Datum: 25.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Zusmarshausen
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften
2.1 Genehmigung der Niederschrift über die 015. Sitzung am 21.01.2021
2.2 Genehmigung der Niederschrift über die 016. Sitzung am 04.02.2021
3 Jahresrechnung 2019
3.1 Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2019
3.2 Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2019
4 Jahresrechnung 2020
4.1 Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2020
4.2 Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung 2020
5 Haushalt 2021
5.1 Stellenplan 2021
5.2 Vorberatung Haushalt 2021
6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"
7 Erschließung Gerwerbegebiet Wollbach Vorstellung der Ausführungsplanung zum ersten Bauabschnitt
8 On-Demand-Verkehr für die Region Holzwinkel, Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau
9 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern - Lieferjahre 2023 bis 2025
10 Verschiedenes
11 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 2
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2.1. Genehmigung der Niederschrift über die 015. Sitzung am 21.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Genehmigung der Niederschrift über die 016. Sitzung am 04.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 2.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 3
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3.1. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 3.1

Kurzbericht

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MR Ingrid Hafner-Eichner, berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung 2019.

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3.2. Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 3.2

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

    im Verwaltungshaushalt mit                        16.218.298,85 €
    und im Vermögenshaushalt mit                  2.942.411,88 €

  1. Der Jahresrechnung 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 4
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4.1. Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der überplanmäßigen Ausgabe mit der laufenden Nummer 1 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 beschlossen, der Deckung der laufenden Nummern 2 bis 4 zuzustimmen und empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Deckung der laufenden Nr. 1 ebenfalls zuzustimmen.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./
apl.
1
0.3331.7621
Erstattung Musikschule an Gemeinde Horgau
230.000
  494.723,39
264.723,39
üpl.

Die Deckung erfolgt über außerplanmäßige Mehreinnahmen bezüglich der Gewerbesteuerkompensation (HHSt. 0.9000.0610).






2
0.4641.4140
Entgelte tariflich Beschäftigte Kindergarten Zusmarshausen
990.000
1.041.466,24
51.466,24
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.






3
0.4641.4440
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung Kindergarten Zusmarshausen
201.000
224.692,06
23.692,06
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.


4
0.4643.4140
Entgelte tariflich Beschäftigte Kindergarten Gabelbach
305.000
322.690,23
17.690,23
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.



Nachrichtlich:
Die überplanmäßige Ausgabe der lfd. Nr. 1 löste keine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aus, weil die zusätzliche Auszahlung i.H.v. 264.723,39 Euro die Erheblichkeitsschwelle in Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung (x > 1 % von Gesamthaushaltsvolumen 26.686.800 Euro = 266.868 Euro) nicht überschritten hat.



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht die Frage hervor, wie die Überschreitung bei der Haushaltsstelle 0.3331.7621 zustande gekommen ist. Die Kämmerin erklärt, dass die Gemeinde Horgau schon länger keine Anpassung der Abrechnung mehr vorgenommen hat und die Vorauszahlungen den tatsächlichen Zahlungen nicht gerecht wurden. Man hätte den Betrag in Raten zahlen können. Das Geld war aber im Jahr 2020 vorhanden, daher wurde der Betrag vollständig und sofort ausbezahlt.

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4.2. Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö informativ 4.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2020 liegt nunmehr vor.

Es ergibt sich im Rechnungsergebnis 2020 vss. ein Überschuss i.H.v. 719.913,83 €. Berücksichtigt bei diesem Überschuss sind u.a. bereits die Streichung von alten nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberesten i.H.v. 955.670,05 € und die Neubildung von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 2.884.113,35 €.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 beschlossen. Einer Kreditaufnahme in Höhe von max. 4.500.000 € sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 1.551.200 € wurde zugestimmt.

Erfreulicherweise musste weder die Kreditaufnahme noch die Rücklagenentnahme in Anspruch genommen werden; es. konnte sogar ein Überschuss erzielt werden. Dieser ist hauptsächlich auf die zusätzlichen Einnahmen der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen i.H.v. 3.678.000 € zurückzuführen, die aufgrund der unsicheren Höhe nicht als Haushaltsansatz aufgenommen waren. Zusätzlich wurde der Planansatz der regulären Gewerbesteuereinnahmen um weitere 377.780 € überschritten.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt vss. 2.404.777,48 €.

