Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Zusmarshausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung
2 Bebauungsplan Nr. 17, Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung; Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind sowie Zustimmungsbeschluss zum aktuellen Planstand
3 Ausbau der Ortsdurchfahrt Vallried
3.1 Information zum Sachstand
3.2 Brückenbauwerk und Terminkette
4 Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen - Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen
5 1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
6 Verschiedenes
6.1 Information über den Baum in der Augsburger Straße 18
6.2 Renovierung der WC-Anlage in der alten Schule Wörleschwang
6.3 Anschuss des ehemaligen Pfarrhofes an die Hackschnitzelheizung
7 Bekanntgaben

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1. Bürgersprechstunde - Wortmeldungen zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö informativ 1
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2. Bebauungsplan Nr. 17, Gewerbegebiet Wollbach, 3. Änderung; Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind sowie Zustimmungsbeschluss zum aktuellen Planstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 2

Beschluss 1

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Fachbereich Naturschutz ergeht folgender Beschluss:

Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, Fachbereich Immissionsschutz ergeht folgender Beschluss:

Die redaktionellen Textänderungen sind zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg ergeht folgender Beschluss:

Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Bürgers Marcus Decet ergeht folgender Beschluss:

Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zustimmungsbeschluss zum aktuellen Planstand
Der Marktgemeinderat stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 06.07.2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

BGM Uhl erläutert kurz den bisherigen Verfahrensablauf, der den Markträten durch Einstellung in das Ratsinformationssystem vollständig wie folgt zur Verfügung stand:

  • Aufstellungs- und Billigungsbeschluss u. Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
in der MGR-Sitzung am 23.04.2015

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 13.07.2015 bis einschließlich 17.08.21015

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 19.11.2015
Ergänzungsbeschlüsse hierzu in den MGR-Sitzungen am 17.12.2015 und 21.01.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden  u. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 15.02.2106 bis einschließlich 16.03.2016

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 02.06.2016

  • Aufgrund von Grundstücksverhandlungen war anschließend eine erneute Änderung der Entwurfsfassung erforderlich.

  • Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 28.07.2016

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 09.02.2017

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 13.03.2017 bis einschließlich 27.03.2017



Es sind nun die eingegangenen Anregungen und Bedenken zu behandeln, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im vorgenannten Zeitraum im März nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.


Hierfür wurde der Sitzungsvorlage die vom Ing. Büro Steinbacher-Consult ausgearbeitete Synopse mit der Gegenüberstellung der eingegangenen Anregungen und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Privaten, die jeweilige Würdigung und der jeweils daraus resultierende Beschlussvorschlag beigelegt.

Die Ergebnisse aus diesem Verfahrensschritt wurden vom Ingenieurbüro bereits in die neue Fassung des Bebauungsplanes eingearbeitet. Diese Fassung lag ebenfalls dieser Beschlussvorlage bei.

Eine Billigung kann aufgrund noch anstehender Änderungen wegen der Bodenuntersuchungen im Bebauungsplangebiet und der dann ggf. zu wiederholenden Beschlussfassung derzeit noch nicht erfolgen, so BGM Uhl. Es wird deshalb lediglich dem aktuellen (Zwischen-)Stand zugestimmt.

Die Synopse wird nun durch Herrn … vom Ingenieurbüro vorgestellt.

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3. Ausbau der Ortsdurchfahrt Vallried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 3
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3.1. Information zum Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 3.1

Beschluss

Der Ausbau der OD Vallried hat ab dem Frühjahr 2018 zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

BGM Uhl erklärt, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt Vallried eigentlich bereits im Kalenderjahr 2017 erfolgen sollte. Hierfür gab es allerdings mehrere Hinderungsgründe:

  • Der Förderantrag der Regierung von Schwaben ist sehr spät eingegangen, weshalb die Baufreigabe nicht erteilt werden konnte. Auch durfte vor dieser Förderzusage keine Vergabe erfolgen. Diese Zusage der Regierung von Schwaben ging beim Markt allerdings erst am 29.03.2017 ein, sodass grundsätzlich die Ausschreibung erfolgen könnte. Allerdings werden zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Angebote eingehen, weshalb auch auf die Ausschreibung verzichtet wurde. Dies entspricht also genau dem durch Herrn Reth in der Bürgersprechstunde geforderten antizyklischen Verhalten.
  • Neue Erkenntnisse aus Baugrundgutachten machten eine Planungsänderung notwendig. Zudem ergeben sich für das Brückenbauwerk am Hornbach neue Fördermöglichkeiten.
  • Auch der Breitbandausbau sollte möglichst gleichzeitig mit dem Straßenausbau erfolgen und wird für Vallried erst in 2018 beginnen. 

