Datum: 27.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:11 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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023. Sitzung des Marktgemeinderates
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27.05.2021
|
ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung am 29.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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023. Sitzung des Marktgemeinderates
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27.05.2021
|
ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
MR Hegele, Hippeli, Meitinger und Joachim Weldishofer enthalten sich aufgrund Abwesenheit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Zusammensetzung des Marktgemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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023. Sitzung des Marktgemeinderates
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27.05.2021
|
ö
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|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Vereidigung des in den Marktgemeinderat nachrückenden Ben Matthes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
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3.1 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Sitzung des MGR am 06.05.2021 wurde die Mandatsniederlegung von Frau Dr. Julia Stöhr mit Ablauf der 22. Sitzung des Marktgemeinderates festgestellt.
In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, dass der Nachrücker Herr Ben Matthes zur Erklärung aufzufordern ist, ob er bereit ist, das Amt des Marktgemeinderates anzunehmen.
Herr Ben Matthes hat die Wahl zum Marktgemeinderatsmitglied als Listennachfolger mit schriftlicher Erklärung vom 10.05.2021 angenommen.
Demzufolge kann Herr Ben Matthes in der heutigen Sitzung vereidigt werden.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl bittet Herrn Ben Matthes vorzutreten und vereidigt ihn mit der Eidesformel „Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“
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3.2. Neubesetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
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|
3.2 |
Beschluss
Den vorgenannten geänderten Ausschussbesetzungen wird die Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Bedingt durch das Ausscheiden von Frau Dr. Julia Stöhr aus dem Marktgemeinderat und dem Nachrücken von MR Ben Matthes als Listennachfolger schlägt die Fraktion der BL Zus folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vor:
Haupt- und Finanzausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:
Fraktion
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Mitglied
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Stellvertreter
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Generalvertreter
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CSU
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Hafner-Eichner Ingrid
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Reitmayer Johann
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Kraus Hubert
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CSU
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Hegele Alfred
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Weldishofer Christian
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|
CSU
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Kraus Steffen
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Clemens Guido
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|
BLZus
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Juraschek Harry
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Bermeitinger Marcus
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Dr. Hippeli Susanne
|
BLZus
|
Ben Matthes
|
Vogg Stefan
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|
FWV
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Aumann Walter
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Weldishofer Joachim
|
Herkommer Wolfgang
|
FWV
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Meitinger Philipp
|
Wörle Felix
|
|
FWV
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Sapper Bernhard
|
Günther Thomas
|
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Bau-, Umwelt – und Energieausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:
Fraktion
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Mitglied
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Stellvertreter
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Generalvertreter
|
CSU
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Reitmayer Johann
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Hafner-Eichner Ingrid
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Kraus Hubert
|
CSU
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Weldishofer Christian
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Hegele Alfred
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|
CSU
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Winkler Jürgen
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Kraus Steffen
|
|
BLZus
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Bermeitinger Marcus
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Juraschek Harry
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Ben Matthes
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BLZus
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Dr. Hippeli Susanne
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Vogg Stefan
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|
FWV
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Günther Thomas
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Sapper Bernhard
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Aumann Walter
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FWV
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Herkommer Wolfgang
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Weldishofer Joachim
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|
FWV
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Wörle Felix
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Meitinger Philipp
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Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:
Fraktion
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Mitglied
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Stellvertreter
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Generalvertreter
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CSU
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Clemens Guido
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Weldishofer Christian
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Reitmayer Johann
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CSU
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Kraus Hubert
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Kraus Steffen
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|
CSU
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Winkler Jürgen
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Hegele Alfred
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|
BLZus
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Ben Matthes
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Bermeitinger Marcus
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Juraschek Harry
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BLZus
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Vogg Stefan
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Dr. Hippeli Susanne
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|
FWV
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Herkommer Wolfgang
|
Weldishofer Joachim
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Günther Thomas
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FWV
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Meitinger Philipp
|
Sapper Bernhard
|
|
FWV
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Wörle Felix
|
Aumann Walter
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|
Rechnungsprüfungsausschuss benennen die Gruppierungen folgende Mitglieder:
Fraktion
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Mitglied
|
Stellvertreter
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Generalvertreter
|
CSU
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Hafner-Eichner Ingrid
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Kraus Steffen
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Kraus Hubert
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CSU
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Hegele Alfred
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Weldishofer Christian
|
|
BLZus
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Dr. Hippeli Susanne
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Juraschek Harry
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Vogg Stefan
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FWV
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Günther Thomas
|
Aumann Walter
|
Herkommer Wolfgang
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FWV
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Weldishofer Joachim
|
Sapper Bernhard
|
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Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschuss
Fraktion
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Mitglied
|
Stellvertreter
|
CSU
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Hafner-Eichner Ingrid
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Weldishofer Joachim