Die allgemeine Rücklage hat zum 31.12.2019 einen Stand i.H.v. 2.154.040,92 € und weist nach einer Zuführung i.H.v. 719.913,83 € (zuzüglich Zuführung i.H.v. 12,44 €) zum 31.12.2020 vss. einen Stand i.H.v. 2.873.967,19 € auf.

Die Jahresrechnung 2020 kann abschließend erst fertiggestellt werden, wenn der Anlagennachweis des Betriebsjahres 2018 vom Büro Schneider & Zajontz vorliegt, damit die kalkulatorischen Kosten verbucht werden können. Aufgrund der bekannten Personalsituation in der Kämmerei ist die erforderliche Zuarbeit an das Büro Schneider & Zajontz noch nicht abschließend erfolgt. Die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten hat jedoch keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis, da diese in der kameralistischen Haushaltsführung kostenneutral verbucht werden.

Sobald der Anlagennachweis 2018 vorliegt, wird die Jahresrechnung 2020 samt Vorbericht fertiggestellt und dem MGR zur Beschlussfassung vorgelegt.




Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist positiv erstaunt darüber, dass eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt gemacht werden kann, wundert sich aber, wie das möglich ist. Die Kämmerin erklärt, dass dieses Ergebnis zum großen Teil durch die Gewerbesteuerkompensation, aber auch durch Einsparungen z. B. bei Unterhaltsleistungen erzielt werden konnte. Einige Unterhaltsleistungen waren mit höheren Beträgen angesetzt, als letztendlich ausbezahlt werden musste.

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5. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 5
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5.1. Stellenplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Stellenplan 2021 wurde in der Sitzung des HFA am 01.12.2020 bereits vorberaten. Da zum Stellenplan Erläuterungen zu geplanten Höhergruppierungen und Einstellungen gegeben wurden, wurde der Stellenplan zunächst aufgrund personenbezogener Daten nichtöffentlich behandelt.

Der Stellenplan für die Beamten und Angestellten des Marktes ist Teil des Haushaltsplans und wird in der Sitzung am 25.02.2021 öffentlich behandelt und entsprechend erläutert.

Eine Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2021.


Diskussionsverlauf:
Im Gremium taucht die Frage nach dem Anstellungsschlüssel in den Kindertagesstätten auf, wenn tatsächlich 47 Stellen minus das Küchen- und Reinigungspersonal vorhanden sind. Die Verwaltung erklärt, dass der derzeitige Schlüssel 8,16 ist. Allerdings ist dieser Schlüssel nicht sehr zuverlässig, da sich dieser stetig durch Änderungen von Buchungszeiten oder Wegfall von Personal ändert. Es ist nicht jede Gruppe mit 3 Kräften besetzt, das wären bei 18 Gruppen insgesamt 48 Stellen. Man versucht als Drittkräfte Berufspraktikanten einzustellen, da diese als Kinderpfleger gezählt werden, aber günstiger sind. Außerdem hat man in der Kita ZuS eine freigestellte Leitung, das sind alles Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Des Weiteren wundert sich das Gremium darüber, dass im Stellenplan des Bauhofs weiterhin 14 Stellen aufgestellt sind. Die Verwaltung erklärt, dass die Stellen bisher alle besetzt sind. Ab 31.03.2021 sind es nur noch 13 tatsächlich besetzte Stellen, die freie Stelle muss dann ausgeschrieben und nachbesetzt werden. Die Aufgaben werden jedes Jahr mehr und insbesondere der Bereitschaftsdienst im Winter muss aufrechterhalten werden können. Die Stelle kann daher, aus Sicht der Verwaltung, nicht eingespart werden. Bezüglich Winterdienst geht der Vorschlag hervor, auch an Fremdvergaben zu denken.

Das Gremium wünscht sich außerdem, wie bereits in einer Klausur im November angemerkt, eine transparente und verständliche Darstellung über die Arbeitsabläufe in der Verwaltung.

Es geht der Vorschlag hervor, dass man gerade in den Kindergärten Personalkosten einsparen kann, wenn die Arbeitsverträge entsprechend der Buchungszeiten angepasst werden. Am Nachmittag könnten Gruppen unter normalen Umständen zusammengelegt werden. So geht keine Qualität an der Kinderbetreuung verloren, aber es können trotzdem Kosten eingespart werden. Man darf nicht vergessen, dass die Personalkosten im Markt Zusmarshausen so hoch sind, weil man die Kindergärten selbst führt. Die Kosten tauchen bei einem anderen Träger ebenfalls auf, aber unter anderen Haushaltsstellen.