Nach dem derzeitigem Planungsstand kann also der Ausbau der Ortsdurchfahrt erst im Jahr 2018 beginnen.

MBM … geht in diesem Zusammenhang nochmals kurz auf die Anmerkungen aus der Bürgersprechstunde ein. Er erklärt, dass vor kurzem beim Markt Zusmarshausen ein ähnlich gelagerter Fall vorgelegen hat. Auf Nachfrage bei der Regierung von Schwaben wurde eine Einzelfallentscheidung vorgelegt, in der das einzig abgegebene Angebot 17 % über der Kostenberechnung lag und laut Urteil und Rücksprache mit der Regierung von Schwaben trotzdem vergeben werden musste. Erst ab 20 % kann über eine Nichtvergabe nachgedacht werden. Es wird derzeit versucht, die Ausschreibung im Herbst 2017 durchzuführen, sodass die Vergabe im Januar 2018 erfolgen kann.

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3.2. Brückenbauwerk und Terminkette

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung zu. Die Brücke ist mit einem einseitigen Gehweg weiter zu planen und im Frühjahr 2018 zu realisieren. Der Haushalt für das Jahr 2018 ist entsprechend anzupassen.

Die Ausführungsplanung ist durchzuführen. Sobald die Förderzusage bzw. die vorzeitige Baufreigabe der Regierung von Schwaben vorliegt ist die Ausschreibung durchzuführen um im Frühjahr 2018 mit der Baumaßnahme zu beginnen.

Der Förderantrag ist in dieser Form fertig zu stellen und beim Staatlichen Bauamt bis zur KW 31 im Jahr 2017 und im Anschluss bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Der Entwurf zur Erschließungsplanung und zum Außengebietswasser der Ortsdurchfahrt Vallried wurde in der MGR-Sitzung am 06.10.2016 vorgestellt.
Dabei wurde unter anderem der Entwurfsplanung zum Durchlass über dem Hornbach, dem Umgriff und weiteren Details einschließlich der Durchführung der Maßnahme ab dem Frühjahr 2017 zugestimmt.

Die ursprüngliche Planung der Brücke sah als kostengünstige Lösung einen Stahlwellblechdurchlass vor. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde das Baugrundgutachten erstellt. Nach vertiefter Abstimmung mit dem Baugrundgutachter stellte sich heraus, dass ein Bodenaustausch in großer Mächtigkeit erforderlich war.

Um Kosten zu sparen und auf Grund der unmittelbaren Bebauung im näheren Umfeld, wurde eine Zweitmeinung zu der Notwendigkeit der Mächtigkeit des Bodenaustauschs bei einem bisher unbeteiligtem Büro eingeholt. Bei der Erstellung der Zweitmeinung wurden neue Erkenntnisse zum ursprünglichen Baugrundgutachten gewonnen. Nach einem Treffen vor Ort wurde entschieden, dass zusätzliche Baugrunderkundungen erforderlich sind. Diese wurden im Frühjahr 2017 durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass gespanntes Grundwasser vorliegt und damit die Baudurchführung eines Stahlwellblechdurchlass nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar ist.

Gemäß Empfehlung des zweiten Baugrundgutachtens wurde die Planung insofern abgeändert, dass hinter dem bestehenden Widerlager Bohrpfähle erstellt werden, worauf Pfahlkopfbalken und das Tragwerk betoniert werden. Diese Bauweise hat als Vorteil, dass man keine tiefe Baugrube benötigt und damit auf eine kostspielige Wasserhaltung verzichten kann.

Weiterhin konnte mit der Regierung von Schwaben abgeklärt werden, dass wenn die Brücke mit einem Gehweg ausgestattet wird, diese zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderbar wird. Eine Brücke mit Gehweg (ca. 350.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten) ist zwar teurer als eine ohne Gehweg (ca. 300.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten), aber durch die Zuwendung belaufen sich die Gesamtkosten für den Markt Zusmarshausen auf ca. 210.000,- EUR brutto inkl. Baunebenkosten.

