger dauert. Eine GmbH müsste dann zur Beitreibung offener Rechnungen erst einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen, da die GmbH nur Rechnungen stellen darf und keine Bescheide erlassen. Die Kommune jedoch darf Gebührenbescheide erlassen, die im Falle der Nichtbezahlung umgehend vollstreckt werden können.

Auch dürfte eine GmbH nicht gewinnbringend wirtschaften, sondern kommunalrechtlich nur kostendeckend.

Es wäre jedoch für die Gemeinde ein Zweckverband dahingehend denkbar und evtl. sinnvoll, dass die Abwasserentsorgung zusammen mit Horgau betrieben wird. Somit könnte also zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage ein entsprechender Zweckverband gegründet werden. Die Kanalnetze sollten allerdings bei den jeweiligen Gemeinden verbleiben und nicht Teil des Zweckverbandes werden. Hier wäre der Aufwand zur Feststellung des Wertes der jeweiligen Kanalnetze durch Beauftragung von Gutachtern, etc. zu aufwändig und kostenintensiv.

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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über den Sachstand des Projekts seit Januar 2015

Bei der heutigen Sitzung will ich deshalb folgendes bekanntgeben, bzw. wiederholen:

  1. Die neue Fahrzeit beträgt 26 Minuten im Fernverkehr; Mit Bhf. Günzburg 40 Minuten.

  1. Eine Geschwindigkeit von 300 km/h muss möglich sein.

  1. Die Strecke muss für Güterzüge befahrbar sein.

  1. Seit Anfang Mai gibt es einen Newsletter, der im Marktboten wortwörtlich abgedruckt wird.

  1. Der Newsletter erscheint nach Angaben der Projektgruppe viermal im Jahr.

  1. Die Teilnehmerzahl am Dialogforum ist für Zusmarshausen auf zwei Personen begrenzt.

  1. Der Termin für das Info-Mobil ist noch nicht bekannt.

  1. Ein Termin für die Bekanntgabe der 20-m-Trassen ist ebenfalls noch nicht bekannt. Möglicherweise ist im Laufe 2021 damit zu rechnen.

  1. Neue Informationen sind nach dem nächsten Treffen des Projekt-Koordinierungsrates zu erwarten. Ein Termin dazu ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass dieser Termin in den nächsten Monaten stattfinden dürfte.

  1. MdB Hansjörg Durz und MdB Ulrich Lange konnten auf meine Anfrage in dieser Woche keinen neuen Informationen übermitteln.

  1. Das gleiche gilt für den Projektleiter Markus Baumann.


Der Leiter des Bahnprojekts, Herr …, hat zugesagt, in der Sitzung des MGR am 10.06.2021 zu berichten.



Diskussionsverlauf:

MR Juraschek führt aus, dass es ganz offensichtlich durch die Bahn schon umfangreiche Voruntersuchungen gibt, welche der möglichen Trassen verwirklicht werden soll, sonst gäbe es ja noch keine Raumwiderstandskarte.

Seiner Meinung nach gibt es hier seitens der Bahn bereits zwei bevorzugte Trassen und zwar diejenigen mit dem niedrigsten Raumwiderstand, dies ist zum einen die grüne Trasse und zum anderen die türkise Trasse. Die bereits bestehende Bestandstrasse (schwarz) hingegen hat den höchsten Raumwiderstandswert. Das von der Bahn beabsichtige Planfeststellungsverfahren dient dazu, die Vorzugstrasse gerichtsfest zu machen, so dass diese nicht mehr angreifbar ist. Er ist der Meinung, dass sich der Markt sowie die weiteren betroffenen Nachbargemeinden dafür stark machen sollten, dass keine der Alternativtrassen gebaut wird.


MR Dr. Hippeli appelliert ebenfalls dafür, dass sich die Gemeinde dafür stark macht, dass die schon bestehende Stammstrecke ausgebaut wird und keine der Alternativtrassen zum Tragen kommt. Die Schneisen, die beim Bau einer Alternativtrasse in die Wälder geschlagen werden müssten, sind ganz erheblich breiter, als die Trassenbreite von 20 Metern, da ja auch ein entsprechender Seitenabstand der Bäume zur Trasse gewahrt werden muss.

MR Hubert Kraus teilt ebenfalls seine Hoffnung mit, dass die Bestandsstrecke zum Tragen kommt und nicht eine der Alternativstrecken. Er begrüßt es, dass bei der nächsten MGR-Sitzung am 10.06.21 der Bahnbeauftragte Herr … anwesend sein wird.

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 30.04.2021 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen und bittet um Stellungnahme bis 02.06.2021.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:               Keine Einwände
Techn. Bauamt:        Keine Einwände
Wasserversorgung:  Keine Einwände

Die Gemeinde Kutzenhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans ein Mischgebiet in Ortsrandlage zu schaffen. Aufgrund dieser Planung kann der Bedarf an Wohnraum und gewerblichen Flächen gedeckt werden.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Gemeinde Kutzenhausen im Ortsteil Agawang und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Westlich grenzt ein bestehendes Dorfgebiet an. Im Süden erstreckt sich ein kleiner Teil an Wohnbebauung.

Das Plangebiet wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Durch die vorliegende Planung wird ermöglicht, dass vorhandene Bauanfragen für Maschinen- bzw. Lagerhallen umgesetzt werden können.

Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt werden.