Das Gremium wundert sich, wo die angeregten einzusparenden Vollzeitstellen im Stellenplan auftauchen, da dies nicht ersichtlich ist. Die Verwaltung erklärt, dass diese frühestens   2022 ersichtlich werden, da die Mitarbeiter noch beschäftigt sind und die Verträge auch erst zum August oder September auslaufen. Es ist geplant, 4 befristete Verträge nicht zu verlängern.

Es geht des Weiteren die Frage hervor, ob es möglich ist, die Personalkosten als eine Art Budget zu führen, so wäre immer übersichtlich erkennbar, um wie viel die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Die Verwaltung erklärt, dass dies in der Kameralistik nicht so einfach ist. Die Kameralistik sieht zwar grundsätzlich die Bildung von Budgets vor, allerdings gibt der Gemeinderat damit alle Kompetenzen ab und die Verwaltung bzw. der Budgetbeauftragte darf über das Budget selbst verfügen. Der Stellenplan ist aber ein Pflichtbestandteil des Haushalts und somit müsste dieser immer im Rahmen der Haushaltsberatungen durchgegangen werden und mit dem Haushalt beschlossen werden.

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5.2. Vorberatung Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 5.2

Beschluss 1

Die Finanzierung des Defizits 2021 i.H.v. 4.269.700 € soll über einen Kredit i. H. v. 4.269.700 € erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Finanzierung des Defizits 2021 i.H.v. 4.269.700 € soll neben einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1.000.000 € über einen Kredit i. H. v. 3.269.700 € erfolgen. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Kurzbericht

Sachvortrag:

Nach der Vorberatung mit den Bürgermeistern, Fraktionsvertretern und Sachgebietsleitern am 07.01.2021 wurde das Ziel abgestimmt, dass die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt 2021 in Höhe von 1.787.400 Euro auf ca. 1 Mio. Euro gesenkt werden soll. Zu berücksichtigen sind u.a. sowohl Personaleinsparungen und Gebührenanpassungen im Kita-Bereich, Erhöhungen der Grundsteuereinnahmen sowie weitere Einsparmaßnahmen im Sach- und Betriebsaufwand, die durch die Verwaltung erarbeitet werden sollen.

Nach Ausarbeitung und entsprechender Einarbeitung der Maßnahmen ergeben sich folgende vorläufige Ergebnisse:


Haushaltsabgleich Verwaltungshaushalt
Haushaltsabgleich Vermögenshaushalt
Ergebnis Gesamthaushalt
2021                        
-942.500 €
-3.327.200 €
-4.269.700 €
2022
-1.096.800 €
-3.139.800 €
-4.236.600 €
2023
-715.500 €
-4.843.000 €
-5.558.500 €
2024
-248.800 €
-4.001.300 €
-4.250.100 €


Die Anpassung folgender Positionen trägt erheblich zu einer Veränderung und meist auch zu einer Minderung des Defizits 2021 bei (Haushaltsauswirkung in Klammer dargestellt):

Gebühren- und Steuererhöhungen
0.1300.1146 Gebühren der Feuerwehreinsätze
Erhöhung des Ansatzes auf 70.000 Euro, Neukalkulation der Gebühren (+10.000 Euro)

0.2111.1194 Gebühren Grundschulen Mittagsbetreuung
Erhöhung des Ansatzes auf 60.000 Euro, Neukalkulation der Gebühren (+20.000 Euro)

0.464X.1194 Gebühren Kitas
Erhöhung der Ansätze auf 264.500 Euro, Neukalkulation der Gebühren (+169.700 Euro)

0.9000.0001 Grundsteuer A
Erhöhung des Ansatzes auf 95.100 Euro (+12.000 Euro)

0.9000.0001 Grundsteuer B
Erhöhung des Ansatzes auf 854.700 Euro (+108.200 Euro)



Reduzierung Sach- und Betriebskosten
0.0600.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt Allgemeine Verwaltung
Verschiebung des Ansatzes i.H.v. 15.000 Euro auf 2022, Fensteranstrich (+15.000 Euro)