Um einen Zuwendungsantrag stellen zu können muss ein Baubeschluss des Marktes Zusmarshausen dem Antrag beiliegen. Um den Gehweg auf der Brücke anbinden zu können ist ein geringer Grunderwerb erforderlich. Eine Absichtserklärung der verkaufenden Partei muss dem Antrag beigelegt werden. Weiterhin gibt es ein Stichdatum im Jahr für die Einreichung des Antrags. Um dieses Datum einhalten zu können, muss der Zuwendungsantrag in der KW 31 fertiggestellt und an das Staatliche Bauamt Augsburg für eine Fachstellungnahme weitergereicht werden.

Herr … des Büros Steinbacher Consult aus Neusäß stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die neuen Planungen zum Brückenbauwerk über den Hornbach in Vallried vor.

Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer erkundigt sich, wie die Brücke bei so schlechtem Baugrund denn über Jahrzehnte überhaupt tragfähig gewesen sein kann und äußert sich damit kritisch gegenüber den Planungsänderungen. Herr … erklärt, dass das Büro Steinbacher immer der Meinung war, ein Bodenaustausch wäre nicht notwendig. Allerdings maßt er sich nicht an, einem Tragwerksplaner hier zu widersprechen. Auch wurde aufgrund dieser Skepsis eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt. Auch diese bestätige die Aussage, weshalb das Büro Steinbacher nun die Umplanungsarbeiten vorgenommen hat.

MR Reitmayer kann sich daran erinnern, dass die Kostenschätzung bei ca. 170.000 Euro für das Brückenbauwerk gelegen hat. Zu diesem Zeitpunkt war zwar der Baugrund nicht bekannt, allerdings erscheinen ihm 200.000 Euro Mehrkosten als viel zu teuer. Auch MR Hörmann schließt sich dieser Meinung an und hält bei einer Brückenlänge von 6,45 m und einer Breite von 6,5 m zzgl. einem 1,5 m breiten Gehweg einen solchen Aufschlag für ungerechtfertigt. Dahingehend erklärt Herr …, dass bei einer Mehrbreite von ca. 1/3 dieser Aufschlag durchaus im Verhältnis steht.

Aufgrund des Sachvortrages ist davon auszugehen, dass der Baugrund nur mit großmächtigem Bodenaustausch in den Griff bekommen werden kann, fasst MR Juraschek zusammen. Das bedeutet auch, dass die Brücke untergraben werden müsste. Damit muss also die Brücke immer weichen. Er schlägt deshalb vor, dass trotzdem eine Stahlwellblechkonstruktion ausgeführt wird.
Herr … erklärt, dass hinsichtlich der anfallenden Wassermengen keine Vergrößerung des Durchlasses notwendig sei. Allerdings kann ein Stahlwellblechdurchlass nicht mit punktueller oder linienförmiger Gründung erfolgen. Damit ist auch keine Tiefgründung unter einem Stahlwellblechdurchlass möglich, sodass die erforderlichen Gründungspfähle mit ca. 8 m Tiefe nicht für einen solchen Aufbau geeignet sind.

MR Hubert Kraus erklärt, dass aufgrund der Förderzusage selbstredend eine Brücke mit Gehweg in Betracht zu ziehen ist. Er hofft für die Ausführung des Gehweges auf der Ostseite im Bereich des Kinderspielplatzes und des Feuerwehrhauses.

MR Reitmayer erkundigt sich nach dem Ablaufplan für die Bauarbeiten. Ihm wird erläutert, dass nach Eingang des Zuwendungsbescheides (wohl Mitte/Ende Januar) die Ausschreibung begonnen werden kann. Für diese Ausschreibung wird noch im Jahr 2017 die Ausführungsplanung sowie die Vorarbeit zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erfolgen, damit nach Eingang der Förderbewilligung sofort mit dem Versand der Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes angefangen werden kann. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote könnte dann Anfang März die Vergabe der Bauarbeiten und ggf. sogar Ende März der Baubeginn erfolgen. MR Reitmayer findet diesen Zeitplan sehr sportlich und würde sich eine Ausschreibung schon vor Weihnachten 2017 wünschen. Dazu erklärt allerdings Herr …., dass dann das Risiko zur Förderung voll beim Markt Zusmarshausen liegt, da sich eine Ausschreibung vor Förderzusage förderschädlich auswirken könnte. Der Zuwendungsbescheid kann erst so spät gestellt werden, weil alle Anträge im September gestellt werden müssen. Stichtag ist der 1. September, so Herr … auf die Frage des MR Reitmayer weiter. Erst dann werden alle Anträge bearbeitet und die Zuschussmittel priorisiert. Erst ca. Januar kann also mit der Förderzusage gerechnet werden.