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Vertrauensperson Kindergärten
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Mitglied
|
Mitglied
|
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Ben Matthes
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Herkommer Wolfgang
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Jugendbeauftragter
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Mitglied
|
Stellvertreter
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Meitinger Philipp
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Behinderten- und Inklusionsbeauftragter
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Mitglied
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Stellvertreter
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Winkler Jürgen
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Seniorenbeauftragter
Fraktion
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Mitglied
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Stellvertreter
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|
noch nicht benannt
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Mitglieder Schulverbandsversammlung
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Mitglied
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Vertreter
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Gemeinde Horgau
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Erster Bürgermeister Thomas Hafner
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Markt Zusmarshausen
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Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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Vertreter der Gemeinde:
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Bermeitinger Marcus
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Vogg Stefan
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Sapper Bernhard
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Aumann Walter
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Mitglieder Rechnungsprüfungsausschuss Schulverband
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Mitglied
|
Vertreter
|
Vorsitzender und Mitglied
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Sapper Bernhard
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VF Marcus Bermeitinger
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Mitglied
|
Erster Bürgermeister Thomas Hafner
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Mitglied
|
Bermeitinger Marcus
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Erholungsgebieteverein (EVA)
Für die Mitgliederversammlung des Erholungsgebietevereins (EVA) sind 2 Vertreter bzw. Stellvertreter des Marktes Zusmarshausen zu bestellen. Bisher war der Erste Bürgermeister stets ein Delegierter. Dies bedeutet, dass noch ein Delegierter und seine Stellvertreter zu bestellen sind.
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Vertreter
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1. Delegierter
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Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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2. Bgm. Aumann Walter
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2. Delegierter
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Hafner-Eichner Ingrid
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Sapper Bernhard
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Landschaftspflegeverband Zusam
Verbandsmitglieder des Landschaftspflegeverbandes Zusam sind der Landkreis Augsburg (5 Verbandsräte), die Stadt Augsburg (3 Verbandsräte) und der Markt Zusmarshausen (2 Verbandsräte). Bisher war der Erste Bürgermeister des Marktes Zusmarshausen stets Verbandsrat, dies bedeutet, dass nur ein Verbandsrat und seine Stellvertreter zu bestellen sind.
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Mitglied
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Vertreter
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Verbandsrat
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Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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2. Bgm. Aumann Walter
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Verbandsrat
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Weldishofer Joachim
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Clemens Guido
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Mittelzentrum Dinkelscherben/Zusmarshausen ist als Gremium für die Zusammenarbeit ein Interkommunaler Ausschuss
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Mitglied
|
Vertreter
|
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Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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|
Zweiter Bürgermeister Aumann Walter
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Dritter Bürgermeister Weldishofer Christian
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CSU
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Hegele Alfred
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Winkler Jürgen
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BLZus
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Vogg Stefan
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Juraschek Harry
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FWV
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Weldishofer Joachim
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Wörle Felix
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Musikschulbeirat
Zusmarshausen
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Mitglied
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Vertreter
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|
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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2. Bgm. Aumann Walter
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Juraschek Harry
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Dr. Hippeli Susanne
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Kraus Hubert
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Hafner-Eichner Ingrid
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Horgau
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Mitglied
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Vertreter
|
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Erster Bürgermeister Thomas Hafner
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2. Bgm. Johann Ohnesorg
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Johannes Holland
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Im Verhinderungsfall kann der GR ein anderes Mitglied entsenden
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Gemeinsames Kommunalunternehmen Schwaben-Mitte
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Mitglied
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Vertreter
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Erster Bürgermeister Bernhard Uhl
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2. Bgm. Aumann Walter
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stellvertr. Bürgermeister:
ordentliches Mitglied
siehe Beschluss 07.02.2019
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Fraktionsvorsitzende
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Mitglied
|
Vertreter
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CSU
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Ingrid Hafner-Eichner
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Johann Reitmayer
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BLZus
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Harry Juraschek
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Dr. Susanne Hippeli
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FWV
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Joachim Weldishofer
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Felix Wörle
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Stiftungsrat Bürgerstiftung
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Mitglied
|
Vertreter
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CSU
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Hegele Alfred
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Hubert Kraus
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BLZus
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Stefan Vogg
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Harry Juraschek
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FWV
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Philipp Meitinger
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Joachim Weldishofer
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Arbeitskreis für die Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutzten Wohneigentum im Gebiet des Marktes Zusmarshausen vom 06.11.2017
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Mitglied
|
CSU
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Johann Reitmayer
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BLZus
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Markus Bermeitinger
|
FWV
|
Walter Aumann
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4. Kommunale Organisationsformen
Information durch Herrn Franz Käsbohrer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
|
4 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Herr …, Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater, (ehemals Stadt Augsburg) informiert das Gremium über kommunale Organisationsformen in Grundzügen.