0.1300.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt Brandschutz
Verschiebung und Reduzierung des Ansatzes (+35.000 Euro)


0.4642.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt Kita Wörleschwang
Ansatzverschiebung i.H.v. 25.000 Euro nach 2022, Außenfassade streichen, Fenster neu schleifen (+25.000 Euro)

0.5700.5162 Unterhalt Badeanlagen Rothsee
Ansatzreduzierung auf 10.000 Euro (+10.000 Euro)

0.6100.6555 Planungskosten Bebauungspläne, soweit nicht unter Gr. 94 ff
Ansatzerhöhung auf 105.000 Euro, ISEK wurde 2020 nicht kostenwirksam (-80.000 Euro)

0.6300.5131 Unterhalt von Straßen, Wegen, Gemeindestraßen
Ansatzreduzierung auf 80.000 Euro (+50.000 Euro)

0.6300.5165 Unterhalt von Grünanlagen (Straßenbegleitgrün)
Ansatzreduzierung auf 70.000 Euro (+20.000 Euro)

0.7000.5151 Unterhalt Entwässerungsanlagen Kanalnetzbefahrung
Ansatzreduzierung auf 150.000 Euro, Verschiebung der nächsten Befahrung (+50.000 Euro)

0.7200.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt Wertstoffhof
Ansatzverschiebung i.H.v. 7.500 Euro nach 2022 (+7.500 Euro)

0.7850.5100 Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Kernwegenetz
Ansatzreduzierung auf 20.000 Euro (+10.000 Euro)

0.8151.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt Wasserversorgung
Ansatzverschiebung i.H.v. 15.000 Euro, Zaun und Elektrotechnik nach 2022 (+15.000 Euro)

0.8151.5100 Unterhalt des sonstigen unbew. Vermögens, Leitungsnetz Wasserversorgung
Ansatzverschiebung i.H.v. 60.000 Euro nach 2022, Verschiebung Erneuerung Wasserleitung Wörleschwang (+60.000 Euro).

0.8801.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt bebauter Grundbesitz
Ansatzverschiebung i.H.v. 20.000 Euro nach 2022, Dacherneuerung Garage Alte Schule in Wörleschwang (+20.000 Euro).

Reduzierung Personalkosten

0.464x.4xxx Personalkosten Kitas
Ansatzreduzierung auf 1.821.500 Euro (+41.400 Euro), Folgeauswirkung erst in den Finanzplanjahren deutlich erkennbar (jährlich +101.200 Euro).

0.xxxx.4xxx Personalkosten gesamt ohne Kitas
Ansatzreduzierung auf 1.376.200 Euro (+91.400 Euro) aufgrund Anpassungen konkret geplanter Stellenbesetzungen und Elternzeiten.


Verpflichtungsermächtigungen
In Absprache mit der Bauverwaltung wurden für folgende Bereiche Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen (vgl. S. 293 des als Anlage beigefügten Entwurfs des Haushaltes 2021:
  • Neubau Hort
  • Erschließung Gewerbegebiet Wollbach
  • Erschließung Baugebiet Beim Kirchle, Vallried
  • Erweiterung Kläranlage
  • Kanalsanierungskonzept


Nachrichtlich

Ausgabeansätze Kindergarten Obstgarten, Gliederung 4645
Die Ausgaben bei dem Kindergarten Holzappelstr. (Kita Zus) unter der Gliederung 4641 wurden um die bereits ausgegliederten Ansätze des seit 01.01.2021 selbstständig geführten Kindergartens Wertinger Str. (Kita Obstgarten) unter der Gliederung 4645 gekürzt. Dadurch ergab sich eine Ausgabenreduzierung i.H.v. 64.500 Euro (+64.500 Euro).


Baugebiet An der Wiege II, Wörleschwang; Erschließungsträgerschaft
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage war noch nicht klar, ob sich der MGR für eine Erschließungsträgerschaft aussprechen wird.