Auch der Vorschlag von MR Hafner-Eichner zur Anfrage nach einer frühzeitigen Baufreigabe wird durch Herrn …. kritisch gesehen. Er habe in Gesprächen mit der Regierung von Schwaben den Eindruck gehabt, dass eine solche frühzeitige Freigabe nicht möglich wäre. In diesem Zusammenhang rät MBM … dringend davon ab, vor Bescheid der Regierung von Schwaben eine Ausschreibung vorzunehmen. Die Vorarbeiten laufen allerdings auf Hochtouren. So wird schon jetzt mit dem Behindertenbeauftragten des Landratsamtes sowie den Trägern öffentlicher Belange gesprochen. Sollte schon früher als gedacht eine entsprechende Rückmeldung der Regierung von Schwaben beim Markt eingehen, wird natürlich auch früher die Ausschreibung erfolgen. MBM … merkt zudem kritisch an, dass auch im Falle einer überörtlichen Rechnungsprüfung dann Probleme entstehen könnten.

MR Weldishofer Christian erkundigt sich bei Herrn …, warum nicht die Hornbachstraße vor dem Brückenbau ausgebaut wird. MBM … erklärt daraufhin, dass die Ausschreibung für die Straße bereits 2017 erfolgen wird. Hier wird ggf. der Vergabebeschluss schon Ende 2017 erfolgen. Der Straßenbau beginnt dann an der Brücke und sobald die Förderbewilligung für die Brücke gegeben ist, kann auch diese Baumaßnahme erfolgen.

MR Schwarz stellt nach Rückfrage nochmals klar, dass eine Zustimmung bei heutigem Beschlussvorschlag die Ausführung mit Gehweg bedeutet.


Nach Beschlussfassung erkundigt sich MR Reitmayer nochmal, inwiefern Neuigkeiten bei den Stromanschlüssen zu verzeichnen sind. In diesem Zusammenhang appelliert MBM … an die anwesenden Anlieger, die fehlenden Zustimmungen zur Erdverkabelung abzugeben. Momentan fehlen dem Markt noch ca. 15 Haushalte.

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4. Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen - Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 4

Beschluss

Der Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Zusmarshausen wird zugestimmt. Es wird ein anteiliger Betrag in Höhe von ca. 14.000,-- € in Aussicht gestellt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich auch der Feuerwehrverein an den Anschaffungskosten mit mindestens 5.000,-- € beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 einem Fahrzeugkonzept für die Freiwilligen Feuerwehren zugestimmt.

Für die FF Zusmarshausen sind ein Versorgungs-LKW (bereits in Auftrag gegeben) und ein Mehrzweckfahrzeug vorgesehen.

Mit Schreiben vom 18.06.2017 nimmt die FF Zusmarshausen Stellung zum Konzept und weist auf eine Änderung hin. Das Schreiben wurde im dem Marktgemeinderat durch Einstellung in das Ratsinformationssystem mit Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt.

Die Feuerwehr wollte ursprünglich das alte Mehrzweckfahrzeug (Baujahr 1991) als Besorgungsfahrzeug weiter nutzen, bis aufgrund größerer Reparaturen das Fahrzeug ausscheidet. Durch einen Verkehrsunfall ist ein Totalschaden am Fahrzeug entstanden, es kann nicht weiter genutzt werden.

Die Feuerwehr ist auf ein Fahrzeug für Personal und Gerät angewiesen. Aus diesem Grund ist die Feuerwehr bestrebt, ein gutes gebrauchtes Zivilfahrzeug zu beschaffen, welches in Eigenregie durch die Feuerwehr zum Einsatzfahrzeug umgebaut werden soll. Der Preis hierfür liegt bei ca. 20.000,-- €. Der Feuerwehrverein wäre bereit, sich an den Anschaffungskosten zu beteiligen.