Die Auslagerung von bestimmten Aufgaben in andere Organisationsformen (wie z.B. Eigenbetriebe oder Kommunalwerke) war immer wieder Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen, im Rechnungsprüfungsausschuss oder auch bei der Klausur des Marktgemeinderates am 28.11.2020.
Diskussionsverlauf:
Herr … steht dem Gremium Rede und Antwort. Die Diskussionsbeiträge werden zusammengefasst.
Diskussion, ob es für den Markt Zusmarshausen überhaupt Sinn macht, einige Aufgabengebiete in andere Organisationsformen, wie z.B. in eine GmbH, in einen Eigenbetrieb oder in einen Zweckverband auszulagern, da hier ja bei weitem nicht die gleiche Größenordnung vorliegt wie z.B. bei der Stadt Augsburg.
Um mehr Kostentransparenz zu gewährleisten, wäre die Ausgliederung einzelner Aufgabengebiete in einen Zweckverband evtl. durchaus denkbar, hier muss jedoch genau geprüft werden, für welche Aufgabengebiete dies Sinn machen würde.
Die Auslagerung der Wasserversorgung z.B. ist nicht sinnvoll. Zum einen muss die Kommune weiterhin gewährleisten, dass bei Auslagerung und Umwandlung in eine GmbH diese auch zuverlässig den Bürgern Wasser zur Verfügung stellt. Es wäre auch zu befürchten, dass sich die Preise dann erheblich erhöhen würden.
Ebenso ist zu bedenken, dass die Beitreibung offener Kosten dann aufwändiger wird und länger dauert. Eine GmbH müsste dann zur Beitreibung offener Rechnungen erst einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen, da die GmbH nur Rechnungen stellen darf und keine Bescheide erlassen. Die Kommune jedoch darf Gebührenbescheide erlassen, die im Falle der Nichtbezahlung umgehend vollstreckt werden können.
Auch dürfte eine GmbH nicht gewinnbringend wirtschaften, sondern kommunalrechtlich nur kostendeckend.
Es wäre jedoch für die Gemeinde ein Zweckverband dahingehend denkbar und evtl. sinnvoll, dass die Abwasserentsorgung zusammen mit Horgau betrieben wird. Somit könnte also zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage ein entsprechender Zweckverband gegründet werden. Die Kanalnetze sollten allerdings bei den jeweiligen Gemeinden verbleiben und nicht Teil des Zweckverbandes werden. Hier wäre der Aufwand zur Feststellung des Wertes der jeweiligen Kanalnetze durch Beauftragung von Gutachtern, etc. zu aufwändig und kostenintensiv.
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5. Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
|
5 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl berichtet über den Sachstand des Projekts seit Januar 2015
Bei der heutigen Sitzung will ich deshalb folgendes bekanntgeben, bzw. wiederholen:
- Die neue Fahrzeit beträgt 26 Minuten im Fernverkehr; Mit Bhf. Günzburg 40 Minuten.
- Eine Geschwindigkeit von 300 km/h muss möglich sein.
- Die Strecke muss für Güterzüge befahrbar sein.
- Seit Anfang Mai gibt es einen Newsletter, der im Marktboten wortwörtlich abgedruckt wird.
- Der Newsletter erscheint nach Angaben der Projektgruppe viermal im Jahr.
- Die Teilnehmerzahl am Dialogforum ist für Zusmarshausen auf zwei Personen begrenzt.
- Der Termin für das Info-Mobil ist noch nicht bekannt.
- Ein Termin für die Bekanntgabe der 20-m-Trassen ist ebenfalls noch nicht bekannt. Möglicherweise ist im Laufe 2021 damit zu rechnen.
- Neue Informationen sind nach dem nächsten Treffen des Projekt-Koordinierungsrates zu erwarten. Ein Termin dazu ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass dieser Termin in den nächsten Monaten stattfinden dürfte.
- MdB Hansjörg Durz und MdB Ulrich Lange konnten auf meine Anfrage in dieser Woche keinen neuen Informationen übermitteln.