Sollte sich der MGR für eine Erschließungsträgerschaft aussprechen, verändern sich die Ergebnisse wie folgt:



Haushaltsabgleich Verwaltungshaushalt
Haushaltsabgleich Vermögenshaushalt
Ergebnis Gesamthaushalt
2021                        
-942.500 €
-2.527.200 €
-3.469.700 €
2022
-1.096.800 €
-5.139.800 €
-6.236.600 €
2023
-715.500 €
-3.643.000 €
-4.358.500 €
2024
-248.800 €
-4.001.300 €
-4.250.100 €




Diskussionsverlauf:

Das Gremium bemängelt, dass von den Bürgern ein Mehraufwand der Gebühren und Steuern in Höhe von ca. 219.000 € erwartet wird. Die Gemeinde selbst kann allerdings maximal 90.000 € einsparen. Das kann so nicht sein. Die Verwaltung erklärt, dass der Haushalt, der am 07.01.2021 vorgestellt wurde, bereits sehr eng gestrickt war und hier fast kein Einsparpotenzial mehr vorhanden war. Natürlich könnte man noch auf freiwillige Leistungen verzichten, man könnte z.B. die Sternwarte verkaufen oder aus der Musikschule austreten, aber das kann nicht die Verwaltung entscheiden, sondern das sind Entscheidungen, die das Gremium treffen muss.

Damit mit dem Haushalt weitergearbeitet werden kann, muss heute beschlossen werden, inwieweit eine Rücklagenentnahme erfolgen soll. Im letzten Jahr wurde sowohl die geplante Rücklagenentnahme als auch die geplante Kreditaufnahme nicht benötigt.

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6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Wohnanlage Ulmer Straße 7 - Beim Rechamacher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 6

Kurzbericht

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

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7. Erschließung Gerwerbegebiet Wollbach Vorstellung der Ausführungsplanung zum ersten Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zum 1. Bauabschnitt zu. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Arbeiten auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im November 2020 wurde vom Marktgemeinderat die Erschließung der Parzellen im Gewerbegebiet Wollbach im groben festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt die weiteren Schritte mit dem Büro Steinbacher abzustimmen und dem Gemeinderat erneut vorzulegen. Die Erschließung soll im ersten Schritt bis zum Ende des Flurstückes 355/3 erfolgen. Hierzu sollen die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen für die südlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke sichergestellt werden. Außerdem hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass im Bereich des Flurstückes 357/5 eine Engstelle aufgrund der Platzverhältnisse hergestellt werden soll.

Die vorliegenden Planunterlagen sowie die Kostenberechnung werden von …vorgestellt.


Die Kostenberechnungen (ohne Baunebenkosten und Sicherheitszuschlag) des Büro Steinbacher belaufen sich auf,


Abwasserbeseitigung                157.700€
Wasserversorgung                  32.300€
Straßenbau                          87.271€

Gesamt Netto                        277.271€
+19% MwSt.                          52.682€

Gesamt Brutto                329.953€



Diskussionsverlauf:

Das Gremium erkundigt sich, warum die Baunebenkosten für den Bauplaner aus der Aufstellung genommen wurden. Die Verwaltung erklärt, dass die Kostenaufschlüsselung von der Firma Steinbacher übernommen wurde. Die Baunebenkosten betragen etwa 15% was bei Kosten von 370.000 € in etwa 55.500 € sind. Die Maßnahme muss dringend durchgeführt werden, da die Firma Höhe derzeit auf das Grundstück der Firma Dorma Kaba entwässert. Die Firma Dorma Kaba möchte demnächst anfangen zu bauen.

Selbst wenn die Firma Höhe in Richtung Norden entwässern würde, würde die Entwässerung auf das Grundstück der Firma Dorma Kaba laufen, da dieses so tief liegt. Hierzu hat bereits 2017 der Klärwärter auf Drainagen hingewiesen, die nicht auf diese Wassermassen ausgelegt sind.

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8. On-Demand-Verkehr für die Region Holzwinkel, Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 8

Beschluss

Auf Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 01.02.2021 zum Projekt „On-Demand-Verkehr für die Region Holzwinkel, Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau“ beteiligt sich der Markt Zusmarshausen anteilig an den ungedeckten Kosten. Das Projekt soll mit intensiven, zwischen dem AVV und den beteiligten Kommunen abgestimmten Marketing-Maßnahmen begleitet werden. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet. Spätestens nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 04.02.2021 bittet das Landratsamt Augsburg darum, dass die beteiligten Kommunen (Adelsried, Horgau, Zusmarshausen, Altenmünster, Welden, Emersacker, Heretsried) am On-Demand-Verkehr (auf Bestellung) die jeweils erforderlichen Beschlüsse in den Gremien bis 05.03.2021 fassen, um rechtzeitig in die Vorabbekanntmachung gehen zu können. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 folgendes beschlossen:

Der Kreisausschuss beschließt die Variante 2 (Betriebszeiten Mo.-Fr. 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Sa. 08.30 – 18.00 Uhr, Sonntag und Feiertag kein Betrieb; Gesamtkosten im ersten Förderjahr: 273.000 - 312.000 €). Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet. Das Projekt soll mit intensiven, zwischen dem AVV und den beteiligten Kommunen abgestimmten Marketing-Maßnahmen begleitet werden. Dem Arbeitskreis Regionaler Nahverkehrsplan/ÖPNV und dem Kreisausschuss ist regelmäßig zu berichten. Spätestens nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorzulegen.


Alternative Variante 1:
Betriebszeiten Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Sa. 08.00 – 18.00 Uhr, Sonntag und Feiertag kein Betrieb, Gesamtkosten im ersten Förderjahr 242.000 - 276.000 €.

Vorteil für die beschlossene Variante 2:
Auch Berufsschüler und Auszubildende können das Angebot nutzen.


In der MGR-Sitzung am 06.02.2020 wurde die geplante Einführung des flexiblen Buskonzeptes in der Region Holzwinkel, Altenmünster und Zusmarshausen bereits vorgestellt. Die mangelnden Erreichbarkeiten sollen mithilfe dieser Busverbindungen ausgeglichen und das neue System in Form eines Pilotprojektes im Landkreis Augsburg eingeführt werden.

Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 12.05.2020 die beteiligten Gemeinden aufgefordert, dass eine verbindliche anteilige Kostenzusage erfolgt. Sobald alle verbindlichen Beschlüsse vorliegen, wird von Seiten des AVV der erforderliche Förderantrag bei der Regierung von Schwaben gestellt.

Der Kreistag des Landkreises Augsburg hat in Anbetracht der Kosten in Höhe von damals angenommenen ca. 354.000 € am 24.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Das neue Rufbuskonzept für die Region Holzwinkel, Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau soll auf der Grundlage der vorgestellten Präsentation weiter verfolgt werden. Unter der Maßgabe, dass eine staatliche Förderung von mindestens 50 % bewilligt wird, soll das Konzept begrenzt für eine Zeitraum von drei Jahren in das ÖPNV-Programm des Landkreises Augsburg zur Stärkung des ländlichen Raumes aufgenommen werden unter der Maßgabe, dass die beteiligten Kommunen den Anteil von 40 % der nicht gedeckten Kosten übernehmen.“

Grundsätzlich soll das neue Rufbuskonzept die bisherige Rufbuslinie 530 ablösen. Die bisherigen Kosten des Marktes für diese Linie betrugen im

Jahr 2018                        3.725,51 €
und im Jahr 2019                3.420,31 €.

Das neue Konzept bietet eine wesentliche Verbesserung zum bisherigen Rufbussystem:

  • Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot

  • Vielzahl von Haltestellen

  • Verbesserung des Nahverkehrs durch Querverbindungen zwischen den Gemeinden

Es gibt keine festen Linien und keine festen Zeiten. Der Bus fährt auf Bestellung (On-Demand).

Eine Realisierung ist Ende 2022 möglich. Ein Betriebsstart zum Dezember 2021 ist aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften nicht mehr möglich, da eine Vorabbekanntmachung zwingend notwendig ist und nicht mehr durchgeführt werden kann.  

Folgender Beschluss wurde am 04.06.2020 gefasst:

Der Markt Zusmarshausen unterstützt die Einführung eines flexiblen Buskonzeptes für die Region Holzwinkel mit Altenmünster, Zusmarshausen und Horgau. Die Kostenzusage für den jeweils auf den Markt entfallenen Anteil in Höhe von 14.817,92 € (im 1. Jahr), 19.051,61 € (im 2. Jahr) und 23.285,30 € (im 3. Jahr) wird erteilt. Dies gilt unter den Maßgaben, dass eine staatliche Förderung bewilligt wird, sich auch der Landkreis Augsburg aus dem ÖPNV-Programm zur Stärkung des ländlichen Raumes finanziell mit 60 % der nicht gedeckten Kosten beteiligt sowie die Kostenzusage der anderen beteiligten Kommunen vorliegt.
Die Kostenzusage des Marktes Zusmarshausen gilt vorläufig begrenzt für drei Jahre.  Die ILE Holzwinkel und Altenmünster wird gebeten, intensiv Öffentlichkeitsarbeit für die neue Linie durchzuführen.