Eine mögliche Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Kosten:                                                ca. 20.000,-- €
Anteil Feuerwehrverein                                ca. 5.000,-- €
Erlös aus Verkauf Unfallfahrzeug                        1.200,-- €
Verkauf LF 8 nach Lieferung Versorgungs-LKW        ca. 3.000,-- €

zu finanzieren:                                            ca. 10.800,-- €

Diskussionsverlauf:
GL … erklärt, dass der Feuerwehrverein auch bereit wäre, das Geld für das neue Mannschaftsfahrzeug vorzustrecken, damit die Belastung des Haushaltes nicht in 2017 erfolgen muss.

MR Schwarz spricht sich für die Anschaffung des Mannschaftsfahrzeugs aus, sofern die Finanzierung so geregelt und gedeckt ist. Es handelt sich hier um eine wichtige Anschaffung für die Allgemeinheit. Außerdem sind genügend Einsätze auf der Autobahn zu bewerkstelligen, sodass dies wohl drin sein sollte.

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5. 1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 5

Beschluss

In der Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau – ist im „Abschnitt II. Jahresbeiträge für Schüler in Euro/Jahr/Schüler wird die wöchentliche Unterrichtsdauer für die Instrumentalausbildung in der Gruppe mit 3 Schülern ab dem 01.09.2017 im Schuljahr 2017/2018 auf 45 Minuten festgesetzt. Der vorliegenden 1. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (siehe Anlage 4) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die wöchentliche Unterrichtsdauer für die Instrumentalausbildung in der Gruppe mit 3 Schülern ab dem 01.09.2017 im Schuljahr 2017/2018 soll aus wirtschaftlichen Gründen auf 45 Minuten festgesetzt werden, um das Angebot der Vierergruppe mit 60 Min. attraktiver zu gestalten (bisher: gleiche Gebühr und gleiche Unterrichtsdauer, 432 €). Diese 1. Änderung der Gebührensatzung soll zum 01.09.2017 in Kraft treten und ab dem neuen Schuljahr 2017/2018 Gültigkeit haben.

Der Gemeinderat Horgau hat der Änderung bereits zugestimmt. Der Entwurf der 1. Änderung wurde den Markträten als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage durch Einstellung in das RIS zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf:
Nachdem keiner eine Antwort auf die Frage des MR Hörmann hat, was der Grund für diese damals getroffene Regelung sei, wurde die Abstimmung getroffen.

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö informativ 6
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6.1. Information über den Baum in der Augsburger Straße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 6.1

Kurzbericht

Auf die Anfrage des MR Juraschek erklärt BGM Uhl, dass der Baum bei der Augsburger Straße 18 bereits beseitigt wurde. Die Pflanzung des neuen Baumes sowie die Asphaltierung erfolgt erst im Frühjahr 2018.

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6.2. Renovierung der WC-Anlage in der alten Schule Wörleschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 6.2

Kurzbericht

MR Juraschek erkundigt sich nach der Renovierung der WC-Anlage in der alten Schule in Wörleschwang. BGM Uhl erklärt daraufhin, dass dies im Jahr 2017 nicht mehr geschafft wird, aber für 2018 angedacht ist. Durch Großprojekte in der Bauabteilung ist dies zeitlich einfach nicht mehr möglich. Gleichzeitig informiert er, dass aufgrund von Arbeiten der Erdgas Schwaben in der Unteren Hauptstraße nun auch die alte Schule, das Schützenheim sowie das Feuerwehrhaus an die Erdgasversorgung angeschlossen werden.

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6.3. Anschuss des ehemaligen Pfarrhofes an die Hackschnitzelheizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö 6.3

Kurzbericht

MR Reitmayer erkundigt sich, inwiefern vom Planer bereits ein Trassenvorschlag für den Anschluss des ehemaligen Pfarrhofes an die Hackschnitzelheizung eingegangen ist. Die Verwaltung wird hierzu nochmals beim Planer nachfragen.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2017 ö informativ 7
Datenstand vom 23.01.2018 14:21 Uhr