- Das gleiche gilt für den Projektleiter Markus Baumann.
Der Leiter des Bahnprojekts, Herr …, hat zugesagt, in der Sitzung des MGR am 10.06.2021 zu berichten.
Diskussionsverlauf:
MR Juraschek führt aus, dass es ganz offensichtlich durch die Bahn schon umfangreiche Voruntersuchungen gibt, welche der möglichen Trassen verwirklicht werden soll, sonst gäbe es ja noch keine Raumwiderstandskarte.
Seiner Meinung nach gibt es hier seitens der Bahn bereits zwei bevorzugte Trassen und zwar diejenigen mit dem niedrigsten Raumwiderstand, dies ist zum einen die grüne Trasse und zum anderen die türkise Trasse. Die bereits bestehende Bestandstrasse (schwarz) hingegen hat den höchsten Raumwiderstandswert. Das von der Bahn beabsichtige Planfeststellungsverfahren dient dazu, die Vorzugstrasse gerichtsfest zu machen, so dass diese nicht mehr angreifbar ist. Er ist der Meinung, dass sich der Markt sowie die weiteren betroffenen Nachbargemeinden dafür stark machen sollten, dass keine der Alternativtrassen gebaut wird.
MR Dr. Hippeli appelliert ebenfalls dafür, dass sich die Gemeinde dafür stark macht, dass die schon bestehende Stammstrecke ausgebaut wird und keine der Alternativtrassen zum Tragen kommt. Die Schneisen, die beim Bau einer Alternativtrasse in die Wälder geschlagen werden müssten, sind ganz erheblich breiter, als die Trassenbreite von 20 Metern, da ja auch ein entsprechender Seitenabstand der Bäume zur Trasse gewahrt werden muss.
MR Hubert Kraus teilt ebenfalls seine Hoffnung mit, dass die Bestandsstrecke zum Tragen kommt und nicht eine der Alternativstrecken. Er begrüßt es, dass bei der nächsten MGR-Sitzung am 10.06.21 der Bahnbeauftragte Herr … anwesend sein wird.
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6. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 "Agawang Ost"
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
|
6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 30.04.2021 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen und bittet um Stellungnahme bis 02.06.2021.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
Kläranlage: Keine Einwände
Techn. Bauamt: Keine Einwände
Wasserversorgung: Keine Einwände
Die Gemeinde Kutzenhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans ein Mischgebiet in Ortsrandlage zu schaffen. Aufgrund dieser Planung kann der Bedarf an Wohnraum und gewerblichen Flächen gedeckt werden.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Gemeinde Kutzenhausen im Ortsteil Agawang und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Westlich grenzt ein bestehendes Dorfgebiet an. Im Süden erstreckt sich ein kleiner Teil an Wohnbebauung.
Das Plangebiet wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Durch die vorliegende Planung wird ermöglicht, dass vorhandene Bauanfragen für Maschinen- bzw. Lagerhallen umgesetzt werden können.
Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt werden.
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen
14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost"
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
|
7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 32 „Agawang Ost“.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 30.04.2021 bittet das Ingenieurbüro Steinbacher Consult um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kutzenhausen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 30.04.2021 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
Kläranlage: Keine Einwände
Wasserversorgung: Keine Einwände
Technisches Bauamt: Keine Einwände
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ (wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt) ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans im südlichen Teil als Grünlandstandort auf grundwasserfernen Böden, bzw. im nördlichen Teil als Ackerstandort auf grundwasserfernen Böden dargestellt.
Der Änderungsbereich wird gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Flächen für gemischte Bauflächen ausgewiesen und im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt.
Der Markt Zusmarshausen wird durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kutzenhausen nicht beeinträchtigt.
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8. Anbau Kindergarten Gabelbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
informativ
|
8 |
Kurzbericht
Sachvortrag:
Das Gremium wird über den aktuellen Baufortschritt informiert.
Sachstandsbericht:
- Innerhalb dieser Woche erfolgt die Fertigstellung der Umfassungswände
- Im Anschluss daran die Schalung der tragenden Innenwände (Betonbauweise)
- Die Fertigstellung der Bauhauptarbeiten (Rohbauarbeiten) durch die Firma HBW ist lt. Bauzeitenplan Ende Juni terminiert.
- Als Folgegewerk montiert die Fa. Wipfler die Fensterelemente (Ausführungszeitraum: Mitte Juni bis Mitte Juli)
- Die Dachabdichtung erfolgt durch die Fa. Mayer (Ausführungszeitraum: Anfang Juni)
- Die Gründacharbeiten sind für Anfang August angedacht.