Kosten:




Anteil Markt:                        16.160,--           18.555,--              21.248,--                     22.445,--





Diskussionsverlauf:
Das Gremium ist sich einig, dass der Flexibus wünschenswert ist. Nach einer regen Diskussion über eine Deckelung der Kosten beschließt das Gremium sich an den ungedeckten Kosten zu beteiligen, ohne eine Deckelung vorzunehmen.

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9. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern - Lieferjahre 2023 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö 9

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen beteiligt sich wieder an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen beteiligt sich seit 2014 an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung des Bayerischen Gemeindetages in Zusammenarbeit mit der Fa. Kubus, Kommunalberatung und Service GmbH.

Bisherige Auftragsvergaben:

Lieferjahre 2014-2016                Fa. N-Ergie
Lieferjahre 2017-2019                Fa. E.ON                

Der Marktgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, sich an der Bündelausschreibung für den Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen wieder zu beteiligen und zwar für die Lieferjahre 2020 – 2022.

Den Auftrag hierfür erhielt die Fa. Eins Energie in Sachsen.

Mit Schreiben vom 11.02.2021 bietet die Fa. Kubus in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag den Bayerischen Gemeinden wieder die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. An diesen Bündelausschreibungen nehmen bis zu 1.500 öffentliche Auftraggeber teil. Mit diesem Angebot möchte der Bayerische Gemeindetag den Aufwand für die Verwaltungen reduzieren und auf dem umfassenden Gebiet der Energieausschreibung Unterstützung bieten.

Sollte kein Interesse an der Bündelausschreibung bestehen, muss sich der Markt selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern, da die aktuellen Stromlieferverträge eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022 haben. Der Bayerische Gemeindetag wird für die Kommunen in Bayern keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.

Vorteile einer Bündelausschreibung:
KUBUS wird die Durchführung der Bündelausschreibungen im Wege elektronischer Ausschreibungen mit elektronischer Auktion über ein webbasiertes Beschaffungsportal unter Beachtung der maßgebenden Wettbewerbs- und Vergabevorschriften anbieten. Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.


Zeitplan:
Bekanntmachung                        November 2021/Dezember 2021
Angebotsfrist bis                        Januar 2022/Februar 2022
Auktionszeitraum                        Februar 2022 – April 2022

Der Markt ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung der Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben neben Normalstrom bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Mehrkosten Ökostrom gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. +0,0 – 0,5 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. +0,5 – 1,2 ct/kWh

Näheres ist dem beiliegenden Musterbeschlussvorschlag des Bayerischen Gemeindetages zu entnehmen.

Zuletzt wurde 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft.

Bisher erzielte Arbeitspreise (Entgelte für die Lieferung der Energie, Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer) aufgrund den Bündelausschreibungen:

2014 – 2016                4,1770 ct/kWh
2017 – 2019                2,245 ct/kWh
2020 – 2022                5,3250 ct/kWh


Zu diesem Preis kommen die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung durch den Netzbetreiber, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, Mehrkosten gemäß EEG, Umlage nach StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Abschaltumlage, Aufschläge nach KWKG, Blindstromkosten, Stromsteuer und Mehrwertsteuer.


Der Dienstleistungspreis für die Ausschreibung beträgt ca. 2.800 €. Der Grundbetrag für das Honorar (1.000 €) hat sich nicht verändert.


Aus Sicht der Verwaltung muss darauf hingewiesen werden, dass ein Lieferantenwechsel immer mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu Beginn des Jahres verbunden ist (Umstellung der Lieferstellen, Abrechnungsgrundlagen etc.). Trotzdem wird die Teilnahme an der Bündelausschreibung befürwortet.



Diskussionsverlauf:
Im Gremium werden die Vor- und Nachteile einer Bündelausschreibung diskutiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer eigenen Ausschreibung ein Büro eingeschaltet werden muss, bei dem sicherlich weitere Kosten auf den Markt zukommen.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö informativ 10
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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö informativ 11
Datenstand vom 20.04.2021 10:01 Uhr