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 32 „Agawang Ost“.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 30.04.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:                        Keine Einwände
Wasserversorgung:                Keine Einwände
Technisches Bauamt:        Keine Einwände

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ (wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt) ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans im südlichen Teil als Grünlandstandort auf grundwasserfernen Böden, bzw. im nördlichen Teil als Ackerstandort auf grundwasserfernen Böden dargestellt.
Der Änderungsbereich wird gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Flächen für gemischte Bauflächen ausgewiesen und im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt.

Der Markt Zusmarshausen wird durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt.

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8. Anbau Kindergarten Gabelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö informativ 8

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Gremium wird über den aktuellen Baufortschritt informiert.

Sachstandsbericht:

  • Innerhalb dieser Woche erfolgt die Fertigstellung der Umfassungswände
  • Im Anschluss daran die Schalung der tragenden Innenwände (Betonbauweise)
  • Die Fertigstellung der Bauhauptarbeiten (Rohbauarbeiten) durch die Firma HBW ist lt. Bauzeitenplan Ende Juni terminiert.
  • Als Folgegewerk montiert die Fa. Wipfler die Fensterelemente (Ausführungszeitraum: Mitte Juni bis Mitte Juli)
  • Die Dachabdichtung erfolgt durch die Fa. Mayer  (Ausführungszeitraum: Anfang Juni)
  • Die Gründacharbeiten sind für Anfang August angedacht.
  • Die Innenausbauarbeiten (Sanitär, Maler, Schreiner, Verputzer, Bodenleger, Trockenbau) erfolgen Anfang Juli bis Mitte/Ende August.

Submissionen:

  • Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten, Gründach und Schreinerarbeiten am 02.06.2021

Hinweis:

In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses am 17.06.2021 wird der Tagesordnungspunkt „Kostensituation und Abstimmung weitere Vorgehensweise zur Ausschreibung Fassadenbauarbeiten“ behandelt.


Diskussionsverlauf:
MR Herkommer teilt mit, dass die ursprüngliche Kostenplanung um € 280.000,00 geringer war, als die nun tatsächlich entstehenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde die Herstellung der Fassade noch nicht vergeben, da auch hier die Kosten erheblich höher sind, als bei der ersten Kostenvorstellung.
Die Vergabe der Fassade soll jedoch in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt werden.
MR Reitmayer teilt mit, dass er davon ausgegangen ist, dass heute ein Planer anwesend sei, der die Kostensteigerung erläutert. MR Reitmayer wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses anwesend sein und sich die Kostensteigerung erklären lassen.

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9. Bestellung eines Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 9

Beschluss

Zum Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen wird ab 01.06.2021 MR Hubert Kraus bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die bisherige Seniorenbeauftragte aus der Verwaltung, Frau …, ist seit 01.01.2021 in Altersteilzeit und wird deshalb das Amt der Seniorenbeauftragten nicht mehr ausüben.
Grundsätzlich soll jede Kommune einen Seniorenbeauftragten oder Seniorenbeirat haben. Dies ist eine Empfehlung zu „Teilhabe im Sinne von Mitwirkung und Beteiligung“ aus dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Augsburg. Die Seniorenvertreter sollen ein Mitspracherecht in den kommunalen Gremien erhalten.
MR Hubert  Kraus wäre auf Anfrage bereit, das Amt des Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen zu übernehmen.


Diskussionsverlauf:
MR Dr. Hippeli frägt an, wie dies in Zukunft organisatorisch ablaufen wird. Frau … war ja im Rathaus für die Senioren erreichbar.
Herr Kraus wird nicht im Rathaus anwesend sein, jedoch ist seine Telefonnummer und Emailadresse auf der Homepage des Marktes hinterlegt, so dass er direkt von den Senioren kontaktiert werden kann.
MR Hafner-Eichner regt an, dass eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem neu gegründeten Verein für Nachbarschaftshilfe und dem Seniorenbeauftragten erfolgen sollte. So wird sicherlich das richtige Maß gefunden, für die Senioren präsent zu sein.
MR Juraschek stellt die Frage direkt an MR Kraus, ob es sein Zeitbudget zulässt, als Seniorenbeauftragter bestellt zu werden, neben seinen zahlreichen weiteren Posten, die er innehat.
MR Hubert Kraus kann dies mit einem klaren Ja beantworten.
MR Winkler würde die Bestellung von MR Hubert Kraus zum Seniorenbeauftragten begrüßen, da dieser gute Kontakte hat und er sich eine gute Zusammenarbeit mit ihm als Behinderten- und Inklusionsbeauftragten vorstellen kann.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö informativ 10
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10.1. Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 10.1

Kurzbericht

MR Juraschek frägt an, ob der MGR noch die Stellungnahme über die Genehmigung durch das LRA über das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung bezüglich des Haushalts erhält.
In der MGR-Sitzung am 10.06.2021 steht dies auf der Tagesordnung und die Stellungnahme wird bekanntgegeben.

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10.2. Sozialstation - Kurzzeitpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö 10.2

Kurzbericht

MR Dr. Hippeli frägt an, wann die Kurzzeitpflege in Zusmarshausen wieder öffnen wird. Es sind ja zwischenzeitlich sämtliche über 80-Jährigen geimpft.
Wann die Kurzzeitpflege wieder öffnen darf, kann derzeit noch nicht gesagt werden, so Bgm Uhl. Auch Geimpfte können das Virus übertragen. Hier muss der weitere Verlauf der Pandemie abgewartet werden und die Entscheidungen der Regierung.

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 023. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2021 ö informativ 11
Datenstand vom 23.07.2021 07:50 Uhr