- Die Innenausbauarbeiten (Sanitär, Maler, Schreiner, Verputzer, Bodenleger, Trockenbau) erfolgen Anfang Juli bis Mitte/Ende August.
Submissionen:
- Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten, Gründach und Schreinerarbeiten am 02.06.2021
Hinweis:
In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses am 17.06.2021 wird der Tagesordnungspunkt „Kostensituation und Abstimmung weitere Vorgehensweise zur Ausschreibung Fassadenbauarbeiten“ behandelt.
Diskussionsverlauf:
MR Herkommer teilt mit, dass die ursprüngliche Kostenplanung um € 280.000,00 geringer war, als die nun tatsächlich entstehenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde die Herstellung der Fassade noch nicht vergeben, da auch hier die Kosten erheblich höher sind, als bei der ersten Kostenvorstellung.
Die Vergabe der Fassade soll jedoch in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt werden.
MR Reitmayer teilt mit, dass er davon ausgegangen ist, dass heute ein Planer anwesend sei, der die Kostensteigerung erläutert. MR Reitmayer wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses anwesend sein und sich die Kostensteigerung erklären lassen.
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9. Bestellung eines Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
|
|
9 |
Beschluss
Zum Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen wird ab 01.06.2021 MR Hubert Kraus bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die bisherige Seniorenbeauftragte aus der Verwaltung, Frau …, ist seit 01.01.2021 in Altersteilzeit und wird deshalb das Amt der Seniorenbeauftragten nicht mehr ausüben.
Grundsätzlich soll jede Kommune einen Seniorenbeauftragten oder Seniorenbeirat haben. Dies ist eine Empfehlung zu „Teilhabe im Sinne von Mitwirkung und Beteiligung“ aus dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Augsburg. Die Seniorenvertreter sollen ein Mitspracherecht in den kommunalen Gremien erhalten.
MR Hubert Kraus wäre auf Anfrage bereit, das Amt des Seniorenbeauftragten für den Markt Zusmarshausen zu übernehmen.
Diskussionsverlauf:
MR Dr. Hippeli frägt an, wie dies in Zukunft organisatorisch ablaufen wird. Frau … war ja im Rathaus für die Senioren erreichbar.
Herr Kraus wird nicht im Rathaus anwesend sein, jedoch ist seine Telefonnummer und Emailadresse auf der Homepage des Marktes hinterlegt, so dass er direkt von den Senioren kontaktiert werden kann.
MR Hafner-Eichner regt an, dass eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem neu gegründeten Verein für Nachbarschaftshilfe und dem Seniorenbeauftragten erfolgen sollte. So wird sicherlich das richtige Maß gefunden, für die Senioren präsent zu sein.
MR Juraschek stellt die Frage direkt an MR Kraus, ob es sein Zeitbudget zulässt, als Seniorenbeauftragter bestellt zu werden, neben seinen zahlreichen weiteren Posten, die er innehat.
MR Hubert Kraus kann dies mit einem klaren Ja beantworten.
MR Winkler würde die Bestellung von MR Hubert Kraus zum Seniorenbeauftragten begrüßen, da dieser gute Kontakte hat und er sich eine gute Zusammenarbeit mit ihm als Behinderten- und Inklusionsbeauftragten vorstellen kann.
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10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
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informativ
|
10 |
zum Seitenanfang
10.1. Haushaltssatzung 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
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|
10.1 |
Kurzbericht
MR Juraschek frägt an, ob der MGR noch die Stellungnahme über die Genehmigung durch das LRA über das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung bezüglich des Haushalts erhält.
In der MGR-Sitzung am 10.06.2021 steht dies auf der Tagesordnung und die Stellungnahme wird bekanntgegeben.
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10.2. Sozialstation - Kurzzeitpflege
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
|
023. Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.05.2021
|
ö
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10.2 |
Kurzbericht
MR Dr. Hippeli frägt an, wann die Kurzzeitpflege in Zusmarshausen wieder öffnen wird. Es sind ja zwischenzeitlich sämtliche über 80-Jährigen geimpft.
Wann die Kurzzeitpflege wieder öffnen darf, kann derzeit noch nicht gesagt werden, so Bgm Uhl. Auch Geimpfte können das Virus übertragen. Hier muss der weitere Verlauf der Pandemie abgewartet werden und die Entscheidungen der Regierung.
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11. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen)
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023. Sitzung des Marktgemeinderates
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27.05.2021
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ö
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informativ
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11 |
Datenstand vom 23.07.2021 07:50 Uhr